Da die gewinnmindernde Bildung eines Investitionsabzugsbetrags sich außerbilanziell auswirkt, bleibt das steuerbilanzielle Kapitalkonto von Kommanditisten im Sinne von § 15a EStG unberührt. Daher sind die Berechnungen nach § 15a EStG insgesamt ohne die Berücksichtigung von Investitionsabzugsbeträgen durchzuführen.

Die Inanspruchnahme des § 7g EStG führt immer zu einem insoweit ausgleichs- und abzugsfähigen (anteiligen) Verlust. Dementsprechend darf der (anteilige) Gewinn aus der Hinzurechnung von Investitionsabzugsbeträgen nicht mit einem vorhandenen verrechenbaren Verlust nach § 15a Abs. 2 EStG verrechnet werden. Es entsteht insoweit immer ein laufender Gewinn.

Die außerbilanzielle Gewinnminderung bei Bildung eines IAB erfolgt somit neben der Ermittlung des bilanziellen Ergebnisses, welches in das Kapitalkonto i. S. d. § 15a EStG eingeht. Erhöht also ein bilanzieller Verlust ein bereits negatives Kapitalkonto, ist dieser bilanzielle Verlust lediglich verrechenbar i. S. d. § 15a Abs. 2 EStG. Ein daneben außerbilanziell gewinnmindernd berücksichtigter IAB, der den steuerlichen Verlust weiter erhöht, ist abzugsfähig.

Im Gegenzug ist die außerbilanzielle Gewinnerhöhung bei Anschaffung oder Herstellung nach § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG zu versteuern. Die Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG erfolgt innerhalb der Bilanz und geht in die Berechnungen des § 15a EStG ein. Sie hat direkte Auswirkung auf das bilanzierte Wirtschaftsgut.

Hiervon zu unterscheiden sind die bilanziellen Minderungen der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG. Dieser Aufwand ist Teil des Steuerbilanzergebnisses und hat daher insoweit auch das steuerbilanzielle Kapitalkonto gemindert. Es können sich Auswirkungen im Rahmen des § 15a EStG ergeben.[1]

Erfolgt die Geltendmachung eines IAB im Sonderbetriebsvermögen, hat dies keine Auswirkung auf die Berechnungen i. S. d. § 15a EStG.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge