Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Datenschutz im kollektiven ... / 1.1 "Verantwortlicher" im Sinne des Datenschutzrechts

"Verantwortlicher" im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist nach der Legaldefinition in Art. 4 Nr. 7 DSGVO "die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet". Nach dieser Definition ist jedenfalls der Arbeitgeber...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 7.1 Zwingende Regelungen nach Art. 88 Abs. 2 DSGVO

Nach Art. 88 Abs. 2 DSGVO müssen alle nationalen Vorschriften zum Beschäftigungskontext[1] – also insbesondere auch Betriebsvereinbarungen – so ausgestaltet werden, dass die Grundrechte und Interessen der Betroffenen hinreichend geschützt sind. Damit sind in erster Linie die oben aufgezeigten Grundsätze nach Art. 5 DSGVO in der Betriebsvereinbarung abzubilden. Darüber hinaus ...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 3.2 Betriebsvereinbarungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 DSGVO als Erlaubnistatbestand

Eine solche Öffnungsklausel, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, spezifischere Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu schaffen, sieht Art. 88 Abs. 1 DSGVO für den Beschäftigungskontext vor.[1] Die Mitgliedstaaten können diese spezifischeren Vorschriften für Datenverarbeitungen im Beschäftigungskontext nach Art. 88 Abs. 1 DSGVO entweder selbst durch entspr...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 7 Typische Regelungsgegenstände von Rahmenbetriebsvereinbarungen zur Umsetzung der Anforderungen der DSGVO

Bei der Gestaltung von (Rahmen-)Betriebsvereinbarungen zur Umsetzung der Anforderungen des Datenschutzrechts kommt eine nicht unerhebliche Anzahl von Regelungskomplexen in Betracht. Welche Punkte die Betriebsparteien im Rahmen entsprechender Betriebsvereinbarungen regeln werden, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Gerade die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Betrieb...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 7.2 Geltung von Art. 88 DSGVO für alle Betriebsvereinbarungen?

Vor der Entscheidung des EuGH vom 19.12.2024[1] wurde vielfach die Frage diskutiert, ob die Anforderungen von Art. 88 DSGVO für sämtliche Betriebsvereinbarungen gelten, die die Verarbeitung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern regeln oder voraussetzen, oder nur für solche Betriebsvereinbarungen, die solche Verarbeitungen datenschutzrechtlich legitimieren sollen, also al...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 1 Verteilung der Verantwortlichkeit für den Datenschutz zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Adressat des alten wie des seit 2018 geltenden Datenschutzrechts ist der "Verantwortliche"[1], also etwa eine juristische Person, die personenbezogene Daten verarbeitet. Der Verantwortliche ist u. a. Anspruchsgegner mit Blick auf die Betroffenenrechte.[2] Er muss die Einhaltung des Datenschutzes nachweisen[3] und für Verstöße geradestehen, denn Schadensersatzansprüche von Be...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 3.1 Prinzip des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt

In Art. 5 Abs. 1 Buchst. a DSGVO ist der Grundsatz der Rechtmäßigkeit niedergelegt. Dies bedeutet, dass für jeden Datenverarbeitungsvorgang eine Rechtsgrundlage erforderlich ist.[1] Im nationalen Recht wurde dieses Strukturprinzip des Datenschutzrechts bislang als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt[2] bezeichnet. Der Grundsatz der Rechtmäßigkeit kommt vor allem in den Generalklaus...mehr

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Datenschutz im kollektiven Arbeitsrecht nach DSGVO, BDSG und BetrVG

Zusammenfassung Überblick Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) am 25.5.2018 begann eine neue Zeitrechnung im Datenschutz. Bei Projekten zur Umsetzung der neuen Vorgaben haben die Unternehmen in den Jahren nach ihrem Inkrafttreten sehr unterschiedliche Fortschritte erzielt. Die Praxis zeigt, dass zahlreiche hoch...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 5 Zentrale Grundsätze für den Umgang mit personenbezogenen Daten

Betriebsvereinbarungen sollten jedenfalls die zentralen Grundsätze der DSGVO für den Umgang mit Daten abbilden bzw. die Betriebsparteien sollten diese als eine erste, noch recht grobkörnige Checkliste für eine datenschutzgerechte Vereinbarung durchgehen. Art. 5 DSGVO gibt folgende Grundsätze für den Umgang mit personenbezogenen Daten vor, die auch für etwaige Verarbeitungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auskunftsanspruch gegenüber... / 2.2 Der einzelne Eigentümer

Gläubiger eines Auskunftsanspruchs gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sind in erster Linie die Wohnungseigentümer. Neben ihnen können Auskunftsansprüche auch der Vermögensverwalter wie Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter oder Testamentsvollstrecker infrage kommen. Der Auskunftsanspruch des Wohnungseigentümers setzt voraus, dass er die von ihm erwünschten Inform...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 4.1 Rechtssicherheit und -klarheit

Art. 88 Abs. 1 DSGVO sieht ausdrücklich vor, dass Arbeitgeber und Betriebsrat Datenverarbeitungen durch DSGVO-konform gestaltete Betriebsvereinbarungen konkretisieren können. Im Rahmen einer Betriebsvereinbarung sollte klarstellend geregelt werden, welche gesetzlichen Erlaubnistatbestände die jeweiligen Datenverarbeitungen rechtfertigen. Auch die Möglichkeit von Datenverarbe...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 2.4 Dokumentations- und Rechenschaftspflichten

Ein weiterer Regelungsbereich der DSGVO, bei dem eine Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sinnvoll ist, betrifft die Dokumentations- und Rechenschaftspflichten. Wie bereits dargestellt, unterliegen Verantwortliche umfassenden Dokumentationspflichten, etwa nach Art. 30 DSGVO. Dabei haben Unternehmen zudem noch ein ganz erhebliches Eigeninteresse daran, ihre Dat...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 1.2 Bindung des Betriebsrats an das Datenschutzrecht

Schwierigkeiten bereitete lange Zeit im Rahmen der DSGVO die Einordnung der datenschutzrechtlichen Rolle des Betriebsrats. Nach bisherigem Recht ging das BAG tendenziell davon aus, dass der Betriebsrat – ähnlich wie andere Abteilungen oder Stellen innerhalb eines Unternehmens – nicht selbst Verantwortlicher ist, aber – und dies ist eine wichtige Ergänzung – als Teil der vera...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 2.1 Verarbeitungsverzeichnis

Ein Erfordernis der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bzw. ein Regelungsbedürfnis für eine trennscharfe Abgrenzung der Verantwortungsbereiche besteht zunächst mit Blick auf das nach Art. 30 DSGVO zu erstellende sogenannte Verarbeitungsverzeichnis. Nach Art. 30 Abs. 1 Satz 1 DSGVO ist grundsätzlich jeder Verantwortliche dazu verpflichtet (Ausnahme Abs. 5: wen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz im Wohnungseige... / Zusammenfassung

Begriff Berechtigten Auskunftsersuchen von Wohnungseigentümern steht der Datenschutz nicht entgegen. Die erforderlichen Informationen sind durch den Verwalter zu erteilen. Auch der vom Auskunftsbegehren betroffene Eigentümer kann sich nicht auf Anonymität berufen. Gegenüber Dritten hingegen können sich Informationsverpflichtungen des Verwalters nur aus gesetzlichen Vorgaben (...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 2.3 Betroffenenrechte

Art. 12 ff. DSGVO sehen umfassende Betroffenenrechte vor. Diese Rechte gelten uneingeschränkt auch im Beschäftigungsverhältnis. Die konkrete Umsetzung der Betroffenenrechte gegenüber Arbeitnehmern sollte erfahrungsgemäß mit dem Betriebsrat abgestimmt werden. In entsprechenden Betriebsvereinbarungen kann z. B. geregelt werden, in welcher Form und auf der Grundlage welcher Vorl...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 3 Betriebsvereinbarungen in der Systematik des Datenschutzrechts

Die vorstehenden Beispiele haben deutlich gemacht, dass bei vielen Bausteinen eines Datenschutz-Compliance-Systems eine Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat hilfreich sein kann, um die Anforderungen des Datenschutzrechts umzusetzen. Bereits in der Vergangenheit waren Betriebsvereinbarungen dabei ein effektives Mittel, um die Zwecke sowie die Art und Weise von ...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 2 Beispiele für Abstimmungsbedarf zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Die Betriebsparteien sind grundsätzlich gut beraten, wenn sie die Verteilung der Verantwortung für den Datenschutz sowie entsprechende Prozesse gemeinsam in einer Betriebsvereinbarung regeln.[1] Diese ist das geeignete Instrument, um das Spannungsfeld von datenschutzrechtlicher Compliance, für die der Arbeitgeber verantwortlich ist (s. o. Abschn. 1), und Unabhängigkeit des B...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 2.2 Datenschutz-Folgenabschätzung

Ähnlich wie beim Verarbeitungsverzeichnis kann eine Mitwirkung des Betriebsrats auch bei der nach Art. 35 DSGVO erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzung zweckmäßig sein, soweit es um die Verarbeitung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern (auch) durch den Betriebsrat geht. Zwar werden Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG im Rahmen einer Datenschutz-Folge...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 6 Rahmenbetriebsvereinbarung, Einzelbetriebsvereinbarungen bzw. Konzernbetriebsvereinbarungen?

Die sicherste Methode, Datenverarbeitungen an die DSGVO anzupassen, wäre die Ausrichtung sämtlicher im Betrieb abgeschlossener und noch abzuschließender Betriebsvereinbarungen an den Vorgaben des neuen Beschäftigtendatenschutzes. In der Praxis wird es allerdings nur den allerwenigsten Unternehmen tatsächlich und lückenlos gelungen sein, nunmehr sämtliche Einzelbetriebsverein...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 8 Fazit und Hinweise für die Praxis

Betriebsvereinbarungen bleiben trotz ihrer fehlenden Eignung, eine eigenständige Rechtsgrundlage darzustellen, ein wichtiges Instrument zur Regelung von Datenverarbeitungen in der Praxis. Aufgrund des Urteils des EuGH vom 19.12.2024[1] müssen Arbeitgeber aber regelmäßig folgendermaßen tätig werden: Arbeitgeber müssen bestehende Betriebsvereinbarungen auf die Vereinbarkeit mit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Datenschutz im kollektiven ... / 4 Vorteile von Betriebsvereinbarungen im Datenschutzrecht

Sowohl für Arbeitgeber und Betriebsräte als auch für Arbeitnehmer haben betriebliche Vereinbarungen über Datenverarbeitungen und zum Datenschutz erhebliche Vorteile. Zum einen schaffen sie ein hohes Maß an Rechtssicherheit und stärken die Verbindlichkeit der unternehmensinternen Regelungen zum Datenschutz, zum anderen können klare Regelungen in Betriebsvereinbarungen auch di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Datenschutz im kollektiven ... / 4.2 Beitrag zur Erfüllung der Dokumentations- und Rechenschaftspflicht

Gerade da der Verantwortliche grundsätzlich beweisen muss, dass er personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO verarbeitet[1], kann der Abschluss entsprechender Betriebsvereinbarungen in Bezug auf den Datenschutz am Arbeitsplatz ein wesentlicher Baustein bei der Erfüllung der Rechenschaftspflichten des Arbeitgebers sein. Zudem lassen sich auch einzelne Dokumentationssys...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz im Wohnungseige... / 1 Gesetzliche Grundlagen

Bundesdatenschutzgesetz Das Bundesdatenschutzgesetz gilt auch im nichtöffentlichen Verkehr und damit nicht nur gegenüber Dritten, sondern auch in der Wohnungseigentümergemeinschaft, soweit Daten in oder aus Dateien geschäftsmäßig verarbeitet werden.[1] Nach dem Bundesdatenschutzgesetz und den jeweils vergleichbare Bestimmungen enthaltenden Landesdatenschutzgesetzen ist die Üb...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz im Wohnungseige... / 2 Berechtigtes Interesse

Die Informationsbedürfnisse des Eigentümers definieren das erforderliche berechtigte Interesse und den Umfang des Auskunftsanspruchs: So würde die Ausübung bestimmter Mitgliedschaftsrechte (z. B. Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung nach § 24 Abs. 2 WEG/Rundschreiben an die übrigen Miteigentümer) ohne die Kenntnis der Namen und der Anschriften...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Datenschutz im kollektiven ... / 4.3 Wahrung gesetzlicher Mitbestimmungsrechte

Betriebsvereinbarungen dienen gleichzeitig der Ausübung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats[1], insbesondere nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (Einführung technischer Einrichtungen, die eine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle ermöglichen) oder nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Fragen der Ordnung des Betriebs). Gerade die aktuelle Rechtsprechung des BAG zu § 87 Abs. 1 Nr. 6 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz im Wohnungseige... / 3.3 Einsicht in die Verwaltungsunterlagen

Was das Recht zur Einsicht in die Verwaltungsunterlagen betrifft, erfüllt sowohl die Gewährung als auch spiegelbildlich die Verpflichtung zur Einsichtsgewährung das Merkmal der Datenverarbeitung. Da eine rechtliche Verpflichtung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Einsichtsgewährung besteht, erlaubt Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO die Einsichtnahme. Allerdings ist stets d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz im Wohnungseige... / 3.2 Namentliche Benennung von Hausgeldschuldnern

Der Verwalter darf eine Saldenliste an sämtliche Eigentümer versenden, in welcher zahlungssäumige Eigentümer namentlich benannt und die Hausgeldrückstände aufgelistet werden. Hierin liegt kein Verstoß gegen die DSGVO. Die namentliche Nennung der Hausgeldschuldner durch den Verwalter darf in Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, und zwar in der Regel nicht nur mündlich e...mehr

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Datenschutz im Wohnungseige... / 3.4 Handwerkerbeauftragung

Von den Aufsichtsbehörden der Länder nicht einheitlich beurteilt wird die Frage, ob die Weitergabe der Kontaktdaten, insbesondere der Telefonnummern, von Wohnungseigentümern an Handwerker im Rahmen der Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen ohne Weiteres zulässig ist. Aus pragmatischen Gründen wird dies jedenfalls teilweise auch ohne Einwilligung des Wohnungseigentümers bejaht...mehr

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Jansen, SGB IV § 18g Angabe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 18g ist durch Art. 2 Nr. 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches v. 20.7.1988 (BGBl. I S. 1046) eingefügt worden. Im Beitrittsgebiet ist sie am 1.1.1991 in Kraft getreten. Durch Art. 2 Nr. 5 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) erfolgte eine begriffliche Präzisierung. Das Zweite Gesetz zur Anpassung...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 2 Maßnahmen vor und bei Beginn des Mandats

Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) schreibt in Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie auch Steuerberatern vor, welche Informationen sie künftigen Mandanten unaufgefordert, und welche Informationen sie nur auf Anfrage zur Verfügung stellen müssen. Steuerberater mit Internetpräsenz können die Pflichtangaben gem. §§ 2 und 3 DL-InfoV do...mehr

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Jansen, SGB IV § 18m Verarb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2017 neu eingefügt. Durch das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz...mehr

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Jansen, SGB IV § 18i Betrie... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2017 neu eingefügt. Durch das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz...mehr

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Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches vom 20.7.1998 (BGBl. I S. 1046) in das SGB IV eingefügt. Zuvor war für den Bereich der Sozialversicherung im Wesentlichen nur die Vergabe der Versicherungsnummer in den rentenversicherungsrechtlichen Bestimmungen (z. B. § 1414 a RVO) und die Offenbarungsbefugnis (§§ 35 SGB I...mehr

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Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Als Voraussetzung für die Nutzung der automatischen Datenverarbeitung in der Sozialversicherung wird ein eindeutiges und unverwechselbares Identifikationsmerkmal benötigt. Dieses ist die Versicherungsnummer, die aufgrund ihrer Zusammensetzung personenbezogen ist, weil nur so die erforderliche Eindeutigkeit und Unverwechselbarkeit gewährleistet wird. Die Personenbezogenh...mehr

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Jansen, SGB IV § 18m Verarb... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Betriebsnummer, die ein Kernelement des gesamten Meldeverfahrens darstellt, enthält geschützte Sozialdaten. Deshalb muss die Nutzung dieser Daten gesetzlich geregelt werden. Die Normierung entspricht der bisherigen Praxis und den Bestimmungen des BDSG sowie der Verordnung (EU) 2016/679. Im Ergebnis wird ein sehr weitgehender Einsatz der Betriebsnummer in der gesamt...mehr

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Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 2.2 Grundlegende Begriffe des Datenschutzrechts

Rz. 7 § 18f enthält im Datenschutzrecht gesetzlich definierte grundlegende Begriffe, die nachfolgend aufgeführt werden: Sozialdaten sind personenbezogene Daten, die von einer in § 35 SGB I genannten Stelle im Hinblick auf ihre Aufgabe verarbeitet werden (§ 67 Abs. 1 Satz 1 SGB X). Schutzgegenstand sind auch die Sozialdaten Verstorbener. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse steh...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 2.2 Richtige Kommunikation

Der Steuerberater sollte seinen Mandanten befragen, aus welchen Gründen dieser zu ihm gekommen ist und welche Erwartungen dieser generell an den Berater stellt. Nur mit der richtigen Einschätzung der Persönlichkeit des Mandanten kann der Steuerberater abschätzen, wie weit seine Beratungspflichten im konkreten Fall gehen können. Der Steuerberater sollte seinem neuen Mandanten ...mehr

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Jansen, SGB X § 3 Amtshilfe... / 2.4 Anspruch auf Amtshilfe

Rz. 7 Sind die in §§ 3ff. näher geregelten Voraussetzungen für die Amtshilfe gegeben, besitzt die ersuchende Behörde einen Anspruch auf die Amtshilfehandlung gegen die ersuchte Behörde. § 3 hat diesen Anspruch in die Form des Indikativs gekleidet, wobei die sich aus den o. g. Vorgaben der §§ 67 ff. SGB X und den bereichsspezifischen Datenschutznormen bzw. den Regelungen der ...mehr

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Neue DIN-Norm für Compliance in KMU

Zusammenfassung Unternehmen sehen sich stetig wachsenden gesetzlichen Anforderungen gegenüber. Bei Verstößen drohen hohe Geldbußen (siehe 1). Geschäftsleiter müssen organisatorisch gewährleisten, dass Mitarbeiter Gesetze einhalten (siehe 2). Kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) fehlen häufig die Ressourcen für Compliance. Eine kürzlich veröffentlichte DIN-Norm will Abhi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] neu eingefügte und zuletzt durch das JStG 2022 v. 16.12.2022[2] ergänzte § 20a FVG bildet die gesetzliche Grundlage dafür, dass schriftliche Verwaltungsakte i. S. d. § 118 AO und sonstige Schreiben im Verwaltungsverfahren nebst Anlagen nach der AO der Bundesfinanzbehörden und mit Wirkung v...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 5 Übermittlung von Daten des Steuervollzugs (Abs. 6)

Rz. 8 Abs. 6 wurde durch das Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform v. 10.8.2009[1] mit Wirkung vom 18.8.2009 eingefügt. Soweit Steuern, die ganz oder teilweise dem Bund zufließen, von Landesfinanzbehörden verwaltet werden – dies ist u. a. bei der USt, ESt und KSt der Fall –, sind die Länder nach dieser Vorschrift verpflichtet, dem Bund operative Daten des Steuervollzu...mehr

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Datenschutz: Folge eines Ve... / 2 Normenkette

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2 Allgemeine Voraussetzungen der Auftragsvergabe (Abs. 1)

Rz. 2 Abs. 1 beschreibt die allgemeinen Voraussetzungen, unter denen Druckdienstleistungen für die Bundes- und Landesfinanzverwaltung durch nicht öffentliche Stellen erbracht werden dürfen und grenzt den Umfang der zulässigen Hilfeleistungen ab. Im Hinblick auf Art. 28 Abs. 3 DSGVO, wonach die Datenverarbeitung durch einen Auftragsverarbeiter auf der Grundlage eines Vertrags...mehr

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Datenschutz: Folge eines Ve... / 1 Leitsatz

Unter Missachtung der DSGVO aufgenommene Lichtbilder dürfen im Prozess nicht verwertet werden.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 3 Auftragsverarbeitung durch Unterauftragnehmer (Abs. 2)

Rz. 11 Entsprechend Art. 28 Abs. 4 DSGVO legt Abs. 2 fest, dass sich der Auftragsverarbeiter eines weiteren Auftragsverarbeiters nur unter den gleichen Voraussetzungen bedienen darf, unter denen sich das BMF einer nicht öffentlichen Stelle als Auftragsverarbeiter bedienen darf.mehr

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Datenschutz: Folge eines Ve... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat keinen Erfolg! K belege ihren Vortrag allein mit Lichtbildern. Diese hätten aber nicht aufgenommen werden dürfen. Die Lichtbilder unterlägen damit einem Sachvortragsverwertungsverbot. Die Frage, ob die auf einer unzulässigen Datenerhebung beruhenden Erkenntnisse einer Partei bei der gerichtlichen Entscheidungsfindung verwertet werden dürften, sei unter Berücksic...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.3 Datenverarbeitung bei Arbeitsunfähigkeit (Abs. 1b)

Rz. 32 Die Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 für eine gutachtliche Stellungnahme des MD aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit werden von den Krankenkassen anhand der bereits nach § 284 Abs. 1 Satz 1 vorliegenden Sozialdaten beurteilt (Satz 1; dazu gehören z. B. die Angaben auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Die Krankenkasse ist bei einer Arbeitsunfähigkeit verpflic...mehr

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Jansen, SGB VI § 145 Aufgab... / 2.7 Voraussetzungen für das Führen von Dateisystemen durch die Datenstelle der Rentenversicherung

Rz. 12 Ergänzend zu § 145 Abs. 1 Satz 2 wird durch Abs. 2 der Vorschrift nochmals deutlich, dass eine Trennung der Versicherungsdaten, die von der Deutschen Rentenversicherung Bund als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in ihrem Zuständigkeitsbereich zu führen ist, von den Versicherungsdaten der gemeinsamen Datenstelle der Rentenversicherung zwingend ist. Konkret bene...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Einordnung der Vorschriften über die Meldepflichten des Arbeitgebers in der Kranken- und Rentenversicherung sowie im Arbeitsförderungsrecht und über den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags in das Vierte Buch Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – v. 20.12.1988 (BGBl. I S....mehr