Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 2.2.4 Mehrere Beschlussverfahren

Auch das Führen einer Mehrzahl von Beschlussverfahren stellt keinen groben Verstoß gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten dar, solange die Verfahren nicht rechtsmissbräuchlich oder schikanös eingeleitet werden.[1] Allerdings kann der Betriebsrat aus dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet sein, den Arbeitgeber vor Einleitung eines Beschlussverfa...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 5.2.3 Großer Handlungsspielraum des Arbeitgebers

Diese Darstellung der systematischen Grundzüge zeigt bereits den großen Handlungsspielraum, den der Gesetzgeber dem Arbeitgeber einräumt. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führt zu einer weiteren Einschränkung der Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats. Für den Bereich der sozialen Mitbestimmung hat das Bundesarbeitsgericht seit der Entscheidung von 1994[1] anerka...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 5.2 Grenzen der Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen

Im Gegensatz zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten sind die Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen geringer ausgeprägt. Dies ist bereits im Gesetz so angelegt und die Rechtsprechung des 1. Senats des Bundesarbeitsgerichts sieht einen weiten Handlungsspielraum für den Arbeitgeber. Zunächst gilt, dass der Betriebsrat nur ab einer Unterne...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 2 Keine Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit innerhalb des Betriebsratsgremiums

Die Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit besteht nicht nur für das Gremium insgesamt, sondern auch für die einzelnen Mitglieder. Untereinander besteht diese Verpflichtung nicht, das bedeutet, dass die Mitglieder des Betriebsrats im Gremium nicht zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet werden können.[1] 2.1 Zurechnung der Pflichtverstöße einzelner Betriebs...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.2.4 Persönliche Verhältnisse und Daten von Arbeitnehmern

Auch über Informationen über persönliche Verhältnisse und Angelegenheiten der Arbeitnehmer, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen und der Betriebsrat im Rahmen der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten erfährt, haben die Mitglieder des Betriebsrats Stillschweigen zu bewahren.[1] Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Infor...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 1 Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit

Gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG arbeiten Arbeitgeber und Betriebsrat "vertrauensvoll … zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen". Die Vorschrift enthält verbindliches, das Verhalten der Betriebsparteien regelndes, unmittelbar geltendes Recht und ist keine bloße Auslegungshilfe für andere betriebsverfassungsrechtliche Vorschriften. Sie schafft allerdings keine eigenen Mitb...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.3 Verletzung der Vertraulichkeit von Betriebsratsinterna

Es besteht keine generelle Pflicht von Betriebsratsmitgliedern, über den Verlauf von Betriebsrats- oder Ausschusssitzungen Stillschweigen zu bewahren, sofern keine besonderen Umstände hinzutreten.[1] Auch ist die Wirksamkeit eines Verbots des Betriebsrats an seine Mitglieder fraglich, auf Betriebsratssitzungen mitzuschreiben oder Unterlagen aus der Sitzung mitzunehmen.[2] Di...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3 Verschwiegenheitspflichten

3.1 Allgemeines Aus dem Gebot zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ist keine den Betriebsrat bindende allgemeine Schweigepflicht zu entnehmen, die ihn daran hindern könnte, der Belegschaft Nachrichten über zwischen ihm und dem Arbeitgeber entstandene Kontroversen zukommen zu lassen.[1] 3.2 Besondere Geheimhaltungspflicht Die Mitglieder des Be...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 5.2.4 Kurzfristige personelle Einzelmaßnahmen

Das Maß der Einschränkung zeigt sich insbesondere bei den kurzfristigen personellen Einzelmaßnahmen. Wenn der Arbeitgeber etwa eine Aushilfe einstellt, kann er diese Maßnahme als dringend erforderlich bezeichnen und durchführen. Endet die Beschäftigung, bevor das Zustimmungsersetzungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen worden ist, muss dieses eingestellt werden, auch wenn ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 2.2.7 Parteipolitische Bestätigung

Parteipolitische Betätigungen hat der Betriebsrat nach der klaren Regelung des § 74 Abs. 2 Satz 3 BetrVG zu unterlassen. Dabei wird der Begriff der Parteipolitik weit ausgelegt, denn mit dem Verbot soll nicht nur Betriebsfrieden gewahrt werden, sondern auch die parteipolitische Neutralität, denn die Arbeitnehmer sollen vor einer Beeinflussung geschützt werden, der sie sich ni...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 2.2.2 Information der Belegschaft über den Ausgang eines Kündigungsrechtsstreits

Auch der Hinweis auf Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Kündigung eines Betriebsratsmitglieds unter namentlicher Nennung der Personalleiterin und auf ein diesbezüglich eingeleitetes Zustimmungsersetzungsverfahren verstößt nicht gegen diese Pflichten, selbst wenn der Betriebsrat am Ende der Betriebsratsinfo zum Ausdruck gebracht hat, er "habe den Eindruck", dass es hier ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.2.3 Aufsichtsratsmitglieder

Es besteht grundsätzlich eine Verschwiegenheitspflicht der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat auch gegenüber dem Betriebsrat, selbst wenn der Arbeitnehmervertreter zugleich dessen Mitglied ist. Verstößt der Arbeitnehmer hiergegen, kommen zunächst die Sanktionen des Gesellschaftsrechts, vor allem die Abberufung aus dem Aufsichtsrat in Betracht. Eine außerordentliche Kündig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Workation / 4 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Soweit die Verlagerung des Tätigkeitsorts auf die Initiative des Arbeitnehmers zurückgeht, stellen die damit verbundene Änderung des Arbeitsorts sowie der Arbeitsumstände mangels Zuweisung durch den Arbeitgeber selbst bei längerer Dauer keine nach §§ 99 Abs. 1, 95 Abs. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtige Versetzung dar. Soll nicht nur einzelnen Mitarbeitern, sondern einem größe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 2.1 Zurechnung der Pflichtverstöße einzelner Betriebsratsmitglieder

Pflichtverstöße einzelner Betriebsratsmitglieder können dem Betriebsrat als Gremium zugerechnet werden, wenn dieser das gesetzwidrige Verhalten eines seiner Mitglieder billigt oder sogar unterstützt. Voraussetzung dieser Zurechnung ist aber, dass der Arbeitgeber die Umstände für diese Billigung, bzw. Unterstützung detailliert vorträgt.[1]mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Betriebsratstätigkeit

Zusammenfassung Überblick Der Betriebsrat ist Träger einer Vielzahl von Rechten gegenüber dem Arbeitgeber, die er im Beschlussverfahren durchsetzen kann. Diese Einflussmöglichkeiten haben aber auch Grenzen und sowohl der Betriebsrat als Kollegialorgan als auch die einzelnen Betriebsratsmitglieder haben Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber. Diese sind aber im Gegensatz zu denen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 2.2.1 Information der Belegschaft über den Ausgang eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens

Ein Verstoß gegen das Gebot zur vertrauensvollen Zusammenarbeit liegt nicht schon dann vor, wenn der Betriebsrat einen Informations-Aushang vornimmt, in dem sachlich dargestellt wird, dass der Arbeitgeber mitbestimmungswidrig den Verkauf von zollfreien Kantinenwaren eingeschränkt hat und dies mittels eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens abgewehrt wurde.[1] Dies gilt auch, w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 2.2 Wahrnehmung in der Belegschaft

Der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist von beiden Betriebspartnern auch in der betriebsöffentlichen Auseinandersetzung über streitige Regelungsfragen zu beachten.[1] 2.2.1 Information der Belegschaft über den Ausgang eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens Ein Verstoß gegen das Gebot zur vertrauensvollen Zusammenarbeit liegt nicht schon dann vor, wenn der Betriebs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.2.1 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Der Geheimnisschutz richtet sich seit dem 26.4.2019 nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG). Dieses setzt dabei angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen voraus. Ohne solche Maßnahmen fehlt es am Geschäftsgeheimnis und es besteht kein Unterlassungsanspruch. Es erscheint sinnvoll, eine Betriebsvereinbarung [1] zum Umgang mit Geschäftsgeheimnissen abzuschließen, damit in der bet...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.7 Sonderstellung von Betriebsratsmitgliedern

Den einzelnen Betriebsratsmitgliedern sind für ihr Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber Grenzen gesetzt. So verbietet § 78 Abs. 2 BetrVG die Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern wegen ihres Amts. Nicht jeder faktische Vorteil ist jedoch davon erfasst. So ist die Verhandlungsposition eines Betriebsratsmitglieds im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.4 Pauschalierung bei Betriebsveranstaltungen (Abs. 2 S. 1 Nr. 2)

Rz. 23 Nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG kann der Arbeitgeber pauschale LSt von dem Arbeitslohn erheben, den er aus Anlass von Betriebsveranstaltungen zahlt, wenn die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. Der Zweck der Pauschalierung besteht darin, dem Arbeitgeber die Übernahme der LSt zu eröffnen, weil dies...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat (HR-Nuggets) / 1 Grundsätzliche Berührungspunkte zwischen HR und dem Betriebsrat

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat (HR-Nuggets) / 2 Betriebsrat und KI

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat (HR-Nuggets)

Zusammenfassung Überblick Unsere HR-Nuggets sind kurze, interaktive Lerneinheiten, mit denen sich (neues) HR-Wissen aneignen oder auffrischen lässt. Perfekt für Zwischendurch. Großes Wissen verpackt in kleinen Nuggets von 5–15 Minuten. 1 Grundsätzliche Berührungspunkte zwischen HR und dem Betriebsrat HR-Nugget starten 2 Betriebsrat und KI HR-Nugget startenmehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Mehrere Betriebsräte

Rz. 14 Erforderlich ist weiter, dass in dem Unternehmen mehrere Betriebsräte in Betrieben i. S. d. § 1, § 4 Abs. 1 oder § 3 Abs. 5 Satz 1 BetrVG bestehen. Dabei muss es sich nicht um mehrköpfige Betriebsräte handeln, auch der nur einköpfige Betriebsrat ist ausreichend. Auch müssen nicht in allen Betrieben Betriebsräte bestehen, allerdings müssen mindestens zwei Betriebsräte ...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.1 Ende der Mitgliedschaft im Betriebsrat

Rz. 4 Die Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat endet mit Erlöschen der Mitgliedschaft im entsendenden Betriebsrat (§ 49 Alt. 1 BetrVG), da das Amt des Gesamtbetriebsratsmitglieds untrennbar mit der Mitgliedschaft im Betriebsrat verbunden ist. Die Gründe für das Erlöschen der Mitgliedschaft im Betriebsrat ergeben sich aus § 24 BetrVG . Danach endet die Mitgliedschaft durch Abla...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.4 Abberufung durch entsendenden Betriebsrat

Rz. 7 Das Amt als Gesamtbetriebsrat erlischt schließlich mit Abberufung durch das Entsendungsorgan (§ 49 Alt. 4 BetrVG). Ein Mitglied des Gesamtbetriebsrats kann jederzeit und ohne Grund durch den entsendenden Betriebsrat bzw. die entsendenden Betriebsräte (vgl. § 47 Abs. 4 und 5 BetrVG) abberufen werden. Besondere Gründe wie etwa eine Pflichtverletzung sind nicht erforderli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat (HR-Nuggets) / Zusammenfassung

Überblick Unsere HR-Nuggets sind kurze, interaktive Lerneinheiten, mit denen sich (neues) HR-Wissen aneignen oder auffrischen lässt. Perfekt für Zwischendurch. Großes Wissen verpackt in kleinen Nuggets von 5–15 Minuten.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2026, Entgeltgerechti... / VII. Der Betriebsrat als Unternehmervertreter

Die „Arbeitnehmervertreter” spielen bei der Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie in das deutsche Recht eine entscheidende Rolle. Unter anderem sollen sie künftig im Zuge einer gemeinsamen Entgeltbewertung zusammen mit dem Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um bestehende Entgeltunterschiede zu beseitigen (Art. 10 Abs. 2 lit. f EntGTranspG-RL) und sich an Gerichtsverfahren...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Hat ein Unternehmen mehrere Betriebe, werden mitbestimmungspflichtige Entscheidungen häufig auf Unternehmensebene getroffen. Da auch die Arbeitnehmer einer wirksamen Interessenvertretung auf dieser Ebene bedürfen, sieht das Gesetz die Errichtung des Gesamtbetriebsrats als Repräsentationsorgan auf Unternehmensebene vor. Es dient der Koordinierung der Betriebsratstätigke...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.1 Inhalt der Regelung

Rz. 43 Die Regelungsbefugnis bezieht sich nach dem Wortlaut des § 47 Abs. 4 BetrVG nur auf die Mitgliederzahl des Gesamtbetriebsrats. Daraus folgt, dass nur von der Repräsentation des Betriebsrats durch ein oder zwei Mitglieder im Gesamtbetriebsrat abgewichen werden kann. Dagegen können weder die Voraussetzungen der Errichtung noch die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats ab...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Regelmäßige Mitgliederzahl (Abs. 2)

Rz. 32 Der Gesamtbetriebsrat setzt sich aus Mitgliedern der einzelnen Betriebsräte zusammen. Diese werden von den einzelnen Betriebsräten entsandt. Die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder in den Gesamtbetriebsrat ist in § 47 Abs. 2 BetrVG geregelt. Danach entsenden Betriebsräte mit bis zu 3 Mitgliedern ein Mitglied, besteht der Betriebsrat aus mehr als 3 Mitgliedern, so si...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Abweichende Regelung der Mitgliederzahl durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung (Abs. 4)

Rz. 42 Nach § 47 Abs. 2 Satz 1 BetrVG hängt die Zahl der Mitglieder des Gesamtbetriebsrats ausschließlich von der Zahl der bestehenden Betriebsräte im Unternehmen ab. Dies birgt die Gefahr, dass in Unternehmen mit einer Vielzahl kleinerer Betriebsräte ein unverhältnismäßig großer Gesamtbetriebsrat entsteht. Besteht das Unternehmen umgekehrt nur aus wenigen sehr großen Betrie...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.1 Entsendung

Rz. 33 Die Entsendung von Mitgliedern in den Betriebsrat erfolgt nicht durch Wahl der Arbeitnehmer der jeweiligen Betriebe, sondern durch Beschluss des Betriebsratsgremiums. Für die Beschlussfassung gilt § 33 BetrVG, sodass die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder ausreichend ist (vgl. § 33 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). § 47 Abs. 2 Satz 1 BetrVG schreibt keine Verhältniswahl...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Gesamtbetriebsrat bei Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen

Rz. 16 Unterhalten mehrere Unternehmen neben weiteren Betrieben mit Betriebsräten einen Gemeinschaftsbetrieb, in dem ein Betriebsrat existiert, wird in jedem Trägerunternehmen des Gemeinschaftsbetriebs ein Gesamtbetriebsrat errichtet. Der Betriebsrat des Gemeinschaftsbetriebs entsendet Mitglieder in den Gesamtbetriebsrat jedes der Trägerunternehmen, da ansonsten eine Mitbest...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5 Rechtsfolgen

Rz. 16 Mit Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung endet die Mitgliedschaft des ausgeschlossenen Mitglieds im Gesamtbetriebsrat (§ 49 Alt. 3 BetrVG).[1] Der Ausschluss aus dem Gesamtbetriebsrat führt auch zum Erlöschen der Mitgliedschaft im Wirtschaftsausschuss (§ 107 Abs. 2 HS 2 BetrVG) und im Konzernbetriebsrat (§ 57 BetrVG). Dagegen wird die Stellung als Mitglied des e...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.3 Ersatzmitglieder (Abs. 3)

Rz. 39 Der Betriebsrat hat nach § 47 Abs. 3 BetrVG für jedes Mitglied, das er in den Gesamtbetriebsrat entsendet, mindestens ein Ersatzmitglied zu bestellen. Im Fall der Bestellung mehrerer Ersatzmitglieder hat er die Reihenfolge des Nachrückens festzulegen. Für jedes einzelne Gesamtbetriebsratsmitglied muss individuell mindestens ein bestimmtes Ersatzmitglied bestellt werde...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Konstituierung des Gesamtbetriebsrats

Rz. 66 Der Gesamtbetriebsrat ist wirksam errichtet, wenn auf der konstituierenden Sitzung der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats sowie sein Stellvertreter gewählt sind. Zu der konstituierenden Sitzung hat nach § 51 Abs. 2 Satz 1 BetrVG der Betriebsrat der Hauptverwaltung des Unternehmens, bzw. der Betriebsrat des größten Betriebs rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.2 Amtsniederlegung

Rz. 5 Das Amt als Gesamtbetriebsratsmitglied endet ferner durch Amtsniederlegung (§ 49 Alt. 2 BetrVG). Jedes Mitglied des Gesamtbetriebsrats kann sein Amt jederzeit formlos niederlegen. Die Erklärung muss aber eindeutig sein, insbesondere muss aus ihr erkennbar sein, ob nur das Amt als Gesamtbetriebsrat oder auch das Amt als Betriebsrat im entsendenden Betrieb aufgegeben wer...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Auswirkungen von Umstrukturierungen und Übertragungen von Unternehmen(steilen)

Rz. 18 Praxisrelevant sind die Auswirkungen von Betriebsübergängen und gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen auf das Bestehen des Gesamtbetriebsrats und die Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen. Grundsätzlich ist das Bestehen des Gesamtbetriebsrats an den Bestand des Unternehmens geknüpft. [1] Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 47 Abs. 1 BetrVG ("Best...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Stimmengewichtung im Regelfall (Abs. 7)

Rz. 68 § 47 Abs. 7 BetrVG regelt die Stimmengewichtung der einzelnen Gesamtbetriebsratsmitglieder, wenn sich die Größe des Gesamtbetriebsrats nach der gesetzlichen Grundregel des § 47 Abs. 2 S. 1 BetrVG bestimmt. Da die entsendenden Betriebe unterschiedlich groß sind, richtet sich die Anzahl der Stimmen nach der jeweiligen Arbeitnehmerzahl des entsendenden Betriebs (§ 47 Abs...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.3 Gesamtbetriebsrat

Rz. 10 Antragsberechtigt ist schließlich auch der Gesamtbetriebsrat selbst. Hierzu bedarf es eines förmlichen Beschlusses des Gremiums nach § 51 Abs. 4 BetrVG. Das auszuschließende Mitglied darf wegen persönlicher und unmittelbarer Betroffenheit an der Beschlussfassung nicht mitwirken. Es ist aus Rechtsgründen "zeitweilig verhindert" im Sinne des § 51 Abs. 1 i. V. m. § 25 Ab...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.1 Voraussetzungen der Pflicht zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung

Rz. 56 § 47 Abs. 5 BetrVG schreibt die Zusammenfassung von Betriebsräten zur gemeinsamen Entsendung von Gesamtbetriebsratsmitgliedern bei Überschreiten der Grenze von 40 Mitgliedern zwingend vor. Besteht dagegen eine tarifliche Regelung nach § 47 Abs. 4 BetrVG, so schließt diese den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zwingend aus. Die Sperrwirkung des Tarifvertrags gilt au...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Bei dem Gesamtbetriebsrat handelt es sich um eine Dauereinrichtung ohne Amtszeit.[1] Daher kann er nicht mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschließen. Der Gesamtbetriebsrat als solcher erlischt nur dann, wenn die Voraussetzungen für seine Errichtung entfallen.[2] Dies ist etwa der Fall, wenn die Dezentralisierung des Unternehmens in mehrere selbständ...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2 Grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten

Rz. 4 Der Begriff der "groben Verletzung" der gesetzlichen Pflichten entspricht weitgehend dem in § 23 Abs. 1 Satz 1 BetrVG.[1] Unter "gesetzlichen Pflichten" sind bei § 48 BetrVG jedoch die spezifischen Pflichten eines Gesamtbetriebsratsmitglieds zu verstehen.[2] Da Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat zwei selbständige und voneinander unabhängige Organe der Betriebsverfassung...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 6 Betriebliche Mitbestimmung

Rz. 55 Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bleiben von § 9 TzBfG unberührt. Bedeutung können insofern § 87 BetrVG sowie § 99 BetrVG erlangen.[1] Rz. 56 Eine Mitbestimmung nach § 87 Nr. 2 BetrVG kommt nur dann in Betracht, wenn die Verlängerung der Arbeitszeit dazu führt, dass die Arbeitszeitlage anderer Mitarbeiter verändert werden muss.[2] Kommt es im Anwendungsbereich...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 10 § 49 BetrVG führt zum Erlöschen der Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat (einschließlich aller eventueller Sonderpositionen wie Vorsitz oder Ausschusstätigkeit)[1] sowie zum Erlöschen der Mitgliedschaft im Wirtschaftsausschuss (§ 107 Abs. 2 HS. 2 BetrVG) und im Konzernbetriebsrat (§ 57 BetrVG). Dagegen führt das Erlöschen der Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat nicht z...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.2 Abberufung

Rz. 38 Die von den einzelnen Betriebsräten in den Gesamtbetriebsrat entsandten Mitglieder können jederzeit ohne besondere Gründe durch Betriebsratsbeschluss mit einfacher Mehrheit wieder abberufen werden.[1] Dabei gelten die gleichen Regeln wie bei ihrer Bestellung durch Beschluss.[2] Auch die Abberufung kann analog § 19 BetrVG angefochten werden.[3] Grundsätzlich rückt für ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Voraussetzung für die Bildung eines Gesamtbetriebsrats (Abs. 1)

Rz. 4 § 47 Abs. 1 BetrVG bestimmt, dass ein Gesamtbetriebsrat zu errichten ist, wenn in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte bestehen. Erforderlich ist demnach das Bestehen von mindestens zwei Betrieben und mindestens 2 Betriebsräten. Rz. 5 Wird ein Gesamtbetriebsrat errichtet, ohne dass die Voraussetzungen für seine Errichtung vorliegen, ist er rechtlich nicht existent, se...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4 Streitigkeiten

Rz. 11 In Streitigkeiten über das Erlöschen der Mitgliedschaft im Betriebsrat entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren nach den §§ 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 80 ff. ArbGG. Rz. 12 Gemäß § 82 Abs. 1 Satz 2 ArbGG ist in Angelegenheiten des Gesamtbetriebsrats das Arbeitsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat. Streitig ist, ob dies au...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Verstoßen Mitglieder des Gesamtbetriebsrats grob gegen ihre gesetzlichen Pflichten, so sieht § 48 BetrVG die Möglichkeit ihres Ausschlusses aus dem Gesamtbetriebsrat vor. Hierfür ist ein Antrag beim zuständigen Arbeitsgericht erforderlich. Bei den §§ 23 Abs. 1, 48 und 56 BetrVG handelt es sich um Parallelvorschriften. Dabei geht es jeweils um den Ausschluss von Mitglie...mehr