Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

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Formwechsel des Vereins in ... / 2. Vorbereitung der Mitgliederversammlung

Zur Vorbereitung sind folgende Schritte notwendig: Erstellung eines Umwandlungsberichts durch den Vorstand nach den §§ 192, 8 UmwG. Dieser ist ab dem Zeitpunkt der Einladung in den Geschäftsräumen des Vereins auszulegen (§§ 274 Abs. 1, 230 Abs. 2 S. 1 UmwG); der Bericht ist nur dann entbehrlich, wenn alle Vereinsmitglieder notariell hierauf verzichten (§ 192 Abs. 2 UmwG); Erst...mehr

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Gesetzesradar / 4.2 Europäischer Betriebsrat

Gesetzestitel: RL 2025/2450 zur Änderung der Richtlinie 2009/38/EG betreffend die Einsetzung und Arbeitsweise Europäischer Betriebsräte (EBR-RL) Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Gesetzesradar / 1.2 Betriebliche Mitbestimmung

Gesetzestitel: Entschließung des Bundesrats zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Gesetzesradar / 1.10 Umsetzung der CSRD

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Im Wesentlichen 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben der CSRD (s. Nachhaltigkeitsberichte...mehr

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Gesetzesradar / 4.3 Europäische KI-Verordnung (AI-Act)

Gesetzestitel: EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Informationspflicht des Betriebsrats

Rz. 29 § 67 Abs. 2 Satz 2 BetrVG regelt, dass der BR dann, wenn er sich von sich aus mit einer Angelegenheit befassen will, die besonders Jugendliche und Auszubildende betrifft, diese zuvor der JAV zur Beratung zuleiten soll. I.d.R. geschieht dies durch den Vorsitzenden des BR, der dies im Rahmen der ordnungsgemäßen Vorbereitung der Sitzung zu veranlassen hat. Dadurch soll e...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Dritte Teil des BetrVG enthält in den §§ 60–73b BetrVG Regelungen über die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Bereits im BetrVG 1952 fanden sich Regelungen über die Jugendvertretung, allerdings nur in Grundzügen und unsystematisch. Das BetrVG 1972 hat diese Regelungen in einem eigenen Teil zusammengefasst und erweitert. Gleichzeitig sind die Rechte und Aufg...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Die Rechtsstellung

Rz. 16 Die JAV ist kein selbstständiges, neben dem Betriebsrat bestehendes Organ mit eigenen Vertretungsrechten.[1] Sie hat deshalb kein Recht, unabhängig vom Betriebsrat oder an ihm vorbei die Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer und Auszubildenden gegenüber dem Arbeitgeber wahrzunehmen, auch nicht in Ausnahmefällen. Die Mitglieder der JAV sind keine Mitglieder des Betri...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Aufgaben

Rz. 17 Aufgabe der JAV ist es, die besonderen Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer und der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten sowohl gegenüber dem Betriebsrat als auch – gemeinsam mit dem Betriebsrat – gegenüber dem Arbeitgeber wahrzunehmen.[1] Sie kann sich aller Angelegenheiten annehmen, die für die jugendlichen und zur Ausbildung Beschäftigten des Betriebs von Be...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 5 Gem. § 60 Abs. 1 BetrVG n. F. (= neue Fassung seit dem 18.6.2021 mit Inkrafttreten des BRModG, s. o.) ist eine JAV zu wählen, wenn in einem Betrieb i.d.R. mindestens 5 Arbeitnehmer beschäftigt sind, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden. Entscheidend ist, dass im Betrieb üblicherweise 5 oder mehr jugendl...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 61 BetrVG regelt das aktive und passive Wahlrecht zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Entsprechend der Wahlberechtigung, die gem. § 61 Abs. 1 i. V. m. § 60 BetrVG neben Jugendlichen unter 18 Jahren den zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigen zusteht, ist grundsätzlich auch die Wählbarkeit ausgestaltet. Beschäftigte, die das 25. Lebensjahr überschritten hab...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Betriebszugehörigkeit

Rz. 4 Um eine JAV zu wählen, müssen mindestens 5 Jugendliche unter 18 Jahren oder Auszubildende in einem Betrieb beschäftigt sein. Der Begriff "Betrieb" ist in demselben Sinne zu verstehen wie bei der Bildung des Betriebsrats. Auf die Kommentierung zu §§ 1 und 4 BetrVG, wird verwiesen. Anders als beim Betriebsrat kommt es jedoch für die JAV auf die Dauer der Betriebszugehöri...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.2 Auszubildende

Rz. 6 Wahlberechtigt sind darüber hinaus alle im Betrieb zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Darauf, ob sie das 25. Lebensjahr vollendet haben oder nicht, kommt es seit Inkrafttreten des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes vom 14.6.2021 (s. o. § 1, Rz. 1) nicht mehr an. Auch derjenige, der das 25. Lebensjahr bereits vollendet hat, bleibt sowohl wahlberechtigt als auch w...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Stimmenbewertung

Rz. 21 Nur, soweit es darum geht festzustellen, ob ein Beschluss des BR bzw. eines Ausschusses die erforderliche Mehrheit bekommen hat, sind die Stimmen der JAV zu berücksichtigen. Für die Frage, ob der BR bzw. der Ausschuss beschlussfähig war, kommt es auf die Stimmen der JAV nicht an. Sind die Voraussetzungen für die Stimmberechtigung der JAV im Betriebsrat gem. § 67 Abs. ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Allgemeines

Rz. 23 Zwar steht der JAV kein Recht zu, eine Sitzung des BR zu beantragen, allerdings kann sie verlangen, dass eine besondere, die Jugendlichen und Auszubildenden betreffende Angelegenheit in die Tagesordnung der nächsten BR-Sitzung aufgenommen wird. Dieses Recht räumt ihr die Regelung in § 67 Abs. 3 BetrVG ein.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 62 BetrVG regelt Größe und Zusammensetzung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Die Vorschrift ist durch das BetrVerf-ReformG vom 23.7.2001[1], in Kraft getreten am 28.7.2001, grundlegend geändert worden. Dies gilt zum einen für die Grenzzahlen, die für die Größe der JAV maßgeblich sind. Sie wurden zum Teil nicht unerheblich herabgesetzt mit der Folge, das...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeines

Rz. 3 Nicht die JAV, sondern ausschließlich der BR ist zur Ausübung von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten befugt.[1] Damit die JAV in Angelegenheiten, die sie betreffen, die Möglichkeit hat, auf Entscheidungen des BR Einfluss zu nehmen, nimmt sie mit abgestuften Beteiligungsrechten an den BR-Entscheidungen teil. § 67 Abs. 1 Satz 1 BetrVG gibt der JAV das Recht, einen Ve...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Dauer der Betriebszugehörigkeit

Rz. 12 Während gem. § 8 Abs. 1 BetrVG in den Betriebsrat nur gewählt werden kann, wer eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten aufzuweisen hat, besteht eine solche Beschränkung für die Wählbarkeit in die JAV nicht. Damit kann auch derjenige Arbeitnehmer, der jünger als 25 Jahre und erst am Tag der Wahl in den Betrieb eingetreten ist, in die JAV gewählt werden.[1] ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Allgemeines

Rz. 16 § 67 Abs. 2 BetrVG gewährt den Mitgliedern der JAV dann ein Stimmrecht im BR, wenn die von ihm zu fassenden Beschlüsse "überwiegend" jugendliche oder zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte betreffen. Dies gilt auch dann, wenn die JAV mehr Mitglieder hat als der BR.[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Folgen

Rz. 26 Sind alle Voraussetzungen erfüllt, muss der BR-Vorsitzende den beantragten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung der nächsten BR-Sitzung setzen. Diese Verpflichtung besteht allerdings nur, sofern der Antrag so rechtzeitig bei ihm eingeht, dass seine Aufnahme in die Tagesordnung der nächsten Sitzung noch möglich und zumutbar ist. Ist dies nicht der Fall, ist der Ber...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Streitigkeiten

Rz. 19 Über Streitigkeiten betreffend die Bildung einer JAV sowie ihre Zuständigkeit haben gem. § 2a ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG die Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren zu entscheiden. Dies gilt auch für Streitigkeiten zwischen JAV und Betriebsrat, z. B. über die Beteiligungsrechte gem. § 67 BetrVG. Bei der JAV handelt es sich in derartigen Verfahren um eine nach § 10 Halbsatz ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 19 Der Wahlvorstand stellt die Zahl der zu wählenden JAV ebenso fest wie die Anzahl der auf das Minderheitsgeschlecht entfallenden Sitze. Darüber hinaus ist er für die Verteilung der Sitze zuständig. Meinungsverschiedenheiten über seine Entscheidung sind im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu klären (§ 2a, §§ 80 ff. ArbGG). Wird gegen die Regelungen des Abs. 1 ode...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Teilnahmerecht eines Mitglieds

Rz. 5 § 67 Abs. 1 Satz 1 BetrVG enthält zugunsten der JAV ein allgemeines Teilnahmerecht. Danach kann die JAV einen Vertreter zu allen Sitzungen des BR entsenden. Eine Pflicht zur Teilnahme besteht nicht.[1] Rz. 6 Nach dem Wortlaut der Regelung in § 67 Abs. 1 Satz 1 BetrVG besteht das Recht zur Teilnahme nur für die Plenarsitzungen des BR (einschließlich solcher, die gemäß § ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Maßgeblicher Stichtag

Rz. 5 Für die Größe einer JAV ist maßgeblich, wie viele Jugendliche und Auszubildende der Betrieb in der Regel am Tag des Erlasses des Wahlausschreibens beschäftigt. Ändert sich in der Zeit zwischen Erlass des Wahlausschreibens und Wahl die Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer, bleibt es hinsichtlich der Größe der JAV bei der Zahl, die am Tag des Erlasses des Wahlausschrei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Grundsätze

Rz. 4 § 64 Abs. 1 BetrVG schreibt für den Zeitpunkt der Wahlen einen festen, regelmäßigen Zeitraum vor. Insoweit gilt für die JAV nichts anderes als für den Betriebsrat. Die regelmäßige Amtszeit der JAV beträgt gem. Abs. 2 2 Jahre, mithin sind die Wahlen auch alle 2 Jahre durchzuführen. Rz. 5 Die Wahl der JAV ist während des gesetzlich festgelegten Zeitraums vom 1.10. bis 30....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Wählbarkeit

Rz. 8 Für die Wählbarkeit in die JAV müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Zugehörigkeit zum Betrieb 25. Lebensjahr noch nicht vollendet oder zur Berufsausbildung beschäftigt und kein Verlust der Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, infolge strafrechtlicher Verurteilung und keine Mitgliedschaft im Betriebsrat und Eintragung in die Wählerliste, soweit der...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.4.1 Ausschluss infolge strafrechtlicher Verurteilung

Rz. 14 Ebenso wie zum Betriebsrat ist die Wählbarkeit zur JAV ausgeschlossen, wenn der Wahlbewerber aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, verloren hat.[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Überwiegende Betroffenheit

Rz. 17 Eine "überwiegende Betroffenheit" der jugendlichen und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten ist dann gegeben, wenn zahlenmäßig mehr jugendliche und auszubildende Arbeitnehmer von einem Beschluss betroffen werden als andere Arbeitnehmer. "Überwiegend" ist also rein quantitativ zu verstehen. Rz. 18 Darüber hinaus muss der zu fassende Beschluss einen kollektiven Charak...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Voraussetzungen

Rz. 24 Das Recht gem. § 67 Abs. 3 BetrVG besteht nur, wenn es sich um eine Angelegenheit handelt, bei deren Beratung die gesamte JAV ein Teilnahmerecht gem. § 67 Abs. 1 Satz 2 BetrVG hat.[1] Es muss sich also um eine Angelegenheit handeln, die Jugendliche oder Auszubildende besonders oder gar überwiegend betrifft. Rz. 25 Darüber hinaus muss die JAV die Angelegenheit in ihrem ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Rechtsfolge bei Nichtbeteiligung an der Beschlussfassung

Rz. 22 Wird die JAV an der Beschlussfassung des BR nicht beteiligt, obwohl ihr ein Stimmrecht gem. § 67 Abs. 2 zusteht, ist der Beschluss grundsätzlich unwirksam. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die unterbliebene Beteiligung der Mitglieder der JAV keinen Einfluss auf das Stimmergebnis gehabt hat. Dies ist z.B. der Fall, wenn der gefasste Beschluss einem Antrag der JAV ents...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Teilnahmerecht der gesamten JAV

Rz. 9 § 67 Abs. 1 Satz 2 BetrVG gibt der JAV ein besonderes Teilnahmerecht. Unter den dort genannten Voraussetzungen ist die gesamte JAV berechtigt, an den Sitzungen des BR teilzunehmen. Das gilt auch für solche, die virtuell als Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden. Präsenzsitzungen sind allerdings grundsätzlich vorrangig, § 31 BetrVG. Der BR hat gegenüber dem A...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Betriebsübergreifende Ausbildung

Rz. 10 Werden Auszubildende in reinen Ausbildungsbetrieben beschäftigt, sind sie nach der Rechtsprechung des BAG keine Arbeitnehmer i. S. d. BetrVG. [1] Die Bildung einer JAV ist daher in solchen Betrieben, auch, wenn die erforderliche Zahl von 5 Auszubildenden weit überschritten wird, nicht möglich. Gleiches gilt für Einrichtungen der betrieblichen Rehabilitation. Das BAG ha...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 9 Gem. § 62 Abs. 3 muss das bei den Jugendlichen und Auszubildenden in der Minderheit befindliche Geschlecht seinem zahlenmäßigen Verhältnis entsprechend in der JAV repräsentiert sein. Diese Regelung, die durch das BetrVerf-ReformG 2001 vom 23.7.2001[1] eingeführt worden ist, entspricht der Regelung in § 15 Abs. 2 BetrVG und ist im Gegensatz zu der bis dahin geltenden Re...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Altersgrenze

Rz. 9 Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer eines Betriebs, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden, zur JAV wählbar. Eine untere Altersgrenze gibt es nicht, sodass auch 16-jährige Arbeitnehmer oder Auszubildende gewählt werden können.[1] Minderjährige Arbeitnehmer benötigen für ihre Kandidatur keine Zustimmung i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugend- und Auszubildendenv... / 1.2 Mitwirkung des Betriebsrats

Für die Erledigung aller in § 70 Abs. 1 BetrVG genannten Aufgaben muss sich die JAV des Betriebsrats bedienen. Ohne ihn kann sie nach außen, insbesondere auch gegenüber dem Arbeitgeber, nicht tätig werden. Damit die JAV ihre Aufgaben sachgerecht erledigen und sich rechtzeitig mit dem Betriebsrat in Verbindung setzen kann, muss der Betriebsrat die JAV seinerseits rechtzeitig u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugend- und Auszubildendenv... / 1.1 Aufgabenkatalog

§ 70 Abs. 1 BetrVG enthält einen Katalog an allgemeinen Aufgaben, die der Gesetzgeber der JAV übertragen hat und die denen des Betriebsrats[1] entsprechen: Nr. 1: Beantragung aller Maßnahmen, die den Jugendlichen und Auszubildenden des Betriebs dienen, beim Betriebsrat (z. B. Maßnahmen betreffend die Arbeitszeit, die Schaffung von Ausbildungsplätzen, die Festlegung der Dauer ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugend- und Auszubildendenv... / 1 Aufgaben

Aufgabe der JAV ist es, die besonderen Interessen der Jugendlichen und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten zu vertreten, und zwar sowohl gegenüber dem Betriebsrat als auch – gemeinsam mit dem Betriebsrat – gegenüber dem Arbeitgeber. Die JAV hat das Recht, sich aller Angelegenheiten anzunehmen, die für die von ihr vertretene Gruppe von Arbeitnehmern von Belang sind. Sie k...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugend- und Auszubildendenv... / Zusammenfassung

Überblick Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) wird von den Jugendlichen und den Auszubildenden eines Betriebs gewählt. Sie nimmt die besonderen Belange dieser Personengruppe wahr. Ähnlich wie beim Betriebsrat unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Vertretungen auf betrieblicher (JAV, §§ 60 – 70 BetrVG), auf Unternehmens- (Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Wie können suchtkranke Besc... / 4 Organisation und Planung der Wiedereingliederung

Die Wiedereingliederung sollte strukturiert und geplant erfolgen, um einen reibungslosen Übergang in den Arbeitsalltag zu ermöglichen. Hierbei ist Folgendes zu beachten: Individueller Wiedereingliederungsplan: Jeder Mitarbeiter benötigt einen maßgeschneiderten Plan, der seine gesundheitlichen und beruflichen Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt. Die Planung sollte in enger A...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Wie können suchtkranke Besc... / 6.4 Herausforderungen und Lösungsansätze

Vertrauensbasis: Es ist entscheidend, dass das Kontrollprogramm nicht als strikte Überwachung, sondern als Teil eines unterstützenden Systems wahrgenommen wird. Eine offene, vertrauensvolle Kommunikation und ein klar abgestimmter Rahmen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter helfen, etwaige Ängste und Vorbehalte abzubauen. Individualisierung: Jeder Genesungsprozess verläuft ind...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Überstunden/Mehrarbeit / 11 Mitbestimmung des Betriebsrats/Personalrats

Im Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes unterscheidet das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung[1] wie folgt: Sobald die Anordnung von Überstunden einen kollektiven Tatbestand erfüllt, besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Einen kollektiven Bezug stellt dabei grundsätzlich auch die Anordnung einer Überstunde gegenüber einem einzelnen Arbeitnehmer da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugend- und Auszubildendenv... / 2 Aufgaben und Rechte

Die JAV hat die besonderen Interessen der wahlberechtigten Arbeitnehmer gegenüber dem Betriebsrat (nicht gegenüber dem Arbeitgeber) wahrzunehmen und so dafür zu sorgen, dass deren Belange in der Betriebsratsarbeit angemessen berücksichtigt werden. Sie hat folgende allgemeine Aufgaben [1]: Maßnahmen beim Betriebsrat zu beantragen, die den Interessen der zur JAV Wahlberechtigten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugend- und Auszubildendenv... / 1 Wahl

In Betrieben mit Betriebsrat und mit in der Regel mindestens 5 Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, unabhängig von ihrem Alter, werden Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) gewählt.[1] Wahlberechtigt sind alle in § 60 Abs. 1 BetrVG genannten Arbeitnehmer (obwohl die über 18-Jährigen auch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugend- und Auszubildendenv... / 4 Jugend- und Auszubildendenversammlung

Die zur JAV Wahlberechtigten des Betriebs sollen die Möglichkeit haben, die sie betreffenden Angelegenheiten unter sich zu erörtern. Daher kann die JAV vor oder nach jeder Betriebsversammlung im Einvernehmen mit dem Betriebsrat eine nichtöffentliche betriebliche Jugend- und Auszubildendenversammlung einberufen.[1] Die Jugend- und Auszubildendenversammlung hat grundsätzlich a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Gesundheit entta... / 3 Sichtbarkeit schaffen, Stigmata abbauen

Um Vorurteile abzubauen, hat Microsoft Deutschland eine Entstigmatisierungskampagne gestartet. Diese wurde gemeinsam vom Gesundheitsmanagement, Betriebsrat, HR und der Führungsebene entwickelt. In einem ersten Schritt sollten Transparenz und Grundwissen geschaffen werden. “Uns war wichtig aufzuzeigen, wie häufig psychische Erkrankungen tatsächlich auftreten. Eine unserer Ker...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.7 Kosten der allgemeinen Verwaltung (§ 255 Abs. 2 S. 3 HGB)

Rz. 221 Kosten der allgemeinen Verwaltung sind handelsrechtlich nach § 255 Abs. 2 S. 3 HGB und steuerrechtlich nach § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG aktivierbar, aber nicht aktivierungspflichtig. Hierzu gehören nach R 6.3 Abs. 3 S. 1 EStR 2012 u. a. Aufwendungen für Geschäftsleitung, Einkauf und Wareneingang, Betriebsrat, Personalbüro, Nachrichten- und Ausbildungswesen, Rechnungswesen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Gesundheit entta... / 4.2 Aufgaben und Arbeitsweisen der Ambassadors

Die MHA beobachten im Arbeitsalltag sensibel, ob sich bei Kolleginnen und Kollegen Verhaltens- oder Stimmungsänderungen zeigen. In solchen Momenten bieten sie ein vertrauliches Gespräch an und verweisen bei Bedarf an professionelle Beratungsangebote wie den psychologischen Dienst, die Personalabteilung oder den Betriebsrat. Die Vertraulichkeit ist durch Verschwiegenheitsrege...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
bAV: Durchführungswege / 3.2.1 Definition und Rechtsgrundlagen

Als rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung kann die Unterstützungskasse von einem Unternehmen (Einzelkasse) oder mehreren Unternehmen (Gruppen- oder Konzernkasse) getragen werden. Durch das Fehlen des Rechtsanspruchs und der Versicherungsaufsicht unterscheidet sie sich von den Direktversicherungen, den Pensionskassen und den Pensionsfonds. Der Betriebsrat ist i. d. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugend- und Auszubildendenv... / Zusammenfassung

Begriff Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Vertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und der zur Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten) in einem Betrieb oder einer Behörde. Sie arbeitet eng mit dem Betriebsrat bzw. der Personalvertretung zusammen und wirkt auf die Berücksichtigung der Belange der Jugendlichen unter 1...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Gesundheit entta... / 2.1 Strukturierte Analyse als Ausgangspunkt

Doch wie lässt sich das konkret umsetzen? Microsoft Deutschland zeigt einen möglichen Weg: Der Softwarekonzern mit Deutschland-Zentrale in München hat 2022 all seine Gesundheitsangebote auf den Prüfstand gestellt. Gemeinsam mit dem betrieblichen Gesundheitsmanagement, der Personalabteilung, dem Betriebsrat, Führungskräften und dem Betriebsarzt führte das Unternehmen eine str...mehr