Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Integrationsamt / 7 Anhörung des Betriebsrats

Die vorherige Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen ersetzt nicht die vorherige Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG. Das BAG hat entschieden, dass das Verfahren zur Anhörung des Betriebsrats vor der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen entweder vor dem Antrag auf Zustimmung des Integrationsamts oder während dieses Zustimmungsverfahrens oder ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 33 Beschlüsse des Betriebsrats

1 Allgemeines Rz. 1 Neben § 29 BetrVG und § 30 BetrVG stellt § 33 BetrVG eine wichtige Vorschrift dar, deren Beachtung für die Wirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen zwingend ist. Sie ist nicht abänderbar, insbesondere nicht durch die Geschäftsordnung des Betriebsrats, da sie zwingendes Recht ist. Zu unterscheiden ist zwischen der Frage, wer zur Betriebsratssitzung einzuladen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Heilung ("Reparatur") fehlerhafter Betriebsratsbeschlüsse

Rz. 14 Eine "Reparatur" von fehlerhaften Betriebsratsbeschlüssen ist möglich. Das gilt jedenfalls für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Eine nicht von einem ordnungsgemäßen – weil unwirksamen – Betriebsratsbeschluss getragene Erklärung seines Vorsitzenden ist (schwebend) unwirksam und kann daher keine Rechtswirkungen entfalten. Hat der Vorsitzende des Betriebsrats ei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Erforderliche Mehrheit für einen Beschluss

Rz. 5 Welche Stimmenmehrheit erforderlich ist, um einen Beschluss zu fassen, ist unterschiedlich geregelt. Sofern im Gesetz nichts Abweichendes geregelt ist, genügt nach § 33 Abs. 1 Satz 1 BetrVG die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder, einschließlich der Ersatzmitglieder des Betriebsrats (einfache Mehrheit). Mitglieder, die anwesend sind, aber erklärt haben, nich...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 2 Die Willensbildung des Betriebsrats erfolgt ausschließlich, indem der Betriebsrat einen Beschluss fasst. Die Übertragung der Willensbildung auf den Vorsitzenden oder andere Personen ist nicht möglich; soweit anstelle des Betriebsrats Ausschüsse tätig werden sollen, ist § 27 BetrVG zu beachten. Nur im Rahmen der vom Betriebsrat gefassten Beschlüsse kann er durch seinen ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Streitigkeiten über die Wirksamkeit von Beschlüssen

Rz. 11 Die Wirksamkeit der gefassten Beschlüsse kann durch das Arbeitsgericht überprüft werden. Die Entscheidung erfolgt im Beschlussverfahren nach § 2a ArbGG. Antragsbefugt ist der Arbeitgeber. Dabei können zum einen die formellen Aspekte der wirksamen Beschlussfassung überprüft werden, aber auch die Frage von Verstößen gegen höherrangiges Recht. Keiner gerichtlichen Kontro...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Neben § 29 BetrVG und § 30 BetrVG stellt § 33 BetrVG eine wichtige Vorschrift dar, deren Beachtung für die Wirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen zwingend ist. Sie ist nicht abänderbar, insbesondere nicht durch die Geschäftsordnung des Betriebsrats, da sie zwingendes Recht ist. Zu unterscheiden ist zwischen der Frage, wer zur Betriebsratssitzung einzuladen ist und der ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Überblick über die Voraussetzungen für einen wirksamen Betriebsratsbeschluss

Rz. 12 Ein Betriebsratsbeschluss ist nur dann wirksam, wenn die folgenden Voraussetzungen für Präsenzsitzungen sämtlich eingehalten worden sind: Rechtzeitige Einladung (§ 29 Abs. 2 BetrVG) aller Betriebsratsmitglieder zur Sitzung Einladung des gesetzlich vorgesehenen (§ 25 BetrVG) Ersatzmitgliedes bei Verhinderung eines Betriebsratsmitgliedes (§ 29 Abs. 2 BetrVG) Rechtzeitige M...mehr

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Arbeitsunfähigkeitsbeschein... / 4 Anpassungsbedarf

Für Arbeitgeber besteht seit dem 1.1.2023 in vielerlei Hinsicht Anpassungsbedarf. Zunächst sind die (administrativen) Prozesse im Fall einer Krankmeldung anzupassen. Die bereits im Betrieb bestehenden Abläufe zur AU-Bescheinigung in Papierform sollten um ein standardisiertes Verfahren für die eAU-Bescheinigung erweitert werden. Hierbei sind insbesondere Vorgaben des Datenschu...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Medikamente / 1 Medikamente und Arbeitsfähigkeit

Durch die Einnahme von Medikamenten kann sich die körperliche, psychische und seelische Belastbarkeit des Menschen erheblich verändern. Ob und wie stark derartige Veränderungen auftreten, ist kaum präzise vorherzusagen. Gründe dafür sind: die große Zahl pharmazeutisch eingesetzter Wirkstoffe und Kombinationen, die unterschiedlichen Wirkungsweisen und Darreichungsformen von Med...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen / 10 Schwerbehindertenvertretung

Als Schwerbehindertenvertretung ist eine Vertrauensperson bei ständiger Beschäftigung von wenigstens 5 schwerbehinderten Menschen zu ihrer Interessenvertretung zu wählen.[1] Die Schwerbehindertenvertretung ist von Arbeitgeber und Betriebsrat vor jeder Entscheidung, die Schwerbehinderte betrifft, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und bei Entscheidungen über die Einste...mehr

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Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 6.3 Fehlzeiten- und Krankenrückkehrgespräche als erster Schritt nach jeder Abwesenheit

Unabhängig davon, ob der Mitarbeiter das erste Mal krankheitsbedingt ausgefallen ist oder sich seine (Kurz-)Erkrankungen wiederholen, die Führungskraft sollte auf jeden Fall immer direkt ein Gespräch anbieten. Dabei muss der Arbeitnehmer nur teilnehmen, wenn eine entsprechende Betriebsvereinbarung vorliegt. Aber auch ein generelles Angebot wird in aller Regel angenommen und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drogenmissbrauch / 3.3.2 Klärungsgespräche

Klärungsgespräche führt ein Vorgesetzter in Fällen, in denen es zu deutlichen Pflichtverletzungen gekommen ist, der Hintergrund aber unklar ist (auf Wunsch des Betroffenen mit Betriebsrat). Es wird nach Problemen gefragt, Hilfe aufgezeigt und eine Verhaltensänderung angemahnt. Es wird eine Gesprächsnotiz gefertigt, die aber niemand außer den Teilnehmenden bekommt.mehr

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Workforce Analytics 2.0 – V... / 5.3 Mitbestimmung – kollektive Ethik in der Praxis

Verantwortung für KI ist keine Einzelfrage, sondern eine gemeinsame Aufgabe. In Deutschland ist sie rechtlich verankert: Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG unterliegt die Einführung technischer Systeme zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle der Mitbestimmung des Betriebsrats. Dieses Mitbestimmungsrecht wird im KI-Zeitalter zur kollektiven Ethikinstanz. Es zwingt Unternehmen, übe...mehr

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Workforce Analytics 2.0 – V... / 6.2 Struktur einer AI-Governance-Organisation

Ein modernes Governance-Modell gliedert sich in drei Ebenen, die ineinandergreifen wie ein Regelkreis: Strategische Ebene: Der Vorstand, der CHRO und ein interdisziplinäres AI Ethics Board definieren Leitlinien, Risikokategorien und Zielsysteme. Sie legen fest, wie viel Risiko eine Organisation eingehen will und welche Prinzipien unverhandelbar sind. Governance beginnt hier a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen / 11 Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen ist in den §§ 168 ff. SGB IX geregelt. Jede Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber (auch eine Änderungs- oder eine außerordentliche Kündigung) bedarf der vorherigen Zustimmung durch das Integrationsamt (in Bayern und NRW Inklusionsamt). Eine ohne die erforderliche Zustimmung au...mehr

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Workforce Analytics 2.0 – V... / 2.5 Von Compliance zu lernender Governance

Die eigentliche Herausforderung beginnt, wenn die Pflicht erfüllt ist. Governance ist kein Kontrollkästchen, sondern eine Lernarchitektur. Unternehmen, die den AI Act ernst nehmen, verstehen ihn nicht als Regulierung, sondern als Einladung, Verantwortung professionell zu gestalten. Sie verbinden juristische Nachweise mit ethischer Reflexion – und machen daraus ein Qualitätsm...mehr

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Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 6.4.1 Beteiligte eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Beteiligt sind in erster Linie Arbeitgeber und Mitarbeiter. Das BEM kann nur mit Zustimmung des Mitarbeiters durchgeführt werden. Der Mitarbeiter ist berechtigt, das betriebliche Eingliederungsmanagement jederzeit abzubrechen. Weitere Beteiligte sind: Intern Betriebs- oder Personalrat (zwingende Beteiligung) Schwerbehindertenvertretung (beim entsprechenden Personenkreis) Betrieb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Datenschutz und Datenschutz... / 4.2 Zuverlässigkeit

Die Zuverlässigkeit ist eng verbunden mit der persönlichen Integrität des Menschen. Ungeeignet ist z. B. ein Mitarbeiter, der in der Vergangenheit bereits seine Verschwiegenheitspflicht verletzt hat. Der Steuerberater sollte daher einen "Freiwilligen" benennen, dessen Kenntnisse fördern, ihn unabhängig der gesetzlichen Vorschriften umfassend unterstützen und v. a. die Aufgab...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drogenmissbrauch / 3.3.3 Stufengespräche

Stufengespräche sind Teil eines arbeitsrechtlichen Prozesses, der (sinnvollerweise für alle psychoaktiven Substanzen, auch Alkohol) in einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben werden sollte, die in letzter Konsequenz auch die Kündigung umfasst. Es werden offensichtlich suchtbedingte Pflichtverletzungen angesprochen, ein bestimmtes Verhalten gefordert und Sanktionen, abgest...mehr

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Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 4.3 Betriebliche Ursachenforschung auf verschiedenen Wegen

Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind die Unternehmen verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze vorzunehmen. Hierzu sind Begehungen und Arbeitsplatzanalysen durchzuführen. Physische Beanspruchungen sind einfacher zu erfassen als psychische. Dies mag der Grund sein, dass die klassische (physische) Gefährdungsbeurteilung noch immer eher selten um psychische Aspek...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.10 Arbeitszeitgesetz

Wesentliche Inhalte Der Arbeitgeber ist für die Einhaltung des ArbZG (zum Schutz des Arbeitnehmers nach § 1 ArbZG) verantwortlich. Er hat daher durch geeignete Maßnahmen für ein dem ArbZG entsprechendes Verhalten seiner Beschäftigten zu sorgen. Für die Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren gilt zudem das Jugendarbeitsschutzgesetz. Verstöße werden vom Gewerbeaufsichtsamt (...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2 Kündigung/Änderungskündigung

Wesentliche Inhalte Die ordentliche Kündigung ist nach § 622 BGB unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Fristen möglich und muss nach § 623 BGB schriftlich erfolgen.[1] Ein Kündigungsschreiben kann dem gekündigten Arbeitnehmer persönlich gegen Empfangsbestätigung im Betrieb ausgehändigt werden.[2] Kündigungsschreiben werden aber auch per Post an die A...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.5 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das für die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Zivilrecht, Beamtenrecht und Sozialrecht gilt, sorgt immer wieder für neue Rechtsstreitigkeiten bzw. Entscheidungen, die der Arbeitgeber kennen sollte. Das AGG ist bereits bei Abschluss eines Arbeitsvertrags bzw. bei der Stellenausschreibung[1] zu beachten. Arbeitgeber sind z. B. verpflicht...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.6 Datenschutz für Bewerber

Wesentliche Inhalte Bewerbungen erfolgen größtenteils "online" über Job-Portale, E-Mails oder eigens auf den Internetseiten des Unternehmens befindliche Bewerbungsformulare, aber auch noch "klassisch" in Papierform per Post. Dabei werden personenbezogene Daten erfasst und verarbeitet wie Name, Adresse, Wohnort, Alter, E-Mail und Telefonnummer, beruflicher Werdegang inklusive ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2 Befristete Arbeitsverhältnisse

Wesentliche Inhalte Der Abschluss von befristeten Arbeitsverhältnissen ermöglicht es dem Mandanten, auf seine bestehende Auftragslage individuell und betriebswirtschaftlich angemessen zu reagieren. Er hat dabei 2 Alternativen: Den Abschluss von kalendermäßig befristeten Arbeitsverträge ohne Sachgrund bis zur Dauer von 2 Jahren nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG (bis zur Gesamtdauer...mehr

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Massenentlassungen und Anze... / 3.5 Zuständiger Betriebsrat

Zuständig für die Unterrichtung und die Stellungnahme ist grundsätzlich der Betriebsrat. Soweit es sich um eine betriebsübergreifende Betriebsänderung handelt, ist nach § 50 BetrVG der Gesamtbetriebsrat zuständig. Hat dieser mit dem Arbeitgeber einen Interessenausgleich mit Namensliste geschlossen, ist eine weitere Stellungnahme von Gesamtbetriebsrat oder Betriebsräten nicht...mehr

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Massenentlassungen und Anze... / 3.2 Abschrift der Unterrichtung des Betriebsrats an Agentur für Arbeit

Zeitgleich mit der Unterrichtung des Betriebsrats hat der Arbeitgeber der Agentur für Arbeit eine Abschrift seiner Mitteilung an den Betriebsrat zukommen zu lassen. Diese muss mindestens die Angaben aus § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1–5 KSchG enthalten. Diese Abschrift ist nicht identisch mit der späteren Massenentlassungsanzeige. Die Unterlassung der Übersendung dieser Abschrift a...mehr

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Massenentlassung / 3 Beteiligung des Betriebsrats

Beabsichtigt der Arbeitgeber, nach § 17 Abs. 1 KSchG anzeigepflichtige Entlassungen vorzunehmen, so hat er dem Betriebsrat gemäß § 17 Abs. 2 KSchG rechtzeitig die zweckdienlichen Auskünfte zu erteilen und ihn schriftlich insbesondere über Folgendes zu unterrichten: Die Gründe für die geplanten Entlassungen, die Zahl und die Berufsgruppen der zu entlassenden Arbeitnehmer, die Za...mehr

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Massenentlassungen und Anze... / 3.1 Unterrichtung des Betriebsrats

Beabsichtigt der Arbeitgeber eine anzeigepflichtige Massenentlassung durchzuführen, hat er zunächst nach § 17 Abs. 2 KSchG in Betrieben mit Betriebsrat diesem rechtzeitig die zweckdienlichen Auskünfte zu erteilen und schriftlich insbesondere über folgende Punkte zu unterrichten: Die Gründe für die geplanten Entlassungen (Nr. 1), die Zahl und die Berufsgruppen der zu entlassend...mehr

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Massenentlassungen und Anze... / 4.1 Inhalt und Form der Entlassungsanzeige

Wirksamwerden der Anzeige mit Eingang bei der zuständigen Agentur für Arbeit Wirksam wird die Anzeige mit Eingang bei der zuständigen Arbeitsagentur. Die Zuständigkeit hängt von der örtlichen Lage des Betriebs im unionsrechtlichen Sinne ab. Zuständig ist die Arbeitsagentur, in deren Bezirk der Betrieb liegt. Der Sitz des Unternehmens ist nicht maßgeblich. Eine bei einer unzust...mehr

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Massenentlassungen und Anze... / 3.3 Pflicht zur Beschäftigungssicherung

Nach § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG haben Arbeitgeber und Betriebsrat zudem über die Möglichkeiten zu beraten, Entlassungen zu vermeiden oder einzuschränken und ihre Folgen zu mildern. Nachdem dem Betriebsrat ohnehin Aufgaben zur Beschäftigungssicherung nach § 92a BetrVG übertragen sind, kann dieser, wenn er entsprechende Vorschläge hat, auch zu den Beratungen einen Vertreter der ...mehr

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Massenentlassung / 4 Zeitpunkt, Inhalt und Form der Anzeige

Nach der Rechtsprechung des EuGH dürfen im Rahmen einer nach § 17 KSchG anzeigepflichtigen Massenentlassung Kündigungen erst dann ausgesprochen werden, wenn vorher die Massenentlassungsanzeige erstattet und das nach § 17 Abs. 2 KSchG vorgesehene Unterrichtungs- und Beratungsverfahren mit dem Betriebsrat durchgeführt wurde.[1] Die Anzeige bei der Agentur für Arbeit muss recht...mehr

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Massenentlassungen und Anze... / 3.4 Interessenausgleich und Sozialplan

In aller Regel wird zudem eine Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG vorliegen[1], weshalb nach § 112 BetrVG Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen durchzuführen sind. Voraussetzung für die Erfüllung der Konsultationspflicht ist allerdings nicht, dass ein Interessenausgleich geschlossen wird. Auch ist nicht erforderlich, dass ein Interessenausgleich ausreiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Massenentlassung / 5 Auswirkungen von Fehlern im Konsultations- und Anzeigeverfahren

Bei Fehlern im Konsultations- und im Massenentlassungsanzeigeverfahren droht die Unwirksamkeit der in der Folge ausgesprochenen Kündigungen. Es gibt also 2 Ansatzpunkte für die Unwirksamkeit einer Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung: Die nicht erfolgte oder nicht ordnungsgemäße Unterrichtung und Beratung mit dem Betriebsrat. Die nicht vorgenommene oder fehlerhafte Anzeig...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Massenentlassungen und Anze... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag befasst sich mit der Pflicht des Arbeitgebers, Massenentlassungen gegenüber der Agentur für Arbeit anzuzeigen und den Betriebsrat zu konsultieren. Da eine nicht ordnungsgemäß erstattete Massenentlassungsanzeige wie auch die nicht regelgemäß durchgeführte Konsultation des Betriebsrats die Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen zur Folge haben, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Massenentlassung / Zusammenfassung

Begriff Ein Arbeitgeber, der in einem Zeitraum von 30 Kalendertagen eine größere Anzahl von Arbeitnehmern entlassen will, muss hierzu zunächst den Betriebsrat konsultieren und dann, vor Ausspruch der Kündigungen, die Maßnahme bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Diese Anzeigepflicht ist abhängig von der Betriebsgröße und der Anzahl der zu entlassenden Arbeitnehmer. Bei Fehle...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutzausschuss-Sitz... / Zusammenfassung

Überblick Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) und seine 4-mal im Jahr abzuhaltenden Sitzungen sind durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vorgegeben und für alle Unternehmen in Deutschland obligatorischer Bestandteil der Arbeitsschutzorganisation. Regelmäßig und dokumentiert durchgeführte Arbeitsschutzausschusssitzungen werden von Aufsichtsbehörden nachgefragt und sind in Qu...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutzausschuss-Sitz... / 2.1 Auf welcher Unternehmensebene wird ein ASA angesiedelt?

In der Entstehungszeit des ASiG waren eigenständige, relativ homogene Betriebe mit einem oder wenigen benachbarten Standorten und industriell-gewerblichem Schwerpunkt im Blick des Gesetzgebers, die mit einer Größe ab 20 Beschäftigten damals schon fast zu den Mittelbetrieben zählten. Ziel der Gesetzgebung war es, dafür zu sorgen, dass sich in einem so strukturierten Betrieb d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1 Vertragsbedingungen

Rz. 3 Mit dem Begriff "Vertragsbedingungen" meint der Gesetzgeber alle Regeln, die auf individualrechtlicher Ebene für das Arbeitsverhältnis geschaffen werden. Damit ist ein umfassendes Verständnis der Vertragsbedingung gemeint, was zu einer möglichst weit reichenden Anwendung der AGB-Kontrolle auf individualrechtliche Vereinbarungen führt. Unter "Vertragsbedingungen" sind fo...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutzausschuss-Sitz... / 3.1 Besetzung des ASA

Nach § 11 ASiG nehmen am ASA teil: Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter: Da der Arbeitgeber die Hauptverantwortung im Arbeitsschutz trägt, ist seine Teilnahme und Mitgestaltung der ASA-Arbeit absolut unverzichtbar. Wer im Einzelfall diese Aufgabe wahrnimmt, ist abhängig davon, auf welcher Ebene der ASA angesiedelt ist (s. Abschn. 2.1). Während in kleineren Unternehmen od...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.13 Personelle Kontinuität des Betriebsrats

Das andernfalls aufgrund befristeten Arbeitsvertrags auslaufende Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds kann befristet verlängert werden, wenn der befristete Vertrag zur Sicherung der personellen Kontinuität der Betriebsarbeit geeignet und erforderlich ist. Das BAG hat das Interesse des Arbeitgebers an der personellen Kontinuität des Betriebsrats ausdrücklich als Sachg...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Digitale Formate in der Arb... / 2.1.4 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

In Krankheitsfällen mit längerfristiger Arbeitsunfähigkeit über 6 Wochen sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitenden ein BEM anzubieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Dabei haben Arbeitgeber und andere BEM-Beteiligte, wie Führungskräfte, Betriebsrat oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit, jedoch kein Recht, Diagnosen oder Einzelheiten zur Krankheit zu erfahren. Ohne die Ei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Digitale Formate in der Arb... / 2.4.1 Gefährdungsbeurteilung

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung arbeiten Führungskräfte, Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und weitere fachkundige Personen oft eng zusammen. Dabei ist die direkte Präsenz am Arbeitsplatz nicht bei allen Arbeitsschritten erforderlich. So lassen sich z. B. die Erfassung der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten, die Ermittlung der Gefährdungen, die Beu...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Digitale Formate in der Arb... / 2.4.3 Digitale (Virtuelle) Betriebsbegehung

Eine digitale Betriebsbegehung wird erforderlich, wenn neben den internen Teilnehmern vor Ort (wie Führungskräfte, Betriebsrat, Sicherheitsbeauftragte) auch externe Personen (wie Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt oder außerbetriebliche Techniker) beteiligt werden sollen. Dabei gehen die internen Beteiligten mit einer Digitalkamera oder Tablet durch den Betrieb un...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2.4 Freistellung von Betriebsräten

Betriebsräte haben einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für ihre Betriebsratsarbeit[1] und für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen.[2] Entsprechendes gilt für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung[3], teilweise auch für Mitglieder des Sprecherausschusses der leitenden Angestellten.[4]mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / Zusammenfassung

Überblick Aufgrund des technischen Fortschritts und dem Einsatz von künstlicher Intelligenz sind die Möglichkeiten der Überwachung von Beschäftigten vielfältig und operativ oft einfach umzusetzen. Gleichzeitig stellen erhöhte Compliance Anforderungen an die IT-Sicherheit Arbeitgeber vor neue Herausforderungen, z. B. im Rahmen der NIS2-Richtlinie, die z. B. die Durchführung v...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2.5 Freistellung von Vertrauensleuten der schwerbehinderten Menschen

Die Vertrauensleute der schwerbehinderten Menschen sind nach § 179 Abs. 4 SGB IX wie Betriebsräte für ihre Arbeit und für erforderliche Schulungs- und Bildungsveranstaltungen unter Fortzahlung der Bezüge freizustellen. Für eine Tätigkeit, die aus betriebsbedingten oder dienstlichen Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, haben Vertrauensleute einen Anspruch auf ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / Zusammenfassung

Überblick Der weitaus größte Teil der Arbeitsausfälle im Jahr entsteht wegen Urlaubs, Krankheit und Feiertagen. Neben den Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und an Feiertagen enthält das EFZG auch Regelungen zur Fortzahlung bei Kuren. Insoweit ist aber auch das BUrlG einschlägig. Für Auszubildende gilt zudem die Pflicht zur Freistellung für die Teilnahm...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 4 Arbeitsrechtlicher Hintergrund

Der arbeitsrechtliche Hintergrund der Überwachungsmaßnahme beruht auf dem Spannungsverhältnis zwischen dem Weisungsrecht des Arbeitgebers und den Persönlichkeitsrechten der Mitarbeiter. Arbeitgeber dürfen Überwachungsmaßnahmen ergreifen, um betriebliche Interessen wie Sicherheit und Leistungsüberprüfung zu wahren, müssen jedoch das Gebot der Verhältnismäßigkeit beachten. Der...mehr