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Gesetzesradar / 4.3 Europäische KI-Verordnung (AI-Act)

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Gesetzestitel: EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz

Stand im Gesetzgebungsverfahren

 
Richtlinienvorschlag (Europäische Kommission) Annahme durch Europäisches Parlament und Rat Veröffentlichung im EU-Amtsblatt
Gesetzesentwurf von der Kommission unterbreitet: am 21.4.2021 Annahme durch Europäisches Parlament und Rat: Zustimmung des Rates am 2.2.2024, Annahme des Parlaments am 13.4.2024, formelle Annahme des Rates am 21.5.2024 am 12.7.2024

Wesentliche Inhalte

  • Einteilung der KI-Systeme nach Risiko
  • Pflichten der Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen
  • Pflichten der Nutzer von Hochrisiko-KI-Systemen
  • Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme
  • Verhaltenskodizes


Anzuwenden ab:

  • 1.8.2024
  • das Verbot von KI-Systemen, die unannehmbare Risiken darstellen, gilt ab dem 2.2.2025
  • Verhaltenskodizes sollen ab dem 2.5.2025 vorliegen
  • Vorschriften für KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck, die den Transparenzanforderungen genügen müssen, gelten ab dem 2.8.2025. Die entsprechenden Bußgeldvorschriften hierfür gelten jedoch erst ab 2.8.2026
 
Praxis-Tipp

Handlungsempfehlung

Als Arbeitgeber gelten Sie bei der Nutzung von KI-Systemen als "Betreiber" im Sinne der Richtlinie. Legen Sie unternehmensinterne Nutzungsbedingungen und Verhaltenskodizes bis zum 2.5.2025 fest. Die Nutzung von KI-Systemen, die unnanehmbare Risiken darstellen, ist ab dem 2.2.2025 verboten. Die Bildung eines interdisziplinären Teams bietet sich an. Dieses Team kann Anwendungsfälle prüfen und Risiken analysieren. Schulungen und Weiterbildungen helfen dabei, die Technologie zu verstehen. Der Betriebsrat sollte in jede Entscheidung miteinbezogen werden.

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