Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachverhaltsfragen

Rn. 532 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Auf der Grundlage dieses subjektiven Fehlerbegriffs (zu Sachverhaltsfragen) ist ein Bilanzansatz richtig, wenn er den Erkenntnismöglichkeiten entspricht, die den Unternehmer, der seine Sorgfaltspflichten erfüllte, zu dem gewählten Bilanzansatz führen mussten, mag die bilanzielle Darstellung die Gegebenheiten am Bilanzstichtag auch objektiv ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 342e steht im Zusammenhang mit der Offenlegungspflicht nach § 342m Abs. 3, der Veröffentlichungspflicht nach § 342n Abs. 3 und der Bußgeldvorschrift des § 342o. Ist eine Gesellschaft nach § 342e zur Ertragsteuerinformationsberichterstattung verpflichtet, haben die jeweils verpflichteten Personen den erforderlichen Bericht und ggf. d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Bestandteile des Jahresabschlusses

Rz. 39 [Autor/Zitation] Hinsichtlich der Bestandteile des JA verweist § 5 Abs. 1 Satz 1 auf § 242 Abs. 3 HGB. Demnach bilden die Bilanz und die GuV den JA (weiterführend s. § 242 HGB Rz. 40). Rz. 40 [Autor/Zitation] Sofern das gem. § 3 zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichtete Unternehmen nicht in der Rechtsform eines Einzelkaufmanns oder einer Personenhandelsgesellschaft ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 [Autor/Zitation] § 342d steht im Zusammenhang mit der Offenlegungspflicht nach § 342m Abs. 2, der Veröffentlichungspflicht nach § 342n Abs. 2 und der Bußgeldvorschrift des § 342o. Ist eine Gesellschaft nach § 342d zur Ertragsteuerinformationsberichterstattung verpflichtet, haben die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der Gesellschaft den erforderlichen Berich...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 342f steht im Zusammenhang mit der Offenlegungspflicht nach § 342m Abs. 3, der Veröffentlichungspflicht nach § 342n Abs. 3 und der Bußgeldvorschrift des § 342o. Ist eine Gesellschaft nach § 342f zur Ertragsteuerinformationsberichterstattung verpflichtet, haben die jeweils verpflichteten Personen den erforderlichen Bericht und ggf. d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsfragen

Rn. 534a Stand: EL 109 – ET: 04/2015 Die vorstehenden Ausführungen (ab s Rn 532 – 534) beziehen sich auf die Ermittlung von Sachverhalten durch den Kaufmann und die damit häufig verbundenen Ermessensentscheidungen und Schätzungserfordernisse. Ein anderer Anwendungsbereich der objektiven versus subjektive Fehlerhaftigkeit bezieht sich auf die rechtliche Interpretation von Sach...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Frühe Phase der unternehmensrechtlichen Kodifizierung

Rz. 11 [Autor/Zitation] Eine allgemeine Bekanntmachungspflicht für Unternehmensabschlüsse ist den frühen Kodifikationen des 19. Jahrhunderts fremd (ausführlich Mock in Hachmeister/Kahle/Mock, Rechtsfragen, Rz. 5). Allerdings war etwa in § 24 Preußischen Gesetz über die Aktiengesellschaften von 1843 (dazu ausführlich Baums, Preußisches Gesetz über die Aktiengesellschaften von ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Aufgliederung zusammengefasster Posten gem. § 2 Abs. 2 RechKredV

Rz. 99 [Autor/Zitation] Macht ein Institut vom Wahlrecht des § 2 Abs. 2 RechKredV Gebrauch, die mit kleinen Buchstaben versehenen Posten der Bilanz und der GuV zusammengefasst auszuweisen, sind diese gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 RechKredV im Anhang gesondert auszuweisen.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 306 [Autor/Zitation] Nach § 5 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 sind die Bewertungs- und Abschreibungsmethoden einschließlich wesentlicher Änderungen anzugeben. Der Begriff entstammt noch § 160 Abs. 2 AktG 1965, wonach eine Aktiengesellschaft in ihrem Geschäftsbericht die "Bewertungs- und Abschreibungsmethoden" anzugeben hatte. Abweichend von § 5 Abs. 4 Satz 3 Nr. 4 beschränkte § 160 A...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / m) Erläuterungen zu übertragenen Sicherheiten gem. § 35 RechKredV

Rz. 121 [Autor/Zitation] Zu jedem Posten der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten und der unter dem Strich vermerkten Eventualverbindlichkeiten ist gem. § 35 Abs. 5 RechKredV im Anhang jeweils der Gesamtbetrag der als Sicherheit übertragenen VG anzugeben.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Weitere Anmerkungen

Rz. 37 [Autor/Zitation] Für die Feststellung des JA und die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Deckung eines Jahresfehlbetrags ist gem. § 48 Abs. 1 Satz 1 und 2 GenG die Generalversammlung zuständig. Bei der Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Deckung eines Jahresfehlbetrages sind auch Gewinn- und Verlustvortr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 342c steht insbes. im Zusammenhang mit der Offenlegungspflicht nach § 342m Abs. 1, der Veröffentlichungspflicht nach § 342n Abs. 1 und der Bußgeldvorschrift des § 342o. Ist eine Gesellschaft nach § 342c zur Erstellung eines Ertragsteuerinformationsberichts verpflichtet, haben die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der Ges...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 280 [Autor/Zitation] Gemäß § 9 Abs. 2 dürfen unter das PublG fallende Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute auf die Offenlegung der GuV und des Beschlusses über die Ergebnisverwendung verzichten, wenn sie die in § 5 Abs. 5 Satz 3 geforderten Angaben in eine Anlage zur Bilanz aufnehmen. Die Vorschrift ist zwar häufig kritisiert worden (vgl. zB Castan, DB 1980, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Rz. 225 [Autor/Zitation] Private Schulden dürfen nicht in der Bilanz des Einzelkaufmanns ausgewiesen werden. Zu den privaten Schulden zählen stets solche, welche zur Anschaffung von VG des Privatvermögens oder zur Finanzierung privater Ausgaben (zB Urlaubsreise) aufgenommen wurden (WP Handbuch18, Kap. F Rz. 1587; Beyer in HKMS3/4, § 5 PublG Rz. 124 [9/2024]; Kirsch, Rechnungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Zurechnungsgrundsätze

Rn. 76 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zurechnung von Verbindlichkeiten wird – im Gegensatz zur Zurechnung von WG – kaum diskutiert. § 246 Abs 1 S 3 HGB, der über § 5 Abs 1 EStG auch für das Steuerrecht gilt, ordnet an, dass Schulden in der Bilanz des Schuldners, dh bei dem auszuweisen sind, der im Außenverhältnis rechtlich verpflichtet ist, wenn eine wirtschaftliche Belastun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Bilanzvermerke (§ 268 HGB)

Rz. 94 [Autor/Zitation] Nach § 268 Abs. 4-8 HGB bestehen zusätzliche Angabepflichten zu einzelnen Bilanzposten bzw. Bilanzvermerken. So sind bspw. die Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 HGB) sowie Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB) für jeden ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Konkret benannte Ersatzvorschriften (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 35 [Autor/Zitation] Die folgenden allgemeinen Bilanzierungsvorschriften werden durch konkret benannte branchenspezifische Vorschriften ersetzt:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Kapitalgesellschaft

Rz. 17 [Autor/Zitation] Voraussetzung für eine Veröffentlichungspflicht ist zunächst das Vorliegen einer KapGes.; dabei erstreckt sich die Offenlegungspflicht entgegen der früheren Rechtslage (Rz. 4 ff.) nicht mehr nur auf KapGes. aus Mitglied- bzw. EWR-Vertragsstaaten, sondern auf KapGes. aus allen Staaten der Welt. Da Satz 1 nur ausländische Gesellschaften erfasst, kann ins...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unrichtige Wiedergabe in der Eröffnungsbilanz, im Jahresabschluss und im Zwischenabschluss nach § 340a Abs. 3

Rz. 108 [Autor/Zitation] Nach der Rspr. des BGH ist eine unrichtige Wiedergabe der Verhältnisse der KapGes. als Tathandlung iSd. § 331 gegeben, "wenn die Darstellung mit den objektiven Gegebenheiten am Maßstab konkreter Rechnungslegungsnormen und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung nicht übereinstimmt" (BGH v. 15.8.2019 – 5 StR 204/19, wistra 2020 Rz. 9; gleichlautend...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Erträge aus Beteiligungen (Abs. 5 Satz 3 Nr. 2)

Rz. 296 [Autor/Zitation] Die Angabe der "Erträge aus Beteiligungen" scheint auf den ersten Blick mit der entsprechenden GuV-Position im Gliederungsschema nach § 275 HGB (Abs. 2 Nr. 9 bzw. Abs. 3 Nr. 8) zu korrespondieren. § 5 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 verweist indes – anders als bei den Umsatzerlösen – nicht auf eine Legaldefinition bzw. einen konkreten GuV-Posten im Gliederungssch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / h) Erläuterungen zu aktiven Rechnungsabgrenzungen gem. § 340e Abs. 2

Rz. 116 [Autor/Zitation] Werden Hypothekendarlehen oder andere Forderungen mit ihrem Nennbetrag angesetzt und ist der Nennbetrag niedriger als der Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten, so darf der Unterschiedsbetrag gem. § 340e Abs. 2 (vgl. § 340e Rz. 86 ff.) in den RAP auf der Aktivseite aufgenommen werden. Dieser ist planmäßig aufzulösen und in seiner jeweiligen Hö...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die Begriffsbestimmungen des § 342a gelten entsprechend dem Wortlaut des § 342a Satz 1 ("Im Sinne dieses Unterabschnitts sind …") explizit für den gesamten Unterabschnitt (§§ 342–342p) und sind damit für den Ertragsteuerinformationsbericht und die Berichtspflicht maßgebend (Böcking/Korn in EBJS5, § 342a HGB Rz. 1; Kirsch in BilR eKomm., § 342a HGB Rz. 9...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / p) Erläuterungen zu passiven Rechnungsabgrenzungen gem. § 340e Abs. 2

Rz. 125 [Autor/Zitation] Werden Hypothekendarlehen oder andere Forderungen mit ihrem Nennbetrag angesetzt und ist der Nennbetrag höher als der Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten, so ist der Unterschiedsbetrag gem. § 340e Abs. 2 (vgl. § 340e Rz. 86 ff.) in den RAP auf der Passivseite aufzunehmen. Dieser ist planmäßig aufzulösen und in seiner jeweiligen Höhe im Anhan...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / r) Erläuterungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340e

Rz. 127 [Autor/Zitation] In der Bilanz ist dem Sonderposten "Fonds für allgemeine Bankrisiken" nach § 340g in jedem GJ ein Betrag, der mindestens 10 % der Nettoerträge des Handelsbestands entspricht, zuzuführen und dort gesondert auszuweisen (vgl. auch § 340g Rz. 1 ff.). Etwaige Auflösungen dieses Postens sind gem. § 340e Abs. 4 Satz 3 im Anhang zu erläutern. (vgl. auch § 340...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Beschreibung des Gegenstands der Prüfung (Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 und Satz 3)

Rz. 122 [Autor/Zitation] § 322 Abs. 1 Satz 2 und 3 verlangt, den Gegenstand der Prüfung zu beschreiben. Weitere Konkretisierungen dazu enthalten beide Vorschriften nicht. Insbesondere bleibt damit offen, welche Angaben im Einzelnen die Beschreibung des Prüfungsgegenstands umfassen soll. Nach dem Gesamtzusammenhang der handelsrechtlichen Prüfungsvorschriften lassen sich aus § ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Verhältnis zum Verfassungs- und Europarecht

Rz. 8 [Autor/Zitation] Grundsätzlich greifen Berichtspflichten jedenfalls in Art. 2 Abs. 1 GG ein und sind daher verfassungsrechtlich rechtfertigungsbedürftig. Bei den Berichtspflichten nach §§ 342 ff. besteht jedoch die Besonderheit, dass die Vorschriften zwingendes Unionsrecht umsetzen (dazu im Hinblick auf § 342b sogleich) und daher aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unio...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters

Rn. 1085 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der Handelsvertreter hat den Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB in der Bilanz des Jahres zu aktivieren, in dem das Vertragsverhältnis endet (BFH BStBl III 1965, 170; BFH BStBl II 1969, 485; BFH BStBl II 1970, 315; BFH BStBl II 1987, 570). Endet das Vertragsverhältnis zum Ende des Wj, muss der Ausgleichsanspruch deshalb noch in der Bilanz di...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Versicherungsspezifische Rechnungslegungsvorschriften (Abs. 2)

Rz. 20 [Autor/Zitation] Versicherungsunternehmen übernehmen gegen Zahlung einer Prämie Risiken von Versicherungsnehmern und leisten im Versicherungsfall entsprechend dem vereinbarten Versicherungsvertrag Ersatz. Aufgrund der Besonderheit des Geschäftsmodells von Versicherungsunternehmen im Vergleich zu Industrieunternehmen regelt § 341a Abs. 2, dass gewisse handelsrechtliche ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Erläuterungen zu Leasinggeschäften gem. § 35 Abs. 1 Nr. 3 RechKredV

Rz. 103 [Autor/Zitation] Enthalten Posten der Bilanz oder der GuV Anteile aus Leasinggeschäften, sind diese gem. § 35 Abs. 1 Nr. 3 RechKredV für jeden Posten im Anhang eines Instituts anzugeben. Gleiches gilt explizit für die im Posten "Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen" (Formblatt 2, Aufwendungen Nr. 5; Formblatt 3 Nr. 11) ent...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Jahresabschluss

Rz. 78 [Autor/Zitation] Nach Nr. 1 ist zunächst der festgestellte JA offenzulegen. Dabei handelt es sich um den nach §§ 242 ff., 264 ff. aufgestellten Jahresabschluss. Dieser muss zudem nach §§ 172 f. AktG, Art. 61 SE-VO, § 42a Abs. 2 GmbHG, § 48 Abs. 1 Satz 1 GenG, § 121 HGB (zur Anwendung von § 121 HGB auf die Kapitalgesellschaft & Co. Personenhandelsgesellschaft Mock in Rö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Stichtagsprinzip/Wertaufhellung

Rn. 402 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach dem Stichtagsprinzip sind für die Bilanzierung die Verhältnisse zum Bilanzstichtag entscheidend (§ 252 Abs 1 Nr 3 HGB). Dies gilt für den Ansatz ebenso wie für die Bewertung (BFH v 17.11.1987, VIII R 348/82, BStBl II 1988, 430; BFH v 26.04.1989, I R 147/84, BStBl II 1991, 213; BFH v 27.11.1997, IV R 95/96, BStBl II 1998, 375). Das Stic...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Aufgliederung der Forderungen an verbundene Unternehmen bzw. Beteiligungsunternehmen gem. § 3 RechKredV bzw. § 3 RechZahlV

Rz. 104 [Autor/Zitation] Die verbrieften und unverbrieften Forderungen an verbundenen Unternehmen (§ 3 Satz 1 Nr. 1 RechKredV) wie auch solche an Beteiligungsunternehmen (§ 3 Satz 1 Nr. 2 RechKredV) zu den Posten Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten Nr. 3), Forderungen an Kunden (Aktivposten Nr. 4) sowie Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Aktiv...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Rz. 37 [Autor/Zitation] Dem Beschluss über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ist eine Bilanz zugrunde zu legen (§ 207 Abs. 3 AktG; § 57c Abs. 3 GmbHG). Dies kann innerhalb bestimmter Fristen die Bilanz des letzten JA sein; ansonsten muss eine besondere Kapitalerhöhungsbilanz erstellt werden. Nach § 209 Abs. 1 AktG, § 57c Abs. 2 GmbHG muss der JA für das abgelaufen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Folgen der Unangemessenheit

Rn. 1810 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Soweit die Aufwendungen unangemessen sind, sind die Aufwendungen nur in der Höhe als BA zu berücksichtigen, soweit sie angemessen sind. Es müssen also nicht entstandene angemessene Kosten geschätzt werden. Dabei sind das Gericht und das FA nicht an die Entscheidung des StPfl hinsichtlich der Art der Aufwendung gebunden. Hat er zB ein Flugz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / q) Erläuterungen zu nachrangigen Verbindlichkeiten gem. § 35 RechKredV bzw. § 29 RechZahlV

Rz. 126 [Autor/Zitation] Zum Posten der Bilanz "Nachrangige Verbindlichkeiten" (Passivposten Nr. 9) ist gem. § 35 Abs. 3 RechKredV bzw. § 29 Abs. 3 RechZahlV im Anhang der Betrag der für nachrangige Verbindlichkeiten angefallenen Aufwendungen anzugeben. Darüber hinaus sind für jede Mittelaufnahme, die 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten übersteigt, folge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Erleichterungen für mittelgroße Genossenschaften

Rz. 27 [Autor/Zitation] Mittelgroße Genossenschaften dürfen die größenabhängigen Erleichterungen für mittelgroße KapGes. bei der Offenlegung ( § 327) entsprechend anwenden. Das bedeutet, dass der Vorstand die Bilanz nur in der für kleine Genossenschaften nach § 266 Abs. 1 Satz 3 iVm. § 336 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 vorgeschriebenen Form der das Unternehmensregister führenden Stelle ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / s) Erläuterungen zur Zurechnung nicht realisierter Reserven gem. § 340c

Rz. 128 [Autor/Zitation] Kreditinstitute, die dem haftenden Eigenkapital nicht realisierte Reserven nach § 10 Abs. 2b Satz 1 Nr. 6 oder 7 des Gesetzes über das Kreditwesen in der bis zum 31.12.2013 geltenden Fassung zurechnen, haben gem. § 340c Abs. 3 (vgl. auch § 340c Rz. 78) den Betrag, mit dem diese Reserven dem haftenden Eigenkapital zugerechnet werden, im Anhang zur Bila...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / u) Erläuterungen zu Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen gem. §§ 27, 34, 35 RechKredV

Rz. 130 [Autor/Zitation] Anstelle des § 285 Nr. 27 (vgl. auch § 285 Rz. 400 ff.) haben Institute gem. § 34 Abs. 2 Nr. 4 RechKredV die Gründe der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme für gem. der §§ 26 und 27 RechKredV unter der Bilanz ausgewiesene "Eventualverbindlichkeiten" (Passivposten Nr. 1 unter dem Strich) und "andere Verpflichtungen" (Passivposten Nr. 2 unter d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bab) Reichweite

Rn. 329 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Vom steuerlichen Wahlrechtsvorbehalt erfasst sind sowohl steuerliche Ansatz- als auch Bewertungswahlrechte. Der Wortlaut des § 5 Abs 1 S 1 Hs 2 EStG bezieht sich konkret zwar lediglich auf den steuerlich gewählten "anderen Ansatz", die Dokumentationsregelung des § 5 Abs 1 S 2 EStG stellt mit Inbezugnahme des "Werts" von WG gleichwohl klar, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Gegenstand und Maßstäbe der Überwachung

Rz. 229 [Autor/Zitation] § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AktG-E setzt in knappen Worten Art. 39 Abs. 6 Buchst. b APrRL 2006/43/EG idF CSRD (EU) 2022/2464 um. Nach dieser gemeinschaftsrechtlichen Vorgabe gehört es (künftig) zu den Aufgaben des (regulären) Prüfungsausschusses, den Rechnungslegungsprozess und ggf. den Nachhaltigkeitsberichterstattungsprozess, einschließlich des Prozes...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Echte und unechte Pensionsgeschäfte (Abs. 2, 3)

Rz. 44 [Autor/Zitation] Der Gesetzgeber differenziert, insbes. im Hinblick auf die Fragestellung, ob dem Pensionsgeber oder dem Pensionsnehmer das wirtschaftliche Eigentum zuzurechnen ist, zwischen echten und unechten Pensionsgeschäften. Rz. 45 [Autor/Zitation] Während bei echten Pensionsgeschäften der Pensionsnehmer zu einer Rückübertragung des Pensionsgegenstands verpflichtet...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Anteilige Zinsen gem. § 11 RechKredV

Rz. 77 [Autor/Zitation] § 11 Satz 1 und Satz 3 RechKredV enthalten Sonderregelungen für Kreditinstitute, die sich auf antizipative Zinsen und ähnliche Beträge beziehen und den Charakter von typischen Dienstleistungen haben (anteilige Zinsen). Unter ähnlichen Beträgen werden zB Gebühren, Provisionen oder nachschüssige Ausgleichszahlungen bei Zinsswapgeschäften subsumiert (vgl....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Aufstellungsfrist

Rz. 30 [Autor/Zitation] Der JA ist in den ersten drei Monaten des GJ für das vergangene GJ aufzustellen (§ 5 Abs. 1 Satz 1) Die Regelung stellt im Verhältnis zu § 243 Abs. 3 HGB lex specialis dar und geht dem längeren Aufstellungszeitraum ("innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit") somit vor. Der formalen Konzeption des § 5 folgend orientiert sic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsfolgen (§ 5 Abs 1 S 1 Hs 2 EStG)

Rn. 321 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Sind die Voraussetzungen des § 5 Abs 1 S 1 EStG erfüllt, ist (1.) die Besteuerungsgrundlage "Gewinn" – auch negativ als "Verlust" zu verstehen – durch BV-Vergleich zu ermitteln. Dies entspricht mit anderem Wortlaut der Vorgabe des § 242 HGB. § 5 Abs 1 EStG hält keine eigenständige Gewinnermittlungsmethode bereit, sondern verweist auf den BV...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck; Geltungsbereich

Rz. 20 [Autor/Zitation] Die Vorschrift ist unmittelbar anwendbar auf alle prüfungspflichtigen Kapitalgesellschaften (§ 316 Abs. 1 Satz 1), gilt also für kleine KapGes. und Unternehmen anderer Rechtsform zunächst nicht. Durch § 264a Abs. 1 wird die Anwendbarkeit auf Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftende Gesellschafterin (OHG und KG) ausge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Subjektive u objektive Wertaufhellungskonzeption

Rn. 489 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Die Rspr und das Schrifttum begegnen dieser Bilanzierungsvorgabe – zunächst unstrukturiert dargestellt – mit Begriffen wie "subjektiver Kenntnisstand, subjektiv Gewusstes, objektiv Wissbares" uÄ. In systematisierter Form wird dabei zwischen zwei Wertaufhellungskonzeptionen unterschieden (BFH BStBl II 2002, 227 u Hommel/Berndt, DStR 2000, 174...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Verschleierung

Rz. 131 [Autor/Zitation] Ebenfalls unter Strafandrohung gestellt wird in § 331 Nr. 1 die Verschleierung der Verhältnisse der KapGes. in den genannten Rechenwerken, die als Tatmittel dienen. Eine Verschleierung liegt vor, wenn die Erkennbarkeit einer objektiv zutreffenden Wiedergabe durch die Art der Darstellung für den Adressaten ganz erheblich beeinträchtigt wird (Mansdörfer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einlagehandlung und BV-Eigenschaft

Rn. 284 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Hier besteht folgende Systematik (Woerner, StbJb 1989/90, 227): Neutrale WG (gewillkürtes BV) sind grds einlegbar. Bsp sind bebaute und unbebaute fremdbetrieblich oder zu fremden Wohnzwecken genutzte Grundstücke, Wertpapiere, Bankguthaben. Dazu bedarf es eines Einlagewillens und einer entsprechenden Einlagehandlung (Widmungsakt). Die Zuordnu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / l) Aufgliederung der Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen bzw. Beteiligungsunternehmen gem. § 3 RechKredV bzw. § 3 RechZahlV

Rz. 120 [Autor/Zitation] Die verbrieften und unverbrieften Verbindlichkeiten an verbundenen Unternehmen (§ 3 Satz 1 Nr. 3 RechKredV) wie auch solche an Beteiligungsunternehmen (§ 3 Satz 1 Nr. 4 RechKredV) zu den Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Passivposten Nr. 1), Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Passivposten Nr. 2), verbriefte Verbindlichkeiten (Passivpo...mehr