Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 5.2 Anwendungsbereich

Rz. 420 § 14 Abs. 4 TzBfG gilt für kalendermäßige Befristungen, Zweckbefristungen [1] und nach der ausdrücklichen Bezugnahme in § 21 TzBfG auch für auflösende Bedingungen. Dabei spielt es keine Rolle, auf welche Rechtsgrundlage die Befristung gestützt wird. Rz. 421 Deshalb bedürfen auch Befristungen und auflösende Bedingungen, die nicht nach § 14 Abs. 1 bis Abs. 3 TzBfG, sonde...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.7 Abweichungen durch Tarifvertrag (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 355 Nach § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG kann durch Tarifvertrag die Anzahl der Vertragsverlängerungen oder die Höchstbefristungsdauer abweichend von Satz 1 festgelegt werden. Das Wort "oder" in § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG ist als "und/oder" zu verstehen.[1] Das entspricht der Gesetzesbegründung, wonach tarifvertraglich eine andere (höhere oder niedrigere) Anzahl von zulässigen Ve...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.4 Altersteilzeit

Rz. 17 Bei der Altersteilzeit handelt es sich um eine durch das Altersteilzeitgesetz (ATG) geregelte Teilzeitbeschäftigung. Das ATG enthält selbst jedoch keinen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit, setzt jedoch Vorgaben für eine zu treffende Vereinbarung und regelt die Förderung der Altersteilzeit. Rz. 18 Nach § 1 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 ATG ist die Altersteilzeit die Teilzeit vo...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.1 Anwendungsbereich

Rz. 313 § 14 Abs. 2 TzBfG betrifft ausdrücklich nur die kalendermäßige Befristung des Arbeitsvertrags. Die Vorschrift gilt daher nicht für Zweckbefristungen und nach § 21 TzBfG auch nicht für auflösende Bedingungen.[1] Die Vorschrift ist auf die Befristung einzelner Vertragsbedingungen, wie z. B. eine Vereinbarung über die vorübergehende Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Verlangen des Betriebsrats

Rz. 10 Der Betriebsrat kann aufgrund eines ordnungsgemäßen Beschlusses gem. § 33 BetrVG die Versetzung oder Entlassung eines Arbeitnehmers verlangen. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann nur die Versetzung beantragt werden, wenn dies zur Herstellung des Betriebsfriedens ausreichend ist. Verlangt der Betriebsrat die Versetzung, kann er nicht die Zuweisung eines bes...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Reaktion des Arbeitgebers

Rz. 15 Der Arbeitgeber hat den Sachverhalt in eigener Verantwortung zu prüfen, wozu grundsätzlich auch die Anhörung des betroffenen Arbeitnehmers notwendig ist. Das Initiativrecht des Betriebsrats nach § 104 BetrVG schafft keinen neuen Kündigungs- oder Versetzungsgrund, sondern setzt einen solchen voraus. Es müssen also die in § 104 BetrVG niedergelegten Voraussetzungen für e...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Aufbewahrung und Verteilung der Sitzungsniederschrift

Rz. 8 Die Niederschrift gehört ebenso wie andere Unterlagen zu den Akten des Betriebsrats. Der Arbeitgeber kann weder die Aushändigung verfügen noch steht ihm ein Einsichtsrecht zu. Die Aufbewahrungspflicht geht über die Amtszeit des Betriebsrats hinaus. Von daher sind die Niederschriften dem nachfolgenden Betriebsrat weiterzugeben. Soweit die Niederschrift elektronisch erste...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Gerichtliche Entscheidung

Rz. 18 Weigert sich der Arbeitgeber, der vom Betriebsrat beantragten Maßnahme nachzukommen, kann dieser das Arbeitsgericht anrufen mit dem Antrag, den Arbeitgeber zu verpflichten, die von ihm verlangte Maßnahme durchzuführen.[1] Das Arbeitsgericht entscheidet im Beschlussverfahren. Der betroffene Arbeitnehmer ist am Verfahren beteiligt, d. h. er ist insbesondere nach § 83 Ab...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.1 Gegenstand und Bedeutung der Niederschrift

Rz. 1 Die Niederschrift ist über jede Verhandlung des Betriebsrats zu fertigen. Gemeint sind damit aber nur die Betriebsratssitzungen, auch dann, wenn hier ausnahmsweise keine Beschlüsse gefasst worden sind. § 34 BetrVG gilt entsprechend für die Ausschüsse des Betriebsrats. Die Niederschrift ist lediglich eine Privaturkunde. Sofern jedoch gegen ihren Inhalt keine Einwendungen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 104 BetrVG regelt einen Sondertatbestand der Beteiligung des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten. Nach dieser Vorschrift kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Entfernung (Entlassung oder Versetzung) betriebsstörender Arbeitnehmer verlangen. Andere konkrete personelle Maßnahmen, so etwa die Entziehung der Personalführungsfunktion, kann der Betriebsrat vom A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift

Rz. 9 Die Berechtigung, Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift zu erheben, steht allen Teilnehmern an der Sitzung zu, nicht nur den Betriebsratsmitgliedern. Die Einwendungen können sich auf alle Bestandteile der Sitzungsniederschrift beziehen, auch auf die Anwesenheitsliste. Vollständige Gegenprotokolle sind keine Einwendungen.[1] Die Einwendungen sind unverzüglich schr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.2 Verantwortlichkeit für die Niederschrift

Rz. 2 Das Gesetz regelt nicht, wer für das Erstellen der Niederschrift die Verantwortung trägt. Die fällt zunächst dem Betriebsrat als Ganzem zu, der die Befugnis hat, eines seiner Mitglieder zum Schriftführer zu bestellen und ihm so die Aufgabe zuzuweisen, die Sitzungsniederschrift zu erstellen. Demgegenüber hat der Betriebsrat keinen Anspruch darauf, dass eine nicht ihm ang...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Einsichtsrecht der Betriebsratsmitglieder

Rz. 10 Nach § 34 Abs. 3 BetrVG haben die Betriebsratsmitglieder – aber nur diese – das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats oder seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen. Ersatzmitglieder haben dieses Recht, wenn sie zu einer Sitzung eingeladen sind – bezogen auf alle Niederschriften. Einen besonderen Anlass oder Grund benötigt das Betriebsratsmitglied nicht. Das Einsichtsrec...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.3 Inhalt der Niederschrift

Rz. 4 Zwingend vorgeschrieben sind die Wiedergabe des Wortlauts der Beschlüsse und die Angabe des Stimmenverhältnisses, mit dem sie gefasst worden sind. Alle Beschlüsse sind in ihrem Wortlaut wiederzugeben, also auch die Anträge, die abgelehnt worden sind. Für jeden Beschluss, also auch die abgelehnten Anträge, ist das Stimmenverhältnis in der Sitzungsniederschrift zu dokume...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.4 Unterzeichnung der Sitzungsniederschrift

Rz. 6 Die Sitzungsniederschrift ist zwingend vom Vorsitzenden und einem weiteren Betriebsratsmitglied zu unterzeichnen. Letzteres kann der Betriebsrat bestimmen. Diese Aufgabe ist in der Regel mit der Übertragung des Amtes eines Schriftführers verbunden. Ob die Unterschrift auch durch die elektronische Form nach § 126a BGB ersetzt werden kann, ist nicht abschließend geklärt....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.5 Anwesenheitsliste

Rz. 7 Die Anwesenheitsliste, in die sich alle Teilnehmer der Sitzung – also nicht nur die Betriebsratsmitglieder, sondern beispielsweise auch der teilnehmende Arbeitgeber – einzutragen haben, ist Bestandteil der Sitzungsniederschrift und dient der Dokumentation der Anwesenheit, auch im Hinblick auf die nach § 37 Abs. 2 BetrVG fortzuzahlende Vergütung. Der Betriebsratsvorsitze...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Voraussetzungen für den Antrag

Rz. 2 Die Kündigung oder Versetzung eines Arbeitnehmers kann in 2 Fällen verlangt werden. Der Arbeitnehmer muss sich gesetzwidrig verhalten haben. Als gesetzwidriges Verhalten kommen vor allem Verstöße gegen Gesetze oder Verordnungen in Betracht, die strafbewährt sind, wie z. B. üble Nachrede, Verleumdung, Beleidigung, Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Nötigung oder Verstoß...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Beratungspflicht des Betriebsrats

Rz. 10 Wird ein Vorschlag von mindestens 5 % der Arbeitnehmer des Betriebs unterstützt, hat der Betriebsrat gemäß § 86a Satz 2 BetrVG das Thema des Vorschlags innerhalb von 2 Wochen auf die Tagesordnung einer Betriebsratssitzung zu setzen. Das Quorum von 5 % bezieht sich auf Arbeitnehmer des Betriebs, d. h. auf Arbeitnehmer im Sinne des § 5 Abs. 1 BetrVG. Dabei sind auch übe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Die Vorschrift des § 86a BetrVG ergänzt die individuellen Rechte der Arbeitnehmer im Rahmen der Betriebsverfassung. Während sich die §§ 84,85 BetrVG an den Arbeitgeber als Adressaten der Arbeitnehmerbeschwerden richten, schafft § 86a BetrVG einen Anspruch der Arbeitnehmer gegenüber dem Betriebsrat, sich unter bestimmten Voraussetzungen mit einem aus der Belegschaft sta...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Individuelles Vorschlagsrecht des Arbeitnehmers

Rz. 5 Nach dem Wortlaut des § 86a BetrVG steht jedem Arbeitnehmer das Recht zu, dem Betriebsrat Themen zur Beratung vorzuschlagen. Als Arbeitnehmer sind dabei aber nur die Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG zu verstehen, daher ist der Arbeitnehmerbegriff des § 5 Abs. 1 BetrVG zugrunde zu legen. Da § 5 Abs. 1 BetrVG keine eigene Begriffsbestimmung enthält, ist der von Rechtspre...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Erörterung während der Arbeitszeit/Teilnahme Dritter

Rz. 6 Der Arbeitnehmer kann die ihm nach § 82 BetrVG eingeräumten Rechte während der Arbeitszeit ausüben, soweit es der Arbeitsablauf gestattet.[1] Er kann verlangen, dass der Arbeitgeber die ihm obliegenden Verpflichtungen während der Arbeitszeit erfüllt. Wegen der dadurch versäumten Arbeitszeit darf der Arbeitgeber das Entgelt nicht kürzen. Rz. 7 Aus dem ausdrücklich festge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Unterrichtung und Erörterung bei Planung von Änderungen

Rz. 7 Nach § 81 Abs. 4 BetrVG hat der Arbeitgeber den einzelnen Arbeitnehmer über die auf Grund einer Planung von technischen Anlagen, von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder der Arbeitsplätze vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf seinen Arbeitsplatz, die Arbeitsumgebung sowie auf Inhalt und Art seiner Tätigkeit zu unterrichten. Hinweis "Technische Anlagen" s...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Streitigkeiten

Rz. 8 Ansprüche des Arbeitnehmers nach § 82 BetrVG sind im Urteilsverfahren einzuklagen (§ 2 ArbGG, §§ 46 ff. ArbGG [1]). Der Betriebsrat kann diese Ansprüche nicht selbständig geltend machen, weil ihm kein eigenes Recht im Verhältnis zum Arbeitgeber zusteht.[2] Der sich aus § 82 Abs. 2 S. 2 BetrVG ergebende Anspruch der Arbeitnehmer auf Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglied...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Weiterbeschäftigung / 2 Betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch

Unter bestimmten Voraussetzungen räumt § 102 Abs. 5 BetrVG während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses als Folge des Betriebsratswiderspruchs einen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung ein. Dieser Anspruch führt zur Weiterbeschäftigung unabhängig vom Ausgang des Kündigungsschutzprozesses bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss. Das Arbeitsverhältnis besteht in diese...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Weiterbeschäftigung / Zusammenfassung

Begriff Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Beschäftigung, d. h. er kann vom Arbeitgeber die Annahme seiner Arbeitsleistung verlangen. Der Beschäftigungsanspruch endet mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Oftmals besteht jedoch – insbesondere wenn es nach dem Ausspruch einer Kündigung zum Kündigungsschutzprozess kommt – zwischen Arb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Erörterung der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten

Rz. 5 Nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 BetrVG soll sich der Arbeitnehmer auch über die Möglichkeiten seines beruflichen Aufstiegs informieren können. Deshalb müssen mit ihm, auf sein Verlangen, die Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung erörtert werden. Gesprächspartner ist hierfür in der Regel nicht der unmittelbare Vorgesetzte, sondern ein Abteilungsleiter oder eine f...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Streitigkeiten

Rz. 10 Soweit der Arbeitnehmer die Erfüllung der Pflichten des Arbeitgebers aus § 81 BetrVG einklagen will, muss er dies im Urteilsverfahren nach § 2 ArbGG, §§ 46 ff. ArbGG tun. Daneben steht dem Arbeitnehmer allerdings auch ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 273 BGB zu, d. h. er kann seine Arbeitsleistung verweigern, ohne seinen Lohnanspruch zu verlieren, § 298 BGB, § 61...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Betriebsratslose Betriebe

Rz. 6 In Betrieben, in denen kein Betriebsrat besteht, sei es weil keiner gewählt wurde, sei es weil der Betrieb gar nicht betriebsratsfähig ist, hat der Arbeitgeber gemäß § 81 Abs. 3 BetrVG die Arbeitnehmer zu allen Maßnahmen zu hören, die Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer haben können. In betriebsratslosen Betrieben soll eine angemessene Beteiligu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Weiterbeschäftigung / 4 Weiterbeschäftigungsanspruch nach einer Änderungskündigung

Stimmt der Arbeitnehmer den geänderten Arbeitsbedingungen zu, die ihm mit der Änderungskündigung mitgeteilt werden, so kommt durch die Änderungskündigung eine Änderung der Arbeitsbedingungen zustande. Das hat zur Folge, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, nach Ablauf seiner individuellen Kündigungsfrist unter Berücksichtigung der geänderten Arbeitsbedingungen weiterzuarb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Stellungnahme- und Vorschlagsrecht

Rz. 2 Soweit der Arbeitnehmer durch Maßnahmen des Arbeitgebers betroffen wird, kann er auch Vorschläge für die Gestaltung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsablaufs machen (§ 82 Abs. 1 Satz 2 BetrVG). Ein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsablaufs wird dem Arbeitnehmer dadurch aber nicht eingeräumt. Gegen die Nichtberücksichtigung seiner ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 17 Da die Arbeitnehmer keinen gerichtlich durchsetzbarer Anspruch gegen den Betriebsrat auf Behandlung des Antrags haben, steht ihnen der Rechtsweg zum Arbeitsgericht insoweit nicht zur Verfügung. Allerdings kann in der Nichtbehandlung solcher Anträge eine grobe Pflichtverletzung nach § 23 Abs. 1 BetrVG gesehen werden, so dass ein Amtsenthebungsverfahren auch von mindeste...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Erörterung der Leistungen

Rz. 4 Der Arbeitnehmer kann nach § 82 Abs. 2 Satz 1 BetrVG außerdem verlangen, dass der Arbeitgeber mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen erörtert. Das Verlangen kann grundsätzlich unabhängig von einem konkreten Anlass in angemessenen Zeitabständen geltend gemacht werden. Hierdurch soll gewährleistet sein, dass der Arbeitnehmer rechtzeitig und umfassend erfährt, ob seine...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Allgemeine Unterrichtungspflicht

Rz. 2 Gemäß § 81 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über dessen Aufgabe und Verantwortung sowie über die Art seiner Tätigkeit und ihre Einordnung in den Arbeitsablauf des Betriebs individuell zu unterrichten und über die von ihm erwartete Tätigkeit zu informieren. Nach der Rechtsprechung des BAG[1] wird der Begriff des Arbeitsbereichs durch die Aufgabe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Erläuterung des Arbeitsentgelts

Rz. 3 Der Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert wird. Dieses Recht besteht neben dem gesetzlich bereits in § 108 GewO geregelten Anspruchs auf Erteilung einer Gehalts- oder Lohnabrechnung in Textform. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Berechnung des Arbeitsentgelts aufgrund varii...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Weiterbeschäftigung / 5 Geltendmachung des Weiterbeschäftigungsanspruchs

Der arbeitsvertragliche Beschäftigungsanspruch im bestehenden Arbeitsverhältnis kann im Klageweg – schon zusammen mit der Kündigungsschutzklage – geltend gemacht werden. Verweigert der Arbeitgeber die vorläufige Weiterbeschäftigung trotz einer entsprechenden Verurteilung, so wird er auf Antrag des Arbeitnehmers vom Gericht dazu durch Zwangsgeldfestsetzung nach § 888 ZPO ange...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Nachrücken beim einköpfigen Betriebsrat

Rz. 25 In Betrieben mit bis zu 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern besteht der Betriebsrat nach § 9 Satz 1 BetrVG nur aus einem Mitglied. In diesen Fällen ist stets im vereinfachten Wahlverfahren nach § 14a BetrVG und damit nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zu wählen. Die Vertretung folgt den oben dargestellten Regeln. Die frühere Besonderheit, nach der ein Ersatzmitglied...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 13 Mitbestimmung des Betriebsrats

Einstellung Einstellung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes bedeutet nicht allein der Abschluss eines Arbeitsvertrages, sondern jede Eingliederung, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebs durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen.[1] Auf das konkrete Rechtsverhältnis zum Arbeitgeber kommt es dabe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 25 BetrVG regelt das Nachrücken von Ersatzmitgliedern für endgültig ausgeschiedene (§ 25 Abs. 1 Satz 1 BetrVG) bzw. zeitweilig verhinderte (§ 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG) Mitglieder des Betriebsrats. Die Vorschrift sichert die Kontinuität der Arbeit des Betriebsrats sowie seine Beschlussfähigkeit. Rz. 2 Die Regelung gilt über § 115 Abs. 3 BetrVG auch für die Bordvertretun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Reihenfolge bei Verhältniswahl

Rz. 18 Werden bei der Wahl zum Betriebsrat mehrere Wahlvorschläge (Listen) eingereicht, erfolgt – wenn nicht der Betriebsrat im vereinfachten Wahlverfahren für Kleinbetriebe nach § 14a BetrVG zu wählen ist[1] – die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Rz. 19 In diesem Fall ist als Ersatzmitglied derjenige Wahlbewerber aus der Liste des verhinderten Betriebsratsmitgli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 2.1 Ausschreibungserfordernis

Nach allgemeinem Arbeitsrecht ist es nicht erforderlich, freie Stellen auszuschreiben und sie damit zur Wahrung der Chancengleichheit oder aus anderen Gründen jedermann zugänglich zu machen (für den Sonderfall des öffentlichen Dienstes aufgrund von Art. 33 GG, s. unten). Vorbehaltlich der Mitwirkungsrechte des Personal- bzw. Betriebsrates ist es daher Angelegenheit des Arbei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Nachrücken für Ersatzmitglieder

Rz. 16a Ist ein Ersatzmitglied selbst verhindert, ist zu differenzieren: Handelt es sich um einen Nachrücker nach § 25 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, rückt er auch dann dauerhaft in den Betriebsrat ein, wenn er selbst längerfristig arbeitsunfähig erkrankt ist.[1] Handelt es sich dagegen um einen Vertretungsfall nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, wird teilweise vertreten, dass im Fall de...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Nachrücken von Ersatzmitgliedern

Rz. 9 Das Nachrücken selbst vollzieht sich im Fall des Ausscheidens bzw. der Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds kraft Gesetzes. Eine besondere Berufung oder ein Beschluss sind nicht erforderlich.[1] Auch in den Fällen des § 22 BetrVG, in denen der Betriebsrat nur noch geschäftsführend im Amt ist, rücken Ersatzmitglieder nach. Eine gewillkürte Stellvertretung ist hingeg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 12.6 Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen

Bei Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen hat die Dienststelle sowohl die Schwerbehindertenvertretung als auch den Personalrat bzw. Betriebsrat unmittelbar nach Eingang der Bewerbung zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; die beabsichtigte Entscheidung ist den genannten Beschäftigtenvertretungen unverzüglich mitzuteilen (§ 164 Abs. 1 SGB IX, § 178 Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Rechtsstellung der Ersatzmitglieder

Rz. 5 Bis zum Eintreten eines Vertretungsfalls ist das Ersatzmitglied nicht Mitglied des Betriebsrats. Es ist nicht etwa als stellvertretendes Betriebsratsmitglied gewählt, sondern ist per definitionem (§ 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG) ein nicht gewählter Wahlbewerber. Rz. 6 Nur im Fall des Nachrückens nach § 25 Abs. 1 Satz 1 BetrVG wird das Ersatzmitglied in jeder Hinsicht ordentl...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Nachrücken für ausgeschiedene Betriebsratsmitglieder

Rz. 12 § 25 Abs. 1 Satz 1 BetrVG bezieht sich auf die Fälle des § 24 Nr. 2 bis 6 BetrVG, mit Ausnahme des § 24 Nr. 5 Alt. 2 BetrVG. In den Fällen des § 24 Nr. 1 BetrVG (Ablauf der Amtszeit) und des § 24 Nr. 5 Alt. 2 BetrVG (Auflösung des Betriebsrats aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung) vollzieht sich die Nachfolge durch Neuwahl des Betriebsrats.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 5.1 Besondere Verhaltenspflichten des Arbeitgebers

Bei schwerbehinderten Menschen und ihnen Gleichgestellten treffen nach § 164 Abs. 1 SGB IX den Arbeitgeber insbesondere folgende Pflichten: Prüfung, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können (§ 164 Abs. 1 Satz 1 SGB IX) Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob Bewerbungen schwerbehinderter Menschen bereits vorliegen, ob der Arbeitgeber mehr ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Rechtsfolgen bei fehlerhaftem oder unterbliebenem Nachrücken

Rz. 28 Wird für ein verhindertes Betriebsratsmitglied kein Ersatzmitglied geladen, ist der Betriebsrat an einer wirksamen Beschlussfassung gehindert bzw. leidet ein gefasster Beschluss an einem wesentlichen Mangel und ist damit unwirksam. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn eine Verhinderung plötzlich eintritt und es dem Vorsitzenden nicht mehr möglich ist, ein Ersatzmitglied ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Vertretung mehrerer Betriebsratsmitglieder

Rz. 21 Die Reihenfolge der Ersatzmitglieder ist zwingend. Rz. 22 Bei der Mehrheitswahl ergeben sich auch im Fall der Vertretung mehrerer Betriebsratsmitglieder keine besonderen Probleme. Für den zweiten Vertretungsfall ist von den nicht erfolgreichen Wahlbewerbern derjenige mit der zweithöchsten Stimmenzahl berufen und so weiter (§ 25 Abs. 2 Satz 3 BetrVG). Rz. 23 Bei der Verh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 12.5 Verfahrenshinweise

Damit der Personalrat sein Mitbestimmungsrecht wahrnehmen kann, muss er von der beabsichtigten Einstellungsmaßnahme "rechtzeitig und umfassend" unterrichtet werden; außerdem sind ihm die "hierfür erforderlichen Unterlagen" vorzulegen (§§ 66 Abs. 2, 70 Abs. 2 BPersVG). Die Dienststelle hat dem Personalrat somit alle Informationen zu geben, die für die Meinungsbildung nötig si...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Reihenfolge des Nachrückens

Rz. 17 Die Reihenfolge des Nachrückens von Ersatzmitgliedern regelt § 25 Abs. 2 BetrVG. Danach rückt in erster Linie der erste nicht gewählte Wahlbewerber derselben Liste nach (§ 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG); ist ein solcher nicht (mehr) vorhanden, tritt an seine Stelle der erste nicht gewählte Wahlbewerber der Liste, die den nächsten Betriebsratssitz erhalten hätte (§ 25 Abs. 2...mehr