Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 12 [Autor/Zitation] Vermögensgegenstände sind grds. in der Bilanz des (zivilrechtlichen) Eigentümers zu erfassen. Sofern zivilrechtlicher Eigentümer und wirtschaftlicher Eigentümer auseinanderfallen und der VG damit einem anderen wirtschaftlich zuzurechnen ist, ist gem. § 246 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 der VG beim wirtschaftlichen Eigentümer zu bilanzieren (Maßgeblichkeit des...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Stetigkeit

Rz. 78 [Autor/Zitation] Die Darstellungsstetigkeit verlangt, dass die einmal gewählte Form der Darstellung, insbes. hinsichtlich der Gliederung der Bilanz und GuV sowie ggf. des Anhangs, im Zeitablauf grds. beizubehalten ist (formale Stetigkeit, s. weiterführend § 265 HGB Rz. 14 ff.). Aus dem Gebot der Stetigkeit ergibt sich insbes., dass Ausweiswahlrechte grds. nur bei deren...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute

Rz. 43 [Autor/Zitation] Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute haben – unabhängig von Rechtsform und Größe – die VO über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) zu beachten. § 2 Abs. 1 RechKredV sieht für die Gliederung von Bilanz und GuV drei verschiedene Formblätter vor, die an Stelle der §§ 266, 275 anzuwenden sind...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 2 Verpflichtete Unternehmen

Rz. 3 Die Erklärung zur Unternehmensführung müssen abgeben börsennotierte Aktiengesellschaften sowie Aktiengesellschaften, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handel an einem organisierten Markt i. S. d.§ 2 Abs. 11 WpHG ausgegeben haben und deren Aktien mit Wissen der Gesellschaft[1] über ein multilaterales Handelssystem i. S. d. § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 8 WpHG...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Kreditfinanzierte Einlagen

Rz. 229 [Autor/Zitation] Strittig ist, ob "kreditfinanzierte Einlagen" in der Bilanz als Eigen- oder als Fremdkapital auszuweisen sind. Hierbei schließt der Einzelkaufmann "als Privatperson" einen Darlehensvertrag ab und verwendet den aufgenommenen Geldbetrag anschließend ganz oder teilweise zur Finanzierung betrieblicher Ausgaben. Formal betrachtet könnte es sich um eine pri...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Nicht anzuwendende Vorschriften (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 33 [Autor/Zitation] Aufgrund der Branchenspezifika sind für Kreditinstitute die folgenden allgemeinen Bilanzierungsvorschriften nicht anzuwenden:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / h) Strafgesetzbuch

Rz. 84 [Autor/Zitation] Nachfolgend wurden tabellarisch Vorschriften des StGB mit Bezug zur Rechnungslegung zusammengestellt (in Anlehnung an Grottel/Hoffmann in Beck BilKomm.14, § 331 HGB Rz. 85; vgl. auch Klinger in MünchKomm. HGB4, § 331 Rz. 120 ff.). Die Rechnungslegungsdelikte des § 331 können tateinheitlich oder tatmehrheitlich mit den Delikten des StGB begangen werden ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Strafgesetzbuch

Rz. 27 [Autor/Zitation] In der nachfolgenden Tabelle wurden Vorschriften des StGB mit Bezug zur Rechnungslegung zusammengestellt (in Anlehnung an Grottel/Hoffmann in Beck BilKomm.14, § 331 Rz. 85; vgl. auch Klinger in MünchKomm. HGB5, § 331 Rz. 112 ff.), die die vom PublG benannten Rechtsformen, zB Einzelkaufleute und reine Personenhandelsgesellschaften, betreffen. Die Rechnu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Betriebliche Schulden

Rz. 239 [Autor/Zitation] In der Bilanz einer Personenhandelsgesellschaft dürfen nur Verpflichtungen gegen die Gesellschaft ausgewiesen werden (IDW RS FAB 7 Rz. 23). Rz. 240 [Autor/Zitation] Persönliche Schulden eines Gesellschafters dürfen nicht in den JA aufgenommen werden. Dies gilt selbst dann, wenn das Darlehen vom Gesellschafter zur Finanzierung einer Einlage in die Gesell...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Lebensversicherung

Rz. 14 [Autor/Zitation] Nach § 341f Abs. 1 Satz 1 ist die Deckungsrückstellung grds. nach der prospektiven Methode zu ermitteln. Die Deckungsrückstellung ergibt sich hierbei als versicherungsmathematischer Barwert der Leistungsverpflichtungen unter Abzug des versicherungsmathematischen Barwerts der künftigen Beiträge. Rz. 15 [Autor/Zitation] Die Rechnungsgrundlagen zur Ermittlu...mehr

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Gesamtliteraturverzeichnis (Teilband 5)

1995 ff. Achenbach/Ransiek/Rönnau (Hrsg.) Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 6. Aufl. 2024 Baetge/Kirsch/Thiele (Hrsg.), Bilanzrecht, Loseblatt Baetge/Wollmert/Kirsch/Oser/Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Loseblatt Beck'scher Bilanzkommentar, hrsg. v. Grottel/Justenhoven/Kliem/Schubert, 14. Aufl. 2024 Beck'scher Online-Großkommentar, Gesamt-Hrsg. für das Handels- und Gese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fba) Rechtsprechungs-Entwicklung

Rn. 182p Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Grundproblematik: Die steuerliche Ausgangsproblematik der zutreffenden bilanziellen Behandlung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden verdeutlicht ein (höchst seltenes) BGH-Urteil zum Bilanzrecht (BGH v 06.11.1995, II ZR 164/94, NJW 1996, 458), in dem die Frage zu klären war, wie die Aufwendungen, die eine KG zur Errichtung eines Gebäude...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Aufgliederung und Erläuterung des Handelsbestands gem. § 35 RechKredV

Rz. 106 [Autor/Zitation] Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1a RechKredV ist der Bilanzposten "Handelsbestand" (Aktivposten Nr. 6a) im Anhang in derivative Finanzinstrumente, Forderungen, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie sonstige VG aufzugliedern. Auf der Passivseite ist hinsichtlich des Bilanzpostens...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Steuerrückstellungen

Rz. 122 [Autor/Zitation] Das Bilanzgliederungsschema des § 266 HGB schreibt vor, dass Steuerrückstellungen innerhalb der Rückstellungen gesondert auszuweisen sind (§ 266 Abs. 3 Buchst. B Nr. 2 HGB). Darüber hinaus ist als Davon-Vermerk anzugeben, inwiefern die sonstigen Verbindlichkeiten aus Steuern resultieren. Rz. 123 [Autor/Zitation] Nach früherer Auffassung (ADS6, § 5 PublG...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 3.2.1 Grundsachverhalte

Rz. 8a Nach § 289f Abs. 2 Nr. 1 HGB ist zunächst die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG in die Erklärung aufzunehmen. Diese Erklärung hat der Gesetzgeber wenig eindeutig geregelt. Sie stellt keinen Bestandteil des Jahresabschlusses dar, sondern ist ein eigenständiger Teil der externen Rechnungslegung, weshalb sie nach § 325 Abs. 1 Nr. 2 HGB gesondert als offenlegungspflich...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 13 [Autor/Zitation] Bei Instituten wird für den Ausweis bzw. die Gliederung der Bilanz nicht zwischen Anlage- und Umlaufvermögen unterschieden, so dass für den Bilanzleser die Zugehörigkeit der einzelnen VG zum Anlage- und Umlaufvermögen nicht in der Bilanz, sondern nur im Anlagenspiegel (§ 34 Abs. 3 RechKredV iVm. § 284 Abs. 3 HGB) erkennbar wird. Ungeachtet dessen ist f...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Anwendbarkeit von aktienrechtlichen Vorschriften (Abs. 4)

Rz. 26 [Autor/Zitation] Gewisse aktienrechtliche Regelungen sind von Versicherungsunternehmen, die nicht in den Rechtsformen der AG oder KGaA betrieben werden oder kleinere Vereine darstellen, analog anzuwenden (vgl. § 341a Abs. 4). Rz. 27 [Autor/Zitation] Dies betrifft zum einen die Angaben zu den Bilanzposten Kapitalrücklage und Gewinnrücklage (vgl. § 152 Abs. 2, 3 AktG; anzu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Umsatzerlöse (Abs. 5 Satz 3 Nr. 1)

Rz. 293 [Autor/Zitation] Umfang und Inhalt der anzugebenden Umsatzerlöse ergibt sich aus § 277 Abs. 1 HGB . Demnach sind als Umsatzerlöse die Erlöse aus dem Verkauf von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen (weiterführend zu den Umsatze...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zuordnung zum BV

Rn. 189j Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Ein gemischt genutztes bewegliches WG (zB Pkw) ist insgesamt entweder dem BV oder dem PV zuzuordnen. Notwendiges BV liegt in Fällen beweglicher WG vor, wenn diese überwiegend, dh zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden (BFH v 13.03.1964, IV 158/61, BStBl III 1964, 455; R 4.2 Abs 1 S 2 EStR 2012). Entscheidend ist die tatsächliche überw...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Erläuterungen zu sonstigen Vermögensgegenständen gem. § 35 RechKredV

Rz. 115 [Autor/Zitation] Die im Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" (Aktivposten Nr. 14) enthaltenen wichtigsten Einzelbeträge sind gem. § 35 Abs. 1 Nr. 4 RechKredV im Anhang aufzuführen sowie ihrer Art und Höhe nach zu erläutern, sofern sie für die Beurteilung des JA nicht unwesentlich sind.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

IDW RS HFA 8 v 09.12.2003, Stellungnahme zur Rechnungslegung: Zweifelsfragen der Bilanzierung von asset backed securities-Gestaltungen und ähnlichen Transaktionen, WPg 2002, 1151; Rimmelspacher/Meyer/Girlich, Weitere Einzelfragen zur handelsrechtlichen Abbildung von Factoring-Vereinbarungen beim Veräußerer, WPg 2019, 1161; Rimmelspacher/Meyer/Müller, Abbildung von Factoring-Ve...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Europäisches Recht

Rz. 5 [Autor/Zitation] Inhaltliche Vorgaben für die Offenlegung bzw. anderweitige Veröffentlichung von Unterlagen der Rechnungslegung wurden durch den europäischen Gesetzgeber durch Art. 48, 49, 50a Vierte (Gesellschaftsrechtliche) Richtlinie (78/660/EWG, 4. EG-RL) und Art. 38 Abs. 5, 38a Siebte (Gesellschaftsrechtliche) Richtlinie (83/349/EWG, 7. EG-RL) gemacht. Mit der Scha...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (3) Form der Berichterstattung

Rz. 314 [Autor/Zitation] Die Angaben zu den "Bewertungs- und Abschreibungsmethoden einschließlich wesentlicher Änderungen" hat in verbaler Form zu erfolgen. Betragsmäßige Angaben sind nicht erforderlich. Die Darstellung muss in geschlossener Form erfolgen, um die Klarheit und Übersichtlichkeit der Berichterstattung zu gewährleisten. Eine Aufteilung der Angabepflichten auf die...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / i) Erläuterungen zu echten Pensionsgeschäften gem. § 340b

Rz. 117 [Autor/Zitation] Der Pensionsgeber hat den Buchwert der in Pension gegebenen VG gem. § 340b Abs. 4 Satz 4 (vgl. § 340b Rz. 69 ff.) im Anhang anzugeben.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Beglaubigte Abschrift (Abs. 1 Satz 5 Nr. 2)

Rz. 48 [Autor/Zitation] Zudem können die Unterlagen der Rechnungslegung nach Nr. 2 in einer beglaubigten Abschrift offengelegt werden. Diese Regelung ist missverständlich formuliert. Sie bedeutet nicht, dass eine beglaubigte Übersetzung der Unterlagen der Rechnungslegung in deutscher Sprache erfolgen muss. Vielmehr muss das Register der Hauptniederlassung lediglich eine Absch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Vorliegen einer Änderung

Rz. 115 [Autor/Zitation] Eine Änderung des JA oder Konzernabschlusses liegt immer vor, wenn der Inhalt oder die Form eines solchen Abschlusses geändert werden. Das gilt insbes. für eine Änderung der Bewertung von Aktiv- und Passivposten oder der Einstellung in und Entnahmen aus Rücklagen, ferner, wenn von den zunächst nicht berücksichtigten Möglichkeiten des § 268 Abs. 1 (Auf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Freiwillige Angaben

Rz. 320 [Autor/Zitation] Dem Unternehmen steht es grds. frei, in die Anlage zur Bilanz weitere Angaben aufzunehmen, sofern diese den GoB entsprechen und der Klarheit und Übersichtlichkeit der Anlage nicht entgegenstehen. Rz. 321–324 [Autor/Zitation] Einstweilen frei.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / k) Erläuterungen zu Fremdwährungsaktiva gem. § 35 RechKredV bzw. § 29 RechZahlV

Rz. 119 [Autor/Zitation] Institute haben in ihrem Anhang die Gesamtbeträge der VG, die auf Fremdwährung lauten, jeweils in Euro anzugeben (§ 35 Abs. 1 Nr. 6 RechKredV bzw. § 29 Abs. 1 Nr. 5 RechZahlV).mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / o) Erläuterungen zu sonstigen Verbindlichkeiten gem. § 35 RechKredV

Rz. 123 [Autor/Zitation] Die im Posten "Sonstige Verbindlichkeiten" (Passivposten Nr. 5) enthaltenen wichtigsten Einzelbeträge sind gem. § 35 Abs. 1 Nr. 4 RechKredV im Anhang aufzuführen sowie ihrer Art und Höhe nach zu erläutern, sofern sie für die Beurteilung des JA nicht unwesentlich sind. Rz. 124 [Autor/Zitation] Einstweilen frei.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Europäisches Recht

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die Erleichterungen für die Offenlegung von JA in § 327 wurden entsprechend durch den europäischen Gesetzgeber durch Art. 47 Abs. 3 Vierte (Gesellschaftsrechtliche) Richtlinie (78/660/EWG, 4. EG-RL) gestattet. Mit der Schaffung der (Neuen) Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU, Bilanz-RL) wurde diese Regelungen in deren Art. 31 Abs. 2 Bilanz-RL überführt.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (3) Einzelkaufleute

Rz. 117 [Autor/Zitation] Personenhandelsgesellschaften dürfen zum Zweck der Offenlegung die einzelnen Bestandteile des Eigenkapitals aggregiert in einem Posten "Eigenkapital" ausweisen (§ 9 Abs. 3). Vor diesem Hintergrund bestehen nach hM keine Bedenken, in der Bilanz eines Einzelkaufmanns sämtliche Eigenkapitalkonten zu einem Posten"Eigenkapital" zusammenzufassen (WP Handbuc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Artikel 28 EGHGB

Rz. 66 [Autor/Zitation] (1) 1 Für eine laufende Pension oder eine Anwartschaft auf eine Pension auf Grund einer unmittelbaren Zusage braucht eine Rückstellung nach § 249 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs nicht gebildet zu werden, wenn der Pensionsberechtigte seinen Rechtsanspruch vor dem 1. Januar 1987 erworben hat oder sich ein vor diesem Zeitpunkt erworbener Rechtsanspruc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 157 [Autor/Zitation] Das KonTraG hat die Pflicht zur Aufgliederung und ausreichenden Erläuterung der Posten des JA gegenüber dem bisherigen Recht eingeschränkt (krit. zur Gesetzesänderung Ludewig, WPg 1998, 595, 598 f.; aA Pfitzer in Dörner/Menold/Pfitzer2, 649, 668, der in der gesetzlichen Neuregelung lediglich die Umsetzung bereits existierender Berichtsgrundsätze sieht...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 210 [Autor/Zitation] § 5 Abs. 4 bestimmt für Unternehmen in der Rechtsform eines Einzelkaufmanns bzw. einer Personenhandelsgesellschaft, dass weder das Privatvermögen des Einzelkaufmanns bzw. der Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft in die Bilanz des Unternehmens noch die sich hieraus ergebenden Aufwendungen oder Erträge in die GuV aufgenommen werden dürfen. Ein...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Wertpapierkategorien

Rz. 53 [Autor/Zitation] Maßgebend für die Rechnungslegung der Institute ist der Wertpapierbegriff gem. § 7 RechKredV, der in § 7 Abs. 1 RechKredV in Form einer Aufzählung eine eigenständige Definition enthält und bestimmte VG als Wertpapiere von den "Forderungen an Kreditinstitute" und "Forderungen an Kunden" abgrenzt. § 7 RechKredV gilt nur für die auf der Aktivseite auszuwe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Allgemeine Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses sowie zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 94 [Autor/Zitation] Es bietet sich an, die in § 264 Abs. 1a geforderten Angaben zur Identifikation eines Instituts, insbes. Firma und Sitz, das zuständige Registergericht inkl. Nummer, unter der das Institut in das Handelsregister eingetragen ist in den Anhang aufzunehmen. Ebenso ist hierbei ein Hinweis einzufügen, wenn sich das Institut in Abwicklung oder Liquidation befind...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Empfänger und Erbringer der Leistung

Rz. 202 [Autor/Zitation] Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 APrVO verbietet die Erbringung der sog. Blacklist-Leistungen "direkt oder indirekt für das geprüfte Unternehmen, dessen Mutterunternehmen oder die von ihm beherrschten Unternehmen in der Union". Rz. 203 [Autor/Zitation] Fraglich ist, ob mit "Mutterunternehmen" nur das unmittelbare MU gemeint ist oder auch mehrere MU bzw. "Großmutte...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Europäisches Recht

Rz. 6 [Autor/Zitation] Erleichterungen für die Offenlegung von JA wurden durch den europäischen Gesetzgeber durch Art. 47 Abs. 2 Vierte (Gesellschaftsrechtliche) Richtlinie (RL 78/660/EWG, 4. EG-RL) gestattet. Mit der Schaffung der (Neuen) Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU, Bilanz-RL) wurde diese Regelung in deren Art. 31 Bilanz-RL überführt.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Pfandbriefbanken

Rz. 145 [Autor/Zitation] Für Institute in der Rechtsform der Pfandbriefbank ist folgende postenabhängige Erläuterung im Anhang zu geben: Einbeziehung einer Deckungsrechnung getrennt nach Hypotheken-, Schiffshypotheken- und Kommunalkreditgeschäft nach Maßgabe des § 28 des Pfandbriefgesetzes, ferner zu den Posten der Aktivseite der Bilanz die zur Deckung begebener Schuldverschre...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Erläuterungen zu börsenfähigen Wertpapieren gem. § 35 RechKredV bzw. § 29 RechZahlV

Rz. 105 [Autor/Zitation] § 35 Abs. 1 Nr. 1 RechKredV schreibt vor, dass die in den Aktivposten Nr. 5 "Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere", Nr. 6 "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere", Nr. 7 "Beteiligungen", Nr. 8 "Anteile an verbundenen Unternehmen" enthaltenen börsenfähigen Wertpapiere im Anhang nach börsennotiert bzw. nicht börsennotie...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grenzen

Rz. 36 [Autor/Zitation] Das Verrechnungsverbot nach § 246 Abs. 2 gilt auch für Kreditinstitute, soweit keine abweichenden Vorschriften bestehen. Zu den Durchbrechungen, die für alle Unternehmen zulässig sind, vgl. § 246 Rz. 342 ff., 350 ff., 357 ff. Für Kreditinstitute bestehen darüber hinaus branchenspezifische Ausnahmen vom Verrechnungsverbot für Bilanz und GuV. Aufgrund de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bestandteile von Jahresabschluss und Lagebericht

Rz. 31 [Autor/Zitation] Der Jahresabschluss der Genossenschaft ist um einen Anhang als Pflichtbestandteil zu erweitern, der mit der Bilanz und der GuV eine Einheit bildet; der Vorstand hat außerdem einen Lagebericht aufzustellen (§ 336 Abs. 1 Satz 1). Der Lagebericht einer großen eG iSd. § 267 Abs. 3 Satz 1 ist gem. entsprechender Anwendung von §§ 289b ff. um eine nichtfinanz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Erläuterungen zu Treuhandvermögen gem. § 6 RechKredV

Rz. 108 [Autor/Zitation] Treuhandvermögen (Aktivposten Nr. 9) – also VG, die in eigenem Namen, aber auf fremde Rechnung gehalten werden – sind im Anhang nach den Aktivposten des Formblatts aufzugliedern. Eventuelle Unterposten iSv. Davon-Angaben werden dabei in Bezug auf die Anhangangabe als Hauptposten behandelt (Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute2, § 6 RechKre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Grundsatz der Bilanzwahrheit

Rn. 408 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der Grundsatz der Bilanzwahrheit, der als solcher nicht kodifiziert ist, gleichwohl aber insbesondere in den §§ 238 Abs 1, 239 Abs 2, 246 Abs 1 HGB seinen Niederschlag gefunden hat, verlangt, dass Buchführung und Bilanz richtig iSv dem geltenden Normensystem entsprechend aufzustellen sind, dh Vermögensgegenstände und Schulden inhaltlich nac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtslage ab 01.01.1999

Rn. 588 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Diese für den StPfl eher großzügige Rspr wird durch BFH v 24.03.1998, I R 20/94, BStBl II 1999, 727 eindrücklich bestätigt. Im StEntlG 1999/2000/2002 ist der Gesetzgeber dieser Rechtsentwicklung mit dem neuen § 4 Abs 2 S 2 EStG entgegengetreten. Danach sollte ab 1999 die Vermögensübersicht (Bilanz) nach Einreichung beim FA nicht mehr änderb...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Europäisches Recht

Rz. 6 [Autor/Zitation] Weder die Vierte (Gesellschaftsrechtliche) Richtlinie (78/660/EWG, 4. EG-RL) oder die Siebte (Gesellschaftsrechtliche) Richtlinie (83/349/EWG, 7. EG-RL) noch die (Neue) Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU, Bilanz-RL) adressieren den Prüfungsmaßstab oder die Eingriffsbefugnisse der Behörde oder Stelle, die für die Organisation der öffentlichen Verfügbarkeit ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Erläuterungen zu Sachanlagen gem. § 35 RechKredV bzw. § 29 RechZahlV

Rz. 114 [Autor/Zitation] Zu dem Posten "Sachanlagen" (Aktivposten Nr. 12 RechKredV/Nr. 10 RechZahlV) sind im Anhang die vom Institut in seiner eigenen Tätigkeit genutzten Grundstücke und Bauten sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung mit ihrem Gesamtbetrag anzugeben (§ 35 Abs. 2 RechKredV, § 29 Abs. 2 RechZahlV).mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer (Abs. 5 Satz 3 Nr. 5)

Rz. 315 [Autor/Zitation] Mit dem BilRUG hat der Gesetzgeber die Angabepflicht zur durchschnittlichen Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer präzisiert. Nach dem vorigen Wortlaut war die "Zahl der Beschäftigten" anzugeben, was Unsicherheiten bezüglich deren Berechnung nach sich gezogen hatte. Nach der Neufassung ist in der Anlage zur Bilanz die "durchschnittliche Anzahl der in de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / j) Erläuterungen zu nachrangigen Vermögensgegenständen gem. § 4 RechKredV/RechZahlV

Rz. 118 [Autor/Zitation] Nachrangige VG sind gem. § 4 Abs. 2 RechKredV bzw. § 4 Abs. 2 RechZahlV im Anhang in der Reihenfolge der betroffenen Posten aufzuführen, sofern sie nicht auf der Aktivseite beim jeweiligen Posten oder Unterposten gesondert ausgewiesen werden.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / n) Erläuterungen zu Treuhandverbindlichkeiten gem. § 6 RechKredV

Rz. 122 [Autor/Zitation] Treuhandverbindlichkeiten (Passivposten Nr. 4) – also Schulden, die in eigenem Namen, aber auf fremde Rechnung gehalten werden – sind im Anhang nach den Passivposten des Formblatts aufzugliedern. Eventuelle Unterposten iSv. Davon-Angaben werden dabei in Bezug auf die Anhangangabe als Hauptposten behandelt (vgl. Krumnow ua., Rechnungslegung der Krediti...mehr