Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Allgemeines zu den straf- und bußgeldrechtlich relevanten Pflichten des Steuerberaters

Rz. 106 [Autor/Stand] Der Maßstab für die anzuwendende Sorgfalt bei steuerlichen Beratern richtet sich – wie generell bei Fahrlässigkeitstaten – zuvorderst nach objektiven Kriterien. Nach st. Rspr. ist auf die Durchschnittsanforderungen des jeweiligen Verkehrs- oder Berufskreises abzustellen, dem der Handelnde angehört[2]. Es stellt sich damit die Frage, welche Sorgfalt bzw....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Mehrfache Verkürzung derselben Steuerart

Rz. 154 [Autor/Stand] Verkürzt der Täter dieselbe Steuerart durch verschiedene Willensbetätigungen mehrfach, so kann zunächst danach unterschieden werden, ob die Verkürzungshandlungen in einen oder in mehrere Besteuerungszeiträume fallen. Fallen sie in einen Besteuerungszeitraum, so kann unter Umständen Gesetzeskonkurrenz anzunehmen sein, wenn die späteren Handlungen nur dazu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Sondervorschrift für Altersversorgungsvermögen (Abs. 3)

Rz. 89 [Autor/Stand] Teile des begünstigungsfähigen Vermögens, die ausschließlich und dauerhaft der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen nicht aus den Altersversorgungsverpflichtungen unmittelbar berechtigten Gläubiger entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), gehören bis zur Höhe des gemeinen Werts der Schulden aus Al...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Begriffsbestimmung

Rz. 172 [Autor/Stand] Zu den Zahlungsmitteln, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und anderen Forderungen (ZGGF) zählen u.a.:[2] Geld, Sichteinlagen, Sparanlagen, Festgeldkonten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen an verbundene Unternehmen (wegen der Behandlung im Rahmen der Verbundvermögensaufstellung, Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen (wegen der Zuordnu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Desens, gW bei Umwandlungen, GmbHR 2007, 1202; Dörfler/Wittkowski, Zwischenwertansatz als Instrument zur Verlustnutzung bei Verschmelzungen von Kö, GmbHR 2007, 352; Volckens/Gebert, Verschmelzung von Kap-Ges – Durchbrechung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes bei immateriellen WG, IStR 2007, 764; Trossen, Aufgabe der Maßgeblichkeit bei Umwandlungsvorgängen, FR 2006, 617; Krohn/Greuli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.1.1 Betriebseinbringung

Tz. 203 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ein Erhöhungsbetrag, der gem dem Umfang der St-Entrichtung (s Tz 198) dem quotenentsprechenden Einbringungsgewinn I gleichkommt, wird in der regulären St-Bil des Wj, in welches das den Einbringungsgewinn auslösende Ereignis fällt, erfasst. Die Erfassung erfolgt durch (anteilmäßige) Aufstockung der Bw derjenigen WG, die Gegenstand der Betrie...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.7.2 Vorabprüfung der Ermittlung der Grundstücksquote anhand des DBA

Immobilienkapitalgesellschaften haben regelmäßig in ihrem Betriebsvermögen nicht nur Grundbesitz oder Anteile an Grundstücksgesellschaften sondern insbesondere bei Umschichtungen (Verkäufen) auch Kapitalanlagen. Anhand des jeweiligen DBA ist sowohl die Quote (die zwischen 50 % und 75 % liegen kann), der maßgebende Bezug (nur unmittelbarer Grundbesitz oder auch nachgeordnete ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.8 Ausgleichsposten nach § 4g EStG

Auf unwiderruflichen Antrag (wohl nicht bis zur Bestandskraft änderbar) können unbeschränkt Steuerpflichtige in den Fällen der Entnahme von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG in Höhe des Gewinns einen gewinnmindernden Ausgleichsposten bilden, soweit das Wirtschaftsgut einer Betriebsstätte desselben Steuerpflichtigen in einem anderen EU-Mitglied...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4.2 Zuordnung der Wirtschaftsgüter

Die Frage der Steuerentstrickung ist entscheidend davon abhängig, ob ein Wirtschaftsgut dem Stammhaus oder einer Betriebsstätte zuzuordnen ist und welche Auswirkungen sowohl tatsächliche Handlungen als auch Rechtsakte haben. Für Wirtschaftsgüter gilt der Grundsatz, dass sie nur in einer Bilanz erfasst werden können, d. h. nur dem Stammhaus oder der Betriebsstätte zugeordnet w...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Anhang 1 Inhaltsverzeichnis

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Umsatzsteuer, Rechnungsberi... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Es ist in der Regel davon auszugehen, dass ein Unternehme...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.6 Weitere Vorschriften zur Bilanz

§ 152 AktG beinhaltet verschiedene Bestimmungen zur Darstellung des Eigenkapitals in der Bilanz der AG. Diese ergänzen die allgemeinen Vorgaben in § 266 HGB. Diese Bestimmungen gelten nach § 152 Abs. 4 Satz 1 AktG nicht für Kleinstkapitalgesellschaften.[1] Für kleine Gesellschaften gibt es nach § 152 Abs. 4 Satz 2 AktG Erleichterungen.[2] 3.6.1 Darstellung des Grundkapitals Das...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.5.4 Besondere Angaben im Anhang

Die §§ 284– 288 HGB regeln die erforderlichen Pflichtangaben im Anhang der Kapitalgesellschaften sowie die Ausnahmen, die für die verschiedenen Anhangangaben gewährt werden. Insbesondere kleine Gesellschaften haben eine Vielzahl der Angaben nicht zu machen.[1] Kleinstgesellschaften i. S. d. § 267a HGB können auf die Aufstellung eines Anhangs vollständig verzichten, wenn gewis...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.5.5 Besondere Erläuterungen und Versicherungen im Lagebericht

Die Besonderheiten der Berichterstattung im Lagebericht bei Kapitalmarktorientierung wurden durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz vom 18.4.2017[1] umfassend neu gefasst.[2] Zuvor hatte dieser Bereich letztmalig durch das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz eine Neuregelung erfahren.[3] Bereits durch dieses Gesetz wurde die Berichterstattungspflicht im Lagebericht für ka...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.6.2 Darstellung der Kapitalrücklage

Nach § 152 Abs. 2 AktG bestehen weitere Verpflichtungen zu Angaben zur Einstellung und Entnahme aus der Kapitalrücklage im Geschäftsjahr. Diese Angaben können in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden.[1]mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.2 Umfang des Jahresabschlusses

Nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB besteht der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft und damit auch jeder AG grundsätzlich – es sei denn, es handelt sich um eine Kleinstgesellschaft nach § 267a HGB – aus: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Anhang. Diese 3 Bestandteile bilden eine Einheit und sind von den gesetzlichen Vertretern der AG grundsätzlich innerhalb der ersten 3 M...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 6.2.2 Darstellung des Kapitals bei der KGaA

In § 286 Abs. 2 AktG werden verschiedene Vorgaben zur Darstellung des Kapitals der persönlich haftenden Gesellschafter in der Bilanz der KGaA gemacht. Diese decken sich im Wesentlichen mit der Darstellung, die bei Kapitalgesellschaften & Co. zu erfolgen hat. Die Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter sind nach dem Posten "Gezeichnetes Kapital" gesondert auszuw...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.6.3 Darstellung der Gewinnrücklagen

§ 152 Abs. 3 AktG normiert die Pflicht zur Angabe hinsichtlich der Verwendung der Gewinnrücklagen. Diese Angaben können ebenfalls im Anhang oder in der Bilanz gemacht werden. Zu treffen sind folgende Aussagen: Beträge, die in die Gewinnrücklagen eingestellt werden und aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres stammen; Beträge, die aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres in die G...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.15 Besondere Berichterstattung im Lagebericht der AG aufgrund der Pflicht zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichts

Sofern ein Abhängigkeitsbericht zu erstellen ist,[1] ist die Schlusserklärung des Abhängigkeitsberichts im Lagebericht anzugeben.[2] Bei einer kleinen AG, deren Vorstand keinen Lagebericht zu erstellen braucht, soll diese in den Anhang aufgenommen werden.[3]mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.5.1 Besonderheit bei den Größenklassen

Eine Kapitalgesellschaft gilt stets als große Gesellschaft und hat die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden, wenn sie einen organisierten Markt in Anspruch nimmt oder die Zulassung beantragt hat.[1] Zwar kann auch eine GmbH oder selbst eine Personengesellschaft kapitalmarktorientiert sein, die etwa eine Anleihe an einem organisierten Markt platziert hat, doch ...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.10.1 Vorlage an den Aufsichtsrat

Zuständig für die Erstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand der AG. Nach der Aufstellung des Jahresabschlusses hat dieser den Jahresabschluss nebst Lagebericht[1] – falls ein solcher aufgestellt wurde – dem Aufsichtsrat vorzulegen, damit dieser den Jahresabschluss prüfen kann. Gleiches gilt für einen Konzernabschluss oder einen nach internationalen Standards für Offe...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.5.3 Bestimmungen zum Eigenkapital

§ 272 HGB beinhaltet verschiedene Bestimmungen, die das Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft und damit auch einer AG betreffen. Weitergehende Verpflichtungen zur Gliederung des Eigenkapitals finden sich im AktG. Im Einzelnen handelt es sich bei der "Ausgangsbestimmung" des § 272 HGB um die folgenden Regelungen: § 272 Abs. 1 HGB regelt das gezeichnete Kapital. Bei einer AG i...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Midijobs, Teilzeitkräfte im... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Für Teilzeitkräfte gibt es verschiedene Varianten mit unterschiedlichen Auswirkungen. Bis zum 30.9.2022 liegt der Übergangsb...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.6.1 Darstellung des Grundkapitals

Das gezeichnete Kapital wird bei der AG als Grundkapital bezeichnet.[1] Bei der GmbH spricht man vom Stammkapital.[2] Das mit dem Nennbetrag[3] zu bewertende Grundkapital muss bei der AG mindestens 50.000 EUR betragen.[4] Anders als bei der GmbH sieht das AktG vor, dass der auf jede Aktiengattung entfallende Betrag des Grundkapitals gesondert anzugeben ist. Dies können Vorzug...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.8.2 Ausnahme von der Angabepflicht

Abweichend von der allgemeinen Ausnahmebestimmung des § 286 HGB bestimmt § 160 Abs. 2 AktG, dass Anhangangaben nur unterbleiben dürfen, wenn es für das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines Bundeslands erforderlich ist. Dies entspricht § 286 Abs. 1 HGB. Die Regelung hat keine wesentliche praktische Relevanz, da sich kaum Anwendungsfälle denken lassen. In der Literat...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.1 Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses

Kapitalgesellschaften sind Kaufleute kraft ihrer Rechtsform. Dies gilt auch für die AG, für die § 3 Abs. 1 AktG ausdrücklich bestimmt, dass die AG stets eine Handelsgesellschaft und damit Kaufmann ist.[1] Als ein solcher Kaufmann kraft Rechtsform sind diese Gesellschaften schon nach der allgemeinen Bestimmung des § 238 HGB zur Buchführung verpflichtet. Sie müssen auch nach §...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.10.3 Kenntnis aller Aufsichtsratsmitglieder

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats hat das Recht, von den Vorlagen und Prüfungsberichten Kenntnis zu nehmen.[1] Die Vorlagen sind grundsätzlich jedem Mitglied zu übermitteln. Der Aufsichtsrat kann allerdings beschließen, dass hiervon abweichend nur den Mitgliedern von Ausschüssen die Unterlagen übermittelt werden. Dies hat Bedeutung vor allem bei großen Gesellschaften, in dene...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.1.3 Eigenkapitalanteile aus Wertaufholungen

§ 58 Abs. 2a AktG normiert eine weitere Besonderheit hinsichtlich der Gewinnverwendung bei der AG. Die entsprechende Bestimmung bei der GmbH ist § 29 Abs. 4 GmbHG. Hiernach können unbeschadet der Gewinnverwendung nach den vorstehenden Absätzen Vorstand und Aufsichtsrat beschließen, den Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- oder Umlaufve...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.5.6 Keine größenabhängige Erleichterung von der Konzernrechnungslegungspflicht

Eine Besonderheit hinsichtlich der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses normiert § 293 Abs. 5 HGB für kapitalmarktorientierte Gesellschaften. Dies sind im Regelfall Aktiengesellschaften. Hiernach ist in jedem Fall ein Konzernabschluss durch eine kapitalmarktorientierte Gesellschaft zu erstellen, auch wenn diese die in § 293 Abs. 1 HGB angeführten Größenmerkmale[1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 5 Offenlegung des Jahresabschlusses

Nach § 325 HGB sind die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften und diesen gleichgestellten Personengesellschaften zur Offenlegung des Jahresabschlusses bei der das Unternehmensregister führenden Stelle verpflichtet. Die Art und der Umfang der Offenlegungsverpflichtung sind abhängig von der Größe der Gesellschaft. Die Größenkriterien ergeben sich aus den §§ 267 sowi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.8.1 Summarische Darstellung der zusätzlichen Anhangangaben

Anzugeben sind der Bestand und der Zugang an Aktien, die ein Aktionär für Rechnung der Gesellschaft oder eines im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmens oder eines abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmens als Gründer oder Zeichner oder in Ausübung eines bei einer bedingten Kapitalerhöhung eingeräumten Umtausch- oder Bezugsre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abhängigkeitsbericht / 3 Folgen eines Pflichtenverstoßes

Wird gegen die Pflichten im Zusammenhang mit der Aufstellung und Prüfung des Abhängigkeitsberichts verstoßen, kann dies verschiedene Folgen nach sich ziehen.[1] Insbesondere macht sich der Vorstand, da er pflichtwidrig handelt, schadensersatzpflichtig.[2] Zudem wird das Fehlen eines Abhängigkeitsberichts regelmäßig zur Folge haben, dass der Vorstand nicht entlastet wird. Wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abhängigkeitsbericht / 1 Allgemeines und Adressat der Norm

Die Pflicht zur Aufstellung und Prüfung eines Abhängigkeitsberichts besteht, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen besteht.[1] Es handelt sich hierbei um einen faktischen Konzern.[2] Ausgeschlossen sind damit insbesondere die Fälle, in denen ein Beherrschungsvertrag oder eine Eingliederung gegeben ist.[3] Liegt ein solcher faktischer Kon...mehr

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Zusammenarbeit mit dem gese... / 3.5 Dokumentation der Abschlussprüfung

Der Abschlussprüfer hat das Ergebnis seiner Prüfung zu dokumentieren. Von zentraler Bedeutung sind hierbei der Prüfungsbericht [1] und der Bestätigungsvermerk. [2] Zudem sind Arbeitspapiere anzulegen. 3.5.1 Prüfungsbericht Die Abschlussprüfung wird nach außen im Prüfungsbericht dokumentiert. Nach § 321 Abs. 1 HGB hat der Abschlussprüfer in diesem schriftlich über Art und Umfang ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abhängigkeitsbericht / 2.1 Berichtspflichtige Rechtsgeschäfte und Maßnahmen

Nach § 312 Abs. 1 Satz 2 AktG ist zu berichten über alle Rechtsgeschäfte, welche die Gesellschaft mit dem herrschenden Unternehmen (bzw. mit diesem verbundenen Unternehmen) oder auf Veranlassung oder im Interesse dieser Unternehmen vorgenommen hat, sowie über alle Maßnahmen, die sie auf Veranlassung oder im Interesse dieser Unternehmen getroffen oder unterlassen hat. Bericht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zusammenarbeit mit dem gese... / 2.1 Gesetzliche Grundlagen der Abschlussprüfung

Die zentralen Rechtsgrundlagen für die gesetzliche Abschlussprüfung nach HGB ergeben sich aus § 316 HGB sowie § 6 PublG. Vom Abschlussprüfer sind somit zu prüfen: Der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften sowie von Kapitalgesellschaften & Co., wenn es sich hierbei um mittelgroße oder große Gesellschaften handelt;[1] Der Jahresabschluss nebst Lagebericht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zusammenarbeit mit dem gese... / 3.5.1 Prüfungsbericht

Die Abschlussprüfung wird nach außen im Prüfungsbericht dokumentiert. Nach § 321 Abs. 1 HGB hat der Abschlussprüfer in diesem schriftlich über Art und Umfang sowie das Ergebnis der Prüfung zu berichten.[1] Zu den erforderlichen Angaben sowie zur Art der Darstellung von Einwendungen, die sich im Rahmen der Prüfung ergeben haben, finden sich in § 321 HGB sowie in IDW PS 450 um...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abhängigkeitsbericht / 2.1.3 Beurteilung und Schlusserklärung

Bestandteil des Abhängigkeitsberichts ist schließlich die Beurteilung des Vorstands der abhängigen Gesellschaft hinsichtlich aller berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte und Maßnahmen. Er hat die Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung zu beurteilen sowie, ob durch die Maßnahmen ein Nachteil für die abhängige Gesellschaft eingetreten ist.[1] Zudem ist nach § 312 Abs. 1 Ak...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zusammenarbeit mit dem gese... / 2.2 Fachliche Grundlagen der Arbeit des Abschlussprüfers

Der Abschlussprüfer eines Unternehmens ist bei der Durchführung seiner Abschlussprüfung an die Grundsätze der ordnungsgemäßen Durchführung von Abschlussprüfungen gebunden.[1] Abweichungen sind nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig und dann auch kenntlich zu machen. Bei unbegründeten Abweichungen drohen dem Prüfer erhebliche zivilrechtliche und sogar strafrechtliche K...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Klimaschutz im Unternehmen:... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag ermöglicht Ihnen den Einstieg in die Energiewende Ihres Unternehmens. Ziel ist es dabei aufzuzeigen, wie Sie einen CO2-Fußabdruck ermitteln und welche Klimaschutzmaßnahmen Sie für die Verbesserung der CO2-Bilanz ergreifen können. Maßnahmen für die Verbesserung der CO2-Bilanz können bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen meist einfach und kosteneffi...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Klimaschutz im Unternehmen:... / 2 Ermittlung des CO2-Fußabdrucks (Carbon Footprint) eines Unternehmens

Der CO2-Fußabdruck entspricht der CO2-Bilanz eines Unternehmens. Es haben sich mehrere Standards für die Erstellung eines "Corporate Carbon Footprint" entwickelt. Der Greenhouse Gas (GHG) Protocol Product Standard ist international etabliert.[1] In Deutschland hat das Product Carbon Footprint Projekt[2] eine Reihe von Hinweisen für die weitere Standardisierung sowie praxisna...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Kreislaufwirtschaft als glo... / 5.3 Die kreislauffähige Produktidee

Die Idee von Design Circular geht davon aus, dass die Kreislauffähigkeit gewissermaßen unabdingbarer Teil der DNA der Produkte, der Grundidee inhärent sein muss. Das Unternehmen bedenkt von Anfang an, wie der gesamte Lebenszyklus eines Produkts zu beschaffen sein hat, um ihn möglichst lange auszugestalten. Ein weiterer Leitgedanke in Zusammenhang mit Design Circular ist die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausgleichsposten i. S. d. §... / 2 Inhalt

Mit der Überführungsbesteuerung ("Entstrickungsbesteuerung") ist eine Ungleichbehandlung gegenüber dem Inlandsfall verbunden, weil bei grenzüberschreitenden Überführungen eine Gewinnrealisation erfolgt, während diese bei rein inl. Sachverhalten unterbleibt. Dies gilt unabhängig von der Höhe der jeweils anzuwendenden Steuersätze. Hierin wird seit Einführung der gesetzlichen E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Datenbankanalyse – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Die größte praktische Bedeutung haben diese Analysen bei der Bestimmung von Margen für die Wiederverkaufspreismethode ("Wiederverkaufspreismethode"), den Gewinnaufschlag bei Anwendung der Kostenaufschlagsmethode ("Kostenaufschlagsmethode") und bei der transaktionsbezogenen Netto-Margen-Methode (TNMM). Die Grundlage bildet die Verteilung der Funktionen einschließlich der Risi...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.3.1 Prüfung der Bilanz

Rz. 129 Im Rahmen der Mengenprüfung wird der in der Bilanz ausgewiesene Bestand von Vermögens-, Schuld-, Eigenkapital- und Verrechnungsposten auf sein tatsächliches Vorhandensein überprüft. Der Abschlussprüfer untersucht die mengenmäßige Kongruenz zwischen Bilanz und Realität aus 2 Richtungen. Zum einen überprüft er, ob der in der Bilanz ausgewiesene Bestand mit der Realität...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.3.3 Prüfung des Anhangs

Rz. 141 Der Anhang ist gem. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB bei Kapitalgesellschaften und ihnen gesetzlich gleichgestellten Unternehmen Teil des Jahresabschlusses und muss im Rahmen der Abschlussprüfung in gleicher Weise wie die Bilanz und GuV geprüft werden. Die Prüfung des Anhangs bedeutet im Wesentlichen die Überprüfung von Angaben, die bereits im Rahmen von anderen Prüffeldern v...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.2 Objekte und Umfang der Abschlussprüfung

Rz. 22 Gegenstand der Prüfung (Prüfungsobjekt) ist zunächst nach § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB i. V. m. § 317 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 HGB sowie § 324a Abs. 1 Satz 1 HGB der Jahresabschluss (Bilanz, GuV sowie Anhang), ggf. auch der nach internationalen Rechnungslegungsstandards erstellte Einzelabschluss i. S. v. § 325 Abs. 2a HGB, der Lagebericht und die Buchführung. In die...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.4 Prüfung der Buchführung

Rz. 88 Die Notwendigkeit zur Prüfung der Buchführung ergibt sich aus § 317 Abs. 1 Satz 1 HGB, in dem es heißt: "In die Prüfung des Jahresabschlusses ist die Buchführung einzubeziehen." Die Ordnungsmäßigkeitsprüfung ist notwendiger Bestandteil der Abschlussprüfung, weil nur eine ordnungsmäßig geführte Buchführung Gewährleistung für die richtige Erfassung der Geschäftsvorfälle...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.3.4 Prüfung von Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel und Segmentberichterstattung

Rz. 144 Sofern die gesetzlichen Vertreter von kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften i. S. v. § 264d HGB und ihnen gesetzlich gleichgestellte Unternehmen eine Kapitalflussrechnung, einen Eigenkapitalspiegel und freiwillig eine Segmentberichterstattung nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB erstellt haben, sind diese Sonderrechnungen, die ebenfalls zum (erweiterten) Jahresabsch...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.3.2 Prüfung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 137 Im Hinblick auf die Prüfung der GuV sind die 3 vorstehenden Schritte der Mengen-, Bewertungs- und Ausweisprüfung nicht in der dargestellten ausgeprägten Form anzutreffen. Allerdings existieren ähnliche Anforderungen und Vorgehensweisen, wobei jedoch die Bewertungsprüfung unberücksichtigt bleibt, weil sich in den betreffenden Posten der GuV nur das Ergebnis von Bewert...mehr