Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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BEM: Praktische Umsetzung i... / 4.1 Bildung des BEM-Teams

In § 167 Abs. 2 SGB IX wird die Bildung eines BEM-Teams oder Integrationsteams nicht gefordert, der in der Rechtsprechung konkretisierte "koordinierte Suchprozess" setzt jedoch eine entwickelte Kompetenz voraus, für die sich die Bildung eines BEM- oder Integrationsteams empfiehlt. Achtung Zusammensetzung des BEM-Teams Das BEM-Team besteht entsprechend § 167 Abs. 2 SGB IX aus ei... mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / II. Schutzwirkung für andere Personen

Rz. 25 Rechtsberaterverträge können Schutzwirkung auch zugunsten anderer Personen haben, die in enger Beziehung zum Mandanten stehen. Ein zwischen Mandant und Anwalt geschlossener Beratungsvertrag hat – wie der BGH[93] mit Grundsatzurteil vom 21.7.2016 ausgesprochen hat – im allgemeinen keine Schutzwirkungen zugunsten des Vertreters des Mandanten für Vermögenseinbußen des Ver... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Religion am Arbeitsplatz / 3 Rechte und Pflichten des Betriebsrats

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat sind verpflichtet, darüber zu wachen, dass alle Beschäftigten im Betrieb gerecht behandelt werden.[1] Insbesondere haben sie sicherzustellen, dass niemand wegen eines unzulässigen Diskriminierungsmerkmals – etwa aufgrund seiner Herkunft, seines Geschlechts, seiner Religion oder Weltanschauung – benachteiligt wird. § 75 BetrVG be... mehr

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Praxis-Beispiele: Schwerbeh... / 3 Kündigung

Sachverhalt In einem Unternehmen ist ein schwerbehinderter Mitarbeiter seit mehr als 6 Monaten beschäftigt. Der Arbeitgeber hat vor 4 Tagen festgestellt, dass dieser Mitarbeiter Arbeitsmittel gestohlen hat; dies kann auch bewiesen werden. Vor Ausspruch der Kündigung hört der Arbeitgeber den Betriebsrat zur beabsichtigten Kündigung an. Der Betriebsrat gibt eine Stellungnahme n... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Religion am Arbeitsplatz / 2.2 Beschwerderecht

Empfinden Arbeitnehmer eine Benachteiligung oder Diskriminierung aufgrund ihrer Religion, steht ihnen das Recht zu, sich zu beschweren. Dieses Beschwerderecht ergibt sich aus der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht und ist darüber hinaus in § 13 AGG sowie § 84 BetrVG gesetzlich verankert. Gegenstand einer Beschwerde kann jede subjektiv empfundene Benachteiligung, ungerechte ... mehr

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Praxis-Beispiele: Schwerbeh... / 4 Bewerbung

Sachverhalt In einem Unternehmen ist ein Arbeitsplatz in der Produktion zu besetzen. Auf die Ausschreibung dieser Arbeitsstelle haben sich mehrere Personen, auch einige bereits im Betrieb tätige Beschäftigte beworben, des Weiteren ein externer Bewerber, der als schwerbehinderter Mensch anerkannt ist. Der Arbeitgeber entscheidet sich nicht für den schwerbehinderten Bewerber, s... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8 Gemeinsame Ausschüsse von Arbeitgeber und Betriebsrat

Rz. 23 Unabhängig von der Größe der Betriebe können Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsame Ausschüsse bilden. Der gemeinsame Ausschuss ist ein eigenständiges betriebsverfassungsrechtliches Gremium und kein Organ des Betriebsrats.[1] Rz. 24 Sinnvoll ist ein gemeinsamer Ausschuss, wenn komplexe Themen in einem kleineren Kreis von Fachleuten vonseiten des Betriebsrats wie auch d... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.1 Vorabregelung durch den Betriebsrat

Rz. 29 Sinnvoll und mangels gesetzlicher Regelung zulässig ist, dass der Betriebsrat im Rahmen der Wahl der weiteren Ausschussmitglieder bereits Ersatzmitglieder wählt oder einen Modus festlegt, wie diese bestimmt werden.[1] Sinnvoll ist dies insbesondere, da dem Betriebsausschuss die laufenden Geschäfte des Betriebsrats übertragen sind und damit eine Vereinfachung der Betri... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10 Aufgabenübertragung in kleineren Betriebsräten

Rz. 70 Nach § 27 Abs. 3 BetrVG können Betriebsräte mit weniger als 9 Mitgliedern die laufenden Geschäfte auf den Betriebsratsvorsitzenden oder andere Betriebsratsmitglieder übertragen. Rz. 71 Im Gegensatz zu den Betriebsräten mit mindestens 9 Mitgliedern kann somit kein formeller Betriebsausschuss eingerichtet werden. Indem jedoch die laufenden Geschäfte auf den Betriebsratsv... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.1 Aufgaben zur selbstständigen Erledigung

Rz. 12 Hat der Betriebsrat einen Betriebsausschuss gebildet, können den Ausschüssen nach § 28 Abs. 1 BetrVG Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen werden. Ein Betriebsausschuss muss von Betriebsräten mit 9 oder mehr Mitgliedern zwingend gebildet werden. Diese Betriebsräte können daher auch Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen. Rz. 13 Die Übertragung ... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.1 Vorsitz

Rz. 49 Der Betriebsausschuss ist Organ des Betriebsrats. Er ist aber keine besondere Betriebsvertretung neben dem Betriebsrat.[1] Rz. 50 Der Vorsitzende des Betriebsrats ist automatisch Vorsitzender des Betriebsausschusses. Ist der verhindert, wird er durch den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten, der gleichzeitig der stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrats ist.[2]... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.1 Eigener Zuständigkeitsbereich

Rz. 57 Nach § 27 Abs. 2 Satz 1 BetrVG führt der Betriebsausschuss die laufenden Geschäfte des Betriebsrats. Das Gesetz weist dem Betriebsausschuss damit einen eigenen Zuständigkeitsbereich zu. Entscheidungen können hier ohne vorherige Ermächtigung durch den Betriebsrat getroffen werden.[1] Da der Betriebsausschuss jedoch keine selbstständige Arbeitnehmervertretung neben dem ... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern können durch den Betriebsrat Ausschüsse gebildet werden, denen bestimmte Aufgaben übertragen werden. Hat der Betrieb mehr als 200 Arbeitnehmer, können den Ausschüssen auch Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen werden.[1] Die letztgenannte Übertragungsmöglichkeit besteht auch, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat geme... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.3 Sonstige Beendigungsgründe

Rz. 44 Scheidet ein Betriebsausschussmitglied aus dem Betriebsrat aus, endet auch seine Mitgliedschaft im Betriebsausschuss. Das gilt erst recht dann, wenn das Betriebsratsmitglied wegen grober Pflichtverletzungen nach § 23 Abs. 1 BetrVG aus dem Betriebsrat ausgeschlossen wurde. Ein Ausschluss wegen grober Pflichtverletzungen allein aus dem Betriebsausschuss ist dagegen nich... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Übertragungsbeschluss

Rz. 17 Neben dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung hat der Betriebsrat in einem Übertragungsbeschluss zu beschließen, ob und inwieweit einer Arbeitsgruppe Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen werden. Der Beschluss hat schriftlich zu erfolgen und erfordert eine qualifizierte Mehrheit, d.h. die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Betriebsrats. Es handelt sic... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Voraussetzungen für die Bildung eines Betriebsausschusses

Rz. 5 Ein Betriebsausschuss ist in einem Betriebsrat zu bilden, wenn dieser 9 oder mehr Mitglieder hat. Der Betriebsausschuss ist dann zwingend zu bilden. Erfolgt dies nicht, begeht der Betriebsrat eine Pflichtverletzung, u. U. sogar eine grobe Pflichtverletzung i.S.d. § 23 Abs. 1 BetrVG. [1] Es ist jedenfalls nicht danach zu differenzieren, ob der Betriebsrat im Einzelfall e... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Regelmäßige Zusammensetzung

Rz. 7 Der Vorsitzende des Betriebsrats sowie dessen Stellvertreter sind kraft Gesetz Mitglieder des Betriebsausschusses. Daneben gibt es weitere Mitglieder, deren Anzahl wie folgt von der Größe des Betriebsrats abhängt: Rz. 8 Als Mitglieder des Betrieb... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.4 Wirkung des Übertragungsbeschlusses

Rz. 68 Der Betriebsausschuss trifft aufgrund des Übertragungsbeschlusses die Entscheidung des Betriebsrats anstelle des Gesamtgremiums. Sofern nicht der Betriebsrat per Weisung, allgemeinen Richtlinien oder in der Geschäftsordnung Vorgaben gemacht hat, ist der Betriebsausschuss in seiner Willensbildung frei.[1] Vor Wirksamwerden des Beschlusses im Außenverhältnis kann der Be... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Zahl der Beschäftigten

Rz. 4 Um Aufgaben auf Arbeitsgruppen übertragen zu können, muss der Betrieb regelmäßig mehr als 100 Arbeitnehmer beschäftigen. Gezählt wird dabei nach Köpfen und nicht nach der Arbeitszeit (keine "Full Time Equivalents").[1] Da es auf die "regelmäßig" Beschäftigten ankommt, ist ein kurzfristiges Über- oder Unterschreiten der 100er-Schwelle nicht zu berücksichtigen. Leitende ... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Rahmenvereinbarung

Rz. 10 Vor Übertragung von Aufgaben auf eine Arbeitsgruppe ist mit dem Arbeitgeber eine Rahmenvereinbarung zu schließen. Ohne eine Rahmenvereinbarung sind auch die Übertragung von Aufgaben sowie die in Folge abgeschlossenen Vereinbarungen unwirksam.[1] Bei der Rahmenvereinbarung handelt es sich um eine Betriebsvereinbarung.[2] Diese muss nach § 77 Abs. 2 BetrVG die Schriftfo... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2 Abschluss von Vereinbarungen

Rz. 24 Nach § 28a Abs. 2 BetrVG kann die Arbeitsgruppe im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen schließen. Es handelt sich dabei um "Betriebsvereinbarungen" der Arbeitsgruppe. § 77 BetrVG gilt entsprechend. Dennoch ist die Vereinbarung nicht gleichzusetzen mit einer Betriebsvereinbarung nach § 77 BetrVG. Regelungsabreden sind dagegen zwische... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.3 Anforderungen an den Übertragungsbeschluss

Rz. 64 Der Übertragungsbeschluss ist vom Betriebsrat mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder zu fassen. Es kommt somit nicht darauf an, wie viele Betriebsratsmitglieder bei Beschlussfassung anwesend sind. Entscheidend ist die gesetzliche Zahl der Mitglieder, deren Hälfte übertroffen werden muss. Praxis-Beispiel Ein Betriebsrat hat 17 Mitglieder. Die Mehrheit der Mitgli... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.2 Ausnahmen

Rz. 62 Ausgeschlossen ist die Übertragung auf den Betriebsausschuss in folgenden Fällen: Abschluss einer Betriebsvereinbarung[1] Anrufung der Einigungsstelle[2] Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmervertreters nach § 103 Abs. 1 BetrVG [3] Organisatorische Entscheidungen des Betriebsrats wie Wahl seines Vorsitzenden und dessen Stellvertreters, Wahl der Mitgl... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Wahl von Ersatzmitgliedern

Rz. 28 Wie die Ersatzmitglieder für den Betriebsausschuss bestellt werden, ist gesetzlich nicht geregelt. Klar ist, dass ein verhindertes oder aus dem Betriebsrat ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied im Betriebsausschuss nicht automatisch von derjenigen Person vertreten/ersetzt wird, die für das Mitglied als Ersatzmitglied in den Betriebsrat nachrückt.[1] Der Betriebsrat kann... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.1.3 Vorsorgliche Wahl von Ersatzmitgliedern

Rz. 33 Gleich nach welchem System gewählt wurde, könnte der Betriebsrat beschließen, dass im Anschluss an die Wahl der weiteren Ausschussmitglieder eine weitere Wahl der Ersatzmitglieder stattfindet. Ob diese in Mehrheits- oder Verhältniswahl erfolgt, steht mangels gesetzlicher Vorschrift im Belieben des Betriebsrats. mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.1 Reichweite der übertragbaren Aufgaben

Rz. 19 Im Hinblick auf die übertragbaren Aufgaben regelt § 28a Abs. 1 Satz 2 BetrVG lediglich, dass diese im Zusammenhang mit den von der Arbeitsgruppe zu erledigenden Tätigkeiten stehen müssen. Viel Klarheit besteht damit nicht. Arbeitgeber und Betriebsrat kommt aber eine Einschätzungsprärogrative zu, die nur eingeschränkt gerichtlich überprüft werden kann.[1] Folgende Beis... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Amtszeit

Rz. 37 Mangels anderweitigen Beschlusses durch den Betriebsrat wird ein Ausschussmitglied für die gesamte Amtszeit des Betriebsrats gewählt. Endet die Amtszeit vorzeitig, ist damit auch die Mitgliedschaft im Betriebsausschuss beendet. Scheidet ein Ausschussmitglied aus dem Betriebsrat aus, ist er kein Mitglied des Betriebsausschusses mehr, da in diesem nur Betriebsratsmitgli... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2.1 Verfahren

Rz. 39 Die Abberufung von Mitgliedern des Betriebsausschusses erfolgt durch Beschluss in einer Sitzung des Betriebsrats. Einen Beschluss kann jedes Betriebsratsmitglied beantragen. Zur Sitzung muss ordnungsgemäß und rechtzeitig geladen werden. In der dabei mitgeteilten Tagesordnung muss auf die beantragte Abberufung hingewiesen werden. Die Beschlussfähigkeit des Betriebsrats... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.2 Bestimmung von Ersatzmitgliedern mangels beschlossener Vorabregelung

Rz. 34 Hat der Betriebsrat keine Vorabregelung für den Fall einer Verhinderung/eines Ausscheidens aus dem Betriebsrat getroffen, gilt Folgendes: Rz. 35 Wurde eine Mehrheitswahl durchgeführt, genügt es, wenn der Betriebsrat das einzelne Ersatzmitglied in einer Mehrheitswahl bestimmt.[1] Bei einer Verhältniswahl nimmt das BAG an, dass zunächst der nächstplatzierte Kandidat derj... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.3 Teilnahme von Nicht-Mitgliedern

Rz. 52 Der Arbeitgeber kann durch Beschluss des Ausschusses eingeladen werden. Er kann sich von einem Vertreter seiner Arbeitgebervereinigung begleiten lassen.[1] Auch Gewerkschaftsvertreter können nach Maßgabe des § 31 BetrVG an den Sitzungen teilnehmen.[2] Dies gilt sowohl für Sitzungen, in denen laufende Geschäfte erledigt werden, als auch für solche, in denen es um Aufga... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Betriebsräte mit mindestens 9 Mitgliedern bilden einen Betriebsausschuss, der in jedem Fall die laufenden Geschäfte des Betriebsrats führt. Zudem kann der Betriebsrat dem Betriebsausschuss weitere Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen. Rz. 2 Die Einrichtung eines Betriebsausschusses dient der Vereinfachung der Betriebsratsarbeit. Zur Erledigung der laufende... mehr

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KI: Automatisierte Transkri... / 2.1 Betriebsvereinbarung als Grundlage

Besteht ein Betriebsrat, kommt als Grundlage der Transkription eine Betriebsvereinbarung infrage.[1] Eine solche wäre wegen § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ohnehin abzuschließen bzw. bestehende IT-Betriebsvereinbarungen entsprechend zu ergänzen. Hierin könnten beispielsweise bestimmte Gesprächsarten (etwa Projektmeetings/Dailys) pauschal für die Transkription zugelassen und für verb... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.1.1 Bei Verhältniswahl

Rz. 30 Wurde nach Verhältniswahl gewählt, kann der Betriebsrat beschließen, dass die Ersatzmitglieder analog § 25 Abs. 1 und Abs. 2 BetrVG bestimmt werden. Bei Verhinderung/Ausscheiden eines Ausschussmitglieds würde demnach der nächstplatzierte Kandidat des Wahlvorschlags des verhinderten/ausgeschiedenen Ausschussmitglieds nachrücken. Ist die Vorschlagsliste erschöpft, wird ... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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KI: Automatisierte Transkri... / 3 Mitbestimmung

Besteht ein Betriebsrat, wird dieser in aller Regel umfassend zu beteiligen sein, bevor die Funktionalität aktiviert werden kann. Es besteht das übliche Unterrichtungsrecht nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG . Auch könnte ab einer gewissen Anwendungsbreite die spezielle Norm § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG (Planung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen einschließlich des Einsatzes vo... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.2.1 Wahl in einem Wahlgang

Rz. 23 Jedes Betriebsratsmitglied hat so viele Stimmen wie weitere Ausschusssitze zu vergeben sind.[1] Diejenigen Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten, sind gewählt. Es genügt eine relative Mehrheit. Eine absolute Mehrheit der Betriebsratsmitglieder oder eine absolute Mehrheit der Anwesenden ist nicht erforderlich.[2] Werden auf einem Stimmzettel mehr Kandidaten ange... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.1.2 Bei Mehrheitswahl

Rz. 32 Wurde nach Mehrheitswahl gewählt, könnte der Betriebsrat festlegen, dass analog § 25 Abs. 2 Satz 3 BetrVG diejenige Person nachrückt, die unter den nicht gewählten Kandidaten für den Betriebsausschuss die meisten Stimmen erhalten hat. Die Geschlechterquote des § 15 Abs. 2 BetrVG muss nicht berücksichtigt werden. Beispielsfall Wie oben Rz. 16,18:Frau C. ist vorübergehen... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Abberufung

Rz. 38 Die Abberufung von Ausschussmitgliedern erfolgt allein durch den Betriebsrat. Hierfür ist erstens ein bestimmtes Verfahren einzuhalten. Zweitens bedarf die Abberufung einer mehrheitlichen Entscheidung, bei der Verhältniswahl sogar einer qualifizierten Mehrheit. Mit der Abberufung wird nur die Mitgliedschaft im Betriebsausschuss beendet, nicht dagegen diejenige im Betr... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.4 Geschäftsordnung

Rz. 56 Der Betriebsausschuss selbst oder aber der Betriebsrat können eine Geschäftsordnung für den Betriebsausschuss beschließen. Eine durch den Betriebsrat beschlossene Geschäftsordnung hat Vorrang.[1] mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Zusammensetzung der Ausschüsse

Rz. 6 Die Zahl der Mitglieder setzt der Betriebsrat nach Ermessen per Beschluss fest.[1] Als Mitglieder des Ausschusses kommen nur Betriebsratsmitglieder in Betracht. Der Betriebsrat entscheidet auch, ob der Ausschuss nur für bestimmte Zeit oder für die gesamte Amtsperiode gebildet wird.[2] mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Wegfall der Voraussetzungen für die bisherige Zusammensetzung

Rz. 9 Sinkt im Laufe der Zeit die Zahl der Betriebsratsmitglieder trotz Nachrücken von Ersatzmitgliedern unter die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von 9 Mitgliedern, so bleibt der Betriebsausschuss dennoch bestehen.[1] Seine Beschlüsse sind deswegen nicht unwirksam. Sinkt die Zahl der Betriebsratsmitglieder zwar nicht unter 9, jedoch unter den nächsten Schwellenwert des § ... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.2 Durchführung der Wahl

Rz. 17 Jedes Betriebsratsmitglied hat eine Stimme und entscheidet sich für einen der Wahlvorschläge. Die Sitze im Betriebsausschuss werden anschließend – mangels anderen Beschlusses durch den Betriebsrat – nach dem d’Hondtschen Höchstzahlenverfahren verteilt.[1] Hierfür wird das Ergebnis der jeweiligen Liste durch 1, durch 2, durch 3 etc. geteilt, und zwar bis zur Zahl der m... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.2 Sonstige Aufgaben

Rz. 19 Ist kein Betriebsausschuss gebildet, können den Ausschüssen keine Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen werden. Sonstige Aufgaben, die dagegen übertragen werden können, beinhalten bloße Vorbereitungs- und Unterstützungshandlungen. Werden bestimmte Fachausschüsse gebildet, könnten diese die Beschlüsse und Betriebsvereinbarungen aus ihrem Fachressort vorber... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Widerruf der Übertragung

Rz. 29 Der Widerruf der Übertragung erfordert die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Betriebsrates. Er hat schriftlich zu erfolgen. Ein besonderer Grund ist für den Widerruf nicht nötig.[1] Geschlossene Vereinbarungen nach § 28a Abs. 2 BetrVG behalten auch nach dem Widerruf ihre Wirksamkeit, können aber vom Betriebsrat geändert oder gekündigt werden.[2] mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.2 Begriff der laufenden Geschäfte

Rz. 58 Was laufende Geschäfte sind, ist im Gesetz nicht definiert. Zumeist werden hierunter interne verwaltungsmäßige und organisatorische Aufgaben gefasst, die sich regelmäßig wiederholen.[1] Auf jeden Fall nicht dazu gehört der Abschluss von Betriebsvereinbarungen, was aus § 27 Abs. 2 Satz 2, Halbsatz 2 BetrVG folgt. Aber auch sonstige Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Wahl der Ausschussmitglieder

Rz. 7 Für die Wahl der Ausschussmitglieder gilt § 27 Abs. 1 Satz 3 und 4 BetrVG. Es wird daher grundsätzlich eine Verhältniswahl durchgeführt; bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags erfolgt eine Mehrheitswahl.[1] Eine spätere Nachnominierung von Mitgliedern ist nicht möglich; eine Neuwahl ist erforderlich.[2] Auch der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter bedürfen ... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Wahl der weiteren Ausschussmitglieder

Rz. 10 Die weiteren Ausschussmitglieder sind bereits in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Betriebsrats zu wählen. Die Wahl ist geheim und muss schriftlich durch Stimmzettel erfolgen.[1] Mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder muss an der Wahl teilnehmen, damit sie wirksam ist.[2] Hinweis Will sich eine Minderheitengruppierung im Betriebsrat Chancen auf T... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Voraussetzung für die Bildung von Ausschüssen

Rz. 4 Einzige Voraussetzung für die Bildung von Ausschüssen ist, dass der Betrieb regelmäßig mehr als 100 Arbeitnehmer (= mindestens 7 Betriebsratsmitglieder) beschäftigt. Gezählt wird dabei nach Köpfen und nicht nach der Arbeitszeit (keine "Full Time Equivalents").[1] Da es auf die "regelmäßig" Beschäftigten ankommt, ist ein kurzfristiges Über- oder Unterschreiten der 100er... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.1 Wahlvorschlag

Rz. 21 Der Wahlvorschlag für die Wahl von 3 weiteren Ausschussmitgliedern könnte bei einem 15-köpfigen Betriebsrat wie folgt aussehen. mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8 Übertragung von weiteren Aufgaben zur selbstständigen Erledigung

Rz. 60 Der Betriebsrat kann dem Betriebsausschuss mit Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen. 8.1 Für die Übertragung zugelassene Angelegenheiten Rz. 61 Im Gegensatz zu den laufenden Geschäften kann dies auch Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte betreffen. Auch die komplette Übertragung eines einzelnen Mitbestimmungstatbestan... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 11 Streitigkeiten

Rz. 73 Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem Betriebsausschuss oder dem beauftragten Betriebsratsvorsitzenden/Betriebsratsmitglied nach § 27 Abs. 3 BetrVG entscheidet das Arbeitsgericht regelmäßig im Beschlussverfahren.[1] Die Wirksamkeit eines Übertragungsbeschlusses kann sich aber auch als Vorfrage in einem Urteilsverfahren stellen, z. B. bei der Frage, ob der Betriebsrat... mehr