Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz-Grundverordnung

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§ 22 Internationales Privat... / 1. EU-Verordnungen

Rz. 19 Mehrere EU-Verordnungen ersetzen im Umfang ihres Anwendungsbereiches das deutsche Kollisionsrecht (EGBGB) vollständig (Auflistung in Art. 3 Nr. 1 lit. a–g EGBGB):mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / Literaturtipps

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Besonderer Kündigungsschutz... / 10 Übersicht über sonstige Fälle von besonderem Kündigungsschutz

Neben dem besonderen Kündigungsschutz wegen besonderer Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers aus persönlichen Gründen gibt es noch weitere Regelungen zum besonderen Kündigungsschutz: Der Immissionsschutzbeauftragte ist nach § 58 Abs. 2 BImSchG ordentlich nicht kündbar. Entsprechendes gilt nach § 60 Abs. 3 KrWG i. V. m. § 58 Abs. 2 BImSchG für den betrieblichen Abfallbeauftrag...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Gesellschafterliste beim Handelsregister

Rz. 173 An die Gesellschafterliste knüpfen insb. § 16 GmbHG (gegenüber der GmbH gilt nur als Gesellschafter, wer in der Liste eingetragen ist, vgl. Rdn 177 ff.) und der Gutglaubensschutz an (vgl. Rdn 182). Vgl. Rdn 360 zu Fragen in Zusammenhang mit dem Transparenzregister. Gem. § 40 Abs. 1 GmbHG müssen die Geschäftsführer unverzüglich nach Wirksamwerden jeder Veränderung in d...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 1. Voraussetzungen

Rz. 48 Der BGH fasst die Voraussetzungen für die analoge Anwendung des § 89b HGB wie folgt zusammen: Der Vertragshändler muss so in die Absatzorganisation des Unternehmers eingegliedert sein, dass er wirtschaftlich in erheblichem Umfang einem Handelsvertreter vergleichbare Aufgaben zu erfüllen hat, und eine vertragliche Verpflichtung haben, dem Unternehmer seine Kundendaten ...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenverzeichnis Nr. _________________________ Geschehen _________________________ Vor mir, dem Notar _________________________, erschienen:mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenverzeichnis Nr. _________________________ Geschehen _________________________ Vor mir, der Notarin/dem Notar _________________________, erschienen:mehr

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Active Sourcing / 2.1 Risiken

Das wohl größte Risiko besteht im Bereich des Datenschutzrechts nach DSGVO und BDSG. Das Active Sourcing stellt eine Datenerhebung dar. Ist diese rechtswidrig und damit ein Verstoß gegen die DSGVO und das BDSG gegeben, kann dies erhebliche Folgen haben. Dazu gehören neben Schadensersatzansprüchen aus Art. 82 DSGVO und § 823 Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1...mehr

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Active Sourcing / 2.2.1 Prüfung der Rechtmäßigkeit der Datenerhebung

Bevor die zahlreichen Netzwerke nach Kandidaten durchforstet oder Talentpools angelegt werden, sollten Unternehmen genau prüfen und gewährleisten, dass diese Datenerhebungen rechtmäßig sind. Hierbei kommen grundsätzlich 2 Möglichkeiten in Betracht: Entweder liegt eine Einwilligung der betroffenen Kandidaten vor oder die Datenerhebung ist durch gesetzliche Vorschriften gerechtf...mehr

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Active Sourcing / Zusammenfassung

Begriff Active Sourcing ist eine proaktive Methode der Personalbeschaffung, bei der Unternehmen aktiv auf potenzielle Kandidaten zugehen, anstatt passiv auf Bewerbungen zu warten. Dabei werden gezielt Talente identifiziert, angesprochen und in einen Talentpool aufgenommen, um langfristige Beziehungen aufzubauen und die Rekrutierung effizienter zu gestalten. Verschiedene Meth...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Active Sourcing / 2.2.2 Informationspflichten gegenüber dem Anzuwerbenden

Nachdem Kandidaten ausfindig gemacht und angesprochen wurden, gilt es, diese transparent über die erhobenen Daten zu informieren. Maßgebend ist Art. 14 DSGVO. Zu informieren ist daher über: Die Daten, die gespeichert wurden, die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, den Zweck der Datenverarbeitung, die Dauer der Speicherung, die Betroffen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Active Sourcing / 2.2.3 Zwischenergebnis und Leitfaden für das Datenschutzrecht

Das Active Sourcing ist datenschutzrechtlich grundsätzlich zulässig, jedoch nicht frei von jedwedem Risiko. Arbeitgeber bzw. Unternehmen sollten daher folgendermaßen vorgehen: Prüfung der Rechtmäßigkeit der Datenerhebung (entweder durch Einwilligung oder Rechtfertigung bei öffentlichen Daten[1]) Blick in die AGB der Plattformen, auf denen Daten erhoben werden sollen Schaffen vo...mehr

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KI: Ethische Ansätze und me... / 4.1.1 Datenschutz

In rechtlicher Hinsicht stellen sich zwingendermaßen Datenschutzfragen, und zwar sowohl in Bezug auf die Daten, mit denen die KI trainiert wird, als auch in Bezug auf Daten, die in das KI-System eingegeben und durch dieses wieder ausgegeben werden. Es gelten zunächst die allgemeinen Anforderungen an eine zulässige Datenverarbeitung gemäß Art. 5, 6, 32 DSGVO (Kardinalpflichte...mehr

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KI: Ethische Ansätze und me... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag befasst sich mit den Voraussetzungen für einen verantwortungsvollen und rechtskonformen Einsatz von KI im Personalmanagement. Ein besonderer Fokus wird auf das notwendige Element der menschlichen Aufsicht und Endkontrolle (Human-in-the-Loop) gelegt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Art. 22 DSGVO, Art. 4, Art. 6, Art. 14, Art. 26 KI-VO, § 87 BetrVG.mehr

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KI: Ethische Ansätze und me... / 4.1.2 KI-Verordnung

In der KI-Verordnung (KI-VO) der Europäischen Union werden – anders als in der DSGVO zum Schutz personenbezogener Daten – insbesondere Regelungen mit produkthaftungsrechtlichem Charakter (bezogen auf das angebotene oder betriebene KI-System) getroffen. Ein "KI-System" ist nach Art. 3 Nr. 1 KI-VO ein maschinengestütztes System, das für einen in unterschiedlichem Grad autonome...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Auskunftsanspruch bei anony... / Zusammenfassung

Der BFH hat entschieden, dass Steuerpflichtige grundsätzlich keinen Anspruch auf Auskunft über den Inhalt einer anonymen Anzeige beim Finanzamt haben, wenn das Geheimhaltungsinteresse der Behörde und der Schutz des Anzeigenden überwiegen. Auch wenn die Anzeige personenbezogene Daten enthält, kann das Auskunftsrecht nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingeschränkt s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Streitwertkatalog der ... / A. Allgemeiner Teil

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Auskunftsanspruch bei anony... / Hintergrund

Eine Personengesellschaft betrieb ein Restaurant. Nach einer anonymen Anzeige führte das Finanzamt eine sogenannte Kassen-Nachschau durch. Dabei wurden keine steuerlichen Verstöße festgestellt und es gab keine Nachforderungen. Die Gesellschaft wollte daraufhin wissen, was genau in der anonymen Anzeige stand, und beantragte Einsicht in die Unterlagen beim Finanzamt. Das Finan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Automatisierte Buchhaltung ... / 7 Stolpersteine und wie Sie sie umgehen: Ein Praxis-Ratgeber für Risikomanagement

Jedes Projekt birgt Risiken. Bei der Einführung von KI in so sensiblen Bereichen wie der Buchhaltung, ist ein proaktives Risikomanagement unerlässlich.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Auskunftsanspruch bei anony... / Entscheidung

Der BFH wies die Klage ab. Nach Ansicht des Gerichts besteht kein Anspruch auf Auskunft über den Inhalt der anonymen Anzeige, wenn das Geheimhaltungsinteresse des Finanzamts und der Schutz der Identität des Anzeigenden schwerer wiegen als das Informationsinteresse des Betroffenen. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Per...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Künstliche Intelligenz in S... / 1. Zentrale Begrifflichkeiten

Für die weitere Darstellung bedürfen die zentralen Termini "Daten" und "Informationen" einer möglichst genauen Definition, da deren Klärung und die damit einhergehenden Begriffsverständnisse von wesentlicher Bedeutung sind. Dem Grunde nach unterscheiden sich beide Begriffe wesentlich voneinander. Erst durch eine Kombination von Daten entsteht eine Information, die Basis für ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2 Gefährdungsausschluss durch Impfschutz (§ 11 Abs. 2 Satz 4)

Rz. 57 Die Verwendung biologischer Gefahrstoffe vermutet eine Gefährdungslage. Nach § 11 Abs. 2 Satz 4 gilt allerdings die nach Satz 2 vermutete unverantwortbare Gefährdung als ausgeschlossen, wenn die schwangere Frau über einen ausreichenden Immunschutz verfügt. Erfolgte Impfungen müssen dem Arbeitgeber grundsätzlich nicht offengelegt werden. Arbeitgeber dürfen gem. § 26 Abs...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 15 Ärztlich... / 1.2 Elektronische Gesundheitskarte (Abs. 2, 5 und 6)

Rz. 17 Die elektronische Gesundheitskarte hat zum 1.1.2015 endgültig die frühere Krankenversicherungskarte ersetzt. Sie dient nach § 291a Abs. 1 Satz 1 dem Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (Versicherungsnachweis) und der Abrechnung mit den Leistungserbringern. Darüber hinaus enthält § 291a u. a. Regelung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 11 Datenschutz und Mitteilungspflichten

Der Datenschutz unterliegt den allgemeinen Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Diese Gesetze legen strenge Vorschriften für den Umgang mit Daten von Beschäftigten fest, um deren Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung zu schützen. Die DSGVO etabliert grundlegende Prinzipien für die Verarbeitung personenbezoge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auskunftspflichten / 4 Auskünfte an Arbeitnehmer

Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben immer dann einen Auskunftsanspruch gegeneinander, wenn im Rahmen ihrer Vertragsbeziehungen der Berechtigte entschuldbar über seine Rechte im Ungewissen ist, während der Verpflichtete die zur Klärung erforderliche Auskunft ohne Weiteres geben kann.[1] Der Arbeitgeber hat einen Arbeitnehmer, der eine Veränderung von Dauer und Lage seiner vertr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auskunftspflichten / Zusammenfassung

Begriff Damit Arbeitgeber die versicherungsrechtliche Beurteilung einer Beschäftigung, die erforderlichen Meldungen und die Beitragsberechnung korrekt vornehmen können, hat der Beschäftigte gegenüber seinem Arbeitgeber bestimmte Auskunftspflichten. Außerdem haben Beschäftigte/Versicherte spezielle Auskunftspflichten gegenüber der Krankenkasse bzw. dem Rentenversicherungsträg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auskunftspflichten / 1 Auskunftspflichten des Arbeitgebers

Auskünfte gegenüber dem neuen Arbeitgeber über jetzige oder frühere Arbeitnehmer braucht der Arbeitgeber, abgesehen vom Zeugnis, grundsätzlich nicht zu geben, auch nicht gegenüber sonstigen Dritten (gegenüber Behörden s. u.). Wichtig Datenschutz Bezüglich der Weitergabe von Daten aus dem Arbeitsverhältnis, insbesondere der Erteilung von Auskünften des Arbeitgebers gegenüber po...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.12 Datenschutz (Abs. 7)

Rz. 12c Der GKV-Spitzenverband kann zur Durchführung seiner ihm durch das Arzneimittelneuordnungsgesetz übertragenen Aufgaben (§ 130b) die Daten nach § 267 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 anonymisieren, um sie ohne Krankenkassenbezug zu verarbeiten. Die von den Krankenkassen für Zwecke des Risikostrukturausgleichs über den GKV-Spitzenverband an das Bundesversicherungsamt übermittel...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.6 Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 37 Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat bei betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen. Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich auf Maßnahmen des Arbeitgebers zur Verhütung von Gesundheitsschäden. Es setzt ein, wenn eine gesetzliche Handlungspflicht objektiv besteht und mangels einer zwingenden gesetzlichen Vorgabe betriebliche Regelunge...mehr

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Social Media / 2 Rechtliche Rahmenbedingungen der Nutzung von Social Media durch Arbeitnehmer

Wie so oft, hinkt auch hier die rechtliche Bewertung der aktuellen technologischen Entwicklung einen Schritt hinterher. Gesetzgeberisch wurden noch kaum Grundlagen geschaffen. In dem im Jahr 2010 vorgelegten, aber nie verabschiedeten Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes war vorgesehen, dass sich der Arbeitgeber im Rahmen von Stellenbesetzungen nur auf Netzwerke stü...mehr

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Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.1.1 Aktive Bewerbersuche in Sozialen Medien

Begibt sich ein Unternehmen auf die aktive Bewerbersuche in beruflich orientierten sozialen Netzwerken wie LinkedIn und Xing, so haben die Inhaber der abgefragten Profile logischerweise hiervon keine Kenntnis. Auch wenn die Bewerber teilweise einsehen können, welche Unternehmen bzw. Mitarbeiter das Profil eingesehen haben, wissen die potenziellen Kandidaten nicht, dass das U...mehr

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Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.2 Social Media bei Bewerbungen

Die Nutzung der in sozialen Netzwerken vorhandenen Daten, um Bewerber zu bewerten, wird bereits von vielen Unternehmen genutzt. Hier ist es zu begrüßen, dass eine Tendenz festzustellen ist, den aus privaten Netzwerken wie Facebook gewonnenen Informationen nicht allzu viel Gewicht beizumessen, eben gerade weil sie aus dem privaten Umfeld der Bewerber stammen und deshalb für d...mehr

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Social Media / 6 Recruiting

Dass gerade das Recruiting bereits seit längerer Zeit für die Beurteilung von Bewerbern auf soziale Netzwerke zugreift, ist bekannt. Auf der derzeit gültigen Rechtsgrundlage muss die Datenerhebung im Internet für den Arbeitgeber "erforderlich" i. S. d. Art. 6 DSGVO/§ 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG sein, um zulässig zu sein. Da sich hierüber im Einzelfall trefflich streiten lässt, sah...mehr

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Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.4.1 Datenschutzrechtliche Rolle beim Betrieb einer Fanpage

Lange Zeit war in der Literatur umstritten, welche Rollen den Unternehmen beim Betrieb eines Unternehmensprofils oder einer Fanpage einerseits und den Anbietern sozialer Netzwerke andererseits zukommen. Spätestens mit der Entscheidung "Fashion-ID"[1] hat der Europäische Gerichtshof diese Frage beantwortet. In dem Urteil betont der EuGH, dass der Betreiber einer Website grunds...mehr

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Beschäftigtendatenschutz: S... / Zusammenfassung

Überblick Der Datenschutz für Beschäftigte hat in den vergangenen Jahren viele Diskussionen und "heiße Themen" erlebt. Hierzu zählen vor allem Fragen der Nutzung des dienstlichen E-Mail-Accounts für private Zwecke oder der Umgang mit den sogenannten sozialen Medien und Netzwerken im und für das Unternehmen. Die beiden hier behandelten Themen zum Einsatz von Social Media im Un...mehr

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Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.4.4 Zusammenfassung

Der Betrieb einer Fanpage oder eines Unternehmensprofils stellt für Unternehmen ein gewisses datenschutzrechtliches Risiko dar. Um den oben skizzierten Anforderungen gerecht zu werden, bedarf es der Unterstützung durch den Anbieter des jeweiligen sozialen Netzwerks. Die Datenschutzkonferenz geht in ihrem "Kurzgutachten zur datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs von F...mehr

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Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.1 Social Media im Recruiting

Nach § 26 Abs. 8 Satz 2 BDSG gelten Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis als "Beschäftigte". Folglich finden auch auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Bewerbern die Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz Anwendung. Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Bewerbern ist nach § 26 Abs. 1 BDSG [1] dann zulässig, wenn diese für die Begründung, Durch...mehr

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Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.5 Marketing-Maßnahmen in Social Media

Bei der Durchführung von Marketing-Maßnahmen sind die gleichen Grundsätze zu beachten, die durch die DSGVO und das Wettbewerbsrecht vorgegeben werden. Insofern ergeben sich für die Werbetätigkeiten in sozialen Netzwerken keine Besonderheiten. Dabei ist allerdings zu beachten, dass sogenannte "Inbox-Werbung", also die Schaltung von Werbeeinblendungen in E-Mail-Postfächern, rec...mehr

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Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.4.3 Datenschutzhinweise für Fanpage

Beim Betrieb der Fanpage oder eines Unternehmensprofils werden zwangsläufig personenbezogene Daten verarbeitet. Daher ist der Betreiber einer Fanpage nach Art. 13 DSGVO verpflichtet, die Nutzer in transparenter Art und Weise über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aufzuklären. Auch dies dürfte sich in der Praxis als schwer zu erfüllen darstellen, da dies eine vorher...mehr

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§ 12 Schutzrechtsdurchsetzung / B. Ansprüche

Rz. 2 Hier zunächst eine Übersicht: Diese Begrifflichkeiten gibt es in den meisten englischsprachigen Ländern, und auch die rechtliche Ausgestaltung ist ähnlich. Im Einzelnen:mehr

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Datenschutz / 3 Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Mit der DSGVO [1] hat der europäische Gesetzgeber erstmals eine unmittelbar zwingende, europaweit einheitliche gesetzliche Regelung zum Datenschutz mit dem Ziel weitgehender Harmonisierung geschaffen. Dabei steht die Verordnung gemäß Art. 1 Abs. 1 DSGVO im Spannungsfeld von freiem Datenverkehr im Europäischen Binnenmarkt und dem persönlichen Datenschutz für den einzelnen EU-B...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff Datenschutz umschreibt den Schutz des Persönlichkeitsrechts vor Verletzungen durch die missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung. Dabei tritt das Grundrecht des Arbeitnehmers auf informationelle Selbstbestimmung nur ausnahmsweise gegenüber einem begründeten und verhältnismäßigen Informationsinteresse des Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz / 4.1 Allgemeines

Die Bestimmungen des BDSG über die Anforderungen an eine zulässige Datenverarbeitung konkretisieren und aktualisieren den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.[1] Rechtsgrundlagen DSGVO und BDSG Das Bundesdatenschutzgesetz wurde zum 25.5.2018 sowie zum 26.11.2019[2] den Vorgaben der DSGVO entsprechend novelliert.[3] Das BDSG regelt in erster Linie die automat...mehr

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Datenschutz / 2 Rechtsgrundlagen

Eine speziell datenschutzrechtliche Grundlage für das Arbeitsverhältnis existiert (noch) nicht, sodass die allgemeinen Vorschriften, insbesondere die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) anzuwenden sind. Allerdings enthalten einzelne Landesdatenschutzgesetze Sonderregelungen für Dienst- und Arbeitsverhältnisse.[1] Datenschutz...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz / 4.3.3 Rechtsfolgen

Die früher primär im BDSG gewährten Auskunfts-, Kontroll- und Korrekturrechte des Arbeitnehmers sind durch die Regelungen der DSGVO teils abgelöst worden. Das BDSG enthält dazu jedoch in den §§ 55 ff. BDSG ergänzende Regelungen, sodass hier beide Gesetze beachtet werden müssen. Informations- und Auskunftsrechte des Arbeitnehmers Die DSGVO gewährt umfassende Informationsrechte ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz / 4.3 Datenverarbeitung im besonderen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis: § 26 BDSG

§ 26 BDSG ist seit dem 25.5.2018 die einschlägige Spezialregelung für das Arbeitsverhältnis – die Norm basiert auf der entsprechenden Öffnungsklausel des Art. 88 DSGVO. Der vom Gesetz verwendete, weite Begriff des Beschäftigten nach § 26 Abs. 8 BDSG erfasst: Arbeitnehmer Leiharbeitnehmer Auszubildende Arbeitnehmerähnliche Personen einschließlich der Heimarbeiter Beamte, Richter u...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz / 4.3.1 Erforderlichkeitsprüfung

Die Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis ist gemäß Art. 88 DSGVO, § 26 BDSG nur dann zulässig, wenn sie mit Bezug auf das Arbeitsverhältnis erforderlich ist. Der unbestimmte Rechtsbegriff der Erforderlichkeit ist auch bei der datenschutzrechtlichen Neuregelung in § 26 BDSG vom Gesetzgeber übernommen worden. Damit bleiben die damit verbundenen Konkretisierungsprobleme beste...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz / 4.2 Anwendungsbereich

In den Anwendungs- und Schutzbereich des BDSG fallen gemäß § 46 Nr. 1 BDSG sämtliche personenbezogenen Daten. Dafür genügt, dass die Identität bspw. des Beschäftigten unmittelbar unter Zuhilfenahme von Zusatzwissen feststellbar ist (Identifizierbarkeit, vgl. § 46 Nr. 1 BDSG)[1], unabhängig davon, ob die Daten als konkret schutzwürdig angesehen werden oder nicht. Nach der Neu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz / 1 Allgemeines

Zweck des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass sein Persönlichkeitsrecht durch den Umgang Dritter mit seinen personenbezogenen Daten verletzt wird (Schutz des "Recht auf informationelle Selbstbestimmung", verfassungsrechtlich gewährleistet durch Art. 2 Abs. 1 GG [1]; auf Unionsebene verankert in Art. 8 Grundrechtscharta EU, Art. 16 AEUV sowie in der DSG...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das KI-Avatar-Testament: Ko... / a) Datenschutz nach der DSGVO

Die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten des Erblassers nach dessen Tod muss DSGVO-konform erfolgen. Grundsätzlich gilt die DSGVO zwar nicht mehr für Verstorbene (ErwG 27 DSGVO), allerdings umfassen Daten des Erblassers, die in dem KI-Avatar gespeichert werden, regelmäßig auch lebende Dritte, welche weiterhin dem Schutz der DSGVO unterliegen. Zudem muss der Erblas...mehr