Rz. 122a
Ein Gesetzesverstoß ist auch gegeben, wenn ein Arbeitnehmer, der die in § 37 Abs. 5 DSGVO geforderten Qualifikationen nicht besitzt, zum Datenschutzbeauftragten bestellt wird.[1]
Rz. 122b
Gleiches gilt für sonstige betriebliche Beauftragte, bei denen gesetzlich geforderte persönliche oder fachliche Qualifikationen vorhanden sein müssen, z. B. die Bestellung eines Immisionsschutzbeauftragten gem. §§ 55 Abs. 1a, Abs. 2, 58c Abs. 1 BImSchG.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen