Rechtsfragen zu Tradition der Sternsinger am Dreikönigstag

Der jahrhundertealte Brauch der Sternsinger zum Dreikönigstag ist nicht nur in Zeiten von Corona mit einigen Rechtsfragen verbunden. Auch Aufsichtspflicht, Datenschutz und der Versicherungsschutz der jungen Sänger spielen eine Rolle. Und politisch korrekt muss es auch ablaufen.

Schon angesichts der immer noch ungelösten Probleme der Corona-Pandemie ist auch in diesem Jahr die Tradition der Sternsinger mit besonderen Vorkehrungen zur Einhaltung der Corona-Bestimmungen verbunden. Daneben sind aber auch einschlägige Kinderschutzbestimmungen, die Einhaltung der Aufsichtspflicht und auch datenschutzrechtliche Vorschriften zu beachten.

Die Sternsinger kommen unter Einhaltung der Corona-Regeln

Die alljährliche Sternsingeraktion des Missionswerkes der katholischen Kirche findet trotz der coronabedingten Beschränkungen auch in diesem Jahr statt. Kinder aus verschiedenen Jugendverbänden der katholischen Kirche, aber auch Kinder anderer Konfessionen ziehen in Sternsingergruppen - dieses Jahr mit Maske, Abstand und Desinfektionsschutz ausgestattet - von Haus zu Haus, um Spenden für notleidende Kinder auf der ganzen Welt zu generieren. Die Kinder verkleiden sich dabei häufig als die hl. Drei Könige Caspar, Melchior und Balthasar. Diese verkörpern die in der Antike bekannten drei Kontinente Europa, Asien und Afrika. Theologisch soll damit der weltumspannende Charakter des Christentums symbolisiert werden. Offiziell heiliggesprochen wurden sie von der Kirche allerdings nicht.

Die Kirche hat die Aufsichtspflicht

An den Aktionsgruppen nehmen häufig auch Kinder im Vorschulalter teil, so dass die Kirchen im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht gehalten sind, für angemessenes Begleitpersonal zu sorgen. Ein gesetzliches Mindestalter für Begleitpersonen existiert nicht. Jede Kirchengemeinde hat jedoch dafür sorgen, dass jede Kindergruppe zumindest von einem Begleiter oder Begleiterin beaufsichtigt wird, die Erfahrungen als Jugendgruppenleiter/in besitzt. In den einzelnen Bistümern gelten für die Pfarrgemeinden unterschiedliche Präventionsordnungen. Einige davon sehen vor, dass die Begleiter der Sternsinger Präventionsschulungen besuchen und/oder eine Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnen

Kirche muss Datenschutzvorschriften beachten

Die Kirchen sind bei der Organisation der Sternsingereinsätze gehalten, die Datenschutzbestimmungen der DSGVO sowie des KDG (Kirchliches DatenschutzG) zu beachten. Die Pflicht zum Schutz persönlicher Daten betrifft gemäß §§ 14 ff KDG zum einen die Speicherung der persönlichen Daten der Sternsinger und zum zweiten insbesondere die Speicherung der Fotos, die während der Aktion üblicherweise geschossen und zumeist im Pfarrgemeindebrief, auf Kirchenaushängen und zum Teil auch in der regionalen Presse veröffentlicht werden.

  • Die Kirche darf persönliche Daten minderjähriger Sternsinger nur mit schriftlichem Einverständnis der Erziehungsberechtigten speichern,
  • Kinder, die älter als acht Jahre sind müssen zusätzlich selbst ihr Einverständnis erteilen,
  • die Nutzung der Daten für weitere Aktionen ist ebenfalls nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt.
  • Das Gleiche gilt für das Einverständnis zur Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos im Rahmen der Sternsingeraktion.
  • Schließlich müssen die Erziehungsberechtigten ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass ihre Einverständniserklärung jederzeit widerruflich ist.

Rassismusproblem beim Sternsingen - rassistisch überzeichneter Melchior

Traditionell nimmt am Sternsingen ein „schwarzer“ König teil, was gelegentlich zu rechtlichen Diskussionen über eine hiermit möglicherweise verbundene Diskriminierung von Menschen dunkler Hautfarbe führt. Aktuell ist in diesem Zusammenhang eine im Ulmer Münster aufgestellte Krippe ins Gerede gekommen. Dort wurde eine aus den 1920er Jahren stammende Krippenfigur des Melchior mit wulstigen Lippen und einem Goldring am nackten Unterschenkel als rassistisch überzeichnet wahrgenommen.

Um angedrohten rechtlichen Schritten entgegenzukommen, wurden darauf sämtliche drei Königsfiguren aus der Krippe des Ulmer Münsters entfernt. Das Missionswerk empfiehlt den Sternsingern, bei ihren Aktionen auf eine schwarze Bemalung eines der Könige zu verzichten. Hm.

Schadensfälle sind versichert

Die Bistümer der Kirchen schließen für die Sternsingeraktion sogenannte Sammelversicherungen ab. Im Schadensfall haben Geschädigte hierdurch eine relative Sicherheit, durch fahrlässiges Verhalten von Begleitpersonen oder durch organisatorische Mängel der verantwortlichen Pfarrei entstandene Schäden ersetzt zu erhalten.

Sternsingeraktion generiert jährlich hohes Spendenaufkommen: 50 Millionen Euro in 2020 

Die Bedeutung der Sternsingeraktion ist nicht zu unterschätzen. Um den Dreikönigstag ziehen jährlich rund 300.000 Sternsinger in ganz Deutschland von Tür zu Tür und sammeln Spenden für notleidende Kinder auf der ganzen Welt. Sternsinger unterstützen weltweit über 1.400 Projekte zu den Themenbereichen Kinderrechte, Bildung, Gesundheit, Behinderung, Flucht und Kinderarbeit in 96 Ländern. Im Jahr 2020 betrug das Spendenaufkommen knapp 50 Millionen Euro. Die Sternsingeraktion ist die weltweit größte Hilfsaktion von Kindern für Kinder. Träger der Aktion sind das Kindermissionswerk der katholischen Kirche sowie der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ).

Hintergrund: Geschichte der Heiligen Drei Könige

Die Geschichte der Heiligen Drei Könige geht auf das Matthäus-Evangelium zurück. Zu Königen wurden die 3 allerdings erst im dritten Jahrhundert befördert. Das von Matthäus verwandte griechische Wort „magoi“ bedeutet eher „Magier“ oder „Sternendeuter“. Martin Luther hat den Begriff in seiner Bibelübersetzung wohl zutreffend mit dem Begriff „Weise“ übersetzt, denn der Evangelist hatte Vertreter der damaligen gebildeten, intellektuellen Oberschicht der drei bekannten Erdteile Europa, Asien und Afrika im Auge. Der noch heute beliebte Kasper im Puppentheater geht auf den traditionell dunkelhäutigen Caspar dieser biblischen Geschichte zurück.

Reliquien der Heiligen Drei Könige im Kölner Dom?

Die Gebeine der Heiligen Drei Könige sollen nach katholischer Überlieferung in einem goldenen Schrein des Kölner Doms liegen. Kaiser Friedrich Barbarossa hat sie nach der Eroberung Mailands im Jahr 1162 als Kriegsbeute dem Mailänder Dom entnommen und dem damaligen Erzbischof von Köln geschenkt. Ein bei den Gebeinen befindlicher syrischer Stofffetzen stammt nachweislich aus dem zweiten Jahrhundert, ist allerdings kein vollgültiger Beweis für die Echtheit der Reliquien.

Dreikönigstag war ursprünglich der Weihnachtstag

Der Dreikönigstag ist für gläubige Christen gleichzeitig der Tag der Erscheinung des Herrn und steht für das ursprüngliche christliche Weihnachtsfest. Erst später wurde im römischen Reich der 25. Dezember zum Weihnachtsfeiertag, um damit den auf dieses Datum fallenden populären römischen Feiertag des Sonnengottes zu verdrängen. Gesetzlicher Feiertag ist der 6. Januar heute noch in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt.

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