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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32008R0593 Ar ... / II. Beispielsbereiche.

Sörgen Segger-Piening
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Rn 9

Das AGG ist über § 2 I Nr 7 AEntG nF (ex § 7 I Nr 7 AEntG) bei Beschäftigung im Inland zwingend anzuwenden (ErfK/Franzen § 2 AEntG Rz 5; vgl Calliess/Renner/Renner Art 9 Rz 25); iÜ hat zum AGG die Diskussion erst begonnen (Junker 30; Schrader/Straube NZA 07, 184; Mansel FS Canaris I 809), viel spricht für Eingriffsnormcharakter (umfassend Lüttringhaus Grenzüberschreitender Diskriminierungsschutz [10]; vgl a Thon IPRax 19, 301, 305).

 

Rn 10

Regeln des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes können Eingriffsnormen sein (zum österr und deutschen Recht öst OGH JBl 09, 788; in Dtld aber Hennecke ZESAR 17, 63 ff), für § 9 Nr 1 AÜG aF soll dies entgegen aA nicht gelten, BAG 9 AZR 228/21, RIW 22, 776, 783 m abl Anm Brors 724, 726 f – insges zum Arbeitsrecht unten Rn 26.

 

Rn 11

Außenwirtschaftsrechtliche Verbote in AWG und AWV (Erman/Stürner Art 9 Rz 14; Beyer GRUR 21, 1008, 1016) sowie KrWaffKontrG stellen Eingriffsnormen dar (Remien RabelsZ 90, 431 ff; MüKo/Martiny Art 9 Rz 68 ff). Die Rechtsunwirksamkeit bei Fehlen einer erforderlichen Genehmigung regelt § 15 AWG (zur Vertragsgestaltung bei Unternehmenserwerb Mohamed JZ 19, 766, 775f); allerdings beschäftigen derartige Fälle eher die Straf- als die Zivilgerichte (zur Vermittlung eines Vertrags über außerhalb des Bundesgebiets befindliche Kriegswaffen BGH NStZ 94, 135). Auch die EU VO 428/2009, 1504/04 und 1334/00 über Technologien und Güter mit doppeltem Verwendungszweck sind zu nennen, ferner spezielle Embargo-VO (zu Libyen Gericht Budapest Gf. 40608/2017/12 bei Nagy in Guinchard 258). Neue Sanktionen werfen erneut Fragen auf (kurz Kessedjian Clunet 14, 809; zu Iran-Sanktionen Frankf ZIP 11, 1354). Die durch DVO 2020/402 angeordnete Untersagung der Ausfuhr bestimmter Produkte ist Eingriffsnorm (so a Lorenz in: Schmid, aaO, § 1 Rz 83; ...

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