Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

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Entgeltersatzleistung / 3.3 Geltendmachung des Anspruchs

Es handelt sich um ein 2-stufiges Verfahren: Der Arbeitsausfall muss durch den Arbeitgeber oder den Betriebsrat gegenüber der Agentur für Arbeit angezeigt und die betrieblichen Voraussetzungen des Kurzarbeitergeldes (v.a. Ursache und Umfang des Arbeitsausfalls) glaubhaft gemacht werden.[1] Anschließend muss die konkrete Gewährung des Kurzarbeitergeldes für die einzelnen Arbeit...mehr

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Incentive / 3 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Die Gewährung von Incentive-Leistungen ist Teil der betrieblichen Lohngestaltung und unterliegt daher der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats i. S. v. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Es handelt sich um einen Bereich der sog. Teilmitbestimmung: Der Arbeitgeber kann frei über das "Ob" solcher Incentives entscheiden, erst die Ausgestaltung – das "Wie" – der Leistung fällt in d...mehr

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Brexit / 5.6 Betriebsverfassungsrecht

Das Recht des Europäischen Betriebsrats auf Grundlage der Richtlinie 2009/38/EG gilt seit dem 1.1.2021 im Vereinigten Königreich nicht mehr. Damit ist die Neubildung von Europäischen Betriebsräten unter Beteiligung von im Vereinigten Königreich bestehenden Unternehmen nicht mehr möglich. Zahlreiche internationale Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU haben das britische Rech...mehr

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Brexit / Zusammenfassung

Begriff Mit dem Wort Brexit wird der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union bezeichnet. Infolge des Brexits ergeben sich Änderungen für Personen in allen europäischen Staaten, insbesondere auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Übergangsphase bis zu einer endgültigen und dauerhaften Vereinbarung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wurd...mehr

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Incentive / Zusammenfassung

Begriff Incentives werden als Mittel eingesetzt, um die Motivation im Beruf zu fördern. Meist sind es Sachgeschenke in Form von Reisen, Eintrittskarten zur Teilnahme an besonderen Sport-, Konzert-, Freizeit- oder kulturellen Veranstaltungen. Dienen solche Sachgeschenke zur Entlohnung der Arbeitnehmer für erbrachte Arbeitsleistungen, persönlichen Einsatz oder als Anreiz für z...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / III. Partielle Vermögensfähigkeit des Betriebsrats

Rz. 5 Wenn sich die Existenz des Betriebsrats und seine ordnungsgemäße Vertretung als gesichert herausstellen, hat der Rechtsanwalt trotzdem zu beachten, dass der Betriebsrat im Grundsatz keine eigene Rechtspersönlichkeit hat.[5] Der Betriebsrat ist nicht generell rechtsfähig oder vermögensfähig;[6] er kann daher grundsätzlich nicht im eigenen Namen Geschäfte mit Dritten abs...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / I. Existenz des Betriebsrats

Rz. 1 Wenn der Rechtsanwalt einen Betriebsrat als Gremium (also nicht ein einzelnes Betriebsratsmitglied) beraten oder vertreten soll, muss dieser Betriebsrat tatsächlich existieren und gegenüber dem Rechtsanwalt wirksam vertreten werden. Meist ist dies unproblematisch. In manchen Fällen aber werden die Probleme gerade bei der Mandatsannahme nicht ad hoc zu lösen sein, sodas...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / VI. Angefochtener oder nichtiger Betriebsrat

Rz. 12 Es gibt Betriebsratswahlen, bei denen gegen unwesentliche Vorschriften verstoßen wird. Diese Wahlen sind nach § 19 Abs. 1 BetrVG nicht anfechtbar. Dann gibt es Wahlen, bei denen gegen wesentliche Wahlvorschriften verstoßen wird, wodurch das Wahlergebnis jedoch nicht geändert oder beeinflusst werden kann. Auch diese Wahlen sind nicht anfechtbar. Wahlen, bei denen gegen...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / V. Anwaltsbeauftragung durch Beschlussfassung des Betriebsrats

Rz. 10 Wichtig ist zudem, dass jeder Vereinbarung eines Mandatsverhältnisses mit dem Rechtsanwalt der schon vorgenannte ordnungsgemäße Beschluss des Betriebsrats gem. § 33 BetrVG zugrunde liegen muss. Dies kann den Rechtsanwalt sowohl in Bestandsmandaten als auch bei der Neumandatsakquise in eine unschöne Situation bringen. Nicht untypisch ist der Anruf eines Betriebsratsmitg...mehr

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§ 5 Vergütungsvereinbarungen / IV. Betriebsräte

Rz. 32 Die Probleme bei Vergütungsvereinbarungen zwischen Rechtsanwalt und Betriebsrat und solchen mit dem Arbeitgeber sind ausführlich in Kapitel § 6 dargestellt, siehe dort insbesondere Rdn 2 und Rdn 17.mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / II. Durchsetzung der Pflicht zum Abschluss einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Rz. 38 Die Sachverständigenkonstellation unterscheidet sich von der Vertretungskonstellation aufgrund von § 80 Abs. 3 BetrVG also dadurch, dass eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber (wenigstens durch formlose Absprache)[82] zustande kommen muss, damit eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers besteht. Die essentialia für die Vereinbarung; die geklärt sein müss...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / A. Der Betriebsrat als Auftraggeber und der Arbeitgeber als Schuldner

I. Existenz des Betriebsrats Rz. 1 Wenn der Rechtsanwalt einen Betriebsrat als Gremium (also nicht ein einzelnes Betriebsratsmitglied) beraten oder vertreten soll, muss dieser Betriebsrat tatsächlich existieren und gegenüber dem Rechtsanwalt wirksam vertreten werden. Meist ist dies unproblematisch. In manchen Fällen aber werden die Probleme gerade bei der Mandatsannahme nicht...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / D. Honoraranspruch für "Sachverständigentätigkeit" des Rechtsanwalts für den Betriebsrat

I. Zusätzliche Voraussetzungen Rz. 32 § 80 Abs. 3 S. 1 BetrVG sieht auf den ersten Blick nicht wie eine vergütungsrelevante Vorschrift aus, erhält diesen Charakter aber de facto in Verbindung mit dem allgemeineren § 40 BetrVG, der den Arbeitgeber – wie schon bekannt – zur Kostenübernahme für erforderlichen Aufwand des Betriebsrats zwingt. Ist aber die Tätigkeit des Anwalts die...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 3 Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Bei dem Dreiecksverhältnis Arbeitnehmerüberlassung kann sowohl der Betriebsrat des Verleiherunternehmens oder der Betriebsrat des Entleiherunternehmens zu beteiligen sein. Hinweis Rechte von Leiharbeitnehmern nach dem BetrVG Leiharbeitnehmer bleiben auch während der Zeit der Überlassung an einen Drittbetrieb dem Betrieb des Verleihers zugeordnet.[1] Dort hat der Leiharbeitnehm...mehr

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§ 9 Muster / 4. Muster: Vergütungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber für die Beratung des Betriebsrats (Variante mit konkretem Thema)

Rz. 13 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.11: Vergütungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber für die Beratung des Betriebsrats (Variante mit konkretem Thema) Vereinbarung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Arbeitgebers) - im Folgenden "Arbeitgeberin" genannt - und _________________________ (Name und Anschrift des Betriebsrats) - im Folge...mehr

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§ 9 Muster / 5. Muster: Vergütungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber für die Beratung des Betriebsrats (Variante ohne konkretes Thema)

Rz. 14 Praxistipp Als weitergehenden Vorschlag kann der Betriebsrat/Anwalt auch versuchen, mit dem Arbeitgeber eine Vergütungsvereinbarung ohne konkreten Themenbezug für die Zukunft zu schließen. Eine Blanketterklärung ist dies nicht, da es in jedem Fall dann konkret wieder auf die Erforderlichkeit ankommt. Nachstehend haben wir uns entschieden, auf der vorgenannten Basis un...mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / A. Beauftragung

Rz. 1 Die Beauftragung eines Anwalts im Beschlussverfahren kann durch den Betriebsrat oder den Arbeitgeber erfolgen oder durch einen anderen Beteiligten (z.B. das betroffene Betriebsratsmitglied, § 103 Abs. 2 S. 3 BetrVG). Rz. 2 Der Betriebsrat als Mandant ist vermögensunfähig (siehe § 6). Von seinem Mandanten erhält der Rechtsanwalt seine Gebühren also nicht. § 12a Abs. 1 Ar...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / IV. Schuldnerstellung des Arbeitgebers und Durchsetzbarkeit der Honoraransprüche aus Anwaltssicht

Rz. 7 § 40 Abs. 1 BetrVG regelt u.a. die Pflicht des Arbeitgebers, die Kosten der Betriebsratstätigkeit zu tragen, also dessen Schuldnerstellung gegenüber dem Betriebsrat. Der Betriebsrat hat zunächst auch wegen notwendiger Kosten für seine Tätigkeit keine gesetzliche[9] Vertretungsmacht für den Arbeitgeber, kann diesen also nicht direkt gegenüber Dritten – etwa dem Rechtsan...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / B. Bemerkungen zur "Erforderlichkeit" bei § 40 BetrVG

Rz. 17 Vom Arbeitgeber zu tragen sind, wie bereits angedeutet, nach der Rechtsprechung nur Anwaltskosten, wenn der Betriebsrat die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Wahrnehmung seiner Interessen nach pflichtgemäßer und verständiger Beurteilung aller Umstände als erforderlich/notwendig erachten konnte.[38] Besonders relevant: Der Betriebsrat darf laut Rechtsprechung die...mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / C. Streitwerte im Beschlussverfahren

Rz. 19 Da Gerichtskosten im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nicht entstehen, werden keine Gegenstandswerte von Amts wegen festgesetzt. Nur wenn Rechtsanwälte als Verfahrensbevollmächtigte im Beschlussverfahren tätig geworden sind, kann der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag gemäß § 33 Abs. 1 RVG durch Beschluss des Arbeitsgerichts festgesetzt ...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / I. Abgrenzung

Rz. 27 Es ist zunächst zu unterscheiden zwischenmehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / I. Zusätzliche Voraussetzungen

Rz. 32 § 80 Abs. 3 S. 1 BetrVG sieht auf den ersten Blick nicht wie eine vergütungsrelevante Vorschrift aus, erhält diesen Charakter aber de facto in Verbindung mit dem allgemeineren § 40 BetrVG, der den Arbeitgeber – wie schon bekannt – zur Kostenübernahme für erforderlichen Aufwand des Betriebsrats zwingt. Ist aber die Tätigkeit des Anwalts die beratende eines Sachverständi...mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / E. Durchsetzung der Gebühren

Rz. 39 Im Beschlussverfahren wird keine Kostenentscheidung getroffen.[24] Rz. 40 Dies ist im Allgemeinen nicht erforderlich, weil Kosten entweder nicht entstehen oder der Arbeitgeber sie ohnehin zu tragen hat. Wenn der Betriebsrat jedoch anwaltlich vertreten ist, könnte mit einer Kostenentscheidung ein gesondertes Beschlussverfahren über die Kostentragungspflicht (siehe oben ...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / II. Freiwillige Kostenerstattung durch Dritte auf Basis einer Vereinbarung

Rz. 2 Nach dieser Klärung und Rücksprache führt allerdings die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber dann potenziell und in der Praxis oft dazu, dass dieser sich bereit erklärt, die Vergütung des Anwalts für die Arbeit mit dem Betriebsrat in einem bestimmten Umfang "freiwillig" zu tragen, weil die gleich noch zu erörternden Alternativen unter Umständen noch mehr Re...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / III. Abgrenzung des Sachverständigen vom "Berater" i.S.d. § 111 S. 2 BetrVG

Rz. 40 Nach § 111 S. 2 BetrVG kann der Betriebsrat im Sonderfall von Betriebsänderungen in Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern zu seiner Unterstützung einen reinen "Berater" hinzuziehen, ohne eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zu treffen. Die Norm entfernt das Erfordernis der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber aus § 80 Abs. 3 BetrVG, das den Berater im Normsinne vom ...mehr

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§ 8 Einigungsstelle / A. Teilnahme des Anwalts an der Einigungsstelle als betriebsfremder Beisitzer

Rz. 1 Allgemeines Die Einigungsstelle ist gegenüber Arbeitgeber und Betriebsrat eine selbstständige Schlichtungsstelle der Betriebsverfassung und soll die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der betrieblichen Ordnung gewährleisten. Dies geschieht durch Zwangsschlichtung bei Pattsituationen im Bereich der paritätischen Mitbestimmung.[1] Die Einigungsstelle wird e...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / VII. Weitere allgemeine Grundsätze

Rz. 14 Der Anwalt kann für sein Bemühen gem. § 9 RVG einen angemessenen Vorschuss verlangen.[31] Bleibt die Zahlung aus, kann der Vorschuss durch ein gesondertes Beschlussverfahren oder durch einen zusätzlichen Antrag im laufenden erstinstanzlichen Beschlussverfahren geltend gemacht werden. Dies ist sinnvoll und wird in den Fällen dringend geboten sein, in denen die Insolven...mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / B. Gebühren im Beschlussverfahren

Rz. 13 Die Gebühren des Rechtsanwalts für das Beschlussverfahren im ersten Rechtszug richten sich nach Teil 3 Abschnitt 1 VV. Dies ergibt sich aus Vorbemerkung 3.1 Abs. 1 VV. Es entstehen also regelmäßig eine Verfahrens- und Terminsgebühr gemäß Nrn. 3100, 3104 VV. Mit Einverständnis der Beteiligten kann das Arbeitsgericht allerdings gemäß § 83 Abs. 4 S. 3 ArbGG ohne mündlich...mehr

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§ 8 Einigungsstelle / B. Vertretung in der Einigungsstelle als Verfahrensbevollmächtigter

Rz. 11 Der Betriebsrat kann seine Interessen nicht nur von einem betriebsfremden anwaltlichen Beisitzer in der Einigungsstelle wahrnehmen lassen, sondern auch den Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigten vor der Einigungsstelle beauftragen.[19] Über die Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Anwalts als Verfahrensbevollmächtigten entscheidet der Betriebsrat nach pflichtg...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / I. Kündigungsschutzklage, hilfsweise Nachteilsausgleich

Rz. 47 Der Gesetzgeber hat zum Schutze des Arbeitnehmers mit § 42 Abs. 2 GKG [41] für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses eine Norm geschaffen, die den Streitwert auf einen Quartalsverdienst begrenzt. Ein Quartalsverdienst ist etwas anderes als ein dreifacher Monatsverdienst. Bei dem Quartalsverdienst werden ...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / II. Besonderes bei der "Erforderlichkeit"

Rz. 29 Die Voraussetzungen der Erstattung einer Geschäftsgebühr für außergerichtliche Vertretung wurden von der Rechtsprechung und Literatur teils unangemessen erhöht. Es soll danach zusätzlich nötig sein, dass die anwaltliche Tätigkeit darauf "gerichtet" ist, die beschlossene Durchführung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens oder einer Einigungsstelle "entbehrlich"...mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / D. Rechtsmittelverfahren

Rz. 37 Der Betriebsrat soll grundsätzlich für jede Instanz gesondert entscheiden müssen, ob er die (weitere) Hinzuziehung eines Rechtsanwalts wünscht.[22] Wegen einer besonderen Bedeutung kann der Betriebsrat aber auch von vornherein den Anwalt für mehrere Instanzen hinzuziehen oder für den Fall, dass der Arbeitgeber ein Rechtsmittel einlegt. In eiligen Fällen kann der Betri...mehr

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§ 9 Muster / D. Klage

Rz. 17 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.15: Klageschrift wegen Kündigung mit PKH, hilfsweise Beiordnung Fett sind die Textbausteine für die Beantragung von Prozesskostenhilfe, die auch für andere Klageformate verwendet werden können. Zur Erläuterung siehe § 4 Rdn 101 ff. An das Arbeitsgericht _________________________ per beA Klage (volles Rubrum) wegen K...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / VI. Verfassungsbeschwerden

Rz. 157 Gemäß § 34a Abs. 2 BVerfGG sind dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen ganz oder teilweise zu erstatten. Hierbei sind allerdings die dem Anhörungsberechtigten entstehenden Kosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Erhebt der Arbeitgeber erfolgreich Verfassungsbeschwerde und wurde sein Betriebsrat im Rahmen des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht ang...mehr

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§ 9 Muster / A. Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit (Fassung v. 1.2.2024)

Rz. 1 Vorbemerkung Auf der Basis der zweiten Fassung eines einheitlichen Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit aus dem Jahre 2018 hat die Streitwertkommission unter Auswertung der Stellungnahmen und Vorschläge aus der Anwaltschaft, von Seiten der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände, von Seiten der Versicherungswirtschaft und aus der Richterschaft eine über...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 6.5 Betriebliche Mitbestimmung

Rz. 87 Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über den vertraglich wirksam vereinbarten Beendigungszeitpunkt bedarf nach § 99 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats. Die Umwandlung eines befristeten Arbeitsverhältnisses in ein unbefristetes ist eine mitbestimmungspflichtige Einstellung.[1] Entscheidet sich der Arbeitgeber, den Arbeitnehmer bewusst über das Vertragsende hin...mehr

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§ 8 Einigungsstelle / C. Anfechtung eines Spruchs der Einigungsstelle

Rz. 13 Auch für die Anfechtung eines Spruchs der Einigungsstelle kann der Betriebsrat einen Rechtsanwalt beauftragen. Der Anwalt erhält für die erstinstanzliche Vertretung Gebühren nach Nrn. 3100 ff. VV und für die zweitinstanzliche Vertretung nach Nrn. 3200 ff. VV, worauf die Vorbemerkung 3.2.1 Abs. 1 VV verweist. Rz. 14 Der Gegenstandswert richtet sich nach dem Inhalt des S...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 2 Rechtsfolgen des zeit- oder zweckbefristeten Arbeitsverhältnisses

Rz. 6 In § 15 Abs. 1 und 2 TzBfG wird klargestellt, dass wirksam kalendermäßig befristete oder zweckbefristete Arbeitsverhältnisse automatisch enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Dies wird als besonderer Vorteil dieser Vertragsgestaltung angesehen. Die erforderliche Unterrichtung über die Zweckerreichung nach § 15 Abs. 2 TzBfG ist keine Kündigung.[1] Rz. 7 Da dem Arbe...mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / F. Prozesskostenhilfe

Rz. 45 Sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat[32] können Prozesskostenhilfe beantragen.[33]mehr

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§ 8 Einigungsstelle / D. Besetzungsstreitigkeiten vor Durchführung der Einigungsstelle

Rz. 15 Beauftragt der Betriebsrat einen Rechtsanwalt mit seiner außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber, weil zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber schon die Besetzung einer Einigungsstelle streitig ist, erhält der Anwalt eine Vergütung nach dem RVG. Für die außergerichtliche Tätigkeit berechnen sich die Gebühren nach Nr. 2300 ff. VV...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Herstellungskosten / 2.2.2 Allgemeine Verwaltungskosten und Aufwendungen für Sozialleistungen

Zu den allgemeinen Verwaltungskosten [1] gehören u. a. Geschäftsleitung, Einkauf und Wareneingang, Betriebsrat, Personalbüro, Nachrichtenwesen, Ausbildungswesen, Rechnungswesen, z. B. Buchführung, Betriebsabrechnung, Statistik und Kalkulation, Feuerwehr, Werkschutz, allgemeine Fürsorge einschließlich Betriebskrankenkasse. Zu den Aufwendungen für soziale Einrichtungen [2] gehören z. B. Kan...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / 6. Besondere Verfahren

Rz. 77 Eine typische Angelegenheit, die der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht nach Nr. 2300 VV abzurechnen hat, ist die Mitwirkung auf Seiten des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers bei den Verfahren zur Anhörung des Betriebsrates. Bei betriebsbedingten Kündigungen kann auf Seiten des Arbeitnehmers fraglich sein, ob die Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist (insoweit is...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / II. Bedeutung im Arbeitsrecht

Rz. 10 Für den im Arbeitsrecht tätigen Anwalt bedeutet dies folgendes: Kommt der Arbeitgeber zu einem Rechtsanwalt, weil er einen Mitarbeiter kündigen will, ist dies eine Angelegenheit. Wenn es sich dabei um eine schwangere Betriebsrätin handelt, die einen dem Arbeitgeber bekannten anerkannten Grad der Behinderung von 50 besitzt, muss der Rechtsanwalt den Arbeitgeber darauf ...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / 1. Bedeutung der Vorschriften

Rz. 53 Zur außergerichtlichen Vertretung gehört das Anschreiben der Gegenseite (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer), das Schreiben an Dritte (z.B. Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Integrationsamt[21]), die Korrespondenz mit dem Betriebsrat und auch das Entwerfen von Erklärungen[22] (Kündigung, Zurückweisung) und Verträgen (Abwicklungsvertrag, Aufhebu...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / IV. Obliegenliegenheiten

Rz. 37 Unmittelbar nach der Mandatsannahme sollte die Rechtsschutzversicherung um Deckungsschutz gebeten werden. Wenngleich die Obliegenheiten nach dem Eintritt des Versicherungsfalles in der Praxis sehr großzügig gehandhabt werden, ist der Rechtsanwalt verpflichtet[64] und der Mandant gut beraten, wenn er alle Obliegenheiten einhält. Die grenzenlose Weite der sprachlichen Fa...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / 3. Erstberatung

Rz. 34 Kommt gemäß § 34 Abs. 1 S. 1 RVG eine Vergütungsvereinbarung zustande, ergibt sich auch im Falle einer Erstberatung die Höhe der Vergütung aus dieser Vereinbarung. Kommt eine solche Vergütungsvereinbarung nicht zustande, verweist § 34 Abs. 1 RVG auf die Vorschriften des bürgerlichen Rechts.[17] § 34 Abs. 1 RVG enthält ferner Regelungen zum Verbraucherschutz. Ist der M...mehr

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Literaturverzeichnis

Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG, Online-Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 16. Aufl. Stand 2014 (zit.: RMOLK RVG-Bearbeiter) Bertelsmann, Gegenstandswerte in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, 2000 Borgmann/Jungk/Schwaiger, Anwaltshaftung, 6. Aufl. 2020 Brieske, Die anwaltliche Honorarvereinbarung, 2 Aufl. 2006 Buschbell, Rationelle Rechtsschutzkorrespondenz, ...mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderheiten bei Entgeltfortzahlung, Urlaub und Beteiligung des Betriebsrats

Zusammenfassung Überblick Teilzeitmodelle gehören inzwischen zum "Standardrepertoire" der betrieblichen Praxis. Neben der "klassischen" Form der Teilzeitarbeit mit (ggf. auch ungleichmäßig) verkürzten und/oder verringerten Arbeitstagen sind hier unter anderem die Teilzeitvarianten der Blockteilzeit (z. B. "jede 2. Woche frei") oder der langzyklischen (Block-)Teilzeitarbeit in...mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 3.2 Mitbestimmung über Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen zu Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage. Danach steht dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht bei der Vereinbarung der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG zu....mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 3.1 Grundsätze

Der Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes erstreckt sich auch auf Teilzeitarbeitnehmer, sofern diese nicht als Organvertreter oder Leitende Angestellte nach § 5 Abs. 2 bis 4 BetrVG aus dem persönlichen Geltungsbereich des Gesetzes herausfallen. Teilzeitbeschäftigte sind damit bei Betriebsratswahlen nach Maßgabe von § 7 BetrVG (aktiv) wahlberechtigt und gemäß § 8 Bet...mehr