Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / IV. Privatautonome Vereinbarungen

Rz. 43 [Autor/Zitation] Die Vorgaben des Ersten und Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB sind aufgrund ihres öffentlich-rechtlichen Schutzzwecks nicht abdingbar (BT-Drucks. 10/317, 76; Herrmann in Heymann[3], Vor § 264 HGB Rz. 9; Meyer in Großkomm. HGB[6], § 264 Rz. 4). Dies schließt es aber nicht aus, dass im Gesellschaftsvertrag oder in einer Finanzierungsvereinbaru...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundlagen

Rz. 71 [Autor/Zitation] Die Angabe der Bewertungsmethoden ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass der JA der KapGes. ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, da das Gesetz vielfach verschiedene Verfahren der Bewertung zulässt. Unter dem Begriff der Bewertungsmethode sind bestimmte, in ihrem Ablauf defin...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 277 [Autor/Zitation] § 43 Abs. 3 GmbHG, der durch das BiRiLiG 1985 geschaffen wurde, verlangt für "Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten" gegenüber GmbH-Gesellschaftern einen gesonderten Ausweis. Die Regelung dient der Transparenz von Beziehungen zwischen einer GmbH und ihren Gesellschaftern (Begr.RegE, BT-Drucks. 10/317, 110). Eine entsprechende Bestimmung für ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Bestehende Zweigniederlassungen (Abs. 2 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 153 [Autor/Zitation] Der Bericht über bestehende Zweigniederlassungen dient dem Zweck, Außenstehenden einen Überblick über die geographische Verbreitung einer Gesellschaft und damit einen Einblick in Stand und Entwicklung der Marktpräsenz zu geben (vgl. hierzu nur Veit, BB 1997, 461). Die Einführung der Berichtspflicht über bestehende Zweigniederlassungen geht auf die die...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Vorbereitung des Abschlusses bis zur Beschlussreife. Erforderlich ist hierzu eine zusammenfassende Übernahme des Zahlenwerks aus Buchführung und Inventar (§§ 238, 240) in die Bilanz und die GuV unter Vornahme der erforderlichen Abschlussbuchungen (vgl. Hennrichs in BeckOGK HGB, § 270 Rz. 7 [9/2023]). Bei der...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 3 [Autor/Zitation] § 266 ist neben § 275, der die Gliederung der GuV regelt, die zentrale Gliederungsvorschrift der handelsrechtlichen Rechnungslegung (Reiner in MünchKomm. HGB[5], § 266 Rz. 1). Die Gliederungsgrundsätze sollen die Bilanzklarheit und die Kontinuität des Ausweises sicherstellen. § 266 konkretisiert dabei die Generalnorm des § 264 Abs. 2 Satz 1 und den Grun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 3 [Autor/Zitation] Zentrale Voraussetzung für die Befreiung ist – wie bei § 264 Abs. 3 – auch im Anwendungsbereich des § 264b die Einbeziehung der Gesellschaft in einen im Einklang mit der EU-Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU) v. 26.6.2013, ABl. EU 2013 Nr. L 182, 19) stehenden Konzernabschluss (WP Handbuch[18], Kap. F Rz. 1474; Reiner in MünchKomm. HGB[5], § 264a Rz. 11). ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bewertungsmethoden für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 76 [Autor/Zitation] Zugänge, die von Dritten im GJ erworben wurden, sind mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Der Umfang der Anschaffungskosten ist durch § 255 Abs. 1 umrissen (vgl. § 255 Rz. 61 ff.); eine besondere Darstellung wird sich bei ihnen idR erübrigen. Erläuterungen sind jedoch bei Sonderfällen der Ermittlung von Anschaffungskosten zu machen, wie zB bei Tausc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XVII. Angabe der persönlich haftenden Gesellschaften bei Personenhandelsgesellschaften iSv. § 264a Abs. 1 (Nr. 15)

Rz. 270 [Autor/Zitation] Nr. 15 wurde durch das Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz (Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Union zur Änderung der Bilanz- und der Konzernbilanzrichtlinie hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs (90/605/EWG), zur Verbesserung der Offenlegung von Jahresabschlüssen und zur Änderung anderer handelsrechtlicher B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. AG/KGaA

Rz. 382 [Autor/Zitation] Durch die Verletzung der Vorschriften des § 272 könnte eine Nichtigkeit des festgestellten JA nach § 256 AktG aufgrund verschiedener Tatbestände gegeben sein. Die Regelung des § 256 Abs. 1 AktG kann dabei als "Generalklausel" angesehen werden. § 256 Abs. 4 und 5 AktG behandeln die Nichtigkeit des JA aufgrund von Gliederungs- und Bewertungsfehlern (Koc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Inhaltliche Abgrenzung

Rz. 126 [Autor/Zitation] Der Posten umfasst alle Abschreibungen des GJ auf immaterielle VG und Sachanlagen unabhängig davon, aus welchem Grund die Abschreibungen vorgenommen worden sind. Der ausgewiesene Betrag muss mit der Summe der nach § 268 Abs. 2 Satz 3 in der Bilanz oder im Anhang anzugebenden Beträge übereinstimmen (Kirsch/Ewelt-Knauer/Schmitz in BKT, Bilanzrecht, § 27...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Aufstellung

Rz. 79 [Autor/Zitation] Mit der "Aufstellung" (vgl. auch § 242 Abs. 1 Satz 1) des JA iSd. Abs. 1 Satz 1 ist seine "Vorbereitung bis zur Beschlußreife" gemeint (BGH v. 29.3.1996 – II ZR 263/94, BGHZ 132, 263). Konkret geht es dabei um die Vorlage eines JA, zu dem sich der Vorstand oder die Geschäftsführung bekennen und der soweit fertiggestellt ist, dass er prüfungsbereit ist ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Steuerrückstellungen (B.2.)

Rz. 366 [Autor/Zitation] Die Steuerrückstellungen umfassen alle ungewissen Verbindlichkeiten aus Steuern. Dies gilt nicht nur für die Fälle, in denen die Gesellschaft selbst Steuerschuldnerin ist, sondern auch für sog. Haftungsschulden (§ 37 Abs. 1, §§ 69 ff. AO). Daher sind unter den Steuerrückstellungen auch ungewisse Lohnsteuerhaftungsschulden auszuweisen (Reiner in MünchK...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anzugebende Rechte und Wertpapiere

Rz. 279 [Autor/Zitation] Anzugeben sind Genussscheine, Genussrechte, Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheine, Optionen, Besserungsscheine sowie ihnen vergleichbare Wertpapiere oder Rechte. Rz. 280 [Autor/Zitation] Die Angabe erfasst bestehende Genussrechte. Das AktG enthält zwar in § 221 Abs. 3 iVm. Abs. 1 Regelungen über Genussrechte, ohne aber Aussagen zum Inhalt der Rech...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Erfasste Posten

Rz. 43 [Autor/Zitation] Der Vermerk ist für jeden Posten der Postengruppe "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" (§ 266 Abs. 2 B.II.) gesondert zu machen. Dies sind die folgenden Posten: Die...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Als Tochter- bzw. Mutterunternehmen in Betracht kommende Rechtsträger

Rz. 316 [Autor/Zitation] Abs. 3 befreit unmittelbar nur Tochtergesellschaften in der Rechtsform der KapGes. Zwar erstreckt § 264a den Anwendungsbereich der "Vorschriften des Ersten bis Fünften Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts" auch auf kapitalistisch geprägte Personenhandelsgesellschaften (insbes. GmbH & Co. KG), was im Grundsatz auch Abs. 3 umfassen würde. § 264b enthä...mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / 2. AktG

Rz. 71 [Autor/Zitation] Zu den vorrangigen zu beachtenden Rechnungslegungsvorschriften des AktG zählen vor allem die §§ 150–160 und 170–176 AktG. Die §§ 150–160 AktG betreffen den Bilanzausweis selbst. § 150 AktG regelt, in welchem Umfang die AG gesetzliche Rücklagen und Kapitalrücklagen zu bilden hat; die Bildung anderer Gewinnrücklagen richtet sich hingegen nach § 58 AktG. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Besonderheiten bei Neugründung und Umwandlung (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 31 [Autor/Zitation] Die grundlegenden Vorschriften zur Eingruppierung eines Unternehmens als kleine, mittelgroße oder große KapGes. gelten für den Fall, dass dasselbe Unternehmen kontinuierlich fortgeführt wird. Für den Fall, dass eine Umwandlung oder Neugründung stattgefunden hat, bedarf es daher Sondervorschriften für die Kategorisierung in Größenklassen, die diesen bes...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Grundstücke

Rz. 100 [Autor/Zitation] Rechtlich sind unter "Grundstücken" begrenzte, durch Vermessung gebildete Teile der Erdoberfläche zu verstehen, für die jeweils ein eigenes Grundbuchblatt im Grundbuch geführt wird. Für Zwecke der Rechnungslegung ist ergänzend auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise abzustellen, so dass sich im Einzelfall Unterschiede ergeben können. Auch für die Un...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Angaben zum Kapital

Tz. 204 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der IASB ist der Auffassung, dass die Höhe des Kapitals eines Unternehmens und die Art und Weise, wie es gemanagt wird, wichtige Faktoren für Bilanzleser darstellen, um das Risikoprofil eines Unternehmens zu beurteilen (IAS 1.BC86). Aus diesen Gründen verlangt IAS 1.134 die Angabe von Informationen, die den Nutzern von Abschlüssen eine Beurt...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Die Einführung der Erklärung zur Unternehmensführung war Teil des Aktionsplans der Europäischen Kommission, der Maßnahmen zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts und zur Verbesserung der Corporate Governance in der EU forcierte. Ziel war es, die Offenlegung im Bereich Unternehmensführungspraktiken zu verbessern, mehr Transparenz zu schaffen und die E...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Mutter-Tochter-Verhältnis

Rz. 108 [Autor/Zitation] Ein Mutter-Tochter-Verhältnis liegt vor, wenn das MU die Möglichkeit hat, auf ein oder mehrere TU unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss auszuüben. Der Gesetzgeber hat dabei das aus der angelsächsischen Rechnungslegungspraxis abgeleitete juristische Konzept (sog. Control-Konzept) in das deutsche Bilanzrecht aufgenommen, bei dem es al...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Ausweis in eigenen Bilanzposten

Rz. 290 [Autor/Zitation] Bei einem gesonderten Ausweis in der Bilanz sind auf der Aktivseite Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter voneinander zu trennen ("jeweils gesondert"). Unter den Posten A.III. "Finanzanlagen" und B.II. "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" ist jeweils ein eigener Bilanzposten mit arabischer Zahl aufzunehmen. Er trägt die Bezeichn...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bisherige Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 267a entstammt der EU-Richtlinie 2012/6/EU v. 14.3.2012 und wurde durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) v. 27.12.2012 in das HGB eingefügt. Durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), das am 23.7.2015 in Kraft gesetzt worden war (vgl. Staake in HKMS[3], § 274a HGB Rz. 7), erfuhr § ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Verpflichtungen aus öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnissen (Auflagen)

Rz. 84 [Autor/Zitation] Darüber hinaus sind nach Nr. 3a auch Verpflichtungen aus öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnissen zu berücksichtigen, die sich noch nicht in einer Weise verdichtet haben, die einen Bilanzausweis rechtfertigt (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 69). Verpflichtungen zu Aufwendungen, die im öffentlichen Recht (insbes. Abfallbeseitigungsrecht, B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Methodisches Konzept (temporary concept und timing concept)

Rz. 24 [Autor/Zitation] In der aktuellen Fassung beruht § 274 wie auch IAS 12 seit 1996 auf dem sog. temporary concept. Danach sind Grundlage für die Ermittlung latenter Steuern alle nicht dauerhaften Bilanzierungs- und Bewertungsdifferenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen. Jedem Vermögensgegenstand, jeder Schuld und jedem RAP wird in der Handels...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 1. Vorbemerkung

Rz. 69 [Autor/Zitation] Für die Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen in Kapital- und Personengesellschaften gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten gilt im Ausgangspunkt, dass hierdurch eine Gewinnrealisierung iSd. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ausgelöst wird (sog. tauschähnlicher Vorgang). Die Regelungen nach §§ 20 und 24 UmwStG gehen allerdin...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Fertige Erzeugnisse und Waren (B.I.3.)

Rz. 208 [Autor/Zitation] Zu den fertigen Erzeugnissen gehören die Vorräte erst dann, wenn sie versandfertig sind. Sie sind wie entsprechende Waren auch dann hier auszuweisen, wenn sie zur Ablieferung am Abschlussstichtag bereitgestellt sind. Ein Ausweis der Forderungen aus dem Verkaufsgeschäft kommt erst mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf den Abnehmer in Betracht; er...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 66 [Autor/Zitation] Die anderen aktivierten Eigenleistungen bilden einen Teil der Gesamtleistung des Unternehmens. Das Gesetz spricht hierbei nicht von "Erträgen" aus anderen aktivierten Eigenleistungen. Der Posten ist kein Ertragsposten in der Art wie etwa die sonstigen betrieblichen Erträge (Posten Nr. 4), sondern wie die Bestandsveränderungen (Posten Nr. 2) ein Korrekt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 395 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Berichtspflicht sind im Anhang der nach den Vorgaben in § 168 Abs. 1 Satz 3 KAGB (iVm. 278 oder 286 Abs. 1 KAGB) ermittelte Wert der Anteile oder Anlageaktien und die Differenz dieses Werts zum in der Bilanz ausgewiesenen Buchwert anzugeben. Im Fall ausländischer Investmentanteile kann dem Buchwert auch der nach ausländischem Investmentr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Zilias/Lanfermann, Die Neuregelung des Erwerbs und Haltens eigener Aktien, WPg 1980, 61 und 89; WPK/IDW, Gemeinsame Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer und des Instituts der Wirtschaftsprüfer zum Entwurf eines Bilanzrichtlinie-Gesetzes, WPg 1981, 609; Lauth, Buchhaltungs- und Bilanzierungsprobleme im Gefolge des geplanten Bilanzrichtlinie-Gesetzes, BB 1982, 2022; Hoffm...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Krüger, Die Berücksichtigung der Haftungsverhältnisse bei der Rechnungslegung der AG, 1961; Kropff, Übergangsfragen zu den Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzes 1965 (Teil II), DB 1966, 709; Risse, Zum Geschäftsbericht des Vorstandes der Aktiengesellschaft, BB 1969, 419; Jonas, Die EG-Bilanzrichtlinie – Grundlagen und Anwendung in der Praxis, 1980; Westphal, Segmen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Aufstellungsfrist (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 96 [Autor/Zitation] § 264 Abs. 1 Satz 3 konkretisiert § 243 Abs. 3 dahingehend, dass der JA und der Lagebericht von den gesetzlichen Vertretern der großen und mittelgroßen (§ 267 Abs. 2 und 3) KapGes. in den ersten drei Monaten des GJ für das vergangene GJ aufzustellen sind. Entsprechendes gilt für Unternehmen, die nach dem PublG berichtspflichtig sind (§ 5 Abs. 1 Satz 1 ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Rechtsformabhängige Besonderheiten

Rz. 121 [Autor/Zitation] Die AG hat ein in Aktien zerlegtes Grundkapital (§ 1 Abs. 2 AktG), dessen Mindestnennbetrag 50.000 EUR beträgt (§ 7 AktG) und in der Satzung (§ 23 Abs. 3 Nr. 3 AktG) auch höher festgelegt sein kann. Änderungen sind möglich durch Herauf- oder Herabsetzung (Rz. 125 ff., 148 ff.). Es erfolgt eine Zerlegung in einzelne Aktien entweder durch Nennbetragsakt...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Erläuterungspflicht im Anhang (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 47 [Autor/Zitation] Das Gesetz sieht bei mangelnder Vergleichbarkeit mit den Vorjahresbeträgen eine Erläuterung im Anhang vor. Aus der Einordnung der Regelung im Rahmen der Gliederungsvorschriften ergibt sich, dass hier nur die eingeschränkte Vergleichbarkeit aufgrund von Ausweisänderungen angesprochen ist, nicht aus Abweichungen bei der Ausübung von Bilanzierungs- bzw. B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Satzungsmäßige Rücklagen bei der AG/KGaA

Rz. 301 [Autor/Zitation] Die Bildung und Dotierung von Rücklagen ist bei eine AG den Regeln des § 58 AktG unterworfen, die einen Ausgleich schaffen wollen zwischen dem Interesse der Verwaltung an einer möglichst hohen Gewinnthesaurierung und dem Interesse der Aktionäre an einer möglichst hohen Gewinnausschüttung (Bayer in MünchKomm. AktG6, § 58 Rz. 2). Welcher Platz den satzu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 267a hat zum Ziel, innerhalb der Kategorie kleiner Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 noch eine Kategorie von Kapitalgesellschaften zu schaffen, die aufgrund ihrer geringen Größe weitere Erleichterungen in Anspruch nehmen können mit dem Ziel, kleinste Kapitalgesellschaften von einer für sie schwer erträglichen Bürokratielast zu befreien (vgl. Mül...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Wahlrechte

Rz. 233 [Autor/Zitation] Ob Abs. 2 die KapGes. in der Ausübung der ihr durch Gesetz oder GoB eingeräumten Wahlrechte einschränkt, wurde vor dem BilMoG v. 25.5.2009 (BGBI. I 2009, 1102) eingehend diskutiert und unterschiedlich beurteilt (zum Meinungsstand eingehend Hennrichs, passim; ferner etwa Clemm in FS Budde, 135; Siegel in HURB, 417 ff.). Seitdem hat die Frage etwas an B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Darstellung von Einstellungen und Entnahmen im Jahresabschluss

Rz. 206 [Autor/Zitation] Einstellungen und Entnahmen von Kapitalrücklagen sind bereits bei der Aufstellung des JA (dh. bei seiner Vorbereitung bis zur Beschlussreife, vgl. BGH v. 29.3.1996 – II ZR 263/94, NJW 1996, 1678) zu bilden; dies ergibt sich unmittelbar aus § 270 Abs. 1. Eine inhaltliche Kompetenzzuweisung an die geschäftsführenden Organe ist damit nicht verbunden. § 2...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Sonderfall: Eingeforderte Nachschüsse bei der GmbH

Rz. 222 [Autor/Zitation] Gemäß § 26 GmbHG kann in der Satzung einer GmbH vorgesehen werden, dass die Gesellschafter auf Beschluss der Gesellschafterversammlung Nachschüsse zu leisten haben. Die Verpflichtung kann betragsmäßig unbeschränkt sein, in der Satzung kann aber auch ein Höchstbetrag angesetzt werden (§ 26 Abs. 3 GmbHG). Ist kein solcher Höchstbetrag in der Satzung fes...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 7 [Autor/Zitation] Der gesetzgeberisch intendierte Zweck der Norm stellt sich in zweierlei Dimensionen dar: Zum einen dient § 272 als "Gliederungsvorschrift", die systematisch einzelne Gliederungspunkte des § 266 Abs. 3 A. konkretisiert (Kropff in MünchKomm. BilR, § 272 Rz. 5). Zum anderen kommt der Norm in Bezug auf die Kapitalbindung/Kapitalschutz materiell-rechtlich re...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Einbeziehung

Rz. 334 [Autor/Zitation] Die Befreiung erfordert, dass das TU in den KA des Unternehmens, zu dem ein Mutter-Tochter-Verhältnis im vorstehenden Sinne besteht, "einbezogen ist". Dies soll sicherstellen, dass Informationen über das die Befreiungen nutzende TU zumindest in den befreienden KA eingehen, um den durch den Wegfall eines veröffentlichten JA entstehenden Informationsver...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Schutzklausel

Rz. 53 [Autor/Zitation] Eine Schutzklausel analog § 286 Abs. 1 besteht für den Lagebericht nicht. Es ist aber anerkannte Praxis, dass Angaben unterbleiben können, wenn anderenfalls das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährdet wäre (vgl. WP Handbuch18, Kap. F Rz. 1385; Grottel in Beck BilKomm.14, § 289 HGB Rz. 48; Kirsch/Huter/Höbener in Beck HdR, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 7 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 267a definiert eine Unterkategorie zu kleinen Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1. Dabei wird an dieselben Kriterien angeknüpft, die für den Fall, dass die entsprechenden Schwellenwerte nicht überschritten werden, Erleichterungen in Bezug auf die Darstellungsform der Bilanz und GuV, des Anhangs sowie der Offenlegung ermöglichen....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Wertaufholungsrücklage

Rz. 313 [Autor/Zitation] Gemäß § 58 Abs. 2a AktG, § 29 Abs. 4 Satz 1 GmbHG können Eigenkapitalanteile von Wertaufholungen des Anlage- oder Umlaufvermögens in andere Gewinnrücklagen eingestellt werden. Mit Eigenkapitalanteil ist hier der Wertaufholungsbetrag abzüglich einer steuerlichen Belastung – soweit eine solche vorhanden ist – gemeint (Altmeppen 11, § 35 GmbHG Rz. 35; Gri...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Allgemeine Verwaltungskosten (Abs. 3 Nr. 5)

Rz. 217 [Autor/Zitation] In den Posten Nr. 5 sind die Kosten des allgemeinen Verwaltungsbereichs einzubeziehen. Auszuweisen sind alle im GJ angefallenen Aufwendungen, soweit sie nicht den Herstellungskosten zugerechnet wurden. In Betracht kommen insbes. die Kosten der Geschäftsführung, des Rechnungswesens, eines Rechenzentrums, der Personalverwaltung, der Finanzabteilung, der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Gewinn- und Verlustrechnung für Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 5)

Rz. 228 [Autor/Zitation] Für Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a) bietet § 275 Abs. 5 Erleichterungen bei der Gliederung der GuV. Die Regelung geht zurück auf das MicroBilG und eröffnet Kleinstkapitalgesellschaften die Möglichkeit, ihre GuV weniger detailliert zu gliedern. Anstelle der Mindestgliederung nach § 275 Abs. 2 oder 3 können diese Unternehmen eine vereinfachte Glie...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Art der Erträge

Rz. 145 [Autor/Zitation] Als Erträge kommen in erster Linie Gewinnausschüttungen der Beteiligungsunternehmen, ferner Erträge aufgrund von Dividendengarantien sowie Gutschriften von Gewinnanteilen, die nicht ausgeschüttet werden, in Betracht. Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn (§ 59 AktG) sind Gewinnausschüttungen. Zinsen auf beteiligungsähnliche Darlehen gehören zum Post...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Abzug sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern

Rz. 41 [Autor/Zitation] Nach § 277 Abs. 1 sind die Umsatzerlöse nach Abzug sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen. Dies war mangels einer expliziten Regelung im Gesetz bis zum BilRUG umstritten (zur uneinheitlichen Praxis vgl. Kolb/Roß, WPg 2015, 869, 872 f.). Mehrheitlich wurde im Schrifttum von einem faktischen Wahlrecht ausgegangen (Kirsch, DStR 20...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Verfahren

Rz. 341 [Autor/Zitation] Die Inanspruchnahme der Befreiung des Abs. 3 hängt – neben der Einbeziehung in den KA (vgl. Rz. 320 ff.) – von fünf weiteren, in Abs. 1 enumerierten Voraussetzungen ab, die durch das BilRUG neu sortiert und in Teilen inhaltlich verändert wurden. In Übereinstimmung mit Art. 37 Abs. 2 Bilanz-RL (2013/34/EU) verlangt Abs. 1 Nr. 1 zunächst, dass alle Gese...mehr