In der nachfolgenden, nicht abschließenden Übersicht ist die Behandlung von Einzelpositionen bei der Ermittlung eines Übergangsgewinns bzw. -verlusts dargestellt:
Behandlung beim Übergang zu einer anderen Gewinnermittlung
Bilanzposition | Auswirkung bei EÜR/Bilanzierung | Gewinnkorrektur Wechsel von EÜR zur Bilanz | Gewinnkorrektur Wechsel von Bilanz zur EÜR |
---|---|---|---|
Anlagen im Bau (Anlagevermögen) | Aufwand über AfA bzw. bei Ausscheiden | keine Korrektur | keine Korrektur |
Anlagevermögen | Aufwand über AfA bzw. bei Ausscheiden | keine Korrektur | keine Korrektur |
Anzahlungen auf Anlagevermögen | Aufwand über AfA bzw. bei Ausscheiden | keine Korrektur | keine Korrektur |
Anzahlungen auf Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | Betriebsausgabe bei Zahlung (EÜR); Zahlung/tatsächlichem Verbrauch (Bilanz) | Hinzurechnung | Abrechnung |
Bank | keine Auswirkung | keine Korrektur | keine Korrektur |
Damnum, Disagio (passiv) | Betriebseinnahme bei Zahlungseingang (EÜR); wirtschaftlicher Verursachung (Bilanz) | Abrechnung | Hinzurechnung |
Darlehensforderung | keine Auswirkung | keine Korrektur; Ausnahme: Abrechnung bei Teilwertabschreibung, nicht nachholbar | keine Korrektur; Hinweis: Teilwertabschreibung bleibt, da bei Bilanzierung zu Recht erfolgt |
Darlehensverbindlichkeit | keine Auswirkung | keine Korrektur | keine Korrektur |
Forderungen aus Lieferung und Leistung | Betriebseinnahme bei Zahlungseingang (EÜR); Rechnungserteilung (Bilanz) | Hinzurechnung i. H. des werthaltigen Betrags; ausgenommen: regelmäßig wiederkehrende Einnahmen[1] | Abrechnung; ausgenommen: regelmäßig wiederkehrende Einnahmen[2] |
Forderungen, sonstige | Betriebseinnahme bei Zahlungseingang (EÜR); Rechnungserteilung (Bilanz) | Hinzurechnung; ausgenommen: regelmäßig wiederkehrende Einnahmen[3] | Abrechnung; ausgenommen: regelmäßig wiederkehrende Einnahmen[4] |
Halbfertige Arbeiten (Umlaufvermögen) | Betriebsausgabe bei Zahlung (EÜR); über Wareneinsatz (Bilanz) | Hinzurechnung | Abrechnung |
Kasse | keine Auswirkung | keine Korrektur | keine Korrektur |
Kundenanzahlungen | Betriebseinnahme bei Zahlungseingang (EÜR); Lieferung (Bilanz) | Abrechnung | Hinzurechnung |
Rechnungs- abgrenzungsposten, aktiv | Betriebsausgabe bei Zahlung (EÜR); wirtschaftlicher Verursachung (Bilanz) | Hinzurechnung; ausgenommen: regelmäßig wiederkehrende Ausgaben[5] | Abrechnung; ausgenommen: regelmäßig wiederkehrende Ausgaben[6] |
Rechnungsabgrenzungsposten, passiv | Betriebseinnahme bei Zahlungseingang (EÜR); wirtschaftlicher Verursachung (Bilanz) | Abrechnung; ausgenommen: regelmäßig wiederkehrende Einnahmen[7] | Hinzurechnung; ausgenommen: regelmäßig wiederkehrende Einnahmen[8] |
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Bestand) | Betriebsausgabe bei Zahlung (EÜR); Zahlung/tatsächlich. Verbrauch (Bilanz) | Hinzurechnung | Abrechnung |
Rückstellungen | nicht zulässig (EÜR), Betriebsausgabe bei Zahlung (EÜR); Zahlung/Bildung (Bilanz) | Abrechnung | Hinzurechnung |
Rücklagen für Ersatzbeschaffung nach § 6c EStG nach § 7g EStG |
Betriebsausgabe bei Bildung | keine Korrektur | keine Korrektur |
Teilwertabschreibung auf Anlagevermögen und Darlehensford. | nicht zulässig (EÜR); zulässig (Bilanz) | Abrechnung; nur bei Wechsel zu berücksichtigen, nicht nachholbar | keine Korrektur, da bei Bilanzierung zu Recht erfolgt |
Umsatzsteuerverbindlichkeit | Betriebsausgabe bei Zahlung (EÜR); keine Auswirkung (Bilanz) | Abrechnung | Hinzurechnung |
Sonderfall: Umsatzsteuernachzahlung aus Voranmeldung bei Erfassung der Betriebsausgabe im Voranmeldungszeitraum | Betriebsausgabe im Voranmeldungszeitraum (EÜR); keine Auswirkung (Bilanz) | Keine Abrechnung erforderlich | Keine Hinzurechnung erforderlich |
Verbindlichkeiten aus Lohnabgaben (LSt, Soz. Abg.) | Betriebsausgabe bei Zahlung (EÜR); Lohnzahlung (Bilanz) | Abrechnung | Hinzurechnung |
Verbindlichkeiten für Umlauf- vermögen | Betriebsausgabe bei Zahlung (EÜR); keine Auswirkung (Bilanz) | Abrechnung | Hinzurechnung |
Verbindlichkeiten für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens | Auswirkung über AfA | keine Auswirkung; allerdings ist für abziehbare Vorsteuerbeträge ein Abzug vorzunehmen | keine Auswirkung; allerdings ist für abziehbare Vorsteuerbeträge eine Zurechnung vorzunehmen |
Verbindlichkeiten, sonstige | Betriebsausgabe bei Zahlung (EÜR); Rechnungseingang (Bilanz) | Abrechnung; ausgenommen: regelmäßig wiederkehrende Ausgaben[9] | Hinzurechnung; ausgenommen: regelmäßig wiederkehrende Ausgaben[10] |
Vorsteuerüberschuss | Betriebseinnahme bei Erstattung durch Finanzamt (EÜR); keine Auswirkung (Bilanz) | Hinzurechnung | Abrechnung |
Waren (Bestand) | Betriebsausgabe bei Zahlung (EÜR); Zahlung/tatsächlich. Verbrauch (Bilanz) | Hinzurechnung | Abrechnung; Hinweis: Teilwertabschreibung bleibt, da bei Bilanzierung zu Recht erfolgt |
Wertberichtigungen auf Forderungen (als pass. Korrekturposten) | keine Auswirkung (EÜR); Betriebsausgabe bei Zahlung/Bildung (Bilanz) | Abrechnung | Hinzurechnung |
Die Differenz aus der Summe aller Hinzurechnungen und der Summe aller Kürzungen ergibt den Übergangsgewinn bzw. -verlust.
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