Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Zukunftsfähige Praxis: Wie ... / 6.1 Gründe für die Überarbeitung der Klimaambition

Die meisten Unternehmen werden bei der Berechnung des ersten Absenkpfades für die Klimabeiträge des eigenen Geschäftsmodells feststellen, dass die identifizierten und eingeplanten Maßnahmenpakete nicht ausreichend sind, um unter dem erforderlichen Reduktionspfad des 1,5-Grad-Ziels zu bleiben. Die systemischen, strukturellen und operativen Gründe hierfür sind mannigfaltig: Vie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Carbon Footprint: Die Basis... / 6.2 Zertifizierung nach nach ISO 14064-3

Es empfhielt sich, den Bericht so zu erstellen, dass er auch nach ISO 14064-3 jederzeit einer externen Zertifizierung unterzogen werden kann. Diese Norm richtet sich an Zertifizierer und gibt vor, wie eine Third-Party-Evaluierung vorzunehmen ist. Unternehmen, die in einem harten Wettbewerb stehen, werden möglicherweise zunächst denken, dass die Ausgaben für eine Zertifizieru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Carbon Footprint: Die Basis... / 2 Das Prinzip der Kohlendioxidäquivalente (CO2eq)

Für Unternehmen ist die übliche Messgröße in Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen und in der gesamten kaufmännischen Buchführung eine Währung – sei es US $, Renminbi oder Euro – und Währungen sind gegeneinander umrechenbar. Klimabeiträge hingegen können allein in Geld nicht gezählt werden, für Carbon Accounting brauchen wir also eine eigene Messgröße und hierfür hat si...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Klimaneutrale Unternehmen s... / 5.1 Photovoltaik in Indien

Kurzbeschreibung und Übersicht über die Fakten Ziel des damals zu bewertenden Bundled Solar Power Project war es, in Indien Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Solarenergie) zu erzeugen. Der erzeugte Strom wurde in das regionale Netzsystem eingespeist, das unter die Zuständigkeit des indischen Stromnetzbetreibers fällt. Das Bundled Solar Power Project sollte die Entwicklun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Erfassung einer Wertaufholung in der Bilanz

Rn. 393 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Aus der Bilanz sind weder Wertaufholungen auf VG des UV noch des AV ersichtlich. Bei VG des AV müssen Zuschreibungen des GJ grds. im Anlagespiegel ausgewiesen werden. Zuschreibungen aus VJ sind dort indes nicht zwingend, sondern nur bei dessen freiwilliger Erweiterung um eine Spalte "Kumulierte Zuschreibungen" offenzulegen. I.d.R. werden sie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Darstellung in Bilanz und Gesamtergebnisrechnung

Rn. 472 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Wie oben bereits ausgeführt, wird der effektive Teil der Wertänderung eines Sicherungsgeschäfts beim Cashflow-Hedge in der Cashflow-Hedge-Rücklage (cashflow hedge reserve) im "Sonstigen Ergebnis" (OCI) als EK-Komponente erfasst (vgl. GAAP-EY (2017), S. 4084). Bei Absicherung von Gruppen von Grundgeschäften i. R.v. Cashflow-Hedges hängt die Da...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Ausweis von unwirksamen Beträgen und Wertänderungen von nicht gesicherten Risiken in der Bilanz

Rn. 351 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Betrag der Unwirksamkeit (Ineffektivität) einer Bewertungseinheit dergestalt, dass ein "ungesicherter unrealisierter Verlust" verbleibt (vgl. BMJ (2007), S. 118), ist durch die Bildung einer Rückstellung für Bewertungseinheiten bilanziell abzubilden (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 66, 82f.); dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Beispiel zur Bilanzierung einer Absicherung festverzinslicher Aktiva gegen Wertschwankungen

Rn. 319 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die nachfolgende Darstellung der Bilanzierung erfolgt anhand des sich unter HdR-E, HGB § 254, Rn. 177, befindlichen Beispiels für:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Rn. 13 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sanktioniert Zuwiderhandlungen (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 334, Rn. 26) gegen die Vorschriften über die Form und den Inhalt (vgl. Nr. 1 lit. a)), die Bewertung (vgl. Nr. 1 lit. b)), die Gliederung (vgl. Nr. 1 lit. c)) und die Pflichtangaben in der Bilanz, unter der Bilanz oder im Anhang (vgl. Nr. 1 lit. d)) bei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Fall (B): Steigende Festsatzzinsen

Rn. 338 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Wert der langfristigen Verbindlichkeit hat sich aufgrund von gestiegenen Zinsen sowie des Einflusses von Wechselkursänderungen insgesamt um + 12,0 (vermindert um 12,0) verändert (zinsbedingt = + 11,0 und währungsbedingt (FX) = + 1,0), während sich der Zinsswap gleichzeitig nur um – 10 (zinsbedingt) verändert hat (negativer Marktwert).mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 2. Länderbezogene Angaben

Rn. 88 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Nach den allg. Angaben des § 342h Abs. 1 widmen sich § 342h Abs. 2f. den länderbezogen auszuweisenden Angaben. Für welche Länder und Steuerhoheitsgebiete ein getrennter Ausweis zu erfolgen hat und wie die Angaben den einzelnen Steuerhoheitsgebieten zuzuordnen sind, ist hingegen separat in § 342i geregelt. Konzeptionell werden die länderbezoge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Fall (A): Sinkende Festsatzzinsen

Rn. 334 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Wert der langfristigen Verbindlichkeit hat sich aufgrund der gesunkenen Zinsen sowie des Einflusses von Wechselkursänderungen insgesamt um – 12,0 (erhöht um 12,0) verändert (zinsbedingt = – 11,0 und währungsbedingt (FX) = – 1,0), während sich der Zins­swap gleichzeitig nur um + 10,0 (zinsbedingt) verändert hat (positiver Marktwert).mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Durchbuchungs- versus Einfrierungsmethode

Rn. 303 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Gesetzgeber ist in seinen Ausführungen zu § 340h (Währungsumrechnung) missverständlich: "Da § 254 keine Vorschriften zur Art und Weise der bilanziellen Erfassung von Bewertungseinheiten enthält, bleibt es den Unternehmen weiterhin selbst überlassen, die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme entweder ‚durchzubuchen’ oder die B...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Eröffnungsbilanzen

Rn. 42 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Hierunter fallen nicht die zu Beginn des GJ aufgestellten Eröffnungsbilanzen i. S. d. § 252 Abs. 1 Nr. 1. Diese stimmen wertmäßig mit der Schlussbilanz des VJ überein und werden üblicherweise nicht förmlich erstellt, sondern sind als Eröffnungsbuchungen auf den Bestandskonten bereits in den Handelsbüchern enthalten. Sofern die Eröffnungsbilan...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 VG und Schulden sind grds. einzeln zu bewerten (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 3); Aufwendungen und Erträge dürfen nicht verrechnet werden (vgl. 246 Abs. 2 Satz 1). Die Möglichkeit, Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente zu Bewertungseinheiten zusammenzufassen, ist eine gesetzlich geregelte Ausnahme von den vorstehend genannten Grundsätzen (vgl. WP-H...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. § 334 Abs. 3b

Rn. 33 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 § 334 Abs. 3b dient – ebenso wie die Norm des § 335 Abs. 1b – der Ermittlung des Gesamtumsatzes und insoweit der Festlegung des Ordnungsgeldrahmens gemäß § 335 Abs. 1a Nr. 2. Ungeachtet der sowohl für Kredit-, Zahlungs-, Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstitute i. S. d. § 340 (vgl. § 340n Abs. 3b) als auch für Versicherungs-UN geltenden...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Literaturverzeichnis

Rn. 483 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Baetge/Kirsch/Thiele (2024), Bilanzen, 17. Aufl., Düsseldorf. Bieg/Kussmaul/Waschbusch (2023), Finanzierung, 4. Aufl., München. Bieg/Kussmaul/Waschbusch (2025), Investition, 4. Aufl., München. Biergans (1992), Einkommensteuer und Steuerbilanz, 6. Aufl., München/Wien. Breithecker/Klapdor/Haberstock (2016), Einführung in die Betriebswirtschaftlich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen

Rn. 442 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Wenn ein langfristiger Vermögenswert (vgl. IFRS 5.3) (oder eine Veräußerungsgruppe (vgl. IFRS 5.4), die mindestens einen langfristigen Vermögenswert beinhaltet) nicht mehr im UN eingesetzt werden soll, sondern am BilSt nur noch zur Veräußerung bereitsteht, hat sich der Ausweis und die Bewertung nach IFRS 5 zu richten (vgl. grundlegend und we...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Jahresabschlüsse

Rn. 43 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Dieser Begriff umfasst die Bilanz und GuV zum Schluss des jeweiligen (Rumpf-)GJ (Legaldefinition in § 242 Abs. 3). Bei KapG (vgl. § 264 Abs. 1 Satz 1), eG (vgl. § 336 Abs. 1 Satz 1) wie auch PersG, bei denen § 264a Anwendung findet, ist zusätzlich der Anhang sowie bei kap.-marktorientierten (i. S. d. § 264d), nicht zur Aufstellung eines KA ve...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Aufgaben der Abschreibung

Rn. 133 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Durch die AfA werden die AHK von VG des AV nicht sofort vollständig als Aufwand erfasst. Es wird nur ein Teil des Gesamtbetrags dem jeweiligen GJ zugerechnet (AfA-Quote). Dieser Teilbetrag richtet sich nach der Höhe des AfA-Ausgangswerts, der planmäßigen ND sowie der AfA-Methode. Die Höhe der AfA wirkt sich damit auf die Vermögens- (Bewertung...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Factoring mit Delkredereübernahme (echtes Factoring)

Rn. 30 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei der Frage, wem VG (personell) zuzuordnen sind, orientiert sich das Bilanzrecht zwar grds. am Zivilrecht. Fallen zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer auseinander, werden die betreffenden VG gemäß § 246 Abs. 1 Satz 2 bilanzrechtlich jedoch demjenigen zugeordnet, der das wirtschaftliche Eigentum an den VG besitzt (vgl. z. B. Hauf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Spezielle Vorschriften für Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 1 Satz 5f.)

Rn. 109 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Handelt es sich bei dem bilanzierenden UN um eine Kleinst-KapG gemäß § 267a und wird eine Entlastungsoption bei der RL in Anspruch genommen (vgl. §§ 264 Abs. 1 Satz 5 (Verzicht auf Anhang), 266 Abs. 1 Satz 4 (verkürzte Bilanz), 275 Abs. 5 (verkürzte GuV) und/oder 326 Abs. 2 (Hinterlegung statt Offenlegung)), darf das Deckungsvermögen (vgl. §...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Abbildung im Jahresabschluss

Rn. 43 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Wie zuvor dargestellt, gleicht das unechte Factoring wirtschaftlich einem "normalen" Kreditgeschäft, das durch eine Forderungszession gesichert ist. Korrespondierend mit der Behandlung von originären dinglichen Sicherungsabtretungen aufgrund des bilanzrechtlich maßgebenden wirtschaftlichen Eigentums (vgl. § 246 Abs. 1 Satz 2; fernerhin z. B. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. (Eingebettete) Derivate als Grundgeschäfte

Rn. 64 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Abzusichernde Grundgeschäfte können auch Derivate sein (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 31). Derivate sind Termin- (Devisen-, Aktien-, Zinstermingeschäfte), Optionsgeschäfte (über Devisen, Aktien, Zinsen etc.) sowie Swaps (Zins-, Währungs- oder Zins-/Währungs­swaps), einschließlich Swaptions, Futures, Forwards etc. Rn. 65 Stand: EL 46 – ET: 06/...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Eigenkapitalanteil einer Zuschreibung

Rn. 397 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die das Konzept der Wertaufholungsrücklage regelnden Vorschriften des AktG und GmbHG haben durch die in § 253 Abs. 5 kodifizierte Zuschreibungspflicht eine Aufwertung erfahren (vgl. Herzig/Rieck, WPg 1999, S. 305 (309); Pickhardt, DStZ 1997, S. 671 (673)). Denn § 58 Abs. 2a AktG und § 29 Abs. 4 GmbHG sehen die Möglichkeit vor, dass Vorstand ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Sachanlagen

Rn. 14 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 In der Bilanz werden unter der Position A. II. gemäß § 266 Abs. 2 als Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, BGA sowie geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau ausgewiesen. Rn. 15 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Grundstücke u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Keine Rückwirkung

Rn. 219 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Das Verbot der Rückwirkung bedeutet zunächst, dass die Dokumentation vorliegen muss, bevor die Bilanzierung nach § 254 beginnen kann (auf eine gegenteilige Ansicht (vgl. PwC-BilMoG (2009), Abschn. H, Rn. 88f.), der hier nicht gefolgt wird, sei hingewiesen). Hieraus folgt, dass die Sicherungsbeziehung – wie oben bereits dargestellt (vgl. HdR-...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Flüssige Mittel

Rn. 45 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 In der Bilanz werden unter der Position B. IV. gemäß § 266 Abs. 2 Kassenbestände, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks ausgewiesen. Die Bewertung von Kassenbeständen (z. B. inländische Banknoten, Münzen, Briefmarken und sonstige geldwerte Wertmarken), Bundesbankguthaben sowie Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Wechselverbindlichkeiten

Rn. 85 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Wechselverbindlichkeiten sind stets in Höhe der Wechselsumme zu erfüllen. Sie sind daher mit dem Betrag in der Bilanz anzusetzen, der der Wechselsumme entspricht (vgl. ADS (2023), § 253, Rn. 176; Beck Bil-Komm. (2024), § 253 HGB, Rn. 100; WP-HB (2023), Rn. F 708). Für in der Wechselsumme enthaltene Zinsen (Diskont) darf handelsrechtlich das W...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Einzelfragen

Rn. 359 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Von den sog. nachträglichen AK (vgl. HdR-E, HGB § 255, Rn. 43ff.) unterscheiden sich Zuschreibungen dadurch, dass der "Zugangsbetrag" bei einer nachträglichen Berücksichtigung der AK bislang noch nicht bilanzwirksam erfasst worden ist, während der i. R.e. Wertaufholung zugeschriebene Betrag in früheren Jahren bereits als Zugang in der Bilanz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

Rn. 444 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die Erstbewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten erfolgt nach IFRS mit den AHK (vgl. IAS 16.15; IAS 38.24), die in weiten Bereichen wie im Handelsrecht ermittelt werden (vgl. zu den Unterschieden HdR-E, HGB § 253, Rn. 417ff.). Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (vgl. zu Beispielen von akquirierten sowie selbst er...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Sachleistungs- und Geldwertverpflichtungen

Rn. 58 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Wird ein fester Geldbetrag in Währungseinheiten geschuldet, bestimmt dieser i. d. R. den Erfüllungsbetrag der Verbindlichkeit (Geldsummenschuld). Etwas anderes gilt für Sachleistungs- oder Sachwertverpflichtungen sowie für Geldwertschulden. Unter einer Sachleistungs- oder Sachwertverpflichtung versteht man eine in Form von Sachwerten (Lieferu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Handelsrecht

Rn. 37 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Eine Legaldefinition für Handelsbücher existiert nicht (vgl. auch MünchKomm. HGB (2024), § 257, Rn. 3); Begriff und Umfang ergeben sich aus den GoB. Nach dem allg. Sprachgebrauch können als Handelsbücher i. w. S. alle urkundlichen und nicht urkundlichen Informationsträger verstanden werden, die dazu bestimmt und geeignet sind, die Handelsgesc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Verbindlichkeiten

Rn. 63 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag zu passivieren. Eine Abzinsung der Verbindlichkeiten oder die Bildung eines aktiven RAP ist in der HB grds. nicht zulässig (Ausnahme: Rentenverpflichtungen). Der mit dem Zinsvorteil verbundene Erfolgsbeitrag darf nicht vorzeitig vereinnahmt werden (gemä...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Wertminderungen (außerplanmäßige Abschreibungen)

Rn. 464 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Wertminderungen können sich bei allen finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten AK (AC-Kategorie) oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FV/OCI-Kategorie) bewertet werden, ergeben (vgl. IFRS 9.5.2.2f.; sodann ausführlich Haufe IFRS-Komm. (2025), § 28, Rn. 403ff.). Hierbei kann es sich nur um schuldrech...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Bauten auf fremden Grundstücken

Rn. 254 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bauten auf fremden Grundstücken sind Bauwerke, die dem wirtschaftlichen Eigentum des Bilanzierenden zuzurechnen sind, aber auf fremden Grundstücken, d. h. Grundstücken, die nicht im rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentum des Bilanzierenden stehen, errichtet wurden. Fremde Grundstücke liegen etwa vor, wenn der Bilanzierende als Erbbaubere...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Rückstellungen

Rn. 474 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Rückstellungen nach IFRS ("provisions") sind allg. nach den Regelungen des IAS 37 zu passivieren (vgl. zu den Ausnahmen IAS 37.1ff.), wobei rückstellungsrelevante Leistungen an AN nach den Regelungen des IAS 19 zu bilanzieren sind (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 908ff.). Für die ebenfalls in IAS 37 geregelten Eventualschulden ("contingent liabil...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 2. Kapitalgesellschaften mit Sitz in einem Drittstaat

Rn. 16 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei der zweiten Gruppe von UN, die in den Anwendungsbereich des EIB fallen, handelt es sich gemäß § 342 Abs. 2 um bestimmte KapG mit Sitz in einem Drittstaat. Der Anwendungsbereich wird – im Gegensatz zu § 342 Abs. 1 – explizit nicht für PersG i. S. d. § 264a mit Sitz in einem Drittstaat eröffnet, was der Intention des Gesetzgebers im Einklan...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Fair Value-Hedge

Rn. 466 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Sicherungsinstrument: Der Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsinstrument ist grds. erfolgswirksam zu erfassen. Einzige Ausnahme hierzu betrifft die Erfassung von Wertänderungen aus Sicherungsinstrumenten, die zur Absicherung von EK-Instrumenten eingesetzt werden, für die die Option zur Darstellung der Wertänderungen im "Sonstigen Ergebnis"...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Ausschüttungssperre im Kontext der Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (Abs. 6) (Rn. 408–411 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

Rn. 408 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 § 253 Abs. 2 Satz 1 wurde mit dem sog. Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 geändert. Seit dieser Änderung sind Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit einem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zeh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Abschreibungsausgangswert

Rn. 138 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die Bemessungsgrundlage für die Bestimmung der planmäßigen AfA bilden gemäß § 253 Abs. 3 Satz 2 die AHK (vgl. zum Wertmaßstab der AHK HdR-E, HGB § 255, Rn. 7ff., 125ff.; steuerrechtlich ergeben sich die AHK als Bemessungsgrundlage aus § 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4ff. EStG). Die AHK sind damit der AfA-Ausgangswert, der mittels einer festgelegten ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsätzliche Bewertungsvorschriften

Rn. 104 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 VG, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen (Deckungsvermögen; vgl. § 246 Abs. 2 Satz 2), sind – vorbehaltlich § 253 Abs. 1 Satz ;5f. – gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 erfolgswirksam mit i...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick über die gesetzlichen Regelungen (Rn. 1–7 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

Rn. 1 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Innerhalb der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften beinhaltet § 253 die Grundsätze zur Zugangs- und Folgebewertung. § 253 gilt rechtsformübergreifend für alle bilanzierenden Kaufleute (KapG und Nicht-KapG). Nach § 298 Abs. 1 ist § 253 auch im KA relevant. Darüber hinaus gilt diese Bewertungsvorschrift, teilweise mit gewissen Einschränkung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Grundsatz: Zweistufiges Vorgehen

Rn. 176 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Für die Ermittlung des buchungsrelevanten Betrags ist der Betrag der bisherigen Unwirksamkeit der Sicherungsbeziehung rechnerisch zu ermitteln (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 65). Ebenso wie bei der Ermittlung der (Un-)Wirksamkeit einer Bewertungseinheit ist auch bei der handelsrechtlichen Abbildung derselben sowohl beim Grundgeschäft als auc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Degressive Methode

Rn. 154 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die degressive Methode bildet Wertminderungsverläufe ab, bei denen die anfängliche Nutzungsintensität am höchsten ist und dann von Jahr zu Jahr geringer wird. Diesem Verlauf folgend, nehmen die AfA stetig von Periode zu Periode ab. Die degressive AfA kommt in zwei Ausprägungen vor, der geometrisch-degressiven und der arithmetisch-degressiven...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Absicherung eines variabel verzinslichen Wertpapiers mittels eines Receiver-Zinsswaps

Rn. 346 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Wird ein variabel verzinsliches Wertpapier (Floater) des UV (Kreditinstitute: Liquiditätsreserve) gegen Zahlungsstromrisiken abgesichert, entsteht durch die Kombination aus Floater und Receiver-Zinsswap (Festsatzempfänger) ein synthetisch festverzinsliches Wertpapier, das neben dem (Marktwert-)Risiko (a) wegen einer Ausweitung des Credit Spr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Zeitpunkt der Dokumentation

Rn. 151 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Dokumentation muss grds. bereits im Zeitpunkt der Bildung der Sicherungsbeziehung (vgl. ebenso Beck-HdR, B 737 (2014), Rn. 177; Haufe HGB-Komm. (2024), § 254, Rn. 48ff., 52; BilR-Komm. (2024), § 254 HGB, Rn. 84, DGRV (2023), Teil 1, Kap. D. II. 4.3.4), mithin spätestens beim Abschluss des Sicherungsinstruments (vgl. Göttgens/Prahl, WPg 1...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Rn. 14 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 sanktioniert Zuwiderhandlungen (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 334, Rn. 26) gegen die Vorschriften über den Konsolidierungskreis (vgl. Nr. 2 lit. a)), den Inhalt und die Form (vgl. Nr. 2 lit. b)), die Konsolidierungsgrundsätze und das Vollständigkeitsgebot (vgl. Nr. 2 lit. c)), die Bewertung (vgl. Nr. 2 lit. d)), d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Antizipative Bewertungseinheit(en)

Rn. 38 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Absicherung künftig erwarteter Transaktionen (Grundgeschäfte), die im Zeitpunkt der Absicherung noch nicht vertraglich kontrahiert sind (und damit auch kein schwebendes Geschäft darstellen), wird als antizipative Bewertungseinheit bezeichnet (vgl. ebenso IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 24). Anders als bei der Absicherung bereits bestehender Ges...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / I. Hintergrund und Einordnung

Rn. 1 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die konzeptionelle Idee eines länderbezogenen Ausweises bestimmter UN-Daten ist keinesfalls neu. Viele UN unterliegen bereits seit dem Jahr 2016 der Verpflichtung, einen länderbezogenen Bericht gemäß § 138a AO (Country-by-Country Reporting (CbCR)) zu erstellen und an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Dieser hat seinen Urs...mehr