Um die Überentnahmen des laufenden Jahres zu ermitteln, werden die folgenden 3 Werte benötigt:

  1. der Gewinn des laufenden Jahres, der mithilfe einer Bilanz mit Gewinn und Verlustrechnung oder einer Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt wird.
  2. die Summe der Einlagen ins Betriebsvermögen. Einlagen sind alle privaten Mittel einschließlich der Sacheinlagen, die für betriebliche Zwecke verwendet werden. Hierzu gehören z. B. die Benzinkosten, die mit Barmitteln aus der privaten Geldbörse bezahlt werden.
  3. die Summe der Entnahmen. Hierzu gehören alle Barentnahmen, Nutzungs- und Sachentnahmen, also auch die private Pkw-Nutzung.
 
Praxis-Beispiel

Berechnung der Entnahme

Der Unternehmer erzielt im Jahr 01 einen Gewinn von 30.000 EUR. Seine Einlagen von 2.500 EUR setzen sich zusammen aus bar gezahlten Beträgen für Benzin, Wagenpflege, Büromaterial usw. Die Barentnahmen für den laufenden Lebensunterhalt betragen 24.000 EUR. Außerdem hat der Unternehmer 8.200 EUR für private Versicherungen vom betrieblichen Bankkonto gezahlt. Die private Pkw-Nutzung setzt er mit 2.800 EUR an. Der Unternehmer rechnet wie folgt:

Entnahmen 01:

 
für Lebensunterhalt 24.000 EUR  
für private Versicherungen 8.200 EUR  
Privatnutzung Pkw  2.800 EUR 35.000 EUR
       
  Gewinn 01 30.000 EUR  
  Privateinlagen  2.500 EUR – 32.500 EUR
  Überentnahmen =      2.500 EUR

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