Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.1 Praktische Bedeutung

Rz. 5 Der Vorsitzende – im Verhinderungsfall sein Stellvertreter – hat die Mitglieder des Betriebsrats nach § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG rechtzeitig und unter Mitteilung der Tagesordnung zur Betriebsratssitzung zu laden. Voraussetzung ist also, dass die Mitglieder des Betriebsrats, einschließlich zu ladender Ersatzmitglieder rechtzeitig eingeladen werden, und ihnen ebenso rechtzei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Zeitpunkt und Häufigkeit der weiteren Sitzungen

Rz. 3 Die weiteren Sitzungen ruft der Betriebsratsvorsitzende nach § 29 Abs. 2 Satz 1 BetrVG ein. Dabei hat er die Häufigkeit der Sitzungen nach pflichtgemäßem Ermessen festzulegen; sie richtet sich insbesondere nach dem Umfang der zu erledigenden Aufgaben. Auch den Zeitpunkt hat er nach pflichtgemäßem Ermessen festzulegen. Dabei ist § 30 BetrVG zu beachten. Grundsätzlich is...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.5.4 Einladung weiterer Personen oder Gremien

Rz. 16 Wirtschaftsausschuss:Zur Erfüllung der Unterrichtungspflicht nach § 108 Abs. 4 BetrVG hat ein vom Wirtschaftsausschuss bestimmtes Mitglied ein Teilnahmerecht an der Betriebsratssitzung. Auskunftspersonen:Grundsätzlich kann der Betriebsratsvorsitzende ohne einen Verstoß gegen das Gebot der Nichtöffentlichkeit der Betriebsratssitzung bei Vorliegen sachlicher Gründe geeig...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.3 Rechtzeitige Mitteilung der Tagesordnung

Rz. 8 Die Tagesordnung stellt die Themen dar, die in der Betriebsratssitzung behandelt werden sollen. Aus ihr muss klar ersichtlich sein, um was es geht, denn die Tagesordnung dient dem Zweck, dass sich alle Betriebsratsmitglieder ordnungsgemäß vorbereiten können. Deshalb muss die Tagesordnung die zu behandelnden Punkte möglichst konkret angeben; Sammelpunkte wie "Personelle...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.4.1 Ordentliche Betriebsratsmitglieder

Rz. 10 Es ergibt sich ausdrücklich aus § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, dass der Betriebsratsvorsitzende die Mitglieder des Betriebsrats zu der Sitzung einzuladen hat. Ist das vom Wahlvorstand festgestellte Ergebnis der Betriebsratswahl angefochten, hat der Vorsitzende gleichwohl zunächst die vom Wahlvorstand für gewählt erklärten Betriebsratsmitglieder einzuladen, bis vom Arbeits...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.4.2 Ersatzmitglieder

Rz. 11 Die Ladung von Ersatzmitgliedern ist in § 29 Abs. 2 Satz 6 BetrVG und § 25 Abs. 1 und 2 BetrVG genau geregelt. Ein Ersatzmitglied darf – und muss – nur dann geladen werden, wenn das gewählte Betriebsratsmitglied verhindert ist. Damit stellt sich die Frage, wann ein Betriebsratsmitglied im Sinne dieser Vorschriften "verhindert" ist. Eine Verhinderung liegt immer, – aber...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.5.2 Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Rz. 14 § 29 Abs. 2 Satz 4 BetrVG ordnet an, dass auch die JAV zur Sitzung einzuladen ist, soweit sie ein Teilnahmerecht hat. Wann das der Fall ist, regelt § 67 BetrVG. Danach ist zu unterscheiden: § 67 Abs. 1 Satz 1 BetrVG: Die JAV kann zu allen Betriebsratssitzungen einen Vertreter entsenden, der dort beratendes Stimmrecht hat. Daher ist die JAV über die Sitzungen des Betrie...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Die Bedeutung von § 29 BetrVG liegt – auch für den Arbeitgeber – vor allem in seinem Absatz 2. Er stellt Bedingungen auf, die vom Betriebsrat zwingend einzuhalten sind, damit sein Beschluss nicht unwirksam ist. Die mögliche Unwirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses ist keineswegs nur ein Problem des Betriebsrats oder der Arbeitnehmer, sondern auch des Arbeitgebers, wenn e...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Die Festlegung der Tagesordnung

Rz. 4 Auch die Tagesordnung wird vom Vorsitzenden nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt; sofern nicht § 29 Abs. 3 BetrVG eingreift, hat er in jedem Fall die Tagesordnungspunkte festzusetzen, deren Behandlung besonders dringlich ist, z.B. wegen laufender Fristen. Neben Arbeitgeber und einem Viertel der Mitglieder des Betriebsrats kann auch die Schwerbehindertenvertretung na...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 18 Bestehen Streitigkeiten über ein Teilnahmerecht an der Betriebsratssitzung oder die Rechtswirksamkeit von Beschlüssen, kann darüber im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren (§ 80 ArbGG) gestritten werden. Ein solches Verfahren kann von denjenigen, die ein Teilnahmerecht in Anspruch nehmen, wie auch vom Arbeitgeber eingeleitet werden. Die Wirksamkeit von Betriebsratsb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.5.3 Teilnahme des Arbeitgebers an der Betriebsratssitzung

Rz. 15 Bei der Frage, ob der Arbeitgeber zur Betriebsratssitzung einzuladen ist, sind zwei Situationen zu unterscheiden: Hat der Arbeitgeber die Sitzung nach § 29 Abs. 3 Satz 1 BetrVG beantragt, so ist er nach § 29 Abs. 4 BetrVG zu dem jeweils von ihm beantragten Tagesordnungspunkt zwingend einzuladen. Ansonsten steht im Ermessen des Betriebsratsvorsitzenden, ob er den Arbeitg...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Die Einladung zur Sitzung

3.3.1 Praktische Bedeutung Rz. 5 Der Vorsitzende – im Verhinderungsfall sein Stellvertreter – hat die Mitglieder des Betriebsrats nach § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG rechtzeitig und unter Mitteilung der Tagesordnung zur Betriebsratssitzung zu laden. Voraussetzung ist also, dass die Mitglieder des Betriebsrats, einschließlich zu ladender Ersatzmitglieder rechtzeitig eingeladen werden...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.4 Der einzuladende Personenkreis

3.3.4.1 Ordentliche Betriebsratsmitglieder Rz. 10 Es ergibt sich ausdrücklich aus § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, dass der Betriebsratsvorsitzende die Mitglieder des Betriebsrats zu der Sitzung einzuladen hat. Ist das vom Wahlvorstand festgestellte Ergebnis der Betriebsratswahl angefochten, hat der Vorsitzende gleichwohl zunächst die vom Wahlvorstand für gewählt erklärten Betriebs...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.2 Rechtzeitige Einladung

Rz. 6 § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG verlangt, dass die Betriebsratsmitglieder rechtzeitig eingeladen werden. Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, dass sich das Betriebsratsmitglied auf seine Sitzungsteilnahme einstellen und seine Arbeit danach organisieren kann. Der Arbeitgeber soll die Möglichkeit haben, einen Vertreter zu besorgen. Regelmäßig werden hier drei volle Arbeitstag...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.5 Weitere zur Betriebsratssitzung einzuladende Teilnehmer

3.3.5.1 Schwerbehindertenvertretung Rz. 13 Nach § 32 BetrVG kann die gesamte Schwerbehindertenvertretung an allen Betriebsratssitzungen beratend teilnehmen; nach § 29 Abs. 2 Satz 4 BetrVG muss sie der Betriebsratsvorsitzende zu jeder Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung einladen. Eine Teilnahmepflicht besteht jedoch nicht. Das Teilnahmerecht ist nicht auf die Themen besc...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Die konstituierende Sitzung

Rz. 1 Die konstituierende Sitzung des Betriebsrats, die der Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters sowie ggf. des Betriebsausschusses dient, beruft nach § 29 Abs. 1 BetrVG der Wahlvorstand, vertreten durch seinen Vorsitzenden ein. Wegen der Einzelheiten der Wahl des Vorsitzenden s. § 26 BetrVG, Rz.3 ff. Ist der Vorsitzende gewählt, übernimmt dieser die Sitzungsleitung...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Die Durchführung und der Ablauf der weiteren Sitzungen

Rz. 17 Die Sitzungsleitung ist Aufgabe des Betriebsratsvorsitzenden – § 29 Abs. 2 Satz 2 BetrVG. Er hat zudem in den Sitzungsräumen das Hausrecht –, selbst wenn der Arbeitgeber an der Sitzung teilnimmt. Zudem ist er für die ordnungsgemäße Erstellung des Protokolls verantwortlich. Die Sitzungsleitung umfasst: Eröffnen und Schließen der Sitzung Führen der Rednerliste Worterteilung...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.5.1 Schwerbehindertenvertretung

Rz. 13 Nach § 32 BetrVG kann die gesamte Schwerbehindertenvertretung an allen Betriebsratssitzungen beratend teilnehmen; nach § 29 Abs. 2 Satz 4 BetrVG muss sie der Betriebsratsvorsitzende zu jeder Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung einladen. Eine Teilnahmepflicht besteht jedoch nicht. Das Teilnahmerecht ist nicht auf die Themen beschränkt, die für die Schwerbehindert...mehr

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Straftat / 2.2 Verdachtskündigung als außerordentliche Kündigung

Unter Umständen genügt auch schon der dringende Verdacht einer Straftat, um eine (meist) fristlose Verdachtskündigung auszusprechen. Ein solcher Verdacht ist gegenüber einer Tatkündigung ein eigenständiger Kündigungsgrund.[1] Das gilt auch für Berufsausbildungsverhältnisse.[2] Praxis-Tipp Verdachtskündigung grundsätzlich hilfsweise zur Tatkündigung aussprechen! Der Arbeitgeber...mehr

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Dienstreise / 6 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Ordnet der Arbeitgeber eine außerplanmäßige Dienstreise an, die Reisezeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit des Arbeitnehmers erforderlich macht, liegt hierin keine gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtige Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit, wenn während der Reisezeit keine Arbeitsleistung zu erbringen ist.[1] Eine solche Anordnung enthält auch ke...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 1.2 Verteilung und Lage der regelmäßigen Arbeitszeit

Bei der Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit eines Teilzeitbeschäftigten auf bestimmte Wochentage und bei einer Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit auf bestimmte Uhrzeiten (Lage der Arbeitszeit) sind die Vertragsparteien frei. Das Arbeitsrecht gibt insoweit keine bestimmten Teilzeitmodelle vor. Als Beispiele für besonders häufige Teilzeitmodelle seien...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 2.1 Grundsätze

Für die Beendigung des Teilzeitarbeitsverhältnisses gelten keine Besonderheiten gegenüber dem Vollzeitarbeitsverhältnis. Es kann unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften sowohl ordentlich als auch außerordentlich gekündigt oder einvernehmlich aufgehoben werden. Das Teilzeitarbeitsverhältnis unterliegt bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen dem allgemeine...mehr

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Dienstreise / 4 Dienstreisen und Arbeitszeit

Gemäß § 2 Abs. 1 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Den Begriff der "Reisezeit" als eigenständige Kategorie kennt das Arbeitszeitrecht nicht. Entscheidend ist daher, ob die Reisezeit dem Begriff der Arbeitszeit zugeordnet werden kann. Grundsätzlich zählt die Fahrtzeit (sog. "Wegezeit") des Arbeitnehmers von seiner privaten W...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 3 Betriebsrat – Unterrichtung und Mitbestimmung

Neben dem Unterrichtungsanspruch im Rahmen der Personalplanung nach § 92 BetrVG hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG. Das Mitbestimmungsrecht bei der Kurzarbeit erstreckt sich auf die Frage, ob und in welchem Umfang Kurzarbeit eingeführt werden soll und wie die geänderte Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage zu verteilen ist...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 1.3 Betriebe ohne Betriebsrat

Ist kein Betriebsrat vorhanden, so kann der Arbeitgeber die Kurzarbeit nicht einseitig aufgrund seines Direktionsrechts anordnen, sondern er muss mit allen Arbeitnehmern über die Einführung und Ausgestaltung der Kurzarbeit eine einzelvertragliche Vereinbarung treffen.[1] Allerdings kann bei widerspruchsloser Hinnahme einer arbeitgeberseitig angeordneten und von der Agentur f...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 1.2 Abschluss einer Betriebsvereinbarung

Ist eine tarifvertragliche Regelung nicht vorhanden, kommt als Rechtsgrundlage eine Betriebsvereinbarung in Betracht; das ist für die Einführung von Kurzarbeit eine zweckmäßige Form, weil eine Betriebsvereinbarung für alle Arbeitnehmer, die vom Geltungsbereich des BetrVG erfasst werden, unmittelbar und zwingend gilt.[1] Eine Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / Zusammenfassung

Überblick Kurzarbeit kann eingeführt werden, um bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall die personellen Kapazitäten zu reduzieren, ohne betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Für die Dauer der Kurzarbeit können die betroffenen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld (Kug) beziehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Zur Einführung von Kurzarbeit hat der Arbeitgebe...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 1.1.2 Arbeitsrechtliche Bezugspunkte der KI-VO

Arbeitgeber, die KI im Unternehmen einsetzen, gelten als Betreiber.[1] Nach Art. 3 Nr. 4 KI-VO ist "Betreiber" einer KI "eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, es sei denn, das KI-System wird im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit verwendet". Damit ist der ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 3.1.1 Kündigung eines schwerbehinderten Menschen in der Wartezeit ohne Präventionsverfahren

BAG, Urteil v. 3.4.2025, 2 AZR 178/24 Problemstellung: Der schwerbehinderte Arbeitnehmer wurde in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG) vom Arbeitgeber ordentlich gekündigt. Da die Wartezeit nicht erfüllt war, genoss er (noch) keinen allgemeinen Kündigungsschutz und auch die Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung war nicht erfor...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 2.2.6 Abhilfepflicht bei ungerechtfertigten Unterschieden

Art. 9 Abs. 10 Satz 2 regelt sodann eine Abhilfepflicht: Sind geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede nicht durch objektive, geschlechtsneutrale Kriterien gerechtfertigt, so haben Arbeitgeber innerhalb einer angemessenen Frist in enger Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern, der Arbeitsaufsichtsbehörde und/oder der Gleichbehandlungsstelle Abhilfe zu schaffen. Die ge...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 3.3 Die Entgeltabrechnung als elektronisches Dokument

BAG, Urteil v. 28.1.2025, 9 AZR 48/24 Problemstellung: Nach § 108 Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Im vorliegenden Fall stellte sich die Frage, ob der Arbeitgeber diesen Anspruch korrekt erfüllt, wenn er die Entgeltabrechnungen auf digitalem Weg über einen externen ...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 4 Beendigung der Kurzarbeit

Die Kurzarbeit endet mit Erreichen des durch Betriebsvereinbarung oder Individualabrede vereinbarten Endtermins oder durch vorzeitige einseitige Erklärung des Arbeitgebers. Eine vorzeitige Rückkehr zur Normalarbeitszeit ist geboten, wenn die Voraussetzungen für die Einführung der Kurzarbeit nicht mehr vorliegen. Hauptbeispiel ist der Wegfall der wirtschaftlichen Zwangslage, ...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.4 Agentur für Arbeit – Anzeige der Kurzarbeit

Die Gewährung von Kurzarbeitergeld erfolgt nur auf schriftliche Anzeige der geplanten Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat. Anzeigeberechtigt sind sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsrat.[1] Hierbei ist zweckmäßigerweise das von der Bundesagentur für Arbeit (BA) herausgegebene und bei den örtlichen Arbeitsagenturen erhältliche Fo...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 2 Kurzarbeit bei Massenentlassungen

Will der Arbeitgeber eine Massenentlassung nach § 17 KSchG durchführen, muss er dies der Agentur für Arbeit anzeigen. Bei der Feststellung, ob eine anzeigepflichtige Massenentlassung vorliegt, ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beim Begriff der "Entlassung" auf den Ausspruch, d. h. den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung, abzustellen.[1] Vor Ein...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 4.3 Möglichkeiten der "Reparatur" unwirksamer Vertragsklauseln

Stellt sich hingegen heraus, dass eine Klausel in einem Arbeitsvertrag unwirksam ist, stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten bestehen, den Arbeitsvertrag nachträglich so zu gestalten, dass er einen wirksamen Regelungsinhalt erhält. Die praktische Notwendigkeit besteht vor allem deshalb, weil aufgrund des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion in § 306 Abs. 2 BGB (s. ...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 8 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Insolvenzverfahren

Gemäß § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB werden die durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung geregelten Rechte und Pflichten Inhalt des Arbeitsvertrags. Sie sind daher auch für den Erwerber des neuen Betriebs oder neuen Kapitalgeber verbindlich. Da die Verbindlichkeiten eines Unternehmens aus Betriebsvereinbarungen (z. B. Kantine, Kindergarten) das insolv...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 3.2.1 Verfahren

Können durch die Betriebsänderung wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder für erhebliche Teile der Belegschaft eintreten, so wird das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ausgelöst. Das Beteiligungsrecht des Betriebsrats besteht nur in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern.[1] Der Insolvenzverwalter hat den Betriebsrat über eine geplant...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 9.2 Verwaltersozialplan

Plant der Insolvenzverwalter eine Betriebsänderung, so hat der Betriebsrat gemäß § 112 Abs. 4 Satz 3 BetrVG in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 Wahlberechtigten ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zur Aufstellung eines Sozialplans, wenn den Arbeitnehmern aus der Betriebsänderung Nachteile entstehen können. Dies ist unabhängig davon, ob bereits ein Interessenausgleich ...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 3.2.2 Anrufung der Einigungsstelle

Kommt der Interessenausgleich nicht zustande, kann der Insolvenzverwalter oder der Betriebsrat den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit um Vermittlung ersuchen (§ 112 Abs. 2 Satz 1 BetrVG). Wird von einer Einschaltung des Vorstands abgesehen oder bleibt sein Vermittlungsversuch ergebnislos, kann jede Partei gemäß dem bisherigen § 112 Abs. 2 Satz 2 BetrVG die Einigungsstelle ...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 3.3 Betriebsänderung ohne Interessenausgleich nach dem Betriebsverfassungsgesetz

Gemäß § 122 InsO kann der Verwalter, wenn ein Interessenausgleich nach § 112 BetrVG nicht innerhalb von 3 Wochen nach Verhandlungsbeginn oder schriftlicher Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen zustande kommt, die Zustimmung des Arbeitsgerichts zur Durchführung der Betriebsänderung beantragen, ohne dass das Verfahren nach § 112 BetrVG durchgeführt wird. Davon unberührt...mehr

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Tarifvertragsrecht / 5.2 Die Problematik in Beispielsfällen

Beispiele Beispiel 1) Arbeitnehmerin A ist Mitglied der Gewerkschaft ver.di, Arbeitnehmer B ist Mitglied des Marburger Bundes. Der Arbeitgeber hat mit beiden Gewerkschaften jeweils einen Firmentarifvertrag abgeschlossen. Es liegt ein Fall der Tarifpluralität/Tarifkollision vor. Beispiel 2) Ein Frisör in Baden-Württemberg kommt auf die Idee, die Kunden gleichzeitig auch gastronom...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 4.2 Sozialauswahl

Die Sozialauswahl kann nur im Hinblick auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten und auch insoweit nur auf grobe Fehlerhaftigkeit nachgeprüft werden. Sie ist nicht grob fehlerhaft, wenn eine ausgewogene Personalstruktur erhalten oder geschaffen wird. Dies hat zur Folge, dass die Arbeitnehmer beweispflichtig werden dafür, dass die Kü...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 5 Beschlussverfahren zur Feststellung der sozialen Rechtfertigung von Kündigungen

Das Verfahren gemäß § 126 InsO kann der Insolvenzverwalter einleiten, wenn entweder kein Betriebsrat besteht oder wenn über die Kündigungen der Arbeitnehmer mit dem Betriebsrat keine Einigung erzielt wurde. Er kann beim Arbeitsgericht beantragen, festzustellen, dass die Kündigung der Arbeitsverhältnisse bestimmter, im Antrag bezeichneter Arbeitnehmer durch dringende betriebl...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 3.2 Interessenausgleich nach dem Betriebsverfassungsgesetz

Eine Betriebsänderung gemäß § 111 BetrVG darf erst durchgeführt werden, wenn zuvor ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat zustande gekommen ist oder das Verfahren bis zur Einigungsstelle ausgeschöpft ist. Führt der Insolvenzverwalter die Betriebsänderung vor Ablauf des vorgeschriebenen Verfahrens durch, haben die Arbeitnehmer Nachteilsausgleichsansprüche gemäß § 113 Bet...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.5 Betriebsänderung

Praxis-Beispiel Betriebsstilllegung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Der Insolvenzverwalter entschließt sich, den Betrieb nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens stillzulegen. Er kündigt allen Arbeitnehmern. Ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat des Schuldnerunternehmens ist nicht zu Stande gekommen. Der Insolvenzverwalter beantragt bei dem Arbeitsgericht die Zusti...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 9.1 Sozialplan vor Eröffnung des Verfahrens

Gemäß § 124 Abs. 1 InsO kann ein Sozialplan, der innerhalb von 3 Monaten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgestellt wurde, vom Insolvenzverwalter und vom Betriebsrat widerrufen werden. Wenn aufgrund des Sozialplans schon Leistungen erbracht wurden, können diese im Falle des Widerrufs gemäß § 124 Abs. 3 InsO nicht zurückverlangt werden. Solche Leistungen können dann nu...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.6.1 Insolvenzplanverfahren

Der Insolvenzplan ist das Instrumentarium zur Sanierung des Schuldnerunternehmens im Insolvenzverfahren. Gemäß § 217 InsO kann im Insolvenzplan die Befriedigung der Gläubiger, die Verwertung der Masse und deren Verteilung an die Beteiligten sowie die Haftung des Schuldners nach Beendigung des Verfahrens abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen geregelt werden. In einem In...mehr

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Tarifvertragsrecht / 4 Geltung eines Tarifvertrags

Die Rechtsnormen eines Tarifvertrags (normativer Teil) erfassen nach § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend die beidseits Tarifgebundenen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen. Tarifgebunden sind nach § 3 Abs. 1 TVG die Mitglieder der Tarifvertragsparteien (also die Gewerkschafts- und Arbeitgeberverbandsmitglieder) sowie der Arbeitgeber, der selbst Partei ...mehr

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Praxis-Beispiele: Tod des A... / 5 Tod nach Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist, Abfindungsanspruch aus Sozialplan

Sachverhalt In einem Unternehmen findet ein betriebsbedingter Personalabbau statt. Deshalb wird mit dem Betriebsrat ein Sozialplan vereinbart. Ein Arbeitnehmer erhält am 10.9. die ordentliche betriebsbedingte Kündigung zum 31.12. Laut Sozialplan stehen ihm 10.000 EUR Abfindung zu. Am 1.11. stirbt er. Welche Ansprüche hat die Familie des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Beschlussfähigkeit des Betriebsrats

Rz. 4 Weitere Voraussetzung ist die Beschlussfähigkeit des Betriebsrats, die in § 33 Abs. 2 BetrVG geregelt ist. Die Beschlussfähigkeit des Betriebsrats ist eine unverzichtbare Voraussetzung für das Zustandekommen wirksamer Beschlüsse. Die Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt (§ 33 Abs. 2 BetrVG)...mehr