Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerordentliche Kündigung / 1 Anwendungsbereich der außerordentlichen Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ist eine Kündigung, die das Arbeitsverhältnis vorzeitig und ohne Beachtung der sonst geltenden Kündigungsfristen beendet. Sie ist in der Regel fristlos, muss es aber nicht sein, weil der Kündigende auch bei einer außerordentlichen Kündigung eine gewisse Frist (soziale Auslauffrist) einräumen kann, worauf er aber besonders hinweisen muss, um den...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerordentliche Kündigung / 2 Voraussetzungen

Nach § 626 BGB, der für alle Arbeitsverhältnisse gilt, kann das Arbeitsverhältnis "von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstver...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Informationsrechte für Arbeitnehmervertretungen

Rz. 15 Die Erleichterungen gelten nur für die Aufstellung und Offen- bzw. Hinterlegung des Jahresabschlusses. Informations- und Auskunftsrechte der Arbeitnehmervertretungen dürfen dadurch nicht eingeschränkt werden. Nach § 1 BetrVG ist die Einrichtung eines Betriebsrats bereits ab fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, geboten. Allerdings...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandstätigkeit / 6 Anwendbarkeit des BetrVG

Das BetrVG ist anwendbar, wenn der Arbeitnehmer dem inländischen Betrieb zuzuordnen ist. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer in die inländische Betriebsorganisation eingegliedert ist und das arbeitsrechtliche Weisungsrecht von dort aus ausgeübt wird (z. B. durch den dort sitzenden Vorgesetzten oder die Personalleitung). Das BetrVG ist so lange anwendbar, wie die Ausland...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdachtskündigung / 1 Voraussetzungen

Eine Verdachtskündigung kann nicht schon dann wirksam ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber subjektiv der Auffassung ist, dass sich der Arbeitnehmer etwas zuschulden kommen lassen hat. Die Verdachtskündigung ist vielmehr an das Vorliegen verschiedener Voraussetzungen geknüpft. Die Verdachtskündigung ist gerechtfertigt, wenn objektive Tatsachen vorliegen, die den dringend...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
Cannabis-Legalisierung: Fol... / 5.1 Generelles Verbot von Cannabis am Arbeitsplatz

Arbeitgeber können in Zusammenarbeit mit Juristen und dem Betriebs- oder Personalrat gemäß ihres Direktionsrechts den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz und während der Pausen grundsätzlich verbieten. Ein solches Verbot kann mittels einer Arbeitsanweisung, einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung (in Betrieben mit Betriebsrat) erfolgen. Ein solche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.7 Stellungnahme des Betriebsrats (Satz 3)

Rz. 140 Nach § 4 Satz 3 KSchG soll der Arbeitnehmer seiner Kündigungsschutzklage die Stellungnahme des Betriebsrats zu einem etwaigen Einspruch des Arbeitnehmers nach § 3 Satz 1 KSchG beifügen. § 4 Satz 3 KSchG ist eine Sollvorschrift. Dem Arbeitnehmer steht es frei, eine Stellungnahme des Betriebsrats aus taktischen Gründen zurückzuhalten. Eine Kündigungsschutzklage ohne Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländischer Student / 5 Betriebsverfassungsrecht

Sofern der ausländische Student bzw. Arbeitnehmer keinen Aufenthaltstitel hat, der ihm die Beschäftigung erlaubt, kann der Betriebsrat seine Zustimmung zu der beabsichtigten Einstellung nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG verweigern. Entsprechend muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat vor der beabsichtigten Einstellung eines Drittstaatsangehörigen mitteilen, ob ein Aufenthaltstitel ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.14.1 Arbeitnehmervertreter

Rz. 53 Die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats und anderen Arbeitnehmervertretern bedarf nach § 103 Abs. 1 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats. Vergleichbare Regelungen für Mitglieder des Personalrats, der Personalvertretung und anderer Arbeitnehmervertretungen in der Verwaltung finden sich in den §§ 55 Abs. 1 Satz 1, 127 Abs. 1 Satz 1 BPersVG. Rz....mehr

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Ausländischer Student / Zusammenfassung

Begriff Für die lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung ist es unerheblich, ob ein Student aus dem In- oder Ausland kommt. Das Zuwanderungsgesetz regelt für ausländische Studierende aufenthaltsrechtliche Bestimmungen. Es differenziert dabei 2 Gruppen: EU-Bürger und Angehörige der EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) und Angehörige ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.8 Muster

Rz. 141 Eine Kündigungsschutzklage ist stets unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu entwerfen. Eine kurze Kündigungsschutzklage zur Wahrung der Frist des § 4 Satz 1 KSchG könnte jedoch wie folgt aussehen: Muster per beA Arbeitsgericht (Ort und Anschrift) (Ort, Datum) In Sachen Peter Muster, (Anschrift) Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwal...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.8 Massenentlassungen

Rz. 40 § 17 KSchG verpflichtet den Arbeitgeber, der Agentur für Arbeit Anzeige zu erstatten, bevor er innerhalb von 30 Kalendertagen die nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KSchG maßgebliche Mindestzahl von Arbeitnehmern in einem Betrieb entlässt. Verstöße gegen die Anzeigepflicht können zur Unwirksamkeit der Kündigungen führen.[1] Rz. 41 In der Vergangenheit hat eine Entscheidung d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 9 Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 180 Während des bestehenden Anstellungsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nicht nur einen Anspruch auf Vergütung, sondern auch einen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung. Dieser aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 1 und 2 GG abgeleitete Anspruch besteht grds. auch für einen gekündigten Arbeitnehmer bis zum Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist.[1] D...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Schriftform

Rz. 7 Nach § 623 BGB bedarf jede Kündigung der Schriftform. Einzelheiten ergeben sich aus § 126 Abs. 1 BGB. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die Kündigung danach in Form einer Urkunde, d. h. eines Kündigungsschreibens, übergeben. Das Kündigungsschreiben muss durch den Arbeitgeber bzw. dessen Vertreter eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubig...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.3 Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 61 Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG betrifft auch die Gewährung von Bildungsurlaub nach den jeweiligen Landesgesetzen.[1] Danach hat der Betriebsrat über die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze über die Inanspruchnahme von Freistellungen für den Bildungsurlaub mitzubestimmen. Allgemeine Urlaubsgrundsätze sind allgemeine Richtlin...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 1.3 Rechtsgrundlage

Rz. 3 Eine bundeseinheitliche Regelung über den Bildungsurlaub existiert nicht. Daher bestehen in 14 Bundesländern (in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen) Gesetze zum Bildungsurlaub. Zwar hat die Bundesrepublik Deutschland 1976 das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 24.6.1974 über den bezahlten Bildungsurlaub[1] ratifiziert u...mehr

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Arbeitszeitbetrug: Fallgest... / 2 Erscheinungsformen

Der Arbeitszeitbetrug tritt grundsätzlich in 2 Erscheinungsformen auf: Der Arbeitnehmer erbringt während der vereinbarten Arbeitszeit seine Arbeitsleistung vertragswidrig nicht in dem geschuldeten Umfang, ohne dies gegenüber dem Arbeitgeber kenntlich zu machen, oder die Arbeitszeit nachzuholen und erhält die volle Vergütung. Hierbei handelt es sich um ein "passives Verhalten"...mehr

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Arbeitszeitbetrug: Fallgest... / 4 Nachweis des Arbeitszeitbetrugs

Das Vorliegen eines Arbeitszeitbetrugs muss in einem Kündigungsschutzprozess vom Arbeitgeber dargelegt und bewiesen werden. Hierfür muss der Beweis geführt werden, dass die dokumentierte von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit abweicht. Erste Zweifel an der ordnungsgemäßen Erbringung und Erfassung der Arbeitsleistung ergeben sich nicht selten, wenn Arbeitnehmer ihre Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.11 Mitbestimmung des Betriebsrats

2.11.1 Anwendungsbereich des Mitbestimmungsrechts Rz. 104 Der Arbeitgeber ist bei der Festlegung der Lage des Urlaubs durch die dem Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG zustehenden Mitbestimmungsrechte beschränkt. Ungewöhnlich an der Regelung ist, dass diese nicht nur einen kollektiven Bezug hat. Der Bogen spannt sich von den allgemeinen Urlaubsgrundsätzen über den konkr...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 5 Betriebsverfassungsrechtliche Aspekte

Die Einstellung eines Arbeitnehmers "zur Probe" unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates gemäß § 99 BetrVG. Dies gilt grundsätzlich für alle Gestaltungsvarianten. Allerdings ist zu beachten, dass der Betriebsrat nicht gemäß § 99 Abs. 2 BetrVG berechtigt ist, seine Zustimmung zu verweigern, weil mit dem Arbeitnehmer (nur) ein befristetes Probearbeitsverhältnis geschloss...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.11.3 Urlaubsplan

Rz. 107 Der Urlaubsplan enthält Regelungen zur Festlegung des Urlaubs für einen bestimmten Zeitraum für die einzelnen Arbeitnehmer. Von der Ausgestaltung des Urlaubsplans unter Einbezug des Betriebsrats hängt es ab, ob es sich bei dem Urlaubsplan nur um die vorläufige Planung oder um eine konkrete Festlegung handelt. Bei einer konkreten Festlegung bedarf es anschließend wede...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.11.6 Mitbestimmung und Arbeitnehmerwünsche

Rz. 113 Da § 7 Abs. 1 BUrlG nach § 13 BUrlG für Arbeitgeber und Betriebsrat unabdingbar ist, kann durch das Mitbestimmungsrecht grundsätzlich nicht in den Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsfestlegung eingegriffen werden, sofern dem nicht dringende betriebliche Gründe oder soziale Gesichtspunkte anderer Arbeitnehmer entgegenstehen. Der Arbeitnehmer ist daher an die Festle...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.11.5 Festlegung des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer

Rz. 111 Die konkrete Festlegung des Urlaubs zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist als individuelle Maßnahme grundsätzlich mitbestimmungsfrei. Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht nur dann, wenn es einen Konflikt zwischen Arbeitgeber und beteiligten Arbeitnehmern über die zeitliche Lage des Urlaubs gibt. Nur auf die Festlegung bezieht sich das Mitbestimmungsre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.7.3 Leistungsverweigerungsrecht bei Wunsch des Arbeitnehmers

Rz. 49 Urlaubswünschen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber grundsätzlich zu entsprechen. Der Arbeitgeber ist daher zur Gewährung des Urlaubs durch Abgabe der Freistellungserklärung verpflichtet, wenn ihm kein Leistungsverweigerungsrecht nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG zusteht. Seiner Verpflichtung zur Urlaubsgewährung kann sich der Arbeitgeber im Urlaubsjahr nur und nur so la...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.11.4 Betriebsferien

Rz. 109 Die Grenzziehung zwischen Urlaubsgrundsätzen und Urlaubsplan ist nicht nur bei Betriebsferien fließend. Die Entscheidung, ob im Betrieb Betriebsferien eingeführt werden sollen, gehört genauso in den Bereich des § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG wie die festzulegende Lage und Dauer der Betriebsferien.[1] In einer Betriebsvereinbarung können über das Urlaubsjahr hinaus die Betr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.1.3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit

Die Vereinbarung einer Probezeit bei Abschluss eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses zielt darauf ab, durch größtmögliche Abkürzung der Kündigungsfristen eine möglichst schnelle Beendigung des Arbeitsverhältnisses herbeiführen zu können, falls die Erprobung negativ verläuft. Da es sich bei dem Arbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit um ein ganz normales Arbeitsverh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.11.1 Anwendungsbereich des Mitbestimmungsrechts

Rz. 104 Der Arbeitgeber ist bei der Festlegung der Lage des Urlaubs durch die dem Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG zustehenden Mitbestimmungsrechte beschränkt. Ungewöhnlich an der Regelung ist, dass diese nicht nur einen kollektiven Bezug hat. Der Bogen spannt sich von den allgemeinen Urlaubsgrundsätzen über den konkreten Urlaubsplan bis hin zu Streitigkeiten über d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.1.4 Auswirkungen der Probezeitvereinbarung

Das Arbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit ist ein ganz normales unbefristetes Arbeitsverhältnis. Es werden von Anfang an unter den Parteien dieselben Rechte und Pflichten begründet wie in jedem anderen Arbeitsverhältnis auch. Dies hat zur Folge, dass alle gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regeln (z. B. hinsichtlich Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.7.4 Zeitpunkt der Festlegung

Rz. 71 Die Tatsache, dass nach Erfüllung der Wartezeit mit Jahresbeginn der Jahresurlaubsanspruch entsteht und fällig ist, klärt nicht, wann der Arbeitgeber die Freistellungserklärung abgeben muss. Dieser Zeitpunkt ist für beide Seiten von entscheidender Bedeutung, wobei die Interessenlagen verschieden sein können. Der Arbeitnehmer benötigt die Freistellungserklärung zur Pla...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.11.2 Allgemeine Urlaubsgrundsätze

Rz. 106 Allgemeine Urlaubsgrundsätze sind richtlinienartige Regelungen, nach denen der Urlaubsplan aufzustellen ist und nach denen den Arbeitnehmern im Einzelfall Urlaub zu gewähren ist. Über eine klare Regelung der Grundsatzfragen der Urlaubsfestlegung kann die Anzahl betrieblicher Konflikte zu Urlaubsfragen zumindest verringert werden. Typische Regelungsgegenstände sind: Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.5.3 Beendigung bei unwirksamer Befristung

Stellt sich heraus, dass die Befristungsabrede unwirksam ist, so gilt der befristete Arbeitsvertrag mit dem vereinbarten Ende als auf unbestimmte Zeit geschlossen.[1] Um das Arbeitsverhältnis zu beenden, bedarf es dann einer Kündigung. Ob und zu welchem Termin eine Kündigung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab: Das Recht zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung bei Vorli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.5.1 Beendigung während der laufenden Erprobung

Da es sich bei dem befristeten Arbeitsverhältnis zum Zwecke der Erprobung um ein ganz normales befristetes Arbeitsverhältnis handelt, gilt für dieses auch § 15 Abs. 1 TzBfG. Nach dieser Vorschrift endet das Arbeitsverhältnis mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit. Grundsätzlich ist während der Laufzeit eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen [1], sofern dies nicht einzelvertr...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schmiergelder / 7 Es bestehen besondere Mitteilungspflichten

Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Verwaltungsbehörden müssen dienstlich erfahrene Tatsachen, die den Verdacht einer einschlägigen Tat begründen, der Finanzbehörde zwecks Besteuerung oder zur Verfolgung von Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten mitteilen. Die auf einer einschlägigen Tat beruhenden Zahlungen, wozu auch die Zahlung von Bestechungsgeldern gehört, kön...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hitze am Arbeitsplatz: Was ... / 5.2 Information und Aufklärung

Rechtzeitig vor Beginn von Hitzeperioden oder konkreten Hitzewarnungen etwa des meteorologischen Dienstes kann eine Aufklärungs- und Informationskampagne gestartet werden. Plakate, Infomails, Angebote des werksärztlichen Dienstes (z. B. Hautkrebsscreening, Kreislaufprävention) oder betriebliche Angebote wie Lüfter, Getränke (Aufstellen von Wasserspendern) oder Schutzausrüstu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hitze am Arbeitsplatz: Was ... / 4.2 Belastungsreduzierung

Wenn sich die Belastungen weder organisatorisch noch baulich oder durch andere Maßnahmen vermeiden lassen, dann müssen sie in einem zweiten Schritt reduziert werden. Hier gibt es einen umfangreichen Katalog, der in der Praxis je nach Betriebsstätte und konkreter Ausprägung mehr oder weniger umgesetzt werden kann. Der Katalog der in der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3 genannte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hitze am Arbeitsplatz: Was ... / 2.2 Arbeitswissenschaftliche Fakten und Reaktionspflicht (26, 30 und 35 Grad Celsius)

Der Arbeitgeber hat nach § 3a der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Zu den Arbeitsstätten gehören die Arbeitsräume. Das sind die Räume, in de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hitze am Arbeitsplatz: Was ... / 2 Meteorologische und Arbeitswissenschaftliche Fakten

Zunächst sind die betrieblichen Akteure aufgefordert, die Faktenlage zu identifizieren, um eine professionelle Behandlung des Themas zu gewährleisten. Arbeitsmediziner, Fachkraft für Arbeitsschutz, der Personalbereich, aber auch der Betriebsrat sind Handelnde im betrieblichen Kontext. Es bietet sich an, in der Personalpraxis einen "Klimastab" oder eine "Arbeitsgruppe Klima" ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.2.3 Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung

Rz. 17 Hinweis Enthält der Tarifvertrag Regelungen im Urlaubsrecht oder regelt er die materiellen Urlaubsbedingungen zumindest üblicherweise, ist eine Betriebsvereinbarung über Urlaubsrecht unwirksam. Das gilt auch dann, wenn sie für die Arbeitnehmer günstigere Regelungen enthält. Das Günstigkeitsprinzip gilt also im Verhältnis von Betriebsvereinbarung zu Tarifvertrag nicht....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.2 Vergleich

Rz. 34 Die Erwägungen zum Erlassvertrag/Schuldanerkenntnis (vgl. Rz. 32 f.) gelten entsprechend für die Frage, ob unabdingbare Ansprüche im Wege eines (außer-)gerichtlichen Vergleichs "erledigt" werden können.[1] Zu beachten ist auch hier: Ist der Urlaubsanspruch tariflich geregelt und kommt ihm kraft beiderseitiger Tarifbindung zwingende Wirkung zu (§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVG), ...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.1.3.3 Information der Gesellschafter und des Betriebsrats

Rz. 803 Gemäß § 230 Abs. 1 UmwG haben die Geschäftsführer der GmbH allen Gesellschaftern spätestens mit der Einberufung der Gesellschafterversammlung den Formwechsel als Gegenstand der Beschlussfassung schriftlich anzukündigen. Der Entwurf des Umwandlungsbeschlusses ist spätestens einen Monat vor dem Tag der Gesellschafterversammlung dem Betriebsrat der GmbH – sofern vorhand...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.1.2.3 Information der Gesellschafter und des Betriebsrats

Rz. 794 Zur Vorbereitung der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist der Entwurf des Verschmelzungsvertrages und der Verschmelzungsbericht den Gesellschaftern spätestens mit der Einberufung der Gesellschafterversammlung zu übersenden, § 42 UmwG. Außerdem muss der Entwurf des Verschmelzungsvertrages gemäß § 5 Abs. 3 UmwG spätestens ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4.5 Ansprüche aus Sozialplan oder Betriebsvereinbarung

Rz. 62 Werden Arbeitnehmern durch eine Betriebsvereinbarung Rechte eingeräumt, so ist ein Verzicht auf sie nur mit Zustimmung des Betriebsrats zulässig ( § 77 Abs. 4 Satz 2 BetrVG ). Dieses Verzichtsverbot gilt auch für Sozialplanansprüche, weil der Sozialplan die Wirkung einer Betriebsvereinbarung hat (§ 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG). Ein – und sei es teilweiser – Verzicht des Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anwesenheitsprämie / 3.4 Betriebsratstätigkeit

Wegen der Betriebsratstätigkeit[1] darf das Arbeitsentgelt nicht gemindert werden[2], auch nicht durch Wegfall von Anwesenheitsprämien.mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.1.2.6 Anmeldung und Eintragung

Rz. 797 Die Geschäftsführer der übertragenden GmbH haben die Verschmelzung zur Eintragung in das Handelsregister des Sitzes ihrer Gesellschaft anzumelden. Bei der GmbH & Co. KG erfolgt die Anmeldung der Verschmelzung durch die Geschäftsführer der Komplementär-GmbH. Ort der Anmeldung ist der Sitz der übernehmenden GmbH & Co. KG. Zusätzlich kann die Anmeldung aber auch am Sitz...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.1.3.4 Anmeldung und Eintragung

Rz. 804 Die Geschäftsführer der formwechselnden GmbH haben die neue Rechtsform bei dem Handelsregister der GmbH anzumelden (§§ 198 Abs. 1, 235 Abs. 2 UmwG).[1] Eine Beteiligung der übrigen Gesellschafter der GmbH & Co. KG ist nicht – wie sonst bei der Anmeldung von Personengesellschaften üblich (§§ 108, 161 Abs. 2 HGB) – erforderlich. Der Anmeldung sind gemäß § 199 UmwG folg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.2 Inkrafttreten der Vorschrift und ihre praktische Bedeutung

Rz. 3 Für ab dem 1.5.2000 ausgesprochene Kündigungen sowie für ab diesem Tag abgeschlossene Aufhebungsverträge schreibt das Gesetz die Einhaltung der Schriftform als Wirksamkeitsvoraussetzung vor. Die Vorschrift entfaltet keine Rückwirkung für vor dem 1.5.2000 ausgesprochene Kündigungen oder abgeschlossene Auflösungsvereinbarungen. Rz. 3a Die Formvorschrift des § 623 BGB ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.1.1 Aufhebungsvertrag

Rz. 31 Kennzeichnend für den Aufhebungsvertrag ist, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der übereinstimmenden Willenserklärungen der Arbeitsvertragsparteien endet. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags erfordert keine Anhörung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 BetrVG.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.3.1.1 Kündigung

Rz. 97 Ist die Kündigung wegen Nichteinhaltung der Schriftform nichtig, so muss sie nochmals formgerecht wiederholt werden. Dabei ist zu beachten, dass bei der sog. Wiederholungskündigung die Anhörung des Betriebsrats (§ 102 BetrVG) ebenfalls zu wiederholen ist, selbst wenn es inhaltlich um denselben Kündigungssachverhalt geht und die 1. formunwirksame Kündigung dem Arbeitne...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2 Exkurs: Gestaltung von Aufhebungsverträgen

Rz. 39 Bei der Gestaltung von Aufhebungs- bzw. Auflösungsverträgen sind die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einen Ausgleich zu bringen.[1] Daher empfiehlt sich vor dem Verhandeln und Entwerfen von Aufhebungsvereinbarungen eine gründliche Analyse der Interessen beider Seiten.[2] Neben den offensichtlichen Interessen der Arbeitsvertragsparteien hinsichtlich der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.7 Europäische Betriebsräte

Rz. 25 Das Europäische Betriebsräte-Gesetz (EBRG) v. 24.10.1996[1] regelt die Bildung und Zusammensetzung eines europäischen Betriebsrats. Vorgaben zum Kündigungsschutz enthält § 40 Abs. 1 EBRG, der eine entsprechende Anwendung des § 15 Abs. 1, 3–5 KSchG für Mitglieder eines europäischen Betriebsrats, die im Inland beschäftigt sind, vorsieht. Für diese Arbeitnehmergruppe gil...mehr