Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Mindestzahl der von ihrer beruflichen Tätigkeit freizustellenden Betriebsratsmitglieder (Abs. 1) und das Verfahren der Freistellung (Abs. 2); außerdem gibt sie Bestimmungen über die Rechtsstellung der freigestellten Betriebsratsmitglieder (Abs. 3 und 4). Eine entsprechende Regelung besteht für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung in § 17... mehr

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Massenentlassungen und Anze... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag befasst sich mit der Pflicht des Arbeitgebers, Massenentlassungen gegenüber der Agentur für Arbeit anzuzeigen und den Betriebsrat zu konsultieren. Da eine nicht ordnungsgemäß erstattete Massenentlassungsanzeige wie auch die nicht regelgemäß durchgeführte Konsultation des Betriebsrats die Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen zur Folge haben, ... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Freistellungsstaffel

Rz. 3 Für Betriebe bis in der Regel 10.000 Arbeitnehmern ergibt sich die Mindestzahl der Freistellungen unmittelbar aus der Tabelle in Abs. 1 Satz 1. Das Gesetz enthält aber keine Begrenzung der Mindestzahl von einer bestimmten Betriebsgröße an, sondern aus Abs. 1 Satz 2 ergibt sich, dass in Betrieben mit über 10.000 Arbeitnehmern die Zahl der freizustellenden Betriebsratsm... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Freistellung in Betrieben mit in der Regel unter 200 Arbeitnehmern

Rz. 7 Für Betriebe mit in der Regel weniger als 200 Arbeitnehmern ist keine feste Freistellung für bestimmte Stundenzahlen vorgesehen. Daraus folgt aber nicht, dass hier keine Freistellung von beruflicher Tätigkeit in Betracht kommt, sondern dies beurteilt sich ausschließlich nach § 37 Abs. 2, sofern keine anderweitige Regelung durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ge... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Unterrichtung des Arbeitgebers

Rz. 15 Der Betriebsrat hat die Namen der Freizustellenden dem Arbeitgeber bekannt zu geben.[1] Der Betriebsrat ist nicht berechtigt, von sich aus die Freistellung vorzunehmen; denn er darf nicht durch einseitige Handlungen in die Leitung des Betriebs eingreifen.[2] mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Streitigkeiten

Rz. 33 Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über den Umfang der Freistellungen entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren. [1] Nach ständiger Rechtsprechung des BAG kann die Wahl freizustellender Betriebsratsmitglieder in entsprechender Anwendung des § 19 fristgerecht nach Abschluss der Wahl angefochten werden, wenn gegen wesentliche Wahlvorschriften... mehr

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Alternatives Entgeltanreiz-... / 6 Betriebliche Kontrolle

Anders als beim Leistungsentgelt nach § 18 TVöD-VKA ist kein zusätzliches Gremium zur Kontrolle (Betriebliche Kommission) vorgesehen. Dies ist keine Regelungslücke, da für die Verteilung der Alternativen Entgeltanreiz-Systeme kein komplexes Verfahren erforderlich ist. Soweit die Vergünstigungen nicht schon bereits in der Dienst- oder Betriebsvereinbarung festgelegt werden, i... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Auswahl durch Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder

Rz. 13 Die freizustellenden Betriebsratsmitglieder werden nach Beratung mit dem Arbeitgeber vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.[1] Vom Erfordernis der geheimen Wahl kann auch nicht durch einstimmigen Betriebsratsbeschluss abgewichen werden. Die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder hat in einem ein... mehr

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Alternatives Entgeltanreiz-... / 4.9 Mitbestimmung und fehlende Arbeitnehmervertretung

Die Mitbestimmung beschränkt sich de facto nicht auf die Entscheidung, ob ein alternatives Entgeltanreiz-System eingeführt wird. Soweit die Dienst- oder Betriebsvereinbarung den nachgeordneten Dienststellen oder Betrieben Entscheidungsspielräume hinsichtlich der Auswahl konkreter Maßnahmen eröffnet, entstehen auf dieser Ebene erneut Mitbestimmungsrechte. Dies gilt insbesonde... mehr

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Massenentlassung / Zusammenfassung

Begriff Ein Arbeitgeber, der in einem Zeitraum von 30 Kalendertagen eine größere Anzahl von Arbeitnehmern entlassen will, muss hierzu zunächst den Betriebsrat konsultieren und dann, vor Ausspruch der Kündigungen, die Maßnahme bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Diese Anzeigepflicht ist abhängig von der Betriebsgröße und der Anzahl der zu entlassenden Arbeitnehmer. Bei Fehle... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Begriff der Freistellung

Rz. 2 Der Begriff der Freistellung von beruflicher Tätigkeit, wie er hier verwandt wird, bezieht sich auf die Befreiung von der beruflichen Tätigkeit in genereller und vollumfänglicher Hinsicht, damit das Betriebsratsmitglied die Möglichkeit erhält, sich der Betriebsratsarbeit zu widmen. Für die Dauer der Freistellung besteht keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung. Die befr... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Arbeitsentgelt- und Tätigkeitsgarantie

Rz. 30 Betriebsratsmitglieder, die sich ausschließlich der Betriebsarbeit widmen, ohne einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, werden ihrem Arbeitsplatz entfremdet. Daher erweitert das Gesetz die in § 37 Abs. 4 und 5 enthaltene Arbeitsentgelt- und Tätigkeitsgarantie auf zwei Jahre nach Ablauf der Amtszeit, wenn Mitglieder des Betriebsrats drei volle aufeinanderfolgende Amts... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.7 Anderweitige Regelungen durch Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung

Rz. 10 Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können anderweitige Regelungen über die Freistellung vereinbart werden.[1] Auch durch eine Regelungsabrede kann eine von § 38 Abs. 1 Satz 1 – 4 BetrVG abweichende anderweitige Regelung über die Freistellung vereinbart werden. § 38 Abs. 1 Satz 5 ist insoweit nicht abschließend.[2] Ein Tarifvertrag kann nicht erkämpft, eine ... mehr

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Alternatives Entgeltanreiz-... / 2 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich erstreckt sich auf alle Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des TVöD-VKA fallen und grundsätzlich an der leistungsorientierten Bezahlung nach § 18 TVöD-VKA teilnehmen können.[1] Damit sind alle Beschäftigten erfasst, die gemäß § 1 Abs. 1 TVöD-VKA in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedsverbands der Vere... mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.3 Rechte gegenüber dem Betriebsrat

Die SBV ist nicht nur rechtlich nach § 182 Abs. 1 SGB IX zur Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat verpflichtet. Sie bedarf auch dessen faktischer Unterstützung, denn der Betriebsrat ist der Träger der Mitbestimmungsrechte. Um die Interessen der schwerbehinderten Menschen im Betriebsrat zur Geltung bringen zu können, ist der SBV in § 178 Abs. 4 und 5 SGB IX das Recht eingeräumt... mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 1.4 Zusammenarbeit mit Betriebsrat

Die SBV ist eine rechtlich vom Betriebsrat unabhängige Sondervertretung aller im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Menschen (einschließlich der leitenden Angestellten) und der ihnen nach § 151 Abs. 1 SGB IX Gleichgestellten. Sie kann deshalb, anders als die Jugend- und Auszubildendenvertretung, auch dann gebildet werden, wenn kein Betriebsrat besteht. Sie kann, ohne de... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.2 Einrichtung durch den Betriebsrat

Rz. 2 Der Betriebsrat entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob er während der Arbeitszeit Sprechstunden einrichtet. Er kann sie einrichten; eine gesetzliche Verpflichtung besteht aber nicht.[1] Das Recht, während der Arbeitszeit Sprechstunden einzurichten, besteht für den Betriebsrat jedoch nur in dem Rahmen, den § 37 Abs. 2 zieht: Häufigkeit und Dauer der Sprechstunden ... mehr

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Abmahnung / 5 Beteiligung des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat bei einer Abmahnung grundsätzlich kein Anhörungs- oder Beteiligungsrecht. Teilweise bestehen jedoch spezielle Beteiligungs- oder Informationsrechte (z. B. der Schwerbehindertenvertretung (§178 Abs. 2 S. 1 SGB IX), des Personalrats (in manchen LPVGs vorgesehen)). mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Arbeitsversäumnis eines Arbeitnehmers

Rz. 13 Auch der Arbeitnehmer, der die Sprechstunde aufsucht, kann für Arbeitsversäumnis, die zu diesem Zweck erforderlich ist, die Fortzahlung seines Arbeitsentgelts verlangen.[1] Hinweis Dieses Recht wird man auch Leiharbeitnehmern zubilligen müssen.[2] Nach § 14 Abs. 1 AÜG können sie zwar bereits die Sprechstunde des Betriebsrats im Verleihbetrieb aufsuchen, jedoch wird ma... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.4 Gestaltung der Sprechstunde

Rz. 6 Wer mit der Durchführung der Sprechstunde beauftragt und wie sie gestaltet wird, liegt ausschließlich im Ermessen des Betriebsrats. [1] Sprechstunden können nach pflichtgemäßem Ermessen auch virtuell abgehalten werden. Zwar fehlt eine nach § 45 Abs. 3 Satz 1 BPersVG entsprechende ausdrückliche Gestattung im BetrVG, nach der in der Geschäftsordnung die Durchführung der ... mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.2 Beteiligung an der Besetzung von Arbeitsplätzen

Gemeinsame Prüfpflicht Nach § 164 Abs. 1 SGB IX hat der Arbeitgeber bei der Besetzung frei werdender oder neuer Arbeitsplätze unter Beteiligung der SBV zu prüfen, ob diese Arbeitsplätze insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit gemeldeten schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Dazu hat der Arbeitgeber die SBV zu beteiligen und den Betriebsrat anzuhören. Ziel der ... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Regelung der Sitzverteilung

Rz. 11 Mit der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes 2001 hat der Gesetzgeber unter anderem das Ziel verfolgt, den Anteil von Frauen im Betriebsrat und in der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu erhöhen. Um dieses Ziel erreichen zu können, hat er zum einen in § 15 Abs. 2 BetrVG geregelt, dass das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, mindestens entsp... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.1 Zweck

Rz. 1 Die Einrichtung der Sprechstunde dient der Kommunikation zwischen dem Betriebsrat und den einzelnen Arbeitnehmern. Durch sie wird organisatorisch gesichert, dass der Arbeitnehmer Anregungen und Beschwerden dem Betriebsrat vortragen kann. Er kann mit ihm alles erörtern, was in den Aufgabenbereich des Betriebsrats fällt, ihn insoweit auch um Rechtsrat angehen, sofern der... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.3 Einigung mit dem Arbeitgeber nur über Zeit und Ort

Rz. 3 Ob eine Sprechstunde und ob sie während der Arbeitszeit eingerichtet wird, bestimmt allein der Betriebsrat durch Beschluss[1]; dazu bedarf er nicht der Zustimmung des Arbeitgebers. Dagegen sind Zeit und Ort mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren[2], zweckmäßigerweise in einer Betriebsvereinbarung. Hinweis Das gilt aber nur für die Festlegung des Zeitpunkts der Sprechstunde... mehr

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Außerordentliche Kündigung / 1 Anwendungsbereich der außerordentlichen Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ist eine Kündigung, die das Arbeitsverhältnis vorzeitig und ohne Beachtung der sonst geltenden Kündigungsfristen beendet. Sie ist in der Regel fristlos, muss es aber nicht sein, weil der Kündigende auch bei einer außerordentlichen Kündigung eine gewisse Frist (soziale Auslauffrist) einräumen kann, worauf er aber besonders hinweisen muss, um den... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Generelles Übergangsmandat bei Privatisierungen

Rz. 5 Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass es der Anerkennung eines Übergangsmandats für alle Privatisierungen bedarf.[1] Nach Ansicht des BAG ist es durch die Anerkennung eines gesetzlichen Übergangsmandats bei einigen Privatisierungen zu einer Schutzlücke für die betroffenen Arbeitnehmer bei anderen Privatisierungen gekommen. Für diese Schutzlücke gibt es keine ... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Teilnahme eines Vertreters der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Rz. 10 Führt die Jugend- und Auszubildendenvertretung nach § 69 keine eigenen Sprechstunden durch, so kann an den Sprechstunden des Betriebsrats ein Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung teilnehmen, um die in § 60 Abs. 1 BetrVG genannten Arbeitnehmer zu beraten. Voraussetzung ist, dass die Jugend- und Auszubildendenvertretung keine eigenen Sprechstunden abhält.[... mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 5.2 Pauschale Freistellung von der beruflichen Tätigkeit

Eine eigenständige Regelung der vollständigen Freistellung von der beruflichen Tätigkeit, wie sie für Betriebsräte gestaffelt nach Schwellenwerten in § 38 BetrVG geregelt ist, hat für die SBV bereits das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchwbBAG) vom 29.9.2000 geschaffen. Dazu war in § 26 Abs. 4 SchwbG eingefügt worden, dass die Betreuung von 200... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Außerordentliche Kündigung / 2 Voraussetzungen

Nach § 626 BGB, der für alle Arbeitsverhältnisse gilt, kann das Arbeitsverhältnis "von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstver... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Arbeitnehmerbefragung

Rz. 18 Zur Kommunikation mit den Arbeitnehmern kann der Betriebsrat auch von sich aus Befragungen durchführen (insbesondere auch auf elektronischem Wege, z. B. im Intranet oder per Rundmail).[1] Auf § 39 lässt sich jedoch nicht das Recht des Betriebsrats stützen, nach seinem Ermessen die Arbeitnehmer ohne oder gegen den Willen des Arbeitgebers an ihrem Arbeitsplatz aufzusuc... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Abmahnung / 1 Abgrenzung zu Ermahnung und Betriebsbuße

Ermahnung Die Ermahnung, Verwarnung oder der Verweis enthalten lediglich die Mitteilung des Arbeitgebers, dass eine arbeitsvertragliche Pflicht verletzt wurde und weshalb. Diese Begriffe werden teils synonym, teils auch in Stufen zunehmend stärkerer Disziplinierungsmaßnahmen verstanden. Im Gegensatz zur Abmahnung enthalten sie für den Fall der Wiederholung des beanstandeten Ve... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Allgemeines

Rz. 3 Nach dem Wortlaut des Gesetzes erlischt bei einer Privatisierung, also bei einem Wechsel von einer öffentlich-rechtlichen in eine privat-rechtliche Organisationsform, das Amt des Personalrats mit dem Stichtag der Privatisierung. Praxis-Beispiel Das Land B beschließt, die bisher als Eigenbetrieb geführte Porzellanmanufaktur zukünftig als Aktiengesellschaft zu betreiben u... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Wahlordnungen

Rz. 7 Von der Ermächtigung zum Erlass von Wahlordnungen hat der Verordnungsgeber seit Inkrafttreten des BetrVG 1972 umfassend Gebrauch gemacht: Rz. 8 Die Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes vom 16.1.1972 enthielt die Wahlordnung für die Wahl des Betriebsrats. Bis heute ist diese Wahlordnung wiederholt geändert worden, zurzeit gilt sie in der Fass... mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 5.6 Kündigungsschutz

§ 179 Abs. 3 SGB IX räumt der SBV den gleichen Kündigungsschutz wie den Betriebsräten ein. Das bedeutet, dass gegenüber amtierenden Vertrauenspersonen nur eine Kündigung aus wichtigem Grund nach § 15 Abs. 1 und 2 KSchG in Betracht kommt. Voraussetzung für den wirksamen Ausspruch der Kündigung ist, dass entsprechend § 103 BetrVG die SBV zugestimmt oder das Arbeitsgericht rech... mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 8 Mittel und Kosten

Die SBV ist nicht berechtigt, Beiträge zu erheben. Sie ist deshalb auch nicht vermögensfähig. Nach § 179 Abs. 8 SGB IX hat der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit entstehenden Kosten zu tragen, einschließlich der Kosten für eine Bürokraft. Insoweit entspricht die Rechtslage § 40 Abs. 1 und 2 BetrVG. Räume und Geschäftsbedarf Im Unterschied zu den Betriebsräten haben die Schwer... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Haftung für Auskünfte

Rz. 17 Betriebsratsmitglieder haften für Auskünfte und Rat, die sie den Arbeitnehmern in und außerhalb der Sprechstunde erteilen, nur, wenn eine unerlaubte Handlung vorliegt.[1] Allerdings hat die Rechtsprechung seit Erlass des § 675 Abs. 2 BGB eine Vielzahl von Tatbeständen anerkannt, in denen quasivertragliche Vertrauens- oder Berufshaftung Verpflichtungsgrund ist.[2] Ein... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Arbeitsversäumnis eines Betriebsratsmitglieds

Rz. 11 Sofern die Sprechstunde nicht von einem freigestellten Betriebsratsmitglied abgehalten wird, haben die mit ihrer Durchführung betrauten Betriebsratsmitglieder für die Versäumnis der Arbeitszeit, die zur Abhaltung der Sprechstunde erforderlich ist, Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts.[1] Gleiches gilt für das Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung,... mehr

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Urlaubsgeld: Anspruch oder ... / Anspruch auf Urlaubsgeld

Ein Anspruch auf Urlaubsgeld entsteht nur, wenn er vereinbart oder ausnahmsweise rechtlich "verfestigt" ist. Das kann insbesondere der Fall sein durch: Tarifvertrag: In tarifgebundenen Unternehmen ist Urlaubsgeld oft ausdrücklich geregelt. Beschäftigte haben dann einen Anspruch in der vereinbarten Höhe und nach den dort festgelegten Voraussetzungen. Betriebsvereinbarung: Gibt ... mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 5.8 Geheimhaltungspflicht

Da die SBV an allen Sitzungen und Besprechungen teilnehmen kann, unterliegt sie den gleichen Geheimhaltungspflichten wie die Mitglieder des Betriebsrats.[1] Die Verschwiegenheitspflicht gilt für die im Rahmen der Amtstätigkeit bekannt gewordenen persönlichen Verhältnisse und Behinderungsursachen sowie für die vom Arbeitgeber als geheimhaltungsbedürftig erklärten Betriebs- od... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Krankheitsbedingte Kündigung / 1.2 Häufige Kurzerkrankungen

Die Sozialwidrigkeit einer wegen häufiger Kurzerkrankungen ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers ist vom Gericht in 3 Stufen zu prüfen[1]: 1. Stufe: Besorgnis weiterer Erkrankungen Zunächst ist festzustellen, ob zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung objektive Tatsachen vorgelegen haben, die die Besorgnis weiterer Erkrankungen im bisherigen Umfang rechtferti... mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 3.7 Wahlschutz

Niemand darf die Wahl der SBV behindern. Die Kosten der Wahl trägt der Arbeitgeber. Versäumnis von Arbeitszeit, die zur Ausübung des Wahlrechts, zur Betätigung des Wahlvorstands oder zur Ausübung des Amtes als Vertrauensperson bzw. Stellvertreter erforderlich ist, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts.[1] Ablaufschema für das vereinfachte Wahlverf... mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.5 Präventionsverfahren

Nach § 167 SGB IX hat der Arbeitgeber die SBV und den Betriebsrat zu unterrichten, um eine Klärung durchzuführen, mit welchen Mitteln und Maßnahmen Arbeitsunfähigkeiten sowie Kündigungen vermieden werden können. mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 5 Persönliche Rechtsstellung

Für die persönliche Rechtsstellung der schwerbehinderten Menschen knüpft § 179 SGB IX an die Rechtsstellung der Mitglieder der Betriebsräte an. 5.1 Unentgeltliches Ehrenamt und Vergütungsschutz Nach § 179 Abs. 1 SGB IX nimmt die Schwerbehindertenvertretung ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt wahr. Die Vertrauensperson und die herangezogenen stellvertretenden Mitglieder sind wäh... mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 5.4 Schulung der Vertrauenspersonen

§ 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX regelt, dass die Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsregeln entsprechend für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gelten, soweit diese Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die für die Arbeit der SBV objektiv erforderlich sind oder die zumindest die SBV bei gutem Willen als erforderlich ansehen darf.[1] Erforderlich sollen nac... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung ermächtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Erlass von Rechtsverordnungen zu im BetrVG vorgesehenen Wahlverfahren. Es bedarf zu dem Erlass von Wahlordnungen (WO) nach Art. 80 Abs. 2 GG der Zustimmung des Bundesrats, weil eine Rechtsverordnung zum BetrVG als Zustimmungsgesetz ebenfalls zustimmungspflichtig ist. Rz. 2 § 126 BetrVG entspricht ... mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.2.1 Pflicht zur Bestellung

Jeder Arbeitgeber hat nach § 181 SGB IX einen Inklusionsbeauftragten zu bestellen, der ihn in Angelegenheiten, die schwerbehinderte Menschen betreffen, "verantwortlich" vertritt. Damit soll sichergestellt werden, dass die schwerbehinderten Beschäftigten einen Ansprechpartner auf Arbeitgeberseite haben, der sich mit ihren Problemen auskennt und dem sie ihre Beschwerden und An... mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.2.3 Verantwortliche Vertretung des Arbeitgebers

Durch die Hinzufügung des Wortes "verantwortlich" hat das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchwbBAG) verdeutlicht, dass der Inklusionsbeauftragte den Arbeitgeber in seiner ordnungswidrigkeitsrechtlichen Verantwortung sowohl als Betriebsinhaber als auch als Unternehmer in allen Schwerbehindertenangelegenheiten nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 OWiG vertritt. ... mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 1.3 Aufgabenkatalog

Zu den gesetzlichen Aufgaben der SBV gehört nach § 178 Abs. 1 Satz 2 SGB IX vor allem: Darüber zu wachen, dass die zugunsten der schwerbehinderten Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere die dem Arbeitgeber nach den §§ 154, 155 SGB IX obliegende Mindestbeschäftigung von schwerbehinde... mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 3.4 Wählbarkeit

Wählbar sind im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer, die am Wahltag dem Betrieb mindestens 6 Monate angehören und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nach § 177 Abs. 3 Satz 2 SGB IX ist nicht wählbar, wer kraft Gesetzes dem Betriebsrat nicht angehören kann. Damit ist das passive Wahlrecht von leitenden Angestellten ausgeschlossen, weil bei deren Teilnahme an internen Betriebsr... mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 5.7 Versetzungsschutz

Anders als in den Personalvertretungsgesetzen gab es in der Betriebsverfassung bis zum 27.7.2001 keinen besonderen Versetzungsschutz. War die betroffene Vertrauensperson mit der vom Arbeitgeber beabsichtigten Versetzung nicht einverstanden, hatte allerdings der nach § 99 BetrVG im Rahmen der gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgründe mitbestimmende Betriebsrat nur die Mögli... mehr