Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.1 Einleitung der Wahl/Erlass des Wahlausschreibens

Rz. 32 Allgemeines zur Einleitung der Wahl Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten (§ 18 Abs. 1 Satz 1 BetrVG), also das Wahlausschreiben unverzüglich zu erlassen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 WO BetrVG). Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB). Spätestens 6 Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe erlässt der Wahlvorstand ein Wahlausschreiben, das vom ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.3.1 Die Vorbereitung der vereinfachten 2-stufigen Wahl

Rz. 54 Einladung zur ersten Wahlversammlung Die Betriebsratswahl wird im 2-stufigen vereinfachten Wahlverfahren durch eine Einladung zur (ersten) Wahlversammlung in Gang gesetzt. Einladen können (mindestens) 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft (§ 17a, § 16 Abs. 3 BetrVG, § 28 Abs. 1 Satz 1 WO BetrVG). Im Betrieb vertreten is...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.3.3 Aufgaben zwischen erster und zweiter Wahlversammlung

Rz. 56 In der Woche zwischen Ende der ersten Wahlversammlung zur Wahl eines Wahlvorstands und der zweiten Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats fallen für den Wahlvorstand nur wenige Aufgaben an: Bekanntgabe von Wahlausschreiben, Wählerliste und Wahlvorschlägen Wurden Wahlausschreiben, Wählerliste und die zulässigen Wahlvorschläge nicht schon während der Wahlversammlung an...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2 Einstufiges vereinfachtes Wahlverfahren

Rz. 49 Das einstufige vereinfachte Wahlverfahren findet statt, wenn der Wahlvorstand durch den amtierenden Betriebsrat gebildet wird, den Gesamtbetriebsrat oder, wenn es einen solchen nicht gibt, durch den Konzernbetriebsrat eingesetzt wird, das Arbeitsgericht den Wahlvorstand durch gerichtlichen Beschluss einsetzt oder wenn Arbeitgeber und Wahlvorstand in Betrieben mit in der R...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.2 Einreichung der Wahlvorschläge

Rz. 35 Gewählt wird zwingend auf der Grundlage von Wahlvorschlägen (§ 14 Abs. 3 BetrVG). Die Wahlordnung bezeichnet die Wahlvorschläge im regulären Wahlverfahren als "Vorschlagslisten" (s.h. § 6 WO BetrVG). Kreis der Vorschlagsberechtigten Vorschlagsberechtigt sind alle aktiv wahlberechtigten Arbeitnehmer des Betriebs. Das bedeutet, dass auch die Mitglieder des amtierenden Bet...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.5 Sonderfall: Betriebsratsloser Betrieb

Rz. 25 Vorrang der Bestellung durch Gesamt- oder Konzernbetriebsrat Der Gesamtbetriebsrat oder – falls ein Gesamtbetriebsrat nicht existiert – der Konzernbetriebsrat hat in betriebsratslosen Betrieben einen Vorrang für die Bestellung des Wahlvorstands (§ 17 Abs. 1 BetrVG und § 17 Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz. BetrVG). Die Ursache, weshalb kein Betriebsrat existiert, ist uner...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.1 Verhältniswahl, Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten

Rz. 42 Die Stimmabgabe Stehen mehrere Vorschlagslisten zur Auswahl, kann der Wähler seine Stimme nur für eine der als gültig anerkannten Listen abgeben. Abgestimmt wird durch Abgabe von Stimmzetteln. Wahlumschläge sind nur für Briefwahl vorgesehen ( § 24 WO BetrVG). Bei der Präsenzwahl hat der Wähler seinen Stimmzettel so zu falten, dass nicht erkennbar ist, wie abgestimmt wu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.3.2 Die erste Wahlversammlung

Rz. 55 Die erste Wahlversammlung dient zur nahezu umfassenden Vorbereitung der eigentlichen Betriebsratswahl. Zeitpunkt und Ort der Wahlversammlung, Verdienstausfall Die (erste) Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands findet wie die (einzige) Wahlversammlung im einstufigen vereinfachten Wahlverfahren während der Arbeitszeit statt, soweit nicht die Eigenart des Betriebs eine...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2.2 Von der Einleitung der vereinfachten einstufigen Wahl bis zum Wahltag

Rz. 51 Einleitung der Wahl/Erlass des Wahlausschreibens Auch im vereinfachten Wahlverfahren kommt dem Erlass des Wahlausschreibens besondere Bedeutung zu. Mit ihm gilt die Betriebsratswahl als eingeleitet (§ 36 Abs. 2 WO BetrVG). Für den Erlass des Wahlausschreibens gibt es nur wenige Vorschriften. Vor allem ist (neben dem Inhalt) festgelegt, dass der Wahlvorstand das Wahlauss...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8 Wahlschutz

Rz. 59 § 20 Abs. 1 und 2 BetrVG verbieten die Behinderung und Beeinflussung von Betriebsratswahlen. Die Verbote richten sich gegen jedermann, also sowohl gegen Arbeitgeber als auch gegen Arbeitnehmer und die Gewerkschaften; auch konkurrierenden Arbeitnehmer sind die entsprechenden Handlungen verboten. Eine Wahl wird unzulässig behindert, wenn durch ein rechtswidriges Verhalte...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Welches Wahlverfahren ist einschlägig?

Rz. 15 Da das Betriebsverfassungsgesetz zwischen dem vereinfachten Wahlverfahren für Kleinbetriebe mit in der Regel zwischen 5 und 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern und dem regulären Wahlverfahren für die Betriebe mit regelmäßig mehr als 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern[1] unterscheidet[2], muss die anzuwendende Variante des Wahlverfahrens möglichst frühzeitig festgestell...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.5 Keine Einreichung gültiger Wahlvorschläge, Mangel an Wahlbewerbern

Rz. 38 Sind innerhalb der zweiwöchigen Vorschlagsfrist des § 6 Abs. 1 Satz 2 WO BetrVG keine gültigen Wahlvorschläge eingereicht worden, hat dies der Wahlvorstand sofort in der gleichen Weise bekannt zu machen wie das Wahlausschreiben. Ferner hat er eine Nachfrist von einer Woche für die Einreichung von Vorschlagslisten zu setzen (§ 9 Abs. 1 Satz 1 WO BetrVG). In der Bekannt...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Vereinbarung des vereinfachten Wahlverfahrens in Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern

Rz. 18 In Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der nach den Regeln für die reguläre Wahl eingesetzte Wahlvorstand die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens zu vereinbaren. Die Vereinbarung zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber ist freiwillig und nicht erzwingbar. Ist eine Seite nicht zu der Verein...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Vorbereitung der regulären Wahl

Rz. 19 Nach Feststellung, wann ein Betriebsrat gewählt wird, kann die reguläre Wahl vorbereitet werden. Im Folgenden werden die Schritte bis zur Wahl chronologisch beschrieben. 4.1 Bestellung des Wahlvorstands Rz. 20 Das zentrale Gremium bei den Betriebsratswahlen ist der Wahlvorstand. Ihm obliegen nahezu alle Aufgaben bei der Durchführung. Aus diesem Grund steht am Anfang jed...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2.5 Auflösung durch gerichtliche Entscheidung, § 13 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG

Rz. 12 Das Arbeitsgericht kann den Betriebsrat auf Antrag durch Beschluss gemäß § 23 Abs. 1 BetrVG wegen grober Verletzung der gesetzlichen Pflichten auflösen. Mit Rechtskraft des Beschlusses ist das Betriebsratsamt beendet. Die Neuwahlen müssten nach diesem Zeitpunkt nach den Regeln des § 17 BetrVG durch die Bestimmung bzw. Wahl eines Wahlvorstandes durch einen etwaigen Ges...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2.1 Wesentliche Änderung der Beschäftigtenzahl, § 13 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG

Rz. 8 Eine außerordentliche Betriebsratswahl findet statt, wenn vom Tage der Wahl an gerechnet mit Ablauf von 24 Monaten die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um 50, gestiegen oder gesunken ist. Entscheidend ist die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer. Die Veränderung der Belegschaftsstärke muss eine doppelte Voraussetzu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.1 Zeitpunkt der Bestellung

Rz. 21 In Betrieben, in denen bereits ein Betriebsrat vorhanden ist, bestellt dieser spätestens 10 Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit den Wahlvorstand. Wann die regelmäßige Amtszeit endet, ergibt sich aus § 21 BetrVG. Die gesetzliche Frist ist eine Mindestfrist, sodass der Wahlvorstand ohne Weiteres auch früher bestellt werden kann. Dies ist sogar ratsam, wenn die ordnungsgem...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.3.4 Die zweite Wahlversammlung und Aufgaben nach der Wahl

Rz. 57 Der Ablauf der (zweiten) Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats und die Aufgaben des Wahlvorstands nach dieser Wahlversammlung einschließlich der Abwicklung der nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe entsprechen denen im einstufigen vereinfachten Wahlverfahren.[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2.2 Sinken der Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl, § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG

Rz. 9 § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG sieht Neuwahlen vor, wenn die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die in § 9 BetrVG gesetzlich vorgeschriebene Zahl gesunken ist. Ein kurzzeitiges Absinken der Mitgliederzahl, etwa weil einzelne Betriebsratsmitglieder vorübergehend an der Ausübung des Amts verhindert sind (z. B. wegen Krankheit...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Betriebsverfassungsgesetz kennt 2 grundlegend verschiedene Wahlverfahren, das reguläre und das vereinfachte Wahlverfahren. Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz[1] wurde der Anwendungsbereich des vereinfachten Wahlverfahrens ausgeweitet, es gilt nun für Betriebe mit bis zu 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern[2] (§ 14a BetrVG). Im Bereich von 101 bis 200 Wahlbere...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.6 Weitere Voraussetzungen für Unterstützungskassen als soziale Einrichtungen

Rz. 80 Nach § 3 Nr. 1 KStDV dürfen bei Unterstützungskassen die Leistungsempfänger nicht zu laufenden Beiträgen oder sonstigen Zuschüssen verpflichtet sein. Die Finanzierung der Unterstützungskasse hat daher durch Beiträge des Trägerunternehmens und durch eigene Einkünfte der Kasse (Zinsen) zu erfolgen. Entscheidend ist das Bestehen einer Verpflichtung für die Leistungsempfä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 6.5.2 Widerrufsvorbehalte

Während ein Freiwilligkeitsvorbehalt das Entstehen einer betrieblichen Übung verhindert, entsteht bei einem Widerrufsvorbehalt eine betriebliche Übung, die der Arbeitgeber zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen beenden kann. Für einen Widerrufsvorbehalt muss zum einen genau bezeichnet sein, welche Leistungen erfasst sind, zum anderen muss eindeutig sein, unter welchen Vor...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Briefwahl

Rz. 44 In den §§ 24 bis 26 WO BetrVG ist die schriftliche Stimmabgabe geregelt. Die Briefwahl ist nur unter eingeschränkten Voraussetzungen möglich. Der Wahlvorstand darf nicht generell die Briefwahl anordnen; das gilt auch für Einheiten, die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BetrVG durch Tarifvertrag zu einem Betrieb zusammengefasst wurden. Die Durchführung einer reinen Brief...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Einköpfiger Betriebsrat

Rz. 12 Bei der Wahl eines einköpfigen Betriebsrates (5 bis 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer im Betrieb, § 9 BetrVG) findet grundsätzlich die Mehrheitswahl in gleicher Weise statt wie für die Wahl von 3, 5 oder optional 7 Betriebsratsmitgliedern.[1] Nach der geltenden Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz sind auch bei der Wahl nur eines Betriebsratsmitgliedes Betriebsrat ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Mehrheitswahl

Rz. 9 Hat der Betrieb lediglich bis zu 100 wahlberechtigte Arbeitnehmer, wurde für die Betriebsratswahl lediglich eine Vorschlagliste eingereicht oder haben Arbeitgeber und Wahlvorstand in einem Betrieb mit mehr als 100 bis zu 200 wahlberechtigten Arbeitnehmer die Anwendung des einfachen Wahlverfahrens vereinbart (§ 14a Abs. 5 BetrVG), so findet die Wahl nach den Grundsätzen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Wahlvorschläge

Rz. 13 Wahlvorschläge können von wahlberechtigten Arbeitnehmern und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften aufgestellt werden (§ 14 Abs. 3 BetrVG). Eine Betriebsratswahl, die ohne Wahlvorschläge stattfindet, ist nichtig.[1] Unter Wahlvorschlag im Sinne des § 14 BetrVG ist die Benennung einer oder mehrerer Personen für die Wahl zum Betriebsrat zu verstehen, die schriftlich...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Verhältniswahl

Rz. 7 Das Gesetz sieht vor, dass die gewählten Betriebsratsmitglieder im Normalfall nach den Grundsätzen der Verhältniswahl ermittelt werden (§ 14 Abs. 2 Satz 1 BetrVG). Eine Mehrheitswahl findet demgemäß nur statt, wenn nur ein einziger Wahlvorschlag eingereicht wurde, im Betrieb nur bis zu 100 wahlberechtigte Arbeitnehmer vorhanden sind, sodass nach § 14a Abs. 1 Satz 1 BetrV...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Geheime und unmittelbare Wahl

Rz. 3 Der Betriebsrat wird durch Wahl gebildet. Diese Wahl folgt den grundlegenden demokratischen Regeln. Es besteht deshalb keine Wahlpflicht. Die Teilnahme aller Arbeitnehmer ist freiwillig. Die 2 wichtigsten Wahlrechtsgrundsätze sind in § 14 Abs. 1 BetrVG festgeschrieben, die Grundsätze der geheimen und der unmittelbaren Wahl. 2.1 Geheime Wahl Rz. 4 Die Betriebsratswahl hat...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Allgemeine und gleiche Wahl

Rz. 6 § 14 Abs. 1 BetrVG schreibt die Grundsätze der allgemeinen und gleichen Wahl nicht fest. Dennoch ergeben sich diese beiden Grundsätze aus den allgemeinen Grundregeln für demokratische Wahlen (vgl. Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG). Diese Grundsätze besagen zunächst, dass jeder wahlberechtigte Arbeitnehmer sein Wahlrecht formal in gleicher Weise ausüben können muss. Sie besagen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Entscheidung über betriebsratsfähige Organisationseinheiten

Rz. 10 Mit den 2001 in Kraft gesetzten Änderungen der Betriebsverfassungsorganisation in § 1 BetrVG, § 3 BetrVG, § 4 BetrVG haben sich mögliche Zweifelsfragen, ob und welche organisatorische Einheit betriebsratsfähig ist, gegenüber dem früheren Rechtszustand noch vergrößert. Der Gesetzgeber hat dem Rechnung getragen und das arbeitsgerichtliche Entscheidungsverfahren des § 18...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.1 Einleitung der Wahl

Rz. 2 Der Wahlvorstand ist verpflichtet, die Betriebsratswahl unverzüglich[1] einzuleiten. Mit der Wahlvorbereitung hat er unmittelbar nach seiner Bestellung zu beginnen. Für die vereinfachte Wahl in 2 Wahlversammlungen[2] enthalten § 30 Abs. 1 WO BetrVG, § 31 Abs. 1 WO BetrVG eine weitere Konkretisierung dieser Pflicht: Der Wahlvorstand hat das Wahlausschreiben bereits in d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.3 Feststellung des Wahlergebnisses

Rz. 5 Nach Abschluss der Wahl hat der Wahlvorstand festzustellen, wer gewählt wurde. Dazu hat er die Stimmen öffentlich auszuzählen, das Ergebnis zu ermitteln und dieses bekanntzugeben; die Öffentlichkeit ist nur gewahrt, wenn vorher Ort und Zeitpunkt der Stimmauszählung im Betrieb öffentlich bekannt gemacht wurden.[1] Die Öffnung der für die Briefwahl verwendeten Freiumschl...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Aufgaben des Wahlvorstands

Rz. 1 § 18 Abs. 1 Satz 1 BetrVG und § 18 Abs. 3 BetrVG umreißen die Pflichten des Wahlvorstands in groben Zügen; die Konkretisierung erfolgt durch die Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz. Nach § 18 Abs. 2 BetrVG kann bei Zweifeln über die Frage, ob eine betriebsratsfähige Organisationseinheit vorliegt, das Arbeitsgericht angerufen werden.[1] Die abschließende Verpflicht...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.2 Verbot der Wahlbeeinflussung

Rz. 4 Niemand darf ferner Nachteile androhen oder zufügen oder Vorteile gewähren oder versprechen, um die Wahl zu beeinflussen.[1] Eine unzulässige Beeinflussung liegt unter anderem vor, wenn eine Gewerkschaft einem Arbeitnehmer mit dem Ausschluss droht, falls dieser ein bestimmtes gewünschtes Verhalten an den Tag legt oder unterlässt. Zulässig ist es allerdings, wenn die Gew...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Ersetzung des Wahlvorstands durch das Arbeitsgericht

Rz. 6 Wenn der Wahlvorstand seinen Pflichten, die Wahl unverzüglich einzuleiten, sie durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen, nicht nachkommt, dann kann er durch das Arbeitsgericht auf Antrag ersetzt werden. Diese Konsequenz kann gezogen werden, wenn eine Untätigkeit oder Säumigkeit des Wahlvorstands Wahlverzögerungen zur Folge hat.[1] Bei geringeren Pflichtverstöße...mehr

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Arbeitsvertragliche Einheit... / 6 Mitbestimmung des Betriebsrats

Die Verwendung arbeitsvertraglicher Einheitsregelungen als solche unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats. Die Entscheidung, ob Arbeitsbedingungen individuell oder durch eine Einheitsregelung vereinbart werden, liegt allein beim Arbeitgeber. Die Inhalte des Vertrags, ob individuell ausgehandelt oder einheitlich vereinbart, können mitbestimmungspflichtig sein, wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsanweisung / 5 Mitbestimmung des Betriebsrats

Grundsätzlich sind Arbeitsanweisungen mitbestimmungsfrei. Sie konkretisieren "nur" die vertragliche Arbeitspflicht der Beschäftigten.[1] Die Arbeitsanweisungen haben keinen kollektiven Charakter, sondern dienen ausschließlich der Konkretisierung der Ausführung der Tätigkeiten, zu denen sich die Beschäftigten arbeitsvertraglich jeweils verpflichtet haben. Dies gilt auch dann,...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gesamtzusage / 6 Mitbestimmung

In Betrieben mit Betriebsrat spielen Gesamtzusagen nur noch eine geringe Rolle, da dem Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG bei der Errichtung von Sozialeinrichtungen und nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der betrieblichen Lohngestaltung ein Mitbestimmungsrecht zusteht. Zu der Errichtung von Sozialeinrichtungen zählt neben dem Bau eines Betriebskindergartens auch die be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gleichbehandlungsgrundsatz / 4 Der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz

§ 75 Abs. 1 BetrVG bestimmt, dass die im Betrieb tätigen Personen nicht benachteiligt werden dürfen. Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass unterschiedliche Behandlungen von Personen insbesondere wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts oder ihrer ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.2 Gewährung von Erholungs- und Sonderurlaub

Bei der Gewährung von Erholungs- und Sonderurlaub hat der Arbeitgeber den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten, sofern er nach allgemeinen Richtlinien verfährt. Dies gilt sowohl für die Dauer des Erholungsurlaubs als auch für dessen zeitliche Festlegung. Gewährt der Arbeitgeber aufgrund allgemeiner Richtlinien der Belegschaft oder bestimmten Arbeitnehmergruppen Sonderurlaub...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.4 Direktionsrecht

Bei der Ausübung des Direktionsrechts muss der Arbeitgeber ebenfalls den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Das Direktions- oder Weisungsrecht gibt dem Arbeitgeber die Befugnis, durch einseitige Anordnungen die im Arbeitsvertrag nur rahmengemäß umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers nach Zeit, Ort und Art der Leistung näher zu bestimmen. Er kann auch einen Wechsel...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Digitale Formate in der Arb... / 2.1.4 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

In Krankheitsfällen mit längerfristiger Arbeitsunfähigkeit über 6 Wochen sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitenden ein BEM anzubieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Dabei haben Arbeitgeber und andere BEM-Beteiligte, wie Führungskräfte, Betriebsrat oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit, jedoch kein Recht, Diagnosen oder Einzelheiten zur Krankheit zu erfahren. Ohne die Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsanweisung / 6 Einordnung zum Direktionsrecht

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers geht noch über die Anwendungsfälle der Arbeitsanweisung hinaus und kann durchaus zu Änderungen im Arbeitsverhältnis führen, die einseitig, also auch ohne die Zustimmung der Beschäftigten im Einzelfall angeordnet werden können. Praxis-Beispiel Örtliche Versetzung Ist im Arbeitsvertrag eine örtliche Versetzungsklausel enthalten, kann der Arbe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Digitale Formate in der Arb... / 2.4.1 Gefährdungsbeurteilung

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung arbeiten Führungskräfte, Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und weitere fachkundige Personen oft eng zusammen. Dabei ist die direkte Präsenz am Arbeitsplatz nicht bei allen Arbeitsschritten erforderlich. So lassen sich z. B. die Erfassung der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten, die Ermittlung der Gefährdungen, die Beu...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Digitale Formate in der Arb... / 2.4.3 Digitale (Virtuelle) Betriebsbegehung

Eine digitale Betriebsbegehung wird erforderlich, wenn neben den internen Teilnehmern vor Ort (wie Führungskräfte, Betriebsrat, Sicherheitsbeauftragte) auch externe Personen (wie Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt oder außerbetriebliche Techniker) beteiligt werden sollen. Dabei gehen die internen Beteiligten mit einer Digitalkamera oder Tablet durch den Betrieb un...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.9.4 Personelle Kontinuität des Betriebsrats

Rz. 306 Steht ein Betriebsratsmitglied in einem befristeten Arbeitsverhältnis, das während der Amtszeit des Betriebsrats endet, kann der Arbeitsvertrag befristet verlängert werden, wenn der weitere befristete Arbeitsvertrag zur Sicherung der personellen Kontinuität des Betriebsrats geeignet und erforderlich ist.[1] Dies kommt i. d. R. nur dann in Betracht, wenn die befristet...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.2.3.6 Mitbestimmung

Rz. 115a Wird der Arbeitnehmer auf Grund einer Hinausschiebensvereinbarung nach § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB VI über die Regelaltersgrenze hinaus weiterbeschäftigt, liegt darin eine Einstellung i. S. v. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, die ggf. der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer mit Zustimmung des Betriebsrats bereits länger als 5 J...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.10 Befristungen nach § 14 Abs. 2 TzBfG mit Betriebsratsmitgliedern

Rz. 362 § 14 Abs. 2 TzBfG gilt auch für Mitglieder des Betriebsrats. Deren nach § 14 Abs. 2 TzBfG sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse enden ebenso wie diejenigen anderer Arbeitnehmer mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Unionsrechtliche Vorgaben gebieten insoweit keine einschränkende Auslegung der Vorschrift.[1] Die unionsrechtlichen Vorgaben von Art. 7 und A...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.3.2.1 Prognose

Rz. 112 Teil des Sachgrunds der Vertretung ist die Prognose des Arbeitgebers über den voraussichtlichen Wegfall des Vertretungsbedarfs bei der Rückkehr des Vertretenen an den Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber kann grundsätzlich davon ausgehen, dass der vorübergehend durch Krankheit, Urlaub oder ähnliche – aus Sicht des Arbeitgebers "fremdbestimmte" – Gründe an der Arbeitsleistun...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.4.5 Übernahme nach erfolgreicher Ausbildung

Rz. 90 Ein Anspruch des Auszubildenden auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach erfolgreicher Beendigung des Ausbildungsverhältnisses besteht grundsätzlich nicht. Etwas anderes kann sich aus einer tariflichen Regelung oder aus einer einzelvertraglichen Vereinbarung ergeben.[1] Eine gesonderte gesetzlich Regelung enthält § 78a BetrVG für Auszubildende, die Mitglied einer Ju...mehr