Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Schnitt... / 5 Betriebsrat/Gleichbehandlungsstelle

Die Richtlinie sieht in Art. 7 Abs. 2 ausdrücklich vor, dass Arbeitnehmer ihren Auskunftsanspruch über Arbeitnehmervertreter oder eine Gleichbehandlungsstelle geltend machen können. Damit wird der Betriebsrat oder die Gleichbehandlungsstelle zum Empfänger von Gehaltsinformationen.[1] Datenschutzrechtlich ist diese Konstellation anspruchsvoll. Der Betriebsrat oder auch eine Gl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Variable Vergütung: Arbeits... / 5 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Besteht ein Betriebsrat, hat dieser bei der Gestaltung variabler Vergütungssysteme ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 und Nr. 11 BetrVG.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Plattformarbeit: Varianten ... / 6 Mitbestimmung in Betrieben des Plattformbetreibers

Sofern Crowdworker als Selbstständige einzuordnen sind, sind sie dem Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsrechts grundsätzlich entzogen. Grundsätzlich werden Betriebsräte in den jeweiligen Betrieben und nicht im jeweiligen Unternehmen gewählt. Unternehmen haben häufig mehrere Betriebe. Bei Plattformbetreibern ist jedoch fraglich, wo ein solcher Betrieb verortet werden ka...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Schnitt... / 9 Was Unternehmen jetzt tun sollten

Für die Umsetzung in der Praxis sind die folgenden 7 Schritte ein realistischer Fahrplan. Sie verlangen Aufwand, aber keine methodische Neuerfindung. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten aktualisieren: Die neuen Zwecke (Berichterstattung nach Art. 9 ETRL, Auskunft nach Art. 7 ETRL, gemeinsame Entgeltbewertung nach Art. 10 ETRL, Bewerberinformation nach Art. 5 ETRL) eintrag...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Transpa... / 3.1 Allgemeines

Ein belastbares, transparentes Vergütungssystem steht und fällt mit einer sauberen Job-Architektur und einer sauberen Ist-Bestandsaufnahme: Positionsbeschreibungen, eine dokumentierte Bewertungslogik ("work of equal value") und ein einheitlicher Interviewprozess machen Entgeltentscheidungen sowohl intern (Führungskräfte, Betriebsrat) als auch extern (Auskunft, Verfahren) erk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Variable Vergütung: Arbeits... / 1.3 Aktuelle Trends und Herausforderungen

Variable Vergütungssysteme gewinnen nicht nur an Verbreitung, sondern auch an Komplexität. Sie kommen zunehmend nicht nur bei Führungskräften, sondern auch bei Mitarbeitern auf niedrigeren Hierarchieebenen zum Einsatz. Sie sollen dabei immer persönlicher auf den jeweiligen Arbeitnehmer zugeschnitten sein, um dessen Leistung auch sachgerecht abzubilden. Gleichzeitig muss bei ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Transpa... / 2 Anforderungen an transparente Vergütungssysteme nach der ETRL

Im Nachfolgenden werden die zentralen Voraussetzungen zusammengefasst, die ein transparentes und diskriminierungsfreies Vergütungssystem nach der ETRL erfüllen muss. Objektive und geschlechtsneutrale Entgeltkriterien Vergütungskriterien müssen objektiv, einheitlich und frei von unmittelbarer oder mittelbarer Diskriminierung ausgestaltet sein. Die Richtlinie nennt insbesondere ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auswirk... / 1.2 Rolle des Betriebsrats

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Rolle des Betriebsrats. Handelt es sich bei der Organisationsänderung um eine Betriebsänderung, ist der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über die geplanten Maßnahmen zu unterrichten.[1] Die geplanten Betriebsänderungen sind ferner mit dem Betriebsrat zu beraten und ggf. ein Interessenausgleich und Sozialplan zu verhandeln. Ferner bes...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeitergespräche zur En... / 4 Fragen zur Vergleichsgruppenbildung

Ebenso liegt viel Spannkraft in der Frage, welche Arbeit als "gleich" oder "gleichwertig" anzusehen ist. Auch hier ist es wichtig, ein auf objektiven Kriterien basierendes Stellenbewertungssystem zu nutzen und dies auch gegenüber den Mitarbeitern kommunizieren zu können. Die folgenden, typischen Fragen von Mitarbeitern können in diesem Zusammenhang auftauchen: Praxis-Beispiel...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vorwort / 2 Ziel, Nutzen und Aufbau des Praxishandbuchs

Die ETRL und deren Umsetzung werden zweifellos eine der größten Herausforderungen und Risiken für Unternehmen darstellen. Deutschland hat hier – im Vergleich zu vielen Ländern der europäischen Union – einen erheblichen strukturellen Nachteil: Der überwiegende Teil der Unternehmen ist nicht tarifgebunden und verfügt über eigens entwickelte Vergütungsordnungen und/oder gewachs...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vorwort / 3 So verwenden Sie dieses Handbuch

Das Handbuch ist modular aufgebaut und kann sowohl linear als auch rollenbasiert genutzt werden: Für Teams aus den Bereichen HR bzw. Compensation & Benefits (C&B) empfiehlt es sich, mit der Stellen- und Vergütungsarchitektur zu beginnen und daraus die operativen Prozesse abzuleiten (Recruiting-Transparenz, Auskunftsworkflow, Datenmodell). Zudem sollten die HR- und C&B-Teams d...mehr

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Entgelttransparenz: Auskunf... / 6.2 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, können Beschäftigte ihren individuellen Auskunftsanspruch grundsätzlich über den Betriebsrat geltend machen.[1] Das Entgelttransparenzgesetz eröffnet dem Arbeitgeber jedoch die Möglichkeit, die Erfüllung der Auskunftspflicht generell selbst zu übernehmen. Voraussetzung ist eine entsprechende Übernahmeerklärung gegenüber dem Betriebsrat (s....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.3.1 Bestellung durch den Betriebsrat

Rz. 17 Gem. § 63 Abs. 2 Satz 1 obliegt die Bestellung des Wahlvorstands grundsätzlich dem Betriebsrat des Betriebs, in dem die JAV zu wählen ist (s. dazu die Kommentierung zu § 60 BetrVG). Weder die noch amtierende JAV noch die JugAzubi-Versammlung können den Wahlvorstand bestellen.[1] Allerdings hat die JAV bei der Bestellung des Wahlvorstands gem. § 67 Abs. 2 BetrVG Stimmr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Teilnahmerecht des Betriebsrats

3.3.1 Allgemeines Rz. 58 Gem. § 65 Abs. 2 Satz 2 BetrVG haben der BR-Vorsitzende oder ein anderes beauftragtes BR-Mitglied das Recht, an allen Sitzungen der JAV teilzunehmen. Zum einen soll dadurch sichergestellt sein, dass der BR über die Belange und Probleme der JAV informiert wird, zum anderen, dass er die JAV in allen sich ihr stellenden Fragen sachkundig beraten kann. Der...mehr

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Entgelttransparenz: Auskunf... / 6 Einbindung von Führungskräften, Betriebsrat und Mitarbeitenden

Der praktische Umgang mit Auskunftsverlangen zur Entgelttransparenz ist regelmäßig kein isoliertes HR-Thema, sondern betrifft mehrere Akteure im Unternehmen. Sowohl die Zweite Evaluation als auch der Abschlussbericht der Kommission betonen, dass unklare Rollenverteilungen zwischen HR, Führungskräften und Arbeitnehmervertretungen in der Praxis zu Verzögerungen, widersprüchlic...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3.4.1 Des Vorsitzenden

Rz. 29 Der Vorsitzende ist in erster Linie Mitglied der JAV. Allerdings obliegen ihm zusätzliche Befugnisse, Aufgaben und Zuständigkeiten, die das Gesetz ihm zuweist. Wichtigste Aufgabe des Vorsitzenden ist es, die Interessen der JAV im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit und der von ihr gefassten Beschlüsse gegenüber dem Betriebsrat zu vertreten. Keine Befugnis besteht ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.3.3 Bestellung durch das Arbeitsgericht

Rz. 23 Gem. § 63 Abs. 3 BetrVG kann die Bestellung des Wahlvorstands auch durch das Arbeitsgericht erfolgen, wenn der Betriebsrat untätig bleibt. Voraussetzung ist auch hier, dass der Wahlvorstand 6 Wochen vor Ablauf der Amtszeit der amtierenden JAV noch nicht bestellt ist. Im Fall vorzeitiger Neuwahlen gilt, dass die Bestellung des Wahlvorstands dann nicht rechtzeitig durch...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.1 Wahlvorstand

Rz. 91 Erster Akt der Wahl zur JAV ist die Bestellung des Wahlvorstands. Sie hat grundsätzlich durch den Betriebsrat zu erfolgen. Abweichend kann die Bestellung auch durch den Gesamt- oder Konzernbetriebsrat sowie durch das Arbeitsgericht erfolgen.[1] Wird der Wahlvorstand vom Betriebsrat bestellt, so hat dies gem. § 63 Abs. 4 Satz 2 im vereinfachten Verfahren innerhalb eine...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.3 Stimmberechtigung

Rz. 60 Der BR-Vorsitzende bzw. das beauftragte BR-Mitglied haben in den Sitzungen der JAV kein Stimmrecht.[1] An den Befugnissen des Betriebsrats zur Teilnahme an den Sitzungen der JAV ändert sich durch die Regelung in § 129 BetrVG bzw. § 30 BetrVG nichts. Das Teilnahmerecht des Vorsitzenden des Betriebsrats oder eines beauftragten Betriebsratsmitglieds besteht, wie ausgeführ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.3.2 Bestellung durch den Gesamtbetriebsrat oder den Konzernbetriebsrat

Rz. 21 Gem. § 63 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 3 Satz 1 BetrVG kann der Wahlvorstand, wenn der Betriebsrat untätig bleibt, vom Gesamtbetriebsrat oder, wenn ein solcher nicht besteht, vom Konzernbetriebsrat bestellt werden. Allerdings ist Voraussetzung für das Bestellungsrecht dieser Gremien, dass 6 Wochen vor Ablauf der Amtszeit der amtierenden JAV noch kein Wahlvorstand bestellt ...mehr

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Strukturausgleich / 9 Abfindung (§ 12 Abs. 6)

Statt einer nach der vorgeschriebenen Dauer monatlichen Zahlung zusätzlich zum Entgelt kann der Strukturausgleich auch durch eine einmalige Abfindung abgegolten werden. Absatz 6 stellt eine Spezialvorschrift zu § 16 TVÜ-Länder dar. Voraussetzung für die Abfindung ist die Zustimmung des Beschäftigten, da der Strukturausgleich nur "einzelvertraglich" abgefunden werden kann. Zu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.4.1 Größe

Rz. 26 Die Größe des Wahlvorstands für die Wahl zur JAV ist gesetzlich nicht geregelt. Vielmehr bestimmt der Betriebsrat die Anzahl der Mitglieder nach pflichtgemäßem Ermessen.[1] In jedem Fall muss der Wahlvorstand aber aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern, mindestens jedoch 3 bestehen (vgl. § 63 Abs. 2 Satz 1). Nach § 16 Abs. 1 Satz 2 BetrVG kann der Betriebsrat die Za...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3 Ort der Sitzung, Ladungsfrist

Rz. 56 Gem. § 65 Abs. 1 BetrVG i.V.m. § 30 Satz 1 BetrVG finden die Sitzungen i.d.R. während der betriebsüblichen Arbeitszeit im Betrieb statt. Auf die betrieblichen Notwendigkeiten ist dabei Rücksicht zu nehmen (§ 30 Satz 2 BetrVG), der Arbeitgeber ist vom Zeitpunkt der Sitzung vorab zu verständigen (§ 30 Satz 3 BetrVG). Die Sitzungen der JAV sind nicht öffentlich (§ 30 Sat...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.6.2.1 Erforderlichkeit

Rz. 40 Gem. § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG ist Voraussetzung für den Anspruch, dass die Schulungsveranstaltung erforderlich ist. Nach der Rechtsprechung des BAG zu § 37 Abs. 6 BetrVG [1] ist die Vermittlung von Kenntnissen erforderlich, wenn sie unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und im BR notwendig sind, damit der Betriebsrat seine g...mehr

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Entgelttransparenz: Auskunf... / 3.3 Zuständigkeiten: Rollen klar festlegen

Auskunftsverlangen scheitern in der Praxis häufig nicht an der Datenlage, sondern an unklaren Zuständigkeiten. Je nach Unternehmensstruktur, Tarifbindung und Bestehen eines Betriebsrats können unterschiedliche Akteure eingebunden sein.[1] Bewährt hat sich ein klares internes Rollenmodell: HR bzw. der Bereich Compensation & Benefits (C&B) steuert den Prozess, bereitet die Daten...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Vorschlagsberechtigung

Rz. 12 Vorschlagsberechtigt sind nur die jugendlichen und die zu ihrer Berufsausbildung im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, mithin diejenigen, die gem. § 61 BetrVG wahlberechtigt zur JAV sind.[1] Rz. 13 Darüber hinaus sind auch die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften gem. § 63 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 3 und 5 BetrVG berechtigt, einen Wahlvorschlag einzureichen. Dieser mus...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.2 Zeitpunkt der Bestellung

Rz. 16 Gem. § 63 Abs. 2 BetrVG ist der Wahlvorstand spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Amtszeit der JAV vom Betriebsrat zu bestellen. Geschieht dies nicht, greift die Regelung des § 63 Abs. 3 BetrVG. Danach kann, wenn der Betriebsrat den Wahlvorstand nicht bestellt, der Gesamtbetriebsrat oder, falls ein solcher nicht besteht, der Konzernbetriebsrat den Wahlvorstand bestellen...mehr

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Entgelttransparenz: Auskunf... / 6.4 Einheitliche Kommunikationslinien sicherstellen

Für HR ist es von zentraler Bedeutung, dass Auskünfte, Erläuterungen und allgemeine Informationen inhaltlich konsistent sind. Unterschiedliche oder widersprüchliche Aussagen von HR, Führungskräften oder Betriebsrat können Irritationen auslösen und weiteren Klärungsbedarf schaffen. Einheitliche Sprachregelungen, abgestimmte Informationsmaterialien und klare Zuständigkeiten wi...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Allgemeines

Rz. 14 Für die Wahl zur JAV sind grundsätzlich dieselben Regelungen einschlägig wie für die Wahl zum Betriebsrat. Insbesondere gilt § 14 BetrVG n.F. i. V. m. den entsprechenden Regelungen in der Wahlordnung.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1.2 Auflösung der JAV

Rz. 5 Die JAV kann wegen grober Verletzung ihrer gesetzlichen Pflichten auf Antrag vom Arbeitsgericht aufgelöst werden. Erforderlich ist, dass die Pflichtverletzung objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend ist (BAG, Beschluss v. 22.6.1993, 1 ABR 62/92 [1]). Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Eine grobe Pflichtverle...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.2 Pflicht zur Teilnahme

Rz. 59 Der BR-Vorsitzende oder das beauftragte BR-Mitglied ist nicht verpflichtet, an den Sitzungen der JAV einschließlich denen, die virtuell stattfinden, auch tatsächlich teilzunehmen. Allerdings kann es einen Verstoß gegen das Gebot der Zusammenarbeit zwischen BR und JAV darstellen, wenn der BR-Vorsitzende bzw. das beauftragte BR-Mitglied ständig den Sitzungen der JAV fer...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 58 Gem. § 65 Abs. 2 Satz 2 BetrVG haben der BR-Vorsitzende oder ein anderes beauftragtes BR-Mitglied das Recht, an allen Sitzungen der JAV teilzunehmen. Zum einen soll dadurch sichergestellt sein, dass der BR über die Belange und Probleme der JAV informiert wird, zum anderen, dass er die JAV in allen sich ihr stellenden Fragen sachkundig beraten kann. Der BR-Vorsitzende b...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Allgemeines

Rz. 10 Die Wahl zur JAV erfolgt gem. § 39 WO BetrVG 2001 aufgrund von Wahlvorschlägen. In der Vorschlagsliste sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Art der Beschäftigung sowie der Ausbildungsberuf anzugeben (§ 39 Abs. 1 Satz 3, § 6 Abs. 3 Satz 1 WO BetrVG 2001). Rz. 11 Gem. § 63 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 14 Abs. 4 Sätze 1, 2 BetrVG a. F. musste jeder Wahlvorschlag von eine...mehr

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Entgelttransparenz: Auskunf... / 6.3 Interne Kommunikation gegenüber Mitarbeitenden

Neben der Bearbeitung einzelner Auskunftsverlangen spielt auch die allgemeine interne Kommunikation eine wichtige Rolle. Beschäftigte sollten wissen, dass ein Auskunftsanspruch besteht und wie dieser im Unternehmen organisatorisch umgesetzt wird. Dies kann etwa über interne Richtlinien, das Intranet oder begleitende HR-Informationsformate erfolgen. Eine sachliche und erklären...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.6 Beginn und Beendigung des Wahlvorstandsamtes

Rz. 34 Das Amt des Wahlvorstandsmitglieds beginnt nach seiner Bestellung mit der Annahme des Amtes. Lehnt der Arbeitnehmer das Amt ab – eine Begründung für die Ablehnung muss er nicht geben –, liegt eine Amtsübernahme von vornherein nicht vor. Das jeweilige Bestellungsorgan (i.d.R. der Betriebsrat) muss dann auf einen anderen Arbeitnehmer zurückgreifen. Rz. 35 Das Amt des Wah...mehr

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Entgelttransparenz: Auskunf... / 6.1 Rolle der Führungskräfte

Führungskräfte nehmen bei Auskunftsverlangen eine wichtige, zugleich jedoch klar begrenzte Rolle ein. Aufgrund ihrer fachlichen Nähe zur Tätigkeit können sie HR bei der sachlichen Einordnung von Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Anforderungen unterstützen. Diese Informationen sind insbesondere für die Bildung vergleichbarer Tätigkeiten von Bedeutung. Gleichzeitig sollten Füh...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4 Einzelheiten der Wahldurchführung im vereinfachten Verfahren

Rz. 90 Die nähere Ausgestaltung des vereinfachten Wahlverfahrens ist in § 14a BetrVG geregelt. Danach ist grundsätzlich zwischen der Wahl im 2- und im 1-stufigen Verfahren zu unterscheiden.[1] Für die Wahl zur JAV kommt, wenn das vereinfachte Wahlverfahren einschlägig ist, nur das einstufige Verfahren zur Anwendung. Dies liegt darin begründet, dass für die Wahl zur JAV im Bet...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.4.2 Zusammensetzung

Rz. 29 Zum Mitglied des Wahlvorstands können sowohl jugendliche und auszubildende Arbeitnehmer als auch sonstige Arbeitnehmer des Betriebes bestellt werden.[1] Allerdings muss mindestens ein Mitglied des Wahlvorstands das passive Wahlrecht zum Betriebsrat besitzen (vgl. § 38 Satz 2 WO). Auch potenzielle Wahlbewerber und Unterzeichner von Wahlvorschlägen können Mitglied des W...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.7.2 Erstattungsfähige Kosten und Aufwendungen

Rz. 45 Der Arbeitgeber hat sowohl die sachlichen als auch die persönlichen Kosten der Tätigkeit der JAV und seiner Mitglieder zu tragen. Bei den sachlichen Kosten handelt es sich i.d.R. um die sog. Geschäftsführungskosten, also alle Kosten, die zu einer sachgerechten und ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben der JAV erforderlich sind. Hierzu können auch die Kosten für ei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.7.1.2 Entscheidung über vereinfachtes Verfahren und Vereinbarung mit Arbeitgeber

Rz. 42 In der ersten Sitzung des Wahlvorstands muss mit der Aufstellung der Wählerliste auch ermittelt werden, ob der Betrieb i.d.R. 101 – 200 zur JAV wahlberechtigte Arbeitnehmer hat. Ist dies der Fall, ist es gem. § 14a Abs. 5 BetrVG möglich, mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, dass die JAV statt im allgemeinen Verfahren im sog. vereinfachten Wahlverfahren gewählt wird. Da...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Allgemeines

Rz. 86 Gem. § 63 Abs. 4 in der Fassung, die diese Regelung durch Art. 1 Nr. 12 a) BRModG erhalten hat, ist in Betrieben mit 5 – 100 (bisher: 5 – 50) der gem. § 61 zur JAV Wahlberechtigten die Wahl im vereinfachten Wahlverfahren gem. § 14a BetrVG durchzuführen. Der Gesetzgeber wollte damit erreichen, dass die Bildung einer Interessenvertretung für die jugendlichen und zu ihre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auskunf... / 8 Fazit

Der Auskunftsanspruch zur Entgelttransparenz stellt HR weniger vor juristische als vor organisatorische und kommunikative Herausforderungen. Entscheidend ist eine klare, nachvollziehbare und konsistente Prozessgestaltung. Unternehmen, die Auskunftsverlangen strukturiert erfassen, Vergleichslogiken sauber definieren und Entgeltdaten verständlich aufbereiten, können Anfragen s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auskunf... / 2.3 Typische Auskunftsverlangen in der HR-Praxis

In der betrieblichen Praxis treten Auskunftsverlangen in sehr unterschiedlichen Formen auf. Teilweise handelt es sich um allgemein gehaltene Anfragen, mit denen Beschäftigte eine Einordnung ihrer Vergütung wünschen. In anderen Fällen werden gezielte Vergleichsfragen gestellt, etwa zu bestimmten Tätigkeitsgruppen, Entgeltbestandteilen oder Entwicklungsstufen. Künftig ist zude...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3.4.2 Der Stellvertreter

Rz. 30 Gem. § 65 Abs. 1 i. V.m. § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG treten die Stellvertreter "im Fall seiner Verhinderung" an die Stelle des Vorsitzenden. Diese Formulierung macht deutlich, dass die Stellvertreter die Aufgaben und Befugnisse des Vorsitzenden[1] nur dann wahrnehmen können und dürfen, wenn und solange der Vorsitzende selbst verhindert ist (so auch BAG, Beschluss v. 1.6...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1.3.1 Durch Ausschluss

Rz. 10 Hat ein Mitglied der JAV grob die aus seinem Amt folgenden Pflichten verletzt, kann es auf Antrag vom Arbeitsgericht aus der JAV ausgeschlossen werden. Der Ausschluss ist nur wegen grober Verletzung der aus dem Amt als Mitglied der JAV folgenden Pflichten möglich, nicht dagegen wegen Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Die grobe Pflichtverletzung muss ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 2 Begünstigter Personenkreis

Ältere Arbeitnehmer können freiwillig ihre Arbeitszeit reduzieren[1], wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben, künftig einen Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben oder von der Versicherungspflicht befreit sind und vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens beanspruchen könne...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Befristete Arbeitsverträge / 5.4.8 Wirksamkeit der Befristung bei Betriebsrats-/Personalratsmitgliedern

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Betriebsrats-/Personalratsmitglied führt dazu, dass bei Ablauf der Befristung das Betriebsrats-/Personalratsmitglied das Amt verliert und das Arbeitsverhältnis automatisch endet. Ein besonderer Schutz besteht für Mitglieder der Mitarbeitervertretung nur im Falle einer Kündigung. Bei der Befristung endet der Arbeitsvertrag j...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Befristete Arbeitsverträge / 3.3.3 Unterrichtung des Personalrats/Betriebsrats über Anzahl

Der Arbeitgeber hat nach dem zum 1.1.2001 in Kraft getretenen Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge die Arbeitnehmervertretung – Personalrat, Betriebsrat, Mitarbeitervertretung – über die Anzahl der befristet beschäftigten Arbeitnehmer und ihren Anteil an der Gesamtbelegschaft des Betriebs und des Unternehmens zu informieren (§ 20 TzBfG).mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 3.3.2 Beteiligung des Betriebsrats

Die Befristung des Arbeitsverhältnisses als solche unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats. Die Mitbestimmung nach § 99 BetrVG bezieht sich allein auf die "Einstellung" eines neuen Arbeitnehmers und dessen Eingliederung in den Betrieb/die Dienststelle, konkret auf die Person, die auszuübende Tätigkeit und die Eingruppierung. Die Befristung ist dagegen eine einzelvert...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Befristete Arbeitsverträge / 3.3 Korrekte Beteiligung des Personalrats / Betriebsrats

Die Mitbestimmungsrechte des Personal- bzw. Betriebsrats bestehen auch bei der beabsichtigten befristeten Einstellung eines Arbeitnehmers (§ 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG sowie entsprechende Vorschriften in den LPVG, § 99 BetrVG). 3.3.1 Beteiligung des Personalrats Besondere Aufmerksamkeit beim Abschluss befristeter Verträge oder der Verlängerung befristeter Verträge ist bei der Bet...mehr