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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG §§ 4, ... / Schrifttum:

Prof. Dr. Simone Briesemeister, Prof. Dr. Alois Nacke
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Sauer, Bilanzberichtigung u Bilanzänderung, StBp 1977, 173;

Flume, Bilanzberichtigung o Bilanzänderung bei "subjektiv richtigen", objektiv falschen Bilanzansätzen nach § 4 Abs 2, DB 1981, 2505;

Ludewig, Möglichkeiten der Bilanzänderung, insb bei Fehleinschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens, DB 1986, 133;

Ritzrow, Die Bilanzänderung in der Rspr des BFH, StBp 1990, 273;

Schoor, Aktuelle Fragen aus der Praxis der Außenprüfung, StBp 1990, 14;

Eisgruber/Schallmoser, DStR 1999, 957;

Bischof/Börner, Zur Zulässigkeit von Bilanzänderung im Lichte der Neuregelung des § 4 Abs 2 S 2 EStG durch das StBerG;

Zugmaier, Die Bilanzänderung nach § 4 Abs 2 S 2 EStG, INF 2001, 20.

Verwaltungsanweisungen:

R 4.4 EStR 2005;

BMF v 18.05.2000, BStBl I 2000, 587;

BMF v 23.03.2001, BStBl I 2001, 244.

 

Rn. 576

Stand: EL 76 – ET: 11/2007

Zur Vermeidung einer willkürlichen Beeinflussung des steuerlichen Gewinns (so BFH BStBl II 1973, 195) kann eine Bilanzänderung bis 1998 nur mit Zustimmung des FA nach Einreichung beim FA durchgeführt werden (§ 4 Abs 2 S 2 EStG aF); zur Rechtslage ab 1999 s Rn 588ff. Änderung der Bilanz in diesem (eigentlichen) Sinne ist nur bei nicht fehlerhaften Ansätzen möglich. Angesprochen sind also gesetzliche Wahlrechte für die Bilanzierung dem Grunde nach (Ansatz) und der Höhe nach (Bewertung). Missverständlich insoweit BFH BStBl II 1981, 620, der nur auf die Bewertung abstellt. ME überholt. Bis zur Einreichung der Bilanz beim FA sind solche Wahlrechte also mit steuerlicher Wirkung beliebig auszuüben. Wegen der handelsrechtlichen Erfordernisse (Maßgeblichkeitsproblem) s Rn 325ff.

 

Rn. 577

Stand: EL 76 – ET: 11/2007

 

Beispiele für Ansatzwahlrechte (vollständige Darstellung von Marten/Klopsch, DStR 1994, 1910):

- gewillkürtes BV,
- Rückstellungen für Pensionszusagen vor dem 0...

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