Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Anwendungsbereich des § 315k HGB-E ergibt sich aus den vorherigen Vorschriften §§ 315h, 315i sowie 315j HGB-E. Eine Berichtspflicht nach § 315k HGB-E entsteht für Unt aus Drittstaaten grundsätzlich dann, wenn sie in erheblichem Umfang wirtschaftliche Aktivitäten in der EU betreibt. Im Prinzip lassen sich hier drei verschiedene Konstellationen unterscheiden, wo dies...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Überblick und Normzweck

Rz. 16 Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) haben sich die regulatorischen Anforderungen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene in der jüngsten Vergangenheit erheblich weiterentwickelt. Die im Zusammenhang mit dem European Green Deal (inzwischen Clean Industrial Deal) stehende Corporate Sustainability R...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Offenlegung des Ergebnisses der freiwilligen Prüfung (Abs. 4)

Rz. 12 Die nichtfinanzielle Erklärung muss nach derzeitiger Rechtslage auch als Teil des Konzernlageberichts lediglich einer formalen Prüfung unterzogen werden, eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer ist bislang freiwillig. Wird eine nichtfinanzielle Erklärung inhaltlich geprüft, so ist nach § 315b Abs. 4 HGB das Ergebnis der Prüfung ebenfalls offenzulegen. Diese...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 2.5.1 Forderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind u. a. zu aktivieren, wenn die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen gesetzt worden sind und der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen kann.[1] Das ist z. B. der Fall, wenn der Leistungsverpflichtete die von ihm geschuldete Erfül...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Mietereinbauten / 3.6 Immaterielles Wirtschaftsgut

Sofern die Mietereinbauten und Mieterumbauten keine Scheinbestandteile oder Betriebsvorrichtungen und auch keine sonstigen materiellen Mietereinbauten sind, handelt es sich um Wirtschaftsgüter, die als immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zu qualifizieren sind. Voraussetzung ist allerdings, dass der Mieter nicht wirtschaftlicher Eigentümer der durchgeführten Maß...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Realisationsprinzip / 1.6 Rechnungsabgrenzungsposten

Nach § 250 Abs. 2 HGB sind auf der Passivseite der Bilanz Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) für Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Zeitpunkt darstellen. Dieser Regelung entspricht § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG . Die Bestimmungen gelten als GoB auch für nicht gewerblich tätige Unternehmer, also auch für Landwirt...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Mietereinbauten / 3.4 Sonstige Mietereinbauten und -umbauten

Ist das durch die Baumaßnahme entstandene materielle Wirtschaftsgut dem Mieter zuzurechnen, weil es bei ihm wirtschaftliches Eigentum darstellt[1] oder weil es besonderen betrieblichen oder beruflichen Zwecken des Mieters dient[2], handelt es sich um ein unbewegliches Wirtschaftsgut.[3] Der Mieter hat es in seiner Bilanz zu aktivieren. Die Verwaltung hatte im BMF-Schreiben v....mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Realisationsprinzip / Zusammenfassung

Begriff Das Realisationsprinzip bestimmt, dass Gewinne nur zu berücksichtigen sind, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Es ist Teil des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips und dient der Periodenabgrenzung. Dieses Vorsichtsprinzip ist auch steuerrechtlich zu beachten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Nach §§ 238 ff. HGB i. V. mit § 252 Abs. 1 Nr. 4 2. Halbs...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Realisationsprinzip / 1.4 Gewinnrealisierung außerhalb eines Leistungsaustauschs

Gewinne können auch außerhalb eines Leistungsaustauschs realisiert werden, wie bei einseitigen zivilrechtlichen Ansprüchen, z. B. aus ungerechtfertigter Bereicherung, aus unerlaubter Handlung, bei unentgeltlichen Zuwendungen[1] oder aus einer Erbschaft[2] oder bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, wie z. B. auf Steuererstattungen oder Subventionen.[3] Geht eine abgeschrieben...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Realisationsprinzip / 1.5 Keine Gewinnrealisierung

Forderungen, die in vollem Umfang bestritten werden, dürfen erst dann aktiviert und als realisierte Gewinne erfasst werden, wenn (und soweit) sie entweder rechtskräftig festgestellt oder vom Schuldner anerkannt worden sind.[1] So ist z. B. eine Forderung eines (bilanzierenden) Vermieters aus einer für den Mieter bestehenden Rückbauverpflichtung nicht bereits zu einem Zeitpunk...mehr

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Vorratsvermögen: Bewertungs... / Zusammenfassung

Überblick Das Umlaufvermögen umfasst die Wirtschaftsgüter, die unmittelbar dem Absatz dienen. Es steht im Gegensatz zum Anlagevermögen. Wichtigster Teil des Umlaufvermögens ist das Vorratsvermögen. Eine gesetzliche Definition des Vorratsvermögens gibt es nicht. Sie lässt sich aus dem Bilanzschema des § 266 Abs. 2 B. I. HGB als Teil des Umlaufvermögens herleiten. Zum Vorratsve...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Realisationsprinzip / 2 Realisierungszeitpunkt

Eine Realisierung des Gewinns/Ertrags tritt ein, wenn der Leistungsverpflichtete die von ihm geschuldeten Erfüllungshandlungen in der Weise erbracht hat, dass ihm die Forderung auf die Gegenleistung, z. B. die Zahlung, von den mit jeder Forderung verbundenen Risiken abgesehen, so gut wie sicher ist.[1] Das ist regelmäßig der Fall, wenn der Verpflichtete den Vertrag wirtschaf...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 2.1 Werkverträge

Der Werkunternehmer verspricht die Herstellung eines Werks. Eine Gewinnrealisierung tritt bei einer Werkleistung erst nach erfolgter Übergabe und Abnahme ein.[1] Erst wenn der Auftraggeber das fertiggestellte Werk als vertragsmäßig abgenommen hat, hat der Werkunternehmer das seinerseits Erforderliche getan.[2] , [3] Ist eine Abnahme nach der Beschaffenheit des Werks ausgeschlos...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 7 Wertberichtigung einer Forderung: Umbuchung der gefährdeten Forderung

Sind Forderungen mit einem über das allgemeine Kreditrisiko hinausgehenden Ausfallrisiko behaftet, ist dem im Wege der Einzelwertberichtigung Rechnung zu tragen. Zweifelhafte Forderungen sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert anzusetzen, uneinbringliche Forderungen sind abzuschreiben. Bei der Bewertung von Forderungen gegenüber im Ausland ansässigen Schuldnern können neben der...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 2.5.2 Verbindlichkeiten

Hinweis Schulderlass Verzichtet ein Gläubiger auf seine Forderung, entsteht bei dem Schuldner ein Gewinn, sofern der Schulderlass nicht auf privaten Gründen beruht.[1] , [2] Waren die Schulden "zum Zwecke der Sanierung" erlassen worden, konnten die Gewinne bis 1997 als Sanierungsgewinne steuerfrei sein. Danach war bis zur Entscheidung des Großen Senats des BFH im November 2016 ...mehr

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Mietereinbauten / 2.3.2 Besondere betriebliche oder berufliche Zwecke des Mieters

Aufwendungen des Mieters für Einbauten oder Umbauten können zur Entstehung materieller Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens führen, wenn diese selbstständige Wirtschaftsgüter sind. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Ein- oder Umbauten unmittelbar den besonderen betrieblichen oder beruflichen Zwecken des Mieters dienen und in diesem Sinne in einem von der eigentlichen ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 315i-E Inländische Zweigniederlassungen unverbundener Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025[1] 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315i-E HGB 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 Durch die im Januar 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurden die europäischen Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung um...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 315h-E Tochterunternehmen mit Sitz im Inland von obersten Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025[1] 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315h HGB-E 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unt wird seit der Umsetzung der Corporate-Social-Responsibility-Richtline (CSR-RL) durch das CSR-Richtlinien-Umsetzungs...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 315j-E Inländische Zweigniederlassungen verbundener Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025[1] sowie dem Änderungsantrag zur Berücksichtigung von der EU-Änderungsrichtlinie 2026/470.[2] Zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens s. § 315b Rz. 16. 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315j HGB-E 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 Unt aus Drittstaaten, die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315j HGB-E

1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 Unt aus Drittstaaten, die in einem hohen Umfang im Hoheitsgebiet der Europäischen Union wirtschaften, sollen zukünftig zur Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet werden. Die Einführung der Berichtspflicht für bestimmte Unt mit Sitz in einem Drittstaat erfolgt i. R. d. Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Di...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315h HGB-E

1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unt wird seit der Umsetzung der Corporate-Social-Responsibility-Richtline (CSR-RL) durch das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) im Jahr 2017 in § 289b HGB geregelt. Seither sind große KapG i. S. d. § 267 HGB von öffentlichem Interesse und mit mehr als 500 Beschäftigten verpflichte...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Aufstellungspflicht

2.1 Konzernnachhaltigkeitsbericht nach § 315k Abs. 2 HGB-E Rz. 6 Die für die Zweigniederlassung mit mehr als 200 Mio. EUR zuzurechnenden Umsatzerlösen verantwortlichen Personen sind nach § 315j Abs. 1 HGB-E verpflichtet, das oberste MU mit Konzernumsatzerlösen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wir...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Aufstellungspflicht

2.1 Nachhaltigkeitsbericht nach § 315k Abs. 2 HGB-E Rz. 7 § 315h HGB-E verpflichtet die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer inländischen KapitalG, deren Umsatzerlöse zu ihrem Abschlussstichtag im vorangegangenen Gj 200 Mio. EUR übersteigen und die TU eines obersten MU mit Sitz in einem Drittstaat ist, dessen Konzernumsatzerlöse (oberste Mutterunternehmen und s...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315i-E HGB

1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 Durch die im Januar 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurden die europäischen Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung umfassend überarbeitet und der Anwenderkreis deutlich erweitert. Infolgedessen sind künftig auch bestimmte Drittstaatsunternehmen von der Nachhaltigkeitsberichterstattung b...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Aufstellungspflicht

2.1 Nachhaltigkeitsbericht nach § 315k Abs. 1 HGB-E Rz. 7 Nach § 315i HGB-E sind die für eine inländische Zweigniederlassung zuständigen Personen, wenn die ihr zuzuordnenden Umsatzerlöse im vorangegangenen Gj einen Betrag von 200 Mio. EUR und die Umsatzerlöse der Drittstaats-KapG in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhang

Rz. 6 Inhaltlich verweist § 315i HGB-E auf § 315k Abs. 1 HGB-E, welcher die Inhalte des (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichts beinhaltet und wiederum auf bestimmte Angaben nach § 289c HGB-E und die Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards; ESRS) abstellt. Die Offenlegung erfolgt nach Maßgabe des neu gefassten § 325b HGB-E, nach ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Befreiungsmöglichkeiten

Rz. 10 Nach den europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Drittstaatsunternehmen ist es den Mitgliedstaaten gestattet, eine doppelte Berichterstattung durch TU und Zweigniederlassung derselben Hauptniederlassung zu vermeiden. Veröffentlicht ein anderes TU oder eine andere Zweigniederlassung einen Nachhaltigkeitsbericht der Hauptniederlassung in der EU, k...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Verstoß gegen die Aufstellungspflicht

Rz. 12 Im Zuge der Einführung der §§ 315h–315j HGB-E wurden auch die Sanktionsvorschriften des § 334 HGB-E ergänzt. Demnach liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn die ständigen Vertreter bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts den Vorgaben des § 315h Abs. 2 Nr. 2 HGB-E über den Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts zuwiderhandeln. Damit wird nur eine Sanktion für den Na...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Bestätigungsurteil

Rz. 8 Neben dem Konzernnachhaltigkeitsbericht hat das obersten MU zusätzlich ein entsprechendes Bestätigungsurteil zur Verfügung zu stellen, weshalb der in § 315j Abs. 1 HGB-E geforderte Konzernnachhaltigkeitsbericht nicht der Prüfungspflicht des § 324b HGB-E unterliegt. Das Bestätigungsurteil ist von einer oder mehreren Personen oder Gesellschaften abzugeben, die nach dem R...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Bestätigungsurteil

Rz. 10 Neben dem Konzernnachhaltigkeitsbericht hat das inländische TU ein zugehöriges Bestätigungsurteil zur Verfügung zu stellen. Das Bestätigungsurteil ist von einer oder mehreren Personen abzugeben, die nach dem Recht des in dem Drittstaat ansässigen obersten MU, eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines EWR-Vertragsstaats zur Abgabe eines solchen Urteils übe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Verstoß gegen die Aufstellungspflicht

Rz. 10 Mit der neu eingeführten Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unt mit Sitz in einem Drittstaat, wurden auch die Bußgeldvorschriften des § 334 HGB-E angepasst. Dabei wird lediglich die Pflicht in § 315j Abs. 2 Satz 2 HGB-E berücksichtigt, nach welcher die Zweigniederlassungen einen Konzernnachhaltigkeitsbericht aufzustellen haben, wenn das oberste MU keinen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Bestätigungsurteil

Rz. 9 Die Pflicht zur Prüfung eines Nachhaltigkeitsberichts nach § 324b HGB-E ist auf den Nachhaltigkeitsbericht nach § 315i HGB-E nicht anzuwenden, da zusätzlich zum Nachhaltigkeitsbericht der Hauptniederlassung ein entsprechendes Bestätigungsurteil zur Verfügung zu stellen ist (§ 315i Abs. 1 Nr. 2 HGB-E). Dieses Bestätigungsurteil ist von einer oder mehreren Personen abzug...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Verstoß gegen die Aufstellungspflicht

Rz. 11 Im Zuge der Einführung der §§ 315h–315j HGB-E wurden auch die Sanktionsvorschriften des § 334 HGB-E ergänzt. Demnach liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn die ständigen Vertreter bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts den Vorgaben des § 315i Abs. 2 Nr. 2 HGB-E über den Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts zuwiderhandeln. Damit wird nur eine Sanktion für den Na...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 Unt aus Drittstaaten, die in einem hohen Umfang im Hoheitsgebiet der Europäischen Union wirtschaften, sollen zukünftig zur Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet werden. Die Einführung der Berichtspflicht für bestimmte Unt mit Sitz in einem Drittstaat erfolgt i. R. d. Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), welche bereit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhang

Rz. 5 Die Anwendung des § 315j HGB-E bedingt das Vorliegen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses nach § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB. Dieses liegt vor, wenn eine KapG auf ein anderes Unt unmittel- oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss nach § 290 Abs. 2 Nr. 1–4 HGB ausüben kann. Darüber hinaus stellt § 315j HGB-E inhaltlich auf den Konzernnachhaltigkeitsbericht nach § 315k Abs. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 6 § 315h HGB-E bezieht sich in der überarbeiteten Fassung auf die KapG mit Sitz im Inland, deren Umsatzerlöse zu ihrem Abschlussstichtag im vorangegangenen Gj 200 Mio. EUR übersteigen und die TU eines obersten Mutterunternehmens ist, das eine Rechtsform hat, die mit einer in Anhang I der Richtlinie 2013/34/EU genannten Rechtsform vergleichbar ist, und seinen Sitz nicht i...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Befreiungsmöglichkeiten

Rz. 9 Die inländische Zweigniederlassung kann von der Berichtspflicht entbunden werden, wenn ein TU desselben obersten MU dieser nachkommt. Demnach ist § 315j HGB-E nur anzuwenden, wenn das oberste MU keine TU hat, die nach § 315h Abs. 1, 2 oder 3 HGB-E einen Konzernnachhaltigkeitsbericht zur Verfügung stellt oder vergleichbaren Pflichten innerhalb der Europäischen Union ode...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Befreiungsmöglichkeiten

Rz. 11 In Art. 40a CSRD verlangt der europäische Gesetzgeber, dass mind. ein TU den Konzernnachhaltigkeitsbericht des obersten MU in einem Mitgliedstaat zur Verfügung stellt. Damit ermöglicht die CSRD grds. die Befreiung von der Berichtspflicht, wenn ein TU desselben Drittlandunternehmens der Verpflichtung zur Aufstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts in der Europäische...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 Durch die im Januar 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurden die europäischen Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung umfassend überarbeitet und der Anwenderkreis deutlich erweitert. Infolgedessen sind künftig auch bestimmte Drittstaatsunternehmen von der Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen, sofern sie in einem...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Nachhaltigkeitsbericht nach § 315k Abs. 1 HGB-E

Rz. 7 Nach § 315i HGB-E sind die für eine inländische Zweigniederlassung zuständigen Personen, wenn die ihr zuzuordnenden Umsatzerlöse im vorangegangenen Gj einen Betrag von 200 Mio. EUR und die Umsatzerlöse der Drittstaats-KapG in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den beiden letz...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 315j HGB-E betrifft die für eine inländische Zweigniederlassung von KapG mit Sitz in einem Drittstaat verantwortlichen Personen, wenn die der Zweigniederlassung zuzuordnenden Umsatzerlöse im vorangegangenen Gj den Betrag von 200 Mio. EUR übersteigen, die Umsatzerlöse des obersten MU und seiner TU, die in einen Konzernabschluss des obersten MU einzubeziehen wären, in ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 4 § 315h HGB-E betrifft KapG mit Sitz im Inland, die TU eines obersten MU mit Sitz in einem Drittstaat sind. Die Berichtspflicht wird in § 315h Abs. 1 HGB-E auf KapG mit Sitz im Inland, deren Umsatzerlöse zu ihrem Abschlussstichtag im vorangegangenen Geschäftsjahr 200 Mio. EUR übersteigen und die TU eines obersten MU ist, das eine Rechtsform hat, die mit einer in Anhang ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Bestimmungen des § 315i HGB-E sind von den in § 13e Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 HGB genannten angemeldeten Personen einer inländischen Zweigniederlassung mit KapG mit Sitz in einem Drittstaat oder, wenn solche nicht vorhanden sind, die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der KapG mit Sitz in einem Drittstaat anzuwenden. Eine Definition des Begriffs der Zweigniede...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unt wird seit der Umsetzung der Corporate-Social-Responsibility-Richtline (CSR-RL) durch das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) im Jahr 2017 in § 289b HGB geregelt. Seither sind große KapG i. S. d. § 267 HGB von öffentlichem Interesse und mit mehr als 500 Beschäftigten verpflichtet ihren Lagebericht um eine n...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Konzernnachhaltigkeitsbericht nach § 315k Abs. 2 HGB-E

Rz. 6 Die für die Zweigniederlassung mit mehr als 200 Mio. EUR zuzurechnenden Umsatzerlösen verantwortlichen Personen sind nach § 315j Abs. 1 HGB-E verpflichtet, das oberste MU mit Konzernumsatzerlösen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die in den beiden letzten aufeinander folgen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Nachhaltigkeitsbericht nach § 315k Abs. 2 HGB-E

Rz. 7 § 315h HGB-E verpflichtet die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer inländischen KapitalG, deren Umsatzerlöse zu ihrem Abschlussstichtag im vorangegangenen Gj 200 Mio. EUR übersteigen und die TU eines obersten MU mit Sitz in einem Drittstaat ist, dessen Konzernumsatzerlöse (oberste Mutterunternehmen und seiner TU, die in einen Konzernabschluss des oberste...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.11 § 6a EStG (Pensionsrückstellung)

• 2022 Pensionszusage/Handlungsoptionen zur Bereinigung der Bilanz/§ 6a EStG Vor dem Hintergrund der Niedrigzinsphase hat sich in vielen Unternehmen die Pensionszusage zu einem bilanziellen Ballast entwickelt. Zur Bereinigung der Bilanz kommen unterschiedliche Handlungsoptionen in Betracht. Zum einen sind dies die Reduktion der Pensionszusage auf den Past Service, die Abfindu...mehr