Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.2 Durchführung der Wahl

Rz. 22 Gewählt wird regelmäßig in einem Wahlgang. Der Betriebsrat kann aber auch beschließen, für jeden Ausschusssitz eine getrennte Abstimmung durchzuführen. 4.2.2.1 Wahl in einem Wahlgang Rz. 23 Jedes Betriebsratsmitglied hat so viele Stimmen wie weitere Ausschusssitze zu vergeben sind.[1] Diejenigen Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten, sind gewählt. Es genügt eine ... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Begriff der Arbeitsgruppe

Rz. 6 Der Begriff der Arbeitsgruppe ist im Gesetz nicht definiert. Jedenfalls erfasst sind die Arbeitsgruppen nach § 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG. [1] Eine solche liegt vor, wenn im Rahmen des betrieblichen Arbeitsablaufs eine Gruppe von Arbeitnehmern eine ihr übertragene Gesamtaufgabe im Wesentlichen eigenverantwortlich erledigt. Aber auch Team- und Projektarbeiten können als Arb... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Neben der Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse (§§ 27, 28 BetrVG) kann der Betriebsrat Aufgaben auf Arbeitsgruppen übertragen, d.h. auf Gruppen von Arbeitnehmern, die damit gleichzeitig Normgeber und Normunterworfene sein können. Damit soll die engere Einbindung der Belegschaft in betriebsverfassungsrechtliche Fragen erreicht werden.[1] Den Arbeitnehmern soll Selbst... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2.2 Mehrheitsentscheidung

Rz. 42 Wurde der Betriebsausschuss per Verhältniswahl gewählt, ist für die Abberufung von Ausschussmitgliedern eine Mehrheit von 3 Vierteln der Stimmen aller Mitglieder erforderlich.[1] Es bedarf daher nicht nur einer entsprechenden Mehrheit der anwesenden Betriebsratsmitglieder, sondern vielmehr der Mitglieder überhaupt. Die qualifizierte Mehrheit ist erforderlich, um die ü... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Geschäftsführung in der Arbeitsgruppe

Rz. 15 Zur Geschäftsführung in der Arbeitsgruppe hat der Gesetzgeber ausdrücklich keine Stellung bezogen.[1] Um dem Demokratieprinzip Rechnung zu tragen, müssen aber die Regelungen für den Betriebsrat und seine Ausschüsse entsprechende Geltung erhalten. Die gilt u.a. für die Einberufung von Sitzungen (§ 29 BetrVG), das Teilnahmerecht von Gewerkschaften (§ 31 BetrVG), Schwerb... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4 Rechte und Pflichten der Ausschussmitglieder

Rz. 47 Da die Ausschussmitglieder die Ausschusstätigkeit in Ausführung ihres Betriebsratsmandates ausüben, gelten für sie auch hierfür die Rechte und Pflichten der Betriebsratsmitglieder. Die Ausschussmitglieder sind für die Arbeit freizustellen.[1] Sie erhalten ihre Vergütung ohne Minderung.[2] Der Einsatz von Freizeit ist durch anderweitige Arbeitsbefreiung bei Fortzahlung... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8 Streitigkeiten

Rz. 30 Streitigkeiten in Zusammenhang mit Arbeitsgruppen nach § 28a BetrVG entscheidet das Arbeitsgericht regelmäßig im Beschlussverfahren (§§ 2a, 80 ff. ArbGG). Neben dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat ist auch die Arbeitsgruppe antragsberechtigt. Das gilt auch, wenn es um die Auslegung einer Vereinbarung nach § 28a Abs. 2 BetrVG geht.[1] mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9 Widerruf der Übertragung

Rz. 69 Die Übertragung kann mit den Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Betriebsrates widerrufen werden (§ 27 Abs. 2 Satz 4 BetrVG). Wurde die Übertragung unter Teilnahme der JAV-Vertreter beschlossen, sind diese auch für den Widerruf einzubinden. Auch der Widerruf bedarf der Schriftform. Eine Frist ist für den Widerruf nicht zu beachten; er ist sofort wirksam. Auch eine... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Verhältniswahl

Rz. 12 Wird mehr als ein Wahlvorschlag gemacht, kommt es zu einer Verhältniswahl.[1] Dadurch hat auch ein etwaiges Minderheitslager innerhalb des Betriebsrats größere Chancen, im Betriebsausschuss mit Mitgliedern vertreten zu sein. Da der Vorsitzende sowie der stellvertretende Vorsitzende bereits kraft Amtes Mitglieder des Betriebsausschusses sind, müssen (und dürfen) sie ni... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.2.2 Wahl in mehreren Wahlgängen

Rz. 26 Der Betriebsrat kann beschließen, die Mehrheitswahl in mehreren Wahlgängen durchzuführen.[1] Es wird dann für jeden zu vergebenden weiteren Ausschusssitz ein Wahlgang durchgeführt. Wer bei der Wahl die relative Mehrheit erreicht[2], ist gewählt. Unterlegene Kandidaten können sich für den nächsten weiteren Ausschusssitz erneut zur Wahl stellen.[3] Für den Fall eines Pa... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9 Streitigkeiten

Rz. 31 Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ausschüssen nach § 28 Abs. 1 oder Abs. 2 BetrVG entscheidet das Arbeitsgericht regelmäßig im Beschlussverfahren (§§ 2a, 80 ff. ArbGG). Die Wirksamkeit eines Übertragungsbeschlusses kann sich aber auch als Vorfrage in einem Urteilsverfahren stellen, z. B. bei der Frage, ob der Betriebsrat in Form eines Personalausschusses wirksam sein... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2 Beschlussfassung und Sitzungen

Rz. 51 Die Geschäftsführung erfolgt parallel zur Geschäftsführung des Betriebsrats. Die Beschlüsse des Betriebsausschusses sind in einer Sitzung zu fassen. Das Umlaufverfahren ist nicht gestattet.[1] Im Übrigen gelten die §§ 29 ff. BetrVG entsprechend; das betrifft insbesondere Ladung, Öffentlichkeit, Beschlussfähigkeit, Niederschrift.[2] mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.1 Wahlvorschläge

Rz. 14 Die Wahlvorschläge müssen die Kandidaten in einer gewollten Reihenfolge auflisten, da die Vergabe der Sitze später nach Rangfolge innerhalb der Vorschlagsliste erfolgt. Die Wahlvorschläge müssen nicht entsprechend den Wahlvorschlägen/Vorschlagslisten erfolgen, die für die Betriebsratswahl zur Wahl standen.[1] Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschri... mehr

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KI: Automatisierte Transkri... / Zusammenfassung

Überblick Die automatisierte Transkription von Gesprächen bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmen und Beschäftigte. Es gibt verschiedene Anwendungsfelder wie Bewerbungs- und Personalgespräche, Schulungen und Projektmeetings. Unternehmen können dadurch beispielsweise die Arbeitsabläufe deutlich effizienter gestalten und für mehr Nachvollziehbarkeit sorgen. Hierfür ist es u... mehr

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KI: Automatisierte Transkri... / 2.2 Einwilligung des Beschäftigten als Grundlage

Besteht kein Betriebsrat oder deckt eine bestehende Betriebsvereinbarung bestimmte Anwendungsfälle nicht ab (z. B. Wahlrecht der Beschäftigten), wird die Einwilligung des Beschäftigten erforderlich sein, um die Transkription datenschutzrechtlich zu rechtfertigen. Sie erscheint zum Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts grundsätzlich als die geeignetste Rechtsgru... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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KI: Automatisierte Transkri... / 2.3 Transkription ohne Einwilligung – sog. Widerspruchslösung

Mit Blick auf verschiedene Äußerungen der Datenschutzaufsichtsbehörden zu Gesprächsaufzeichnungen[1] scheint keine andere Rechtsgrundlage als die Einwilligung oder – bei Bestehen eines Betriebsrats – die Betriebsvereinbarung greifbar. Am risikoärmsten ist die Transkription nach aktueller Rechtslage also nur mit der Einwilligung umsetzbar. Hinweis Alternative Rechtsgrundlagen F... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Geschäftsführung des Ausschusses

Rz. 10 Zur Geschäftsführung des Ausschusses gilt das unter § 27 BetrVG, Rz. 49 ff. Gesagte entsprechend. Allerdings sind Betriebsratsvorsitzender/Stellvertreter nicht automatisch Vorsitzender bzw. Stellvertreter des Ausschusses, da sie nicht notwendigerweise Mitglieder im Ausschuss sind. Der Ausschuss wählt daher in seiner konstituierenden Sitzung einen Vorsitzenden und eine... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Teil II Mietprozessrecht / 1.1 Zuständigkeit

Rz. 2 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse ist örtlich ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden (§ 29a Abs. 1 ZPO). Diese örtliche Zuständigkeit gilt für alle Miet- oder Pachtverträge über Räume, auch für Ansprüche aus einem Mietverhältnis über eine Wer... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Leistungsentgelt / 6.4.5 Personal-/Betriebsräte und sonstige Beschäftigte mit eingeschränktem Weisungsrecht

Betriebs-/Personalräte und Gleichstellungsbeauftragte dürfen trotz einer Freistellung nicht von der Teilhabe am Leistungsentgelt ausgenommen werden, da die Leistungsentgelte jedem zugänglich sein müssen (§ 18 Abs. 6 TVöD-VKA). Gemäß §§ 8, 107 BPersVG/78 BetrVG bzw. LPersVG dürfen Personen, die Aufgaben nach dem Personalvertretungsrecht wahrnehmen, wegen ihrer Tätigkeit nicht ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Außerordentliche Kündigung:... / 2.2 Interessenabwägung

In der zweiten Stufe ist die Interessenabwägung durchzuführen. Dabei muss die Abwägung der Interessen beider Parteien dazu führen, dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls angesichts des objektiv geeigneten Kündigungsgrundes die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder bis zur vertragsgemäßen ... mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 5 Umdeutung

Eine außerordentliche Kündigung kann in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden, wenn dies nach den gegebenen Umständen dem mutmaßlichen Willen des Arbeitgebers entspricht und dieser Wille dem Arbeitnehmer erkennbar geworden ist. Dies ist vor allem dann von Bedeutung, wenn sich im Arbeitsgerichtsprozess herausstellen sollte, dass der Kündigungsgrund für eine ordentliche... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.4.4 Rechtsfolgen bei Verletzung von Mitbestimmungsrechten

Verletzt der Arbeitgeber ein Mitbestimmungsrecht in sozialen Angelegenheiten, steht dem Betriebsrat grundsätzlich ein Unterlassungsanspruch nach § 87 Abs. 1 BetrVG zu. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen kann dem der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegenstehen.[1] Ohne eine entsprechende Zustimmung des Betriebsrats darf der Arbeitgeber seine Weisung nicht durchsetzen... mehr

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Leistungsentgelt / 7.5.2 Mitbestimmungsfreie Tatbestände

Keine Mitbestimmungspflicht besteht Bei der Feststellung des Gesamtbudgets, beim Abschluss von Zielvereinbarungen (dies gilt auch für Zielvereinbarungen mit Gruppen von Beschäftigten), bei der systematischen Leistungsbewertung, bei der Feststellung, ob ein Beschäftigter die vereinbarte ZV/SLB erreicht hat, da nicht das betriebsverfassungsrechtliche Rechtsverhältnis zwischen den ... mehr

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Leistungsentgelt / 7.6.3 Letztentscheidungsrecht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist an die Empfehlungen der Betrieblichen Kommission nicht gebunden. Die Kommission besitzt weder eine eigene Entscheidungs- noch eine Vetokompetenz. Ihre Aufgabe beschränkt sich auf die Beratung und Abgabe von Empfehlungen; die Entscheidung verbleibt beim Arbeitgeber bzw. – soweit Änderungen der Dienst- oder Betriebsvereinbarung betroffen sind – bei den Betr... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.4.6 Mitbestimmung bei Abordnung, Überlassung und Arbeitnehmerüberlassung

Werden Beschäftigte einem anderen Arbeitgeber zur Arbeitsleistung überlassen oder für bestimmte Aufgaben abgestellt, geht regelmäßig zumindest die fachliche Weisungsbefugnis auf den aufnehmenden Arbeitgeber über. In diesen Fällen stellt sich die Frage, welche Arbeitnehmervertretung zuständig ist. Maßgeblich sind: der Zweck des jeweiligen Beteiligungsrechts, die betroffenen Inte... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Außerordentliche Kündigung:... / 1 Anwendungsbereich einer außerordentlichen Kündigung

Nach § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis ... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.4.2 Kernbereiche der Mitbestimmung

Zu den klassischen Kernbereichen der Mitbestimmung gehören insbesondere: die Lage der Arbeitszeit, die eingruppierungsrelevante Zuweisung einer Tätigkeit,[1] eine wesentliche nachträgliche Änderung der Arbeitsbedingungen, etwa bei Abordnung oder Versetzung.[2] In diesen Fällen bedarf der Arbeitgeber – je nach Rechtsregime – der Zustimmung des Betriebsrats oder der Personalvertre... mehr

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Leistungsentgelt / 2 Betriebliche Einführung (§ 18 Abs. 2 TVöD-VKA)

Im VKA-Bereich ist in § 18 Abs. 6 TVöD-VKA die Verpflichtungsklausel für betriebliche Vereinbarungen geschaffen worden. Ohne Dienst-/Betriebsvereinbarung lassen sich keine individualrechtlichen Zahlungsansprüche ableiten, denn es fehlt dann an der notwendigen Anspruchsgrundlage für die Auszahlung.[1] Durch Nr. 2 der Protokollerklärung zu Abs. 6 des § 18 TVöD-VKA ist jedoch r... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Außerordentliche Kündigung:... / 17 Politische Agitation

Wiederholte politische Agitation des Arbeitnehmers im Betrieb, die den Betriebsfrieden ernstlich und schwer gefährdet, kann die ordentliche Kündigung und unter Umständen die außerordentliche Kündigung rechtfertigen.[1] Die politische Betätigung eines Arbeitnehmers im Betrieb muss jedoch zu einer konkreten Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses führen. Das Verbot der parte... mehr

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Leistungsentgelt / 2.4 Verwendung von angespartem Leistugsentgelt für alternative Entgeltanreizsysteme

Fraglich ist, ob nicht ausgeschüttete Leistungsentgeltmittel aus dem nach § 18 Abs. 3 TVöD-VKA gebildeten Budget für andere Zwecke als die klassische Leistungsbezahlung, insbesondere für alternative Entgeltanreize nach § 18a TVöD-VKA, verwendet werden können. Eine ausdrückliche Regelung über die Verwendung solcher Restvolumina enthält der Tarifvertrag nicht. § 18a TVöD-VKA e... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.8 Rechte Dritter

Die Ausübung des Weisungsrechts erfordert grundsätzlich nur eine Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers und des jeweiligen Beschäftigten. In Sondersituationen kann sich jedoch auch ein Weisungsrecht durch die Rechte eines Dritten konkretisieren. Praxis-Beispiel Aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung ist der Beschäftigte nicht mehr in der Lage, seine geschuldete ... mehr

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Leistungsentgelt / 7.5.1 Umfang der Mitbestimmung

Wenngleich die Mitwirkung der Betrieblichen Kommission wegen ihrer paritätischen Besetzung und ihrer umfassenden Sachkunde leichter zur Lösung von Problemen im betrieblichen System der leistungs- und erfolgsorientierten Bezahlung führen dürfte, vermerkt § 18 Abs. 7 Satz 6 TVöD-VKA ausdrücklich, dass die Rechte der betrieblichen Mitbestimmung unberührt bleiben. Diese deklarat... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.4.3 Rahmenzeit und Arbeitszeitkorridor

Eine Ausweitung des Weisungsrechtes im Rahmen der Mitbestimmung kann z. B. durch die Einrichtung eines sogenannten Arbeitszeitkorridors erreicht werden. Der Arbeitszeitkorridor nach § 6 Abs. 6 TVöD legt eine wöchentliche Zeitspanne fest, innerhalb derer die tägliche Arbeitszeit vom Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts jederzeit flexibel festgelegt werden kann, ohne da... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.1 Ermächtigungsgrundlage

Das gesetzlich normierte Weisungsrecht des Arbeitgebers beruht auf der persönlichen Bindung der Arbeitsvertragsparteien. Seine Ausübung und seine Grenzen bestimmen sich nach § 106 GewO in Verbindung mit § 315 BGB sowie nach dem Inhalt des konkret geschlossenen Arbeitsvertrags. Da der Inhalt der Arbeitspflicht aus praktischen Gründen nicht in sämtlichen Einzelheiten durch Gese... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.5 Bestimmung der betrieblichen bzw. dienstlichen Ordnung

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber befugt, im Rahmen seines Direktionsrechts die betriebliche bzw. dienstliche Ordnung festzulegen. Das Weisungsrecht umfasst dabei insbesondere Maßnahmen zur Organisation des Betriebsablaufs, zur Koordinierung des Zusammenwirkens der Beschäftigten sowie zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz. Zu unterscheiden ist zwischen Weis... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Öffentliche Mittel oder Mittel einer öffentlichen Stiftung

Rz. 3 Die Beihilfen sind nach § 3 Nr. 11 EStG nur steuerfrei, wenn sie aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung gezahlt werden. Sie müssen demnach, auch wenn sie von einem Arbeitgeber privaten Rechts gewährt werden, wenigstens mittelbar aus öffentlichen Quellen stammen.[1] Diese Einschränkung und die damit verbundene Differenzierung nach der Herk... mehr

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Leistungsentgelt / 7.1 Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung

Betriebs-/Dienstvereinbarungen werden vom Arbeitgeber und von der Arbeitnehmervertretung gemeinsam beschlossen. Sie sind schriftlich niederzulegen, von beiden Seiten zu unterzeichnen und bekanntzumachen. Die Initiative kann von Arbeitgeberseite oder vonseiten des Betriebs-/Personalrats ausgehen. § 18 Abs. 6 Satz 3 TVöD-VKA bestimmt, dass eine einvernehmliche Dienstvereinbarun... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Massenentlassungen und Anze... / 3.5 Zuständiger Betriebsrat

Zuständig für die Unterrichtung und die Stellungnahme ist grundsätzlich der Betriebsrat. Soweit es sich um eine betriebsübergreifende Betriebsänderung handelt, ist nach § 50 BetrVG der Gesamtbetriebsrat zuständig. Hat dieser mit dem Arbeitgeber einen Interessenausgleich mit Namensliste geschlossen, ist eine weitere Stellungnahme von Gesamtbetriebsrat oder Betriebsräten nicht... mehr

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Massenentlassungen und Anze... / 3.2 Abschrift der Unterrichtung des Betriebsrats an Agentur für Arbeit

Zeitgleich mit der Unterrichtung des Betriebsrats hat der Arbeitgeber der Agentur für Arbeit eine Abschrift seiner Mitteilung an den Betriebsrat zukommen zu lassen. Diese muss mindestens die Angaben aus § 17 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1–5 KSchG enthalten. Diese Abschrift ist nicht identisch mit der späteren Massenentlassungsanzeige. Die Unterlassung der Übersendung dieser Abschrift ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Massenentlassung / 3 Beteiligung des Betriebsrats

Beabsichtigt der Arbeitgeber, nach § 17 Abs. 1 KSchG anzeigepflichtige Entlassungen vorzunehmen, so hat er dem Betriebsrat gemäß § 17 Abs. 2 KSchG rechtzeitig die zweckdienlichen Auskünfte zu erteilen und ihn schriftlich insbesondere über Folgendes zu unterrichten: Die Gründe für die geplanten Entlassungen, die Zahl und die Berufsgruppen der zu entlassenden Arbeitnehmer, die Za... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Massenentlassungen und Anze... / 3.1 Unterrichtung des Betriebsrats

Beabsichtigt der Arbeitgeber eine anzeigepflichtige Massenentlassung durchzuführen, hat er zunächst nach § 17 Abs. 2 KSchG in Betrieben mit Betriebsrat diesem rechtzeitig die zweckdienlichen Auskünfte zu erteilen und schriftlich insbesondere über folgende Punkte zu unterrichten: Die Gründe für die geplanten Entlassungen (Nr. 1), die Zahl und die Berufsgruppen der zu entlassend... mehr

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Massenentlassungen und Anze... / 4.1 Inhalt und Form der Entlassungsanzeige

Wirksamwerden der Anzeige mit Eingang bei der zuständigen Agentur für Arbeit Wirksam wird die Anzeige mit Eingang bei der zuständigen Arbeitsagentur. Die Zuständigkeit hängt von der örtlichen Lage des Betriebs im unionsrechtlichen Sinne ab. Zuständig ist die Arbeitsagentur, in deren Bezirk der Betrieb liegt. Der Sitz des Unternehmens ist nicht maßgeblich. Eine bei einer unzust... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Massenentlassungen und Anze... / 3.3 Pflicht zur Beschäftigungssicherung

Nach § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG haben Arbeitgeber und Betriebsrat zudem über die Möglichkeiten zu beraten, Entlassungen zu vermeiden oder einzuschränken und ihre Folgen zu mildern. Nachdem dem Betriebsrat ohnehin Aufgaben zur Beschäftigungssicherung nach § 92a BetrVG übertragen sind, kann dieser, wenn er entsprechende Vorschläge hat, auch zu den Beratungen einen Vertreter der ... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5 Zusätzliche Freistellung weiterer Betriebsratsmitglieder

Rz. 8 Der Betriebsrat hat einen Anspruch auf zusätzliche Freistellung weiterer Betriebsratsmitglieder, wenn und soweit sie zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der dem Betriebsrat obliegenden Aufgaben erforderlich ist.[1] Rechtsgrundlage ist § 37 Abs. 2, er enthält die Maßstäbe, nach denen zu beurteilen ist, ob die in der Staffel festgelegte Mindestzahl ausreicht.[2] Der Betriebs... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.7 Änderung der Freistellung, Abberufung

Rz. 20 Die Freistellung erfolgt für die Amtsperiode des Betriebsrats. Die Notwendigkeit einer Änderung ist nur dann gegeben, wenn die Zahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer sich so erheblich ändert, dass mehr oder weniger Betriebsratsmitglieder freizustellen sind, als geschehen ist. Das freigestellte Betriebsratsmitglied kann jederzeit erklären, dass es eine berufl... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Massenentlassung / 4 Zeitpunkt, Inhalt und Form der Anzeige

Nach der Rechtsprechung des EuGH dürfen im Rahmen einer nach § 17 KSchG anzeigepflichtigen Massenentlassung Kündigungen erst dann ausgesprochen werden, wenn vorher die Massenentlassungsanzeige erstattet und das nach § 17 Abs. 2 KSchG vorgesehene Unterrichtungs- und Beratungsverfahren mit dem Betriebsrat durchgeführt wurde.[1] Die Anzeige bei der Agentur für Arbeit muss recht... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Massenentlassungen und Anze... / 3.4 Interessenausgleich und Sozialplan

In aller Regel wird zudem eine Betriebsänderung i. S. d. § 111 BetrVG vorliegen[1], weshalb nach § 112 BetrVG Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen durchzuführen sind. Voraussetzung für die Erfüllung der Konsultationspflicht ist allerdings nicht, dass ein Interessenausgleich geschlossen wird. Auch ist nicht erforderlich, dass ein Interessenausgleich ausreichend v... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Massenentlassung / 5 Auswirkungen von Fehlern im Konsultations- und Anzeigeverfahren

Bei Fehlern im Konsultations- und im Massenentlassungsanzeigeverfahren droht die Unwirksamkeit der in der Folge ausgesprochenen Kündigungen. Es gibt also 2 Ansatzpunkte für die Unwirksamkeit einer Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung: Die nicht erfolgte oder nicht ordnungsgemäße Unterrichtung und Beratung mit dem Betriebsrat. Die nicht vorgenommene oder fehlerhafte Anzeig... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5 Anrufung der Einigungsstelle durch den Arbeitgeber

Rz. 16 Hält der Arbeitgeber eine Freistellung für sachlich nicht vertretbar, so kann er innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach seiner Bekanntgabe die Einigungsstelle anrufen. [1] Die Frist ist eine Ausschlussfrist; sie berechnet sich nach den §§ 187 ff. BGB. Der Gesetzestext lässt offen, unter welchen Voraussetzungen eine Freistellung sachlich nicht vertretbar ist. Aus dem ... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.6 Problem einer Ersatzfreistellung

Rz. 9 Eine Ersatzfreistellung kann notwendig werden, wenn ein freigestelltes Betriebsratsmitglied zeitweilig verhindert ist, seine Betriebsratstätigkeit auszuüben. Das als Stellvertreter nachrückende Ersatzmitglied tritt nicht in die Freistellung ein. Der Betriebsrat kann aber verlangen, dass während des Verhinderungsfalls ein weiteres Betriebsratsmitglied zusätzlich freiges... mehr