Datengestützte Qualitätssicherung soll vereinfacht werden

„Hinter jedem einzelnen Ansatz steht für mich: Aufwand und Nutzen bei der Qualitätssicherung müssen zusammenpassen. Nur so können wir alle an der Qualitätssicherung Beteiligten mitnehmen und tatsächlich für mehr Patientensicherheit in der Gesundheitsversorgung sorgen“, so fasst Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA, das Ziel des Eckpunktepapiers zusammen.
Aufwand bei Datenerfassung reduzieren
Als erster Schritt sollen einzelne Verfahren der datengestützten Qualitätssicherung prototypisch untersucht und verbessert werden. Ziel ist es, den Aufwand bei der Datenerfassung für die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern und Arztpraxen ohne Verlust für die Qualitätssicherung zu reduzieren. Den Auftrag solche Empfehlungen aufzuzeigen, erhält das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Das IQTIG soll beispielsweise untersuchen, ob die eingesetzten Instrumente und Maßnahmen tatsächlich auf bestehende Qualitätsdefizite ausgerichtet sind. Oder, ob ein Qualitätsziel eventuell bereits erreicht ist und Verbesserungen gar nicht mehr möglich sind.
Qualitätspotenziale gezielter ausschöpfen
Der G-BA will seine Maßnahmen und Verfahren vor allem auf jene Bereiche fokussieren, die besonders anfällig für Behandlungsfehler sind oder bei denen ein großer Effekt für die Patientenversorgung zu erwarten ist. Wo es sich lohnen würde, Verfahren noch gezielter als bisher auf Qualitätsziele oder -defizite auszurichten, soll das IQTIG identifizieren. Der G-BA bereitet einen entsprechenden Auftrag für eine wissenschaftliche Konzeptentwicklung vor, der spätestens 2023 ans IQTIG gehen soll.
Methodik beim IQTIG weiter verbessern
Die Erkenntnisse aus den prototypisch optimierten Qualitätssicherungsverfahren und aus der Konzeptentwicklung zur Ausrichtung auf versorgungsrelevante Qualitätspotenziale soll das IQTIG einbeziehen, wenn es neue Verfahren entwickelt. Auch bestehende Datenquellen bzw. Routinedaten sind für diesen methodischen Ansatz stärker zu nutzen, heißt es im Eckpunktepapier. Mit einer neu entwickelten Methodik zur qualitativen Ergebnisbeurteilung soll außerdem besser zwischen rein rechnerischen Auffälligkeiten und tatsächlichen Defiziten unterschieden werden können. Dies soll eine vertiefte Ursachenanalyse von Einzelergebnissen und ggf. von solchen auf Systemebene (z. B. betroffene Leistung, Fachabteilung, Einrichtung) ermöglichen sowie Maßnahmen zulassen, um Qualitätsanforderungen durchzusetzen. Ein solcher Auftrag des G-BA soll spätestens 2023 ans IQTIG gehen.
Das ist die datengestützte Qualitätssicherung?
Der G-BA entwickelt sogenannte datengestützte Qualitätssicherungsverfahren, mit denen die Qualität der medizinischen Patientenversorgung gemessen, dargestellt und einrichtungsübergreifend verglichen werden kann. Solche datengestützten Qualitätssicherungsverfahren gibt es schon heute z. B. bei Brustkrebsoperationen oder Hüftgelenkseingriffen. Die Ergebnisse aus der Datenanalyse helfen Leistungserbringern, ihre Behandlungsqualität im Vergleich mit anderen einzuschätzen und zu verbessern. Normative Basis ist die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL).
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