Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / VI. Andere Zuzahlungen

Marcus von Goldacker, Dr. Sebastian Heinrichs
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 262

[Autor/Zitation]

§ 272 Abs. 2 Nr. 4 regelt, dass Zuzahlungen in das Eigenkapital in der Kapitalrücklage auszuweisen sind, welche die Gesellschafter in das Eigenkapital leisten und die nicht mit einem Vorzug verbunden sind (Papenroth in BeckOK HGB45, § 272 Rz. 43).

 

Rz. 263

[Autor/Zitation]

Systematisch ist § 272 Abs. 2 Nr. 4 als ein Auffangtatbestand gegenüber § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 anzusehen und bildet eine weitere Kategorie der Kapitalrücklage, die keinen besonderen aktienrechtlichen Bindungen (§ 150 AktG) unterliegt und über die die Gesellschaftsorgane frei verfügen können (BKT, Bilanzen17, 508; WP Handbuch18, Kap. F Rz. 492; Reiner in MünchKomm. HGB5, § 272 Rz. 99 mwN). Entnahmen aus der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 werden als Ergebnisverwendung betrachtet (BKT, Bilanzen17, 509).

 

Rz. 264

[Autor/Zitation]

Nach dem Wortlaut der Vorschrift ist eine Zuzahlung nur von einem Gesellschafter möglich. Dabei ist aber der Begriff weit zu fassen:

  • Ein sog. Großmutterzuschuss (dh. ein Zuschuss, der von einem mittelbaren Gesellschafter geleistet wird) ist auch in der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 zu erfassen (Merkt in Hopt44, § 272 HGB Rz. 9; zur Frage der Berücksichtigung des Großmutterzuschusses auf Ebene der Zwischengesellschaft s. Roß/Zilch, BB 2014, 1579).
  • Ein Agio, das ein Emittent bei der Ausgabe von Eigenkapitalsurrogaten (bspw. Genussrechte mit Eigenkapitalcharakter) erzielt, ist systematisch folgerichtig in der Kapitalrücklage – jedoch unter Berücksichtigung eines Davon-Vermerks auszuweisen (aA mit Verweis auf die fehlende Gesellschafterstellung Reiner in MünchKomm. HGB5, § 272 Rz. 100; s. auch Rz. 36 ff.). Alternativ könnte HFA IDW 1/1994 folgend auch eine Berücksichtigung dieses Agios beim Sonderposten (§ 265 Abs. 5 Satz 2; bspw. "Genussrechte") n...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    340
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    294
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    252
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    251
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    243
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    234
  • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
    209
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    185
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    167
  • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
    147
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    143
  • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
    139
  • Mietverhältnis zwischen GbR und Gesellschafter über diesem zurechenbaren Grundstücksanteil nicht anzuerkennen
    139
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    136
  • Nächtliches Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen verfassungsgemäß
    129
  • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
    118
  • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
    117
  • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
    115
  • Stornokosten als steuerbare Leistung im Hotelgewerbe (zu § 1 UStG)
    113
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    111
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Top-Themen
Downloads
Shop

Empfehlung


Zum Thema haufe.de
Bessere Suchergebnisse: So legen Sie Haufe als Top-Quelle bei Google fest

Google bietet eine neue Funktion an: Nutzer können bevorzugte Quellen festlegen, die in den Suchergebnissen priorisiert angezeigt werden. Mit wenigen Klicks machen Sie Haufe zu einer bevorzugten Quelle.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexware
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren