Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

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BR-Beteiligungsrechte: Beru... / 1 Einführung

In Zeiten des Fachkräftemangels kommt der Berufsbildung eine strategische Schlüsselrolle zu. Sie ist nicht mehr nur ein Kostenfaktor, sondern das primäre Instrument zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Die Mitbestimmung durch Betriebsräte ist dabei ein wesentlicher Faktor, um Weiterbildung bedarfsgerecht, attraktiv und nachhaltig zu gestalten. Die Be...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Voraussetzungen

Rz. 10 Wenn der Betriebsrat 8 Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit noch keinen Wahlvorstand bestellt hat, kann die Bestellung durch das Arbeitsgericht beantragt werden.[1] In Fällen der vorzeitigen Neuwahl des Betriebsrats nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BetrVG kann der Antrag auf Bestellung des Wahlvorstands durch das Arbeitsgericht gestellt werden, wenn 2 Wochen von dem Tag an v...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Beru... / 3.2 Ermittlung und Förderung des Berufsbildungsbedarfs

Betriebsrat und Arbeitgeber haben den gemeinsamen Auftrag, die Berufsbildung im Betrieb zu fördern.[1] Aufgrund des § 96 Abs. 1 Satz 2 BetrVG und zur Erfüllung seiner Aufgaben, kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber eine Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs verlangen.[2] Zum einen muss der Arbeitgeber darlegen, welches Qualifikationsniveau im Betrieb derzeit besteht und welch...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Mitgliederzahl

Rz. 4 § 16 Abs. 1 Satz 1 BetrVG unterscheidet nicht nach der Betriebsgröße, weshalb der Wahlvorstand stets aus 3 Mitgliedern besteht; unabhängig davon, ob der Betriebsrat später aus einem oder jeder anderen Zahl an Betriebsratsmitgliedern besteht. § 16 Abs. 1 Satz 1 BetrVG gestattet eine Vergrößerung des Wahlvorstands, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl erfo...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Bestellung durch den Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat

Rz. 15 Wenn der Betriebsrat 8 Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit noch keinen Wahlvorstand bestellt hat, kann nicht nur das Arbeitsgericht auf Antrag tätig werden. Der Gesamtbetriebsrat oder – falls ein Gesamtbetriebsrat nicht besteht – der Konzernbetriebsrat kann in diesem Fall den Wahlvorstand bestellen (§ 16 Abs. 3 BetrVG). Die Bestellungskompetenz tritt neben das arbeitsge...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Bestellung des Wahlvorstands im betriebsratslosen Betrieb

Rz. 5 Für die Bestellung des Wahlvorstands im betriebsratslosen Betrieb gilt wiederum auch im vereinfachten Wahlverfahren grundsätzlich § 17 BetrVG. Auch insoweit sieht § 17a BetrVG lediglich 2 Modifikationen vor: Rz. 6 Erstens: § 17a Nr. 3 und 4 BetrVG modifizieren die Bestellung des Wahlvorstandes in Betrieben ohne Betriebsrat. An die Stelle der Betriebsversammlung in § 17 ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5 Ersatzmitglieder

Rz. 9 Der Betriebsrat kann neben den Mitgliedern des Wahlvorstands auch Ersatzmitglieder für den Fall der Verhinderung bestellen.[1] Obwohl der Gesetzeswortlaut insofern nicht klar ist, ist allgemein anerkannt, dass ein Ersatzmitglied gemeinsam für mehrere Mitglieder des Wahlvorstands bestellt werden kann.[2] Umgekehrt können für einzelne oder mehrere Mitglieder des Wahlvors...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 § 17 BetrVG regelt die Bestellung des Wahlvorstands in den Fällen, in denen in einem betriebsratsfähigen Betrieb kein Betriebsrat existiert. § 17 BetrVG findet sowohl Anwendung, wenn noch nie ein Betriebsrat bestanden hat als, auch wenn die Amtszeit eines früheren Betriebsrates bereits abgelaufen ist, ohne dass ein neuer Betriebsrat gewählt worden ist oder die Betriebs...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Bestellung des Wahlvorstands durch das Arbeitsgericht

Rz. 10 Mindestens 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können die Bestellung des Wahlvorstands durch das Arbeitsgericht beantragen, wenn trotz Einladung keine Betriebsversammlung stattfindet oder wenn die Betriebsversammlung keinen Wahlvorstand wählt. "Trotz Einladung" bedeutet grundsätzlich, dass eine Bestellung des Wahlvorstands durch...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Vorsitzender des Wahlvorstands

Rz. 8 Der Vorsitzende des Wahlvorstands wird vom Betriebsrat durch Beschluss festgelegt, § 16 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Hat der Betriebsrat dies versäumt und besteht er nicht mehr, so wählen die Mitglieder des Wahlvorstands den Vorsitzenden aus ihren Reihen.[1] Der Vorsitzende hat die Sitzungen des Wahlvorstands vorzubereiten und einzuberufen. Wenn nichts anderes beschlossen wurd...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Beru... / Zusammenfassung

Überblick Der weit auszulegende Begriff der Berufsbildung umfasst neben den beruflichen Maßnahmen zur Erstausbildung und Fortbildung, sowie der Umschulung auch kurzfristige Bildungsmaßnahmen, sofern durch diese Maßnahmen Kenntnisse und Fertigkeiten einer beruflichen Tätigkeit vermittelt werden. Bei betrieblichen Bildungsmaßnahmen besteht ein auf die Durchführung der Maßnahme...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 17a BetrVG legt zunächst als Grundsatz fest, dass der Wahlvorstand auch bei Wahlen im vereinfachten Wahlverfahren nach § 14a BetrVG grundsätzlich nach den Vorschriften des § 16 BetrVG bestellt wird, wenn bereits ein Betriebsrat amtiert. Ebenso findet die Bestellung des Wahlvorstandes in betriebsratslosen Betrieben grundsätzlich nach § 17 BetrVG statt. Die ergänzenden ...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Beru... / 3.3 Berufsbildungsmaßnahme zur Beschäftigungssicherung

Nach § 97 Abs. 2 BetrVG steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen zu. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber Maßnahmen plant oder durchführt, die dazu führen, dass sich die Tätigkeiten der betroffenen Arbeitnehmer ändern und aus diesem Grund ihre beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse zur Erfüllung der künftigen ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Für ein Unternehmen spielt die fachliche Qualifikation seiner Mitarbeiter ein entscheidendes Kriterium der eigenen Wettbewerbsfähigkeit. Für den Arbeitnehmer ist sie Voraussetzung für den Erhalt des Arbeitsplatzes und den beruflichen Aufstieg.[1] Dementsprechend erlangt das Thema Berufsbildung zunehmend an Bedeutung. Das Mitbestimmungsrecht nach § 98 Abs. 1 ist demzufo...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Voraussetzungen

Rz. 3 Die Wahl des Wahlvorstands durch Betriebsversammlung ist vom Gesetz als eine nachrangige Lösung ausgestaltet worden. Gehört der betriebsratslose Betrieb zu einem Unternehmen mit Gesamtbetriebsrat oder – falls dies nicht der Fall ist – gehört das Unternehmen mit dem betriebsratslosen Betrieb in einen Konzernverbund mit Konzernbetriebsrat, so haben zunächst Gesamt- oder ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Streitigkeiten

Rz. 19 In Bezug auf die Durchsetzbarkeit der in § 98 BetrVG verankerten Mitbestimmungsrechte ist zu differenzieren. Streitigkeiten über die Bestellung und Abberufung von Ausbildern (Abs. 2) werden vom Arbeitsgericht im Beschlussverfahren entschieden (§ 2 a ArbGG). Gleiches gilt für die Entscheidung über die Frage, ob eine Maßnahme der Mitbestimmung unterliegt.[1] Streitigkei...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Beru... / 3 Beteiligungsrechte

Während dem Betriebsrat im Allgemeinen in Angelegenheiten der betrieblichen und der vom Betrieb unterstützten außerbetrieblichen Berufsbildung lediglich ein Beratungs- und Vorschlagsrecht zusteht[1], ist ihm in Teilbereichen ein stärkeres Mitbestimmungsrecht eingeräumt worden.[2] 3.1 Berufsausbildung Wegen der für die Berufsausbildung geltenden Ausbildungsordnungen[1] besteht...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Bestellung des Wahlvorstands durch Gesamt- oder Konzernbetriebsrat

Rz. 2 Das Gesetz räumt dem Gesamtbetriebsrat oder – falls ein Gesamtbetriebsrat nicht existiert – dem Konzernbetriebsrat einen Vorrang für die Bestellung des Wahlvorstands in betriebsratslosen Betrieben gegenüber den wahlberechtigten Arbeitnehmern des Betriebes ein, § 17 Abs. 1 BetrVG und § 17 Abs. 2 Satz 1 BetrVG Halbsatz 1. Die Betriebsversammlung ist also nur subsidiär zu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Wahlverfahren

Rz. 6 Die einladenden Arbeitnehmer oder die einladende Gewerkschaft können schon mit der Einladung Vorschläge für die Zusammensetzung des Wahlvorstands unterbreiten.[1] In der Versammlung selbst ist jeder Arbeitnehmer des Betriebs vorschlagsberechtigt. Wird umgekehrt ein zur Kandidatur als Wahlvorstand bereiter Arbeitnehmer an der Kandidatur gehindert, so kann dies sogar zur...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 16 BetrVG enthält die Grundregeln für die Bestellung des Wahlvorstands, wenn in dem Betrieb bereits ein Betriebsrat existiert. Für betriebsratslose Betriebe sieht § 17 BetrVG Sondervorschriften vor, für die Bestellung des Wahlvorstands im vereinfachten Wahlverfahren nach § 14a BetrVG wurden modifizierende Bestimmungen in § 17a BetrVG geschaffen.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Bestellung betriebsfremder Gewerkschaftsmitglieder

Rz. 14 Für Betriebe mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern kann das Arbeitsgericht im Rahmen des Bestellungsverfahrens auch Mitglieder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, die nicht als Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt sind, zu den Mitgliedern des Wahlvorstands bestellen. Voraussetzung ist, dass diese Bestellung betriebsfremder Gewerkschaftsmitg...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Sonstige betriebliche Bildungsmaßnahmen (Abs. 6)

Rz. 17 § 98 Abs. 6 BetrVG erweitert die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats auch auf sonstige betriebliche Bildungsmaßnahmen, sofern der Arbeitgeber diese selbst und innerhalb des Betriebs, d. h. für die Arbeitnehmer des Betriebs durchführt.[1] Von der Vorschrift erfasst werden alle sonstigen Bildungsmaßnahmen, die nicht unter den Begriff der beruflichen Bildungsmaßnahmen ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Streitigkeiten

Rz. 21 Wird der Wahlvorstand nicht ordnungsgemäß bestellt, so kann die Betriebsratswahl dadurch nach den allgemeinen Regeln des § 19 BetrVG anfechtbar werden, wenn durch den Verstoß das Wahlergebnis geändert oder beeinflusst werden konnte. Auch die Bestellung eines leitenden Angestellten zum Wahlvorstand führt zur Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl; § 16 Abs. 1 Satz 1 BetrV...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Einberufung und Durchführung der Betriebsversammlung

Rz. 4 Nach § 17 Abs. 3 BetrVG können (mindestens) 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft zu einer Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstands einladen. Leiharbeitnehmer sind nicht befugt, zu der Betriebsversammlung einzuladen, selbst wenn sie mehr als 3 Monate im Betrieb beschäftigt werden. § 7 Satz 2 BetrVG gewährt ihne...mehr

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Stellenausschreibung / 2 Innerbetriebliche Stellenausschreibung/Beteiligung des Betriebsrats

Besteht ein Betriebsrat, so kann dieser nach § 93 BetrVG verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden. Die Geltendmachung kann nur durch den örtlichen Betriebsrat, nicht aber den Gesamt- oder Konzernbetriebsrat erfolgen.[1] Der Betriebsrat kann ke...mehr

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Stellenausschreibung / 4 Diskriminierungsfreie Stellenausschreibung

Wichtig Detaillierte Stellenausschreibung formulieren Grundsätzlich gilt: Zu beschreiben ist die Stelle, nicht der Bewerber. Die Stellenanzeige soll die Tätigkeit beschreiben, die der Bewerber objektiv zu verrichten hat (körperlich schwere Arbeit, Reisetätigkeit, unregelmäßige Arbeitszeit, Korrespondenz in verhandlungssicherem Englisch, etc.), nicht aber, wie sich der Arbeitg...mehr

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Stellenausschreibung / Zusammenfassung

Begriff Die Stellenausschreibung ist eine Mitteilung des Arbeitgebers an Mitarbeiter (interne Ausschreibung) und/oder interessierte Dritte (externe Ausschreibung) über eine neu zu besetzende Arbeitsstelle. Die Stellenausschreibung enthält in der Regel ein kurzes Anforderungsprofil an den Stelleninhaber sowie eine kurze Stellenbeschreibung. Gesetze, Vorschriften und Rechtspre...mehr

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Mobilitätsbudget / 4 Mibestimmungsrechte des Betriebsrats

Gerade im Zusammenhang mit einer Privatnutzung muss das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 BetrVG beachtet werden. Dies kann durch die Nutzung einer App oder aber aufgrund vergütungsrechtlicher Elemente der Fall sein. Bei einer Betriebsvereinbarung sollten dieselben Themen wie beim klassischen Dienstwagen berücksichtigt werden.mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 614 BGB regelt die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs. Abweichend von § 271 Abs. 1 BGB tritt die Fälligkeit erst nach der Leistung der Dienste ein. Der zur Dienstleistung Verpflichtete ist demnach vorleistungspflichtig. Zum Teil wird der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" aus § 614 BGB abgeleitet.[1] Richtiger dürfte jedoch sein, diesen Rechtssatz aus dem Gegenseitigk...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

3.1 Allgemeines Rz. 6 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auf Verlangen mit dem Betriebsrat allgemein über Fragen der Berufsbildung der Arbeitnehmer zu beraten (§ 96 Abs. 1 Satz 2 BetrVG). Die Betriebspartner sind gehalten, die Berufsbildung der Belegschaftsmitglieder zu fördern. Der Betriebsrat ist vorschlagsberechtigt. Das Gesetz sieht im Grundsatz zunächst lediglich Beratung...mehr

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Cannabis / 5 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Entscheidet der Arbeitgeber, ein grundsätzliches Cannabisverbot im Betrieb zu verhängen, betrifft das das Ordnungsverhalten im Betrieb. Daher hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Zusätzlich besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, da der Gesundheitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Förderungs- und Ermittlungspflicht des Arbeitgebers

Rz. 8 Beide Betriebsparteien sind verpflichtet, die Berufsbildung im Betrieb zu fördern. Hieraus erwächst dem einzelnen Arbeitnehmer indes kein individueller Anspruch darauf, an einer Berufsbildungsmaßnahme teilnehmen zu dürfen. Vielmehr entscheidet der Arbeitgeber – abgesehen von dem Sonderfall des § 97 Abs. 2 BetrVG – allein, ob eine Berufsbildungsmaßnahme durchgeführt wir...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 15 Die Arbeitsgerichte entscheiden im Beschlussverfahren bei Streitigkeiten über die Informations-, Beratungs- oder Vorschlagsrechte oder über deren Umfang (§ 2a ArbGG; §§ 80 ff. ArbGG). Lehnt der Arbeitgeber es ab, mit dem Betriebsrat über Fragen der Berufsbildung zu sprechen, oder den Berufsbildungsbedarf zu ermitteln, ist der Betriebsrat – neben Anrufung der Einigungss...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Beratungspflicht und Vorschlagsrecht

Rz. 12 Der Arbeitgeber hat ferner auf Verlangen des Betriebsrats sämtliche Fragen der betrieblichen Berufsbildung mit der Arbeitnehmervertretung zu erörtern (§ 96 Abs. 1 Satz 2 BetrVG). Dazu gehören die Beratung über die Errichtung von Bildungseinrichtungen ebenso, wie die Erörterung sämtlicher Fragen über die Einführung, sowie die – betriebsinterne oder externe – Durchführu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Maßnahmen der betrieblichen Fortbildung

Rz. 4 Gemäß § 97 Abs. 2 Satz 1 BetrVG ist der Betriebsrat nunmehr berechtigt, vom Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Einführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung (vgl. § 96 BetrVG) zu verlangen. Folgende Voraussetzungen müssen dann gegeben sein: Der Arbeitgeber hat technische Anlagen, Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe oder Arbeitsplätze geplant, di...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Allgemeines

Rz. 6 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auf Verlangen mit dem Betriebsrat allgemein über Fragen der Berufsbildung der Arbeitnehmer zu beraten (§ 96 Abs. 1 Satz 2 BetrVG). Die Betriebspartner sind gehalten, die Berufsbildung der Belegschaftsmitglieder zu fördern. Der Betriebsrat ist vorschlagsberechtigt. Das Gesetz sieht im Grundsatz zunächst lediglich Beratungsrechte des Bet...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Beratungspflicht (Abs. 1)

Rz. 2 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, mit dem Betriebsrat rechtzeitig und eingehend zu beraten, sofern er betriebliche Einrichtungen der Berufsbildung errichten und ausstatten will (z. B. Lehrwerkstatt, betriebliches Bildungszentrum). Die vorherige Beratungspflicht besteht zudem bei der Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen, sowie hinsichtlich der Teilnahme an a...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Für ein Unternehmen ist die fachliche Qualifikation seiner Mitarbeiter nicht zuletzt vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung ein entscheidendes Kriterium der eigenen Wettbewerbsfähigkeit. Für den Arbeitnehmer ist sie Voraussetzung für den Erhalt des Arbeitsplatzes und den beruflichen Aufstieg.[1] Dementsprechend erlangt das Thema Berufsbildung zunehmend an ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 8 Streitigkeiten über den Umfang der Beteiligung des Betriebsrats nach § 97 Abs. 1 BetrVG entscheiden die Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren (§ 2a ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG). Ein Verstoß des Arbeitnehmers gegen § 97 BetrVG ist nicht unter die Tatbestände für Ordnungswidrigkeiten nach § 121 BetrVG aufgenommen. Bei groben Verstößen des Arbeitgebers, kann der Betriebsrat je...mehr

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Onboarding-Projekt einführe... / 3.2 Beteiligte abklären

Dies ist zwar nur eine überschaubare, kurze Phase, aber eine sehr wichtige, die oft vernachlässigt wird. Anhand der Metro Map oder Passenger Map erarbeiten Sie in einem interdisziplinären Workshop (Dauer: 60-90 Minuten inkl. Diskussion), welche Personen im Onboarding involviert sind und welche Rollen sie im Prozessablauf haben. Vom Personalsachbearbeiter über IT / Einkauf bi...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Dem Betriebsrat ist neben § 96 BetrVG ein besonderes Beratungs- und Vorschlagsrecht bei der Errichtung und Ausstattung betrieblicher Berufsbildungseinrichtungen, bei der Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen und für die Teilnahme an außerbetrieblichen Berufsbildungsmaßnahmen eingeräumt. Mit der BetrVG-Novelle 2001 wurden die Beteiligungsrechte des Betriebsra...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5 Vermittlung der Einigungsstelle

Rz. 14 Sofern im Rahmen der Beratung eine Einigung über Maßnahmen der Berufsbildung nicht zustande kommt, können Arbeitgeber oder Betriebsrat die Einigungsstelle um Vermittlung anrufen. Die Einigungsstelle hat eine Einigung der Betriebsparteien zu versuchen (§ 96 Abs. 1a BetrVG). Sie übernimmt in diesem Fall eine moderierende Funktion zwischen den Parteien und versucht, auf ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Berufsbildung

Rz. 3 Die betriebliche (Fort-)Bildung ist von der Berufsausbildung i. S. d. § 1 BBiG zu unterscheiden, welche sich in der Regel unmittelbar an die Vollschulzeitpflicht anschließt. Gleichwohl gehört die Berufsausbildung nach dem BBiG auch zur Berufsbildung gemäß §§ 96 – 98 BetrVG. Der weit auszulegende Begriff der Berufsbildung[1] umfasst neben den beruflichen Maßnahmen zur E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Cannabis / Zusammenfassung

Begriff Am 1.4.2024 ist das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft getreten. Es legalisiert den Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene in begrenztem Umfang. Für Personen unter 18 Jahren bleiben Besitz und Konsum weiterhin verboten, in ihrer Gegenwart dürfen auch Erwachsene weiterhin kein Cannabis konsumieren. Cannabis ist der wissenschaftliche Name für die Hanfpflanze und beze...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Cannabis / 4 Direktionsrecht des Arbeitgebers

Das Direktionsrecht gemäß § 106 GewO erlaubt es dem Arbeitgeber, den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz und in den Pausen grundsätzlich zu verbieten. Während der Arbeitszeit, d. h. außerhalb der Pausen, ist der Konsum ohne ausdrückliche Gestattung des Arbeitgebers sowieso nicht erlaubt. Das Verbot des Konsums von Cannabis am Arbeitsplatz kann entweder einseitig mittels Arbei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
HR Digitalisierung: So geli... / 5.1 Projektplanung mit Feedback-Schleifen

Bei der konkreten Planung hilft Ihnen folgendes Raster:mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
HR Digitalisierung: So geli... / 5.3 Stolperfallen und Fehler bei der HR-Digitalisierung

Viele der Stolperfallen und Fehler kennen Sie aus anderen (IT-) Projekten – sie sind immer ähnlich und finden leider trotz allem überall statt. Deshalb finden Sie hier zum Abschluss unseres Leitfadens die Top-11 der häufigsten „Eigentore“, die Sie vermeiden sollten. Sie vergessen, den Betriebsrat (rechtzeitig) einzubinden. Sie denken zu spät an Themen wie Datensicherheit, Daten...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Abgrenzung zwischen Unterrichtung und Berufsbildung

Rz. 7 Die Berufsbildung ist wegen § 81 Abs. 1 Satz 1 BetrVG strikt von den Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers zu unterscheiden. Nach dieser Vorschrift hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über dessen Aufgabe und Verantwortung sowie über die Art seiner Tätigkeit und ihre Einordnung in den Arbeitsablauf des Betriebs zu unterrichten. Die Unterrichtspflicht ist eine indivi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.2.1 Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit

In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof am 14.5.2019 (C-55/18 CCOO/Deutsche Bank SAE) geurteilt, dass die Mitgliedstaaten zur Gewährleistung der vollen Wirksamkeit der RL 2003/88 (Arbeitszeitrichtlinie) die Beachtung der dort geregelten Mindestruhezeiten gewährleisten und jede Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit verhindern müss...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.1.3.3 Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit auf die Wochentage – Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen

Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf 5 Tage, aus notwendigen betrieblichen/dienstlichen Gründen auch auf 6 Tage verteilt werden, § 6 Abs. 1 Satz 3 TVöD. Auch hier steht die Erfüllung der wahrzunehmenden Aufgaben im Mittelpunkt. Die Verteilung erfolgt dabei auf "Tage", ist also nicht auf Wochentage oder Werktage beschränkt. Eine Einbeziehung des Samstags und des Sonntags als A...mehr