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1. Fair Value-Hedge

Dr. Joachim Brixner
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Rn. 466

Stand: EL 45 – ET: 02/2025

Sicherungsinstrument: Der Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsinstrument ist grds. erfolgswirksam zu erfassen. Einzige Ausnahme hierzu betrifft die Erfassung von Wertänderungen aus Sicherungsinstrumenten, die zur Absicherung von EK-Instrumenten eingesetzt werden, für die die Option zur Darstellung der Wertänderungen im "Sonstigen Ergebnis" (OCI) gewählt wurde (vgl. IFRS 9.5.7.5). Diese Wertänderungen aus den Sicherungsinstrumenten sind in diesem Fall auch im "Sonstigen Ergebnis" zu erfassen (vgl. IFRS 9.6.5.8(a)).

 

Rn. 467

Stand: EL 45 – ET: 02/2025

Grundgeschäft (Behandlung bilanzierter Grundgeschäfte): Der aus dem gesicherten Grundgeschäft entstehende Sicherungsgewinn oder -verlust führt zu einer erfolgswirksamen Anpassung des Buchwerts des gesicherten Grundgeschäfts. Für FK-Instrumente, die gemäß IFRS 9.4.1.2A erfolgsneutral zum Fair Value bilanziert werden, ist der Sicherungsgewinn oder -verlust aus dem gesicherten Grundgeschäft auch erfolgswirksam zum Fair Value zu erfassen. Diese Vorgehensweise ähnelt damit der Durchbuchungsmethode nach HGB (vgl. hierzu allerdings HdR-E, HGB § 254, Rn. 471). Eine Ausnahme stellen hier als gesicherte Grundgeschäfte designierte EK-Instrumente dar, für die die Option gewählt wurde, diese erfolgsneutral zum Fair Value nach IFRS 9.5.7.5 zu bilanzieren. In diesem Fall verbleiben die Sicherungsgewinne und -verluste erfolgsneutral im "Sonstigen Ergebnis" (vgl. IFRS 9.6.5.8(b)).

Wenn es sich bei dem gesicherten Grundgeschäft um ein zu fortgeführten AK bilanziertes Finanzinstrument (oder eine Komponente hiervon) handelt, ist jede Anpassung um einen Sicherungsgewinn oder -verlust nach IFRS 9.6.5.8(b) erfolgswirksam zu amortisieren. Eine Amortisation kann zu dem Zeitpunkt beginnen, sobald eine Anpassung erfolgt...

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