Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Darstellung des Einflusses von Abweichungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Rz. 132 [Autor/Zitation] Art. 31 Abs. 2 Satz 2 der 4. EG-RL ging davon aus, dass jede Abweichung von den gesetzlich geregelten oder den bisher angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden die Vergleichbarkeit der JA beeinträchtigt. Deswegen ist in Abs. 2 Nr. 2 Halbs. 2 auch nach dem BilRUG noch vorgeschrieben, dass der Einfluss von Abweichungen auf die Vermögens-, Finan...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Folgen der Anwendung von § 264d

Rz. 18 [Autor/Zitation] § 264d selbst kann nicht verletzt werden, da es sich bei der Norm allein um die Legaldefinition einer kapitalmarktorientierten KapGes. handelt. (Suchan in MünchKomm. BilR, § 264d HGB Rz. 24). Rz. 19 [Autor/Zitation] Auf die in § 264d hinterlegte Legaldefinition wird von einer Vielzahl von Vorschriften verwiesen und hieran eine verschärfte Anwendung geknü...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Fälle der Mitzugehörigkeit und Einschränkungen von Ausweisalternativen

Rz. 76 [Autor/Zitation] Aufgrund der möglichen Überschneidungen einzelner Bilanzposten bedarf es einer Entscheidung, unter welchem der infrage kommenden Posten der Ausweis unter Angabe der Mitzugehörigkeit erfolgen soll. Hinsichtlich der Notwendigkeit des Vermerks der Mitzugehörigkeit wird auf den Grundsatz der Wesentlichkeit verwiesen (s. Rz. 74). Es lassen sich folgende dre...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Das mit § 276 gewährte Wahlrecht trägt dem Schutzbedürfnis kleiner und mittelgroßer KapGes. Rechnung. Sofern diese nur ein Produkt oder nur wenige Produkte anbieten, kann die Angabe der Umsatzerlöse und Materialaufwendungen eine sensible Information darstellen, die Wettbewerbern, Kunden und Arbeitnehmern einen Einblick in die Produktkalkulation und Kost...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Vorabausschüttungen

Rz. 19 [Autor/Zitation] Bei der Aktiengesellschaft sind Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn im Rahmen des § 59 AktG zulässig (zu den Voraussetzungen vgl. ua. Bayer in MünchKomm. AktG[6], § 59 Rz. 4 ff.; Drygala in Kölner Komm. AktG[3], § 59 Rz. 5 ff.; Arnold/Notz in Großkomm. AktG[5], § 59 Rz. 1 ff.). Die dadurch nach Ablauf des GJ entstehende Dividendenverpflichtung der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die gesetzliche Definition des Begriffs "Beteiligung" in § 271 Abs. 1 ist mit der Umsetzung des Art. 17 der 4. EG-RL (78/660/EWG) – jetzt Art. 2 Nr. 2 der Bilanz-RL (2013/34/EU) – erstmals im deutschen Recht kodifiziert worden. Das Ziel der auf dem Begriff der Beteiligung aufbauenden bilanzrechtlichen Vorschriften ist der Ausweis von Beteiligungen gem. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Saldierung von Zinserträgen und Zinsaufwendungen

Rz. 159 [Autor/Zitation] Saldierungen zwischen Zinserträgen und Zinsaufwendungen sind nicht zulässig (§ 246 Abs. 2). Einige Fälle, in denen zweifelhaft sein kann, ob und inwieweit eine Saldierung vorliegt, werden nachfolgend erörtert. Zur Saldierung von Differenzbeträgen aus Zinsswaps vgl. außerdem Rz. 176. Rz. 160 [Autor/Zitation] Zinsen für durchlaufende Kredite: Nimmt zB ein...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

Rz. 165 [Autor/Zitation] Die bilanzielle Behandlung ausstehender Einlagen hängt maßgeblich davon ab, ob die Einlage eingefordert ist. Eingefordert ist die Einlage nach einer Aufforderung durch den Vorstand iSd. § 63 Abs. 1 AktG (zB Pöschke in BeckOGK HGB, § 272 Rz. 33 [10/2024]) bzw. die Gesellschafter der GmbH nach § 46 Nr. 2 GmbHG (Kliem/Meyer in Beck BilKomm.14, § 272 HGB ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Übliche und nicht übliche Abschreibungen

Rz. 50 [Autor/Zitation] Soweit Änderungen des Werts auf Abschreibungen zurückgehen, sind sie nur insoweit einzubeziehen, als sie die in der Gesellschaft sonst üblichen Abschreibungen nicht überschreiten (§ 277 Abs. 2 Halbs. 2). Die darüber hinausgehenden Abschreibungen (sog. Mehrabschreibungen) sind unter dem Posten Nr. 7b zusammen mit auf andere Posten des Umlaufvermögens vo...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XI. Angaben zu anderen Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist (Nr. 11a)

Rz. 232 [Autor/Zitation] Nr. 11a wurde eingeführt durch das Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz (Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Union zur Änderung der Bilanz- und der Konzernbilanzrichtlinie hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs (90/605/EWG), zur Verbesserung der Offenlegung von Jahresabschlüssen und zur Änderung anderer handelsr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 101 [Autor/Zitation] Unter den Posten Nr. 6a fallen sämtliche Löhne und Gehälter für die Arbeiter, Angestellten und Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung, soweit sie während des GJ angefallen sind, ganz gleich für welche Arbeit, in welcher Form und unter welcher Bezeichnung sie geleistet wurden. Ausweispflichtig ist der Bruttobetrag der Löhne und Gehälter, dh. der...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 9. Verbindlichkeiten gegenüber GmbH-Gesellschaftern gem. § 42 Abs. 3 GmbHG

Rz. 440 [Autor/Zitation] § 43 Abs. 3 GmbHG verlangt für "Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten" gegenüber GmbH-Gesellschaftern einen gesonderten Ausweis (ausführlich Rz. 277 ff.). Die Vorschrift räumt für die Art der Angabe drei verschiedene Möglichkeiten ein: Ausweis in eigenem Bilanzposten, Angabe im Anhang, Mitzugehörigkeitsvermerk bei anderen Bilanzposten. Rz. 441 [...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rücklagen (Abs. 2 Satz 8)

Rz. 56 [Autor/Zitation] Das Gliederungsschema des § 264c Abs. 2 Satz 1 sieht für Personenhandelsgesellschaft den Eigenkapitalposten "Rücklagen" vor. Nach dem gesetzlichen Normalstatut ist die Bildung von Rücklagen für Personenhandelsgesellschaften indes nicht vorgesehen. § 264c Abs. 2 Satz 8 weist daher zutreffend darauf hin, dass Rücklagen nur auf Grundlage einer gesellschaf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Guthaben bei Kreditinstituten

Rz. 253 [Autor/Zitation] Bei den Guthaben bei Kreditinstituten muss es sich um Forderungen an ein inländisches Kreditinstitut oder ein gleichartiges ausländisches Institut aus dem Kreditverkehr handeln. Aufgrund der Postenbezeichnung wird nur auf ein bestehendes Guthabenverhältnis zu einem Kreditinstitut abgestellt und nicht auf die Verfügbarkeit. Auszuweisen sind hier somit ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 8. Offenlegung (Abs. 3 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 380 [Autor/Zitation] Abs. 3 Satz 1 normiert in Nr. 5 die Pflicht, die unter den Buchst. a bis e enumerierten fünf Dokumente gem. § 325 Abs. 1 bis 1b offenzulegen. Gegenstand der Offenlegungspflicht sind hiernach der Zustimmungsbeschluss iSv. Nr. 1, die Einstandsverpflichtung iSv. Nr. 2, der KA, der Konzernlagebericht und der darauf bezogene Bestätigungsvermerk. Vor dem Bi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Ansatz

Rz. 345 [Autor/Zitation] § 272 Abs. 4 setzt einen zwingenden Ansatz einer entsprechenden Rücklage an, wenn ein beherrschtes Unternehmen eine Beteiligung an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Unternehmen erwirbt. Im Rahmen eines Erwerbs sind nach juristischen Maßstäben Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft strikt zu trennen. Daher kann eine Bildung einer Rücklag...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 1. Zweistufige Gewinnermittlung

Rz. 18 [Autor/Zitation] Der gewerbliche Gewinn eines Mitunternehmers setzt sich zusammen aus seinem ihm zurechenbaren Anteil am Gewinn, den die Gesellschaft erzielt, und den Ergebnissen aus seinen Ergänzungs- und Sonderbilanzen (additive Gewinnermittlung; vgl. aus der Rspr. BFH v. 12.11.1985 – VIII R 286/81, BStBl. II 1986, 55; v. 2.12.1997 – VIII R 15/96, BStBl. II 2008, 174...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / I. Kapitalgesellschaften

Rz. 26 [Autor/Zitation] Der persönliche Anwendungsbereich der §§ 264–339 wird im Ausgangspunkt durch die amtliche Überschrift des Zweiten Abschnitts bestimmt, nach der die ergänzenden Vorschriften für "Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften" gelt...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 359 [Autor/Zitation] Nr. 22 wurde durch das BilMoG eingeführt und verpflichtet zur Berichterstattung über Forschungs- und Entwicklungskosten. Ziel ist eine Verbesserung der Informationsfunktion des JA und (in Ergänzung der Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8) des Gläubigerschutzes unter Berücksichtigung der Geheimhaltungsinteressen der Wirtschaft (vgl. Begr.RegE BilMoG,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Grenzen weiterer Untergliederungen

Rz. 114 [Autor/Zitation] Wird durch eine Vielzahl von Einzelposten die Übersichtlichkeit des JA beeinträchtigt oder handelt es sich um unwesentliche Posten, so sind Untergliederungen nicht zulässig (vgl. Reiner in MünchKomm. HGB[5], § 265 Rz. 14; Böcking/Hanke in Beck HdR, B 141 Rz. 64 [9/2022]). Sie sind daher auf solche Fälle begrenzt, in denen sie zu einer Verbesserung des...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Beteiligungsvermutung (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 61 [Autor/Zitation] Nach § 271 Abs. 1 Satz 3 wird bestimmt, dass im Zweifel Anteile an einer KapGes. dann als Beteiligung gelten, wenn die Anteile an einem Unternehmen insgesamt den fünften Teil des Nennkapitals dieses Unternehmens überschreiten. Falls kein Nennkapital vorhanden ist, wird als Maßstab ein Fünftel der Summe aller Kapitalanteile an diesem Unternehmen verwend...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / III. Weitere Rechtsträger

Rz. 37 [Autor/Zitation] Auf andere Rechtsträger als KapGes. und die durch § 264a adressierten Personenhandelsgesellschaften sind die Vorschriften des Zweiten Abschnitts grds. nur anzuwenden, wenn dies gesetzlich angeordnet ist. Eine solche Anordnung findet sich etwa in § 340a Abs. 1 und § 341a Abs. 1, die Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen unabhängig von ihrer Recht...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Abfindung übersteigt Kapitalanteil

Rz. 66 [Autor/Zitation] Umstritten ist, welche bilanziellen Auswirkungen sich für die Personenhandelsgesellschaft ergeben, wenn zwischen der Abfindung und dem Betrag des Kapitalanteils des ausscheidenden Gesellschafters ein positiver Unterschiedsbetrag besteht. Nach der früheren, an die Vorgehensweise im Steuerrecht angelehnten Sichtweise des IDW wurde die Abfindung eines Ges...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Aktivierung aktiver latenter Steuern

Rz. 86 [Autor/Zitation] Eine Ausschüttungssperre gilt außerdem für den Betrag, um den die aktivierten latenten Steuern die passiven latenten Steuern übersteigen. Dabei ist es unbeachtlich, ob der Ausweis des Aktivüberhangs der latenten Steuern in der Bilanz brutto oder netto erfolgt. Ebenso irrelevant ist für die Ermittlung der Ausschüttungssperre, ob die latenten Steuern erg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Erleichterungen bei der Erstellung und Offenlegung des Anhangs

Rz. 15 [Autor/Zitation] Die Vorschriften über die Erstellung des Anhangs sind von großen Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3) in vollem Umfang zu erfüllen. Für kleine (§ 267 Abs. 1) und mittelgroße (§ 267 Abs. 2) KapGes. und Personenhandelsgesellschaften iSv. § 264a gelten die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 bzw. Abs. 2 (vgl. § 288 Rz. 9 ff., 17 ff.; zu Erle...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Konzept der Periodenabgrenzung

Tz. 43 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Ein Unternehmen hat gem. IAS 1.27 und dem Rahmenkonzept (CF.OB17ff.) seinen Abschluss, mit Ausnahme der Kapitalflussrechnung, nach dem Konzept der Periodenabgrenzung (accrual basis of accounting) aufzustellen. Demnach werden Posten dann als Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen erfasst, wenn sie die im Rahmenkonzept...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 139 [Autor/Zitation] Stellt die Gesellschaft entsprechend dem in § 275 Abs. 1 Satz 1 eingeräumten Wahlrecht die GuV nach dem Umsatzkostenverfahren auf (§ 275 Abs. 3), geht aus ihr der Material- und Personalaufwand nicht hervor. Diese sind dann im Anhang anzugeben. Während sich die Regelung des Personalaufwands aus Art. 17 Abs. 1 Buchst. e Bilanz-RL (2013/34/EU) (ehemals A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Festwerte

Rz. 193 [Autor/Zitation] Eine Sonderstellung bei der Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens nehmen Festwerte ein, die für Gegenstände des Sachanlagevermögens gebildet werden (zu den Voraussetzungen § 240 Abs. 3; vgl. § 240 Rz. 86 ff.). Die Bildung von Festwerten beruht auf der gesetzlichen Fiktion einer gleichbleibenden Gütermenge zu einem gleichbleibenden Wert bei i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 474 [Autor/Zitation] Die Vorgabe beschränkt sich inhaltlich auf die Ergebnisverwendung. Darzustellen ist, wie das gesamte Ergebnis verwendet werden soll (vgl. Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 67; Poelzig in MünchKomm. HGB5, § 285 Rz. 466). Wenn eine Gewinnausschüttung vorgeschlagen wird, ist zu berichten, welcher Teil des Gewinns ausgeschüttet, in die Rücklagen einge...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes und Übereinstimmung mit International Financial Reporting Standards

Tz. 28 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Ein Kernstück von IAS 1 stellt der Grundsatz der fair presentation dar (vgl. zum Grundsatz der fair presentation auch IFRS-Komm., Teil A, Kap. II, Tz. 51). Diese Generalnorm fordert, dass der Abschluss ein getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie der Cashflows zu vermitteln hat (IAS 1.15ff.). Fair presentat...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / II. Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz und nachfolgende Entwicklung

Rz. 49 [Autor/Zitation] Im BiRiLiG hatte man zunächst darauf verzichtet, die Regelungen des Zweiten Abschnitts auch auf kapitalistisch geprägte Personenhandelsgesellschaften zu erstrecken, bei denen – wie etwa bei der GmbH & Co. KG – kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (Ber. Rechtsausschuss, BT-Drucks. 10/4268, 88). Die Erweiterung des Anwendun...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / 1. GmbHG

Rz. 65 [Autor/Zitation] Die Regeln des Zweiten Abschnitts konkurrieren zT mit rechtsformspezifischen Rechnungslegungsvorgaben in anderen Gesetzen. Zwar sind durch das BiRiLiG (vgl. Rz. 8 f., 48) die meisten bis dahin vor allem aktienrechtlich normierten Rechnungslegungsvorschriften in das HGB überführt worden. Dessen ungeachtet finden sich im AktG und im GmbHG einzelne Vorgab...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Umsatzerlöse (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 58 [Autor/Zitation] Die Umsatzerlöse bilden den Ausgangspunkt der Gewinn- und Verlustrechnung und stellen eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der Ertragslage des Unternehmens dar. Angesichts ihrer hohen Bedeutung werden Umsatzerlöse in § 277 Abs. 1 explizit definiert (§ 277 Rz. 9). Danach handelt es sich um solche Erlöse, die aus dem Verkauf, der Vermietung oder Verpac...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Technische Anlagen und Maschinen (A.II.2.)

Rz. 114 [Autor/Zitation] Unter dem Posten "technische Anlagen und Maschinen" (A.II.2.) sind alle VG auszuweisen, die ihrer Art nach unmittelbar dem betrieblichen Produktionsprozess dienen (vgl. Reiner in MünchKomm. HGB[5], § 266 Rz. 34; Marx/Dallmann in BKT, Bilanzrecht, § 266 HGB Rz. 55 [7/2022]; WP Handbuch[18], Kap. F Rz. 349). Aufgrund der gebotenen wirtschaftlichen Betra...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Künftige Entwicklungen

Tz. 213 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Unter dem Stichwort "bessere Kommunikation von Finanzinformationen" hatte der IASB mehrere Projekte identifiziert, die dazu dienen, eine bessere Kommunikation zu erreichen. Diese Projekte umfassen auch die unter dem Titel "Angabeninitiative" (disclosure initiative) initiierten Projekte. Ausgangspunkt für die Projekte ist, dass nach Auffassun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Sonderbilanzen

Rz. 15 [Autor/Zitation] Das Gliederungsschema nach § 266 gilt unmittelbar für die Bilanz des JA. Es eignet sich grds. auch zur Aufstellung von Sonderbilanzen (Schubert/Hargarten in Beck BilKomm.[14], § 266 HGB Rz. 3). Rz. 16 [Autor/Zitation] Für die Eröffnungsbilanz schreibt § 242 Abs. 1 Satz 2 zwingend vor, dass die für den JA geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden sin...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Normzweck: Ziel der Bilanzierung latenter Steuern

Rz. 21 [Autor/Zitation] Die Steuerabgrenzung nach § 274 aF diente wie die Bilanzierung latenter Steuern nach § 274 nF der periodengerechten Abgrenzung des Steueraufwands sowie dem zutreffenden Ausweis der Vermögenslage. Diskutiert wurde jedoch, welcher Zielsetzung Priorität beizumessen sei (vgl. ADS[6], § 274 HGB Rz. 28 f.). Die periodengerechte Erfolgsermittlung entspricht i...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 319 [Autor/Zitation] Nr. 19 bezieht sich auf derivative Finanzinstrumente wie standardisierte und andere Termingeschäfte, Optionen und Swaps. Im Zuge der Fair-Value-Richtlinie und ihrer Umsetzung durch das BilReG wurde ihre Bewertung auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts zugelassen. Ziel war es, die Rechnungslegung stärker international zu harmonisieren. Nr. 19 di...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Inhalt der Angabe

Rz. 286 [Autor/Zitation] Zu berichten ist zu jeder Gattung der genannten Wertpapiere oder Rechte ihr Bestehen, sowie ihre Anzahl und die Rechte, die sie verbriefen. Anzugeben ist somit – getrennt nach der Art der jeweiligen Verpflichtungen – der wesentliche Inhalt der Rechte. Das bedeutet, dass Erläuterungen zur Entstehung, zum Zweck, zu Bedingungen und zur Laufzeit der Recht...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Gesetzliche Rücklage bei der GmbH und UG (haftungsbeschränkt)

Rz. 294 [Autor/Zitation] Das Recht der GmbH kennt grds. keine Pflicht zur Bildung gesetzlicher Rücklagen. Die UG (haftungsbeschränkt) muss allerdings eine gesetzliche Rücklage ansparen, wenn ihr Stammkapital weniger als 25.000 EUR beträgt (§ 5a Abs. 3 GmbHG). Sie ist mit 25 % des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses zu dotieren. Rz. 295 [Autor...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verbundbeziehungen im Aktienrecht im Vergleich zum Handelsrecht

Rz. 122 [Autor/Zitation] Die rechtliche Bestimmung der verbundenen Unternehmen gibt es einerseits im HGB und andererseits im AktG. Beide Begriffe sind in den jeweiligen Normenkomplexen unabhängig voneinander anwendbar, wobei die handelsrechtlichen Bestimmungen vor allem für die Rechnungslegung und der aktienrechtliche Begriff vor allem für das formelle und materielle Recht de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Voraussetzungen der Aktivierung

Rz. 297 [Autor/Zitation] § 42 Abs. 2 Satz 1 GmbHG verlangt für die Aktivierung zunächst, dass die Einziehung der Nachschüsse beschlossen ist. Dies setzt voraus, dass der Gesellschaftsvertrag die Möglichkeit der Einforderung von Nachschüssen vorsieht (§ 26 Abs. 1 GmbHG). Die bloß abstrakte Bestimmung einer solchen Möglichkeit stellt noch keinen aktivierungsfähigen VG dar. Erst...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung

Rz. 203 [Autor/Zitation] Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (kurz: Herstellungskosten des Umsatzes) sind beim UKV ein besonders bedeutsamer und für das UKV charakteristischer GuV-Posten. Sie umfassen alle Herstellungskosten, die notwendig waren, um die im GJ abgesetzten Produkte zu erzeugen – unabhängig davon, ob sie im GJ oder in ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Ausnahmeregelungen gelten für Kapitalgesellschaften jeder Rechtsform. Bei Aktiengesellschaften kann, wenn die Gesellschaft von § 288 Gebrauch macht, jeder Aktionär in der HV über den JA verlangen, dass ihm der JA in der Form vorgelegt wird, die er ohne die in Anspruch genommenen Erleichterungen hätte (§ 131 Abs. 1 Satz 3 AktG). Für die Gesellschafte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Begriff, Funktion und Nennbetrag

Rz. 118 [Autor/Zitation] § 272 Abs. 1 Satz 1 setzt den Begriff des gezeichneten Kapitals voraus, ohne ihn seit der Aktienrechtsnovelle 2016 zu definieren. Er wird von den jeweiligen rechtsformspezifischen Vorschriften aufgegriffen und auf die jeweils maßgeblichen gesellschaftsrechtlichen Termini übergeleitet. Gezeichnetes Kapital einer AG, einer KGaA und einer SE ist das Grun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 376 [Autor/Zitation] In der Postengruppe C. werden alle Verbindlichkeiten ohne Unterteilung nach ihrer Fristigkeit zusammengefasst. Der Einblick in die Liquiditätslage der Gesellschaft erfolgt durch Vermerke der Restlaufzeiten bis zu einem Jahr sowie von mehr als fünf Jahren (§ 268 Abs. 5 Satz 1; Reiner in MünchKomm. HGB5, § 266 Rz. 108). Der Vermerk ist bei jedem gesonde...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Identifikation des Abschlusses

Tz. 83 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Da die IFRS nur auf Abschlüsse inkl. Zwischenberichterstattungen anzuwenden sind, nicht aber auf andere Informationen, die zwar für Adressaten nützlich sein können und in einem Geschäftsbericht, Filing, Prospekt oder einem anderen Dokument dargestellt werden, muss der Adressat eine klare Abgrenzung der unterschiedlichen Elemente vornehmen kön...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Bewertung des Ertragsteueraufwands

Tz. 157 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Da Ertragsteuern Jahressteuern sind, werden sie durch die Finanzbehörden nicht quartalsweise oder halbjährlich festgesetzt. Damit die Quartalsergebnisse nicht ohne Steueraufwand ermittelt bzw. ausgewiesen werden, müssen für Zwecke der Zwischenberichterstattung die auf das Quartalsergebnis entfallenden Ertragsteuern geschätzt werden. Dazu wir...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] Kleine KapGes. (§ 267 Abs. 1) waren schon nach der bis 1994 geltenden Fassung von § 288 Satz 1 aF von zahlreichen Angabepflichten im Anhang befreit; mittelgroße KapGes. (§ 267 Abs. 2) brauchten die Angaben nach § 285 Nr. 4 nicht zu machen (§ 288 Satz 2 aF). Damit waren die Mitgliedstaatenwahlrechte aus Art. 44 und 45 Abs. 2 Satz 2 der 4. EG-RL transform...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] § 275 geht zurück auf das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) und wurde mit Wirkung vom 1.1.1986 in das HGB eingefügt (vgl. auch Stobbe/Schmeisky in Beck HdR, B 310 Rz. 1 [12/2019]). Während der RegE zum BiRiLiG nur eine Gliederung nach dem GKV vorsah, ist im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens auch eine Gliederung nach dem UKV in die Vorschrift ...mehr