Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.2.3 Rechnungszins

Rz. 38 § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB stellt klar, dass Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen sind. Hierzu gehören regelmäßig Pensionsrückstellungen. Das Handelsgesetzbuch und die Rückstellungsabzinsungsverordnung geben vor, auf welche Art und Weise der Rechnungszins zu ermitteln ist. Ein konkreter Zinssatz wird im Gesetz allerdings nicht genannt....mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.5.3 Anhang

Rz. 86 Die nachfolgende Tabelle enthält eine Übersicht über die Angabepflichten für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften gem. § 264a Abs. 1 HGB im Anhang:mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 2.1 Arbeitsrechtliche Grundlage der betrieblichen Altersversorgung

Rz. 3 Arbeitsverhältnis als Grundlage Das Arbeitsrecht – und hier besonders das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) – bildet die Grundlage für betriebliche Pensionsverpflichtungen, die auch als Bestandteile der Vergütung verstanden werden können.[1] Das prägende Merkmal aller Formen der bAV ist die Veranlassung der Versorgungszusage durch die Tätigkeit für ein Unternehmen, sodass ...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.2.3 Mittelbare Pensionsverpflichtungen

Rz. 21 Für Verpflichtungen aus Unterdeckungen mittelbarer Pensionsverpflichtungen gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Zusageerteilung ein Ansatzwahlrecht (Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB). Eine mittelbare Pensionsverpflichtung i. S. d. Art. 28 EGHGB liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Versorgungsleistungen nicht selbst erbringt, sondern hierfür einen externen Versorgungsträger ein...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.3 Bewertung zum Zeitwert von Wertpapieren

Rz. 45 Für bestimmte Versorgungsplangestaltungen beinhaltet das HGB eine Abweichung von der Bewertung von Pensionsrückstellungen zum Erfüllungsbetrag. Damit reagierte der Gesetzgeber auf Versorgungspläne, die seit Jahren zunehmend Verbreitung finden. Es handelt sich um wertpapiergebundene Zusagen.[1] Rz. 46 Hierbei sagt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Versorgungsleistunge...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 3.1 Aktiengesellschaft

Rz. 16 Der Nennbetrag von eigenen Anteilen ist gem. § 272 Abs. 1a HGB grundsätzlich auf der Passivseite offen – und zwar in der Vorspalte – vom gezeichneten Kapital abzusetzen. Die eigenen Anteile sind dabei mit ihrem Nennbetrag zu berücksichtigen. Wenn kein Nennbetrag vorliegt, tritt an dessen Stelle der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Anteile.[1] Die Regelungen de...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 5.1 Aktiengesellschaft

Rz. 38 Gem. § 272 Abs. 1b HGB entfällt nach der Veräußerung der eigenen Anteile der nach § 272 Abs. 1a Satz 1 HGB erforderliche offene Ausweis in einer Vorspalte vom gezeichneten Kapital. Bei der Veräußerung der eigenen Anteile handelt es sich wirtschaftlich um eine Kapitalerhöhung und nicht um einen Veräußerungsvorgang (entsprechend der Regelung beim Erwerb eigener Anteile;...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 3.3 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Rz. 27 Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 GmbHG ist der Erwerb eigener Geschäftsanteile nur zulässig, soweit diesbezüglich die Einlagen vollständig geleistet worden sind, und unter der Voraussetzung, dass die GmbH im Zeitpunkt des Erwerbs eine Rücklage i. H. d. Aufwendungen für den Erwerb bilden könnte, ohne das Stammkapital oder eine nach dem Gesellschaftsvertrag zu bildende Rücklage ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rücklage nach § 6b EStG und Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs

Leitsatz Hat ein bilanzierender Steuerpflichtiger eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes zu Unrecht gebildet, begründet dies einen Bilanzierungsfehler, der nach den Regeln des formellen Bilanzenzusammenhangs unter Wahrung der verfahrensrechtlichen Schranken für den Erlass von Steuer- und Steueränderungsbescheiden zu korrigieren ist (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs –BFH– vom 07.07.1992 – VIII R 24/91, BFH/NV 1993, 461; BFH-Beschluss vom 30.04.2013 – I B 151/12, BFH/NV 2013, 1572mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aufstockungsbetrag zum Tran... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Die nach der Insolvenz des bisherigen Arbeitgebers von einer zur Abwicklung eingeschalteten Transfergesellschaft gezahlten Aufstockungsbeträge...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.3 Was bei Zahlungen mit der Kreditkarte zu beachten ist

Zahlt der Unternehmer mit seiner Kreditkarte, fließt der Betrag mit dem Einsatz der Karte ab. Das gilt auch, wenn er damit Betriebsausgaben bezahlt. Akzeptiert der Unternehmer Kreditkarten als Zahlungsmittel, fließt ihm die Zahlung des Kunden erst zu, wenn das Kreditkartenunternehmen ihm den Betrag überweist. Auch die Beträge, die das Kreditkartenunternehmen für seine eigenen...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 2.1 Aktiengesellschaft

Rz. 5 Wesensmerkmale der AG sind die Aufbringung und Erhaltung des Grundkapitals. Auf diesem Wege soll im Interesse der Gläubiger einerseits sichergestellt werden, dass das im Handelsregister ausgewiesene Kapital aufgebracht wurde, und andererseits, dass dieses nicht an die Anteilseigner zurückfließt, sondern ausschließlich zur Erfüllung von Verbindlichkeiten der AG bereitst...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Arbeitsmittel und Arbeitskl... / 1 So kontieren Sie richtig!

Die Erstattung von Aufwendungen für Werkzeuggeld und von typischer Berufskleidung ist lohnsteuerfrei. Die Buchung erfolgt auf d...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Für den Buchungsablauf ist es, unabhängig von der Art der...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Fortbildungskosten: So werd... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Fortbildungskosten können ohne Einschränkung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Hat jema...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Unfallkosten, Firmen-Pkw de... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Unfallkosten eines Arbeitnehmers mit einem Firmen-Pkw, die während einer Privatfahrt entstanden sind, sin...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 1.2 Qualifikation von eigenen Anteilen

Rz. 3 Mit Blick auf die Qualifikation der eigenen Anteile als Vermögensgegenstände stellt sich auch nach der letzten großen Änderung zur Bilanzierung eigener Anteile durch das BilMoG vor rund 15 Jahren weiterhin die Frage, ob die sich hieraus ergebenden Neuerungen des § 272 HGB nur den bilanziellen Ausweis eigener Anteile neu regeln oder eine Wertung dahingehend enthalten, d...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 2.3 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Rz. 13 Anders als im Recht der AG findet sich bei der GmbH keine detaillierte Regelung hinsichtlich des Erwerbs eigener Anteile durch die Gesellschaft, was dabei auf den regelmäßig überschaubaren Gesellschafterkreis einer GmbH zurückzuführen sein könnte.[1] Im Gegensatz zur AG ist der Erwerb eigener Anteile bei der GmbH nicht an sachliche Gründe gebunden (§ 33 Abs. 2 GmbHG)....mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 3.4 Umfang der Auskunft und Bewertung bei Unternehmensvermögen

Die gemäß § 1379 Abs. 1 BGB geschuldete Auskunfts- und Belegpflicht über GmbH-Geschäftsanteile ist stets stichtagsbezogen. Kommt es allerdings für die Bewertung der Geschäftsanteile auf die Ertragslage der Gesellschaft an, umfasst der Anspruch auch die Vorlage der Bilanzen nebst Gewinn- und Verlustrechnungen mit Anlagen, und zwar über einen mehrjährigen Zeitraum.[1] Hinsichtl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Gliederungsschema der Bilanz (§ 266 HGB)

Rz. 90 [Autor/Zitation] Das Gliederungsschema des § 266 HGB ist grds. sinngemäß anzuwenden. Eine Abweichung hiervon kann geboten sein, sofern Formblätter nach § 5 Abs. 3 iVm. § 330 HGB entsprechend anzuwenden sind (s. Rz. 203 ff.). Rz. 91 [Autor/Zitation] Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 iVm. § 266 Abs. 1 Satz 1 HGB). Das Gliederungsschema des § 266 H...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 337 HGB Vorschriften zur Bilanz

Schrifttum: Lang/Weidmüller, Genossenschaftsgesetz, Kommentar, 40. Aufl. 2022; Althanns/Buth/Leißl, Genossenschafts-Handbuch, Loseblatt; DGRV (Hrsg.), Jahresabschluss der Waren-, Dienstleistungs- und Agrargenossenschaften, Loseblatt (zitiert: DGRV JWDA); DGRV (Hrsg.), Jahresabschluss der Kreditgenossenschaft, Loseblatt (zitiert DGRV Kredit); Kirsch (Hrsg.), Rechnungslegung, L...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Übergreifende Regelungen zu Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

a) Aufgliederung zusammengefasster Posten gem. § 2 Abs. 2 RechKredV Rz. 99 [Autor/Zitation] Macht ein Institut vom Wahlrecht des § 2 Abs. 2 RechKredV Gebrauch, die mit kleinen Buchstaben versehenen Posten der Bilanz und der GuV zusammengefasst auszuweisen, sind diese gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 RechKredV im Anhang gesondert auszuweisen. b) Fristengliederung gem. § 9 RechKredV bzw. § ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Postenbezogene Regelungen zur Bilanz

a) Aufgliederung der Forderungen an verbundene Unternehmen bzw. Beteiligungsunternehmen gem. § 3 RechKredV bzw. § 3 RechZahlV Rz. 104 [Autor/Zitation] Die verbrieften und unverbrieften Forderungen an verbundenen Unternehmen (§ 3 Satz 1 Nr. 1 RechKredV) wie auch solche an Beteiligungsunternehmen (§ 3 Satz 1 Nr. 2 RechKredV) zu den Posten Forderungen an Kreditinstitute (Aktivpost...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Materielle und formelle Anforderungen an die Anlage zur Bilanz

Rz. 285 [Autor/Zitation] Die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens sind für die Aufstellung der Anlage zur Bilanz verantwortlich (s. Rz. 20 ff.). Da die Anlage nicht Bestandteil des JA ist (s. Rz. 34), muss sie nicht festgestellt werden (s. weiterführend zur Feststellung Rz. 37). Rz. 286 [Autor/Zitation] Auf die Anlage zur Bilanz sind die Grundsätze zur Aufstellung des JA ent...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Hinterlegung der Bilanz von Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 5)

Rz. 50 [Autor/Zitation] Schließlich sieht Abs. 5 vor, dass Abs. 1 Satz 1 bis 3 und Abs. 1a Satz 1 für den Fall der Hinterlegung der Bilanz von Kleinstkapitalgesellschaften (§ 326 Abs. 2, § 326 Rz. 20 ff.) entsprechend gelten. Daher muss die hinterlegte Bilanz den gesetzlichen Anforderungen genügen (Abs. 1 Satz 1, Rz. 9 f.) und muss vollständig und richtig sein (Abs. 1 Satz 2,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Dauerhafte Hinterlegung der Bilanz (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Nach Satz 1 beschränkt sich die Offenlegungspflicht der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kleinstkapitalgesellschaft auf die Bilanz, so dass – im Gegensatz zu den kleinen KapGes. (Rz. 14) – auch kein Anhang übermittelt werden muss. Die Nutzung dieser Erleichterung ist an die Voraussetzungen in Satz 2 (Rz. 29 f.) gebunden. Die Beschrän...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Fehlerhafte Rechnungslegung im Bilanz- und Bilanzstrafrecht

a) Fehlerhafte Rechnungslegung im strafrechtlichen Sinne: Unrichtige Wiedergabe und Verschleierung der Verhältnisse der Kapitalgesellschaft Rz. 29 [Autor/Zitation] Eine unrichtige Wiedergabe der Verhältnisse der KapGes. ist nach der Rspr. des BGH als Tathandlung iSd. § 331 dann gegeben, "wenn die Darstellung mit den objektiven Gegebenheiten am Maßstab konkreter Rechnungslegung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Vorschriften über die in der Bilanz oder im Anhang zu machenden Angaben (Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e)

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Vorschrift entspricht § 334 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d HGB. Sie ist im Zusammenhang mit der Verweisungsnorm des § 5 Abs. 2 PublG zu sehen. Erfasst sind damit alle Pflichten aus § 284 HGB zur Erläuterung der Bilanz und der GuV. Weil § 284 HGB seinerseits als Blankettnorm ausgestaltet ist, sind auch die dort in Bezug genommenen Vorschriften mittelbar von...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Offenlegung der Bilanz und des Anhangs (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 14 [Autor/Zitation] Nach Satz 1 müssen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer kleinen KapGes. nur die Bilanz und den Anhang nach § 325 Abs. 1 übermitteln. Damit fällt der Umfang der offengelegten Unterlagen der Rechnungslegung deutlich geringer aus als bei "regulären" KapGes., die zusätzlich noch die GuV, den Lagebericht und den Bericht des AR übermitteln...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Befreiende Wirkung der Anlage zur Bilanz (Abs. 2)

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Offenlegungspflicht nach Abs. 1 (Rz. 7 ff.) wird durch Abs. 2 dahingehend relativiert, dass die GuV sowie der Beschluss über die Ergebnisverwendung nicht offenzulegen sind, wenn die Personenhandelsgesellschaft oder die Einzelkaufleute von der Option des § 5 Abs. 5 Satz 2 PublG (§ 5 PublG Rz. 270 ff.) Gebrauch machen und die dort genannten Informati...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Erläuterungen zu Inhalt und Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

1. Übergreifende Regelungen zu Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung a) Aufgliederung zusammengefasster Posten gem. § 2 Abs. 2 RechKredV Rz. 99 [Autor/Zitation] Macht ein Institut vom Wahlrecht des § 2 Abs. 2 RechKredV Gebrauch, die mit kleinen Buchstaben versehenen Posten der Bilanz und der GuV zusammengefasst auszuweisen, sind diese gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 RechKredV im Anhang ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Durchbrechungen des Verrechnungsverbots in der Bilanz

a) Verrechnung von täglich fälligen Verbindlichkeiten gem. § 10 RechKredV aa) Verrechnung mit täglich fälligen Forderungen Rz. 37 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des § 10 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 RechKredV ist eine Verrechnung mit Forderungen geboten, wenn kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Ausweis in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 75 [Autor/Zitation] Im Falle einer Abgangsbuchung werden die in Pension gegebenen VG nicht mehr beim bilanzierenden Institut ausgewiesen. Die Verbindlichkeit in Höhe der Differenz zwischen Verkaufspreis und Buchwert ist in Abhängigkeit vom Kontrahenten nach den allgemeinen Prinzipien der RechKredV auszuweisen. Erfolgsbeiträge aus dem Veräußerungsvorgang sind ebenfalls ent...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Ausweis in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 78 [Autor/Zitation] Der Ausweis der in Pension genommenen VG erfolgt nach den allgemeinen Ausweisvorschriften des HGB iVm. RechKredV, dies gilt ebenfalls für das mit ihnen korrespondierende Bewertungsergebnis. Aus den Pensionsgegenständen zufließende Erträge sind unter dem Ertragsposten zu erfassen, der mit dem Pensionsgegenstand in Verbindung steht (vgl. Scharpf/Schaber, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Anlage zur Bilanz bei Nichtoffenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung (Abs. 5 Satz 3)

a) Allgemeines Rz. 280 [Autor/Zitation] Gemäß § 9 Abs. 2 dürfen unter das PublG fallende Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute auf die Offenlegung der GuV und des Beschlusses über die Ergebnisverwendung verzichten, wenn sie die in § 5 Abs. 5 Satz 3 geforderten Angaben in eine Anlage zur Bilanz aufnehmen. Die Vorschrift ist zwar häufig kritisiert worden (vgl. zB Cas...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Vorschriften zur Bilanz

a) Gliederungsschema der Bilanz (§ 266 HGB) Rz. 90 [Autor/Zitation] Das Gliederungsschema des § 266 HGB ist grds. sinngemäß anzuwenden. Eine Abweichung hiervon kann geboten sein, sofern Formblätter nach § 5 Abs. 3 iVm. § 330 HGB entsprechend anzuwenden sind (s. Rz. 203 ff.). Rz. 91 [Autor/Zitation] Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 iVm. § 266 Abs. 1 Sat...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Sonderangaben in der Bilanz (Nr. 1)

Rz. 9 [Autor/Zitation] Nach Nr. 1 Satz 1 ist die Offenlegungspflicht der gesetzlichen Vertreter mittelgroßer KapGes. (§ 267 Abs. 2) hinsichtlich der Bilanz auf diejenige der kleinen KapGes. nach § 266 Abs. 1 Satz 3 beschränkt. Daher ist nur eine verkürzte Bilanz offenzulegen, in die nur die in den § 266 Abs. 2 und 3 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten geso...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Ausweis des Handelsbestands in der Bilanz

Rz. 59 [Autor/Zitation] Der Ausweis des "Handelsbestands" in der Bilanz wurde mit dem BilMoG geändert und für alle Institute einheitlich geregelt. Der durch das BilMoG sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite eingefügte Posten "Handelsbestand" dient der Verbesserung der Transparenz und Aussagefähigkeit der Berichterstattung über die Handelsaktivitäten eines Institut...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Ausweis in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 65 [Autor/Zitation] Forderungen aus Wertpapierpensionsgeschäften, die dem Handelsbestand zugeordnet werden, sind unter dem Aktivposten Handelsbestand auszuweisen. Resultieren die Forderungen aus Wertpapierpensionsgeschäften aus Bankbuchtätigkeit, erfolgt der Ausweis im Einklang mit §§ 14 und 15 RechKredV in Abhängigkeit vom Kontrahenten als Forderungen an Kreditinstitute ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Vorschriften über die Gliederung von Bilanz und GuV (Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d)

Rz. 12 [Autor/Zitation] Die Vorschrift entspricht § 334 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c HGB. Sie erfasst Verstöße gegen Vorschriften über die Gliederung, die über § 5 Abs. 1 Satz 2 PublG gelten. Auch hier ist anders als bei § 17 PublG kein erheblicher Verstoß erforderlich und legt ein nur geringfügiger Verstoß ein Absehen von der Verfolgung nach § 47 OWiG nahe.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anwendung der für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 55 [Autor/Zitation] Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 sind für den Inhalt des JA, seine Gliederung und für einzelne Posten des JA §§ 264 Abs. 1a, 265, 266, 268-275 und 277 HGB sinngemäß anzuwenden. Damit gelten die meisten der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB entsprechend. Diese Vorschrift...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Ausweis in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 58 [Autor/Zitation] Der Ausweis der in Pension gegebenen VG bleibt von der Tatsache, dass sie in Pension gegeben wurden, unberührt. Die aus dem Verkaufsgeschäft resultierende Verbindlichkeit ist im Einklang mit § 21 RechKredV in Abhängigkeit vom bankaufsichtlichen Status des Kontrahenten als Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten oder Verbindlichkeit gegenüber Kunden ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Institut FSt, DB 1985, 360; Stadie, StuW 1985, 101; Thoma, Bilanzberichtigung und Bestandskraft, DStR 1988, 346; von Wallis, DStZ 1991, 437 und FS Döllerer, 693; Wieczorek, Bilanzberichtigung – Verjährung – Totalgewinn, DStR 1994, 1; Tipke/Kruse, AO, § 173 Rz 40; Schuhmann StBp 1996,1; Stapperfend in H/H/R, § 4 EStG Rz 300ff; von Groll, FS Kruse 2001, 445; Hoffmann, FS Korn 2005, 63....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Gegenstand der Prüfung

Rz. 13 [Autor/Zitation] In § 6 Abs. 1 Satz 1 PublG wird die Prüfungspflicht für den JA und den Lagebericht eigenständig, ohne Verweisung auf § 316 Abs. 1 HGB normiert; die Verweisungen in Satz 2 erstrecken sich nur auf § 316 Abs. 3 HGB. Gleichwohl kann wegen des parallelen Wortlauts weitgehend auf die Erläuterungen zu § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB (§ 316 HGB Rz. 54 ff.) rekurriert ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Tatgegenstände, Tatmittel

Rz. 98 [Autor/Zitation] § 242 Abs. 1 Satz 1 verlangt, dass ein Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz als einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss aufzustellen hat. Auf die Eröffnungsbilanz sind die für die Bilanz als Teil des JA geltenden Vorschriften anzuwenden; mit ihr beginnt die laufende Buchführung und si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sauer, Bilanzberichtigung u Bilanzänderung, StBp 1977, 173; Flume, Bilanzberichtigung o Bilanzänderung bei "subjektiv richtigen", objektiv falschen Bilanzansätzen nach § 4 Abs 2, DB 1981, 2505; Ludewig, Möglichkeiten der Bilanzänderung, insb bei Fehleinschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens, DB 1986, 133; Ritzrow, Die Bilanzänderung in der Rspr des BFH, StB...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die Zustimmung des FA

Rn. 584 Stand: EL 96 – ET: 08/2012 Die Bindung des Unternehmers an die Bilanz für das Besteuerungsverfahren trat bis 1998 mit ihrer Einreichung beim FA mit der Folge ein, dass von da an ein richtiger Bilanzansatz nur noch mit Zustimmung des FA geändert werden konnte. Die Zustimmung des FA zur Bilanzänderung war entbehrlich, wenn die Bilanzänderung weder die steuerliche Gewinn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Grundsatz der Wesentlichkeit

Rn. 407 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach Maßgabe des Grundsatzes der Wesentlichkeit können unbedeutende Einflussgrößen für Bilanzansatz, Bewertung und Ausweis vernachlässigt, verkürzt oder verdichtet werden, wenn es unverhältnismäßig und deshalb unzumutbar wäre, durch zeit- und kostenintensive Arbeiten Informationen zu generieren, die den JA nur wenig beeinflussen (Leffson, D...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Vorjahreszahlen

Rz. 80 [Autor/Zitation] Gemäß § 265 Abs. 2 sind in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu jedem Posten der entsprechende Betrag des vorhergehenden GJ anzugeben. Die Vorjahreszahlen werden dadurch zu einem Bestandteil des JA (IDW RS HFA 39 Rz. 1). Rz. 81 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des Gesetzes erstreckt sich die Angabepflicht nicht auf originäre Anhangangaben (hM,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Steuerschulden

Rz. 231 [Autor/Zitation] Steuerschulden, für die das Unternehmen Steuerschuldner ist, sind stets dem betrieblichen Bereich zuzuordnen und daher in der Bilanz zu erfassen. Dies betrifft die Gewerbesteuer, welche als Objektsteuer den stehenden Gewerbebetrieb zum Steuergegenstand hat (§ 2 Abs. 1 GewStG), die Umsatzsteuer, die an das Vorliegen eines Unternehmens knüpft (§ 2 UStG)...mehr