Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Art und Weise der Offenlegung gem. §§ 325, 327a, 328; Prüfung durch die das Unternehmensregister führende Stelle gem. § 329

Rz. 37 [Autor/Zitation] Für die Art und Weise der Offenlegung verweist Satz 1 auf §§ 325, 327a, 328, so dass die Offenlegung nach den gleichen Grundsätzen wie für deutsche KapGes. erfolgt. Dies gilt auch für die Fristen zur Offenlegung, für die auch im Fall der Nutzung der Sprachoptionen des Satz 5 keine Ausnahmen bestehen. Allerdings ist insofern zu beachten, dass die nach d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Wiederaufleben der Abschlussprüfung

Rz. 97 [Autor/Zitation] Wird der JA oder der Lagebericht nach Beendigung der Abschlussprüfung noch einmal geändert, so lebt die Prüfungspflicht nach § 316 Abs. 3 Satz 1 wieder auf ("erneut zu prüfen", sog. Nachtragsprüfung). Solange diese Prüfung nicht stattgefunden hat und mit einem (schriftlichen) Bericht (§ 316 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1) abgeschlossen worden ist, kann der (ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Genussrechte

Rn. 1108 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Genussrechte sind typischerweise schuldrechtlich begründete Vermögensrechte, die eine Beteiligung am Gewinn (oder am Liquidationserlös, praktisch nicht vorkommend), nicht aber an beiden wegen § 8 Abs 3 S 2 KStG gewähren; die Gegenleistung besteht in der Überlassung von Kapital durch den Genussrechtsinhaber an den Genussrechtsemittenten. Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Beteiligungen an KapGes

Rn. 792 Stand: EL 82 – ET: 02/2009 Demgegenüber stellen Beteiligungen an KapGes in HB u StB Vermögensgegenstände bzw WG dar, allerdings besonderer Art, weil hier immer zwei Besteuerungsebenen vorliegen (anders an der PersGes, im Einzelnen Hoffmann, FS W. Müller, 2001, 631). Die Bewertung beim Mutterunternehmen erfolgt nach allg Grundsätzen, also sind zB wegen nachhaltiger Wer...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Explizite Anhangangaben nach Abs. 4

Rz. 148 [Autor/Zitation] Nach § 340a Abs. 4 haben Kreditinstitute im Anhang alle Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien von großen KapGes. (§ 267 Abs. 3), die von gesetzlichen Vertretern oder anderen Mitarbeitern wahrgenommen werden (Nr. 1), sowie Beteiligungen an großen KapGes. mit Anteilsquote von mehr als 5 % (Nr. 2) anzugeben. Hierdurch werden Bankenbeteiligu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Grundsatz der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte

Rn. 409 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Ein schwebendes Geschäft liegt vor, wenn ein gegenseitiger, auf einen Leistungsaustausch gerichteter Vertrag vorliegt, der hinsichtlich der vereinbarten Sach- oder Dienstleistung noch nicht (voll) erfüllt ist. Sind nur noch unwesentliche Nebenpflichten offen, ist ein schwebendes Geschäft nicht mehr gegeben. Ein schwebendes Geschäft kann auf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Unrichtige Wiedergabe im Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung bzw. im gesonderten nichtfinanziellen Bericht sowie in der Erklärung zur Unternehmensführung

Rz. 122 [Autor/Zitation] Alle KapGes. und KapCoGes., die keine kleinen KapGes. nach § 264 Abs. 1 sind, haben neben dem JA einen Lagebericht zu erstellen und offenzulegen (zu weiteren verpflichteten Unternehmen vgl. Kleindieck in BeckOGK HGB, § 289 Rz. 19 ff. [6/2022]). Der Zweck des Lageberichts sollte nicht – wie verbreitet in der Literatur zu lesen – vornehmlich als Ergänzu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Anwendung der §§ 242 bis 256a HGB

Rz. 46 [Autor/Zitation] Das Gesetz geht (stillschweigend) davon aus, dass alle nach § 3 zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmen bereits gem. § 242 HGB als Kaufleute zur Aufstellung eines JA verpflichtet sind und folglich zumindest die für alle Kaufleute geltenden Rechnungslegungsvorschriften (§§ 242–256a HGB) zu beachten haben (Kirsch, Rechnungslegung, § 5...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz: erkennbare Handlung/nachprüfbare Dokumentation

Rn. 283 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der Einlagewille des StPfl muss in äußeren Ereignissen, Geschehen, Verhaltensweisen uÄ unmissverständlich zum Ausdruck kommen (BFH v 22.09.1993, X R 37/91, BStBl II 1994, 172). Die Willensentscheidung wird wirksam, wenn sie äußerlich erkennbar und damit in objektiv nachprüfbarer Weise dokumentiert ist (zB BFH v 21.04.2005, III R 4/04, BStBl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 34 [Autor/Zitation] Die Offenlegungspflicht des § 325 ist die allgemeine Grundnorm, die durch §§ 325a–327a durch Offenlegungspflichten in bestimmten Spezialfällen ergänzt bzw. eingeschränkt wird. Zudem enthält § 328 Konkretisierungen der Form, des Formats und des Inhalts der offenzulegenden Unterlagen. Schließlich werden in § 329 die Prüfungs- und Unterrichtungspflichten ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Verrechnung mit täglich fälligen Forderungen

Rz. 37 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des § 10 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 RechKredV ist eine Verrechnung mit Forderungen geboten, wenn kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Prüfungsurteile (Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 Satz 1)

Rz. 221 [Autor/Zitation] In den Abschnitt "Prüfungsurteile" werden üblicherweise die folgenden Inhalte aufgenommen (vgl. IDW PS 400 nF Rz. 41 ff.; vgl. auch ISA 700 (Revised) Rz. 23 ff.): Beschreibung des Gegenstands der Prüfung (§ 322 Abs. 1 Satz 2 und 3), Angabe der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze (§ 322 Abs. 1 Satz 3) und Beurteilung des Prüfungsergebnisses (§ 322 Abs....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Indirekte Änderungen

Rz. 55 [Autor/Zitation] § 324 enthält eine Reihe von Verweisen auf andere Vorschriften, die seit der mit dem BilMoG erfolgten Einfügung der Norm ihrerseits durch diverse Gesetze (AReG; FISK; CSRD-UmsG-E) teilweise geändert worden sind bzw. geändert werden sollen und damit uU auch den Regelungsgehalt von § 324 indirekt modifizieren. Abgesehen von den komplexen Verweisen im Kon...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Auskunfts- und Einsichtsrecht

Rz. 260 [Autor/Zitation] Für die Durchführung der Prüfung ergibt sich das Problem, dass der Konzernabschlussprüfer bei quotenkonsolidierten Gemeinschaftsunternehmen sowie bei assoziierten Unternehmen kein eigenes Auskunfts- oder Einsichtsrecht hat. Nach dem Wortlaut des § 320 Abs. 3 Satz 2 bestehen diese Rechte nur gegenüber TU (vgl. § 320 Rz. 42 zur parallelen Frage bei § 32...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Wesentlichkeit einer Falschdarstellung nach HGB und IFRS

Rz. 36 [Autor/Zitation] Am sorgfältigsten ausgearbeitet wurde der Begriff der Wesentlichkeit für die Zwecke der Prüfung des JA und Lageberichts. Nach § 317 Abs. 1 Satz 3 ist eine Prüfung des JA und Konzernabschlusses so anzulegen, dass (unbewusste) Unrichtigkeiten und (bewusste) Verstöße gegen die einschlägigen Rechnungslegungsnormen (HGB, IFRS), die sich auf die Darstellung ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Prüfung der Einhaltung von § 5 Abs. 4 PublG bei Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleuten (Abs. 2)

Rz. 35 [Autor/Zitation] Nach § 6 Abs. 2 PublG hat sich die Prüfung bei Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleuten auch darauf zu erstrecken, ob das Gebot des § 5 Abs. 4 PublG, Privatvermögen und korrespondierende Aufwendungen und Erträge nicht in Bilanz und GuV zu erfassen, beachtet ist. Dieses Gebot ist zwingendes Recht und kann nicht abbedungen werden (vgl. § 5 Publ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Besonderheiten der Haftung gegenüber verbundenen Unternehmen

Rz. 155 [Autor/Zitation] Die Ersatzpflicht gegenüber verbundenen Unternehmen ist durch das BiRiLiG (BGBl. I 1985, 2355, s. Rz. 15) eingeführt worden. Verbundene Unternehmen sind unabhängig von ihrer Rechtsform und ihrem Sitz solche, die im Verhältnis zueinander MU und TU gem. § 290 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 bis 4 sind; alle mit demselben MU verbundenen TU sind auch untereinand...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 277 HGB)

Rz. 156 [Autor/Zitation] Ist die GuV nach § 275 HGB zu gliedern, müssen die ergänzenden Bestimmungen des § 277 HGB beachtet werden. Dessen Beachtung ist für Einzelkaufleute und Personengesellschaften wegen § 5 Abs. 5 Satz 1 als lex specialis im Verhältnis zu § 5 Abs. 1 Satz 2 nicht verpflichtend, soweit sich hieraus Bestimmungen zur Gliederung bzw. zum Ausweis in der GuV erge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Schmölder, Überprüfte Regelung der aktienrechtlichen Pflichtrevision im Entwurf einer Novelle zum Versicherungsaufsichtsgesetz, JW 1930, 3687; Schlegelberger/Quassowski/Schmölder, Verordnung über Aktienrecht vom 19. September 1931 nebst den Durchführungsbestimmungen, 1932; Klausing, Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien (Aktien-Gesetz) nebst...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 5 [Autor/Zitation] § 323 findet auf die gesetzlichen Pflichtprüfungen des Jahresabschlusses und des Lageberichts bzw. des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts gem. §§ 316 ff. Anwendung (LG Düss. v. 12.11.2010 – 16 O 454/09, BeckRS 2011, 10511). Umfasst sind sämtliche Tätigkeiten, die mit der gesetzlichen Prüfung in unmittelbarem Zusammenhang stehen (Poll in BeckOK H...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Verrechnung für zurückgekaufte, nicht börsenfähige eigene Schuldverschreibungen gem. § 16 Abs. 4 Halbs. 2, § 22 Abs. 2 Satz 2 RechKredV

Rz. 39 [Autor/Zitation] Zurückgekaufte, nicht börsenfähige eigene Schuldverschreibungen sind vom Passivposten 3a) "begebene Schuldverschreibungen" unter den verbrieften Verbindlichkeiten abzusetzen. Da das Formblatt 1 der RechKredV keinen expliziten Ausweis dieser Schuldverschreibungen vorsieht, kommt nur eine "stille" Absetzung in Betracht. Gleiches gilt für zur Vernichtung ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Löhne, Gehälter, soziale Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung (Abs. 5 Satz 3 Nr. 3)

Rz. 302 [Autor/Zitation] Die Angabe nach § 5 Abs. 5 Satz 3 Nr. 3 entspricht inhaltlich dem GuV-Posten "Personalaufwand", der bei Anwendung des GKV nach § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB in der GuV auszuweisen ist bzw. bei Anwendung des UKV nach § 285 Nr. 8 Buchst. b HGB im Anhang anzugeben ist. Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung bestehen nicht (so bereits Castan, DB 1980, 409,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Schätzungserfordernisse

Rn. 492e Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Zu einer sinnvollen Wertaufhellungskonzeption muss das Thema in einen umfassenderen Zusammenhang gestellt werden, nämlich in das Bilanzierung insgesamt durchziehende Problem der Ungewissheit bzw Unsicherheit über künftige Entwicklungen, die notwendigerweise einen Schätzungsprozess vom bilanzierenden Kaufmann erfordern (s Rn 21ff). Dieses Sc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Gesetzliche Regelung

Rz. 178 [Autor/Zitation] Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 gelten die folgenden Vorschriften für die Aufstellung des Anhangs sinngemäß: § 284 HGB, § 285 Nr. 1-4, 7-13, 15a, 17-34 HGB, § 286 HGB. Rz. 179 [Autor/Zitation] Darüber hinaus ergeben sich Angabepflichten im Anhang gem. § 268 HGB (s. Rz. 94 ff.) sowie ggf. § 265 HGB (s. Rz. 77 ff.), welche bereits gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 sinngemäß an...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Größenkriterien nach § 293 (Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 2, § 267 Abs. 4, 4a)

Rz. 52 [Autor/Zitation] Obwohl § 293 nach § 340i Abs. 2 Satz 2 auf den Konzernabschluss von Instituten nicht anwendbar ist, werden diese Größenkriterien für die Frage der Pflicht zur Erweiterung des Konzernlageberichts von Instituten um eine nichtfinanzielle Erklärung herangezogen. Eine solche Erweiterungspflicht ist lediglich dann verlangt, wenn neben Anforderungen an die Ar...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Tatgegenstände, Tatmittel

Rz. 147 [Autor/Zitation] Große Kapitalgesellschaften können bei Inanspruchnahme des Wahlrechts nach § 325 Abs. 2a Satz 1, Abs. 2b (idF des DiRUG) einen IFRS-Einzelabschluss offenlegen, jedoch ist weiterhin für Kapitalerhaltungs- und Ausschüttungsbemessungszwecke ein JA nach HGB aufzustellen und – zusammen mit dem Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerk an die das Unternehmensreg...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Ausstehende Feststellung des Vorjahresabschlusses

Rz. 592 [Autor/Zitation] Die aufschiebende Bedingung ist auch einschlägig bei Erteilung eines Bestätigungsvermerks zu einem JA, der auf einen noch nicht festgestellten JA folgt, dessen Feststellung jedoch ansteht (vgl. IDW PS 400 nF Rz. A100; ebenso zB Ebke in MünchKomm. HGB5, § 322 Rz. 82 mwN). Die Schwierigkeit ergibt sich daraus, dass Bilanz und GuV wegen des Grundsatzes d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Zitation] § 341b wurde im Rahmen der Umsetzung der EG Versicherungsbilanzrichtlinie (VersRiLiG v. 24.6.1994) in das Handelsrecht aufgenommen. Damaliges Ziel der Versicherungsbilanzrichtlinie und der dadurch in das HGB aufgenommenen §§ 341 ff. war die Verbesserung der Vergleichbarkeit und Übersichtlichkeit der Jahresabschlüsse von Versicherungsunternehmen. Wichti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Die Zweckbindung der Einnahme an die Gegenleistung

Rn. 940 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Der Anwendungsbereich der Rechnungsabgrenzung allg betrifft in erster Linie gegenseitige Verträge, bei denen in ihrem Volumen von zeitlicher Dauer abhängige, zeitbestimmte, zeitbezogene (vgl BFH BStBl II 1984, 273; 1986, 841) Leistungen zu erbringen sind, bei denen aber Leistung u Gegenleistung zeitlich auseinander fallen. Die Bildung passi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Angaben zu nicht passivierten Pensionsverpflichtungen (Art. 28 Abs. 2 EGHGB)

Rz. 186 [Autor/Zitation] Umstritten ist, ob die Angabepflicht nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB bezüglich der nicht in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen aus der Anwendung des Art. 28 Abs. 1 EGHGB entsprechend anzuwenden sind. Das PublG enthält weder in § 5 noch in § 22 eine Verweisung auf Art. 28 EGHGB (anders als auf Art. 66, 67 EGHGB...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Investmentanteile

Rn. 1340 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Investmentanteile (Anteile an Investmentfonds, Aktien-, Renten-, Geldmarkt-, Immobilienfonds) sind Wertpapiere sui generis. Ihre Besteuerung richtet sich nach dem sog Transparenzprinzip (BMF v 02.06.2005, BStBl I 2005, 1728). Danach soll die Besteuerung beim Investor so erfolgen, wie wenn er die betreffenden WG (die Aktien) direkt besäße. D...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Generalnorm (§ 264 Abs. 2 HGB)

Rz. 60 [Autor/Zitation] Der auf den ersten Blick wesentlichste Unterschied zu den handelsrechtlichen Vorschriften für große KapGes. besteht in der fehlenden Bezugnahme auf die Generalnorm in § 264 Abs. 2 HGB . Während der JA einer KapGes. unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Besonderheiten in der Formulierung des Bestätigungsvermerks

Rz. 26 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Prüfung nach § 324a sind ua. auch die vorgenannten besonderen Anforderungen für den Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a sowie die Bezugnahme darauf im Lagebericht auf Einhaltung zu prüfen. Das ist auch im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk nach § 322, sofern einschlägig auch iVm. Art. 10 APrVO, bei der darin aufzunehmenden Beschreibung d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Risiken auf Abschlussebene und auf Aussagenebene

Rz. 360 [Autor/Zitation] Nach ISA 315 (Revised 2019) Rz. 28 hat der Abschlussprüfer die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen zu identifizieren und festzustellen, ob sie auf der Abschlussebene oder der Aussageebene für Arten von Geschäftsvorfällen, Kontensalden und Abschlussangaben bestehen. Rz. 361 [Autor/Zitation] Gemäß ISA 315 (Revised 2019) Rz. A195 betreffen Risiken ...mehr

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7. Kapitel: Familienrechtli... / § 16 Die Vorlage eines Vermögensverzeichnisses (§ 1640 BGB)

Rz. 210 Gemäß § 1640 Abs. 1 BGB haben Eltern die Pflicht, das ihrer Verwaltung unterliegende Vermögen, welches ihr minderjähriges Kind von Todes wegen erwirbt, also die Zuwendung, zu verzeichnen, das Verzeichnis mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit zu versehen und es beim Familiengericht einzureichen. Gleiches gilt für Vermögen, welches das Kind anlässlic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Allgemeines

Rz. 139 [Autor/Zitation] Nach dem Urteil des BGH vom 15.12.1954 (BGH v. 15.12.1954 – II ZR 322/53, WPg 1955, 138, 140) hat der Abschlussprüfer ohne besonderen Auftrag nicht die Pflicht, die Lage, also insbes. die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Gesellschaft im Prüfungsbericht darzulegen. Gleichzeitig wies der BGH allerdings auf die Redepflicht des Abschlussprüfers be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss der Kleinstkapitalgesellschaft

Rz. 706 [Autor/Zitation] Für den Fall der Prüfung des JA zum 31.12.01 einer Kleinstkapitalgesellschaft durch eine freiwillig beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach Art und Umfang der gesetzlichen Abschlussprüfung gem. §§ 316 ff. gelten die vorgenannten Ausführungen grds. entsprechend; Unterschiede ergeben sich in Bezug auf die Nennung der angewendeten Rechnungslegun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Tatbestands- und Verbotsirrtum

Rz. 211 [Autor/Zitation] Nach § 16 Abs. 1 StGB liegt ein Tatbestandsirrtum vor, wenn bei Begehung der Tat ein Umstand, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, nicht gekannt wird; damit ist ein vorsätzliches Handeln ausgeschlossen. Beim Verbotsirrtum fehlt dem Täter bei der Tatbegehung die Einsicht, Unrecht zu tun; sofern dieser Irrtum unvermeidbar war, handelt er ohne Schuld ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Überblick

Rz. 250 [Autor/Zitation] Für die GuV von Einzelkaufleuten und Personenhandelsgesellschaften sieht § 5 Abs. 5 folgende Erleichterungen vor: Aufstellung der GuV nach den für das Unternehmen geltenden Bestimmungen (Satz 1); s. Rz. 253 ff. Ausweis der Steuern bei Anwendung einer Gliederung nach § 275 HGB (Satz 2); s. Rz. 270 ff. Anlage zur Bilanz im Falle der Nichtoffenlegung der Gu...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen zu §§ 1–23 P... / B. Aufbau des Ersten Abschnitts

Rz. 7 [Autor/Zitation] Der erste Abschnitt des PublG (§§ 1 bis 10 PublG) regelt die einzelgesellschaftliche Rechnungslegung von Unternehmen (JA und ggf. Lagebericht). Dabei wird in §§ 1 und 2 PublG der größenabhängige Kreis der zur Rechnungslegung verpflichteten Unternehmen sowie Beginn und Dauer der Rechnungslegungspflicht geregelt. Durch die Regelung in § 3 PublG wird der G...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Angaben zur Identifikation (§ 264 Abs. 1a HGB)

Rz. 74 [Autor/Zitation] Gemäß § 264 Abs. 1a HGB müssen im JA die Firma, der Sitz, das Registergericht und die Nummer, unter der die Gesellschaft im HR eingetragen ist, angegeben werden. Die Angabe kann "in der Überschrift des Jahresabschlusses, auf einem gesonderten Deckblatt oder an anderer herausgehobener Stelle gemacht werden" (BT-Drucks. 18/4050, 71). Sofern das Unternehm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zeitliche Erfassung

Rn. 75 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die (negative) BV-Eigenschaft setzt zunächst eine am Bilanzstichtag rechtlich wirksam entstandene (§ 246 Abs 1 S 3 HGB) u/o wirtschaftlich verursachte Verpflichtung des betreffenden Bilanzierungssubjekts voraus. Eine Verpflichtung ist rechtlich entstanden, wenn die die Leistungspflicht auslösenden Tatbestandsmerkmale sämtlich erfüllt sind, w...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Bestandsgefährdend

Rz. 131 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 Satz 3 ist im Prüfungsbericht darauf einzugehen, ob der Abschluss insgesamt unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KapGes. vermittelt. Die Vorschrift wurde durch das KonTraG in § 321 eingefügt, damals als Satz 2. Der heutige Satz 3 entspricht Satz 2 idF de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Rechtslage

Rn. 493 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 In der Rspr ist auch noch nicht ausreichend geklärt, welche Bedeutung dem tatsächlichen Zeitpunkt der Bilanzerstellung zukommt. Denn mit zunehmendem Zeitabstand zum Bilanzstichtag wächst das potenzielle Wertaufhellungsvolumen über die Verhältnisse am Bilanzstichtag. Aber mit der Wertaufhellung muss es irgendwann einmal sein Ende haben, wenn ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Auskunftsrecht gegenüber den Abschlussprüfern der Einzelabschlüsse (Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2)

Rz. 76 [Autor/Zitation] § 320 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 gewährt dem Konzernabschlussprüfer "die Rechte nach § 320 Abs. 2 auch gegenüber den Abschlussprüfern des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen". Die Rechte gegenüber dem Abschlussprüfer des MU sind für den Fall, dass dieser nicht zugleich Konzernabschlussprüfer ist, eingeräumt. Die Rechte gegenüber den Abschlussprüf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Vorlagepflicht (Satz 1)

Rz. 10 [Autor/Zitation] Damit der AR die Rechnungslegung des Unternehmens prüfen kann, ist ihm diese vorzulegen. Satz 1 enthält zwar eine etwas andere Formulierung als sein aktienrechtliches Pendant, § 170 Abs. 1 AktG. Es ist jedoch nicht erkennbar, dass der Regelungsgehalt für die Vorlagepflicht nach PublG abweichend ist. Vorlagepflichtig sind die gesetzlichen Vertreter (vgl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Akute Ausfallrisiken – Einzelwertberichtigungen

Rz. 103 [Autor/Zitation] Entsprechend den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 253 Abs. 4 haben Institute ihre Forderungen, die regelmäßig aus dem Kredit- und Darlehensgeschäft bzw. dem Ankauf bereits bestehender Forderungen resultieren und insgesamt dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind, unter Beachtung des strengen Niederwertprinzips zum niedrigeren beizulegenden Wert anzus...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Vorbereitende analytische Prüfungshandlungen

Rz. 390 [Autor/Zitation] Zur Identifikation inhärenter Risiken führt der Abschlussprüfer vorbereitende analytische Prüfungshandlungen durch (ISA 315 (Revised 2019) Rz. 14(b)). Gemäß ISA 315 (Revised 2019) Rz. A27 helfen analytische Prüfungshandlungen, Inkonsistenzen, ungewöhnliche Geschäftsvorfälle oder Ereignisse sowie Beträge, Kennzahlen und Trends zu identifizieren, die au...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bedeutung der Feststellung

Rz. 9 [Autor/Zitation] Abs. 3 begründet selbst keine Pflicht zur Feststellung des JA; diese muss sich vielmehr aus dem Gesetz (so zB für Personenhandelsgesellschaften aus § 121 HGB) oder aus dem Gesellschaftsvertrag/der Satzung des Unternehmens ergeben. Abs. 3 regelt lediglich, welche rechtliche Bedeutung die Feststellung des JA hat. Sie ist seine Billigung durch die zuständi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Der Einführung des § 331a lagen die gesetzgeberischen Bestrebungen der Verschärfung des Bilanzstrafrechts in Reaktion auf Finanzskandale zu Grunde. Zu diesem Zweck wurde die Abgabe der falschen Versicherung, der sog. Bilanzeid, für Mitglieder vertretungsberechtigter Organe kapitalmarktorientierter Gesellschaften sanktioniert. So sollte durch die Einführ...mehr