Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz-Grundverordnung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 204 Erricht... / 2.8 Verantwortlicher Träger

Rz. 17 Gemäß Abs. 7 wird der Verantwortliche für die umfangreiche Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO festgelegt und damit dem Erfordernis nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO Rechnung getragen. Verantwortlicher ist danach der für die Versicherten zuständige Versicherungsträger.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internes Kontrollsystem (IKS) / 1 Anforderungen an ein IKS

Das interne Kontrollsystem (IKS) umfasst organisatorische Sicherungsmaßnahmen und Kontrollen zur Einhaltung bestehender Regelungen im Unternehmen bezüglich aller Einrichtungen, Geräte, innerbetrieblichen Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, die in einem Unternehmen angewendet werden, um die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften zu unterstütz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zustimmungsverweigerung des... / 1.1.7 Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

Ein Gesetzesverstoß ist auch gegeben, wenn ein Arbeitnehmer, der die in § 37 Abs. 5 DSGVO geforderten Qualifikationen nicht besitzt, zum Datenschutzbeauftragten bestellt wird. Gleiches gilt für sonstige betriebliche Beauftragte, bei denen gesetzlich geforderte, persönliche oder fachliche Qualifikationen vorhanden sein müssen, z. B. die Bestellung eines Immisionsschutzbeauftra...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Besonderer Kündigungsschutz... / 10 Übersicht über sonstige Fälle von besonderem Kündigungsschutz

Neben dem besonderen Kündigungsschutz wegen besonderer Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers aus persönlichen Gründen gibt es noch weitere Regelungen zum besonderen Kündigungsschutz: Der Immissionsschutzbeauftragte ist nach § 58 Abs. 2 BImSchG ordentlich nicht kündbar. Entsprechendes gilt nach § 60 Abs. 3 KrWG i. V. m. § 58 Abs. 2 BImSchG für den betrieblichen Abfallbeauftrag...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 21a EGGVG – [Rechtsanpassung an die Datenschutz-Grundverordnung].

Gesetzestext Bei verfahrensübergreifenden Mitteilungen von Amts wegen im Sinne dieses Abschnitts gelten für Rechte und Pflichten nach Artikeln 12 bis 15 und 19 Satz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 die Bestimmungen des § 21 Absatz 3 bis 5 entsprechend. Rechte nach den Artikeln 18 und 21 der Verordnung (EU) 2016/679 bestehen bei verfahrensübergreifenden Mitteilungen von Amts w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 79a BGB – Anwendung der Verordnung (EU) 2016/679 im Registerverfahren.

Gesetzestext (1) 1Die Rechte nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Durchführung und Kostenerstattung.

Rn 4 Das Recht des Patienten erstreckt sich auf die Möglichkeit, Einsicht in das Original der Patientenakte zu nehmen. Die Einsichtnahme unter Vorlegung der Patientenakte hat grds an dem Ort zu erfolgen, an dem sich die Patientenakte befindet (vgl § 811 I 1); die Vorlegung an einem anderen Ort bedarf zu ihrer Rechtfertigung eines wichtigen Grundes (§ 811 I 2; § 811 Rn 1). Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Nach § 802f Abs. 6 dieses Gesetzes oder nach § 284 Abs. 7 Satz 4 der Abgabenordnung zu hinterlegende Vermögensverzeichnisse werden landesweit von einem zentralen Vollstreckungsgericht in elektronischer Form verwaltet. 2Die Vermögensverzeichnisse können über eine zentrale und länderübergreifende Abfrage im Internet eingesehen und abgerufen werden. 3Gleiches gilt für Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ausschluss des Widerspruchsrechts des Art 21 DSGVO.

Rn 5 Art 21 DSGVO gibt jeder betroffenen Person ein Widerspruchsrecht; sie kann aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art 6 Abs 1 lit e oder f erfolgt, Widerspruch einlegen. Aufgrund des Grundsatzes der Erhaltung der Eintragung ist das Widerspruchsrecht des Art...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einsichtnahme im Internet (§ 882h I 2) als Beschränkung des Auskunftsrechts des Art 15 DSGVO.

Rn 3 § 882i I betrifft das Zusammenspiel mit dem Auskunftsrecht des Art 15 DSGVO . Danach hat die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf eine Reihe von Informationen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der betroffenen Person ist auf Antrag Auskunft über die übermittelten Daten und deren Empfänger zu erteilen. 2Der Antrag ist schriftlich zu stellen. 3Die Auskunft wird nur erteilt, soweit die betroffene Person Angaben macht, die das Auffinden der Daten ermöglichen, und der für die Erteilung der Auskunft erforderliche Aufwand nicht außer Verhältnis zu dem geltend gemach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Änderung (§ 882e IV) als Beschränkung des Rechts auf Berichtigung nach Art 16 DSGVO.

Rn 4 Das Recht auf Berichtigung in Art 16 DSGVO sieht vor, dass die betroffene Person von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten verlangen kann; dabei kann sie auch die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten verlangen. § 882i II sieht hier mit seinem Verweis auf das bereits existente Verfahre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Datenschutz.

Rn 212 Maßgeblich für den Datenschutz ist nach § 1 V BDSG grds das Recht der EU, im Besonderen die Verordnung (EU) 2016/679 in der jew geltenden Fassung (DSGVO). Bei größeren gewerbsmäßigen Vermietern dürfte idR eine automatisierte Verarbeitung nach Art 2 I Fall 1 DSGVO vorliegen. Bei kleinen und mittleren Vermietern wird zumindest von einer nicht-automatisierten Verarbeitun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Auskunftsrecht nach Artikel 15 Absatz 1 und das Recht auf Erhalt einer Kopie nach Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 wird in Bezug auf die personenbezogenen Daten, die im Schuldnerverzeichnis und in den an das zentrale Vollstreckungsgericht übermittelten Anordnungen der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis enthalten sind, dadurch gewährt, dass die b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 30 EuBVO – Schutz übermittelter Informationen.

Gesetzestext (1) Die nach dieser Verordnung durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich des Austausches oder der Übermittlung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden, erfolgt gemäß der Verordnung (EU) 2016/679. Der Austausch oder die Übermittlung von Informationen durch die zuständigen Stellen auf Ebene der Union erfolgt gemäß der Verordn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 31 EuZVO – Schutz übermittelter Informationen.

Gesetzestext (1) Die nach dieser Verordnung durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich des Austausches oder der Übermittlung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden, erfolgt gemäß der Verordnung (EU) 2016/679. Der Austausch oder die Übermittlung von Informationen durch die zuständigen Stellen auf Ebene der Union erfolgt gemäß der Verordn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 55a BGB – Elektronisches Vereinsregister.

Gesetzestext (1) 1Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass und in welchem Umfang das Vereinsregister in maschineller Form als automatisierte Datei geführt wird. 2Hierbei muss gewährleistet sein, dassmehr

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Fassung Brüssel IIb-VO

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1), nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Soziala...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 88 Brüssel IIb-VO – Benachrichtigung der betroffenen Person.

Gesetzestext Besteht die Gefahr, dass die Benachrichtigung der betroffenen Person die wirksame Erledigung des Ersuchens oder Antrags nach dieser Verordnung, für das die Informationen übermittelt wurden, beeinträchtigen könnte, so kann die Erfüllung der Verpflichtung, die betroffene Person gemäß Artikel 14 Absätze 1 bis 4 der Verordnung (EU) 2016/679 zu unterrichten, aufgesch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm wurde durch das G v 20.11.19 zur Umsetzung der RL (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die VO (EU) 2016/679 v 20.11.19 (BGBl I 19, 1724) mWz 26.11.19 eingeführt. Rn 2 Die DSGVO hat in den §§ 882b ff ansonsten zu kleineren sprachlichen Änderungen geführt (s §§ 882f I 2, 882g VII 1, 882h III 3 Nr 4), aber keine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kontrollierbare Vorschriften.

Rn 2 Gegenstand der Kontrolle sind die im Anhang zu Art 3 Nr 1 EU-VO 2017/2394 enumerativ aufgeführten Rechtsnormen zum Schutz der Verbraucherinteressen, dh die dort genannten europarechtlichen Normen und ggf ihre mitgliedstaatlichen Umsetzungsvorschriften. Die EU-DSGVO 2016/679 wird in diesem Anhang nicht aufgeführt, soll jedoch nach dem etwas kryptischen Hinweis in Erw 47 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / K. Datenschutz.

Rn 41 S. zunächst § 535 BGB Rn 212, der entspr gilt. Die GdW muss die Vorgaben der DSGVO und des BDSG beachten (s.a. § 18 Rn 39). Der Verw ist kein Verantwortlicher iSv Art 4 Nr 7 DSGVO (aA Zerull AnwZert MietR 19/21). Jeder WEigtümer hat einen Anspruch auf Schutz seiner personenbezogenen Daten. Die GdW darf Daten nur dann verarbeiten, wenn sie ua die Vorgaben von Art 4, 6 D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anforderungen an die Erfüllung der Informationspflicht.

Rn 9 Um eine praktische Wirksamkeit der Aktualisierungspflicht zu gewährleisten, muss der Unternehmer in einem angemessenen Zeitrahmen nach Auftreten der Vertragswidrigkeit die Aktualisierung bereitstellen und diese auch für einen Zeitraum, der sich an der Dauer der angemessenen Frist nach II orientiert, bereitgestellt lassen. Das Gleiche gilt für die Verpflichtung zur Infor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Regelbeispiele des Abs 2.

Rn 6 Die Aufzählung in Nr 1 umfasst auch die Regelung zu Zahlungsmitteln gem § 312a IV BGB (BGH VuR 21, 470 [BGH 24.08.2021 - X ZR 23/20]) und die Informationspflichten in Art 246 ff EGBGB (LG Oldenburg 13.3.15 – 12 O 2150/14; Grüneberg/Grüneberg Rz 4) einschließlich Art 247a EGBGB (BGH NJW-RR 21, 1056 [BGH 29.06.2021 - XI ZR 19/20]), die Pflichten im elektronischen Geschäft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Datenschutzrechtlicher Widerruf oder Widerspruch des Verbrauchers.

Rn 7 Ferner muss der Verbraucher einen Widerruf einer bereits erteilten Einwilligung gem Art 7 III DSGVO oder einen Widerspruch gegen die weitere Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gem Art 21 I, II DSGVO erklärt haben.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die vertragsrechtlichen Folgen der Ausübung von Rechten des Verbrauchers im Bereich des Datenschutzes. Die DIRL hat die Regelung dieses Bereichs in ihrem ErwGr 40 ausdr den MS überlassen, womit § 327q über den Regelungsgehalt der DIRL hinausgeht (Rosenkranz ZUM 21, 195, 198). Art 3 VIII DIRL stellt dabei klar, dass die DSGVO auf alle personenbezoge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Interessenabwägung.

Rn 8 Das Sonderkündigungsrecht aus II besteht indessen nur dann, wenn es dem Unternehmer insb unter Berücksichtigung des weiterhin zulässigen Umfangs der Datenverarbeitung nicht zumutbar ist, das Vertragsverhältnis bis zu dessen rechtlich vorgesehenem Ende fortzusetzen (BTDrs 19/27653, 76). Das soll der Fall sein, wenn die schuldrechtlichen Pflichten für den Unternehmer nich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vertragsrechtlicher Schutz des Verbrauchers im Bereich des Datenschutzes, I.

Rn 3 Die Ausübung datenschutzrechtlicher Betroffenenrechte sowie die Abgabe datenschutzrechtlicher Erklärungen nach Vertragsschluss lassen nach I die Wirksamkeit des Verbrauchervertrags über ein digitales Produkt iSd § 327 I, III unberührt. In analoger Anwendung des § 327q soll sich dies auch auf sonstige Verträge iSd § 312 Ia beziehen, welche kein digitales Produkt zum Gege...mehr

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FoVo 06/2023, Datenspeicher... / 1 Die Entscheidung kurz zusammengefasst

Gegen die Klägerin wurde ein Vollstreckungsbescheid erwirkt, was zu einer Einmeldung in einer Wirtschaftsauskunftei geführt hat. Rund sieben Woche später wurde eingemeldet, dass die Forderung getilgt, die Angelegenheit erledigt sei. Die Klägerin verlangt nur die Löschung des Eintrags. OLG prüft Löschungsanspruch anhand der DSGVO Die betroffene Person hat unter den Voraussetzun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bereitstellungsanspruch des Verbrauchers, III.

Rn 10 Im Hinblick auf die Inhalte, die der Unternehmer nach II 1 nicht weiter nutzen darf, hat der Verbraucher gem III 1 auf sein Verlangen hin einen Bereitstellungsanspruch gegen den Unternehmer. Gem III 2 sind von dem Anspruch diejenigen Daten ausgenommen, die von den Ausn in II 2 Nr 1–3 erfasst werden. Vor dem Hintergrund des verbraucherschützenden Zwecks des III 1 sind d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Ergänzende Regelungen betreffend die Geltendmachung von Auskunfts- und Widerspruchsrechten (Abs. 5).

Rn 21 Die von Art. 15 Abs 1 bzw 21 DSGVO vorgesehenen Rechte auf Auskunft und Widerspruch werden im öffentlichen Interesse an einem effizienten Vollstreckungsverfahren sowie im Interesse der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche beschränkt, was nach Art 23 Abs 1 lit e, f und j DSGVO möglich ist (BTDrs 19/4671, S 78f). Infolge ordnet Abs 5 an, dass das Widerspruchsrecht gan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zentralisierte Verwaltung und Drittbeauftragung (Abs 3).

Rn 15 Die im Verordnungswege bestimmten zentralen Vollstreckungsgerichte der Länder (S 1) sind oben (Rn 2) aufgeführt. Satz 2 enthält die Ermächtigung, die Befugnis auch auf die Landesjustizverwaltungen zu übertragen. Rn 16 Satz 3 ermöglicht die Beauftragung und Inanspruchnahme einer anderen Stelle mit der Datenverarbeitung bei der elektronischen Verwaltung. Diese Möglichkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Bereitstellung personenbezogener Daten oder entspr Verpflichtung, III.

Rn 8 Nach III gelten §§ 327 ff auch für Verträge über die Bereitstellung digitaler Produkte, bei denen der Verbraucher personenbezogene Daten bereitstellt oder sich zu einer solchen Bereitstellung verpflichtet. Der Begriff der personenbezogenen Daten ergibt sich dabei aus Art 4 Nr 1 DSGVO (BTDrs 19/27653, 40). Danach sind ›personenbezogene Daten‹ alle Informationen, die sich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verwendung der iRd Nutzung des digitalen Produkts bereitgestellten oder erstellten Inhalte des Verbrauchers, II.

Rn 3 Die Regelung in II 1, welcher der Umsetzung von Art 16 III DIRL dient, bezieht sich lediglich auf nicht personenbezogene Daten; im Hinblick auf personenbezogene Daten iSd Art 4 Nr 1 DSGVO ergeben sich die Rechte und Pflichten von Unternehmer und Verbraucher abschließend aus der DSGVO (BTDrs 19/27653, 72). I. Grundsatz der Unterlassungspflicht, II 1. Rn 4 Der Unternehmer d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / [Ohne Titel]

Rn 1 § 21 entspricht in etwa der Regelung des § 19 BDSG. Aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung ergibt sich der Auskunfts- bzw Informationsanspruch des von der Datenübermittlung Betroffenen. Abs. 6 wurde eingefügt durch Gesetz vom 20.11.19 (BGBl I S 1724) und dient der Anpassung der Rechtsnormen an die DSGVO.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Personenbezogene Ansprüche.

Rn 4 Als personenbezogene Ansprüche nicht abtretbar sind Ansprüche auf Ausführung eines Auftrags (§ 664 II), Auskunft nach § 15 Abs 1 DSGVO (BVerwG ZIP 20, 2585), Beihilfe (BVerwG NJW 97, 3256 f; Ausn: Abtretung an den Gläubiger der beihilfefähigen Forderung, BAG DB 70, 1327; BGH WM 08, 87, 88), Berufsunfähigkeitsrente (KG VersR 03, 490; Oldbg NJW-RR 94, 479), Bestellung ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Reform hat die Einsichtsrechte wesentlich verbessert. Dennoch ist die Erteilung von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis bislang nur für bestimmte Bezieher möglich (Abs 2 Nr 1–3). Der Grund liegt darin, dass sich nach Ansicht des Gesetzgebers die Kammern auf die Datenüberlassung eingestellt haben (BTDrs 16/10069, 41). Das Verfahren über die Erteilung von Abdrucken...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Die Bereitstellung von Daten, Ia.

Rn 8a Der neue Ia geht auf Art 3 Ia VRRL zurück, den die ModernisierungsRL (Vor §§ 312 Rn 4a) eingefügt hat. Die Überführung in das deutsche Recht erfolgte bereits im Zuge der Umsetzung der DIRL (s Klink-Straub NJW 21, 3217). Der Begriff der personenbezogenen Daten entspricht der Definition in Art 4 Nr 1 DSGVO und umfasst alle Informationen, die sich auf eine identifizierte ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Das Recht am eigenen Bild.

Rn 27 Neben dem Namensrecht gibt es eine eigene normative Regelung zum Schutz des Rechts am eigenen Bild (§§ 22f KUG). Der Bildnisschutz stellt neben dem Namensschutz einen besonders wichtigen Aspekt iRd Schutzes besonderer Persönlichkeitsrechte dar (zu Einzelheiten s. MüKo/Rixecker Allg PersönlR Rz 40 ff; Erman/Ehmann § 12 Anh Rz 165 ff). Zum abgestuften Schutzkonzept der §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Auskünfte.

Rn 49 Die GdW ist entspr § 18 IV und § 51a I GmbHG verpflichtet, einem WEigtümer in Bezug auf die Verwaltung des gemE Auskunft zu erteilen (s.a. Art 15 DSGVO). Nach aA setzt ein Auskunftsanspruch voraus, dass der Anspruchsteller die gewünschten Informationen nicht bereits im Wege des Einsichtsrechtes erlangen kann (LG Frankfurt aM WuM 21, 643). Nach noch aA kann eine Auskunf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gegen § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Besonderes Kündigungsrecht des Unternehmers, II.

Rn 5 Übt der Verbraucher seine aus DSGVO folgenden Rechte aus, führt dies zu einer Aufkündigung des vertraglichen Synallagmas. II sieht daher in diesen Fällen unter gewissen Voraussetzungen ein besonderes Kündigungsrecht des Unternehmers vor. I. Vertrag gem § 327b V. Rn 6 Zunächst muss ein Vertrag über eine Reihe einzelner Bereitstellungen gem § 327b V 1 oder über eine fortlau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Aufbewahrungsfrist.

Rn 5 Die zehnjährige Aufbewahrungsfrist nach Abschluss der Behandlung kann durch andere, insbes weiterreichende Aufbewahrungs- und Aufzeichnungsfristen überlagert werden (zB § 1631e VI: Vollendung des 48. Lebensjahres; § 85 II 1 Nr 1 StrlSchG: 30 Jahre). Eine Verlängerung der Aufbewahrung soll sich ebenfalls unter Berücksichtigung der Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche (§...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verarbeitungsbeschränkung (Abs 1 S 2).

Rn 11 Die aus dem Schuldnerverzeichnis erhaltenen Daten dürfen ausschl für den – im Antrag auf Einsichtnahme bzw in der Gewährung – angegebenen Zweck verarbeitet werden. Der frühere Normtext ›verwendet‹ wurde durch das G v 20.11.19 (BGBl I 19, 1724) in ›verarbeitet‹ geändert. Es handelt sich um eine terminologische Anpassung an die DSGVO, mit der keine Befugniserweiterung ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Datenschutz (Abs 5).

Rn 8 Bei der Verwendung der für die Prüfung der Kreditwürdigkeit erlangten personenbezogenen Daten des Darlehensnehmers hat der Darlehensgeber die datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insb die DSGVO u das novellierte BDSG, vgl MüKo/Weber Rz 18) zu beachten. Die zumeist sensiblen Daten dürfen außerhalb der Kreditwürdigkeitsprüfung u etwaiger späterer Streitigkeiten ohne Einwi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Aufklärung und Information.

Rn 70 Das deutsche Recht kennt keine generelle Pflicht der Parteien von Schuldverhältnissen zur gegenseitigen Aufklärung (Auskunft, Anzeige, Hinweis, Mitteilung, Offenbarung, Information), und zwar weder vertraglich noch außervertraglich. Das gilt auch für Personen, die fremde Angelegenheiten zu betreuen haben (BGH NJW 88, 1906 f). Jedoch kennt das Gesetz zahllose einzelne T...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Sonderregelungen.

Rn 4 Zum Schutz des Minderjährigen gelten für den Zugang von Willenserklärungen (§ 131 II), den beschränkt geschäftsfähigen Vertreter mit (§ 165) und ohne Vertretungsmacht (§ 179 III) und die Verjährung von Ansprüchen (§ 210) eigene Regelungen. Für bestimmte Rechtsgeschäfte gelten Sondervorschriften innerhalb des BGB etwa bei Eheschließung (§ 1303), Eheverträgen (§ 1411), Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gebührenstreitwert.

Rn 57 Für den GeS gilt bei vermögensrechtlichen Ansprüchen das gleiche wie zu a). Die Behandlung eines Antrags auf Datenauskunft gem Art 15 DSGVO ist uneinheitlich; teils wird (unter Rückgriff auf §§ 47 I, 52 I, II GKG) pauschal 5.000 EUR angesetzt (Köln MDR 19, 1403; AGS 20, 395, CR 21, 162), andere bewerten das Interesse gem § 48 II GKG individuell (Stuttg MDR 21, 1268: Ve...mehr