Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei 4140 6130   Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
Löhne 4110 6010   Löhne und Gehälter

So kontieren Sie richtig!

Zahlt der Arbeitgeber die Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis für eine Fahrzeugklasse, die im privaten Alltagsleben nicht üblich ist, kann dies steuerfrei geschehen. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei" 4140/6130 (SKR 03/04).

Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Bank" 1200/1800 (SKR 03/04).

 

Buchungssatz:

Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei

an Bank

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für den "allgemeinen" Führerschein, führt das zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Löhne" 4110/6010 (SKR 03/04).

Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt" 1740/3720 (SKR 03/04).

 

Buchungssatz:

Löhne

an Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt

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