Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3.3 Nachteilsausgleich

Rz. 123 Sofern sich bei den einzelnen Rechtsgeschäften Leistung und Gegenleistung bzw. bei den Maßnahmen Vor- und Nachteile nicht gleichwertig gegenüberstehen und dadurch eine Ausgleichspflicht nach § 311 AktG besteht, sind i. R. d. Berichtspflicht Angaben zu machen, wie der Ausgleich während des Gj tatsächlich erfolgte oder auf welche Vorteile ein Rechtsanspruch gewährt wur... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.4 Form der Berichterstattung

Rz. 125 Der Abhängigkeitsbericht ist in seiner Gesamtheit nicht zu publizieren, sondern nur dem Abschlussprüfer und dem Aufsichtsrat zugänglich zu machen.[1] Jedoch ist die Schlusserklärung des Vorstands nach § 312 Abs. 3 Satz 3 AktG in den Lagebericht aufzunehmen. Rz. 126 Da nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB (seit 1994) bestimmte kleine AGs keinen Lagebericht mehr aufstellen müss... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Darstellung des Geschäftsverlaufs einschließlich Geschäftsergebnis und Lage der Gesellschaft (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 23 Das HGB definiert die Begriffe "Geschäftsverlauf", "Geschäftsergebnis" und "Lage" nicht. Die Darstellung von Geschäftsverlauf und Lage der Ges. im Wirtschaftsbericht gehen Hand in Hand, denn zwischen beiden Angabepflichten bestehen Ursache-Wirkungs-Beziehungen. Während sich die Angaben zum Geschäftsverlauf auf die vergangene Periode beziehen, liegt bei den Angaben zur... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Risikomanagement-Bericht durch kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften (Abs. 4)

Rz. 106 Im Lagebericht sind in Umsetzung von Art. 46a Abs. 1 Buchst. c der Bilanzrichtlinie i. d. F. d. Abänderungsrichtlinie von sog. kapitalmarktorientierten KapG im Lagebericht in einem Risikomanagement-Bericht die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben.[1] Rz. 107 Abs. 4 gilt ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.1 Überblick

Rz. 115 Sofern kein Beherrschungsvertrag besteht, hat der Vorstand einer abhängigen Ges. nach § 312 Abs. 1 AktG in den ersten drei Monaten des Gj einen Bericht über die Beziehungen der Ges. zu verbundenen Unt (Abhängigkeitsbericht) aufzustellen. Diese Vorschrift steht im Zusammenhang mit den Regelungen zum sog. faktischen Konzern (§§ 311–318 AktG), deren Zweck der Schutz ein... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Darstellung und Erläuterung der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 38 In die nach Abs. 1 Satz 2 durchzuführende Analyse von Geschäftsverlauf und Lage der Ges. sind nach Abs. 1 Satz 3 die für die Geschäftstätigkeit bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren einzubeziehen. Abs. 1 Satz 3 präzisiert damit die Regelung des Abs. 1 Satz 1, wobei für große KapG die Besonderheiten des Abs. 3 gelten (nichtfinanzielle Leistungsindikatoren). R... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 Sanktionen

Rz. 127 Werden die Verhältnisse der Ges. im Lagebericht unrichtig wiedergegeben oder verschleiert, werden die Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Aufsichtsrats nach § 331 Nr. 1, Nr. 2 HGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldbuße bestraft. Rz. 128 Eine Wiedergabe der Verhältnisse ist unrichtig, sofern die im Lagebericht benannten Tatsachen den wahren Gegeb... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Darstellung und Erläuterung der bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren durch große Kapitalgesellschaften (Abs. 3)

Rz. 99 Große KapG, wozu nach § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB auch alle kapitalmarktorientierten Ges. zählen, haben auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren in die Analyse von Geschäftsverlauf und Lage der Ges. nach Abs. 1 Satz 2 einzubeziehen. Wie bei Abs. 1 Satz 3 geht es dem Gesetzgeber hier um die "bedeutsamsten" Leistungsindikatoren (hier nichtfinanzieller Art), die für die Ge... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Analyse des Geschäftsverlaufs und Lage der Gesellschaft (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 28 Im Zuge des BilReG wurde in den Abs. 1 der Satz 2 aufgenommen, der eine Analyse fordert, die über eine reine Darstellung hinausgeht. Unter Analyse ist die Untersuchung von Geschäftsverlauf und Lage der Ges. (die Modernisierungsrichtlinie, nicht jedoch Abs. 1 Satz 2, nennt auch das Geschäftsergebnis) zu verstehen. Die Analyse muss ausgewogen und umfassend sowie dem Umfang... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Prognose-, Chancen- und Risikobericht (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 43 Wenngleich mit dem BilReG vorwiegend die Etablierung der IFRS als weiterer Standard der externen Rechnungslegung in Deutschland in Verbindung gebracht wird, erweiterte dieser Reformschritt (nochmals) die Inhalte des Lageberichts: Ausgehend vom BiRiLiG (1985) hatten Unt, die nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet waren, einen Lagebericht zu erstellen, zumindest den Geschäft... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Nach § 264 Abs. 1 HGB haben mittelgroße und große KapG (§ 267 Abs. 2 und 3 HGB) sowie mittelgroße und große Personenhandelsgesellschaft i. S. d. § 264a Abs. 1 HGB, sofern sie als TU nicht nach § 264 Abs. 3 bzw. § 264b HGB befreit sind, einen Lagebericht aufzustellen. Unt, die dem PublG unterliegen, haben, sofern es sich bei ihnen nicht um Einzelkaufleute (EKfl.) oder r... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Künstlersozialabgabe / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Die Abgabe an die Künstlersozialkasse wird auf das Konto "Künstlersozialabgabe" 4391/6431 (SKR 03/04) gebucht. Diese Konten müssen unter dem Konto "Sonstig... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.3.4 Grundstücksverkauf während Rückwirkungszeitraum einer Umwandlung (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 GrEStG)

Rz. 26 Im Gesetz zur Änderung des GrEStG vom 12.5.2021[1] wurde § 8 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG eingefügt. Die Regelung trat zum 1.7.2021 in Kraft,[2] erfasst werden Erwerbsvorgänge, die nach dem 30.6.2021 verwirklicht wurden. Der Gesetzgeber hatte bei Einführung der Regelung die Vorstellung, dass eine Steuerersparnis erreicht werden könnte, weil allein mit Abschluss eines Kaufvertr... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 335 Festsetzung von Ordnungsgeld; Verordnungsermächtigungen

1 Überblick 1.1 Regelungszweck, Änderungen und Inhalt Rz. 1 Durch § 335 HGB erhält das Bundesamt für Justiz (BfJ) die Möglichkeit, Verstöße gegen Offenlegungspflichten durch KapG mittels Auferlegung eines Ordnungsgelds zu sanktionieren. Der Druck auf die Unt, die sich ihren Offenlegungsverpflichtungen entziehen möchten, hat sich durch die Verfahrenseinleitung von Amts wegen, d... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Kreis der offenlegungspflichtigen Unt umfasst KapG gem. § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB, PersG ohne eine natürliche Person als phG gem. § 264a Abs. 1, § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB, eG gem. § 339 Abs. 1 Satz 1 HGB, Banken gem. § 340l Abs. 1 Satz 1 HGB, VersicherungsUnt gem. § 341l Abs. 1 Satz 1 HGB, Zweigniederlassungen ausländischer KapG mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.10.2 Herabsetzung des Ordnungsgelds

Rz. 41 Mit der Neuregelung des Ordnungsgeldverfahrens durch das Gesetz zur Änderung des HGB wurde die Verpflichtung zur Absenkung des Ordnungsgeldes nach verspäteter Offenlegung in bestimmten Fällen eingeführt.[1] Bei einer Offenlegung nach der Sechswochenfrist hat das BfJ das Ordnungsgeld nach § 335 Abs. 4 Satz 2 HGB wie folgt herabzusetzen: bei Hinterlegung nach § 326 Abs. ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.8.1.2 Fristsetzung

Rz. 32 In der Androhung muss auf die gesetzliche Sechswochenfrist hingewiesen werden. mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.8.1 Inhaltliche Anforderungen

6.8.1.1 Bezeichnung der Verpflichtung Rz. 31 Um einerseits die europakonforme Richtlinienumsetzung hinsichtlich der Durchsetzung der Offenlegung gewährleisten zu können und andererseits die Interessen des von der Androhung Betroffenen ausreichend zu berücksichtigen, ist für die Bestimmtheit der Androhung ausreichend, wenn sie die Anforderung "der in § 325 HGB genannten Rechnu... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.9 Einspruchsverfahren

6.9.1 Zulässigkeit Rz. 36 Der Adressat des Ordnungsgeldverfahrens hat nach § 335 Abs. 3 Satz 1 HGB die Möglichkeit das Unterlassen der Offenlegung im Einspruchsverfahren zu rechtfertigen. Der Einspruch kann auf Einwendungen gegen die Kostenentscheidung beschränkt werden (§ 335 Abs. 3 Satz 3 HGB). Über die Zulässigkeit und Begründetheit des Einspruchs entscheidet das BfJ. Rz. ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.10 Festsetzung des Ordnungsgelds (Abs. 4)

6.10.1 Keine Offenlegung und keine Rechtfertigung innerhalb der Sechswochenfrist Rz. 40 Wird die Offenlegung nicht innerhalb der Sechswochenfrist nach Androhung des Ordnungsgelds nachgeholt oder die Unterlassung mittels Einspruch gerechtfertigt, wird das Ordnungsgeld durch das BfJ festgesetzt. Durch die Ordnungsgeldfestsetzung erledigt sich das Ordnungsgeldverfahren nicht, vi... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Regelungszweck, Änderungen und Inhalt Rz. 1 Durch § 335 HGB erhält das Bundesamt für Justiz (BfJ) die Möglichkeit, Verstöße gegen Offenlegungspflichten durch KapG mittels Auferlegung eines Ordnungsgelds zu sanktionieren. Der Druck auf die Unt, die sich ihren Offenlegungsverpflichtungen entziehen möchten, hat sich durch die Verfahrenseinleitung von Amts wegen, die Auferleg... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Normadressat

2.1 Vertretungsberechtigtes Organ (Abs. 1 Satz 1 1. Hs.) Rz. 6 Das Ordnungsgeldverfahren ist nach § 335 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. HGB gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (§ 331 Rz. 10 ff.) der KapG zu führen. Dies sind die Vorstandsmitglieder einer AG (§§ 76 Abs. 1, 78 Abs. 1 AktG), die Geschäftsführer einer GmbH (§ 35 Abs. 1 GmbHG), die Vorstandsmitglieder ein... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.8.1.3 Einspruch

Rz. 33 Das BfJ muss darauf hinweisen, dass gegen die Androhung innerhalb der Sechswochenfrist Einspruch erhoben werden kann. mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.10.3 Änderungsbefugnis

Rz. 44 Eine einmal getroffene Ordnungsgeldfestsetzung kann vom BfJ außerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens nicht mehr geändert werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Änderung zugunsten oder zulasten des Adressaten ergeht.[1] mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

1.3.1 Europäische Regelungen Rz. 4 Die nationalen Vorschriften über die Offenlegung von Jahresabschlüssen beruhen auf gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben. Das EHUG[1] dient der Umsetzung der Publizitätsrichtlinie [2] und der Transparenzrichtlinie [3] in nationales Recht. Die europarechtskonforme Umsetzung des Art. 6a i. V. m. Art. 2 Abs. 1 lit. f der Publizitätsrichtlinie verpfli... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9 Sonderfall: Insolvenz

9.1 Grundlagen Rz. 62 Nach § 155 Abs. 1 Satz 1 InsO bleiben die handels- und steuerrechtlichen Pflichten des Schuldners zur Buchführung und zur Rechnungslegung in der Insolvenz unberührt. Für die Insolvenzmasse trifft die Rechnungslegungspflicht nach § 155 Abs. 1 Satz 2 InsO den Insolvenzverwalter sowohl bei Fortführung wie auch bei Schließung des Betriebs. Damit ist der Inso... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.3 Sanktionen nach § 335 HGB in der Insolvenz

9.3.1 Ordnungsgeldverfahren gegen den Insolvenzverwalter Rz. 64 Nach § 335 Abs. 1 HGB kann das Ordnungsgeldverfahren gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der KapG oder auch die KapG selbst durchgeführt werden. Durch das Insolvenzverfahren wird der Insolvenzverwalter nicht zum Mitglied des vertretungsberechtigten Organs; er hat nach § 80 Abs. 1 InsO lediglich... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Durchführung des Ordnungsgeldverfahrens

6.1 Zuständigkeit Rz. 22 Das BfJ hat die Aufgabe nach § 335 Abs. 1 Satz 1 HGB, Verstöße gegen die Offenlegungspflichten aus §§ 325, 325a HGB durch Festsetzung von Ordnungsgeld zu sanktionieren. Es wird stets von Amts wegen tätig und muss ein Ordnungsgeldverfahren einleiten, wenn es von einem Verstoß gegen § 325 HGB erfährt. Stellt die das Unternehmensregister betreibende Stel... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.5 Verfahrensgrundsätze (Abs. 2 Sätze 1, 2)

Rz. 27 Nach § 335 Abs. 2 Satz 2 HGB ist das Ordnungsgeldverfahren ein Justizverwaltungsverfahren i. S. d. § 23 Abs. 1 EGGVG. Das Verfahren richtet sich gem. § 335 Abs. 2 Satz 1 HGB in weiten Teilen nach den Regelungen des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) [1] sowie nach den Regelungen des Verwaltu... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.7 Elektronische Aktenführung und Kommunikation (Abs. 2a)

Rz. 29 Für die elektronische Aktenführung und Kommunikation verweist § 335 Abs. 2a HGB auf die Regelungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Der Verweis umfasst die Erstellung und Einreichung formgebundener und anderer elektronischer Dokumente (§ 110a Abs. 1 OWiG), die elektronische Aktenführung (§ 110b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2–4 OWiG), die Erstellung elektronischer Dokum... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.8.1.4 Betragsmäßige Angabe des Ordnungsgelds

Rz. 34 Der Betrag des angedrohten Ordnungsgelds muss sich aus der Androhung ergeben. Die Angabe des gesetzlichen Rahmens ist nicht ausreichend. Wird das Ordnungsgeld nicht beziffert, liegt keine Androhung i. S. d. § 335 Abs. 3 Satz 1 HGB vor. Ein Einspruch ist in diesem Fall nicht statthaft, aber mangels rechtswirksamer Verfügung auch nicht notwendig. mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.9.2 Begründetheit

Rz. 38 Die Androhung des Ordnungsgelds sowie die Kostenfestsetzung sind aufzuheben, wenn der Einspruch begründet ist (§ 390 Abs. 3 FamFG). Ist der Einspruch nicht begründet, so ist dieser zu verwerfen und das angedrohte Ordnungsgeld nach Ablauf der Sechswochenfrist festzusetzen.[1] Das BfJ hat in diesem Fall zugleich eine erneute Ordnungsgeldandrohung auszusprechen, wenn die ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.4 Informationspflicht (Abs. 1d)

Rz. 26 Das BfJ hat die BaFin unverzüglich über die Höhe des Ordnungsgeldes gegen kapitalmarktorientierte KapG oder einem Mitglied ihrer Vertretungsorgane und ggf. über die Umstände des Beschwerdeverfahrens und dessen Ausgang zu unterrichten. Durch Einführung des neuen Satzes 3 (vgl. Rz. 1) gilt seit 10.7.2026 für die Unterrichtung der Bundesanstalt § 24b Abs. 2 des Wertpapie... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.10.4 Unzureichende Offenlegung innerhalb der Sechswochenfrist

Rz. 45 Erfolgt die Offenlegung innerhalb von sechs Wochen nach der Androhung nur unzureichend, wird die gesetzliche Verpflichtung des § 325 HGB nicht erfüllt und es liegen grds. die Voraussetzungen für die Festsetzung des Ordnungsgelds vor. Zur ausreichenden Gewährung des rechtlichen Gehörs muss in diesem Fall vor Erlass der Ordnungsgeldfestsetzung eine Mitteilung an den Bet... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.11.2 Antrag, Antrags- und Handlungsfrist

Rz. 53 Der Antrag auf Wiedereinsetzung ist gem. § 335 Abs. 5 S. 4 HGB innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses schriftlich beim BfJ zu stellen. Rz. 54 Die Glaubhaftmachung der Tatsachen zur Begründung der Wiedereinsetzung kann im Antrag oder auch noch im Verfahren über den Antrag erfolgen. Glaubhaftmachung bedeutet dabei ein herabgesetztes Beweismaß, so dass di... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.9.3 Keine aufschiebende Wirkung des Einspruchs

Rz. 39 Der Einspruch hat nach § 335 Abs. 3 Satz 4 HGB keine aufschiebende Wirkung, d. h., durch die Einlegung des Einspruchs gegen die Ordnungsgeldandrohung kann der Ablauf der Sechswochenfrist nicht gehemmt werden. Nach Ablauf der Sechswochenfrist kann das Ordnungsgeld unabhängig davon festgesetzt werden, ob über den Einspruch bereits entschieden worden ist. Die Frist zur O... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.11 Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Abs. 5)

Rz. 47 Der durch das Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs neu eingefügte Abs. 5 regelt die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand im Ordnungsgeldverfahren. Hiernach ist demjenigen, der ohne Verschulden gehindert war, die Sechswochenfrist nach Abs. 4 einzuhalten, auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu gewähren. 6.11.1 Verschulden Rz. 48 Abweichend vom Ve... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.11.4 Präklusion

Rz. 59 Wurde die Wiedereinsetzung nicht beantragt oder ist die Ablehnung der Wiedereinsetzung bestandskräftig geworden, können die Beteiligten im Beschwerdeverfahren nach § 335a Abs. 1 HGB nicht mehr vorbringen, dass es ihnen unverschuldet nicht möglich war, die Sechswochenfrist zu wahren. mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 Vollstreckung

Rz. 61 Für die Beitreibung offener Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren ist die Justizbeitreibungsstelle zuständig. Aufgrund der Regelungen der Justizbeitreibungsordnung (JBeitrO) stehen der Justizbeitreibungsstelle alle gesetzlichen Zwangsvollstreckungsmittel zur Verfügung. In der Praxis fordert die Justizbeitreibungsstelle vor der Einleitung der Zwangsvollstreckung durch Z... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.1 Grundlagen

Rz. 62 Nach § 155 Abs. 1 Satz 1 InsO bleiben die handels- und steuerrechtlichen Pflichten des Schuldners zur Buchführung und zur Rechnungslegung in der Insolvenz unberührt. Für die Insolvenzmasse trifft die Rechnungslegungspflicht nach § 155 Abs. 1 Satz 2 InsO den Insolvenzverwalter sowohl bei Fortführung wie auch bei Schließung des Betriebs. Damit ist der Insolvenzverwalter... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.3.1 Ordnungsgeldverfahren gegen den Insolvenzverwalter

Rz. 64 Nach § 335 Abs. 1 HGB kann das Ordnungsgeldverfahren gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der KapG oder auch die KapG selbst durchgeführt werden. Durch das Insolvenzverfahren wird der Insolvenzverwalter nicht zum Mitglied des vertretungsberechtigten Organs; er hat nach § 80 Abs. 1 InsO lediglich die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis inne und nimmt ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Ständiger Vertreter einer Zweigniederlassung (Abs. 1 Satz 1 2. Hs.)

Rz. 8 In den Fällen des § 335 Abs. 1 Satz 1 2. Hs. HGB treten an die Stelle der vertretungsberechtigten Organe die ständigen Vertreter der inländischen Zweigniederlassung (§ 13e Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 HGB), wenn diese zum HR am Sitz der Zweigniederlassung angemeldet ist. Der Kreis dieser ständigen Vertreter umfasst Prokuristen, Generalbevollmächtigte und Handlungsbevollmächtigt... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.3.3 Ordnungsgeldverfahren gegen die Gesellschaft

Rz. 68 Nach § 335 Abs. 1 Satz 2 HGB kann das Ordnungsgeldverfahren auch gegen die Gesellschaft selbst eingeleitet werden. In der Praxis hat das BfJ zunächst dem Insolvenzverwalter die Androhung und Festsetzung des Ordnungsgelds an die Ges. "c/o" zugesandt. Hierbei fehlt es an einer Zustellung am Geschäftssitz der KapG. Der Geschäftssitz der Ges. befindet sich nicht an der Ans... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Zuständigkeit

Rz. 22 Das BfJ hat die Aufgabe nach § 335 Abs. 1 Satz 1 HGB, Verstöße gegen die Offenlegungspflichten aus §§ 325, 325a HGB durch Festsetzung von Ordnungsgeld zu sanktionieren. Es wird stets von Amts wegen tätig und muss ein Ordnungsgeldverfahren einleiten, wenn es von einem Verstoß gegen § 325 HGB erfährt. Stellt die das Unternehmensregister betreibende Stelle [1] fest, dass ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025 (vgl. auch § 334 Rz. 53).[1] Rz. 69 In Abs. 1 S. 1 soll eine Nr. 3 eingefügt werden, die lautet: "§ 328b über die Pflicht zur Offenlegung des Nachhaltigkeitsberichts"; Im Satzteil nach der Nr. 3 sollen entsprechend die Wörter "im Fall der Nummer 2" geändert werden in "in den... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Empfänger des Ordnungsgelds (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 21 Dem BfJ entstehen bei der Verfolgung der Verstöße gegen Offenlegungsverpflichtungen beträchtliche Kosten.[1] Als Ausgleich legt § 335 Abs. 1 Satz 5 HGB fest, dass eingenommene Ordnungsgelder dem BfJ zufließen. Im Jahr 2024 nahm das BfJ 142.600.000 EUR aus Ordnungsgeldverfahren ein.[2] mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3 Höhe des Ordnungsgelds (Abs. 1 Satz 4, Abs. 1a–1c)

Rz. 25 Das Ordnungsgeld beträgt mind. 2.500 EUR bis zu 25.000 EUR. Für kapitalmarktorientierte KapG gelten für Gj, die nach dem 31.12.2014 beginnen, erhöhte Obergrenzen: Für den Zeitraum vom 10.07.2015 bis 25.11.2015 beträgt die durch das Kleinanlegerschutzgesetz eingeführte Obergrenze 250.000 EUR. Ab dem 26.11.2015 gelten die wesentlich höheren Obergrenzen, die mit dem Gese... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.6 Erweiterung der Vertretungsbefugnis (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 28 § 335 Abs. 2 Satz 3 HGB enthält eine Sonderregelung für die Vertretung der Beteiligten im Ordnungsgeldverfahren. Zur Vertretung sind danach auch befugt: Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Personen und Vereinigungen i. S. d. §§ 3a, 3c StBerG, Zu beschränkter geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen nach den §§ 3d, 3e StBerG... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.8 Androhung des Ordnungsgelds (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 30 Das Ordnungsgeldverfahren beginnt mit der Androhung eines Ordnungsgelds durch das BfJ verbunden mit der Aufforderung, der gesetzlichen Offenlegungsverpflichtung nach § 325 HGB innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Zugang der Androhung nachzukommen. 6.8.1 Inhaltliche Anforderungen 6.8.1.1 Bezeichnung der Verpflichtung Rz. 31 Um einerseits die europakonforme Richtlinie... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.8.1.1 Bezeichnung der Verpflichtung

Rz. 31 Um einerseits die europakonforme Richtlinienumsetzung hinsichtlich der Durchsetzung der Offenlegung gewährleisten zu können und andererseits die Interessen des von der Androhung Betroffenen ausreichend zu berücksichtigen, ist für die Bestimmtheit der Androhung ausreichend, wenn sie die Anforderung "der in § 325 HGB genannten Rechnungslegungsunterlagen" unter Angabe de... mehr