Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang / 6 Stellung des Betriebsrats

Im Hinblick auf die Rechtsstellung des Betriebsrats nach einem Betriebsübergang ist zu unterscheiden, ob der Betrieb seine Identität behält oder sie nach Betriebsübergang verliert. Bei Fortbestand der Identität des Betriebs tritt der neue Betriebsinhaber betriebsverfassungsrechtlich in die Arbeitgeberstellung des alten Inhabers ein. Es ändert sich an der betriebsverfassungsr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Crowdworking / Zusammenfassung

Begriff Hinter dem Arbeitsmodell "Crowdworking" steht das Konzept, dass Unternehmen einzelne Aufträge oder Projekte, wie beispielsweise Texterstellung, Datenrecherche, IT-Dienstleistungen, Design- oder andere Arbeitsleistungen, über Internet-Plattformen vergeben. Es kann sich aber auch um ortsgebundene Tätigkeiten handeln, wie Reinigungsdienste oder Personenbeförderung. Ein ...mehr

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Beruf und Familie: Vereinba... / 5.3.2 Wichtige Multiplikatoren einbinden

Hat ein Unternehmen sich für die Einführung von lebensphasen- und familienorientierten Maßnahmen entschieden, gilt es, alle wichtigen Multiplikatoren mit einzubeziehen. Hierzu können neben der Geschäftsführung und Personalabteilung möglicherweise Betriebsräte und Betriebsärzte zählen. Gemeinsam wird mit dem externen Anbieter ein Konzept dazu, wie der neue Service im Unterneh...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 3.5 Bewertung von teilfertigen und fertigen Gewerken

Der Baufortschritt von Gewerken ist aus dem Baukonto ersichtlich. Fertige wie auch teilfertige Arbeiten sind in der Bilanz zu erfassen. Teilfertige und noch nicht abgerechnete Leistungen Teilfertige und noch nicht abgerechnete Leistungen sind grundsätzlich mit den Herstellungskosten zum Bilanzstichtag auszuweisen.[1] Die Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes umfassen Mater...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang / 4.1 Kollektivrechtliche Folgen

Außerordentlich kompliziert sind die kollektivrechtlichen Folgen. Nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB werden die Rechtsnormen einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags, die im abgebenden Betrieb normativ galten, nach Übergang des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich Inhalt der Arbeitsverträge und wirken somit als vertragliche Regelungen weiter. Die in die Arbeitsverträge t...mehr

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Arbeitskampfrecht / 17.2 Mitbestimmungsrechte in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten

Auch im Bereich der sozialen[1] und wirtschaftlichen[2] Angelegenheiten bleiben die Rechte aus § 87 BetrVG im Grundsatz ungeschmälert bestehen. Nur dann, wenn in Reaktion auf das Arbeitskampfgeschehen im eigenen Betrieb Kurzarbeit eingeführt werden soll, kann der Arbeitgeber dies ohne Zustimmung des Betriebsrats – aber auch ohne Unterstützung durch die Agentur für Arbeit – t...mehr

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Arbeitskampfrecht / 17.1 Mitbestimmung bei arbeitskampfbezogenen personellen Einzelmaßnahmen

Als arbeitskampfbezogene personelle Einzelmaßnahmen, bei denen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats[1] nach § 99 BetrVG modifiziert sein kann, kommen insbesondere in Betracht Versetzungen für die Dauer des Arbeitskampfes, um die Arbeitsplätze von streikenden Arbeitnehmern anderweit durch Arbeitswillige oder nicht zum Streik aufgerufene Beschäftigte zu besetzen, Neueinstell...mehr

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Arbeitskampfrecht / 17 Die Mitbestimmungsrechte während Streik und/oder Aussperrung

Die Rechtsprechung geht davon aus, dass das Betriebsverfassungsgesetz und die sich aus ihm ergebenden Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte auch während eines Arbeitskampfes gelten. Das Betriebsverfassungsgesetz enthält hier keine Bereichsausnahme. Einschränkungen der gesetzlichen Rechte bedürfen einer arbeitskampfrechtlichen Rechtfertigung. Hiervon ausgehend sind einzelne M...mehr

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Arbeitskampfrecht / 8 Streiks um Firmentarifsozialpläne

Die deutschen Kampfregeln und ihre internationalrechtliche Vertretbarkeit kann man bei der rechtlichen Bewältigung des Phänomens "Streik um Firmentarifsozialpläne" insgesamt infrage stellen. Die Rechtslage ist hier aber für die nationale Praxis im Wesentlichen geklärt. Tatsächlicher Hintergrund sind die immer wieder aufbrechenden kollektiven Auseinandersetzungen im Zusammenh...mehr

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KI: Automatisierte Transkri... / 3 Mitbestimmung

Besteht ein Betriebsrat, wird dieser in aller Regel umfassend zu beteiligen sein, bevor die Funktionalität aktiviert werden kann. Es besteht das übliche Unterrichtungsrecht nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG . Auch könnte ab einer gewissen Anwendungsbreite die spezielle Norm § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG (Planung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen einschließlich des Einsatzes vo...mehr

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KI: Automatisierte Transkri... / 2.1 Betriebsvereinbarung als Grundlage

Besteht ein Betriebsrat, kommt als Grundlage der Transkription eine Betriebsvereinbarung infrage.[1] Eine solche wäre wegen § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ohnehin abzuschließen bzw. bestehende IT-Betriebsvereinbarungen entsprechend zu ergänzen. Hierin könnten beispielsweise bestimmte Gesprächsarten (etwa Projektmeetings/Dailys) pauschal für die Transkription zugelassen und für verb...mehr

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Arbeitskampfrecht / 10.6 Personelle Grenzen für die Befugnis zur Aussperrung

Die Aussperrungsbefugnis der Arbeitgeberseite kann Arbeitnehmer unabhängig davon betreffen, ob sie gewerkschaftlich organisiert sind oder nicht. Alle Arbeitnehmergruppen können im beschriebenen Rahmen der Verhältnismäßigkeit[1] rechtmäßig ausgesperrt werden. Eine selektive Aussperrung, die sich nur gegen Mitglieder der streikleitenden Gewerkschaft richtete, während nichtorga...mehr

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Arbeitskampfrecht / 11.1 Weiterarbeit mit alten und neu eingestellten Arbeitnehmern

Nur Arbeitnehmer, die Mitglieder der streikleitenden Gewerkschaft sind, haben Anspruch auf Streikunterstützung, die je nach Inhalt der Gewerkschaftssatzung unterschiedlich große Teile des Lohnausfalls ausgleicht. Deshalb folgen insbesondere unter den Nichtorganisierten in der Regel nicht alle zum Streik aufgerufenen Arbeitnehmer dem Streikaufruf. Der Arbeitgeber kann auf die...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.6.2 Die Bedeutung der Arbeitskampfrisikolehre für die von einem Streik mittelbar Betroffenen

Die Lehre von der Verteilung des Arbeitskampfrisikos[1] kann in Drittbetrieben nicht ohne weiteres so angewendet werden, wie sie nach herrschender Rechtsauffassung innerhalb des (teil-)bestreikten Unternehmens gilt. Die Lage ist hier ähnlich wie bei der Behandlung indirekter und direkter Streikarbeit. Bei indirekter Streikarbeit in Drittunternehmen kann man nicht ohne Weiter...mehr

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KI: Automatisierte Transkri... / Zusammenfassung

Überblick Die automatisierte Transkription von Gesprächen bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmen und Beschäftigte. Es gibt verschiedene Anwendungsfelder wie Bewerbungs- und Personalgespräche, Schulungen und Projektmeetings. Unternehmen können dadurch beispielsweise die Arbeitsabläufe deutlich effizienter gestalten und für mehr Nachvollziehbarkeit sorgen. Hierfür ist es u...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Automatisierte Transkri... / 2.2 Einwilligung des Beschäftigten als Grundlage

Besteht kein Betriebsrat oder deckt eine bestehende Betriebsvereinbarung bestimmte Anwendungsfälle nicht ab (z. B. Wahlrecht der Beschäftigten), wird die Einwilligung des Beschäftigten erforderlich sein, um die Transkription datenschutzrechtlich zu rechtfertigen. Sie erscheint zum Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts grundsätzlich als die geeignetste Rechtsgru...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Automatisierte Transkri... / 2.3 Transkription ohne Einwilligung – sog. Widerspruchslösung

Mit Blick auf verschiedene Äußerungen der Datenschutzaufsichtsbehörden zu Gesprächsaufzeichnungen[1] scheint keine andere Rechtsgrundlage als die Einwilligung oder – bei Bestehen eines Betriebsrats – die Betriebsvereinbarung greifbar. Am risikoärmsten ist die Transkription nach aktueller Rechtslage also nur mit der Einwilligung umsetzbar. Hinweis Alternative Rechtsgrundlagen F...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schrittweise Einführung ein... / 4.1.1 Strukturen im BGM

Ist in einem Unternehmen die Entscheidung gefallen, ein BGM einzuführen, ist i. d. R. der erste Schritt die Bildung einer Arbeitsgruppe – der sog. Arbeitskreis Gesundheit oder Steuerungskreis. Dieser fungiert von nun an primär als Anlauf- und Koordinierungsstelle für das BGM und steuert und überwacht das gesamte Projekt. Wie bereits in Abschn. 2 dargestellt, kann insbesonder...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 6.4.3.2 Die Pflicht zu Notdienst- und Erhaltungsarbeiten

Das zuletzt angesprochene Beispiel spielt auch eine Rolle, wenn es um eine weitere Ausprägung des Gebots fairer Kampfführung und des Verbots, mit Streiks die Unternehmenssubstanz existentiell zu gefährden, geht: Es muss sichergestellt sein, dass auch während eines Streiks Notdienst- und Erhaltungsarbeiten durchgeführt werden.[1] Notdienstarbeiten sind betriebliche Tätigkeiten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Disability Management / 2 Disability Manager

Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bildet mit weiteren Partnern Disability Manager aus und verleiht geprüften Managern die Zulassung. Das Zertifikat gilt für ein Jahr, regelmäßige Weiterbildungen sind Pflicht. Inzwischen gibt es viele sog. "Certified Disability Management Professionals" (CDMP), meist Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsrä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 2 Voraussetzungen des Verfahrens

Rz. 3 Ein Verfahren nach § 126 InsO kommt zunächst in Betracht, wenn in einem Betrieb kein Betriebsrat existiert; der Insolvenzverwalter kann in diesen Fällen unverzüglich einen entsprechenden Antrag stellen. Rz. 4 Die gleiche Möglichkeit besteht, wenn zwar ein Betriebsrat existiert, aber innerhalb von 3 Wochen nach Verhandlungsbeginn oder nach schriftlicher Aufforderung zu e...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.3 Betriebsratsanhörung

Rz. 47 Existiert im Kleinbetrieb ein (aus einer Person bestehender, § 9 BetrVG i. V. m. § 23 Abs. 1 Sätze 2 und 3 KSchG) Betriebsrat (Betriebsobmann, -obfrau), so ist dieser vor der Kündigung zu hören (§ 102 Abs. 1, 2 BetrVG). An die Intensität der Anhörung dürften dieselben Anforderungen zu stellen sein, die im Fall der Kündigung während der Wartezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG) gel...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 125 InsO stellt eine Sonderregelung zu § 1 KSchG für den Fall dar, dass der Insolvenzverwalter eine Betriebsänderung, insbesondere einen Personalabbau, beabsichtigt und mit dem zuständigen Betriebsrat einen entsprechenden Interessenausgleich abschließt. Ziel der Vorschrift ist es, die zügige Durchführung von Sanierungsmaßnahmen zu gewährleisten.[1] Vor der Eröffnung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 4 Verhältnis des § 125 InsO zu anderen Vorschriften

Rz. 12 Der Arbeitnehmer kann im Kündigungsschutzverfahren verlangen, dass ihm die Gründe mitgeteilt werden, die zu der getroffenen Sozialauswahl geführt haben (§ 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG). Dazu gehören auch die betrieblichen Interessen, mit denen der Insolvenzverwalter die Herausnahme vergleichbarer Arbeitnehmer aus der Sozialauswahl begründen will.[1] Rz. 13 Gesetzlicher Sonder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 6 Die Rechtsfolgen des § 125 InsO entsprechen weitgehend den gesetzlichen Vermutungen und Beweiserleichterungen, die auch § 1 Abs. 5 KSchG vorsieht: Rz. 7 Kommt ein Interessenausgleich mit Namensliste zwischen dem Insolvenzverwalter und dem zuständigen Betriebsrat zustande, so wird zunächst im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses vermutet, dass die Kündigung der namentl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, InsO § 127 Klage des Arbeitnehmers

Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift bezieht sich auf den Fall des § 126 InsO, also auf die Situation, dass ein Interessenausgleich in der Insolvenz nicht zustande kommt, da entweder kein Betriebsrat existiert oder die Verhandlungen des Arbeitgebers mit dem zuständigen Betriebsrat scheitern. Rz. 2 Findet vor diesem Hintergrund ein Verfahren nach § 126 InsO statt, so wird dabei led...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 2 Tatbestand

Rz. 3 Voraussetzung für die Anwendung des § 125 InsO ist zunächst – ebenso wie bei § 1 Abs. 5 KSchG – eine Betriebsänderung i. S. d. §§ 111, 112 BetrVG ; bei der Insolvenz eines Kleinunternehmens mit weniger als 20 Arbeitnehmern oder eines Tendenzbetriebs nach § 118 Abs. 2 BetrVG kann der Verwalter daher nicht auf die Vorschrift zurückgreifen.[1] Rz. 4 Ferner verlangt auch § 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 3 Durchführung des Verfahrens

Rz. 6 Liegen die oben genannten Voraussetzungen vor, so kann der Insolvenzverwalter beim Arbeitsgericht beantragen festzustellen, dass die Kündigung bestimmter Arbeitnehmer durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt und die getroffene Sozialauswahl gerechtfertigt ist. Der Antrag muss die betroffenen Arbeitnehmer zweifelsfrei identifizieren.[1] Dabei muss erkenntlich s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3 Verwirkung

Rz. 10 Gegen § 242 BGB verstößt eine Kündigung, wenn ihr Grund verwirkt ist. Das Recht des Arbeitgebers zur ordentlichen Kündigung verwirkt, wenn er in Kenntnis eines Kündigungsgrunds längere Zeit untätig bleibt, d. h. die Kündigung nicht erklärt, obwohl ihm dies möglich und zumutbar wäre (sog. Zeitmoment), wenn er dadurch beim Arbeitnehmer das berechtigte Vertrauen erweckt,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Da auch während des Insolvenzverfahrens die Regelungen zum Betriebsübergang (§ 613a BGB) – in Übererfüllung der unionsrechtlichen Vorgaben[1] – im Grundsatz anwendbar bleiben[2] und damit auch der umfassende Kündigungsschutz des § 613a BGB gelten würde, wären unternehmerische Maßnahmen in der Insolvenz stark eingeschränkt. Insbesondere schränkt dieser Kündigungsschutz ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 3 Vermutungswirkung (Abs. 2)

Rz. 7 Findet ein Betriebsübergang statt, erstreckt sich gem. § 128 Abs. 2 die Vermutung nach § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO oder die gerichtliche Feststellung nach § 126 Abs. 1 Satz 1 InsO auch darauf, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht wegen des Betriebsübergangs erfolgt ist.[1] § 128 Abs. 2 InsO enthält keine materiellrechtliche Vorschrift, sondern lediglich ...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 3. Adressat (der "richtige" Betriebsrat)

Rz. 57 Die Einleitung des Verfahrens hat gegenüber dem "richtigen" Betriebsrat zu erfolgen. Die Mitteilung des Arbeitgebers ist gegenüber dem Betriebsrat, also gegenüber dem Vorsitzenden des Betriebsrats bzw. im Falle dessen Verhinderung seinem Stellvertreter gem. § 26 Abs. 3 S. 2 BetrVG, zu erklären. Hat der Betriebsrat einen besonderen Ausschuss (Personalausschuss) gebilde...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / VIII. Widerspruchsrecht des Betriebsrats – Inhalt, Ausübung und Wirkungen

Rz. 138 Der Betriebsrat kann einer ordentlichen Kündigung widersprechen, wenn einer der in § 102 Abs. 3 BetrVG genannten Gründe vorliegt. Der Widerspruch muss innerhalb einer Woche als Widerspruch erkennbar schriftlich beim Arbeitgeber erhoben werden. Dabei umfasst die Schriftform auch die Angabe der Widerspruchsgründe. Eine Bezugnahme auf einen vorangegangenen mündlichen Wi...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / D. Beteiligung des Betriebsrats nach dem KSchG gem. § 102 Abs. 7 BetrVG

Rz. 193 § 102 Abs. 7 BetrVG bestimmt, dass die Vorschriften über die Beteiligung des Betriebsrats nach dem KSchG unberührt bleiben. Dies bedeutet, dass neben dem Beteiligungstatbestand nach § 102 Abs. 1 oder Abs. 6 BetrVG die kündigungsschutzrechtlichen Beteiligungstatbestände nach §§ 3 und 17 KSchG erhalten bleiben. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Stellungn...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / C. Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen nach § 102 Abs. 6 BetrVG

Rz. 189 § 102 Abs. 6 BetrVG ermöglicht es den Betriebsparteien, zu vereinbaren, dass Kündigungen des Arbeitgebers der Zustimmung des Betriebsrats bedürfen. Der Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung kann allerdings nicht erzwungen werden, da es sich um einen Regelungsgegenstand der freiwilligen Mitbestimmung handelt. Die Betriebsvereinbarung kann für alle Arten ...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / a) Kenntnis des Betriebsrats

Rz. 67 Im Rahmen des Anhörungsverfahrens gilt als allgemeiner Grundsatz, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht über diejenigen Umstände zu informieren hat, die dem Betriebsrat bereits bekannt sind. Für die Wissenszurechnung ist der Kenntnisstand der Personen entscheidend, die zur Entgegennahme von Erklärungen nach § 26 Abs. 3 S. 2 BetrVG berechtigt oder hierzu ausdrückl...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 1. Reaktion des Betriebsrats bei der ordentlichen Kündigung

Rz. 121 Beabsichtigt der Arbeitgeber, eine ordentliche Kündigung auszusprechen, dann entscheidet der Betriebsrat nach pflichtgemäßem Ermessen, wie er hierauf reagiert. Grundsätzlich sind möglich das Erheben von Bedenken, der Widerspruch, die Zustimmung und der Verzicht auf eine Stellungnahme. a) Bedenken Rz. 122 Wenn der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken ha...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / E. Beteiligung des Betriebsrats nach § 103 BetrVG

Rz. 194 § 103 BetrVG schützt Funktionsträger, insbesondere Mitglieder des Betriebsrats und Wahlbewerber vor dem Verlust ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung durch ungerechtfertigte außerordentliche Kündigungen und Versetzungen. Eine ordentliche Kündigung ist grundsätzlich und für bestimmte Fristen ausgeschlossen. Ausnahmen gelten lediglich für den Fall der Betriebss...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / O. Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 107 Der Betriebsrat ist nach § 102 Abs. 1 S. 1 BetrVG vor der Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung nach § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG mitzuteilen. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat weder über einen tariflichen Sonderkündigungsschutz des betroffenen Arbeitnehmers aufklären, der die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung ausdrücklich "unbe...mehr

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§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / III. Einholung der Stellungnahme des Betriebsrats gem. § 17 Abs. 3 S. 2 KSchG

Rz. 41 Nach § 17 Abs. 3 KSchG ist eine Anzeige nur wirksam, wenn ihr eine Stellungnahme des Betriebsrates beigefügt wird oder der Arbeitgeber glaubhaft macht, dass er den Betriebsrat mindestens zwei Wochen vor der Anzeige gem. § 17 Abs. 2 KSchG unterrichtet hat und er den Stand der Beratung darlegt. Eine Stellungnahme nach § 17 Abs. 3 S. 2 KSchG liegt nur vor, wenn sich der ...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / V. Maßnahmen bei Bestehen eines Betriebsrats

Rz. 20 Keine unmittelbar fristgebundenen Handlungen, aber doch aus taktischen Erwägungen vor dem Zugang der Kündigungsschutzklage sinnvollerweise durchzuführende Maßnahmen, stellen die Nachforschungen bei einem bestehenden Betriebsrat in Bezug auf Ablauf und Inhalt der Betriebsratsanhörung dar. Zwar lässt sich dem Gesetz eine Verpflichtung des Betriebsrats zur Auskunftsertei...mehr

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§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / IV. Zuleitung einer Abschrift der Anzeige an den Betriebsrat gem. § 17 Abs. 3 S. 6 KSchG

Rz. 45 Nach § 17 Abs. 3 S. 6 KSchG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat eine Abschrift der Anzeige zuzuleiten, die er gegenüber der Agentur für Arbeit abgibt. Die Nichtübermittlung führt nicht zur Unwirksamkeit der im Rahmen der Massenentlassung erklärten Kündigungen.[92]mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / II. Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Rz. 172 Der Betriebsrat ist vor der Einstellung eines befristet beschäftigten Arbeitnehmers gem. § 99 Abs. 1 BetrVG zu beteiligen. Eine Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG ist auch die Verlängerung des befristeten Vertrags nach § 14 Abs. 2 und Abs. 3 TzBfG und eine unbefristete Fortsetzung des bisher befristeten Arbeitsverhältnisses oder eine Fortführung über eine vorgesehe...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / B. Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen nach § 102 Abs. 1 BetrVG

I. Geltungs- und Anwendungsbereich, Abgrenzungen Rz. 3 Die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 102 BetrVG im Geltungsbereich des BetrVG ist immer dann erforderlich, wenn der Ausspruch einer arbeitgeberseitigen Kündigung beabsichtigt ist, diese Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer i.S.v. § 5 Abs. 1 BetrVG erfolgen soll und in dem betroffenen Betrieb des Unternehme...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / I. Anhörung des Betriebsrats

Rz. 119 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.1: Anhörung des Betriebsrats An den Betriebsrat z.Hd. des/der Betriebsratsvorsitzenden – im Hause – Wir beabsichtigen, den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin _________________________ (Name, Vorname, Geburtsdatum, Familienstand, Kinder, Adresse, Stellenbezeichnung, evtl. Sonderkündigungsschutz) außerordentlich fris...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / 2. Widerspruch des Betriebsrats

Rz. 7 Der WBA nach § 102 Abs. 5 BetrVG setzt voraus, dass der Betriebsrat der ordentlichen Kündigung frist- und formgerecht widersprochen hat.mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / II. Betriebsräte

Rz. 57 Betriebsräte werden betriebsbezogen gebildet. Geht daher ein Betrieb unverändert auf einen Betriebserwerber über, bleibt der gebildete Betriebsrat im Amt und der Kündigungsschutz nach § 15 KSchG unverändert erhalten. Es gelten uneingeschränkt die allgemeinen Grundsätze (siehe § 7 Rdn 92 ff.). Entsprechendes gilt grundsätzlich auch für einen Betriebsteilübergang. Wider...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / d) Offensichtlich unbegründeter Widerspruch des Betriebsrats

Rz. 18 Die Entbindung des Arbeitgebers findet nach § 102 Abs. 5 S. 2 Nr. 3 BetrVG statt, wenn der Widerspruch des Betriebsrats offensichtlich unbegründet ist; die Unbegründetheit bei unbefangener Betrachtung sich also ohne weiteres aufdrängt.[17] Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Verstoß gegen § 95 BetrVG gerügt wird, obwohl keine Auswahlrichtlinien bestehen oder die Rüge man...mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / c) Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Rz. 30 Die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bleiben während des Arbeitskampfes grundsätzlich unverändert bestehen. Deshalb bedarf die Kündigung eines Arbeitnehmers im Regelfall weiterhin des Verfahrens nach § 102 BetrVG bzw. § 103 BetrVG. Dies ist Folge des § 74 Abs. 2 BetrVG, der die Neutralitätspflicht des Betriebsrats (jedenfalls der Mandatsausübung...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / b) Zustimmung des Betriebsrats

Rz. 111 Beabsichtigt der Arbeitgeber die außerordentliche Kündigung einer der geschützten Personen, ist gem. § 103 Abs. 1 BetrVG die Zustimmung des Betriebsrats notwendig.[234] Die Zustimmung ist Wirksamkeitsvoraussetzung und muss ausnahmslos vor Ausspruch der Kündigung vorliegen; eine nachträgliche Genehmigung ist rechtlich bedeutungslos.[235] Der Betriebsrat darf seine Zus...mehr