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Datenschutz


Digitale Personalakte

Was muss in die digitale Personalakte? Wer darf die Personalakte einsehen? Gibt es Aufbewahrungsfristen für die digitale Personalakte und wie sieht es mit dem Datenschutz aus? Rund um die digitale Personalakte stellen sich zahlreiche rechtliche Fragen, die wir in diesem Top-Thema beantworten.





























Datenschutz

Fünf Jahre DSGVO

Am 25. Mai 2023 wird die europäische Datenschutzgrundverordnung DSGVO fünf Jahre alt. Pünktlich zum Geburtstag hat die irische Datenschutzbehörde gegen den Facebook-Konzern Meta wegen eines Datenschutz-Verstoßes ein Bußgeld in Höhe von 1,2 Milliarden Euro verhängt. Nicht zuletzt diese Bußgeldpraxis der europäischen Datenschutzbehörden hat aus der DSGVO in den letzten fünf Jahren ein gefürchtetes Instrument zum Schutz der europäischen Datensicherheit gemacht.




Datenschutz-Falle bei privater Nutzung

Datenschutz und E-Mails am Arbeitsplatz

Viele Mitarbeiter arbeiten mit betrieblichen E-Mail-Konten, die ihnen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Bei deren Nutzung ergeben sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch datenschutzrechtliche Fragen: Darf der Arbeitgeber auf die betrieblichen E-Mail-Konten zugreifen und betriebliche E-Mails mitlesen? Dürfen betriebliche E-Mail-Konten auch für die private E-Mail-Korrespondenz verwendet werden? Hat der Arbeitgeber dann auch das Recht, private Mails einzusehen? Oder unterliegen E-Mails, deren Inhalte ja immer personenbezogen sind, grundsätzlich dem Datenschutz und sind unantastbar? 



Datenschutz

Welche Aufbewahrungsfristen für Bewerbungsunterlagen gelten

Dass Bewerbungsunterlagen dem Datenschutz unterliegen, versteht sich von selbst. Im Gesetz liest sich das so: „Personenbezogene Daten von Beschäftigten dürfen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses verarbeitet werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses … erforderlich ist.“ (§ 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG). Was aber gilt genau hinsichtlich der Aufbewahrungsdauer? Welches Fristenregime hat der Arbeitgeber zu beachten, sei es nach Stellenausschreibungen oder bei Initiativbewerbungen? Was kann und muss er mit den Unterlagen in Papier- oder elektronischer Form in welchem Stadium tun?








EU-Geldwäscherichtlinie

Transparenzregister Offline: Ausschluss der Öffentlichkeit

Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs ist die fünfte EU-Geldwäscherichtlinie teilweise rechtswidrig, da sie unverhältnismäßig in die europäischen Grundrechte auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie auf den Schutz personenbezogener Daten der registrierten Personen eingreift. Seit dieser Entscheidung vom 22.11.2022 verwehren Datenbanken europäischer Mitgliedstaaten – darunter auch die des deutschen Transparenzregisters – der Öffentlichkeit die Einsichtnahme.