Aktualisierte Hinweise von DStV und BStBK zum Datenschutz
Die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind seit mittlerweile 5 Jahren in Kraft und bestimmen seither auch den Kanzleialltag, wenn es um den Umgang mit personenbezogenen Daten geht. Steuerberater sind verpflichtet, u. a. über den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu informieren, dies zu dokumentieren und nicht mehr benötigte Daten fristgemäß zu löschen.
DSGVO vorrangig anzuwenden
Die DSGVO ist unmittelbar und vorrangig zu allen nationalen Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten anzuwenden, soweit sie nicht Öffnungsklauseln zur Regelung von Rechtsmaterien zugunsten des nationalen Rechts enthält. Ergänzend gilt in Deutschland u. a. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das auf Basis zweier EU-Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetze (DSAnpUG-EU) ergangen ist. Dieses füllt die Öffnungsklauseln der DSGVO auf nationaler Ebene aus.
Hinweise und Praxishilfen
Um eine praxisgerechte Anwendung der Vorschriften zu ermöglichen, haben die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) gemeinsame Praxishilfen entwickelt, die insbesondere den kleinen und mittelständischen Kanzleien bei der Organisation ihrer datenschutzrelevanten Arbeitsprozesse helfen sollen. Hierzu zählen auch die nun aktualisierten vorliegenden Hinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Steuerberater und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften (Stand: September 2023).
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