
Die Digitalisierung in den Personalabteilungen schreitet voran. Dies gilt auch für das Performance Management. Ziel ist es, durch die richtigen Weichenstellungen die Leistung des gesamten Unternehmens zu verbessern. Software kann hier eine effektive Unterstützung bieten. Aber nicht alles, was Software kann, darf sie auch. Was gilt es zu beachten, um nicht in die Datenschutzfalle zu tappen?
Kern des Performance Managements ist eine systematische Leistungsmessung, -steuerung und -kontrolle mit dem Ziel, die individuelle Leistung des Mitarbeiters und die des Unternehmens insgesamt zu verbessern. Es gibt inzwischen zahlreiche Software-Produkte, die große Datenmengen erfassen, verbinden und auswerten, mit dem Versprechen, die Leistung der Mitarbeitenden zuverlässig und vergleichbar auszuwerten. Durch die Möglichkeit, Daten abzugleichen und in Beziehung zueinander zu setzen, kann etwa erfasst werden, wie lange ein Mitarbeiter für das Schreiben einer E-Mail benötigt, ob er während eines Meetings E-Mails versendet hat und wie oft Terminkollisionen aufgetreten sind. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran, die Leistung seiner Mitarbeitenden zu messen. Schließlich geht es im Arbeitsverhältnis um den Austausch von Leistungen: Geld gegen Arbeitsleistung. Die umfassenden technischen Möglichkeiten ermöglichen es aber zunehmend, den Beschäftigten zum „gläsern...