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Auch bei diesem Messgerät handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren.[19] Insofern ist die Messung auf mögliche Fehler anhand der nachfolgenden Checkliste hin zu überprüfen. Zweifel an der Ordnungsgemäßheit der Messung müssen sodann möglichst frühzeitig nach den allgemeinen Regeln vorgebracht werden. Hierzu wird auf den allgemeinen Teil – insbesondere das Kapitel zum standardisierten Messverfahren – verwiesen.

[19] OLG Brandenburg, Beschl. v. 29.3.2019 – (1 Z) 53 Ss-OWi 107/19 (84/19), BeckRS 2019, 5999 Rn 1, beck-online.

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