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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / (1) Gegenstand und Maßstäbe der Überwachung

Prof. Dr. Axel von Werder
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Rz. 229

[Autor/Zitation]

§ 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AktG-E setzt in knappen Worten Art. 39 Abs. 6 Buchst. b APrRL 2006/43/EG idF CSRD (EU) 2022/2464 um. Nach dieser gemeinschaftsrechtlichen Vorgabe gehört es (künftig) zu den Aufgaben des (regulären) Prüfungsausschusses, den Rechnungslegungsprozess und ggf. den Nachhaltigkeitsberichterstattungsprozess, einschließlich des Prozesses der elektronischen Berichterstattung nach Art. 29d Bilanz-RL 2013/34/EU und des vom Unternehmen durchgeführten Prozesses zur Ermittlung der Informationen, über die Bericht erstattet wurde, im Einklang mit den nach Art. 29b Bilanz-RL genannten angenommenen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu beobachten. Die Details zum Berichtsformat (Art. 29d Bilanz-RL 2013/34/EU) und zu den Berichtsstandards (Art. 29b Bilanz-RL 2013/34/EU) der Nachhaltigkeitsberichterstattung werden bei der Teilaufgabe gem. § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AktG-E nicht ausdrücklich erwähnt, aber zumindest in der Gesetzesbegründung hervorgehoben (Begr.RefE CSRD-UmsG 2025, 163; zuvor bereits Begr.RegE CSRD-UmsG, BT-Drucks. 20/12787, 134).

 

Rz. 230

[Autor/Zitation]

Nach § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AktG-E hat sich der Prüfungsausschuss mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses einschließlich des Prozesses der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu befassen. Das in Art. 39 Abs. 4 Buchst. a APrRL 2006/43/EG idF CSRD (EU) 2022/2464 eröffnete Mitgliedstaatenwahlrecht, die Wahrnehmung der dem Prüfungsausschuss im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung (und ihrer Bestätigung, hierzu Rz. 294 ff.) übertragenen Aufgaben dem Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan in seiner Gesamtheit oder einem von diesen Organen eigens eingerichteten Gremium zu gestatten, wird der deutsche Gesetzgeber somit für den regulären Prüfungsausschus...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen enthalten. Sie wollen mehr?

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