Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz-Grundverordnung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck und Regelungszusammenhang.

Rn 1 Nach § 46 I EuKoPfVO richten sich sämtliche verfahrensrechtlichen Fragen, die in der Verordnung nicht ausdrücklich geregelt sind, nach dem Recht des Mitgliedstaats, in dem das Verfahren stattfindet. Soweit nicht in der EuKoPfVO oder in den §§ 946 ff vorrangige Sonderregelungen enthalten sind, der Zweck des Eilverfahrens und der besondere Charakter des Ex-parte-Verfahren...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 39 § 18 IV gibt jedem WEigtümer als zentralen Teil seiner Informationsrechte (BRDrs 168/20, 65) einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen (s.a. § 24 VII 8). Dem Anspruch stehen datenschutzrechtliche Vorgaben nicht entgegen (s.a. Rn 46). Art 6 I UA 1 c) DSGVO lässt eine Verarbeitung ua zu, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Schutzgesetze.

Rn 238 Von der Rspr größtenteils anerkannte, wichtige Schutzgesetze (keine abschließende Aufzählung) und Abgrenzung zu nicht als Schutzgesetz anerkannten Normen: Rn 239 Aus dem BGB: § 226 (RGZ 58, 214, 216), § 394 (RGZ 85, 108, 118), § 450 (Staud/Beckmann § 451 Rz 2), § 486 I (BeckOGK/Meier § 486 Rz 18 mwN), § 551 III 1 (LG Hambg NJW-RR 04, 1530 [LG Hamburg 19.02.2004 - 333 S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Person.

Rn 4 Beistand kann sein (S 2), wer in durch die Beteiligten selbst betriebenen Verfahren als Bevollmächtigter (§ 10) zur Vertretung befugt ist. Das Gericht kann nach S 3 andere Personen als Beistand zulassen, wenn dies sachdienlich ist und dafür nach den Umständen des Einzelfalls ein Bedürfnis besteht. Dies wird insb bei Anhörungen im Unterbringungs- und Betreuungsverfahren ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Fälle fehlender Identität.

Rn 6 Antrag auf Datenauskunft gem Art 15 DSGVO auch zum Zwecke der Förderung gleichzeitig verfolgter Ersatzansprüche (Köln MDR 20, 1082); Ausgleichszahlung entspr Art 5 I Buchst c iVm Art 7 VO (EG) Nr 261/2004 und hilfsweise Schadensersatz (BGH NJW-RR 17, 1453 [BGH 08.08.2017 - X ZR 101/16]), Ausschließungsantrag und Widerklage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Ausschli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausnahmen.

Rn 2 Art 1 II zählt die vom Anwendungsbereich der VO ausgenommenen Bereiche auf, bei denen Ansprüche eine Rolle spielen könnten, die als solche aus außervertraglichen Schuldverhältnissen zu qualifizieren wären (aA – keine Anwendung von Art 1 II lit a–e bei Qualifikation als außervertragliches Schuldverhältnis iSd Verordnung – Hohloch IPRax 12, 110, 113); auch hier ist eine a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Europarecht.

Rn 27 Art 9 spricht von Eingriffsnormen des Rechts des angerufenen Gerichts, es sind also auch Eingriffsnormen des EU-Rechts anzuwenden (s.o. Rn 7). Paradepferd ist das Kartellverbot des Art 101 AEUV . Der EuGH hat sich neuerdings zum Prinzip qualifizierter Auswirkungen bekannt (C-413/14 – Intel, EuZW 17, 850 = ECLI:EU:C:2017:632), schon zuvor hat er in Ahlström den Ort für e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Foto-, Film- und Videoaufnahmen.

Rn 32 Soweit Foto-, Film-, Video- oder ähnliche Bildaufzeichnungen unter Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts entstanden sind, können sie grds ebenfalls nicht als Beweismittel verwertet werden (BVerfGE 101, 361, 393 ff = NJW 00, 1021, 1022 f; BGHZ 35, 363, 365 = NJW 61, 2059 – Ginsengwurzel; Köln NJW 05, 2997, 2998; Ddorf NJW 07, 780 f [OLG Düsseldorf 05.01.2007 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Streitwertunabhängige Zuständigkeit.

Rn 3 Die Streitwertregel wird durch eine Reihe von Ausnahmen durchbrochen. Nicht zuständig ist das LG in den Fällen von § 23 Nr 2 lit a–g, §§ 23a, 27, die eine ausschließliche Zuständigkeit des AG begründen. Für Musterfeststellungsverfahren gem §§ 606 ff ZPO ist das OLG zuständig (§ 119 III). Umgekehrt weisen Abs 2 sowie andere bundes- und landesrechtliche Normen (Rn 7) dem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einwilligungsbedürftige Rechtsgeschäfte.

Rn 15 Nicht lediglich rechtlich vorteilhaft und damit einwilligungsbedürftig sind die Ablehnung eines Angebots; die Annahme einer Erbschaft (Hamm ZErb 16, 76, 79) und die Annahme der Schenkung eines Erbteils (AG Stuttgart FamRZ 71, 182) wegen der Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten; die Ausschlagung der Erbschaft wegen des Verlusts der Erbenstellung (Fröhler BWNotZ 13,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Fürsorgepflicht.

Rn 99 Die Schadensabwendungspflicht als Teil der Fürsorgepflicht verpflichtet den ArbG, Vorkehrungen zum Schutz von Leben, Gesundheit und Persönlichkeit der ArbN zu treffen (§ 618 Rn 2), iRd Zumutbaren ihre Gegenstände vor Beschädigung zu schützen (BAG NZA 00, 1052) und vor drohenden Gefahren zu warnen (BAG NZA 09, 193 [BAG 28.08.2008 - 2 AZR 15/07]). Der ArbG darf auch selb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Eingriffsnormen der lex fori.

Rn 3 Jedenfalls lassen sich verschiedene Konstellationen und Beispiele der Anwendung denken. Es kommen speziell insb haftungsbegründende wie haftungsausschließende Eingriffsnormen in Betracht (ähnl Schramm 12 ff). Haftungsbegründend ist an Straftatbestände oder Verbotsgesetze im Zusammenhang ihrer haftungsrechtlichen Bewehrung wie in § 823 II zu denken (BRHP/Spickhoff Rz 3);...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Regeln zum Verzug haben ggü dem alten Recht erheblich an Bedeutung verloren. Pflichten sind regelmäßig zu einem bestimmten oder bestimmbaren Termin oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu erfüllen (Fälligkeit). Verzögerungen, dh Überschreitung solcher Termine für die Leistung (s § 271) sind bis zur vollständigen Erfüllung Pflichtverletzung (Grüneberg/Grüneberg ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Vorbemerkung vor §§ 882b–882i ZPO

Rn 1 Diese Vorbemerkung skizziert die Gesetzgebungsentwicklung der §§ 882b–882i . Zum Normzweck s jew die Einzelkommentierungen. Mit G v 29.7.09 sind die §§ 882b–882h zur Neuregelung des Schuldnerverzeichnisses eingeführt worden und am 1.1.13 iKg (mit Ausn der §§ 882g VIII und 882h II, III, diese galten bereits seit dem 1.8.09; BGBl I 09, 2258; vgl dazu BRDrs 304/08 bzw BTDrs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Inhalt und Vornahme der Leistung.

Rn 11 Geldschulden sind grds durch Barzahlung zu erfüllen. Auch die Auszahlung am Geldautomaten ist Barzahlung (Ddorf ZIP 09, 2239). Eine Verkehrssitte, nach der eine Überweisung auf ein dem Schuldner bekanntes Girokonto stets Erfüllungswirkung entfaltet, besteht zwar nicht. Die Parteien können aber vereinbaren, dass die Geldschuld (auch) durch Überweisung und die daraufhin ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Begrenzende Wirkung.

Rn 27 Der Grundsatz von Treu und Glauben entfaltet zudem begrenzende Wirkungen für die sich aus dem Rechtsverhältnis oder der Rechtsordnung ergebenden Rechtspositionen der Parteien (auch: Schrankenfunktion). Diese – gelegentlich auch bei § 826 verortete (s § 826 Rn 2) – Funktion findet im Wortlaut von § 242 zwar keine Stütze, sie ist jedoch nach dem Vorbild von Art 2 SchwZGB...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Höhe des Schadens.

Rn 11 Die wichtigste beweisrechtliche Funktion des § 287 I besteht unbestritten in der Feststellung der Höhe eines Schadens. Steht ein Schadensersatzanspruch dem Grunde nach fest und bedarf es lediglich der Ausfüllung zur Höhe, darf die Klage grds nicht vollständig abgewiesen werden (BGH NJW 10, 3434, 3435 [BGH 14.07.2010 - VIII ZR 45/09]). Vielmehr muss der Tatrichter versu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispielsbereiche.

Rn 9 Das AGG ist über § 2 I Nr 7 AEntG nF (ex § 7 I Nr 7 AEntG) bei Beschäftigung im Inland zwingend anzuwenden (ErfK/Franzen § 2 AEntG Rz 5; vgl Calliess/Renner/Renner Art 9 Rz 25); iÜ hat zum AGG die Diskussion erst begonnen (Junker 30; Schrader/Straube NZA 07, 184; Mansel FS Canaris I 809), viel spricht für Eingriffsnormcharakter (umfassend Lüttringhaus Grenzüberschreiten...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Datenschutz im Arbeitsschutz / Zusammenfassung

Überblick Datenschutz ist nicht nur ein aktuelles Thema, sondern häufig auch unübersichtlich. Oft ist unklar, was alles in den Bereich Datenschutz fällt und ob die eigene Tätigkeit davon betroffen ist. Hinzu kommt, dass der Schutz der Daten immer kompliziertere Anforderungen hat, die ein geplantes Projekt vor große Herausforderungen stellen können. Es ist daher von großer Be...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Datenschutz im Arbeitsschutz / 1 Relevanz und Aktualität der Thematik

Der Datenschutz existiert schon sehr lange. Im Zuge der DSGVO – mit Geltungsbeginn 25.5.2018 – und den damit einhergehenden Medienberichten, wurde das Thema stark in den Fokus gerückt. In den darauffolgenden Jahren 2019 und 2020 beschäftigten sich zunehmend mehr Unternehmen mit der DSGVO und den Compliance-Anforderungen für einzelne Abteilungen und Bereiche. Während der Date...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Video und gemeinschaftliche... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage der Entstörung des Sondereigentums. Formal scheint die Videokamera zwar das gemeinschaftliche Eigentum zu "stören". Der Sache nach will aber ein Wohnungseigentümer ungestört seine Wohnung erreichen. Es sollte möglich sein, dass er dafür kämpfen darf. Daher ist es wohltuend, dass das LG den Kampf als möglich ansieht. Der BGH hat es...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Datenschutz im Arbeitsschutz / 2.1 Digitale Gesundheits-Apps/Apps allgemein im betrieblichen Kontext

In vielen Unternehmen kommen zunehmend Apps zum Einsatz. Von der Prävention bis hin zu Infodiensten für Sicherheitsbeauftragte gibt es zahlreiche Applikationen und Anbieter. Abhängig von der App, werden nicht nur Kontaktdaten, sondern auch Gesundheitsdaten verarbeitet. Neben ethnischer Herkunft, politischer Meinung, religiöser oder philosophischer Überzeugung, Gewerkschaftsz...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Datenschutz im Arbeitsschutz / 2 Anwendungsfälle

Als Orientierung, wo im Bereich Arbeitsschutz auch der Datenschutz berücksichtigt werden sollte, werden nachfolgend einige Anwendungsfälle beschrieben. Zunächst soll jedoch die Begrifflichkeit des Datenschutzes und der "personenbezogenen Daten" eingegrenzt werden. Anhand der Beispiele wird dann jeweils die Problemlage dargelegt und mögliche Fragen aufgezeigt, die gemeinsam m...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Datenschutz im Arbeitsschutz / 2.2 Smart Technology/Smarte PSA

Die neuesten Entwicklungen im Bereich Persönliche Schutzausrüstung (PSA) versprechen mehr Sicherheit als bisherige Produkte. Mittels neuer Materialien, elektronischer Komponenten und hochsensibler Sensortechnologie ist es möglich, die Umgebungsluft zu analysieren oder die Vitalfunktionen des Tragenden zu überwachen. Was im ersten Moment großartig klingt, ist in Sachen Datens...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Datenschutz im Arbeitsschutz / 4 Schnittstelle Datenschutz und Arbeitsschutz

Die Tätigkeiten des Datenschutzbeauftragten sind in § 39 DSGVO geregelt. Neben der Beratung ist auch die Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten. Hinzu kommt die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter zu datenschutzrelevanten Themen. Häufig bekleidet der Datenschutzbeauftragte noch eine weitere Ro...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Datenschutz im Arbeitsschutz / 2.3 Videoaufzeichnung/Überwachung

Videoüberwachungsanlagen sind auf dem Betriebsgelände keine Seltenheit. Was häufig unterschätzt wird: Die Kameras sind in der Lage, Bilder in höchster Auflösung zu zeigen. Sobald eine Person hierdurch identifizierbar ist, werden gemäß der DSGVO personenbezogene Daten verarbeitet. Mit einer Videokamera dürfen personenbezogene Daten nur verarbeitet werden, wenn eine gesetzlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Video und gemeinschaftliche... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das LG anders! Zwar sei eine Entstörung des gemeinschaftlichen Eigentums eine Sache der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Um derartige Ansprüche gehe es K bei einer sachgerechten Auslegung der Klageanträge aber nicht. K habe eine Unterlassung der Aufnahme von Videos durch eine Überwachungsanlage angestrebt, die den Eingangsbereich seiner Wohnung betreffe. Es ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.8 Bestellung eines Datenschutzbeauftragten oder eines sonstigen Beauftragten

Rz. 122a Ein Gesetzesverstoß ist auch gegeben, wenn ein Arbeitnehmer, der die in § 37 Abs. 5 DSGVO geforderten Qualifikationen nicht besitzt, zum Datenschutzbeauftragten bestellt wird.[1] Rz. 122b Gleiches gilt für sonstige betriebliche Beauftragte, bei denen gesetzlich geforderte persönliche oder fachliche Qualifikationen vorhanden sein müssen, z. B. die Bestellung eines Imm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.4 Zertifizierung und Einwilligung

Rz. 212 Durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[1] ist der Sonderausgabenabzug für Beiträge des Stpfl. zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG) für nach dem 31.12.2009 beginnende Vz von den Voraussetzungen einer Zertifizierung des Vertrags und einer schriftlichen Einwilligung zur Datenübermittlung nach § 10 Abs. 2a EStG gegenübe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 4.2.2 Umfang des Einsichtsrechts

Das Recht zur Einsichtnahme ist umfassend und bezieht sich auf sämtliche Personalakten im materiellen und formellen Sinne. Wichtig Der Anspruch auf Einsichtnahme nach § 3 Abs. 5 TVöD bzw. § 3 Abs. 6 TV-L ist umfassend und bezieht sich auf die materielle Personalakte, also auf alle Unterlagen und Vorgänge, die die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse eines Mitarbeiters b...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 4.1.6 Datenschutz

Personalakten beinhalten sensible personenbezogene Daten. Der Arbeitgeber hat bei der Personalaktenführung auf die Belange des Datenschutzes und des Persönlichkeitsrechts des Beschäftigten Rücksicht zu nehmen und den Grundsatz der Vertraulichkeit zu wahren (siehe dazu auch Abschnitt 4.1.5). Die Vorschriften der DSGVO sowie des BDSG – insbesondere § 26 BDSG – sind zu beachten...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 4.1.7 Inhalte von Personalakten

Den Inhalt der Personalakte bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber. Die Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers ist aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes sowie grundrechtlicher Wertentscheidungen beschränkt. Für die Frage, welche konkreten Vorgänge und Informationen aufbewahrt und damit zur materiellen Personalakte genommen werden dürfen, ist § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG maßgeblich....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 4.1.4 Aufbewahrungsfristen

Beim Führen von Personalakten stellt sich für Arbeitgeber regelmäßig die Frage, wie lange die Informationen und Unterlagen aufbewahrt werden dürfen bzw. müssen. Es besteht keine pauschale gesetzliche Aufbewahrungsfrist für allgemeine personenbezogene Daten und Unterlagen im Arbeitsverhältnis. Ob und wann ein Arbeitgeber eine Information oder eine Unterlage aus der Personalak...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 5.1.2 Entfernung einer rechtmäßigen Abmahnung

Hat der Arbeitgeber rechtmäßig eine Abmahnung ausgesprochen, kann der Arbeitnehmer nach §§ 242, 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB (analog) die Entfernung der Abmahnung verlangen, wenn seitens des Arbeitgebers kein schutzwürdiges Interesse am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte besteht. Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts lässt sich für das Recht auf Entfernung der an sich ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 5.1.3 Entfernung sonstiger Angaben und Vorgänge

Der Anspruch auf Entfernung nach §§ 242, 1004 Abs. 1 BGB (analog) hat nicht nur für die Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte Bedeutung. Ein Entfernungsanspruch des Beschäftigten besteht auch bezüglich solcher Angaben aus der Personalakte, die nicht als rechtmäßige Bestandteile von Personalakten gelten und dennoch in die Personalakte des Beschäftigten gelangt sind (...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.1.6 Landesrecht (Satz 6)

Rz. 23 Die für die Einrichtung und den Betrieb der klinischen Krebsregister (vgl. Rz. 5 ff.) notwendigen Bestimmungen sowie die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten richten sich nach Landesrecht, soweit es keine abweichenden Bestimmungen gibt. Rz. 24 In die Länderkompetenz fallen unter anderem Regelungen zur Festlegung regionaler Einzugsgebieten oder zu Meldepflichten der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 9.4.2013 durch Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz – KFRG) v. 3.4.2013 (BGBl. I S. 617) neu eingefügt. Es gibt keine Vorgängervorschrift. Zum Gesetzgebungsverfahren ist auf den Entwurf eines Gesetzes ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.11 Behandlungsprogramme für Brustkrebs (Abs. 9)

Rz. 84 Der G-BA hat die Dokumentationsanforderungen, die für die Zulassung von strukturierten Behandlungsprogrammen für Brustkrebs nach § 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 geregelt sind, regelmäßig an den einheitlichen onkologischen Basisdatensatz anzupassen, um unterschiedliche, medizinisch nicht begründbare Unterschiede bei den Dokumentationsinhalten zu vermeiden (Satz 1; BT-Drs. 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anfechtung des Mietvertrags / 1.2 Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung

Ist der Vermieter durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung zum Vertragsschluss bestimmt worden, so können die Anfechtungsvoraussetzungen nach § 123 Abs. 1 BGB vorliegen. Wichtig Täuschung über verkehrswesentliche Eigenschaften Hiervon ist insbesondere dann auszugehen, wenn der Vermieter über verkehrswesentliche Eigenschaften des Mieters getäuscht worden ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Staatshaftung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Wird ein Stpfl durch staatliches Handeln in seinen Rechten beeinträchtigt, können ihm dadurch Ansprüche gegenüber dem Staat entstehen. Diese beruhen entweder auf einer konkreten Rechtsnorm oder sind durch die Rechtsprechung entwickelt worden. Zu unterscheiden ist dabei insbesondere zwischen der Amtshaftung (> Rz 2 ff) und der Entschädigung we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 5 Vergleichbare Wohnungen

Begründet der Vermieter seinen Anspruch durch Benennung von Vergleichsobjekten, so sind 3 Vergleichsmieten anzuführen. Die Vergleichsobjekte können anderen Vermietern oder dem Vermieter selbst gehören.[1] Hinweis Vergleichswohnungen aus eigenem Wohnungsbestand Der Vermieter darf alle 3 zu benennenden Vergleichswohnungen oder einen Teil davon seinem eigenen Wohnungsbestand entn...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (außerordentliche... / 3.3.1 Probleme des Datenschutzes

Die seit 1.5.2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat die Anforderungen an den Datenschutz erheblich verschärft. Maßgebliche Zulässigkeitskriterien von Auskünften des Mietinteressenten sind in Art. 6 Ziffer 1 Buchstaben b) und f) DSGVO geregelt: Art. 6 Ziff. 1 b): "Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz in Gemeinschaft... / 5.3 Sonderfall: Gemeinsames Wegerecht

Zuwegung in Miteigentum Zugangswege zu Reihenhaus- und Wohnanlagen bieten häufig "Reibungspunkte". Neben der Eintragung einer Grunddienstbarkeit besteht die Möglichkeit, das Wegegrundstück zu vermessen und den einzelnen Berechtigten Miteigentumsanteile am Wegegrundstück zu übertragen. Dann kann deren internes Verhältnis durch eine im Grundbuch eingetragene Miteigentümerverein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Mit Wirkung zum 1.1.2004 sind der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (§ 91 a. F.), der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen (§ 91 a. F.), der Bundesausschuss für Fragen der Psychotherapie (§ 91 Abs. 2a a. F.), der Ausschuss Krankenhaus (§ 137c Abs. 2 a.F.) und der als Arbeitsgemeinschaft gebildete Koordinierungsausschuss (§ 137e a. F.) durch den Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebskriminalität: Wege ... / 2.1.2 Torkontrollen

Ein traditionelles Mittel zur Vorbeugung von Betriebskriminalität, insbesondere im Bereich der Eigentumsdelikte, ist die Durchführung von Torkontrollen an den Ein- und Ausgängen des Betriebs. Dies ist eine typische Tätigkeit des Werkschutzes. Datenschutzrechtliche Anforderungen an Torkontrollen Der Arbeitgeber hat bei der Ein- und Durchführung von Torkontrollen als Präventivma...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (außerordentliche... / 3.3.2.1.3 Anzahl der Nutzer

Der Vermieter darf den Mietinteressenten nach der Zahl der Familienmitglieder bzw. Personen befragen, die in die Wohnung oder das Haus ziehen werden. Das berechtigte Interesse des Vermieters ist hier bereits deshalb zu bejahen, um eine Überbelegung der Wohnung zu verhindern. Auch die DSK ist der Auffassung, dass die Anzahl der einziehenden Personen und Informationen darüber, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebskriminalität: Wege ... / 2.3.2 Erlaubte oder geduldete Privatnutzung

Regelmäßig wird in der Praxis zumindest die eingeschränkte private Nutzung der Telekommunikationseinrichtungen im Unternehmen gestattet sein. Die Kontrolle der E-Mail-Korrespondenz in diesem Fall ist nur sehr eingeschränkt zulässig, wenn der Arbeitgeber sich nicht im Zuge der ausdrücklichen Erlaubnis der Privatnutzung zugleich Kontrollrechte vorbehält, was dringend angeraten...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 2 Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlage für die Vermögensbildung ist im Wesentlichen im Fünften Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Fünftes Vermögensbildungsgesetz – 5. VermBG) vom 4.3.1994, zuletzt geändert durch Art. 111 des Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 vom 20.11.2019...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVII. Modul N – Die Einholung Auskünfte Dritter

Rz. 71 Modul N gibt die Möglichkeit, Anträge auf Einholung von Auskünften Dritter nach § 802l ZPO über den Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Der Gläubiger kann unter den weiteren Voraussetzungen des § 802l ZPO bei dem Gerichtsvollzieher beantragen,mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 1.3 Kassenärztliche Versorgung

Rz. 4 Die Überschrift "Kassenärztliche Versorgung" ist begrifflich lange überholt, weil schon im Ersten Titel des Zweiten Abschnitts des Vierten Kapitels auf die vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung abgestellt und in Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift die vertragsärztliche Versorgung zum Gegenstand der Vorschrift gemacht worden ist. Warum die Überschrift nicht lä...mehr