Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Tatgegenstände, Tatmittel

Rz. 37 [Autor/Zitation] Tatmittel nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 PublG sind der JA und der Lagebericht. § 5 Abs. 1 PublG verweist in Bezug auf den Jahresabschluss auf § 242 HGB, dh., der JA besteht aus Bilanz und GuV (§ 242 Abs. 3 HGB), sowie für den Inhalt, die Gliederung und die einzelnen Posten auf die sinngemäße Anwendung der §§ 264 Abs. 1a, 265, 266, 268 bis 275, 277 HGB. Rz. 38...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abgeleitete steuerliche Buchführungspflicht (§ 140 AO)

Rn. 303 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 Eine nach außersteuerlichen Gesetzen bestehende Verpflichtung, Bücher und Aufzeichnungen zu führen, ist auch für die Besteuerung zu erfüllen, § 140 AO . In steuerliche Pflichten überführt werden damit insb handelsrechtliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Die Befreiung für kleine Einzelkaufleute gem § 241a HGB iVm § 242 Abs 4 HGB (...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Wesentliche Änderungen

Rz. 309 [Autor/Zitation] § 5 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 verlangt darüber hinaus, dass wesentliche Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben sind. Inhaltlich geht die Anforderung weniger weit als § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB, wonach zusätzlich die Änderungen zu begründen sind und deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gesondert darzustellen ist (s. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / lcb) Anwendungsfälle temporärer Differenzen mit Buchungstechnik

Rn. 911 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Die vorstehenden abstrakten Begriffsdefinitionen mit ihren Auswirkungen lassen sich auf folgende "Faustformel" zurückführen: Dazu folgende Beispielsfälle (nach Hoffmann/Lüdenbach, NWB-Kommentar Bilanzierung 2009, § 274 ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Adressat der Offenlegungspflicht

Rz. 56 [Autor/Zitation] Adressat der Offenlegungspflicht ist nicht die KapGes. selbst (OLG Stuttgart v. 13.7.2000 – 8 W 151/00, GmbHR 2001, 301, allerdings zur Rechtslage vor Schaffung des § 335 Abs. 1 Satz 2; so auch Grottel in Beck BilKomm.14, § 325 HGB Rz. 25; aA Kersting in Großkomm. HGB6, § 325 Rz. 60; Zetzsche in HKMS3, § 325 HGB Rz. 28), sondern die Mitglieder ihrer ve...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Weitere Regelungen nach Institutsart

a) Bausparkassen Rz. 143 [Autor/Zitation] Für Institute in der Rechtsform der Bausparkasse sind folgende postenabhängige Erläuterungen im Anhang zu geben: Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten Nr. 3) und Forderungen an Kunden (Aktivposten Nr. 4): Angabe der rückständigen Zins- und Tilgungsbeträge für Baudarlehen in einem Betrag gem. § 35 Abs. 1 Nr. 8a RechKredV, Angabe der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Ausweis der Steuern (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 270 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des Gesetzes dürfen "bei Anwendung einer Gliederung nach § 275 HGB … die Steuern, die Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute als Steuerschuldner zu entrichten haben, unter den sonstigen Aufwendungen" ausgewiesen werden. Rz. 271 [Autor/Zitation] Über den Wortlaut des Gesetzes hinaus bestehen keine Bedenken, das Ausweiswahlrec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 300c Stand: EL 140 – ET: 12/2019 § 5 Abs 1 EStG gilt unmittelbar nur für Gewerbetreibende, die entweder gesetzlich zur Buchführung und Abschlusserstellung verpflichtet sind oder ohne eine solche Verpflichtung freiwillig Bücher führen und Abschlüsse erstellen. Gewerbetreibende sind StPfl, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSd § 15 EStG erzielen, dh Einzelgewerbetreibende iSd...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Fristengliederung gem. § 9 RechKredV bzw. § 7 RechZahlV

Rz. 100 [Autor/Zitation] § 9 RechKredV und § 7 RechZahlV sehen für die jeweils angesprochenen Institute eine Aufgliederung der nachstehenden Posten nach Restlaufzeiten vor. andere Forderungen an Kreditinstitute mit Ausnahme der darin enthaltenen Bausparguthaben aus abgeschlossenen Bausparverträgen (Aktivposten Nr. 3 Buchst. b, Formblatt 1 RechKredV), Forderungen an Kunden (Akti...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Offenzulegende Unterlagen

Rz. 29 [Autor/Zitation] Die Offenlegungspflicht bezieht sich auf die Unterlagen der Rechnungslegung, die nach dem für die Hauptniederlassung maßgeblichen Recht aufgestellt, geprüft und offengelegt worden sind. Daraus folgt zunächst, dass für die unternehmerische Tätigkeit der Zweigniederlassung keine eigenständigen Unternehmensabschlüsse erstellt werden müssen (ebenso Fehrenb...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Private Krankenversicherung

Rz. 31 [Autor/Zitation] Die Alterungsrückstellung in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung dient zum Ausgleich des grds. mit dem Alter steigenden Leistungsbedarfs der versicherten Personen. Da bedingungsgemäß eine Erhöhung der Beiträge während der Vertragslaufzeit wegen zunehmenden Alters der versicherten Person ausgeschlossen ist, wird ein über ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Zusammengefasster Prüfungsbericht

Rz. 275 [Autor/Zitation] Werden KA und JA (bzw. ein zulässigerweise aufgestellter Einzelabschluss nach internationalen Rechnungslagenstandards, § 325 Abs. 2a iVm. § 315e) zusammen offengelegt, so erlaubt § 325 Abs. 3a die Zusammenfassung der Bestätigungsvermerke (§ 322 Rz. 566 ff.) und – wenn von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird – auch die Zusammenfassung der Prüfungs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ff) Latente Steuern

(1) Bilanzierungspflicht bzw. -wahlrecht Rz. 124 [Autor/Zitation] Abweichend von den für alle Kaufleute geltenden Vorschriften haben nach PublG zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichtete Unternehmen in ihrem JA § 274 HGB bezüglich der Bilanzierung latenter Steuern sinngemäß anzuwenden. Zwar verweist § 5 Abs. 1 Satz 2 auch auf die Befreiung für kleine KapGes. in § 274a Nr. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (b) Auswahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 309 [Autor/Zitation] Der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts und der Prüfer des JA können, müssen aber nicht identisch sein (§ 324e Abs. 2 HGB-E, Rz. 310). Bei der Auswahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts stehen somit grundlegende Alternativen offen, wobei die CSRD ( EU) 2022/2464 allerdings größere Spielräume als ihre geplante Transformation in deutsches Recht vorsi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Verrechnung von täglich fälligen Verbindlichkeiten gem. § 10 RechKredV

aa) Verrechnung mit täglich fälligen Forderungen Rz. 37 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des § 10 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 RechKredV ist eine Verrechnung mit Forderungen geboten, wenn kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Die Pflichtangaben im Einzelnen

aa) Umsatzerlöse (Abs. 5 Satz 3 Nr. 1) Rz. 293 [Autor/Zitation] Umfang und Inhalt der anzugebenden Umsatzerlöse ergibt sich aus § 277 Abs. 1 HGB . Demnach sind als Umsatzerlöse die Erlöse aus dem Verkauf von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern aus...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Bewertungs- und Abschreibungsmethoden einschließlich wesentlicher Änderungen (Abs. 5 Satz 3 Nr. 4)

(1) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Rz. 306 [Autor/Zitation] Nach § 5 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 sind die Bewertungs- und Abschreibungsmethoden einschließlich wesentlicher Änderungen anzugeben. Der Begriff entstammt noch § 160 Abs. 2 AktG 1965, wonach eine Aktiengesellschaft in ihrem Geschäftsbericht die "Bewertungs- und Abschreibungsmethoden" anzugeben hatte. Abweichend von § ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Unvollständige bzw. verschwiegene relevante Angaben

Rz. 138 [Autor/Zitation] Grundsätzlich sind unvollständige bzw. verschwiegene Angaben, zB die Nichtpassivierung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie wesentliche Angaben im Anhang und Lagebericht, im Sinne eines positiven täuschenden Tuns tatbestandsmäßig, weil diese idR zu einer unrichtigen Wiedergabe oder ggf. Verschleierung der Verhältnisse der KapGes. führen (Waß...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechte und Pflichten der Prüfer; Prüfungsgegenstand

Rz. 38 [Autor/Zitation] Die Sonderprüfer haben das Recht, die Bücher und Schriften der Gesellschaft zu prüfen; sie können alle Aufklärungen und Nachweise verlangen, die sie benötigen (§ 145 Abs. 1, 2 AktG). Zur Feststellung der Größenkriterien für die Pflicht zur Aufstellung von KA (§ 11 PublG) bestehen die Auskunftsrechte auch gegenüber Konzernunternehmen sowie abhängigen od...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Tatgegenstände bei Kapitalgesellschaften

Rz. 74 [Autor/Zitation] Die folgende tabellarische Übersicht zeigt die Tatgegenstände des § 331 Abs. 1, die in Abschnitt B. (Rz. 98 ff.) im Einzelnen erläutert werden, sowie die von den Rechenwerken intendierten Darstellungen der Verhältnisse der Kapitalgesellschaft, die durch § 331 vor Täuschungsversuchen geschützt werden sollen.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] In § 327 sind für mittelgroße KapGes. Erleichterungen für die Offenlegung des JA vorgesehen. Diese Erleichterungen beziehen sich auf die Mindestgliederung der Bilanz und auf bestimmte Anhangangaben.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Systematik

Rn. 39 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Regelzurechnung zum zivilrechtlicher Eigentümer: Voraussetzung für den Ansatz von WG u Schulden in der Bilanz ist, dass sie dem StPfl persönlich zuzurechnen und in sachlicher Hinsicht seinem BV (s Rn 49ff) zuzuordnen sind. Der Kaufmann hat gemäß § 242 Abs 1 HGB "sein" Vermögen und "seine" Schulden zu bilanzieren. Ausgangspunkt der personelle...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Bilanzsumme ist nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und 2 PublG aus einer "gemäß § 5 Abs. 2 aufgestellten Jahresbilanz" abzuleiten. Bei dem Verweis auf § 5 Abs. 2 PublG handelt es sich offenkundig um ein Redaktionsversehen, da infolge der Neufassung des § 5 PublG bei Umsetzung des BiRiLiG der bisherige § 1 Abs. 1 PublG weggefallen und die notwendige Anpassung v...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Europäisches Recht

Rz. 26 [Autor/Zitation] Die Offenlegung von JA wurde durch den europäischen Gesetzgeber durch Art. 47 Abs. 1 Vierte (Gesellschaftsrechtliche) Richtlinie (RL 78/660/EWG, 4. EG-RL) vorgegeben, wonach der ordnungsgemäß gebilligte JA und der Lagebericht sowie der Bericht der mit der Abschlussprüfung beauftragten Person offenzulegen war; für die Modalitäten der Offenlegung verwies...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) § 246 Abs 1 S 2 HGB

Rn. 41 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Mit dem seit dem BilMoG in § 246 Abs 1 S 2 HGB handelsrechtlich kodifizierten Grundsatz wirtschaftlicher Vermögenszugehörigkeit, demgemäß ein Vermögensgegenstand in der Bilanz eines Nichteigentümers auszuweisen ist, wenn er "nicht dem Eigentümer, sondern einem anderen wirtschaftlich zuzurechnen" ist (wirtschaftliche Vermögenszugehörigkeit), ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Steuerliches Sonderrecht?

Rn. 494 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Nochmals zurück zu dem obigen Fall mit dem Haarwaschmittel (s Rn 492b). Die Berücksichtigung des Schadens hängt vom Eingehen der Information vor oder nach der Bilanzerstellung ab (wenn das schadhafte Los tatsächlich vor dem Bilanzstichtag produziert worden ist). Die Bilanz wäre dann so oder so – Informationseingang vor oder nach Bilanzerstel...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Jahresfrist (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 111 [Autor/Zitation] Der Offenlegungspflicht nach Abs. 1 muss spätestens innerhalb eines Jahres nach dem Abschlussstichtag nachgekommen werden. Der Abschlussstichtag bezieht sich dabei immer auf die jeweiligen Unterlagen. Soweit das GJ das Kalenderjahr ist, bedeutet dies, dass es auf den 31. Dezember ankommt, aufgrund von § 187 Abs. 1 BGB ist aber erst der 1. Januar der F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Gebundene steuerliche Wahlrechte

Rn. 326b Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Wahlrecht unter GoB-Vorbehalt: Lifo-Verfahren im Vorratsvermögen (§ 6 Abs 1 Nr 2a EStG) Für gleichartige WG des Vorratsvermögens ist steuerlich die Anwendung des Lifo-Verfahrens möglich (Wahlrecht), soweit dessen Anwendung den GoB entspricht (GoB-Vorbehalt, § 6 Abs 1 Nr 2a S 1 EStG). Das steuerliche Lifo-Wahlrecht kann nach Verwaltungsauffa...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Postenbezogene Regelungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

a) Aufgliederung nach geographischen Märkten gem. § 34 RechKredV bzw. § 28 RechZahlV Rz. 133 [Autor/Zitation] Für den Fall, dass sich die geographischen Märkte, auf denen das Institut tätig ist, aus seiner Managementsicht wesentlich voneinander unterscheiden, sind bestimmte Posten der GuV nach diesen aufzugliedern (§ 34 Abs. 2 Nr. 1 RechKredV): Zinserträge (Formblatt 2 Erträge ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 8 [Autor/Zitation] Spätestens seit dem Bilanzrichtlinie-Gesetz (BGBl. I 1985, 2355) verfolgt der deutsche Gesetzgeber erkennbar das Ziel, Regelungen zu Rechnungslegung, Offenlegung und Prüfung im HGB zu konzentrieren und nicht in Spezialgesetze auszulagern. In dieser Tradition steht ebenso das BaBiRiLiG (BGBl. I 1990, 2570), das mit dem Vierten Abschnitt des Dritten Buchs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Gesetzliche Vorschriften

Rz. 160 [Autor/Zitation] Mit den "gesetzlichen Vorschriften", auf deren Einhaltung der JA zu prüfen ist, sind in erster Linie die Vorschriften des HGB sowie der ergänzenden rechtsform- und wirtschaftszweigspezifischen Sondervorschriften über den JA gemeint. Darüber hinaus können Gesellschaftsvertrag oder Satzung Bestimmungen enthalten, die die Aufstellung des JA betreffen. So...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Verzicht auf Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 77 [Autor/Zitation] Laut § 13 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 PublG ist bei einem MU in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft oder eines Einzelkaufmanns § 5 Abs. 5 PublG sinngemäß im KA anwendbar. Die rechtliche Verweisung umfasst formal auch § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG, wonach in einer Anlage zur Bilanz bestimmte Angaben vorzunehmen sind, wenn auf die Offenlegung der GuV n...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Vorschriften zu einzelnen Bilanzposten und -vermerken

aa) Bilanzvermerke (§ 268 HGB) Rz. 94 [Autor/Zitation] Nach § 268 Abs. 4-8 HGB bestehen zusätzliche Angabepflichten zu einzelnen Bilanzposten bzw. Bilanzvermerken. So sind bspw. die Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 HGB) sowie Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (§ 268...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Eigenkapital

(1) Entsprechende Anwendung Rz. 102 [Autor/Zitation] Für den Ausweis des Eigenkapitals sind grds. die Gliederungsvorgaben des § 266 HGB sowie die Bestimmungen in §§ 268 Abs. 1 und 3, 270 und 272 HGB entsprechend anzuwenden. Rz. 103 [Autor/Zitation] Die § 266 HGB zugrunde liegende Aufgliederung des Eigenkapital orientiert sich an der Eigenkapitalstruktur von KapGes., so dass dies...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 720 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Theoretisch-definitorisch stellt der Geschäfts- oder Firmenwert (oder Goodwill) den Betrag dar, um den der Ertragswert des Unternehmens die Summe aller Zeitwerte von Vermögensgegenständen abzüglich Schulden übersteigt (s A/D/S, 6. Aufl, § 255 HGB Rz 257). Dieser Unterschiedsbetrag kann auch negativ sein, s die Diskussion über das Vorhanden- ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.3 Das Einkommen Selbständiger

Die Einkommensermittlung bereitet regelmäßig besondere Schwierigkeiten, wenn Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit vorhanden sind. Bei derartigen Einkünften ist der Gewinn gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG im Wege der Bilanzierung oder durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln. Für die Einkommensermittlung sollten jedenfalls folgende Unterlagen herangezogen werden: Einn...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Literatur:

Biener, Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (Publizitätsgesetz), BB 1969, 1097; Hellner, Das Publizitätsgesetz, Bank-Betrieb 1969, 338; Hellner, Das Publizitätsgesetz, ZfgK 1969, 718; Prühs, Die Rechnungslegung nach dem Publizitätsgesetz, AG 1969, 375; Huber, Vermögensanteil, Kapitalanteil und Gesellschaftsanteil an Personengesellschaften...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Personenhandelsgesellschaften

Rz. 104 [Autor/Zitation] Zwar verweist § 5 Abs. 1 Satz 2 nicht explizit auf die Sonderregelungen des § 264c HGB für haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a HGB. Es entspricht indes der allgemeinen Auffassung, dass die in § 264c Abs. 2 HGB geforderte Gliederung des Eigenkapitals ein GoB darstellt und damit von allen Personenhandelsgesellschaften anzuwende...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bilanzansatz

Rz. 61 [Autor/Zitation] Die Bilanzierung von Pensionsgeschäften erfolgt beim Pensionsnehmer grds. spiegelbildlich zur Behandlung beim Pensionsgeber. Nach § 340b Abs. 4 Satz 5 darf er die Pensionsgegenstände nicht in seiner Bilanz erfassen, da sie ihm wirtschaftlich nicht zuzurechnen sind. Für die Kaufpreiszahlung ist eine Forderung an den Pensionsgeber anzusetzen. Rz. 62 [Auto...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Erläuterungen zu Vorschüssen und Krediten an Organmitglieder gem. § 34 RechKredV bzw. § 28 RechZahlV

Rz. 142 [Autor/Zitation] Institute haben gem. § 34 Abs. 2 Nr. 2 RechKredV bzw. § 28 Abs. 2 Nr. 2 RechZahlV den Gesamtbetrag der den Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans, eines AR, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung gewährten Vorschüsse und Kredite sowie der zugunsten dieser Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse jeweils für jede Personengruppe getrennt anz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 [Autor/Zitation] § 340e Abs. 1 bestimmt, welche VG grds. dem Anlagevermögen und dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind. § 340e Abs. 1 enthält keine Vorschriften zu den Wertansätzen der VG und zu den Bewertungsmaßstäben, die in §§ 253 und 255 geregelt sind. Dies umfasst sowohl die Zugangs- als auch die Folgebewertung, dh. den Wert, mit dem die Posten zum Zeitpunkt der erstma...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine

Rz. 55 [Autor/Zitation] Unter diesem Posten sind Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine auszuweisen, soweit sie den Versicherungsnehmern aufgrund der Allgemeinen Versicherungsbedingungen gewährt werden. Bedeutung haben die häufig auch als "Policendarlehen" bezeichneten Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine bei LVU, Pensions- und Sterbekassen sow...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] Die Abs. 1 bis 3 der Vorschrift gehen auf das BiRiLiG zurück. Die Rechnungslegung der eG war früher in §§ 33a bis 33i GenG verankert; die Vorschriften sind mit Inkrafttreten des BiRiLiG aufgehoben worden (§ 336 Rz. 7). Rz. 9 [Autor/Zitation] Die Vorschrift ist seit dem Inkrafttreten des BiRiLiG mehrfach geändert worden: Durch das KapCoRiLiG v. 24.2.2000 (B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Genossenschaftsbanken

Rz. 144 [Autor/Zitation] Für Institute in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft sind folgende postenabhängige Erläuterungen im Anhang zu geben: Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten Nr. 3): Angabe der im Gesamtbetrag enthaltenen Forderungen an die zuständige genossenschaftliche Zentralbank gem. § 35 Abs. 1 Nr. 11 RechKredV; Angabe der im Gesamtbetrag enthaltenen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (4) Andere Rechtsformen

Rz. 118 [Autor/Zitation] Für andere nach § 3 zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichtete Unternehmen sind die Regelungen des § 272 HGB sinngemäß anzuwenden. Zusätzliche Anforderungen können sich bei Stiftungen aus §§ 80–88 BGB und den Landesstiftungsgesetzen ergeben. Weitere Bestimmungen zur Bilanzierung enthalten die berufsständischen Verlautbarungen für Stiftungen (IDW R...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Krankenversicherung

Rz. 89 [Autor/Zitation] In der Krankenversicherung sind die RfB in der Bilanz und die Zuführung in der GuV aufzuteilen auf den erfolgsabhängigen sowie den erfolgsunabhängigen Teil (F1 Fn. 7, F3 Fn. 1 RechVersV). Rz. 90 [Autor/Zitation] Regelungen zur Mindestzuführung enthalten § 151 Abs. 2 VAG sowie § 22 KVAV. Falls die Regelungen der KVAV nicht eingehalten werden, kann die BaF...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Keine Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 16 [Autor/Zitation] Zudem muss der Anhang die für die Gewinn- und Verlustrechnung notwendigen Informationen nach Satz 2 nicht enthalten. Dabei ist es zulässig, dies bereits bei der Aufstellung des Anhangs vorzunehmen (arg. § 266 Abs. 1 Satz 3, § 288 Abs. 1; so auch Merkt in Hopt44, § 326 HGB Rz. 1); es kann aber auch nachgeholt werden (Kersting in Großkomm. HGB6, § 326 Rz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Sparkassen

Rz. 146 [Autor/Zitation] Für Institute in der Rechtsform der Sparkasse sind folgende postenabhängige Erläuterungen im Anhang zu geben: Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten Nr. 3): Angabe der im Gesamtbetrag enthaltenen Forderungen an die eigene Girozentrale gem. § 35 Abs. 1 Nr. 9 RechKredV; Angabe der im Gesamtbetrag enthaltenen Forderungen an angeschlossene Sparkassen ge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Ausweis und Anhangangaben

Rz. 148 [Autor/Zitation] Der Sonderposten ist in der Bilanz unter dem Posten "Fonds für allgemeine Bankrisiken" gesondert auszuweisen (vgl. § 340e Abs. 4 Satz 1). Den Ausweis von Zuführungen zum Sonderposten hat der Gesetzgeber hingegen nicht kodifiziert. Grundsätzlich kommt ein Ausweis unter dem "Nettoertrag des Handelsbestands" sowie unter den "Zuführungen zum Fonds für all...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Nichtaufnahme des Privatvermögens in den Konzernabschluss

Rz. 72 [Autor/Zitation] Die Regelung, wonach für MU in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft oder eines Einzelkaufmanns entsprechend § 5 Abs. 4 PublG das Privatvermögen und die privaten Schulden der Gesellschafter bzw. des Einzelkaufmanns nicht in die Bilanz sowie die korrespondierenden Aufwendungen und Erträge nicht in die GuV aufgenommen werden dürfen, dient nur ...mehr