Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bedingte Kapitalerhöhung (AG/KGaA)

Rz. 132 [Autor/Zitation] Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur für die AG/KGaA geregelt (§§ 192–201 AktG). Das GmbHG kennt dieses Institut nicht, eine bedingte Kapitalerhöhung ist für die GmbH nicht möglich. Eine bedingte Kapitalerhöhung bei AG/KGaA beruht auf einem Beschluss der HV, eine Erhöhung des Grundkapitals nur insoweit durchzuführen, wie von einem Umtausch- oder Bezug...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Zulässigkeit und Abgrenzung

Rz. 42 [Autor/Zitation] Das Gesetz gibt den Unternehmen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus die Möglichkeit, den Jahresabschluss zu erläutern und damit zur Vermittlung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes beizutragen. Rz. 43 [Autor/Zitation] Ob im Einzelfall Pflichtangaben oder freiwillige Zusatzangaben vorliegen, kann mitunter zweifelhaft sein (zur Prüfu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Übersicht

Rz. 26 [Autor/Zitation] Der Begriff "Eigenkapital" findet sich in der Bilanzgliederung in § 266 Abs. 3 A. Eine gesetzliche Definition des Begriffs ist nicht ersichtlich (s. auch Böcking/Gros/Heise in EBJS[5], § 272 Rz. 2). Rz. 27 [Autor/Zitation] Auch eine gesetzliche Definition für "Fremdkapital" ist im HGB nicht vorhanden. In der Beschreibung des Inhalts einer Bilanz (§ 247 A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bewertung der sonstigen Verpflichtungen

Rz. 110 [Autor/Zitation] Nr. 3a enthält keinen besonderen Hinweis darauf, wie der Gesamtbetrag der Verpflichtungen zu ermitteln ist. Maßgeblich ist die Bewertung und damit die Feststellung des Gesamtbetrags zum Abschlussstichtag. Da die Angabe nach Nr. 3a eine Ergänzung zu den zu passivierenden oder den unter der Bilanz anzugebenden Verpflichtungen darstellt, hat sich die Bew...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Organschaftsverhältnisse

Rz. 55 [Autor/Zitation] Liegt ein Organschaftsverhältnis iSd. §§ 14 ff. KStG vor, so sind die – technisch auf der Stufe der Organgesellschaft ermittelten – latenten Steuern in die latenten Steuerposten des Organträgers einzubeziehen (vgl. DRS 18.32). Auf der Ebene der Organgesellschaft entfällt somit grds. der Ausweis von latenten Steuern, da sich die Differenzen zwischen den...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ablaufgliederungsprinzip

Rz. 45 [Autor/Zitation] Nach dem Prinzip der Ablaufgliederung kann der betriebliche Organisations- und Produktionsprozess in zeitlicher und sachlogischer Hinsicht abgebildet werden. Dementsprechend ist auf der Aktivseite zunächst das Anlagevermögen als der Vermögenskomplex, der die Grundlage für die Aufnahme und Unterhaltung des Produktionsprozesses darstellt, und danach das ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Unterlassen von Angaben über nicht publizitätspflichtige Unternehmen (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 58 [Autor/Zitation] Unter Aufrechterhaltung der Verpflichtung, über Beteiligungsgesellschaften nach § 285 Nr. 11 und 11b Angaben zu machen, stellt Abs. 3 Satz 2 die Befreiung in das Ermessen der KapGes., Angaben über das Eigenkapital und das Jahresergebnis von Unternehmen zu unterlassen, wenn diese ihren JA nicht offenzulegen haben und die berichtende KapGes. keinen beher...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Sonstige Ausleihungen (A.III.6.)

Rz. 178 [Autor/Zitation] Alle nicht unter A.III.2. oder A.III.4. auszuweisenden Ausleihungen sind bei Zugehörigkeit zum Anlagevermögen den sonstigen Ausleihungen zuzuordnen, die damit den Charakter eines Sammelpostens erhalten (zum Begriff der Ausleihung s. Rz. 157). Rz. 179 [Autor/Zitation] Hierunter fallen auch Kredite nach §§ 89, 115 AktG , wenn diese nach den allgemeinen Gru...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 6 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 1 ist bei der Aufstellung und Darstellung aller allgemeinen Abschlüsse (general purpose financial statements) anzuwenden, die in Übereinstimmung mit den IFRS erstellt werden (IAS 1.2), dies gilt unabhängig davon, ob der betreffende Abschluss separat oder zB als Teil eines Geschäftsberichts oder Emissionsprospekts veröffentlicht wird. Allge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 9 [Autor/Zitation] § 271 hat keinen eigenständigen Geltungsbereich, vielmehr richtet sich dieser nach dem Anwendungsbereich der handelsbilanzrechtlichen Normen, bei denen die Begriffe der Beteiligung und der verbundenen Unternehmen verwendet werden. Die Definition der beiden Begriffe befindet sich in § 271, der sich wiederum im Zweiten Abschnitt des Dritten Buchs des HGB ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Allgemeines

Tz. 133 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Seit der im Juni 2011 erfolgten Änderung von IAS 1 sprechen IAS 1.10 bzw. IAS 1.81A von Darstellung von Gewinn und Verlust und sonstigem Ergebnis (statement of profit or loss and other comprehensive income) als die beide Abschnitte umfassende Gesamtdarstellung. Gleichwohl ist es zulässig, bspw. den zuvor verwendeten Begriff Gesamtergebnisrec...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 12 [Autor/Zitation] § 285 geht zurück auf das Bilanzrichtlinien-Gesetz (Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts – BiRiLiG). Nach Änderungen einzelner Angabepflichten infolge einer Reihe von Reformen, auf die im Rahmen der Auseinandersetzung mit den Einzelpflich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 10. Verhältnis zu sonstigen Schutzregeln und Informationsrechten

Rz. 253 [Autor/Zitation] Die Auskunfts- und Einsichtsrechte der GmbH-Gesellschafter aus § 51a GmbHG erstrecken sich auf die Handelsbücher (§ 238) und auf die Schriften der GmbH, also neben dem JA auch auf die Handelskorrespondenz und die Buchungsbelege (vgl. dazu Bayer in Lutter/Hommelhoff21, § 51a GmbHG Rz. 11). Dagegen ist die Auskunftspflicht des Vorstands der AG zu Fragen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Ausweis von Unterschiedsbeträgen bei Anwendung der Bewertungsmethoden nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 140 [Autor/Zitation] Die auf Art. 40 Abs. 2 der alten 4. EG-RL beruhende Vorschrift verlangt den pauschalen Ausweis der Unterschiedsbeträge für jede Gruppe, für die die Bewertungsmethoden/-vereinfachungen des § 240 Abs. 4 (Gruppenbewertung) oder § 256 Satz 1 (Bewertungsvereinfachungsverfahren) zur Anwendung kommen, wenn sich bei Anwendung dieser Methoden im Vergleich zu e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] In § 271 wird sowohl der Begriff der Beteiligung als auch der des verbundenen Unternehmens definiert. Es erfolgt somit eine Klärung zweier Begriffe, die an unterschiedlichen Stellen des Dritten Buchs des HGB zB für Zwecke der Gliederung der Bilanz und GuV (§§ 266 und 275), der Anhangangaben und Offenlegungsvorschriften sowie Vorschriften zur Abschlusspr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen (Abs. 2 Satz 3 iVm. § 285 Nr. 21)

Rz. 23 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 Satz 3 brauchen mittelgroße KapGes. nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen entgegen § 285 Nr. 21 nur dann im Anhang anzugeben, wenn die Geschäfte direkt oder indirekt mit einem Gesellschafter, Unternehmen, an denen die Gesellschaft selbst eine Beteiligung hält, oder Mitglie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 20 [Autor/Zitation] Die Definition der Beteiligung, wie sie in § 271 Abs. 1 enthalten ist, hat ihren Ursprung im Aktiengesetz aus dem Jahr 1937, und zwar in dessen § 131 Abs. 1 A.II.6., in dem sie neu geschaffen wurde. Später wurde diese Regelung im Rahmen des Aktiengesetzes aus dem Jahr 1965 in dessen § 152 Abs. 2 übernommen. Rz. 21 [Autor/Zitation] Die Definition der verb...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundsatz

Rz. 161 [Autor/Zitation] Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital besitzen einen Doppelcharakter, der ihren gesonderten Ausweis in der Bilanz erforderlich macht. Zum einen stellen sie wirtschaftlich betrachtet einen Korrekturposten zum gezeichneten Kapital dar, zum anderen sind sie jedoch rechtlich auch als Forderungen der Gesellschaft an ihre Gesellschafter anzusehen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (Nr. 1 Buchst. a)

Rz. 18 [Autor/Zitation] Nr. 1 stellt nicht auf die vereinbarte Laufzeit, sondern auf die Restlaufzeit ab. Maßgeblich ist somit der zwischen dem Abschlussstichtag und dem voraussichtlichen, vereinbarten oder gesetzlich festgelegten Fälligkeitstermin liegende Zeitraum (Poelzig in MünchKomm. HGB[5], § 285 Rz. 13; Henckel in HKMS[3/4], § 285 HGB Rz. 18 [9/2024]). Das bedeutet, da...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Rz. 87 [Autor/Zitation] Unter dem Posten Nr. 5a sind grds. alle Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe auszuweisen, unabhängig davon, in welchem Funktionsbereich sie angefallen sind (zur Abgrenzung des Begriffs "Roh-, Hilfs- und Betriebsstoff" s. § 266 Rz. 197). Es kann sich folglich um Materialverbräuche aus der Fertigung, der Forschung und Entwicklung, Verwaltung ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Entsprechenserklärung iSv. § 161 AktG (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 66 [Autor/Zitation] Eine Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG muss eine börsennotierte AG, KGaA und SE sowie (andere) kapitalmarktorientierte AG, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handeln an einem organisierten Markt ausgegeben hat und deren ausgegebene Aktien auf eigene Veranlassung über ein multilaterales Handelssystem ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 439 [Autor/Zitation] Nr. 31 verpflichtet zur Angabe von Betrag und Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Die Berichtspflicht wurde durch das BilRUG neu eingefügt und dient der Umsetzung von Art. 16 Abs. 1 Buchst. f Bilanz-RL (2013/34/EU) ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 336 [Autor/Zitation] Nach Nr. 20 sind, soweit Finanzinstrumente in der Bilanz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, im Anhang folgende Angaben zu machen: Die grundlegenden Annahmen, die der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zugrunde gelegt wurden (Buchst. a), sowie für jede Kategorie derivativer Finanzinstrum...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Angabe der Befreiung (Abs. 3 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 375 [Autor/Zitation] Eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Befreiung des Abs. 3 ist nach dessen Satz 1 Nr. 4 ferner, dass die Befreiung des Tochterunternehmen im Anhang des vom MU aufgestellten KA angegeben wird. Die Voraussetzung hat ihre Grundlage in Art. 37 Abs. 6 Bilanz-RL (2013/34/EU). Um ihr zu entsprechen, ist in den Anhang des Konzernabschlusses der Hinwe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XIV. Angabe der Gründe für die planmäßige Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts (Nr. 13)

Rz. 249 [Autor/Zitation] Nr. 13 wurde durch das BilMoG neu gefasst und durch das BilRUG in Umsetzung von Art. 12 Abs. 11 UAbs. 2 Satz 3 Bilanz-RL (2013/34/EU) geändert. Die Berichtspflicht steht in Zusammenhang mit der Ergänzung in § 253 Abs. 3 (Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 66). Die Angabe ist von allen KapGes. und Personenhandelsgesellschaften iSv. § 264a im Anhang ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 130 [Autor/Zitation] Nach § 289 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a ist im Lagebericht auch auf die Risikomanagementziele und -methoden der Gesellschaft einschließlich ihrer Methoden zur Absicherung aller wichtigen Arten von Transaktionen, die im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfasst werden, unter Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten durch die Gese...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bewertung

Rz. 354 [Autor/Zitation] Die Höhe der einzustellenden Rücklage wie auch deren Folgebewertung richtet sich zwingend nach den fortgeführten Anschaffungskosten der erworbenen Anteile (vgl. § 272 Abs. 4 Satz 2, § 253 Abs. 1). Rz. 355 [Autor/Zitation] Hinsichtlich des zeitlichen Horizonts ist der Zeitpunkt der Bildung der Rücklage vom Zeitpunkt der Mittelherkunft zu unterscheiden. D...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausweis

Rz. 29 [Autor/Zitation] Die vollständige Ergebnisverwendung kann zu einem Bilanzgewinn/Bilanzverlust von Null führen. Es kann aber auch ein auf das nächste Geschäftsjahr vorzutragender Bilanzgewinn verbleiben. Beispiel: Rz. 30 [Autor/Zitation] Der Ausweis eines verbleibende...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Art der Angabe

Rz. 141 [Autor/Zitation] Der Anhang muss bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens für die GuV die Angabe des Materialaufwands des Geschäftsjahres enthalten (Nr. 8 Buchst. a). Die Angabe hat sich nach der für die GuV-Gliederung bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens zu richten (§ 275 Abs. 2 Nr. 5) und den Aufwand in Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Aktive latente Steuern (D.)

Rz. 265 [Autor/Zitation] Der Posten D. wurde durch das BilMoG 2009 eingefügt. Bis dahin konnte ein entsprechender Sonderposten gebildet werden (ADS6, § 266 HGB Rz. 172). Rz. 266 [Autor/Zitation] Kommt es wegen unterschiedlicher Wertermittlung zu Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz, fällt der tatsächliche Steueraufwand gemessen an der HB entweder zu hoch oder zu nied...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Definition der Umsatzerlöse

Rz. 9 [Autor/Zitation] Nach § 277 Abs. 1 sind Umsatzerlöse als Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der USt. sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern definiert. Diese Legaldefinition wurde durch das BilRUG eingeführt und setzt Art. 2 Nr. 5 B...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 1. Grundlagen

Rz. 42 [Autor/Zitation] Die Ergänzungsbilanzierung ist Ausdruck der transparenten Besteuerung von Mitunternehmerschaften. Ganz allgemein ausgedrückt dient die Ergänzungsbilanzierung dazu, den Gewinn des einzelnen Gesellschafters zutreffend zu ermitteln, wenn in dessen Person Umstände vorliegen, die in Bezug auf seinen individuellen Gewinnanteil zu Abweichungen gegenüber der G...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 37 [Autor/Zitation] § 264 Abs. 1 und 2, die KapGes. ua. zur Aufstellung eines erweiterten JA und eines Lageberichts (Abs. 1) sowie zur Beachtung des Einblicksgebots (Abs. 2) verpflichten, gehen in ihrer Ursprungsfassung auf das Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) v. 18.12.1985 (BGBI. I 1985, 2355, 2360) zurück, welches ua. der Umsetzung der 4. EG-RL (78/660/EWG) v. 25.7.197...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 453 [Autor/Zitation] Die Angabepflicht wurde durch das BilRUG eingeführt und entspricht (inhaltlich unverändert) § 277 Abs. 4 Satz 3 aF (Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 67). Nr. 32 hat keine Grundlage in der Bilanz-RL (2013/34/EU). Es handelt sich um eine rein nationale Vorgabe. Für den Konzernanhang folgt aus § 314 Abs. 1 Nr. 24 eine parallele Angabepflicht. Rz. 45...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Andere Zuzahlungen

Rz. 262 [Autor/Zitation] § 272 Abs. 2 Nr. 4 regelt, dass Zuzahlungen in das Eigenkapital in der Kapitalrücklage auszuweisen sind, welche die Gesellschafter in das Eigenkapital leisten und die nicht mit einem Vorzug verbunden sind (Papenroth in BeckOK HGB45, § 272 Rz. 43). Rz. 263 [Autor/Zitation] Systematisch ist § 272 Abs. 2 Nr. 4 als ein Auffangtatbestand gegenüber § 272 Abs....mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Darstellung der Rechnungslegungsmethoden

Tz. 187 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die Vorschriften zur Angabe der Rechnungslegungsmethode waren mehrmals Gegenstand von Anpassungen des IAS 1 (zu einer weiteren Änderung vgl. Tz. 188). Da die Vorschriften des IAS 1 nur wenig konkrete Hilfestellung bei der Beurteilung anzugebenden Rechnungslegungsmethoden gaben, hatte der IASB schon in der Vergangenheit Verbesserungsbedarf er...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / II. Rechtsentwicklung und dogmatische Grundlagen

Rz. 3 [Autor/Zitation] Das aktuell nach wie vor herrschende Verständnis von der transparenten Mitunternehmerbesteuerung findet seine historischen Grundlagen in der von der Rspr. des RFH, RFH v. 2.3.1927 – VI A 89/27, RFHE 21, 8: v. 4.11.1938 – III 140/38, StuW 1939, Nr. 128; RFH v. 8.1.1936 – RStBl. 1936, 135, 136) und der früher vom BFH (BFH v. 11.12.1969 – IV R 92/68, BStBl....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Sacheinlagen

Rz. 235 [Autor/Zitation] Kapitalerhöhungen durch Sacheinlagen sind in der Praxis gebräuchlich, meist entstehen sie durch Einbringung von Beteiligungen oder Betrieben bzw. Anteilen an Personengesellschaften (vgl. steuerlich §§ 20, 21 UmwStG). Dabei wird selten in voller Höhe das gezeichnete Kapital erhöht, meist erfolgt neben einer solchen Erhöhung eine Zuführung zu den Rückla...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Generell

Rz. 32 [Autor/Zitation] Dem materiellen Kapitalbegriff (s. Rz. 30) folgend sind die Funktionen des Eigenkapitals zu bestimmen. Das Eigenkapital hat dabei für eine Gesellschaft verschiedene Funktionen (BKT, Bilanzen[17], 480), die wichtigsten sind die Arbeits- bzw. Kontinuitätsfunktion (Fortführung der Unternehmenstätigkeit), Haftungsfunktion (Haftung mit dem Vermögen für die ge...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Kündbare Instrumente (puttable instruments)

Tz. 62 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Im Februar 2008 hatte der IASB eine Änderung an IAS 32 bewirkt, mit der Instrumente, die ein Rückgaberecht an den Emittenten vorsehen, unter bestimmten Umständen als Eigenkapitalinstrument klassifiziert werden können (s. a. Blaum 2009, S. 121ff.; Deloitte LLP, B3.2.1.2.1; DRSC, RIC 3; KPMG 2008, S. 126ff.; KPMG IFRG Limited 2024/25, Tz. 7.3.1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Carbon Footprint: Die Basis... / Zusammenfassung

Eine fundierte Klimastrategie beginnt mit der exakten Erfassung aller Treibhausgasbeiträge eines Unternehmens, denn nur messbare Größen erlauben es, Ziele zu setzen, Fortschritte zu prüfen und Verantwortung klar zuzuweisen. Grundlage dafür ist das "Carbon Accounting", das sämtliche klimawirksamen Gase in Kohlendioxidäquivalente (CO2eq) umrechnet; ihr Treibhauspotenzial wird ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Carbon Footprint: Die Basis... / 5.3.1 Die Rahmenbedingungen für Scope 3

Wichtig Scope-3-Emissionen Scope-3-Emissionen nach dem Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) umfassen alle indirekten Treibhausgasemissionen entlang der Wertschöpfungskette eines Unternehmens, die nicht unter Scope 1 (direkte Emissionen) oder Scope 2 (indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie) fallen. Das GHG unterscheidet im Bereich des Scope 3 der indirekten Emissionen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Carbon Footprint: Die Basis... / 5.3.2 Die 15 Kategorien des Scope 3 im Detail: Die acht Upstream-Kategorien

Hinweis Upstream-Emissionen Als "vorgelagert" werden Emissionen bezeichnet, die in der Wertschöpfungskette "vor dem Werkstor" des bilanzierenden Unternehmens entstehen – also durch die Gewinnung von Rohstoffen, die Herstellung und den Transport von Produktionsmaterialien und Halbzeugen, bis sie beim Unternehmen ankommen. 1. Eingekaufte Waren- und Dienstleistungen (Purchased Go...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Carbon Footprint: Die Basis... / 5.3.4 Die große Bedeutung der Scope-3-Emissionen für den CCF

Der Scope 3 ist die Schimäre oder das Geisterschiff des Carbon Accounting. Der Scope 3 des CCF wird gerne mit dem unter Wasser liegenden Teil eines Eisbergs verglichen, weil der größte Teil des CCF eines Unternehmens quasi im Verborgenen liegt – eben in der Vorkette oder in nachgelagerten Prozessen: Abb. 2: Anteil des Scope 3 am gesamten CCF von Unternehmen dreier Branchen Der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 3.1 Antragskonzept Aufbau

Um einen Förderantragantrag für ein Förderprojekt zu erstellen, ist eine grundsätzliche Struktur sinnvoll. Es verhilft den Förderstellen zum schnellen Verstehen und verschafft einen direkten Einblick in die geplante Investitionsmaßnahme. Verschiedene Förderstellen haben auf Ihren Webseiten Vordrucke und Antragsformulare, die mit Unternehmensdokumenten ergänzt werden müssen. Hi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Klimaneutrale Unternehmen s... / 1 Wie tragen Unternehmen und ihre Aktivitäten zum Klimawandel bei?

Es sind mannigfaltige Aktivitäten jedes Unternehmens, die zum Klimawandel beitragen. Klimabelastende Beiträge von Organisationen aller Größen und Branchen haben fast immer ihre Ursache in der Bewegung oder Veränderung von Stoffströmen. Hier wird zunächst eine rein qualitative Betrachtung vorgenommen, um einen Überblick zu gewinnen. Wie die Klimabeiträge zu quantifizieren sin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Die Klimakommunikation / 4.4 Der Bericht zur Kohlenstoffneutralität im Sinne der ISO 14068

Unternehmen, die Kohlenstoffneutralität für einen definierten Bilanzraum darlegen wollen und die internationale Norm ISO 14068 einhalten, sollen für jeden Berichtszeitraum einen Bericht über die Kohlenstoffneutralität öffentlich zugänglich machen. Sein Inhalt ist in Ziffer 12 der Norm umfänglich geregelt. Der Bericht soll die folgenden Punkte beinhalten: Eine genaue Darstellu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Zukunftsfähige Praxis: Wie ... / 1 Die Klimaambition

Die Klimastrategie eines Industrieunternehmens muss meines Erachtens angesichts der in Kapitel 2 des Buchs beschriebenen globalen Herausforderungen, die der Klimawandel mit sich bringt, sehr ambitioniert sein – und je klimabelastender das Geschäftsmodell ist, desto ambitionierter muss die Klimastrategie sein. Der erste Schritt auf dem Weg hin zu einer Treibhausgasneutralität...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 2.9 Förderprogramme Gründung

ERP-Gründerkredit – StartGeld Das Förderziel des Programms ist die Förderung von Existenzgründungen und junger Unternehmen in Deutschland durch zinsgünstige Darlehen. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung: Errichtung oder Übernahme bestehender Unternehmen sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung. Dazu gehören auch Gründungen, die im Nebenerwerb starten, un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Carbon Footprint: Die Basis... / 3.2 Die Anwendung der Standards des GHG Protocol und der ISO 14064-Serie

Wichtig Was ist das GHG Protocol? Es handelt sich, anders als man beim Begriff Protocol vermuten könnte, nicht um ein Papier. Stattdessen ist das GHG Protocol eine Multi-Stakeholder-Partnerschaft von Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Regierungen und anderen Partizipanten, die Standards publiziert Die erste Ausgabe des GHG Protocol Corporate Standard, die 2001 ...mehr