Fachbeiträge & Kommentare zu Brandenburg

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 4. Absehen vom Fahrverbot

Rz. 205 Sofern tatsächlich ein Regelbeispiel erfüllt ist, bleibt zu klären, ob das Fahrverbot im Einzelfall reduziert oder hierauf ganz verzichtet werden kann. Konkret stellt sich die Frage, ob das Fahrverbot – ausgehend vom Erziehungsgedanken – erforderlich und angemessen ist. Die Entscheidung des Tatrichters hierzu ist vom Beschwerdegericht nur auf fehlerhafte Ermessenserw...mehr

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§ 9 Verkehrsradaranlagen / 5. Rechtliche Bewertung

Rz. 68 Auch bei diesem Messgerät handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren.[19] Insofern ist die Messung auf mögliche Fehler anhand der nachfolgenden Checkliste hin zu überprüfen. Zweifel an der Ordnungsgemäßheit der Messung müssen sodann möglichst frühzeitig nach den allgemeinen Regeln vorgebracht werden. Hierzu wird auf den allgemeinen Teil – insbesondere das K...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 2. Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen

Rz. 129 Das Gericht muss den Betroffenen allerdings auf einen entsprechenden Antrag hin gem. § 73 Abs. 2 OWiG von der Erscheinungspflicht entbinden, wenn er erklärt, dass er sich in der Hauptverhandlung nicht äußern werde, oder wenn er sich bereits zur Sache geäußert hat und die Anwesenheit zur Aufklärung wesentlicher Gesichtspunkte des Sachverhalts nicht erforderlich ersche...mehr

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§ 10 Lichtschrankenmessgeräte / 5. Rechtliche Bewertung

Rz. 101 Sofern vor Beginn der Messung eingestellt wird, dass alle Fahrzeuge ab einer bestimmten Geschwindigkeit erfasst werden, handelt es sich um ein verdachtsabhängiges Messverfahren. Der Anfangsverdacht entsteht, sobald das Messgerät die konkrete Überschreitung registriert.[9] Bedenken wegen des Rechts des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung verfangen nicht, ...mehr

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§ 21 Allgemeine rechtliche Aspekte von Rotlichtverstößen

Rz. 1 Zuerst muss auf Tatbestandsseite abgeklärt werden, ob es sich überhaupt um einen Rotlichtverstoß handelt. Sodann ist auf Rechtsfolgenseite zu erörtern, ob der Verstoß aufgrund einer besonderen Gefährlichkeit nach den Nummern 132.3–132.3.2 BKatV strenger zu ahnden ist. Die verschärfende Gefährdung oder Sachbeschädigung muss hierbei jeweils gerade vom Schutzzweck der Amp...mehr

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§ 2 Standardisierte Messver... / C. Geständnis

Rz. 19 Im Falle eines glaubhaften Geständnisses des Betroffenen kann das Gericht unter Umständen selbst auf die Angabe des Messverfahrens und der Toleranzwerte im Urteil verzichten. Maßgeblich hierfür ist jedoch gerade die Glaubwürdigkeit dieses Geständnisses. Das Gericht muss die Äußerung des Betroffenen im Kontext des konkreten Sachverhaltes erörtern und auf seine Richtigk...mehr

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§ 2 Standardisierte Messver... / A. Anforderungen

Rz. 1 Bußgeldsachen im Straßenverkehr treten in der Praxis massenhaft auf, weshalb die Gerichte sich in erheblichem Umfang mit ihnen befassen.[1] Um die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege gewährleisten zu können, hat die Rechtsprechungspraxis daher bei standardisierten Messverfahren den Verfahrensgang vereinfacht. Aufgrund des geringeren Unrechtsgehalts von Ordnungswidrig...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / I. Beschlussverfahren

Rz. 124 Das Beschlussverfahren findet einerseits statt, wenn der Einspruch gem. § 70 OWiG unzulässig ist und andererseits, wenn der Sachverhalt bereits vollständig geklärt ist und es aus Sicht des Gerichts einer Hauptverhandlung nicht bedarf gem. § 72 Abs. 1 OWiG. In letzterem Fall kann das Gericht den Betroffenen direkt freisprechen. Andernfalls hat es seine Absicht, im Bes...mehr

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§ 2 Standardisierte Messver... / B. Überprüfbarkeit des Messverfahrens

Rz. 10 Wie eingangs bereits dargelegt, ist zwischen der gerichtlichen Aufklärungspflicht des § 244 Abs. 2 StPO und dem Informationsrecht des Betroffenen bzw. der Verteidigung zu unterscheiden, welches aus dem Recht auf ein faires Verfahren resultiert (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG). Der Betroffene muss der Verfolgungsbehörde auf Augenhöhe begegnen können und die zur...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / d) Erlass des Bußgeldbescheids, § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG

Rz. 49 Der Bußgeldbescheid hemmt die Verjährung, sofern er innerhalb der Frist erlassen und binnen zwei Wochen zugestellt worden ist, ansonsten tritt die Hemmung mit der Zustellung gem. § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG ein. Achtung! Gemäß § 26 Abs. 3 StVG verlängert sich die Frist der Verfolgungsverjährung um weitere sechs Monate, wenn der Bußgeldbescheid ergangen ist. Voraussetzung ist...mehr

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Anhang: Die Richtlinien der... / I. Einführung

Bei den in der Praxis verwendeten Messgeräten zur Geschwindigkeitsüberwachung handelt es sich i.d.R. um standardisierte Messverfahren, bei denen es für den Verteidiger schwierig ist, den Nachweis eines tatsächlich vorliegenden Messfehlers zu führen.[2] Auch wenn es zwischenzeitlich aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[3] zum Recht auf ein faires...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 2. Einlassungsverhalten

Rz. 14 Nach der einhelligen Rechtsprechung darf aus der Eigenschaft als Halter alleine nicht auf die Fahrer- bzw. Tätereigenschaft geschlossen werden. Auch wenn der Halter auf den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit hin schweigt, können Polizei bzw. Gericht nicht den Schluss ziehen, dass der Halter der Fahrer war. Das Schweigen kann nicht einmal als Indiz für eine Schuld gewert...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 1. Einlegung der Rechtsbeschwerde

Rz. 167 Die Rechtsbeschwerde ist gem. § 79 Abs. 3 OWiG i.V.m. § 341 StPO innerhalb einer Woche beim iudex a quo einzulegen, also beim Ausgangsgericht. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt der Urteilsverkündung, sofern zumindest der Verteidiger zugegen war – andernfalls die Zustellung der Entscheidung, § 79 Abs. 4 OWiG. In letzterem Fall läuft die Einlegungsfrist ...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / d) Rohmessdaten

Rz. 72 Mit der o.g. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfte auch geklärt sein, dass die Verteidigung grundsätzlich einen Anspruch auf Übermittlung von tatsächlich gespeicherten Rohmessdaten an einen Sachverständigen zum Zwecke der Überprüfung der Messung hat. Praxistipp Sofern das Messverfahren Daten speichert, sind Auskunftsanträge auch hier rechtzeitig vor der Hau...mehr

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§ 23 Laserscanner / II. Rechtliche Bewertung

Rz. 17 Auch bei der Version FM1 geht die Rechtsprechung von einem standardisierten Messverfahren aus.[1] Messungen aus einem Enforcement Trailer bilden hiervon keine Ausnahme.[2] Bei Abweichungen von der Bedienungsanleitung ist allerdings abzuklären, ob es um zwingende Vorgaben geht, deren Verletzung ein zum Nachteil des Betroffenen fehlerhaftes Messergebnis besorgen lässt.[...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / VIII. Einspruch

Rz. 106 Gemäß § 67 OWiG ist gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Rechtsbehelf des Einspruchs möglich. Für die Fristberechnung gilt § 43 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG. Dies hat schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der den Bußgeldbescheid erlassenden Behörde zu erfolgen. Nach ständiger Rechtsprechung sind aber auch dem Schriftformerfor...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / a) Anhörung, § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG

Rz. 43 Die vier Alternativen des § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG beziehen sich auf die Vernehmung des Betroffenen, die Bekanntgabe der Ermittlungen ihm gegenüber bzw. die Anordnung der jeweiligen Maßnahme. Wichtig ist, dass ausschließlich die erste Vernehmung oder Anhörung die Verjährung unterbricht, jede weitere derartige Maßnahme ist hingegen unbeachtlich. Für die vorliegend behande...mehr

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§ 15 Videoüberwachungsanlagen / 5. Rechtliche Bewertung

Rz. 45 Das ProVida-System ist ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der BGH-Rechtsprechung,[1] lässt jedoch verschiedene Messmethoden zu. Diese haben wiederum gemäß Gebrauchsanweisung unterschiedliche Anforderungen. Entsprechend ist für Geschwindigkeitsmessungen im Urteil zusätzlich anzugeben, ob die Messung durch elektronische Aufzeichnungen oder durch Ablesen, durch s...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / I. Bußgeld

Rz. 176 Am 9.11.2021 ist der neueste Bußgeldkatalog in Kraft getreten, welcher eine deutliche Erhöhung der Bußgelder festlegt. Bislang spielte für Betroffene die Bußgeldhöhe eine untergeordnete Rolle – vorrangige Problemfelder waren das Fahrverbot und die Punkteeintragung. Dies dürfte sich nunmehr wandeln. Die Anhebung der Geldbußen unter Beibehaltung der Fahrverbotsgrenzen ...mehr

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§ 14 Laserscanner / 5. Rechtliche Bewertung

Rz. 88 Auch bei der Version FM1 geht die Rechtsprechung von einem standardisierten Messverfahren aus.[22] Messungen aus einem Enforcement Trailer bilden hiervon keine Ausnahme.[23] Bei Abweichungen von der Bedienungsanleitung ist allerdings abzuklären, ob es um zwingende Vorgaben geht, deren Verletzung ein zum Nachteil des Betroffenen fehlerhaftes Messergebnis besorgen lässt...mehr

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Anhang: Die Richtlinien der... / II. Tabelle

Dieser Beitrag soll einen Leitfaden geben zur Überprüfung der unterschiedlichen Regelungen innerhalb der Richtlinien der Bundesländer. Solange keine einheitliche Vorgehensweise durchgesetzt ist, muss sich der Verteidiger je nach Ort der Messung mit den formalen Regelungen in diesem Bundesland genauso auseinandersetzen, wie mit der Frage der Fotoqualität und den technischen H...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 562 Besuch einer Abendschule Der Besuch einer Abendschule kann der Annahme oder dem Antritt einer...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.4 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitgebers

Rz. 355 Unter Berücksichtigung der notwendigen Einzelfallentscheidung, der Interessenabwägung und der Anlegung des Maßstabes der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit für den Arbeitgeber wird nachfolgend allein darauf abgestellt, ob Sachverhalte an sich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen können oder nicht. Dabei sind bei Ausschluss der ordent...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.4.1 Überblick

Rz. 305 Verhaltensbedingte Kündigungen resultieren aus kündigungsrelevantem Verhalten des Arbeitnehmers, das ist ein von seinem Willen gesteuertes Handeln, durch das arbeitsvertragliche Pflichten verletzt werden. Der verhaltensbedingte Kündigungsgrund wird im Gesetz nicht definiert. Anders als bei einem personenbedingten Kündigungsgrund will der Arbeitnehmer sich nicht seine...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.1 Rechtsfolgenbelehrung

Rz. 57 Rechtsfolgenbelehrungen enthalten erzieherische, aber auch helfende Elemente, die letztlich auch in die Verhältnismäßigkeitsbetrachtung von Sperrzeitentscheidungen einzubeziehen sind. Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 4 und 6 sowie 8 schließen in den jeweiligen Tatbestand des versicherungswidrigen Verhaltens jeweils auch die vorherige Belehrung über die Rechtsfolgen nach einem ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.3 Personenbedingte Kündigung

Rz. 295 Die Abgrenzung von personenbedingten und verhaltensbedingten Kündigungen ist oftmals schwierig. Bei verhaltensbedingten Kündigungen liegt eine willensgesteuerte Verhaltensweise des Arbeitnehmers vor (der Arbeitnehmer kann, will aber nicht). Bei einer personenbedingten Kündigung dagegen liegt der Grund in einem nicht steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers, d. h., er ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.4.2 Abmahnung

Rz. 313 Da eine Kündigung das äußerste und letzte Mittel ist, bedeutet Verhältnismäßigkeit eine vorausgegangene Gelegenheit zur Verhaltensänderung (vgl. die §§ 314, 541, 543, 643 und 651e BGB). Außerhalb des gesetzlich geregelten Kündigungsschutzes nimmt die Abmahnung ihren Raum nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ein. Hier wird die Abmahnung den Ausnahmefall bilden, wei...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.2.2 Kausalität bei Kündigung durch den Arbeitnehmer/Auflösungsvereinbarung

Rz. 84 Der Arbeitnehmer führt mit einer Lösung des Arbeitsverhältnisses die Arbeitslosigkeit in der Regel – wenn nicht vorsätzlich – so doch grob fahrlässig herbei, wenn er nicht mindestens konkrete Aussichten auf einen Anschlussarbeitsplatz hat. Erforderlich ist zwar nicht unbedingt die feste Zusicherung eines Anschlussarbeitsplatzes, jedoch ist von grober Fahrlässigkeit au...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.6 Gleichbehandlungssachverhalte

Rz. 363 Die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer ist Grundprinzip des Arbeitsrechts. Arbeitnehmer in gleicher oder vergleichbarer Lage sind gleich zu behandeln. Damit werden die Gestaltungsrechte des Arbeitgebers eingeschränkt, Für eine unterschiedliche Behandlung muss es billigenswerte Gründe geben. Ansonsten steht es dem Arbeitnehmer zu, nach Maßgabe der allgemeinen Regelung,...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.1 Überblick

Rz. 269 Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist eine privatrechtliche einseitige Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis rechtsgestaltend aufgelöst werden soll. Die Willenserklärung des Arbeitgebers ist empfangsbedürftig. Bei Einwurf in den Hausbriefkasten kommt es für den Zeitpunkt des Zugangs auf den Zeitpunkt an, zu dem nach der Verkehrsanschauung mit der Entnah...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.7 Kündigungsschutzklage

Rz. 369 Kündigungsschutzklagen des Arbeitnehmers können sich sowohl auf formal korrekte schriftliche Kündigungen wie auch auf eine die Schriftform nicht wahrende Kündigung beziehen. Wird die Schriftform für die Kündigung nicht eingehalten, ist eine Klage auf Unwirksamkeit der Kündigung aus diesem Grund grundsätzlich ohne Frist möglich, eine Grenze wird da zu ziehen sein, wo ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionen und sonstige Vers... / 1.4 Abzug höherer Werbungskosten

Der Werbungskosten-Pauschbetrag ist der Mindestbetrag, der von den Versorgungsbezügen abgezogen wird. Entstehen einem Pensionär höhere Werbungskosten als 102 EUR, kann er diese steuerlich geltend machen. In diesem Fall wirken sich bereits die Kosten, die über 102 EUR hinausgehen, steuermindernd aus. Falls ein Pensionär keine Werbungskosten nachweist – das ist der Normalfall –...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.4.3 Einzelne verhaltensbedingte Kündigungsgründe

Rz. 324 Bei der nachfolgenden Zusammenstellung werden Sachverhalte dargestellt, die tendenziell eine verhaltensbedingte Kündigung eher zur Folge oder eher nicht zur Folge haben. Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalles. Manche der Sachverhalte können je nach Ausprägung auch eine außerordentliche Kündigung begründen (wird z. T. angegeben). Auf die Notwendigkeit einer eige...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.2 Beseitigung des wichtigen Grundes

Rz. 551 Die Anerkennung eines abstrakt vorliegenden wichtigen Grundes für ein versicherungswidriges Verhalten setzt voraus, dass der Arbeitslose die ihm zumutbaren Versuche unternimmt, um den wichtigen Grund zu beseitigen. Der Versuch setzt also schon voraus, dass ein wichtiger Grund dem Grunde nach tatsächlich vorliegt. Dann allerdings handelt es sich um eine Obliegenheit d...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.3 Wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung

Rz. 350 Ob für die ausgesprochene außerordentliche Kündigung ein wichtiger Grund vorliegt, prüft die Arbeitsgerichtsbarkeit in 2 Stufen. Zunächst ist relevant, ob die Tatsachen, auf die der Arbeitgeber seine außerordentliche Kündigung stützt, an sich geeignet sind, als wichtiger Grund nach § 626 BGB herangezogen zu werden, z. B. eine sexuelle Belästigung i. S. v. § 3 Abs. 4 ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.4.1 Aufhebungsvertrag

Rz. 167 Es entspricht dem Grundsatz der Vertragsfreiheit nach § 311 BGB, dass die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer als Arbeitsvertragsparteien ihr jeweiliges durch Arbeitsvertrag begründetes Arbeitsverhältnis jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen für die Zukunft beenden können. Das Arbeitsverhältnis wird im Falle des Aufhebungsvertrages durch vertragliche Vereinbarung been...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.2.2 Arbeitsangebot

Rz. 376 Das Gesetz setzt voraus, dass die abgelehnte Arbeit von der Agentur für Arbeit angeboten worden ist und nicht etwa von einem Jobcenter. Daher kann eine Sperrzeit nicht eintreten, wenn der Arbeitslose sich dazu entschließt, eine selbst aufgespürte zumutbare Beschäftigung nicht anzunehmen, einem vereinbarten Termin für ein Vorstellungsgespräch nicht nachzukommen oder n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.3 Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 251 Ein Arbeitnehmer muss die Arbeitsleistung im Zweifel in Person erbringen, er kann sich keines Ersatzmannes bedienen. Durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers werden der Ort, die Art und die Zeit der Arbeitsleistung konkretisiert. Der Arbeitgeber hat sein Weisungsrecht nach billigem Ermessen auszuüben. Eine Verletzung der Arbeitspflicht durch den Arbeitnehmer wird dur...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückforderung von Altersvorsorgezulage vom Zulageempfänger nach Schaffung ­des § 90 Abs. 3a EStG

Leitsatz Auch nach der Einfügung des Abs. 3a in § 90 EStG ist weiterhin davon auszugehen, dass die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen rechtsgrundlos geleistete Zulagebeträge nach Beendigung und Abwicklung des Altersvorsorgevertrags unmittelbar vom Zulageempfänger gemäß § 37 Abs. 2 der Abgabenordnung i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 1 EStG zurückfordern kann. Normenkette § 90 Ab...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertansatz bei börsennotierten "hybriden" Anleihen ohne feste Laufzeit und ohne Kündigungsmöglichkeit des Gläubigers

Leitsatz Bei börsennotierten verzinslichen Wertpapieren ohne feste Laufzeit, die von den Gläubigern nicht gekündigt werden können, liegt eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vor, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter denjenigen im Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile gesunken ist und der Kursverlust die Bagatellgrenze von 5 % der Anschaffungskosten bei Erwerb über...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mahnung und Mahnverfahren / 2.2 Inhalte der Rechnung

Auch bei der Rechnungsstellung müssen inhaltliche und formale Fehler vermieden werden. § 14 Abs. 4 UStG muss pedantisch beachtet werden, weil anderenfalls die Gefahr besteht, dass sich der Kunde u. U. darauf beruft, dass die zivilrechtliche Fälligkeit der Forderung nicht besteht. Die Kunden werden immer spitzfindiger, wenn es darum geht, Gründe zu finden, Forderungen nicht s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF zur umsatzsteuerlichen ... / a) Das Ausfuhrreihengeschäft

Gelangt der Liefergegenstand aus dem Inland in das Drittlandsgebiet, erbringt der Zwischenhändler den Nachweis, dass er den Gegenstand als Lieferer befördert oder versendet hat, dadurch, dass er gegenüber dem leistenden Unternehmer bis zum Beginn der Beförderung oder Versendung eine USt-IdNr. oder Steuernummer des Abgangslandes verwendet. Neben der USt-IdNr. soll im Fall der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mahnung und Mahnverfahren / 6 Mahnung und Verjährung

Mit Eintritt der Verjährung kann der Gegner die Zahlung von Forderungen berechtigt verweigern. [1] Deshalb ist eine entscheidende Voraussetzung für die Durchsetzung von Ansprüchen, dass diese innerhalb der gesetzlich oder vertraglich bestimmten Verjährungsfristen geltend gemacht werden. Die regelmäßige Verjährung beträgt 3 Jahre.[2] Die 3-jährige Verjährungsfrist beginnt mit d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.3.1 Tatsachen und Auskünfte nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Rz. 8 Abs. 1 enthält unmittelbare Mitwirkungspflichten, die der Antragsteller, Leistungsempfänger oder Erstattungspflichtige zu erfüllen hat. Die weiteren Mitwirkungspflichten (Abs. 2, §§ 61 bis 64) sind als Soll-Vorschrift ausgestattet und bringen damit zum Ausdruck, dass die Mitwirkung nicht erzwungen werden kann und soll. Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verpflichtet zur Angabe a...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anforderungen an den Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung zur elektronischen Einspruchseinlegung

Leitsatz 1. Erwähnt die Rechtsbehelfsbelehrung die elektronische Einlegung im Sinne des § 357 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO), ist ein zusätzlicher Hinweis auf die Möglichkeit einer Einspruchseinlegung mittels E‐Mail nicht erforderlich. 2. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs weder unvollständig noch unrich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.2 Einordnung der Vorschrift

Rz. 8 Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass eine Mitwirkungspflicht nach den §§ 60 bis 64 verletzt worden ist und dabei weder die Grenzen der Mitwirkung nach der speziellen Mitwirkungsvorschrift noch die sich aus § 65 ergebenden Grenzen überschritten worden sind. Weiterhin müssen die sich aus Abs. 1 oder 2 und zusätzlich aus Abs. 3 ergebenden Voraussetzungen vorlie...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zeitpunkt der Vereinnahmung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG bei Überweisungen

Leitsatz Bei Überweisungen liegt eine Vereinnahmung des Entgelts im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG auch dann erst im Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Girokonto des Zahlungsempfängers vor, wenn die Wertstellung (Valutierung) bereits zu einem früheren Zeitpunkt wirksam wird. Normenkette § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, § 20 UStG, Art. 66 Abs. 1 Buchst. b EGRL 112/2006 (...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mahnung und Mahnverfahren / 9.2 Durchführung des Mahnverfahrens

Das gerichtliche Mahnverfahren verläuft weitestgehend automatisiert. Hinweise finden sich auf https://www.mahngerichte.de/verfahrensueberblick.html. Das gerichtliche Mahnverfahren[1] kann durchgeführt werden: durch das eigene Unternehmen Große Unternehmen mit eigenen Rechtsabteilungen führen das gerichtliche Mahnverfahren i. d. R. selbst durch. Bei Betrieben ohne eine eigene Re...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.1 Mitwirkung und Amtsermittlung

Rz. 3 Die Vorschrift hat insoweit klarstellende Bedeutung, als sie anerkannte Pflichten (korrekter ist "Obliegenheiten") von Leistungsberechtigten zur Mitwirkung, Mitteilung und Anzeige von Tatsachen und eintretenden Änderungen gesetzlich normiert. Diese sind vom BSG als Nebenpflichten deklariert worden. § 60 ergänzt den Amtsermittlungsgrundsatz aus § 20 SGB X. Beide Vorschr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.3.2 Mitteilung von Änderungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Rz. 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 verpflichtet Antragsteller nach Antragstellung, aber vor Bescheiderteilung und im Übrigen Leistungsempfänger nach Bewilligung der Leistung zur unverzüglichen Mitteilung von Änderungen in den Verhältnissen, die bei Antragstellung oder als Grundlage für die Entscheidung über die Leistung maßgebend gewesen sind. Die Verpflichtung ist auf Angaben begre...mehr