Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 7.1 Ausweis

Rz. 62 Den auf die Informationsbedürfnisse des kapitalmarktorientierten Adressaten ausgelegten IFRS fehlt ein striktes Bilanzgliederungsschema, wie es das HGB kennt. Nach IFRS 18 ist lediglich die GuV-Darstellung künftig stärker reguliert.[1] Dieser Umstand bietet den Unternehmen die Möglichkeit, möglichst (entscheidungs)relevante Informationen für den Adressaten bereitzuste...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.3 Abgrenzung zum Finanzanlagevermögen

Rz. 8 Noch schwieriger als die Abgrenzung des Umlaufvermögens gegenüber dem Sachanlagevermögen erweist sich die gegenüber dem Finanzanlagevermögen. Für diese Abgrenzung gelten die vorstehenden Ausführungen zwar entsprechend, jedoch mit einer anderen Gewichtung der Kriterien. Sofern es sich nicht um Beteiligungen[1] i. S. d. § 271 Abs. 1 HGB handelt, die aufgrund der Definiti...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

8.2.1 Ausweis Rz. 82 Hinsichtlich der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist die Übermittlung vieler Positionen zwingend erforderlich.[1] Rz. 83 Im Bereich der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sieht die Taxonomie der E-Bilanz eine Vielzahl an Pflichtangaben vor, die der HGB-Gesetzgeber von den Bilanzierenden nicht verlangt. Bei einigen Feldern, wie be...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.4 Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

8.4.1 Ausweis Rz. 89 Im Bereich des Kassenbestandes, der Bundesbankguthaben etc. verlangt die Taxonomie der E-Bilanz eine Angabe der Positionen, die in Abb. 4 dargestellt sind.mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.1 Vorräte

8.1.1 Ausweis Rz. 79 Im Bereich der Vorräte sind die in Abb. 1 genannten Positionen verpflichtend zu übermitteln.mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens

8.3.1 Ausweis Rz. 85 Die Steuerpflichtigen müssen die in Abb. 2 dargestellten Positionen bezüglich der Wertpapiere des Umlaufvermögens zwingend befüllen und an die Finanzverwaltung übermitteln.mehr

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Kapitalerhöhung aus Gesells... / d) Registeranmeldung

Die Kapitalerhöhung ist zum Handelsregister anzumelden. Die Anmeldung ist durch alle Geschäftsführer zu unterzeichnen (§ 78 GmbHG). Die Geschäftsführer haben gegenüber dem Registergericht zu versichern, dass nach ihrer Kenntnis seit dem Bilanzstichtag bis zum Tag der Anmeldung keine Vermögensminderung eingetreten ist, die der Kapitalerhöhung entgegenstünde, wenn sie am Tag d...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 6.3 Abweichungen von Bilanzierungsmethoden und Bewertungsmethoden

Rz. 56 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB müssen im Anhang Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben und begründet werden; der Einfluss dieser Abweichungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist gesondert anzugeben. Ziel dieser Angabepflicht ist es, einerseits die Vergleichbarkeit des Jahresabschlusses mit dem des Vorjahres sicherzustellen, andererse...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.1 Beurteilungszeitpunkt

Rz. 3 Ob ein Vermögensgegenstand dem Umlauf- oder Anlagevermögen zuzurechnen ist, ist aufgrund des Stichtagsprinzips erstmals zum Bilanzstichtag des Zugangsjahrs unter Berücksichtigung ansatz- und wertaufhellender Umstände zu prüfen.[1] Damit ist jedoch keine endgültige Zuordnung getroffen, vielmehr ist diese Prüfung an jedem folgenden Bilanzstichtag zu wiederholen, da es mö...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.3.1 Ausweis

Rz. 85 Die Steuerpflichtigen müssen die in Abb. 2 dargestellten Positionen bezüglich der Wertpapiere des Umlaufvermögens zwingend befüllen und an die Finanzverwaltung übermitteln.mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 6 Angabepflichten im Anhang

Rz. 52 Der nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB von Kapitalgesellschaften, von Personengesellschaften nach § 264a HGB bzw. nach § 5 Abs. 2 PublG von bestimmten publizitätspflichtigen Unternehmen, nicht jedoch von Einzelkaufleuten bzw. sonstigen Personengesellschaften zu erstellende Anhang ergänzt den Jahresabschluss und dient dazu, über die Zahlen von Bilanz und GuV hinaus zusätzlic...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 6.2 Angaben zu Bilanzierungsmethoden und Bewertungsmethoden

Rz. 55 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB müssen die auf die Posten der Bilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Anhang angegeben werden. Dabei ist insbesondere darzustellen, wie im jeweiligen konkreten Fall Bewertungswahlrechte genutzt und Ermessensspielräume ausgefüllt werden.[1] Zum Umlaufvermögen sind folgende Angaben erforderlich: Bei den Vorräten ist grundsä...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 6.4 Angaben zu Bewertungsvereinfachungsverfahren

Rz. 59 Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie entsprechende Personengesellschaften i. S. v. § 264a HGB [1] haben nach § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB bei Anwendung der Gruppenbewertung mit gewogenen Durchschnittswerten nach § 240 Abs. 4 HGB oder eines Verbrauchsfolgeverfahrens nach § 256 Satz 1 HGB die Unterschiedsbeträge pauschal für die jeweilige Gruppe auszuweisen, wenn ...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 4 Ansatz, Bestandserfassung und Bestandsnachweis

Rz. 34a Die Ansatzregelungen sind für Anlage- und Umlaufvermögen grundsätzlich identisch. Es sind nach § 246 HGB sämtliche Vermögensgegenstände anzusetzen, sofern nichts anderes gesetzlich bestimmt ist.[1] Einzige abweichende Regelung ist das Bilanzierungsverbot- bzw. -wahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB für die nicht entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände.[2]...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 5.1 Handelsrechtliche Bewertungsgrundsätze

Rz. 40 Handelsrechtlich bilden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 1, 2 HGB die Obergrenze für die Bewertung des Umlaufvermögens.[1] Davon ausgehend und dem strengen Niederstwertprinzip folgend, schreibt § 253 Abs. 4 HGB für die Handelsbilanz vor, dass der aus dem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgeleitete Wert[2] oder, soweit dieser nicht ...mehr

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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 4 Scope-Betrachtungen im ESRS E1-6 - Einordnung, Einflussmöglichkeiten und Fokus des Einkaufs

Der Teilstandard ESRS E1-6 verpflichtet Unternehmen zur vollständigen Offenlegung ihrer Treibhausgasemissionen in Scope 1, Scope 2 und Scope 3, wie es durch das international anerkannte Greenhouse Gas Protocol definiert ist (siehe Abb. 2). Diese dreistufige Kategorisierung ist zentral für die standardisierte Klimabilanzierung und bildet die Grundlage zur Bewertung klimabezog...mehr

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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 5 Handlungsempfehlungen an den Einkauf zur Erfüllung des ESRS E1

Die Umsetzung des ESRS E1 erfordert eine tiefgreifende Transformation im Einkauf, um den Anforderungen an Klimaschutz, Klimaanpassung und Transparenz in der Lieferkette gerecht zu werden. Während die neun Teilstandards jeweils spezifische Berichts- und Steuerungspflichten definieren, lassen sich übergreifende strategische Handlungsfelder ableiten, die für den Einkauf zentral...mehr

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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 3.2.3 Parameter und Ziele

Die dritte Säule der Offenlegungspflichten umfasst insgesamt folgende sechs Teilstandards: ESRS E1-4: Ziele in Bezug auf Strategien zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel Der Teilstandard ESRS E1-4 verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung konkreter, überprüfbarer Zielsetzungen, die sich aus der strategischen Ausrichtung in Bezug auf den Klimawandel ergeben. Diese...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.3.2.1 Vermögensstruktur

Rz. 144 Die Analyse der Vermögensstruktur liefert Informationen über die Zusammensetzung der Aktivseite einer Bilanz. Die Verwendung des Kapitals soll dabei nach Art und Zusammensetzung der konkreten investiven Nutzung untersucht werden. Daneben sollen Informationen über die in den Vermögensgegenständen gebundene Liquidität sichtbar werden. Je geringer die Dauer der Vermögen...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 5 Aufbereitungsmaßnahmen

Rz. 47 Aufbereitungsmaßnahmen sind immer dann erforderlich, wenn die ausgewiesenen Daten in Bilanz und GuV sowie ggf. Kapitalflussrechnung und Segmentberichterstattung nicht unmittelbar dem Bedarf der Unternehmensanalyse entsprechen. Zum einen finden sich weitere relevante Informationen im Anhang, zum anderen stellen die Rechnungslegungsdaten aufgrund unterschiedlich ausgenu...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 8 Tool Jahresabschlussanalyse

Rz. 179 Mit dem " Jahresabschlussanalyse-Tool " kann eine eigene teilflexible und standardisierte Jahresabschlussanalyse nach HGB oder IFRS für Einzel- oder Konzernabschlüsse vorgenommen werden. Das Programm ist kompatibel mit den Microsoft-Excel-Versionen 1997-2003, 2007, 2010, 2013 und 2016. Rz. 180 Das Programm besteht aus 18 Excel-Arbeitsblättern: Startseite Hilfe Deckblatt Gli...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 7 Erweiterte Risiko- und Chancenanalyse durch Einbeziehung von Lage- und anderen Berichten

Rz. 178a In den letzten Jahren kann ein vorsichtiger Wandel weg von bzw. ergänzend zu der bislang im Zentrum der Betrachtung stehenden Jahres- sowie Konzernabschlüsse hin zur stärkeren Einbeziehung einer Analyse des Lageberichts und weiterer Berichte, insbesondere der Nachhaltigkeitsberichte festgestellt werden. Die – teilweise auf gesetzlich verpflichteter Basis – bisherige...mehr

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Wertorientierte Unternehmen... / 4.2.3 Vereinfachtes Beispiel zum EVA-Konzept

Das folgende Beispiel zeigt die grundlegenden Zusammenhänge. Ausgehend von einer vereinfachten Bilanz werden zunächst die Kapitalquoten berechnet. Im Beispiel beträgt der Eigenkapitalanteil 30 %. Anschließend werden die Kosten für Fremd- und Eigenkapital kalkuliert. Sie liegen bei 5 % bzw. 9,8 %. Mithilfe des beschriebenen WACC-Ansatzes werden dann die Kapitalkosten ermittelt...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.3.1 Grundsachverhalte

Rz. 138 Grundsätzlich ist bei einer Analyse der Finanzlage im Wesentlichen zwischen bestände- und bewegungsbezogener Analyse zu unterscheiden, wie es Abb. 12 verdeutlicht. Abb. 12: Analyse der Finanzlage Rz. 139 Im Rahmen der bestandsgrößenorientierten Analyse gibt die Vermögensanalyse als vertikale Betrachtung der Bilanzaktiva Aufschluss über die Struktur des Vermögens sowie ...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.3 Strukturelle Erfolgsanalyse

Rz. 73 Im Rahmen der strukturellen Erfolgsanalyse stehen die Erfolgsspaltung nach Ergebnisschichten und die Erfolgsspaltung nach Unternehmenssegmenten im Mittelpunkt der Betrachtung. Bei der Erfolgsspaltung nach Ergebnisschichten wird das vom Unternehmen ausgewiesene Jahresergebnis in homogene Teilergebnisse mit betriebswirtschaftlich relevanter Aussage zerlegt, wobei aus ex...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.3.2 Vermögensanalyse

Rz. 143 Untersuchungsgegenstand der Vermögensanalyse ist die Aktivseite einer Bilanz. Dabei wird neben der Vermögensstruktur und dem Vermögensumschlag auch die Investitionstätigkeit einer Unternehmung betrachtet. Ziel ist es, Erkenntnisse über die Art und Zusammensetzung des Vermögens sowie die Dauer der Vermögensbindung zu gewinnen. Erfolgt eine Analyse der Vermögenslage un...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 1 Begriff und Zielsetzung der Bilanzanalyse

Rz. 1 Der Jahresabschluss ist – zusammen mit dem in jüngster Zeit immer wichtiger werdenden Lagebericht – für externe Interessenten ein zentrales, oft sogar das einzige Instrument zur Unterrichtung über die wirtschaftliche Lage von Unternehmen.[1] Bei Nichtkapitalgesellschaften besteht er aus der Bilanz und GuV,[2] bei Kapitalgesellschaften tritt der Anhang hinzu.[3] Von mit...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 2.1 Instrumente der Bilanzanalyse

Rz. 6 Die Bilanzanalyse bedient sich wiederkehrend folgender wesentlicher Instrumente: Datenaufbereitungsrechnungen Erstellung zusätzlicher Abschlussrechnungen Kennzahlen und Kennzahlensysteme Betriebswirtschaftliche Vergleiche Prognose-, Planungs- und Simulationsmodelle Mathematisch-statistische Methoden und Modelle Computergestützte Anwendungen. Rz. 7 Das erste wichtige Instrument...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.7 Prospektive Analysemöglichkeiten der Erfolgslage

Rz. 129 Für die Unternehmensanalyse und Unternehmensbeurteilung reicht es nicht, zu wissen, was in der Vergangenheit gewesen ist, ebenso wichtig sind Informationen darüber, wie sich das Unternehmen in der Zukunft weiterentwickeln wird. Im Rahmen der Jahresabschlussanalyse wird in verschiedener Form auf die Zukunft geschlossen.[1] Zum einen sind naive Formen der Extrapolation...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.6.1 Economic Value Added

Rz. 119 Der EVATM misst retrospektiv den betrieblichen Übergewinn eines Unternehmens in einer Periode. Ein über den Kapitalkosten liegender Gewinn wird als Übergewinn bezeichnet. Inhaltlich kann der EVA als Bindeglied zwischen einer mehrperiodischen Investitionsrechnung und einer einperiodischen ROI-Betrachtung eingeordnet werden.[1] Die Bestimmung des EVATM kann alternativ ...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 2.2 Notwendige Analysekonzeption für deutsche Unternehmen

Rz. 17 Die konzeptionelle Gestaltung und das Instrumentarium der Bilanzanalyse sind in der Praxis stark abhängig von der zugrunde gelegten Rechnungslegungskonzeption und deren Ausgestaltung. So kann etwa in Deutschland eine stark durch die handelsrechtlichen Gliederungsschemata determinierte und im Hinblick auf das abschlusspolitische Potenzial von HGB-Abschlüssen auf Aufber...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 2.3 Grenzen der Bilanzanalyse

Rz. 24 Die Begrenzung der Aussagekraft jeder Analyse wird am Umfang der Diskrepanz zwischen Informationsbedürfnis und mit Hilfe der Analyseergebnisse erreichbarer Informationsmöglichkeit gemessen. Dieses Kriterium gilt in gleicher Weise auch für die Beurteilung der Ergebnisse von Bilanzanalysen. Die genannte Diskrepanz ist bei der Bilanzanalyse vergleichsweise groß. Rz. 25 Di...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 3 Qualitative Bilanzanalyse

Rz. 36 Ziel der qualitativen Analyse ist es, die verbalen Informationen in Anhang und Lagebericht auszuwerten.[1] Ausgangspunkt sind die Erläuterungen zu den einzelnen Bilanz- und GuV-/Gesamtergebnis-Positionen, wobei vor allem solche Positionen zu beachten sind, bei denen Ansatz- und Bewertungswahlrechte oder Einschätzungsspielräume bestehen. Kernstück der Analyse des absch...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.3.4 Liquiditätsanalyse

Rz. 161 Sowohl bei der Kapital- als auch bei der Vermögensanalyse werden die jeweiligen Seiten der Bilanz einzeln betrachtet. Mit der Betrachtung von (lang- und kurzfristigen) Deckungsrelationen besteht dagegen die Möglichkeit, die Mittelherkunft (Kapital) und die Mittelverwendung (Vermögen) gegenüberzustellen. Es wird ein Zusammenhang zwischen Investition und Finanzierung h...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 4 Flexible Struktur- und Änderungsanalysen

Rz. 38 Aufgrund der Vielfalt der in der Praxis anzutreffenden Gliederungen sollte die Bilanzanalyse nicht sofort mit einer starren Eingabemaske beginnen, die unter Berücksichtigung weiterer Pflichtangaben durch starre Verknüpfungen automatisch ausgewertet wird. Vielmehr muss die Analyse zunächst vollflexibel direkt auf den vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Daten aufba...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.2 Ergebnisbereinigung

Rz. 62 Die betragsmäßige Erfolgsanalyse soll darüber Auskunft geben, ob das ausgewiesene Jahres- bzw. Gesamtergebnis dem vom Analysten als tatsächlich angesehenen Erfolg entspricht oder inwieweit im Jahresabschluss möglicherweise verdeckte Ergebnisteile existieren.[1] Das zugrunde liegende Rechnungslegungssystem und der Umfang der freiwilligen Angaben haben dabei einen erheb...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 5.5.1 Bilanz

Rz. 148 In der Bilanz wird der nicht durch Planvermögen gedeckte Teil des Barwerts der Leistungsverpflichtungen passiviert. Sofern der beizulegende Zeitwert des Planvermögens über dem Barwert der Leistungsverpflichtungen liegt, kann i. H. d. Differenz ein Aktivwert angesetzt werden, wenn die Vorschriften zum asset ceiling (vgl. IAS 19.64b) nicht greifen. Der Bilanzansatz ergi...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.5.1 Bilanz

3.5.1.1 Pensionsrückstellung Rz. 62 Pensionsrückstellungen werden unter der Position "Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" (§ 266 Abs. 3 B.1. HGB) passiviert. Bei Kleinstkapitalgesellschaften und kleinen Kapitalgesellschaften ergeben sich im Hinblick auf die Detaillierung des Bilanzausweises gem. § 267a HGB bzw. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB Erleichterungen. Rz....mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.5.2.2 Behandlung des Aufwands bei Erstanwendung des BilMoG

Rz. 77 Mit der erstmaligen Anwendung des BilMoG waren im Hinblick auf die Bewertung von Pensionsrückstellungen im Einzelfall erhebliche Veränderungen verbunden, die z. T. zu Erhöhungen der Pensionsrückstellung im oberen 2-stelligen Prozentbereich führten.[1] Rz. 78 Unternehmen, die von der Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 1 EGHGB Gebrauch gemacht haben, verteilten den Unter...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 6.2.3 IFRS

Rz. 172 Die IFRS differenzieren Pensionsverpflichtungen – unabhängig vom Durchführungsweg – nach 2 Kategorien. Gem. IAS 19.8 handelt es sich um beitragsorientierte Pläne (Defined Contribution), "… bei denen ein Unternehmen festgelegte Beiträge an eine eigenständige Einheit (einen Fonds) entrichtet und weder rechtlich noch faktisch zur Zahlung darüber hinausgehender Beiträge v...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 7 Weiterführende Literatur

Blomeyer/Rolfs/Otto, Betriebsrentengesetz, 8. Aufl. 2022. Böhm/Schu, Unterstützungskassen Grundlage und Praxis, 2014. Dernberger/Matthias, BetrAV 2008, S. 571 ff. Doetsch/Oecking/Rath/Reichenbach/Rhiel/Veit, Betriebliche Altersversorgung, 2008. Dresp/Fabian/Fath/Schwind/Wolf, Pensionskassen Grundlage und Praxis, 2011. Beck’scher Bilanz-Kommentar, 14. Aufl. 2024. Gohdes, BetrAV 200...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.5.1.1 Pensionsrückstellung

Rz. 62 Pensionsrückstellungen werden unter der Position "Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" (§ 266 Abs. 3 B.1. HGB) passiviert. Bei Kleinstkapitalgesellschaften und kleinen Kapitalgesellschaften ergeben sich im Hinblick auf die Detaillierung des Bilanzausweises gem. § 267a HGB bzw. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB Erleichterungen. Rz. 63 Unterdeckungen aus der er...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.5.1.3 Überschuss aus der Saldierung

Rz. 72 Die Bewertung saldierungspflichtiger Vermögensgegenstände zum beizulegenden Zeitwert kann bewirken, dass dieser den Wert der Pensionsrückstellung überschreitet. Ein solcher Überschuss wird aktiviert und in der Position "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" gem. § 266 Abs. 2 E. HGB ausgewiesen. Rz. 73 Da dieser Aktivposten aus nicht realisierten Gewi...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung als zweite von 3 Säulen der Altersversorgung in Deutschland wird sichtbar, wenn man die Erhebungen zum Volumen der Pensionsverpflichtungen betrachtet. So beliefen sich die Deckungsmittel für betriebliche Pensionsverpflichtungen im Jahr 2022 auf rd. 705 Mio. EUR.[1] Hiervon entfallen gut 50 % auf die unmittelbare Pensions...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.1 Überblick

Rz. 13 Die im Rahmen des BilMoG modifizierten handelsrechtlichen Rahmenbedingungen der Rechnungslegung haben deutliche Veränderungen für die Bewertung und Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen mit sich gebracht. Nunmehr hat die inhaltliche Gestaltung von Versorgungszusagen noch größere Auswirkungen auf die Rechnungslegung als zuvor. Rz. 14 So wird unterschieden zwischen Pe...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.4 Bewertungseinheit

Rz. 52 Mit der Einführung des BilMoG wurde die Bildung von Bewertungseinheiten im § 254 HGB erstmals kodifiziert. Die Vorschrift enthält eine Legaldefinition der Bewertungseinheit, die dann vorliegt, wenn "… Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsst...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.4.2 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Rz. 60 Sofern ein Unternehmen Vermögensgegenstände nutzt, um sie unter Anwendung des § 246 Abs. 2 HGB mit den Pensionsrückstellungen zu verrechnen, erfolgt eine Neubewertung dieser Vermögensgegenstände zum beizulegenden Zeitwert (§ 253 Abs. 1 Satz 4 HGB). Hierbei ist auf die Bewertungshierarchie des § 255 Abs. 4 HGB abzustellen. Demnach wird der beizulegende Zeitwert von ein...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.5.1.2 Saldierungsgebot

Rz. 64 Das Saldierungsgebot gilt für Pensionsverpflichtungen und "… vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen …" Unter bestimmten, im Gesetz erläuterten, Voraussetzungen ist eine Saldierung von Vermögensgegenständen und Schulden (Pensionsrückstellung) zwingend erforderlich. Es handelt sich somit um ein Saldierungsgebot und nicht um ein Wahlrecht. Rz. 65 Das Gesetz e...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 6.1 Vorbemerkung

Rz. 154 Unter den Begriff des bilanziellen Outsourcings von Pensionsverpflichtungen[1] im Sinne der weiteren Ausführungen wird die zweckgebundene Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen verstanden, sei es durch Einschalten eines externen Durchführungswegs oder durch Bildung von Deckungs- bzw. Planvermögen. Sehr häufig werden solche Maßnahmen vom Ziel getrieben, die Ergeb...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.2.2 Unmittelbare Pensionsverpflichtungen (Direktzusage)

Rz. 18 Die arbeitsrechtliche Definition des Durchführungswegs der unmittelbaren Pensionszusage ergibt sich aus § 1b BetrAVG. Bei einer unmittelbaren Pensionsverpflichtung liegt ein direktes Versorgungsverhältnis zwischen Unternehmen und Begünstigten vor. D. h., das Unternehmen schaltet keinen externen Versorgungsträger ein, sondern zahlt die künftigen Versorgungszahlungen un...mehr