Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterdatenschutz bei ... / 4.1 Hintergrund

Bezüglich der Standardvertragsklauseln hat der EuGH entschieden[1], dass diese grundsätzlich weiterhin genutzt werden können. Allerdings muss ergänzend sichergestellt sein, dass auch tatsächlich ein Schutzniveau für die personenbezogenen Daten vorliegt, das dem in der Europäischen Union entspricht. Insbesondere bei extensiven Zugriffsbefugnissen staatlicher Behörden im Dritt...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterdatenschutz bei ... / 3.2 Vereinigte Staaten von Amerika

Auf der Grundlage der Privacy-Shield-Übereinkunft zwischen der EU und den USA hatte die EU-Kommission 2016 in einem Durchführungsbeschluss festgestellt, dass die USA ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleisten und eine Datenübermittlung demnach nach Art. 45 DSGVO zulässig ist. Der EuGH[1] hat diesen Durchführungsbeschluss zum Privacy Shield für unw...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterdatenschutz bei ... / 4.2 Verantwortlichkeit für Datenübermittlungen

Die Neuen Standardvertragsklauseln sind für Arbeitgeber dann relevant, wenn der Arbeitgeber (entweder direkt oder indirekt) der DSGVO unterliegt; und der Arbeitgeber personenbezogene Daten in Länder übermittelt oder übermitteln wird, die keine EU-Länder sind oder nicht über einen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission verfügen. Die Neuen Standardvertragsklauseln s...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterdatenschutz bei ... / 4.3.1 Erweiterter Anwendungsbereich

Die Neuen Standardvertragsklauseln decken einen breiteren Bereich ab. Sie sind modular aufgebaut, sodass Importeur und Exporteuer diejenigen Klauseln auswählen können, die im Hinblick auf die für sie relevante(n) Art(en) der Datenübermittlung einschlägig sind. Während zuvor nur Übermittlungen von Verantwortlichen an Verantwortliche und Übermittlungen von Verantwortlichen an D...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / 1 Persönlichkeitsschutz des Mitarbeiters

Der im deutschen Grundgesetz verankerte Schutz des Persönlichkeitsrechts[1] wird nunmehr vorrangig durch die DSGVO geregelt. Neben der DSGVO können weitere, bereichsspezifische Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten zu beachten sein. Für das Arbeitsverhältnis sind hierbei vor allem die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes 2018 (BDSG 2018), das Betriebsverfassu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / 3.1 Rechtliche Grundlagen

Für die vollständige Speicherung von Anrufzeit, -dauer und Rufnummern der Beteiligten dient Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO als Rechtsgrundlage. Im Rahmen einer Abwägung ist festzustellen, ob das Interesse des Arbeitgebers an der Speicherung dieser statistischen Daten das Interesse seiner Beschäftigten und der Angerufenen hieran überwiegt. Diese Abwägung sollte schriftlich vor...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / 1.2 Rechtsgrundlagen des Beschäftigtendatenschutzes

Der Beschäftigtendatenschutz ist durch Art. 88 Abs. 1 DSGVO i. V. m. § 26 BDSG geregelt. Inhaltlich deckt sich § 26 BDSG mit § 32 BDSG a. F. weitestgehend, sodass die bisher bestehenden Grundsätze auch in Zukunft Geltung behalten werden. 1.2.1 Definition des Beschäftigten Der Begriff des "Beschäftigten" ist gesetzlich in § 26 Abs. 8 BDSG definiert. Zu den Beschäftigten im Sinn...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / 1.2.3 Konkrete Zweckbindung von Beschäftigtendaten

Die Verarbeitung von Beschäftigtendaten ist grundsätzlich nur in einem engen Rahmen zulässig. Beschäftigtendaten dürfen in Einklang mit § 26 BDSG regelmäßig verarbeitet werden, wenn dies zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Der Begriff der "Erforderlichkeit" ist hierbei eng auszulegen. Nur, wenn die Verarbeitung unmittelba...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / 7.3 Konsequenzen für den Arbeitgeber

Dem Arbeitgeber drohen bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben an einigen Stellen Verwertungsverbote für die datenschutzrechtlich unrechtmäßig gewonnenen Erkenntnisse. Zwar kennen die deutschen Prozessordnungen kein generelles Verwertungsverbot für solche unrechtmäßig gewonnenen Erkenntnisse, aber insbesondere im Arbeitsrecht lassen die Gerichte eine Wertung diese...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / 1.1.4 Das geschriebene Wort – Anforderungen an E-Mails

Auch das geschriebene Wort ist durch das Gesetz in einem gewissen Umfang geschützt. Bei Arbeitnehmern wird hier ein besonderes Augenmerk auf die Unterscheidung zwischen privater und geschäftlicher Nutzung gelegt werden müssen.[1] Der Schutz des Briefgeheimnisses in § 202 StGB ist nicht auf E-Mails und Faxe anwendbar, weil die bei beiden Medien verwendeten Daten nicht als "ver...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterdatenschutz bei ... / 1 Fälle der Übermittlung von Arbeitnehmerdaten in Drittländer

Im Rahmen des Arbeitsverhältnisses erlangen die Regelungen der DSGVO und des BDSG regelmäßig hohe Bedeutung. Gerade angesichts von Mitarbeiterklagen nach erfolgter Kündigung oder der Kontrollbefugnisse des Betriebsrates stehen Arbeitgeber unter erheblichem Druck, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Verstärkt wird dieser Druck durch die teils empfindlichen Geldstrafen,...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Aufbewahr... / 7 Empfehlungen für die Praxis

Arbeitgeber sind verpflichtet, im Rahmen des Arbeitsverhältnisses einzelne Dokumente und Informationen für eine gewisse Dauer aufzubewahren. Entsprechende Aufbewahrungspflichten können sich aus Gesetz, Satzung, Tarif- oder Individualvertrag ergeben. Sinn und Zweck ist in erster Linie die Ermöglichung und Sicherstellung von effektiven Kontrollen durch staatliche Behörden. Für ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterdatenschutz bei ... / 4.3.7 Vorrang vor anderen Geschäftsbedingungen

Die Parteien können die Neuen Standardvertragsklauseln durch zusätzliche Pflichten ergänzen, wenn dies für die jeweilige Datenübermittlungsvereinbarung erforderlich ist. Bei Widersprüchen zwischen den Neuen Standardvertragsklauseln und anderen Bestimmungen, die zwischen den Parteien vereinbart wurden, haben die Neuen Standardvertragsklauseln jedoch Vorrang. Die Neuen Standar...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / 3.2.2 Mitarbeiter mit Sonderstatus

Besondere Beachtung finden sollte die Kontrolle der Telekommunikationsdaten bei Mitarbeitern, die einem Sonderstatus dahingehend unterliegen, dass sie anderen Gruppen gegenüber zu Verschwiegenheit bzw. Vertraulichkeit verpflichtet sind. In dem Fall muss ggf. das Kontrollinteresse des Arbeitgebers dahinter zurückstehen. Explizit vor Kontrollen geschützt sind die Träger eines ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterdatenschutz bei ... / 3.1 Vereinigtes Königreich

Eine Übermittlung personenbezogener Daten in das Vereinigte Königreich ist trotz des Brexits weiterhin ungehindert möglich, da die Europäische Kommission in Form eines Angemessenheitsbeschlusses im Juni 2021 festgestellt hat, dass das Datenschutzniveau im Vereinigten Königreich dem in der EU entspricht und aus diesem Grund keine Standardvertragsklauseln oder zusätzliche Date...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterdatenschutz bei ... / 4.3.4 Änderungen zur Berücksichtigung des Schrems-II-Urteils

Einfluss nationaler Rechtsvorschriften Sowohl Exporteure als auch Importeure müssen zukünftig versichern, dass sie keinen Grund zu der Annahme haben, dass die Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten im Bestimmungsland, einschließlich Offenlegungs- und Überwachungsvorschriften, den Datenimporteur an der Erfüllung seiner Pflichten gemäß den Neuen Standardvertragsklauseln hindern...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterdatenschutz bei ... / 4.3.2 Exporteure mit Sitz außerhalb der EU

Ausgangsfall Anwendbarkeit bei Exporteuren mit Sitz außerhalb der EU und für Rückübermittlungen (Datenverarbeiter an Verantwortliche) Datenexporteure müssen nicht mehr in der EU ansässig sein, um die Neuen Standardvertragsklauseln anwenden zu können. Die Neuen Standardvertragsklauseln decken auch ein Szenario ab, in dem personenbezogene Daten von einem Exporteur mit Sitz auße...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterdatenschutz bei ... / 7.4 Prüfungsschema für internationale Datentransfers

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat eine Orientierungshilfe für internationale Datentransfers veröffentlicht, die ein mehrstufiges Prüfungsschema vorsieht, anhand dessen verantwortliche Arbeitgeber die Zulässigkeit ihrer Übermittlung von Mitarbeiterdaten in ein Drittland beurteilen können.[1] Hierbei wird zunächst gefragt, ob für das entsprechende Drittla...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterdatenschutz bei ... / 7.1 Prüfung bestehender Übermittlungen

Arbeitgeber sollten zunächst die Gelegenheit nutzen und internationale Datenübermittlungen ihrer Organisation in weiterem Sinne unter die Lupe nehmen. Ein korrektes und aktuelles Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO ist bei dieser Betrachtung von großer Wichtigkeit. Anschließend sollte ermittelt werden, welche Rechtsgrundlagen für die Datenübermittl...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterdatenschutz bei ... / 7.3 Prüfung des Schutzniveaus im Drittland

Verantwortliche müssen angesichts des Schrems II-Urteils anschließend prüfen, ob die gewählte Übermittlungsmethode ein wirksames Mittel darstellt, um ein "der Sache nach gleichwertiges" Schutzniveau für die personenbezogenen Daten im Bestimmungsland zu gewährleisten. So können die implementierten Klauseln und damit ein angemessenes Datenschutzniveau insbesondere dann untermi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / 5.2 Technische Anforderungen

Des Weiteren muss der Sendungsweg technisch aus Datenschutzsicht bewertet werden. Hierbei ist jedoch zu unterscheiden, ob die Versendung im firmeneigenen Netz erfolgt und der Zugriff nur den Berechtigten möglich ist oder ob die Versendung an die privaten E-Mail-Accounts der Beschäftigten bei Drittanbietern außerhalb der Sphäre des Arbeitgebers erfolgt. Die Anforderungen für ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beschwer für die gerichtliche Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs nach Art. 82 DSGVO

Leitsatz Die (finanzgerichtliche) Klage auf Schadenersatz nach Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung ist unzulässig, wenn es an einer vorherigen Ablehnung des Anspruchs seitens der Finanzbehörde und damit an einer für die Klageerhebung notwendigen Beschwer fehlt. Normenkette Art. 82, Art. 79 DSGVO, § 40 Abs. 2, § 67 FGO Sachverhalt Die Beteiligten streiten um Schadenersatz wegen Verletzung datenschutzrechtlicher Normen. Vor dem FG machte die Klägerin diverse Verstöße gegen die DSGVO anlässlich ei...DSGVOmehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Personalakten richtig führen / 4.1 Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung

Die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus Art. 5 Abs. 1 DSGVO. Es handelt sich hierbei um Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit. Die Rahmenbedingungen für die Möglichkeiten, personenbezogene Daten und Dokumente zu verarb...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Personalakten richtig führen / 2.3.3 Datenminimierung

Nach Art. 5 Abs. 1c DSGVO gilt das Prinzip der Datenminimierung, d. h. personenbezogene Daten müssen dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein. In der Zusammenschau mit Art. 25 DSGVO tritt der Grundsatz der Datenminimierung an die Stelle der bisherigen Maxime der Datenvermeidung und Datensparsamkeit.[1] Nac...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Personalakten richtig führen / Zusammenfassung

Überblick Trotz der weiten Verbreitung von Personalakten besteht in der Praxis häufig Unsicherheit über Fragen wie: Was gehört überhaupt zur Personalakte? Wer darf sie einsehen? Was gilt für sensible Daten? Kann der Mitarbeiter verlangen, dass seiner Akte ein Inhaltsverzeichnis beigefügt oder der Inhalt mit Seitenzahlen versehen wird? Welche Auswirkungen ergeben sich aus der...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Personalakten richtig führen / 4 Datenschutz

Der Arbeitnehmer bedarf zur Wahrung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts[1] des Schutzes vor der Personaldatenverarbeitung durch den Arbeitgeber. Diesem Schutz dienen: individualrechtlich das Vertrags- und Deliktsrecht, das Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers verbietet; die DSGVO, die unmittelbar geltendes Recht in den Mitgliedsstaaten der Eu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Personalakten richtig führen / 4.2 Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes

Art. 88 DSGVO befasst sich mit der "Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext". Er regelt, dass die Mitgliedsstaaten "durch Rechtsvorschriften oder durch Kollektivvereinbarungen spezifischere Vorschriften zur Gewährleistung des Schutzes der Rechte und Freiheiten hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten im Beschäftigungskontext ... vorsehen" können....mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Personalakten richtig führen / 9.2 Sensible Daten

Unter den Voraussetzungen von Art. 9 Abs. 1 DSGVO i. V. m. § 26 Abs. 3 BDSG ist die Erhebung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten des Arbeitnehmers möglich. Sie ist hiernach insbesondere dann zulässig, wenn sie zur Ausübung von Rechten oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten aus dem Arbeitsrecht, dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erforderlich ist und...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Personalakten richtig führen / 5 Die digitale Personalakte

Die Umstellung auf digitale (auch: elektronische) Personalakten ist im Rahmen des Art. 6 DSGVO zulässig und bedarf nicht der Zustimmung der Arbeitnehmer. Jedoch kann nach Maßgabe des § 34 BDSG i. V. m. Art. 15 DSGVO der Arbeitnehmer Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Ob bei Einführung und Anwendung digitaler Personalakten das Mitbestimmungsrecht...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Personalakten richtig führen / 4.3 Verpflichtung auf das Datengeheimnis?

In der DSGVO finden sich keine wörtlichen Ausführungen zu einer Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis. Das BDSG sieht in § 53 nur für öffentliche Stellen eine Verpflichtung auf das Datengeheimnis vor. Bei der Formulierung kann dabei auf die gesetzlichen Formulierungen Bezug genommen werden. Schwieriger gestaltet sich die Situation für die Privatwirtschaft. Für n...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Personalakten richtig führen / 8.2 Entfernung aus der Personalakte

Ein unzutreffender Vermerk in der Personalakte ist auf Verlangen des Mitarbeiters aus der Akte zu entfernen. Bei der Geltendmachung des aus § 78 Satz 1 BetrVG folgenden Anspruchs auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht. Der Betriebsrat kann daher keine Ansprüche für ein betroffenes Betriebsratsmitglied geltend machen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.1 ESRS S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens

Rz. 48 Das Ziel dieser Angabepflicht besteht darin, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwieweit das Unternehmen über Konzepte verfügt, die sich speziell mit der Identifizierung, Bewertung, Verwaltung und/oder Behebung wesentlicher Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte befassen, sowie über Richtlinien, die wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 4.15 Interessante Einzelfälle

Erbschaftsteuererklärung Nach § 24 Abs. 1 Nr. 11 StBVV bestimmt sich die Vergütungspflicht für die Anfertigung der Erklärung zur Feststellung nach dem Bewertungsgesetz oder dem Erbschaftsteuergesetz. § 24 Abs. 1 Nr. 12 StBVV bestimmt grundsätzlich den Gebührensatz für die Anfertigung der Erbschaftsteuererklärung. Soweit im Zusammenhang mit der Erstellung der Erbschaftsteuerer...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 5.8.6 Drohung mit Mandatskündigung und Folgen

Es ist grundsätzlich erlaubt, dem Mandanten mit der Mandatskündigung zu "drohen", wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Dies ergibt sich daraus, dass ein Steuerberatungsvertrag nach §§ 627, 628 BGB vom Steuerberater grundsätzlich auch jederzeit gekündigt werden darf.[1] Eine Kündigung des Steuerberatungsvertrags zur "Unzeit" wird durch den in § 627 Abs. 2 S...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 6.2 Zurückbehaltungsrecht der Akten

Vor allem dann, wenn das Mandatsverhältnis nicht einvernehmlich beendet worden ist, wird der Mandant häufig unberechtigterweise das ausstehende Honorar nicht bezahlen bzw. Gründe suchen und finden, warum er nicht bezahlt. Je korrekter und präziser die Honorarrechnungen des Steuerberaters sind und wenn er zudem die erbrachten Leistungen dokumentiert hat, desto leichter wird e...mehr

Beitrag aus Haufe TVöD Office Premium
Mitarbeiterbefragungen konz... / 5.2 Rolle des Betriebsrats

Wenn Sie eine anonyme Mitarbeiterbefragung durchführen, unterliegt diese selbst grundsätzlich nicht der erzwingbaren Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), da es sich bei diesen Fragebögen nicht um einen Personalfragebogen im Sinne des BetrVG handelt. Der Betriebsrat kann insofern kein unmittelbares Mitbestimmungsrecht geltend machen. Es besteht allerding...mehr

Beitrag aus Haufe TVöD Office Premium
Mitarbeiterbefragungen konz... / 5.5 Rolle des Datenschutzbeauftragten

Beziehen Sie unbedingt den Datenschutzbeauftragten Ihres Unternehmens in die Projektplanung mit ein, damit dieser den Prozess auf den Datenschutz hin überprüfen kann. Insbesondere bei nicht komplett anonym durchgeführten Befragungen sind die Regelungen der DSGVO zu beachten. Wenn Sie die Befragung extern vergeben, muss hierzu ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit dem ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Outsourcing im HR-Bereich / 4.8 Call-Center

Die Aufgabe von Callcentern besteht darin, im Auftrag eines Unternehmens Telefongespräche mit bestehenden oder potenziellen Kunden zu führen. In großen Unternehmen wird diese Leistung in eigene Abteilungen ausgegliedert oder gesonderte Unternehmen dafür gegründet. Mittlerweile sind Callcenter zu einem stark wachsenden Dienstleistungsangebot mit noch weiter steigenden Zuwachs...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Auskünfte an Konzern-Abschlussprüfer in Drittstaaten (Abs. 5)

Rz. 64 Der durch das AReG neu eingefügte Abs. 5 dient der Umsetzung von Art. 23 Abs. 5 Unterabs. 1 und 3 der überarbeiteten Abschlussprüferrichtlinie. Die Regelung normiert eine Übermittlungsbefugnis (keine Übermittlungspflicht) des Abschlussprüfers an den Konzernabschlussprüfer des in einem Drittland ansässigen MU und entspricht somit den Regelungen des Abs. 4. Rz. 65 Besond...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 11 Die Regelung gilt unmittelbar für KapG und infolge von § 264a HGB auch für KapCoGes. Hierbei ist zu beachten, dass die Einbeziehung Letzterer auf die Rechtsprechung des EuGH zurückzuführen ist.[1] Im Schrifttum wird diskutiert, inwieweit die Vorschrift gegen das Grundrecht des Datenschutzes verstößt.[2] Dies gilt speziell für den Fall, dass eine Ges. nur einen oder we...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Erste Hilfe / 5 Dokumentation

Jede Verletzung und Erkrankung im Betrieb sowie die Hilfeleistung, die in deren Zusammenhang durchgeführt wurde, muss dokumentiert werden. Praktischerweise erfolgt die Dokumentation im Meldeblock, welcher sich bestenfalls in unmittelbarer Nähe des Verbandkastens befindet. Die Dokumentation dient vor allem der Nachverfolgung des Unfallgeschehens und der Qualitätssicherung der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geldwäsche: Neue Entwicklun... / 1 Was ist neu in der Geldwäsche-Compliance?

Im Einzelnen: Neue europäische Regelungen brauchen bekanntermaßen ihre Zeit. So auch das richtungsweisende EU-Geldwäschepaket. Genau genommen brauchte es drei Jahre, von Juli 2021 bis zum Inkrafttreten am 9.7.2024. Die Europäische Kommission hat das Paket mit vier Rechtsakten nun am 19.6.2024 angenommen. Was wird künftig auf die Verpflichteten im Geldwäscherecht zukommen? Was ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Akkreditierung von Zert... / 6. Programmprüfung als Voraussetzung für die Akkreditierung

Wurde ein Programm gem. den Regelungen der DIN EN ISO/IEC 17067 entwickelt, so muss die DAkkS zunächst die Akkreditierungsfähigkeit des Programms feststellen. Dies erfolgt i.R.d. Programmprüfung. Die Programmprüfung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle ist ein eigenständiges, komplexes und rechtsverbindlich geregeltes Verfahren, das der Feststellung dient, ob ein neu entw...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Achte Kapitel

Rz. 2a Das Achte Kapitel enthält Pflichten zur Meldung, Anzeige, Bescheinigung, Auskunft, Mitwirkung, Duldung und sonstige Pflichten sowie eine Schadensersatzregelung bei Pflichtverletzungen. Darüber hinaus delegiert der Gesetzgeber Befugnisse auf den Verordnungs- und Anordnungsgeber. Das Kapitel verfolgt den Hauptzweck, ein möglichst reibungsloses Verfahren bei den verschie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 298 Behand... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Umgang und die Verwendung von Daten, die im Zuge der privaten Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung erhoben, verarbeitet und genutzt worden sind. Sie setzt datenschutzrechtliche Aspekte außerhalb der Vermittlungsaktivitäten der Agenturen für Arbeit in geltendes Recht um. Gegenüber den allgemeinen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes ist si...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 3.2 Grundlegende Aspekte vor Beschaffung und Inbetriebnahme

Unternehmen müssen im Vorfeld einer möglichen Anschaffung von Drohnen abwägen, ob und wie der Einsatz von Drohnen unter Berücksichtigung der rechtlichen und sicherheitstechnischen Einsatzbedingungen Arbeitsschutzmaßnahmen tatsächlich effektiver und sicherer gestaltet. In diesem Zusammenhang ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Vor Anschaffung der Drohne sind insbes...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 298 Behand... / 2.2 Behandlung von Daten während der Vermittlungstätigkeit

Rz. 6 Abs. 1 Satz 2 trifft für personenbezogene Daten sowie für Daten über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse die noch weitergehende Bestimmung, dass eine Einwilligung der betroffenen Person im Einzelfall Voraussetzung für die nach der gesetzlichen Klarstellung zum 26.11.2019 Verarbeitung (statt zuvor Erhebung, Verarbeitung und Nutzung) ist. Hierfür gilt § 67b Abs. 2 und 3 S...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 298 Behand... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 23.5.2001 durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904) geändert. Mit Wirkung zum 27.3.2002 wurden Abs. 1 geändert und Abs. 2 neu gefasst durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130). Abs. 1 und 2 wurden ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 318 Auskun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 318 regelt die Auskunftspflichten von Teilnehmern, Arbeitgebern und Trägern im Zusammenhang mit Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung, die auf eine anschließende Integration in den ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet sind. Abs. 1 verpflichtet Arbeitgeber und Träger zu leistungsrechtlich relevanten Auskünften im Zusammenhang mit der bei ihnen durchgeführten Maßnahme. Die...mehr