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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / a) Überblick

Dr. David Markworth
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Rz. 411

[Autor/Zitation]

Nr. 28 verpflichtet dazu, den Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Erträge im Anhang anzugeben. Dieser ergibt sich aus einer Addition der Beträge für VG und Sonderposten iSv. § 268 Abs. 8. Dabei sind die sich aus der Bilanz ergebenden Werte um die passiven latenten Steuern, welche auf jeden einzelnen VG entfallen und gem. § 274 Abs. 1 Satz 1 im Posten "passive latente Steuern" (§ 266 Abs. 3 E.) enthalten sind, zu kürzen (Nettoausweis; vgl. Poelzig in MünchKomm. HGB5, § 285 Rz. 423; Grottel in Beck BilKomm.14, § 285 HGB Rz. 805; Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 251 [9/2024]). Eine Fehlanzeige muss ebenso wenig erfolgen wie eine Angabe von Vorjahreszahlen (Poelzig in MünchKomm. HGB5, § 285 Rz. 423; Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 251 [9/2024]).

 

Rz. 412

[Autor/Zitation]

Die Angabe des Gesamtbetrags der Erträge iSv. § 268 Abs. 8 muss aufgegliedert sein in drei Kategorien ausschüttungsgesperrter Erträge:

  • aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller VG des Anlagevermögens,
  • aus der Aktivierung latenter Steuern, sofern vom Aktivierungswahlrecht gem. § 274 Abs. 1 Gebrauch gemacht wurde, und
  • aus der Aktivierung von VG des Anlagevermögens iSv. § 246 Abs. 2 Satz 2 zum beizulegenden Zeitwert.
 

Rz. 413

[Autor/Zitation]

Zur besseren Übersichtlichkeit empfiehlt sich eine tabellenartige Darstellung in Form eines Ausschüttungsspiegels (vgl. zB Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 253 [9/2024]; Wulf in BKT, Bilanzrecht, § 285 HGB Rz. 414 [3/2023]; Krawitz in Kirsch, BilR eKommentar, § 285 HGB Rz. 697 [2/2024]).

[Autor/Zitation] Markworth in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 285 HGB, Randziffer 411
[Autor/Zitation] Markworth in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 285 HG...

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