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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / 5. Vorschriften zur Bilanz

Prof. Dr. Stephan C. Scholz
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a) Gliederungsschema der Bilanz (§ 266 HGB)

 

Rz. 90

[Autor/Zitation]

Das Gliederungsschema des § 266 HGB ist grds. sinngemäß anzuwenden. Eine Abweichung hiervon kann geboten sein, sofern Formblätter nach § 5 Abs. 3 iVm. § 330 HGB entsprechend anzuwenden sind (s. Rz. 203 ff.).

 

Rz. 91

[Autor/Zitation]

Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 iVm. § 266 Abs. 1 Satz 1 HGB). Das Gliederungsschema des § 266 HGB ist hinsichtlich seines Inhalts und der Reihenfolge verbindlich (weiterführend s. § 266 HGB Rz. 28).

 

Rz. 92

[Autor/Zitation]

Die größenabhängigen Erleichterungen für kleinste (§ 266 Abs. 1 Satz 4 HGB) oder kleine (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB) Gesellschaften ("verkürzte Bilanz") kommen angesichts der Größenverhältnisse der unter das PublG fallenden Unternehmen und des vom Gesetzgeber intendierten Leitbilds einer Orientierung an großen Gesellschaften nicht in Betracht (Poll in Staake/Schülke, § 5 PublG Rz. 23; Kirsch, Rechnungslegung, § 5 PublG Rz. 49 [7/2022]).

 

Rz. 93

[Autor/Zitation]

Eine Verkürzung der Bilanz ist nur unter den entsprechenden Voraussetzungen des § 265 Abs. 7 HGB zulässig (s. Rz. 86 ff.).

[Autor/Zitation] Scholz in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 5 PublG, Randziffer 90
[Autor/Zitation] Scholz in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 5 PublG, Randziffer 91
[Autor/Zitation] Scholz in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 5 PublG, Randziffer 92
[Autor/Zitation] Scholz in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 5 PublG, Randziffer 93

b) Vorschriften zu einzelnen Bilanzposten und -vermerken

aa) Bilanzvermerke (§ 268 HGB)

 

Rz. 94

[Autor/Zitation]

Nach § 268 Abs. 4-8 HGB bestehen zusätzliche Angabepflichten zu einzelnen Bilanzposten bzw. Bilanzvermerken. So sind bspw. die Forderungen und Verbindlichkeiten mit ein...

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