Fachbeiträge & Kommentare zu Brandenburg

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.3.6.2 Vollstreckung

Auch bei Verhinderung eines angeordneten Umgangs ist die Vollstreckung gem. §§ 88 ff. FamFG mit der Folge der Verhängung eines Ordnungsgeldes möglich.[1] Dies bedeutet gleichzeitig, dass nur gerichtliche Entscheidungen vollstreckbar sind. Im Verbundverfahren ist dies der Fall. Hinweis Vereinbarungen der Parteien sind nur vollstreckbar, wenn sie vom Gericht "genehmigt" werden.[...mehr

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Elterliche Sorge / 9 Einstweiliger Rechtsschutz

§ 151 Nr. 1 FamFG erfasst als Grundsatznorm alle Verfahren – und dies im weitesten Sinne –, die sich mit der Bestimmung der Person, ihrer Rechte oder Pflichten als Sorgeberechtigte befassen. Hierzu gelten jetzt also auch die früher in § 640 Abs. 2 Nr. 3 ZPO geregelten Verfahren betreffend: Die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der elterlichen Sorge eines Beteilig...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.1 Gründe für eine Einschränkung/Ausschluss des Umgangs

Es stellt immer eine Frage des Einzelfalls dar, wenn zu entscheiden ist, ob eine Einschränkung bzw. ein Ausschluss des Umgangs notwendig ist. Grundsätzlich gilt, dass an eine Einschränkung oder gar den Ausschluss des Umgangsrechts strenge Maßstäbe anzulegen sind.[1] Ein bestehendes Umgangsrecht ist nur einzuschränken, wenn dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist.[2] Aus u...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.3.6.1 Allgemeines Verfahren

Der Umgang mit dem Vater kann nicht von der Kindesmutter eingeklagt werden, sondern ausschließlich durch das Kind selbst, vertreten durch den sorgeberechtigten Elternteil oder, im Fall eines Interessenkonflikts, durch einen Verfahrenspfleger.[1] Dies bedeutet: Bei der Antragstellung muss bei alleiniger elterlicher Sorge der Antrag auf Umgangsrechtsregelung vom Kind, gesetzlic...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.1 Streit als Gefährdung des Kindeswohls

Generell stellen Konflikte zwischen Mutter und Vater einen entscheidenden Risikofaktor für die Entwicklung eines Kindes dar. Dies gilt für zusammenlebende Familien ebenso wie für Trennungsfamilien. Mit der Trennung der Eltern ist aber regelmäßig ein – nicht zu bewältigender – Konflikt zwischen den Eltern verbunden, der zwar mit dem Kind nicht zusammenhängt, aber häufig genug...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.6 Verlagerung des Bestimmungsrechts auf das Kind

Ein Kind, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat, ist verfahrensfähig in solchen Verfahren, die seine Person betreffen. Davon sind Verfahren zur elterlichen Sorge nach § 1671 BGB umfasst. Dem Kind steht ein Widerspruchsrecht nach § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu.[1] In denjenigen Verfahren, in denen das mindestens 14 Jahre alte Kind beteiligt ist oder beteiligt sein will, bedarf e...mehr

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Elterliche Sorge / 4.1.4 "Eingriffsschwelle" im Sorgerecht: Entscheidungsübersicht

Beispiele für die durchaus sehr unterschiedlich hohen Eingriffsschwellen finden sich beispielhaft in einzelnen Entscheidungen wie folgt: Spannungen zwischen den Eltern Auch unterschiedliche Auffassungen zu einzelnen Erziehungsfragen (Umgangsrecht, Allergiebehandlung des Kindes) zerstören nicht den Grundkonsens für die Beibehaltung der gemeinsamen eSo[1] Trennungsbedingte Spannu...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.1.1 Grundsätze zum Umgang

Zum Umgang zwischen einem Kind und seinem mit ihm nicht zusammen lebenden Elternteil beschreibt die zentrale Vorschrift des § 1684 Abs. 1 BGB drei Bereiche, und zwar in der folgenden Reihenfolge: das Recht des Kindes auf Umgang mit jedem Elternteil; die Pflicht der Eltern zum Umgang mit ihrem Kind; das Recht der Eltern auf Umgang mit dem Kind. Mit dieser Reihenfolge werden Elter...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.4.2 Verfahrensvoraussetzungen

Voraussetzung für das familiengerichtliche Verfahren ist der Antrag eines Elternteils nach erfolglosem Einigungsversuch mit dem anderen Elternteil[1], dessen Konflikt sich auf die elterliche Sorge und dabei nur auf eine einzelne Angelegenheit bezieht[2], die von erheblicher Bedeutung ist.[3] Zum erfolglosen Einigungsversuch hat das OLG Düsseldorf [4] in einem Beschluss vom 19....mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.10 Einordnung des Wechselmodells in Sorge- und Umgangsrecht

Die Grundsatzentscheidung des BGH zum sogenannten paritätischen Wechselmodell vom 1.2.2017[1], wonach dessen Anordnung als Umgangsregelung und auch bei diesbezüglich am Eltern des Seins ergehen könne, hat zur Frage geführt, ob die Einordnung des Wechselmodells eine Frage des Sorgerechts oder des Umgangsrechts ist. Auch nach der Entscheidung des BGH ist die Einordnung hinsich...mehr

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Elterliche Sorge / 7.1 Grundsätze

Das Familiengericht muss eine Anordnung ändern, wenn dies aus triftigen, das Kindeswohl berührenden Gründen angezeigt ist, § 1696 I BGB.[1] Die folgenden Entscheidungen zeigen, in welchen Fällen diese Änderungsvoraussetzungen vorliegen. Bei der Änderung ist ein strenger Prüfungsmaßstab anzulegen.[2] Die Vorteile der Neuregelung müssen bei fehlendem Einvernehmen der Eltern zugl...mehr

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Elterliche Sorge / 5.5.2 Gemeinsame Sorge – die Voraussetzungen

Die gemeinsame elterliche Sorge wird vom Familiengericht daher dann angeordnet, wenn die Kindesmutter dem Antrag zustimmt, die Kindesmutter dem Antrag nicht widerspricht, insbesondere also gar nicht Stellung nimmt, die Kindesmutter in ihrer Stellungnahme Gründe vorträgt, die keine Bedeutung für die Kindeswohlprüfung darstellen oder dem Familiengericht auch sonst Gründe nicht ers...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.4 Antrag auf Einrichtung eines Wechselmodells

Die notwendigen Voraussetzungen[1] für die hoheitliche Anordnung des Wechselmodells können wie folgt zusammengefasst werden:[2] hinreichende, in etwa gleiche Erziehungskompetenzen beider Eltern, sichere Bindungen des Kindes zu beiden Eltern, gleiche Beiträge beider Eltern zur Entwicklungsförderung und Kontinuitätssicherung, autonom gebildeter, ständiger Kindeswille, Kooperations-...mehr

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Elterliche Sorge / 4.1 Streit um die gemeinsame eS

Im Streitfall ist dem Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB dann stattzugeben, wenn zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht, das gemeinsame Sorgerecht also ausscheidet.[1] Das erkennende Gericht hat sodann eine Kindeswohlprüfung i...mehr

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Elterliche Sorge / 11.2.4 Die gerichtliche Entscheidung

Liegt eine Gefährdung des Kindeswohls vor, so hat das Familiengericht nach § 1666 BGB d"ie zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen". Damit wird dem Familiengericht ein breiter Handlungsspielraum eingeräumt. § 1666 BGB ist nicht mit "Wegnahme des Kindes" gleichzusetzen. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der in § 1666a BGB enthaltenen Subsidiari...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 8.1 Allgemeines Verfahren

Der Umgang mit dem Vater kann nicht von der Kindesmutter gerichtlich eingefordert werden, sondern ausschließlich durch das Kind selbst, vertreten durch den sorgeberechtigten Elternteil oder, im Fall eines Interessenkonflikts, durch einen Verfahrenspfleger. Dies bedeutet: Bei der Antragstellung muss bei alleiniger elterlicher Sorge der Antrag auf Umgangsrechtsregelung vom Kind...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 7.3.1 Grundsätze

Zu den Kindschaftssachen zählt gemäß § 151 Nr. 3 FamFG auch der gesamte Bereich der Kindesherausgabe. Hierzu gehört nicht nur die Herausgabe eines Kindes an einen Elternteil gemäß § 1632 BGB.[1] Ebenso sind hier die Verfahren einzuordnen, bei denen es um den Verbleib eines Kindes in der Familienpflege geht, oder aber die Herausgabe an einen Pfleger betroffen ist.[2] Steht im ...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 3 Nr. 26 EStG sind bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich durch eine spezielle Steuervergünstigung privilegiert. Das ist der sog. Übungsleiterfreibetrag (auch Übungsleiterpauschale) i. H. v. jährlich 3.000 EUR. Es handelt sich um eine Steuerbe­freiung mit einer ähnlichen Wirkung wie eine Betriebsausgaben...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 5.2.3 Kindeswohl und Betreuung

Es liegt auf der Hand, dass der Verlust des Zusammenseins mit einem Elternteil vom Kind als Verlust dieser "primären Bezugsperson" empfunden wird, der schwierig zu verkraften ist und häufig zu seelischen Verletzungen führt, die bis in das Erwachsenenalter heranreichen. Es geht bei der Ausrichtung der Betreuungszeiten deshalb darum, solche Verletzungen nach Möglichkeit zu verm...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.4.3 Verfahren

Im konkreten Streitfall übt das Familiengericht eine Kompetenz-Kompetenz aus. Ziel des § 1628 BGB ist nicht Staatsintervention durch gerichtliche Eigenentscheidung, sondern Wahrung des Kindeswohles durch einen Elternteil, auf den sich insoweit mithilfe des Gerichtes die elterliche Sorge konzentriert. Würde hingegen die Mutter Antrag auf Übertragung der Alleinentscheidungsbefu...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.9.1 Abänderungsgrund

Geht es um die Fortsetzung eines seit längerer Zeit gut funktionierenden Wechselmodells, das dem Wohl des Kindes am besten entspricht, ist zu prüfen, worauf die nunmehrige Ablehnung des Wechselmodells beruht.[1] Die Auswirkungen der Ablehnung durch einen Elternteil auf die Kooperationsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft gegenüber dem anderen und damit auf das Kindeswohl s...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2 Übertragung von Sorgepflichten

Die Erstellung einer Vollmacht ist nicht nur für den begünstigten Ehegatten oder biologischem Vater von Vorteil. Durch die Vollmacht kann vermieden werden, dass die Übertragung der Alleinsorge auf den anderen Elternteil erfolgt,[1] sowie verhindert werden, dass eine Entscheidung nach § 1626a BGB [2] dahin gehend erfolgt, dass die gemeinsame elterliche Sorge angeordnet wird. Es i...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.2 Alleinige elterliche Sorge bei Aufteilung von Kindern

Die Aufteilung von Kindern ist um des Kindeswohls willen in der Regel zu vermeiden. Die Bindungen an Geschwister, auch bei Halbgeschwistern, sind häufig für ein Kind von überragender Bedeutung.[1] Es gilt der Grundsatz, dass das gemeinsame Aufwachsen von Geschwistern für die Entwicklung förderlich ist, ein Auseinanderreißen von Geschwistern deshalb nach Möglichkeit zu vermeide...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 7.1 Einstweilige Anordnung zum Umgang der Eltern

Das Familiengericht ist gemäß § 151 Nr. 2 FamFG auch zuständig für sämtliche das Umgangsrecht betreffende Verfahren, folglich für alle Verfahren der §§ 1684, 1685 BGB also Rechte und Pflichten der Eltern zum Umgang mit dem Kind, Recht des Kindes auf Umgang mit den Eltern, aber auch das Umgangsrecht der Großeltern und Geschwister sowie den Umgang mit Dritten (§ 1685 Abs. 2 BG...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2.3 Höhe des Freibetrags

Der Freibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn für die Einnahmen aus derselben Tätigkeit ganz oder teilweise eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 EStG (Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen), nach § 3 Nr. 26 EStG (sog. Übungsleiterfreibetrag) oder nach § 3 Nr. 26b EStG gewährt wird.[1] Greifen also auch die Steuerbefreiungen nach ...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.7 Die Berechnung des Unterhalts im Wechselmodell

Die Einordnung des Umgangs im Wechselmodell hat erhebliche Auswirkungen auf die Berechnung des Kindesunterhalts.[1] Liegt die Betreuung schwerpunktmäßig bei einem Elternteil, befindet sich das Kind in seiner Obhut mit der Folge, dass der Barbedarf des Kindes allein am Einkommen des anderen Elternteils auszurichten und von diesem zu zahlen ist. Stellt man den zu zahlenden Unter...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.3 Die Entwicklung der Rechtsprechung

In der Rechtsprechung herrscht grundsätzlich die Auffassung vor, gegen den Willen eines Elternteils könne ein Betreuungswechselmodell niemals angeordnet werden, und zwar auch dann nicht, wenn festgestellt wird, dass die Betreuung im Rahmen des Wechselmodells dem Kindeswohl am besten entspricht.[1] Dagegen sieht beispielsweise das OLG Braunschweig [2] keine Notwendigkeit dafür,...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 2.1 Grundsätze

In der Vorschrift zum Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen als den Eltern nach § 1685 BGB wird auf eine abschließende Aufzählung der umgangsberechtigten Dritten verzichtet.[1] Wenn in § 1685 Abs. 1 BGB die Großeltern und Geschwister als Umgangsberechtigte hervorgehoben werden, so bedeutet das lediglich, dass dieser Gruppe von Verwandten ein Recht auf Umgang auch zuste...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.1.2 Der gerichtliche Antrag zum Umgang

Die Möglichkeiten des Streits von Eltern zu Lasten des Kindes im Bereich des Umgangs sind zwar niemals vollständig auszuschließen, wohl aber zu minimieren. Dazu ist es erforderlich, Umgangsregelungen konkret auszugestalten.[1] Gerade bei streitenden Eltern reicht es nicht aus, eine Umgangsregelung zu treffen, die lediglich allgemeine Grundsätze festlegt und Einzelheiten der ...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 5.2.1 Das gesetzliche Modell der Betreuung von Kindern

Es gibt kein vom Gesetz vorgeschriebenes Modell des Zusammenlebens zwischen voneinander getrenntlebenden Eltern und ihren Kindern. Zu Recht ist Eltern und Kindern freigestellt, wie der Umfang und die Ausgestaltung des Zusammenlebens zwischen ihnen organisiert wird. Dies war nicht immer so. Dem nach früherem Recht alleinschuldig geschiedenen Ehepartner stand keinerlei Bestimmu...mehr

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Elterliche Sorge / 5.5.4 Sorgerechtsübertragung auf den Vater

Leben die Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht die elterliche Alleinsorge nach § 1626a Abs. 3 BGB der Mutter zu, so kann der Vater mit Zustimmung der Mutter beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge alleine überträgt – § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Damit ist bereits der Antrag und nicht erst die Übertragung vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 11.2.1 Eingriffsvoraussetzung: Die Gefährdung des Kindeswohls

Gem. § 1666 Abs. 1 BGB hat das Familiengericht die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet wird und die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden.[1] Dabei sind Maßnahmen, mit denen eine Trennung der Kinder von der elterlichen Familie verbu...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2.6 Abfindungszahlungen

Eine Sonderstellung nehmen Abfindungen ein. Entlassungsentschädigungen werden für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt und stellen keine Entlohnung für die frühere Tätigkeit dar. Das Besteuerungsrecht für solche Einmalzahlungen steht nach der Auslegung des OECD-Musterabkommens durch den BFH[1] dem jeweiligen Ansässigkeitsstaat im Zeitpunkt der Auszahlung zu. Dies gilt auch...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.2.1.1 Grundlagen

War das Arbeitsverhältnis beim alten Inhaber ganz oder teilweise durch tarifvertragliche Regelungen bestimmt, so werden auch diese grundsätzlich nach Übergang des Betriebs oder Betriebsteils in die Einzelarbeitsverträge transformiert. Das gilt auch für nach § 4 Abs. 5 TVG nachwirkende Tarifnormen.[1] Es gilt im Wesentlichen das schon zur Betriebsvereinbarung Gesagte.[2] Es i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 2.3 Tatbestandsvoraussetzungen

Eine Kündigung ist nach § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB unwirksam, wenn sie "wegen des Betriebsübergangs" erfolgt. Voraussetzung ist zunächst, dass ein Betriebsübergang durch Rechtsgeschäfte i. S. d. § 613a Abs. 1 BGB vorliegt. Eine analoge Anwendung des § 613a Abs. 4 BGB auf Tatbestände, die keinen Betriebsübergang i. S. d. § 613a Abs. 1 BGB darstellen, ist ausgeschlossen.[1] Der k...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Vorausset... / 2.4.2 Abweichende Vereinbarungen

§ 613a BGB ist eine zwingend geltende Arbeitnehmerschutzvorschrift. Sie kann nicht durch einseitige Festlegung[1] oder durch Vereinbarung zwischen dem alten und neuen Betriebsinhaber[2] oder zwischen dem alten und/oder neuen Betriebsinhaber mit einzelnen oder allen Arbeitnehmern außer Kraft gesetzt werden.[3] Praxis-Beispiel Veranlassung zur Eigenkündigung/Kurzfristige Beschä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Vorausset... / 3.1.2.2.4 Weitere Gesichtspunkte

Dem EuGH folgend stellt das BAG zudem fest, dass der Betrieb i. S. d. § 613a BGB als organisierte Einheit von Personen und Sachen zur Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeit weder ein Tätigwerden im Bereich der Wirtschaft noch Gewinnerzielungsabsicht oder materielle Wertschöpfung[1] voraussetzt und § 613a BGB damit uneingeschränkt auch im öffentlichen oder karitativen Bereich zu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Vorausset... / 3.1.3 Betriebsteile

Bei einem Betriebsteil handelt es sich um eine Teileinheit des Betriebs, die innerhalb des betrieblichen Gesamtzwecks einen Teilzweck erfüllt, auch wenn es sich hierbei nur um eine untergeordnete Hilfsfunktion handelt.[1] Es muss sich um eine selbstständige, abtrennbare organisatorische Einheit handeln. Das Merkmal "Teilzweck" dient der Abgrenzung der organisatorischen Einhe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Unterrich... / 1.3 Folgen unterbliebener oder fehlerhafter Unterrichtung

Die unterbliebene oder fehlerhafte Unterrichtung der Arbeitnehmer hat in erster Linie Auswirkungen auf das Recht des Arbeitnehmers, dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nach § 613a Abs. 6 BGB zu widersprechen. Insbesondere beginnt die Monatsfrist des Abs. 6 bei fehlerhafter Information nicht zu laufen.[1] Der Widerspruch kann dann auch nach Ablauf der Monatsfrist erklärt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Vorausset... / 3.1.2.2.5 Einzelfälle

In diesem Rahmen nimmt das BAG grundsätzlich eine Einzelfallprüfung vor. Das hat zur Folge, dass über die beschriebene "Grobdifferenzierung" hinaus generelle Richtlinien nicht bestehen. Anhaltspunkte können sich aus Einzelfallentscheidungen ergeben, z. B. Neuverpachtung einer Gaststätte [1] Die klagende Arbeitnehmerin war als Serviererin in einem Hotel- und Gaststättenbetrieb b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.1 Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats

Bei Auslandstätigkeiten in DBA-Staaten regelt allein das DBA, ob die Arbeitseinkünfte für die Dauer des Auslandsaufenthalts in Deutschland oder in dem jeweiligen ausländischen Tätigkeitsstaat zu versteuern sind. DBA haben immer Vorrang vor innerstaatlichem Recht.[1] Die Regelungen der einzelnen DBA sind zum Teil unterschiedlich. Die meisten zwischenstaatlichen Abkommen orien...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Arbeitszeitkonto

Sozialversicherungsrechtlich wird unterschieden zwischen sog. Wertguthabenvereinbarungen und sonstigen Arbeitszeitvereinbarungen, die regelmäßig keine steuerlichen Folgen haben. Die Finanzverwaltung hat einen ­Anwendungserlass zur steuerlichen Behandlung von Wertguthaben herausgegeben.[1] Der dabei verwendete Begriff des Zeitwertkontos entspricht dem Begriff der Wertguthaben...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 7.3.10 Ruhende Arbeitsverhältnisse

Nach § 26 Abs. 2 Buchst. c TVöD vermindert sich die Dauer des Erholungsurlaubs einschließlich eines etwaigen Zusatzurlaubs für jeden vollen Kalendermonat um 1/12. Fraglich ist jedoch, ob diese tarifliche Kürzungsregelung nur den tariflichen (Zusatz-)Urlaub oder auch den gesetzlichen Mindesturlaub betrifft. Denn das Bundesurlaubsgesetz enthält keine derartige Kürzungsregelung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.1.2 Besonderheit: Abfindung

Nach der überwiegenden Mehrzahl der deutschen DBA hat für Abfindungen, die anlässlich des Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis gezahlt werden, der Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers das Besteuerungsrecht. Zieht ein Arbeitnehmer also von Deutschland in ein anderes Land, verlagert sich die Ansässigkeit in den ausländischen Staat u. a. dann, wenn der Wohnsitz bzw. gewöhnliche...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Offenbare Unrichtigkeit nach §129 AO bei Einsatz des Risiko-Management-Systems

Leitsatz Das Finanzamt kann dem Steuerpflichtigen untergekommene Unrichtigkeiten nicht als eigene übernehmen, wenn bei der Veranlagung nur die Hinweise des Risiko-Management-Systems (RMS) abgearbeitet werden und die fragliche Unrichtigkeit nicht Gegenstand dieser Hinweise war. Sachverhalt Der Kläger ist von Beruf Pilot und bezog von der D-GmbH inländischen und von der C auslä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Progressionsvorbehalt bei d... / 3 Rückzahlung von Lohn- oder Einkommensersatzleistungen

Werden die Lohn- oder Einkommensersatzleistungen (Lohnersatzleistungen) zurückgezahlt, sind sie von den im Rückzahlungsjahr bezogenen Leistungsbeträgen abzusetzen, unabhängig davon, ob die zurückgezahlten Beträge im Jahr ihres Bezugs dem Progressionsvorbehalt unterlegen haben. Dies gilt auch bei abgekürztem Zahlungsweg.[1] Ergibt sich durch die Absetzung ein negativer Betrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auslandskinder / 1.1.2 Anspruchsberechtigung aus EU- bzw. EWR-Vorschriften

Aufgrund der EU- und EWR-Regelungen müssen Staatsangehörige aus anderen EU-/EWR-Staaten[1], die im Inland einen Wohnsitz haben, nicht im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer Aufenthaltserlaubnis sein, damit sie Anspruch auf Kindergeld haben. § 62 Abs. 2 EStG ist daher nicht anzuwenden auf freizügigkeitsberechtigte Ausländer, d. h. Staatsangehörige der EU-/EWR-Staa...mehr

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Auslandskinder / 4.3 Zahlung eines inländischen Differenzkindergeldes

Zu ausländischen Familienleistungen und zu Leistungen einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung, die jeweils dem Kindergeld vergleichbar sind, wird im Regelfall kein Aufstockungsbetrag (= Kindergeld-Unterschiedsbetrag) gezahlt, wenn die ausländische Leistung bzw. die Leistung der zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung niedriger ist als der inländische Kindergeldsa...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / 1.2.3 Keine Haushaltsgemeinschaft mit anderer volljähriger Person

a) Grundsatz: Alleinstehend ist ein Steuerpflichtiger grundsätzlich nur dann, wenn er keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bildet ("echte" Alleinerziehende). Nur unter dieser Voraussetzung hat er Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Ist die andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung gemeldet, wird vermutet, dass sie mit dem Steuerpf...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / 1.3 Haushaltszugehörigkeit eines Kindes

Zum Haushalt des Steuerpflichtigen muss mindestens 1 Kind gehören, für das ihm ein Kinderfreibetrag oder das Kindergeld zusteht. Damit kann auch die Haushaltszugehörigkeit von Stiefkindern und Enkelkindern zum Anspruch auf den Entlastungsbetrag führen. Praxis-Beispiel Haushaltszugehörigkeit mindestens eines Kindes Dorothea G. und Thomas H. sind nicht verheiratet. Am 27.5.2024 ...mehr