Die Tätigkeiten des Datenschutzbeauftragten sind in § 39 DSGVO geregelt. Neben der Beratung ist auch die Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten. Hinzu kommt die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter zu datenschutzrelevanten Themen. Häufig bekleidet der Datenschutzbeauftragte noch eine weitere Rolle im Unternehmen und hat feste Sprechzeiten für die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter.

Die Sifa kann sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten wenden, wenn sie Fragen zur Verarbeitung ihrer eigenen Daten hat oder im Zuge eines Projektes Unterstützung benötigt. Insbesondere wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht ausgeschlossen werden kann, ist es ratsam, den Datenschutzbeauftragten umgehend zu kontaktieren.

Typische Fragen an den Datenschutzbeauftragten sind:

  • Welche Daten dürfen gespeichert und verarbeitet werden?
  • Wie lange müssen die Daten aufbewahrt werden?
  • Was passiert, wenn ein Firmenhandy in Verlust gerät?
  • Welche Daten von mir als Sifa werden im Unternehmen verarbeitet?

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