Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Bestandsveränderung in Arbeit befindlicher Aufträge

Rz. 64 [Autor/Zitation] Bei Dienstleistungsunternehmen und Baufirmen werden häufig die noch nicht Umsatz gewordenen Leistungen nicht unter den fertigen und unfertigen Erzeugnissen ausgewiesen, sondern unter besonderen Bilanzposten (zB als Forderungen aus noch nicht abgerechneten Leistungen oder als in Arbeit befindliche Aufträge, vgl. § 266 Rz. 206 und 216). Die Veränderung (...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Ausweis

Rz. 98 [Autor/Zitation] Der Ausweis des ausschüttungsgesperrten Betrags im JA ist nicht gesetzlich geregelt. Deshalb ist eine Einstellung in die Rücklagen oder ein Ausweis als Gewinnvortrag erlaubt. Die Entscheidung hierüber liegt bei der bilanzierenden Gesellschaft. Ob bei Rücklagendotierung diese bereits im Rahmen der Auf- und Feststellung des JA erfolgen darf, richtet sich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Vorrang der gesellschaftsrechtlichen Kompetenzordnung

Rz. 11 [Autor/Zitation] Es besteht Einigkeit darüber, dass § 270 die gesellschaftsrechtliche Kompetenzordnung nicht verdrängt (vgl. etwa Reiner in MünchKomm. HGB[5], § 270 Rz. 1; Hennrichs in BeckOGK HGB, § 270 Rz. 11 [9/2023]; Berndt in HKMS[3], § 270 HGB Rz. 1). Rz. 12 [Autor/Zitation] Relevant ist dies insbes. bei Abs. 2, der die Bildung und Auflösung von Gewinnrücklagen bet...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Halbjahresfinanzbericht

Tz. 5a Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Nach den Vorschriften des WpHG gelten für die Zwischenberichterstattung folgende Vorgaben (ausführlicher vgl. Gluch/Muschalik/Schmidt, KoR 2019, S. 183ff.; Buchheim/Schmidt/Ulbrich, WPg 2016, S. 102ff.; Diemers/Homfeldt, PiR 2016, S. 49–51): Unternehmen, die als Inlandsemittenten Aktien oder Schuldtiteln iSd. § 2 Abs. 1 WpHG begeben haben, müs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Kennzeichnungspflicht

Rz. 35 [Autor/Zitation] Der Lagebericht muss als solcher gekennzeichnet sein, damit der Abschlussadressat jenen vom JA, insbes. aber auch vom Anhang sowie von ggf. sonstigen Berichtsbestandteilen unterscheiden kann (vgl. Grottel in Beck BilKomm.[14], § 289 HGB Rz. 12; Winnefeld, Bilanz-Handbuch[5], Kap. K II. Rz. 13).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 406 [Autor/Zitation] Nach Nr. 27 ist anzugeben, aus welchen Gründen Eventualverbindlichkeiten als solche im Anhang und nicht auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen werden, also die Inanspruchnahme für unwahrscheinlich erachtet wird (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 75). Dazu sind im Anhang die Erwägungen darzustellen, die der Einschätzung des Risikos der In...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Beachtung der vorgeschriebenen Reihenfolge (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 37 [Autor/Zitation] Die vorgeschriebene Reihenfolge der einzeln auszuweisenden Posten ist nach Abs. 1 Satz 2 grds. einzuhalten. Eine Abweichung von der vorgeschriebenen Reihenfolge der einzeln auszuweisenden Posten ist nur im Fall des § 265 Abs. 6 möglich.mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Konsolidierter Zwischenbericht

Tz. 5c Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Wird ein konsolidierter Abschluss erstellt, ist der Halbjahresfinanzbericht anstatt auf Ebene des Einzelabschlusses des Mutterunternehmens auf konsolidierter Basis zu erstellen und zu veröffentlichen (§ 117 Nr. 2 WpHG; außerdem vgl. Leippe/Riemenschneider, in: IFRS-Handbuch, 7. Aufl., Kap. 53, Tz. 5). Gemäß der EG-Verordnung 1606/2002 sind al...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Condensed set of financial statements (verkürzter Abschluss)

Tz. 10 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der Begriff "verkürzter Abschluss" wird nicht explizit in IAS 34 definiert. Ein verkürzter Abschluss enthält zwar dieselben Elemente wie ein nach internationalen Vorschriften aufgestellter, vollständiger jährlicher Abschluss, dh. eine Bilanz (statement of financial position), eine Gesamtergebnisrechnung (statement of comprehensive income), ei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Bewertung

Rz. 305 [Autor/Zitation] Der Ausweis eines Aktivpostens darf nur insoweit erfolgen, als mit der Zahlung gerechnet werden kann. Damit ist klargestellt, dass bei Nachschussansprüchen in besonderer Weise die Bonität des Gesellschafters zu berücksichtigen ist. Fehlt diese, so würde, da der Ansatz eines Aktivpostens Voraussetzung für den Ausweis eines Nachschusskapitals ist, den G...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Zitation] § 268 wurde – wie die anderen Vorschriften des Dritten Buches – durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) mit Wirkung ab dem 1.1.1986 eingeführt. Durch das BilMoG v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) wurde mit Wirkung vom 29.5.2009 in Abs. 8 eine dem Gläubigerschutz dienende außerbilanzielle Ausschüttungssperre eingeführt. Daneben hat § 268 im R...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Veränderungen des Sonderpostens mit Rücklageanteil (Abs. 1 Satz 2 aF)

Rz. 37 [Autor/Zitation] Bis zum BilMoG bestand gem. § 247 Abs. 3, § 273 aF die Möglichkeit, einen Sonderposten mit Rücklagenanteil zu bilden. Dieser diente dazu, für die Dauer der Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen die Gewinnausschüttung in entsprechender Höhe zu verhindern. Nach Abs. 1 Satz 2 aF waren Einstellungen in den Sonderposten mit Rücklageanteil und dessen Auf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Besondere Angaben zu Abschreibungen

Rz. 140 [Autor/Zitation] Zu Abschreibungen, die den Stempel des Außergewöhnlichen tragen, sind teils für die Bilanz, teils für die Gewinn- und Verlustrechnung oder den Anhang besondere Angaben vorgeschrieben: Nach § 277 Abs. 3 Satz 1 sind Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 in der GuV gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben; Änderungen von Abschreibungsmethoden gehör...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die in § 286 geregelten Ausnahmevorschriften beziehen sich ausschließlich auf den Anhang. Das ergibt sich zum einen aus der Gesetzessystematik, nach der solche Ausnahmen nur für den Anhang, nicht aber für Bilanz, GuV oder den Lagebericht vorgesehen sind (Grottel in Beck BilKomm.[14], § 286 HGB Rz. 1; Kessler in BeckOGK HGB, § 286 Rz. 2 [9/2023]). Zum a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Form

Rz. 35 [Autor/Zitation] Das HGB sieht eine bestimmte Form für den Anhang nicht vor. Die Einordnung des dritten Teils des JA der KapGes. neben Bilanz und GuV macht es erforderlich, den Anhang als solchen zu kennzeichnen und damit zugleich vom Lagebericht oder einer darüber hinausgehenden freiwilligen Berichterstattung abzugrenzen (vgl. Schülen, WPg 1987, 223, 224). Das ist ins...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 146 [Autor/Zitation] Die vom Gesetz vorgesehene Untergliederung der Finanzanlagen zeigt die Bedeutung, die einem gesonderten Ausweis der Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und solchen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beigemessen wird. Für die Zuordnung der einschlägigen VG zu den Finanzanlagen gelten die allgemeinen Abgrenzungskriterien von Anlage- und U...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Überblick

Rz. 411 [Autor/Zitation] Nr. 28 verpflichtet dazu, den Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Erträge im Anhang anzugeben. Dieser ergibt sich aus einer Addition der Beträge für VG und Sonderposten iSv. § 268 Abs. 8. Dabei sind die sich aus der Bilanz ergebenden Werte um die passiven latenten Steuern, welche auf jeden einzelnen VG entfallen und gem. § 274 Abs. 1 Satz 1 im Po...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag gem. § 268 Abs. 3

Rz. 309 [Autor/Zitation] Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht und ergibt sich ein Überschuss der Passivposten über die Aktivposten, so ist dieser Betrag am Schluss der Bilanz auf der Aktivseite gesondert unter der Bezeichnung "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auszuweisen (§ 268 Abs. 3; dazu § 268 Rz. 34 ff.; Beispiel bei WP Handbuch18, Kap. F Rz. 450).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Überblick über den Regelungsinhalt des Abs. 2

Rz. 120 [Autor/Zitation] Abs. 2 wurde durch das Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) v. 18.12.1985 (BGBI. I 1985, 2355, 2360) mit zunächst nur seinen ersten beiden Sätzen in das HGB aufgenommen, um die 4. EG-RL (78/660/EWG) v. 25.7.1978 in nationales Recht zu transformieren. Die Richtlinie wurde mittlerweile durch die Bilanz-RL (2013/34/EU) v. 26.6.2013 ersetzt, die insoweit nah...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Rechtsfolgen bei Verstößen gegen Vorschriften über den Anhang

Rz. 50 [Autor/Zitation] Verletzungen gegen die Pflicht, einen Anhang zu erstellen und die Verhältnisse der KapGes. zutreffend darzustellen, sind in unterschiedlicher Weise mit Sanktionen belegt. Die unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse einer KapGes. im JA durch Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder des AR ist nach § 331 Nr. 1 ein Straftatbes...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Eigene Anteile (Abs. 3 Satz 2 aF)

Rz. 81 [Autor/Zitation] Aktivierte eigene Anteile der Gesellschaft waren gem. Abs. 3 Satz 2 aF unabhängig von ihrer Zweckbestimmung unter dem dafür vorgesehenen Posten im Umlaufvermögen (§ 266 Abs. 2 B.III.2.) auszuweisen. Die Vorschrift wurde 2009 durch das BilMoG gestrichen (dazu Kreher/Sailer/Rothenburger/Spang, DB 2009, Beil. Heft 5, 99, 100). Der Nennbetrag bzw. der rech...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundsatz

Rz. 57 [Autor/Zitation] Abs. 5 Satz 2 enthält das Wahlrecht, erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen entweder gesondert unter den Verbindlichkeiten auszuweisen (§ 266 Abs. 3 C.3.) oder offen von den Vorräten (§ 266 Abs. 2 B.I.) abzusetzen. Der gesonderte Ausweis unter den Verbindlichkeiten, den bereits das Gliederungsschema des § 266 Abs. 3 unter dem Posten C.3. vorsieht, ist ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Beträge aus der Aktivierung latenter Steuern

Rz. 415 [Autor/Zitation] Eine Angabe ist nur erforderlich, sofern das bilanzielle Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 in Anspruch genommen wurde (§ 274 Rz. 59). Ausschüttungsgesperrt ist auch dann gem. § 268 Abs. 8 Satz 2 nur der Betrag, um den die aktiven latenten Steuern die passiven latenten Steuern übersteigen. Die Berichtspflicht setzt dementsprechend einen so...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 113 [Autor/Zitation] Die Bestimmung in Nr. 4 zur Aufschlüsselung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und nach geografisch bestimmten Märkten ergibt sich aus Art. 18 Abs. 1 Buchst. a sowie Art. 2 Nr. 5 Bilanz-RL (2013/34/EU) (vgl. Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 44, 65; ehemals Art. 43 Abs. 1 Nr. 8 der 4. EG-RL). Durch das BilRUG wurde der Wortlaut näher an § 2...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Umsatz, Umsatzstruktur und Gesamtleistung

Rz. 14 [Autor/Zitation] Sowohl beim GKV als auch beim UKV sind die Umsatzerlöse als eine der wichtigsten Kennzahlen eines Unternehmens gesondert auszuweisen. In Verbindung mit der Angabe der Vorjahreszahlen und auch weiter zurückliegender Zahlen lässt sich daraus die Umsatzentwicklung als Maßstab für den Erfolg am Markt ableiten. Eine nach dem GKV gegliederte GuV lässt darüber...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Darstellung der Finanzierungsquellen

Rz. 55 [Autor/Zitation] Die Herkunft der Finanzierungsmittel zeigt sich an der Unterteilung der Passivseite in die Bereiche des Eigen- und des Fremdkapitals. Dabei sind innerhalb des Eigenkapitals das gezeichnete Kapital – mit Ausnahme von Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln – und die Kapitalrücklagen sowie ggf. das Genussrechtskapital der Außenfinanzierung zuzurechnen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Passivierungspflicht

Rz. 423 [Autor/Zitation] § 42 Abs. 2 GmbHG regelt den Ausweis des sog. Nachschusskapitals bei der GmbH. Satz 1 und 2 betreffen den Ausweis auf der Aktivseite der Bilanz (Rz. 296 ff.). Satz 3 sieht den Ansatz eines dem gebildeten Aktivposten entsprechenden Passivpostens innerhalb der Kapitalrücklage vor. Der Zweck dieser Regelung besteht darin, die durch den aktivischen Auswei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ausstehende Einlagen

Rz. 318 [Autor/Zitation] Nicht eingeforderten Einlagen sind auf der Passivseite nach § 272 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 offen vom gezeichneten Kapital abzusetzen. Zu Einzelheiten s. § 272 Rz. 165 ff. Rz. 319 [Autor/Zitation] Eingeforderte (aber noch nicht ausgezahlte) Einlagen sind nach § 272 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 auf der Aktivseite der Bilanz unter den Forderungen gesondert auszuwe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 276 regelt größenabhängige Erleichterungen bei der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung. Abweichend vom grundsätzlichen Verrechnungsverbot (§ 246 Abs. 2 Satz 1) und den Vorgaben zur Mindestgliederung (§ 275 Abs. 2 und 3) dürfen kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften bestimmte Posten der GuV saldiert ausweisen und in einem Posten mit der Be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Anwendung der allgemeinen Gliederungsgrundsätze nach § 265

Rz. 22 [Autor/Zitation] § 265 enthält eine Reihe allgemeiner Grundsätze für die Gliederung sowohl der Bilanz als auch der GuV. Siehe im Einzelnen insbes. zur Darstellungs- und Gliederungsstetigkeit § 265 Rz. 14 ff., zur Angabe von Vorjahresbeträgen § 265 Rz. 41 ff., zur fehlenden Pflicht, eine Mitzugehörigkeit zu mehreren Posten zu vermerken, § 265 Rz. 70, zur Gliederung bei Vorl...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Anforderungen

Tz. 136 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Im Abschnitt "Gewinn oder Verlust" oder in der gesonderten Gewinn- und Verlustrechnung sind die folgenden Posten, soweit einschlägig und wesentlich (vgl. Tz. 88), darzustellen (IAS 1.82): (Umsatz-)Erlöse (dabei separater Ausweis von Zinserträgen, die gem. IFRS 9 auf Basis der Effektivzinsmethode ermittelt wurden, sowie von versicherungstechni...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Inhalt der Angaben

Rz. 221 [Autor/Zitation] Die Gesellschaft hat außer dem Namen und Sitz des Unternehmens, an dem sie eine Beteiligung iSv. § 271 hält, weiterhin die Höhe des Anteils am Kapital, das Eigenkapital und das Ergebnis des letzten GJ dieses Unternehmens, für das ein JA vorliegt, anzugeben. Die Angaben sind in jedem Anhang zu machen; eine Bezugnahme auf die im Vorjahr gemachten Angabe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Vollständigkeitsgebot und Ausnahmen davon

Rz. 18 [Autor/Zitation] Die GuV als Teil des JA hat sämtliche Aufwendungen und Erträge des GJ zu enthalten, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt (§ 242 Abs. 2, § 246 Abs. 1). Darauf, wann die entsprechenden Zahlungen geleistet werden, kommt es nicht an (§ 252 Abs. 1 Nr. 5). Unzulässig ist es somit, Aufwendungen und Erträge, die dem GJ oder einem früheren GJ zuzurechnen s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Angaben nach GmbHG

Rz. 58 [Autor/Zitation] Die nachfolgend aufgeführten Angaben müssen nach dem GmbHG im Anhang gemacht werden, wenn sie in Ausübung des in den jeweiligen Regelungen enthaltenen Wahlrechts nicht in die Bilanz oder GuV aufgenommen wurden:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 8. Derivativer negativer Geschäfts- oder Firmenwert

Rz. 439 [Autor/Zitation] Unterschreitet bei einem Unternehmenskauf der Kaufpreis den Wertansatz der einzelnen VG abzüglich der Schulden, kann sich in seltenen Ausnahmefällen ein sog. derivativer negativer Firmenwert ergeben (§ 246 Rz. 328; vgl. auch Heurung, DB 1995, 385). Da er die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bildung einer Verbindlichkeit, Rückstellung oder eines pa...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Anpassung der Postenbezeichnung

Rz. 54 [Autor/Zitation] Sind aus der Bestandsveränderung sonst nicht übliche Abschreibungen auszugliedern, so kann dies zu erheblichen Abweichungen zwischen der Bestandsveränderung laut Bilanz und der in der GuV auszuweisenden Bestandsveränderung führen. Es stellt sich daher die Frage, ob bei wesentlichen Abweichungen die Bezeichnung des Postens angepasst werden muss (§ 265 A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 244 [Autor/Zitation] In der Bilanz ist der Posten "Rückstellungen" nach drei Gruppen zu gliedern, nämlich den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, den Steuerrückstellungen sowie den sonstigen Rückstellungen (§ 266 Abs. 3 B.1. bis B.3.). Soweit die sonstigen Rückstellungen nicht weiter untergliedert werden, wie dies nach § 265 Abs. 5 Satz 1 zulässig i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Art der Darstellung

Rz. 30 [Autor/Zitation] Das Gesetz verlangt außer der Angabe der in Nr. 1 genannten Sachverhalte keine besondere Art der Darstellung (Poelzig in MünchKomm. HGB[5], § 285 Rz. 22). Große und mittelgroße KapGes., die auch die Angaben nach § 285 Nr. 2 zu machen haben, werden die Darstellung hierzu mit den nach § 268 Abs. 5 Satz 1 verlangten Angaben zweckmäßigerweise zusammenfasse...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Fragliche Auswirkungen auf die Rechtsanwendung

Rz. 159 [Autor/Zitation] Die Regelung des § 264 Abs. 2 ist seit ihrer Einführung durch das BiRiLiG v. 18.12.1985 (BGBI. I 1985, 2355, 2360) von Zweifeln hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Auslegung und Anwendung der Einzelvorschriften begleitet. Die Zweifel führten schon während des Umsetzungsverfahrens zu zahlreichen Kontroversen. Genährt wurde die Diskussion zu einem groß...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Bilanzgewinn/Bilanzverlust gem. § 268 Abs. 1 Satz 2

Rz. 435 [Autor/Zitation] Wird die Bilanz nach teilweiser Ergebnisverwendung aufgestellt, ist der Posten "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" gem. § 268 Abs. 1 Satz 2 durch den Posten "Bilanzgewinn/Bilanzverlust" zu ersetzen. Zu Einzelheiten s. § 268 Rz. 11.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 31 [Autor/Zitation] Nr. 2 verlangt die Aufgliederung der Angabe der Beträge von Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und der gesicherten Verbindlichkeiten für jeden Posten der Verbindlichkeiten, wie sie sich aus dem Gliederungsrahmen des § 266 Abs. 3 C. ergeben. Mit dem BilMoG ist das Wahlrecht, die geforderten Angaben entweder im Anhang zusam...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 12 [Autor/Zitation] § 265 wurde 1985 durch das BiRiLiG eingefügt. Damit wurden Vorgaben der 4. EG-Richtlinie (RL 78/660/EWG) in deutsches Recht umgesetzt, die 2013 in die EU-Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU) überführt wurden (s. Tabelle). Durch das BilMoG wurde Abs. 3 Satz 2 gestrichen (dazu Rz. 81). Abs. 5 Satz 2 wurde 2015 durch das BilRuG modifiziert.mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / II. Auslegung der Normen des Zweiten Abschnitts

Rz. 16 [Autor/Zitation] Sofern die Normen des Zweiten Abschnitts – was fast ausnahmslos der Fall ist – durch die Bilanz-RL (2013/34/EU) v. 26.6.2013 und Sekundärrechtsakte unionsrechtlich überlagert sind, besteht nach Art. 4 Abs. 3 EUV und Art. 288 Abs. 3 AEUV eine Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung. Die für die Auslegung maßgebliche Richtlinie ist dabei selbst autono...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren

Rz. 28 [Autor/Zitation] Die Bilanz-RL (2013/34/EU) enthält in Art. 13 iVm. Anhang V und VI ein Mitgliedstaatenwahlrecht zur Gliederung der GuV. Danach können Mitgliedstaaten vorschreiben, die GuV entweder nach dem GKV oder dem UKV aufzustellen, wobei die Staffelform jeweils zwingend ist. Schon die 4. EG-RL sah ein Wahlrecht zwischen GKV und UKV vor, erlaubte aber auch die Auf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Jahresabschluss in seiner Gesamtheit als Adressat des Einblicksgebots

Rz. 179 [Autor/Zitation] Ein getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage soll der Jahresabschluss in seiner Gesamtheit zeichnen, also Zahlenwerk (Bilanz und GuV) und Anhang zusammen. Nicht jedes Element allein, sondern die Gesamtheit in ihrem Zusammenspiel muss die gesetzlichen Anforderungen erfüllen (vgl. Moxter in FS Goerdeler, 361, 371; Schildbach, BFuP 1987, 1, ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ff. Emissionen, Rückkäufe, Rückzahlungen von Schuldverschreibungen oder Eigenkapitaltiteln

Tz. 57 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Gemäß IAS 34.16A (e) hat ein Unternehmen in seinem Zwischenbericht Angaben zu Emissionen, Rückkäufen und Rückzahlungen von Schuldverschreibungen oder Eigenkapitaltiteln zu machen. Tz. 58 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Diese Angabepflicht dient zT der Präzisierung der Angaben, die im Zusammenhang mit der Darstellung des Eigenkapitals zu veröffentlic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausstehende Einlagen gem. § 272 Abs. 1 Satz 2

Rz. 274 [Autor/Zitation] Hinsichtlich ausstehender Einlagen ist wie folgt zu differenzieren: Rz. 275 [Autor/Zitation] Eingeforderte (aber noch nicht ausgezahlte) Einlagen sind nach § 272 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 unter den Forderungen gesondert auszuweisen und entsprechend zu bezeichnen (ausführlich dazu § 272 Rz. 161 ff.). Diese Forderungen sollten zweckmäßigerweise vor den "sons...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Hommelhoff, Die Ergebnisverwendung in der GmbH nach dem Bilanzrichtliniengesetz, ZGR 1986, 418; Haller, Probleme bei der Bilanzierung von Rücklagen und des Bilanzergebnisses einer Aktiengesellschaft nach neuem Bilanzrecht, DB 1987, 645; Ebeling, Die Verwendung der Kapitalrücklage der AG gemäß § 150 Abs. 3 und 4 AktG, WPg 1988, 502; Thiele, Das Eigenkapital im handelsrechtlic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Kapitalrücklage

Rz. 377 [Autor/Zitation] Eine Einstellung von Gesellschafterbeiträgen der Kommanditisten wie auch weitere Aufgelder in die Kapitalrücklage folgt den allgemeinen Vorschriften und ist durch die persönlich haftenden Gesellschafter bei Aufstellung der Bilanz vorzunehmen (vgl. Kliem/Meyer in Beck BilKomm.14, § 272 HGB Rz. 335). Rz. 378 [Autor/Zitation] Auf die Ausführungen zur Kapit...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Achleitner/Kleekämper, Presentation of Financial Statements – Das Reformprojekt des IASC und seine Auswirkungen, WPg 1997, S. 117–126; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002; Alvarez, Unterjährige Erfolgsermittlung nach IFRS, PiR 2006, S. 220–228; Alvarez/Wotschofsky, Zwischenberichterstattung nach Börsenrecht/DRS, IAS und US-GAAP,...mehr