Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 324g HGB-E regelt die Vorlagepflichten des prüfungspflichtigen Unt. Die entsprechenden Regelungen des § 320 Abs. 1 und 3 HGB werden danach für entsprechend anwendbar erklärt. Einzig § 320 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 Satz 3 HGB werden von der Geltung für die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts bzw. Konzernnachhaltigkeitsberichts ausgenommen. Rz. 2 Art. 96 Abs. 1 EGHGB-E s... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 324j HGB-E regelt die Verantwortlichkeit des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts und verweist hierzu auf die entsprechende Anwendung von § 323 HGB, der für den Abschlussprüfer gilt. Rz. 2 Art. 96 Abs. 1 EGHGB-E sieht die erstmalige Anwendung der §§ 324b–m HGB-E auf Unterlagen der Einzelrechnungslegung für ein nach dem 31.12.2024 beginnendes Gj für bestimmte große Unt ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 324b HGB-E regelt die Pflicht zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts und verweist hierzu auf die entsprechende Anwendung von § 316 HGB. Die Tatsache, dass diese Prüfungspflicht eine andere ist als die Prüfung der Finanzberichterstattung (Jahresabschluss/Lagebericht bzw. Konzernabschluss/Konzernlagebericht) wird daran deutlich, dass der Gesetzgeber generell für die §§... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 324c HGB-E enthält Regelungen zu Gegenstand und Umfang der Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts. Während bislang nur zu prüfen war, ob die nichtfinanzielle Erklärung oder der gesonderte nichtfinanzielle Bericht vorgelegt wurden, erfolgt nunmehr eine vollständige inhaltliche Prüfung.[1] Rz. 2 Art. 96 Abs. 1 EGHGB-E sieht die erstmalige Anwendung der §§ 324b–m HGB-E auf ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 Auf Basis der Micro-Richtlinie[1] der EU wurde mit § 267a HGB eine neue Größenklasse für Kapitalgesellschaften und denen gleichgestellten Personengesellschaften implementiert. Diese brauchen als Kleinstkapitalgesellschaften (KleinstKapG) bezeichnet bestimmte Aufstellungs-, Ausweis- und Offenlegungspflichten nicht zu erfüllen, wenn sie an zwei Abschlussstichtagen jeweil... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 324h HGB-E regelt die Auskunftsrechte, die der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts bzw. Konzernnachhaltigkeitsberichts gegenüber den gesetzlichen Vertretern der prüfungspflichtigen Kapitalgesellschaft hat. Ebenso wie bei § 324g HGB-E wird auch hier ein Verweis auf die entsprechenden Regelungen in § 320 HGB vorgenommen. § 324h HGB-E steht in engem Zusammenspiel mit § 32... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 324d HGB-E regelt die Bestellung und Abberufung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts. Hierzu wird im Wesentlichen auf die entsprechende Anwendung von § 318 HGB verwiesen. Auch wenn nicht explizit angegeben, gilt die Vorschrift entsprechend auch für den Prüfer des Konzernnachhaltigkeitsberichts. Rz. 2 Art. 96 Abs. 1 EGHGB-E sieht die erstmalige Anwendung der §§ 324b... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 324i HGB-E regelt den Prüfungsvermerk über den Nachhaltigkeitsbericht und setzt insoweit Art. 28a der Abschlussprüferrichtlinie (RL 2014/56/EU) in der durch die CSRD eingefügten Fassung um. Anders als noch im RefE sieht der RegE keinen (separaten) Prüfungsbericht zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts mehr vor. Somit verbleibt als einziges Berichterstattungsinstrume... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 324f HGB-E enthält als einzigen Regelungsinhalt die entsprechende Anwendung von § 319b HGB. Die Regelung ist im Zusammenspiel mit § 324e HGB-E zu sehen, der die entsprechende Anwendung von § 319 HGB für den Prüfer des (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichts anordnet. Warum es eines eigenen Paragrafen für die Regelung bedurfte und man nicht zweckmäßigerweise die Regelung in ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Einschränkung der Anwendung (Abs. 3)

Rz. 20 Mit Abs. 3 wird der Anwendungskreis für die Erleichterungen für bestimmte Unt eingeschränkt. Konkret fallen folgende Unt ab dem nach dem 31.12.2015 beginnenden Gj nicht mehr unter die KleinstKapG:[1] Investmentgesellschaften i. S. d. § 1 Abs. 11 des Kapitalanlagegesetzbuchs, Unternehmensbeteiligungsgesellschaften i. S. d. § 1a Abs. 1 des Gesetzes über Unternehmensbeteil... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 324k HGB-E

Rz. 1 § 324k HGB-E regelt ein Minderheitengesellschafterrecht für einen Bericht an die Gesellschafter und setzt Art. 37 Abs. 3 Unterabs. 2 der Abschlussprüferrichtlinie in der durch die CSRD eingefügten Fassung um. Die dritte Partei muss einem gesetzlichen Akkreditierungsverfahren unterliegen. Jedenfalls WP, die mit Blick auf die Abschlussprüfung einer staatlichen Aufsicht u... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Bereitstellung von Berichten akkreditierter unabhängiger dritter Parteien, falls das Unt aufgrund anderer Rechtsakte des Unionsrechts verpflichtet ist, Teile seiner Nachhaltigkeitsberichterstattung durch eine solche dritte Partei überprüfen zu lassen. Rz. 2 Art. 96 Abs. 1 EGHGB-E sieht die erstmalige Anwendung der §§ 324b–m HGB-E auf Unterlagen... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Regelungsbereich

Rz. 1 § 324m HGB-E übernimmt im Wesentlichen unverändert die bisher in § 324 HGB enthaltenen Regelungen zum Prüfungsausschuss. Insoweit wird auf die dortige Kommentierung verwiesen (§ 324 Rz. 1 ff.). Neben redaktionellen Anpassungen wird in § 324m Abs. 2 Satz 5 HGB-E die dort geregelte Verpflichtung des Prüfungsausschusses, einen Vorschlag für einen Abschlussprüfer den Gesel... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Forschungs- und Entwicklung... / 2.3 Ausweis und Ausschüttungssperre

Rz. 22 Ausweis in GuV und Bilanz Sofern Forschungskosten vorliegen und Entwicklungskosten nicht aktiviert werden, sind sie beim Gesamtkostenverfahren in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position "sonstige betriebliche Aufwendungen" auszuweisen.[1] Beim Umsatzkostenverfahren ist für Forschungs- und Entwicklungskosten kein separater Ausweis gefordert. Dennoch sollte au... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Forschungs- und Entwicklung... / 2.1.2 Kriterien der Aktivierungsfähigkeit und Trennung von Forschung und Entwicklung

Rz. 10 Im HGB existieren keine Kriterien für eine Aktivierungsfähigkeit. Die in IAS 38.57 vorgeschriebenen Kriterien durften bis zum Inkrafttreten des DRS 24 nur als Auslegungshilfe im Rahmen der Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Anlagen dienen, wenn diese mit den handelsrechtlichen GoB vereinbar waren.[1] Nach DRS 24.45 ist bestimmt, dass ein in der Entstehung... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Forschungs- und Entwicklung... / 2.1.1 Voraussetzungen für den Ansatz dem Grunde nach

Rz. 6 Die Beantwortung der Ansatzfrage entscheidet darüber, ob Forschungs- und Entwicklungskosten sofort als Aufwand verrechnet oder aktiviert und abgeschrieben werden. Das bis zum Inkrafttreten des BilMoG vorherrschende pauschale Aktivierungsverbot für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens schränkte die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Forschungs- und Entwicklung... / 1 Forschung, Entwicklung, Produktion: Begriffsdefinitionen

Rz. 1 Für die Begriffe "Forschung" und "Entwicklung" existieren in § 255 Abs. 2a HGB, DRS 24.8[1] und IAS 38.8 übereinstimmende Definitionen. " Forschung ist die eigenständige und planmäßige Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen oder Erfahrungen allgemeiner Art, über deren technische Verwertbarkeit und wirtschaftliche Erfolgsaussichten grundsätzli... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Forschungs- und Entwicklung... / 4 Forschungs- und Entwicklungskosten gemäß IFRS

Rz. 34 Die IFRS/IAS (International Financial Reporting Standards/International Accounting Standards) definieren die Begriffe "Forschung" und "Entwicklung" in IAS 38.8 (s. Rz. 1). Ob die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu aktivierbaren selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten führen, bestimmt sich nach dem Erstellungsprozess des Produkts, d. h., ob die Aufwend... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Abgrenzung des begünstigten Veräußerungs- bzw Aufgabegewinns vom laufenden Gewinn bzw den nachträglichen Einkünften

Rn. 285 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Zum Veräußerungsgewinn gehören auch Gewinne, die sich bei der Veräußerung eines Betriebs aus der Auflösung von steuerfreien Rücklagen ergeben; unmaßgeblich ist, ob die Rücklagen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (zB nach §§ 6b, 6c EStG, § 3 ForstSchAusglG) oder aufgrund von Verwaltungs- bzw Billigkeitsregelungen (Rücklage für Ersatzbeschaf... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Entgeltlichkeit

Rn. 44 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Betriebsveräußerung ist entgeltlich, wenn Leistung und Gegenleistung nach kaufmännischen Grundsätzen (in etwa) ausgeglichen sind; davon ist auch dann noch auszugehen, wenn Leistung und Gegenleistung zwar objektiv gesehen ungleichgewichtig, aber die Vertragsparteien subjektiv von der Gleichwertigkeit der beiderseitigen Leistungen ausgegan... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Die Nießbrauchseinräumung

Rn. 171 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Wird ein luf Betrieb unentgeltlich im Wege vorweggenommener Erbfolge übertragen, so liegt weder eine Entnahme noch eine Betriebsaufgabe vor; der Betrieb wird vielmehr steuerrechtlich unverändert durch den Rechtsnachfolger fortgeführt; dieser ist an die Buchwerte des Rechtsvorgängers gebunden. Unentgeltlich ist der Erwerb auch dann, wenn si... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Wert des Betriebsvermögens

Rn. 296 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Dem (um die Veräußerungskosten) bereinigten Veräußerungspreis ist der Wert des BV gegenüberzustellen. Der Wert des BV ergibt sich bei buchführenden LuF aus der gem § 6 Abs 2 EStDV auf den Veräußerungs- bzw Aufgabezeitpunkt aufzustellenden Schlussbilanz, aus der die Einsatzwerte des § 16 Abs 2 S 2 EStG zu entwickeln sind; die Erstellung eine... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Forschungs- und Entwicklung... / 3 Forschungs- und Entwicklungskosten nach Steuerrecht

Rz. 31 Steuerrechtlich besteht nach § 5 Abs. 2 EStG ein Ansatzverbot für nicht entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Dementsprechend führen Aufwendungen für die Grundlagenforschung und die Neuentwicklung nicht zu aktivierungspflichtigen Wirtschaftsgütern, sondern stellen sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Auch die Kosten für eine zwec... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vorweggenommene Erbfolge, Erbfall eines Alleinerben

Rn. 230 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Wird zu Lebzeiten in vorweggenommener Erbfolge ein (bislang selbst bewirtschafteter, verpachteter oder im Wege des Nießbrauchs zur Nutzung überlassener) Betrieb im Ganzen oder auch nur ein Teilbetrieb oder ein Anteil am Betrieb unentgeltlich übertragen, so liegt weder eine stpfl Betriebs- oder Teilbetriebsveräußerung noch eine Betriebs- od... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Verhältnis zu § 6b EStG; § 6b Abs 2a EStG (Stundungsregelung)

Rn. 320 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Veräußert der LuF einen Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil, kann er den dabei entstehenden Betriebsveräußerungsgewinn – soweit er den Freibetrag nach § 14 EStG iVm § 16 Abs 4 EStG übersteigt – ganz oder teilweise in eine Rücklage nach § 6b EStG einstellen; in diesen Fällen besteht das BV des LuF dann lediglich noch aus der fortg... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Forschungs- und Entwicklung... / 5 Aktivierung von Entwicklungskosten in der Unternehmenspraxis

Rz. 44 Für den deutschsprachigen Raum liegen verschiedene Studien vor, in denen das Aktivierungsverhalten in der Unternehmenspraxis untersucht wurde. Viele Studien beziehen sich auf die Bilanzierung nach IFRS;[1] es liegen nur wenige Untersuchungen für die Anwendung der HGB-Vorschriften vor.[2] Die vorliegenden Studien zeigen im Ergebnis ein äußerst heterogenes Bilanzierungsv... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Verkaufskommission / 4.1 Der Kommittent muss die Kommissionsware bilanzieren

Der Verkaufskommissionär wird weder rechtlicher noch wirtschaftlicher Eigentümer der ihm vom Kommittenten übergebenen Ware. Deshalb muss der Kommittent die im Kommissionslager befindliche Ware im Inventar und in der Bilanz erfassen. Der Kommittent schließt das Kommissionswarenkonto über das Schlussbilanzkonto ab. Hat der Kommissionär ein Kommissionswarenkonto geführt, muss er... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Verkaufskommission / 1 So kontieren Sie richtig

So kontieren Sie richtig! Bei Lieferung und Rechnungsstellung der Kommissionsware werden die Konten "Agenturwaren/Forderungen" 1521 (SKR ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 270 Bildung bestimmter Posten

1 Überblick 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 § 270 HGB regelt die Abbildung von Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 HGB) und Gewinnrücklage sowie deren Veränderungen. Von der Regelung der Norm sind Rücklagenbewegungen betroffen, die innerhalb der Ergebnisverwendungsrechnung (Überleitung Jahresüberschuss zu Bilanzgewinn) auszuweisen sind. Davon nicht erfasst sind dagegen solche Rü... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 290 Pflicht zur Aufstellung

1 Überblick 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 § 290 HGB beinhaltet die Bestimmung der Voraussetzungen für die Pflicht zur Konzernrechnungslegung einer KapG und einer denen nach § 264a HGB gleichgestellten Personenhandelsgesellschaft sowie die Vorgabe der Aufstellungspflicht des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Dabei orientiert sich der Gesetzgeber an dem Vorli... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 330 Verordnungsermächtigung für Formblätter und andere Vorschriften

1 Überblick 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 § 330 HGB ermächtigt das BMJV im Einvernehmen mit weiteren Ministerien zum Erlass geschäftszweigspezifischer Formblätter oder anderer Vorschriften zur Berücksichtigung von Besonderheiten bei der Rechnungslegung. Die handelsrechtlichen Vorschriften zur Gliederung der Bilanz (§ 266 HGB) und der GuV (§ 275 HGB) sowie die Sondervorsc... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 § 270 HGB regelt die Abbildung von Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 HGB) und Gewinnrücklage sowie deren Veränderungen. Von der Regelung der Norm sind Rücklagenbewegungen betroffen, die innerhalb der Ergebnisverwendungsrechnung (Überleitung Jahresüberschuss zu Bilanzgewinn) auszuweisen sind. Davon nicht erfasst sind dagegen solche Rücklagendotierungen, die durch Transaktio... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normzusammenhänge

Rz. 8 Die Bildung der Kapitalrücklage fußt bei AG und KGaA auf § 272 Abs. 1b und 2 HGB für den Normalfall sowie den §§ 229, 232, 237 Abs. 5 AktG für Sonderfälle. Die Auflösung hat nach Maßgabe der Vorschriften des § 150 Abs. 3 und 4 AktG zu erfolgen. Bei GmbHs bildet § 30 Abs. 2 GmbHG die Rechtsgrundlage für die Bildung der Kapitalrücklage. § 266 Abs. 3 A. II. HGB regelt zud... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 8 Der sachliche Anwendungsbereich des § 290 HGB bezieht sich auf die Definition des Mutter-Tochter-Verhältnisses und die grundsätzliche Pflicht zur Konzernrechnungslegung bei Vorliegen der Voraussetzungen für inländische MU in der Rechtsform einer KapG oder KapCoGes. Rz. 9 Zeitlich ist der Anwendungsbereich seit dem Gj 2010 hinsichtlich der Beherrschungsmöglichkeit von Z... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Kapitalrücklage

Rz. 10 Die Kapitalrücklage definiert sich im Unterschied zu den Gewinnrücklagen dadurch, dass dem Unt von außen Vermögen zugeführt wird. Die Erfassung der Zuführungen erfolgt dabei ergebnisneutral in dem Bilanzposten "Kapitalrücklage". Welche Beträge bilanzverlängernd i. S. e. Kapitalrücklage wirken, regelt § 272 Abs. 2 HGB (§ 272 Rz. 118 ff.). Praxis-Beispiel Eine AG führt e... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 § 330 HGB ermächtigt das BMJV im Einvernehmen mit weiteren Ministerien zum Erlass geschäftszweigspezifischer Formblätter oder anderer Vorschriften zur Berücksichtigung von Besonderheiten bei der Rechnungslegung. Die handelsrechtlichen Vorschriften zur Gliederung der Bilanz (§ 266 HGB) und der GuV (§ 275 HGB) sowie die Sondervorschriften für... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Aufstellung des Konzernabschlusses (Abs. 1)

2.1 Voraussetzungen beim Mutterunternehmen Rz. 17 Voraussetzung für die Beachtung von § 290 HGB ist zunächst, dass das MU in der Rechtsform einer KapG geführt wird. Über einen Verweis in anderen gesetzlichen Regelungen sind KapCoGes (§ 264a HGB) sowie unabhängig von Größe und Rechtsform Banken und Versicherungen zur Konzernrechnungslegung verpflichtet. Große Personengesellsch... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 § 270 HGB regelt die Abbildung von Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 HGB) und Gewinnrücklage sowie deren Veränderungen. Von der Regelung der Norm sind Rücklagenbewegungen betroffen, die innerhalb der Ergebnisverwendungsrechnung (Überleitung Jahresüberschuss zu Bilanzgewinn) auszuweisen sind. Davon nicht erfasst sind dagegen solche Rücklagendoti... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Beherrschender Einfluss (Abs. 2)

3.1 Überblick Rz. 28 Während die Vorschrift in Abs. 1 prinzipienorientiert ein die Konzernrechnungslegungspflicht auslösendes Mutter-Tochter-Verhältnis lediglich über die unbestimmten Rechtsbegriffe der Möglichkeit der unmittel- und mittelbaren Beherrschung postuliert, werden in Abs. 2 Tatbestände benannt, bei deren Zutreffen "stets" von einer Beherrschungsmöglichkeit auszuge... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 § 290 HGB beinhaltet die Bestimmung der Voraussetzungen für die Pflicht zur Konzernrechnungslegung einer KapG und einer denen nach § 264a HGB gleichgestellten Personenhandelsgesellschaft sowie die Vorgabe der Aufstellungspflicht des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Dabei orientiert sich der Gesetzgeber an dem Vorliegen bestim... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Rechtezurechnung (Abs. 3)

4.1 Grundsachverhalte Rz. 57 Zur Bestimmung der dem MU zustehenden Rechte bei der Prüfung der Tatbestände, bei denen stets gem. Abs. 2 von einer Beherrschungsmöglichkeit auszugehen ist, regelt § 290 Abs. 3 HGB Hinzurechnungen und Abzüge. Somit entstehen durch die Zurechnung auch tw. erst die Mutter-Tochter-Beziehungen. Eine Zurechnung kommt nach DRS 19.63 auch in Betracht, we... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 § 330 HGB ermächtigt das BMJV im Einvernehmen mit weiteren Ministerien zum Erlass geschäftszweigspezifischer Formblätter oder anderer Vorschriften zur Berücksichtigung von Besonderheiten bei der Rechnungslegung. Die handelsrechtlichen Vorschriften zur Gliederung der Bilanz (§ 266 HGB) und der GuV (§ 275 HGB) sowie die Sondervorschriften für Personenhandelsgesellschafte... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5 Risiken- und Chancentragung (Zweckgesellschaften) (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 46 Erklärtes Ziel der Änderung des § 290 HGB durch das BilMoG war es, die Einbeziehungspflicht auf ZweckGes. auszuweiten. ZweckGes. sind Unt, die im Interesse eines MU oder TU (sog. Sponsor) tätig sind. Sie werden gegründet, um ein enges und genau definiertes Ziel zu erreichen und können die Rechtsform einer KapG, eines Treuhandfonds (unselbstständiges Sondervermögen), e... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 § 290 HGB beinhaltet die Bestimmung der Voraussetzungen für die Pflicht zur Konzernrechnungslegung einer KapG und einer denen nach § 264a HGB gleichgestellten Personenhandelsgesellschaft sowie die Vorgabe der Aufstellungspflicht des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Dabei orientiert sich der Gesetzgeber an dem Vorliegen bestimmter Unternehmensbeziehungen.... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Allgemeine Verordnungsermächtigung (Abs. 1)

Rz. 7 Die allgemeine Verordnungsermächtigung des § 330 Abs. 1 HGB hat den Erlass geschäftszweigspezifischer Formblätter oder anderer Vorschriften zur Gliederung des Jahresabschlusses oder Konzernabschlusses, Anpassung des Inhalts des Anhangs oder des Konzernanhangs sowie des Lageberichts oder des Konzernlageberichts zum Inhalt. Ein qualitativer Unterschied zwischen Formblätt... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Gewinnrücklagen

Rz. 17 Gewinnrücklagen (zu den einzelnen Arten der Gewinnrücklagen s. § 272 HGB [1]) bilden sich aus dem Ergebnis. Sie enthalten nur Beträge aus dem laufenden oder vorangegangenen Gj. Die Regelung des § 270 Abs. 2 HGB steht in einem engen Zusammenhang mit der des § 268 Abs. 1 HGB. Sie greift nur dann, wenn das Wahlrecht des § 268 Abs. 1 HGB nicht besteht (s. dazu etwa § 150 A... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Hinzurechnung aufgrund von Vereinbarungen (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 62 Ausgehend von EU-Vorgaben hat der Gesetzgeber als weitere Notwendigkeit der Hinzurechnung von Rechten Vereinbarungen mit anderen Gesellschaftern des betreffenden Unt kodifiziert. Beispiele sind Rechte aus Stimmrechtsbindungsverträgen, Verwaltungsüberlassungsverträgen, Konsortialverträgen, Poolverträgen u. Ä. (DRS 19.65). Voraussetzung für die Hinzurechnung der Rechte ... mehr